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Selbsttätig entlüftende Verpackung Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Verpackung, bestehend aus einem oben offenen Behälter und einem in diesen einrastbaren
elastischen Deckel, mit einer in der Behälterwand angeordneten, einwärts ragenden,
ringförmig über den Umfang der Behälterwand erstreckten Einziehung und einem im
Deckelrand angeordneten, auswärts ragenden, ringförmig über den Umfang des Deckels
verlaufenden Vorsprung, der beim Eindrücken des Deckels hinter die Einziehung in
der Behälterwand rastet und damit die obere Begrenzung gegen ein Herausdrücken des
Deckels bildet.
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Es ist bereits eine Frischhaltepackung in Dosenform bekanntgeworden,
deren Deckel in seinem Schrägrand eine äußere Wulst aufweist, die hinter eine entsprechende
einwärts ragende Wulst am oberen Behälterrand beim Eindrücken des Deckels greift.
Dabei ist zusätzlich ein thermoplastischer Klebstoff zum Abdichten des Deckels mit
dem Dosenkörper vorgesehen.
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Es ist weiter ein Verpackungsbehälter mit Deckel aus dünner Kunststoffolie
bekanntgeworden, bei dem ebenfalls entsprechende Auswölbungen im Behälterrand und
im Deckel vorgesehen sind. Schließlich ist eine Verpackung für Speisefett, ebenfalls
aus Kunststoffolie, mit einem eingesickten Deckel bekanntgeworden.
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Weiterhin ist ein Behälterverschluß aus einem elastisch federnden
und dehnbaren Kunststoff bekanntgeworden, der die Öffnung eines Behälters gasdicht
verschließt.
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Diese bekannten Behälter bzw. Verschlüsse sind zwar in vielen Fällen
zum Verpacken von Nahrungsmitteln geeignet. In anderen Fällen treten jedoch bei
den bekannten Behältern Schwierigkeiten auf, wenn die zu verpackenden Nahrungsmittel,
wie beispielsweise Weichkäse, nach dem Verschließen der Behälter Gase entwickeln.
Die bekannten Behälter bzw Verpackungen gestatten nun infolge des gas dichten Abschlusses
nicht das Entweichen von solchen im Inneren des verpackten Gutes entwickelten Gasen.
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Vielmehr wird bei solchen bekannten Behältern ein innerer Überdruck
entwickelt, der ein Emporwölben des Deckelbodens und gegebenenfalls sogar Aufplatzen
des Behälters oder Abheben des Deckels zur Folge hat.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungen der
vorgenannten Art zu schaffen, die es beim Entstehen von Gasen mit einem entsprechenden
Überdruck im Inneren des verschlossenen Behälters ermöglicht, daß diese Gase zwischen
der Behälterwand und dem Deckel entweichen, ohne
daß der Deckel dabei aus seiner
eingedrückten Lage entfernt wird. Erfindungsgemäß ist dazu vorgesehen, daß die ringförmige
Einziehung in der Behälterwand und/oder der ringförmige Vorsprung am Deckelrand
mit einem oder mehreren über den Umfang verteilten Durchtrittskanälen für im Behälter
entstehende Gase od. dgl. versehen sind und auch während des Entweichens der Gase
unverlierbar miteinander versperrt sind. Eine solche erfindungsgemäße Verpackung
ermöglicht beim Entstehen von Gasen mit einem entsprechenden Überdruck, daß diese
Gase zwischen der Behälterwand und dem Deckel entweichen, sobald sich unter der
Wirkung des inneren Überdruckes der elastische Eindrückdeckel membranartig von innen
nach außen emporwölbt. Bei diesem Hochwölben des Deckelbodens schiebt sich die am
Deckel vorgesehene Gegenfläche von der Dichtfläche in der Behälterwand ab und bietet
damit den Gasen einen freien Weg nach außen.
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Durch die Erfindung wird eine hygienisch einwandfreie, wirtschaftlich
herstellbare und widerstandsfähige Verpackung geschaffen, bei welcher der Behälter
durch den Deckel abgedichtet ist, welche aber andererseits den Gasaustritt gestattet,
ohne daß der Deckel vom Behälter abgehoben wird. Der Deckel ist dennoch vom Verbraucher
ohne weiteres abnehmbar.
