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Verfahren zum Anpassen der Zählrichtung eines Fahrortzählers in Fahrzeugen
an die Richtungsfolge der an einer zweigleisigen Strecke befindlichen Fahrortmarkierungen
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Anpassen der Zählrichtung eines
Fahrortzählers in Fahrzeugen an die Richtungsfolge der an einer zweigleisigen Strecke
befindlichen, für beide Gleise geltenden Fahrortmarkierungen, wobei im Regelbetrieb
ein Gleis ständig in der einen und das andere ständig in der entgegengesetzten Richtung
befahren wird.
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Es sind elektrische Verfahren zur Ortsbestimmung (Fahrzeugortung)
von schienengebundenen Fahrzeugen bekannt, bei welchen die Strecke in Abständen
bestimmter Länge mit einander gleichen elektrischen Marken versehen wird und die
Fahrzeuge Einrichtungen besitzen, die dafür sorgen, daß beim Überfahren einer Streckenmarke
ein Impuls in einen im Fahrzeug befindlichen Fahrtortzähler geleitet wird. Beim
Einfahren in die Strecke wird durch besondere Mittel dafür gesorgt, daß der Fahrortzähler
im Fahrzeug auf Null gestellt wird. Bei der Weiterfahrt zählt das Fahrzeug sodann
die Anzahl der passierten Marken; die im Fahrortzähler registrierte Zahl stellt
den in Markenabständen ausgedrückten und elektrisch dargestellten jeweiligen Fahrorte
des Fahrzeuges dar.
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Es sind weiterhin elektrische Verfahren zur doppeltgerichteten Informationsübertragung
zwischen schienengebundenen Fahrzeugen und ortsfesten Streckengeräten bekannt, bei
denen beispielsweise eine längs des Gleises verlegte Doppelleitung verwendet wird,
an die die in den Fahrzeugen befindlichen Einrichtungen (Fahrzeuggeräte) über Antennenspulen
induktiv gekoppelt sind. Für die Übertragung von Informationen vom ortsfesten Streckengerät
über die Doppelleitung und die Fahrzeugantenne zum Fahrzeugempfänger stehen damit
ein trägerfrequenter Übertragungskanal sowie für die Informationsübertragung vom
Fahrzeugsender über die Fahrzeugantenne und die Doppelleitung zum Streckengerät
ein zweiter trägerfrequenter übertragungskanal zur Verfügung. Wenn die zur Informationsübertragung
dienende Doppelleitung in gleichmäßigen Abständen mit elektrisch markanten Punkten
(beispielsweise Kreuzstellen) versehen ist, kann sie gleichzeitig zu der obenerwähnten
Fahrortbestimmung mit herangezogen werden.
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Es sind schließlich Verfahren zur zentralen Streckenüberwachung bzw.
zur zentralen Steuerung der auf der Strecke befindlichen Fahrzeuge bekannt, bei
welchen alle sich auf der Strecke befindlichen Fahrzeuge laufend ihre Fahrorte einem
zentralen ortsfesten Streckengerät melden, welches sodann auf Grund dieser Daten
die Abstände zwischen den einzelnen Fahrzeugen errechnet und daraus resultierend
Fahrbefehle an die Fahrzeuge zusammenstellt.
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Bei Stadtschnellbahnen und ähnlichen Bahnen sind in den meisten Fällen
doppelgleisige Strecken vorhanden; von diesen wird das eine Gleis bevorzugt in der
einen, das andere Gleis bevorzugt in der anderen Richtung befahren. Auf der Strecke
(vorzugsweise an den Enden) befinden sich im allgemeinen Kehranlagen, auf denen
ein Fahrzeug-Richtungswechsel vorgenommen wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, sicherzustellen, daß auf
solchen Strecken, insbesondere auf allen Gleisen eines Stadtschnellbahn-Liniennetzes,
die Zählrichtung des in den Fahrzeugen befindlichen Fahrortzählers automatisch an
die Zählrichtung der der Strecke fest zugeteilten Marken angepaßt wird. Diese Aufgabe
wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß im Fahrzeug zwei unterschiedliche Fahrtrichtungs-Meldekennzeichen
erzeugt werden, je nachdem, ob das Fahrzeug mit dem einen oder dem anderen Führerstand
vorausfährt, daß von jedem der beiden Gleise ein ihm eigentümliches Gleis-Meldekennzeichen
an das auf diesem Gleis fahrende Fahrzeug übertragen wird und daß beim Zusammentreffen
von Fahrtrichtungs- bzw. Gleis-Meldekennzeichen für den Regelbetrieb der Fahrortzähler
vorwärts weitergeschaltet wird, während er beim Zusammentreffen der jeweils anderen
Fahrtrichtungs- und Gleis-Meldekennzeichen rückwärts zählt.
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Die Erfindung sei am nachstehend dargestellten Ausführungsbeispiel
an Hand von F i g. 1 und 2 näher erläutert, wobei zugleich weitere der Ausgestaltung
der
Erfindung im Rahmen des Erfindungsgegenstandes dienende Maßnahmen aufgezeigt werden.