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Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, daß die Verpackung mit
einem den oberen Rand der Behälterwandung übergreifenden ringförmigen Schutzrand
des Deckels oberhalb des als Stützlager dienenden Vorsprunges versehen ist und daß
dieser Schutzrand von dem umgriffenen Teil des oberen Behälterrandes überall einen
den freien Durchtritt aus dem Behälter austretender Gase gewährleistenden Abstand
aufweist.
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Dadurch wird der Behälterinhalt, auch bei gelegentlichem Entweichen
von Gasen, hygienisch abgedeckt und gegenüber der Umgebung verschlossen.
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Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, daß zur allseitigen sicheren Einhaltung
des Abstandes zwischen dem übergreifenden Schutzrand des Deckels und dem umgriffenen
Teil des Behälterrandes an mindestens einem dieser beiden Teile mehrere über den
Umfang verteilte, gegen den oberen Teil hin vorspringende Nasen vorgesehen sind.
Diese Nasen bilden vorzugsweise gleichzeitig einen Anschlag für den Deckel beim
Eindrücken desselben in den Behälter.
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Weiterhin wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Dichtfläche
im Behältermantel eine praktisch radial verlaufende Ringfläche und die Gegenfiäche
am Deckel eine ebenfalls praktisch radial verlaufende Ringfläche am unteren Ende
des Deckelrandes ist. Dabei kann die als Gegenfläche dienende Ringfläche den äußeren
Teil des Deckelbodens bilden. Es kann aber auch eine sich unterhalb der ersten Dichffläche
anschließende, praktisch zylindrisch verlaufende zweite Dichtfläche im Behältermantel
und eine mit dieser zusammenwirkende, sich unmittelbar an die erste Gegenfläche
anschließende, praktisch zylindrische Gegenfläche im Deckel, dicht oberhalb des
Deckelbodens, vorgesehen sein, die beim Hochwölben des Deckelbodens einwärts schwenkt
sich damit von der ersten Dichtfiäche abhebt.
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Schließlich kann auch eine oberhalb der ersten Dichtfläche, jedoch
unterhalb des durch die Einziehung gebildeten Stützlagers, eine zweite Dichtfläche
sowie eine entsprechende, mit dieser zusammenwirkende zweite Gegenfläche angeordnet
sein, wobei wenigstens eine dieser beiden zusätzlich dichtenden Flächen praktisch
zylindrisch verläuft.
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Schließlich wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Dichtfläche
im Behälter ein praktisch zylindrischer Teil des Behältermantels ist, während die
damit zusammenwirkende Gegenfläche durch einen ringförmig umlaufenden, etwa in radialer
Verlängerung des Deckelbodens nach außen über den darüberliegenden Deckelrand hinausragenden
Vorsprung gebildet wird.
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Die erfindungsgemäß vorgeschlagenen Ausbildungen der Verpackung gestatten
eine leichte und damit wirtschaftliche und billige Herstellung. Eine derartige Verpackung
ist in hygienischer Hinsicht einwandfrei und besitzt eine ausreichend große Lebensdauer.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung in Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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Dabei zeigt F i g. 1 die perspektivische Ansicht eines Behälters mit
aufgesetztem Deckel mit den Merkmalen vorliegender Erfindung, teilweise im Schnitt,
F i g. 2 die Ansicht mehrerer zusammengeschachtelter Deckel vor dem Aufsetzen auf
die Behälter,
F i g. 3 einen Schnitt durch einen Teil eines Deckels nach Fig. 2 in
größerem Maßstab in perspektivischer Darstellung, F i g. 4 a einen Teilschnitt durch
den Behälter und den aufgesetzten Deckel; in dem dargestellten Zustand ist der Behälter
durch den Deckel dicht verschlossen, Fig. 4b einen der Fig. 4 a entsprechenden Teilschnitt;
in dem dargestellten Zustand ist der Behälter durch den Deckel nicht dicht verschlossen,
sondern dieser ermöglicht den Austritt von in der Dose entstandenen Gasen, Fig.