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F i g. 1 zeigt eine doppelgleisige Strecke mit entsprechenden Kennzeichenangaben;
F i g. 2 zeigt ein Liniennetz mit Aufteilung der einzelnen Strecken zur Abgabe von
Meldekennzeichen.
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In F i g. 1 ist eine doppelgleisige Strecke dargestellt, von der im
Regelbetrieb das eine Gleis A in der einen Richtung, das andere Gleis B in der entgegengesetzten
Richtung befahren wird. Auf der Strecke, vorzugsweise an den Enden, befinden sich
Kehranlagen K, auf denen ein Fahrzeug-Richtungswechsel vorgenommen wird.
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F i g. 2 zeigt ein Liniennetz einer Schnellbahn; die bevorzugte Fahrtrichtung
und damit gleichzeitig die normale Zählrichtung für die elektrische Fahrortmeldung
ist durch die eingezeichneten Richtungspfeile gekennzeichnet. Das gesamte von einer
elektrischen Fahrzeugortung erfaßte Liniennetz ist in zwei zueinander parallel verlaufende
Gleise eingeteilt.
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Ebenso wie in F i g. 1 sind auch in F i g. 2 die Gleise
A mit gestrichelten Linien und die Gleise B
mit ausgezogenen Linien
dargestellt. Strecken, die zu den Gleisen A gehören, übermitteln allen sich in ihrem
Bereich befindenden Fahrzeugen ständig ein Gleis-Meldekennzeichen X, während Streckengeräte,
die zu den Gleisen B gehören, allen sich in ihrem Bereich befindlichen Fahrzeugen
ein Gleis-Meldekennzeichen Y übermitteln.
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Weiterhin werden in den Fahrzeugen selbst folgende Meldekennzeichen
erzeugt: Wird das Fahrzeuggerät eines Fahrzeuges, das sich auf einem Gleis A befindet,
von dem bei normaler Fahrtrichtung vomliegenden Führerstand eingeschaltet - das
ist der Fall, wenn das Gleis A in der normalen Richtung befahren werden soll -,
so wird im Fahrzeuggerät ein Fahrtrichtungs-Meldekennzeichen V eingespeichert; erfolgt
die Einschaltung vom rückwärtigen Führerstand, bezogen wiederum auf die normale
Fahrtrichtung, so wird im Fahrzeuggerät ein Fahrtrichtungs-Meldekennzeichen R erzeuizt.
Soweit an den Endpunkten der Strecke keine Gleisschleifen vorhanden sind, sind die
vorstehend angegebenen Definitionen mit den folgenden identisch: Wird das Fahrzeuggerät
eines Fahrzeuges, welches sich auf einem Gleis B befindet, von dem bei normaler
Fahrtrichtung vornliegenden Führerstand eingeschaltet, so wird im Fahrzeuggerät
automatisch ein Meldekennzeichen R erzeugt; erfolgt die Einschaltung vom hinteren
Führerstand, so wird ein Meldekennzeichen V gebildet. Die Bereitstellung der Meldekennzeichen
V bzw. R braucht normalerweise nur einmal (bei der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeuggerätes)
zu erfolgen und kann sodann unverändert bleiben.
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Es ergeben sich somit für die Zählrichtung der in den Fahrzeugen enthaltenen
Fahrortzähler folgende Betriebszustände:
| Fahrzeug geführt |
| Fahrzeug Fahrtrich- |
| (bezogen auf Fahrortzähler |
| befindet sich Normalfahrt- tungszMeldn- zählt |
| auf dem Gleis richtung) vom kennzeichen |
| A vorderen V vorwärts |
| Führerstand |
| A rückwärtigen R rückwärts |
| Führerstand |
| B vorderen V rückwärts |
| Führerstand |
| B rückwärtigen R vorwärts |
| Führerstand |
Dieses Schema zeigt, daß es möglich ist, mit Hilfe zweier fest der Strecke zugeordnete
Gleis-Meldekennzeichen
X und
Y und zweier fest den Fahrzeugen zugeordneter
Fahrtrichtungs-Meldekennzeichen V und R die Zählrichtung des Fahrortzählers im Fahrzeug
automatisch an die Zählrichtung der der Strecke fest zugeteilten Marken anzupassen.
Auf Grund der vorstehend erwähnten Meldekennzeichen ist es nicht nur dem einzelnen
Fahrzeug, sondern auch dem die Strecke überwachenden Streckengerät bekannt, welches
Fahrzeug entgegen der normalen Fahrtrichtung (rückwärts) fährt, so daß in Abhängigkeit
davon auch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zentral eingeleitet werden können.
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Bei Anlagen mit Kehrschleifen statt oder neben Kehrgleisen müssen,
um nach dem Befahren der Kehrschleifen nicht die Zuordnung von Fahrtrichtungs- und
Gleis-Meldekennzeichen vertauscht zu sehen, an einer Stelle der Kehrschleife die
auf dem Fahrzeug zu erzeugenden Meldekennzeichen umgewechselt werden.