4c einen Teilschnitt durch zwei zusammengeschaltete Deckel nach den Fig. 1 bis 4b
in größerem Maßstab, F i g. 5 eine andere Ausführungsform des Deckels in perspektivischer
Darstellung, F i g. 5 a einen Schnitt durch den Deckel nach Fig. 5 und einen Teil
des Behälters; in dem dargestellten Zustand ist die Dose durch den Deckel dicht
verschlossen, F i g. 5b einen der Fig. 5 a entsprechenden Schnitt; in dem dargestellten
Zustand ermöglicht der Deckel den Austritt von Gasen, F i g. 6 eine weitere Ausführungsform
vorliegender Erfindung; sie stellt eine kinematischeUmkehrung der in F i g. 1 dargestellten
Ausführungsform dar, F i g. 6 a einen Schnitt durch den Deckel und den Behälter
nach Fig. 6; in dem dargestellten Zustand ist der Behälter durch den Deckel dicht
verschlossen, F i g. 6 b einen der F i g. 6 a entsprechenden Schnitt; in dem dargestellten
Zustand ermöglicht der Deckel den Austritt von Gasen, F i g. 7 einen Teilschnitt
durch eine weitere Ausführungsform; in dem dargestellten Zustand ist der Behälter
durch den Deckel dicht verschlossen, F i g. 7 a einen der F i g. 7 entsprechenden
Schnitt; in dem dargestellten Zustand ermöglicht der Deckel den Austritt von Gasen,
Fig. 8 einen Teilschnitt durch eine weitere Ausführungsform; in dem dargestellten
Zustand ist der Behälter durch den Deckel dicht verschlossen, F i g. 8 a einen der
F i g. 8 entsprechenden Schnitt; in dem dargestellten Zustand ermöglicht der Deckel
den Austritt von Gasen.
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In Fig. 1 ist eine Dose 10, bestehend aus dem Behälter 12 und dem
Deckel 14, dargestellt. Der Deckel ist auf den Behälter aufgesetzt. Wie ersichtlich,
ist der Behälter einstückig aus Kunststoff gefertigt. Er weist eine konisch verlaufende
Seitenwandung 16 auf, die einstückig mit dem Boden 18 verbunden ist. Der obere Rand
der Seitenwandung bildet die Behälteröffnung. In der Nähe des oberen Randes des
Behälters ist eine von innen nach außen durchgesickte Umfangsrille 20 in der Seitenwandung
16 angeordnet. Die Rille 20 ist von einem unteren Absatz 22 und von einem oberen
Absatz 24 begrenzt. Wie aus Fig. 4 a ersichtlich, ist die Rille durch den mehr oder
weniger senkrecht verlaufenden Seitenwandungsbereich 26 ein kleines Stück vom oberen
Behälterrand distanziert. Der obere Rand des Behälters 12 ist als Ringwulst 28 ausgebildet.
Die Absätze 22 und 24 liegen einander gegenüber und wirken in noch zu beschreibender
Weise mit entsprechenden Bereichen des Deckels 14 zusammen.
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Der Deckel 14 weist einen ebenen Bodenreich 30 auf, welcher die Behälteröffnung
verschließt. Ein kleines Stück vom Umfang des ebenen Bereichs 30
entfernt
ist eine nach oben durchgesickte Verstärkungs- und Stapelrippe 32 angeordnet. Im
Querschnitt zeigt diese Rippe einen unsymmetrischen Kurvenverlauf. Der steil ansteigende
Kurvenast ist mit 34 und der flacher verlaufende Kurvenast mit 36 beziffert. Die
Rippe 32 dient einerseits zur Verstärkung des verhältnismäßig großen und dünnwandigen
ebenen Bodenbereichs 30 und andererseits zur Zentrierung des Bodens 18 einer darüberliegenden
Dose, wenn mehrere Dosen aufeinandergestapelt werden.
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Dieses letztere Merkmal gehört jedoch nicht in den Rahmen dieser Erfindung.
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Der steil ansteigende Kurvenast 34 hindert den Boden der darüberliegenden
Dose daran, über die Rippe 32 hinwegzugleiten, und erhöht somit die Standfestigkeit
der gestapelten Dosen.
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Wie am deutlichsten aus F i g. 3 ersichtlich, schließt sich an den
ebenen Bodenbereich 30 des Deckels ein sich nach oben erweiternder kurzer konischer
Bereich 40 an, der also den Abschluß des ebenen Bodenbereichs 30 bildet. Der dem
konischen Bereich 40 unmittelbar anliegende Rand des ebenen Bodenbereichs 30 (angedeutet
durch den Pfeil 38) dient als Sitz- oder Dichtfläche und wirkt mit dem unteren Absatz
22 der Rille des Behälters 12 zusammen. Aus F i g. 4 a ist das Aufeinanderliegen
der Dichtflächen zu erkennen. An den Bereich 40 des Deckels schließt sich ein einwärts
scharf zurückspringender konischer Bereich 42 an. Dieser ist, wie aus den Fig. 3,
4 a und 4b ersichtlich, mit einer Mehrzahl kleiner, dicht nebeneinanderliegender
Noppen 44 ausgestattet. Die Noppen 44 liegen dem oberen Absatz 24 der Rille des
Behälters an. Sie bilden einerseits die Auflager für den in den Behälter eingerasteten
Deckel und haben andererseits die Aufgabe, die Oberfläche des Absatzes 24 von der
Oberfläche des Bereichs 42 des Deckels ausreichend zu distanzieren, damit der Austritt
von Gasen, die sich im Behälter entwickeln, ermöglicht wird.
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Weiterhin bilden sie einen Drehpunkt, wenn die Bereiche 38 und 40
des Deckels sich relativ zum unteren Absatz 22 der Rille des Behälters bei stärkerer
Gasentwicklung nach oben auswölben. Durch die Verwölbung der Bereiche 38 und 40
können die Gase, wie aus Fig. 4b ersichtlich, entweichen.
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Wie insbesondere aus F i g. 4b ersichtlich, schließt sich an den
Bereich 42 des Deckels ein weiterer, gleichfalls nach innen geneigter bzw. in Richtung
nach oben konisch zusammenlaufender Bereich 46 an. Der Winkel, den eine Mantellinie
dieses Bereichs zur Senkrechten bildet, ist jedoch wesentlich kleiner als der entsprechende
Winkel des Bereichs 42. Von dem senkrechten bzw. zylindrischen Bereich 50 ist der
Bereich 42 durch die Stufe 48 abgesetzt. Die Stufenbreite ist so groß gewählt, daß
die Stufenkante beim Zusammenschachteln mehrerer Deckel an dem benachbarten Deckel
zur Anlage kommt. Dies ist aus den F i g. 2 und 4 c ersichtlich.
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Der senkrechte bzw. zylindrische Bereich 50 des Deckels weist eine
Mehrzahl auf seiner Außenfläche angeordneter erhabener Rippen 52 auf. Die Rippen
52 verhindern eine ungewollte Abdichtung des Behälterbereichs 26 durch den Deckelbereich
50. An den zylindrischen Bereich 50 des Deckels grenzt der sich nach oben konisch
erweiternde Bereich 54 an.
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Auf diesen folgt schließlich der aus hygienischen Gründen vorgesehene,
den Behälterrand überdeckende Randbereich 56 des Deckels. Wie aus den
Fig. 4 a und
4b ersichtlich, deckt der Randbereich 56 des Deckels den Wulstring 28 des Behälters
zwar schützend ab, ist von diesem jedoch ein kleines Stück distanziert. Der sich
konisch erweiternde Bereich 54 des Deckels bewirkt einerseits eine Zentrierung,
wenn mehrere Deckel zusammengeschachtelt werden, und wirkt andererseits mit den
an der Stufe 48 befindlichen Unterkanten 58 der Rippen 52, wie am besten aus F i
g. 4 c ersichtlich, zusammen.
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Der aus mehreren Deckeln zusammengeschachtelte Stapel wirkt wie eine
Feder, da die Unterkanten 58 der Rippen 52 beim Zusammendrücken des Stapels eine
elastische Verformung erfahren. Die gespeicherte Federarbeit verhindert ein Verklemmen
der Deckel und gewährleistet eine zuverlässige Entnahme des einzelnen Deckels bei
Verpackungsautomaten.
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Die auf die Behälter aufzusetzenden Deckel gelangen im allgemeinen
im zusammengeschachtelten Zustand zum Versand. Das gilt insbesondere, wenn die Deckel
getrennt hergestellt und gelagert werden und dann nach dem Füllen der Behälter mit
Hilfe von Automaten auf diese aufgesetzt werden. Zu diesem Zwecke wird das Magazin
der Verpackungsautomaten mit Stapeln geeigneter Größe gefüllt. Aus dem Magazin werden
die Deckel mittels einer Entnahmeeinrichtung einzeln entnommen und auf die gefüllten
Behälter aufgesetzt. Die Entnahmeeinrichtung muß notwendigerweise mit großer Arbeitsgeschwindigkeit
betrieben werden. Deshalb ist es erforderlich, daß die einzelnen Deckel sich leicht
vom Stapel trennen, damit keine Störung des Arbeitspieles durch Verklemmung eintritt.
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Das Trennen der einzelnen Deckel vom Stapel stellt kein Problem dar,
wenn es sich um Deckel mit größerer Wandstärke handelt. Werden jedoch dünnwandige,
z. B. aus Kunststoff gefertigte Deckel mit einer Wandstärke von weniger als 0,9
mm verwendet, so hat sich gezeigt, daß erst die Federwirkung der von dem Bereich
54 elastisch zusammengedrückten Rippenkanten 58 eine Verklemmung der einzelnen Deckel
eines Stapels verhindert und ein müheloses Loslösen einzelner Deckel ermöglicht.
Die Rippenkanten58 wirken als elastische Zwischenlagen, die verhindern, daß beispielsweise
beim Versand des Stapels auftretende Stöße ein Verklemmen einzelner oder mehrerer
Deckel des Stapels zur Folge haben.
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Wird der Behälter 12 z. B. mit Weichkäse gefüllt und der Deckel 14
aufgesetzt, so entwickeln sich infolge der fortdauernden biologischen Vorgänge gasförmige
Produkte. Außerdem ist durch Aufsetzen des Deckels eine gewisse Luftmenge eingeschlossen
worden.
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Nach einiger Zeit würden bekannte Deckel als Folge der sich unter
dem Einfluß von Temperaturschwankungen ausdehnenden eingeschlossenen Luft und/oder
durch die Gasentwicklung bedingten Drucksteigerung abgesprengt oder zumindest vom
Behälter abgehoben werden. Aus diesem Grunde ist es wünschenswert, daß die in Rede
stehenden Kunststoffbehälter mit einer Entlüftungseinrichtung ausgestattet sind,
welche das Entweichen von Gasen aus dem Behälterinnern gestattet, aber ansonsten
einen dichten und hygienisch einwandfreien Verschluß der Behälter ermöglicht.
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Wenn der Gasdruck den ziemlich großen Bodenbereich 30 des Deckels
beaufschlagt, wird dieser, wie aus Fig. 4b ersichtlich, nach oben ausgebogen, so
daß
die Dichtfläche 38 vom Absatz 22 der in der Behälterwandung vorgesehenen Rille abgehoben
wird.
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Dabei bilden die Noppen 44 den Drehpunkt für die sich verschwenkenden
Bereiche 38 und 40 des Deckels. Der Gasaustritt durch die Hohlräume zwischen den
Noppen 44 ist somit freigegeben.
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Die Gase streichen dann an dem Bereich 26 des Behälters entlang und
gelangen zwischen dem Wulstring des Behälters und dem Bereich 56 des Deckels hindurch
ins Freie. Die Rippen 52 verhindern dabei, daß sich zwischen dem Behälterbereich
26 und den gegenüberliegenden Bereichen des Deckels eine zweite, ungewollte Dichtfläche
bildet. Beim Fehlen der Rippen bilden sich solche Dichtflächen unter Umständen aus.
Diese Möglichkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn beim Einfüllen der Nahrungsmittel
in den Behälter ein dünner Flüssigkeitsfilm, z. B. aus Milch, Sahne od. dgl., auf
den in Rede stehenden Flächen entsteht. Ein derartiger Flüssigkeitsfilm kann auch
dann eine Dichtwirkung hervorrufen, wenn die Deckelabmessungen so gewählt sind,
daß eine Berührung gegenüberliegender Flächen an und für sich nicht möglich ist.
Die Anordnung der Rippen 52 verhindert außerdem eine ungewollte Dichtwirkung bei
Maßschwankungen von Deckel und Behälter.
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In den Fig. 5, 5a und 5b ist eine weitere Ausführungsform vorliegender
Erfindung dargestellt.
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Entsprechende Einzelheiten sind mit gleichen Bezugszeichen und dem
Index a beziffert.
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Die in F i g. 5 a dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich
von der vorherigen hauptsächlich dadurch, daß sie zweite Dichtflächen aufweist.
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Außerdem ist sie zur Verwendung an solchen Verpackungsautomaten geeignet,
bei denen ein Deckel nicht durch eine senkrecht gerichtete Bewegung, sondem durch
eine waagerecht gerichtete Bewegung aus dem Stapel entnommen wird. Die zweiten Dichtflächen
sind deutlich aus F i g. 5 a ersichtlich. An den Bereich 30a des Deckels schließt
sich ein senkrechter Bereich 60 an, an welchen sich der schmale waagerechte Bereich
62 anschließt. An diesen wiederum schließt sich ein kurzer, etwa senkrechter Bereich
64 an. Letzterer ist in Achsrichtung gemessen wesentlich kürzer als der Bereich
60. Der Bereich 60 des Deckels legt sich dichtend dem oberen Bereich der Behälterseitenwandung
16a an. Der Bereich 62 des Deckels legt sich dichtend dem Bereich 22a des Behälters
an. Es wird somit eine doppelte Abdichtung erreicht, wobei die Dichfflächen zueinander
senkrecht stehen. Die Entlüftung der Dose vollzieht sich, wie aus F i g. Sb ersichtlich,
in gleicher Weise wie beim vorherigen Ausführungsbeispiel. Die Ausführungsform des
Behälters 12 a und des Deckels 14 a ist vorteilhaft, wenn der Deckel aus Kunststoff
und der Behälter aus Papier gefertigt ist. Dann bietet die Oberflächenbeschaffenheit
der Rille 22a unter Umständen keine Gewähr für eine einwandfreie Ab dicht tung.
Bei Papierbehältem ist es verhältnismäßig leichter, den oberen Bereich der Seitenwandung
16 a des Behälters mit glatter Oberfläche auszubilden und diesen als Dichtfläche
zu verwenden. Die Deckel 14 a erfordern engere Herstellungstoleranzen als die in
F i g. 3 abgebildeten Deckel 14. Bei der Verwendung von aus Kunststoff bestehenden
Behältern ist demnach aus fertigungstechnischen Gründen den Deckeln 14 der Vorzug
zu geben. Sämtliche abgebildeten Deckel sind gut zur Verwendung in Verpackungs-
automaten
geeignet. Zur Entnahme einzelner der zu einem Stapel zusammengeschachtelten Deckel
aus dem Magazin sind bei derartigen Verpackungsautomaten zwei grundsätzliche Typen
von Entnahme-oder Zubringereinrichtungen bekannt. Bei einem Typ wird der unterste
Deckel durch eine senkrecht gerichtete Bewegung von dem Stapel getrennt. Für diesen
Typ ist der in Fig.3 dargestellte Deckel 14 besonders geeignet. Abgesehen davon
ermöglichen die Deckel 14 ein vollständigeres Ineinanderschach teln als solche Deckel,
die durch eine waagerecht gerichtete Bewegung von dem Stapel gelöst werden.
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Verpackungsautomaten mit einer waagerecht wirkenden Entnahmeeinrichtung
für die Deckel sind jedoch gleichfalls gebräuchlich. Für derartige Verpackungsautomaten
ist der in den Fig. 5, 5 a und 5b dargestellte Deckel bestimmt.
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Wie gesagt, wird bei derartigen Verpackungsautomaten der unterste
Deckel durch eine seitlich gerichtete, im wesentlichen horizontale Bewegung von
dem Stapel losgelöst. Um die erforderliche Relativverschiebung aufeinanderliegender
Deckel zu ermöglichen, ist im oberen Bereich des Deckels 14 a ein Absatz 48a vorgesehen,
welcher unmittelbar an das untere Ende des konischen Bereichs 54 a angrenzt.
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Beim Zusammenstapeln mehrerer Deckel gelangt der jeweils darüberliegende
Deckel an dem Absatz48a zur Anlage. Der unterste Deckel kann also durch eine seitlich
gerichtete Bewegung aus dem Stapel entnommen werden, wobei der Bereich 54a als Gleitfläche
dient. Die Rippen 52 a, welche eine ungewollte Abdichtung verhindern, sind bei dieser
Ausführungsform in dem Bereich 54 a eingesickt. Die Rippen können wie in F i g.
5 verhältnismäßig kurz, je nach den gewählten Abmessungen aber auch über den gesamten
Bereich 54a und über den den Behälterrand überlappenden Bereich 56a geführt sein.
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Die in den Fig. 6, 6 a und 6b dargestellte Ausführungsform stellt
im wesentlichen eine kinematische Umkehrung der beiden vorbeschriebenen Ausführungsformen
dar. Entsprechende Einzelheiten sind mit entsprechenden Bezugszeichen und dem Index
b beziffert.
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Bei der Ausführungsform 10 b sind die den Noppen 44 und den Rippen
52 der vorherigen Ausführungsformen äquivalenten Elemente am Behälter 12 b vorgesehen
und mit 68 und 70 beziffert. Bei Papierbehältern ist es nicht möglich, die Noppen
68 und die Rippen 70 in der erforderlichen Schärfe auszubilden. Bei Behältern aus
Kunststoff, z. B. Polystyrol, ist das jedoch ohne weiteres möglich. Wie aus F i
g. 6 a und 6b ersichtlich, dienen die Noppen 68 und die Rippen 70 dem gleichen Zweck
wie die Noppen 44 und Rippen 55 des Deckels 14.
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In F i g. 7 ist eine weitere Ausführungsform vorliegender Erfindung
dargestellt. Sie entspricht weitgehend den in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Ausführungsformen.
Entsprechende Einzelheiten sind mit gleichen Bezugszeichen und dem Index c beziffert.
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Die in F i g. 7 dargestellte Ausführungsform ist doppelt abgedichtet,
ohne daß der entsprechende Deckelbereich zusätzlich abgesetzt ist. Der Behälter
12 c weist einen eigentümlichen, aus den Bereichen 74 und 76 gebildeten Absatz auf,
welcher unmittelbar unterhalb der Rille 20c angeordnet ist. Der einspringende Bereich
72 des Behälters 12c unmittelbar unterhalb der Rille 20c wirkt mit der Seitenwandung
78 des Deckels 14 c zusammen, wodurch der erste dichtende
Bereich
geschaffen wird. Die zweite Abdichtung ist dort, wo der Behälterabsatz76 dem Deckelbereich
38 c anliegt. Wie aus F i g. 7 a ersichtlich, ist die Wirkungsweise dieser Ausführungsform
die gleiche wie die der vorbeschriebenen Ausführungsformen.
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Die in F i g. 8 dargestellte Ausführungsform weist eine einzige linienförmige
Abdichtung auf. Diese Ausführungsform ist gut geeignet bei Kunststoffdeckeln und
Papierbehältern. Entsprechende Einzelheiten sind mit gleichen Bezugszeichen und
dem Index d beziffert. Der Deckel 14 d weist dort, wo sein Bodenbereich 30d und
sein Seitenwandungsbereich 78 d aneinandergrenzen, einen scharfen Vorsprung 80 auf.
Der Vorsprung 80 wirkt mit der Seitenwandung 16 d des Behälters unterhalb der Rille
20 d dichtend zusammen. Wie bereits ausgeführt, ist es bei Papierbehältern einfacher,
eine glattwandige, toleranzgenaue Seitenwandung als eine Rille mit entsprechender
Oberflächenbeschaffenheit zu erzeugen.
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Bei der vorliegenden Ausführungsform wird demzufolge eine gute Abdichtung
erzielt, wobei der Deckel dieselben Funktionen ausübt wie bei den vorherigen Ausführungsformen.
Bei der Ausführungsform 10 d ist der Deckel so ausgeführt, daß sein Bodenbereich
im aufgesetzten Zustand, wie aus F i g. 8 ersichtlich, leicht nach oben durchgewölbt
ist.
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Dadurch wird der Vorsprung 80 mit einer bestimmten Vorspannung gegen
die Seitenwandungl6d des Behälters gedrückt.