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DE1187991B - Selbsttaetig entlueftende Verpackung - Google Patents

Selbsttaetig entlueftende Verpackung

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Publication number
DE1187991B
DE1187991B DEJ19579A DEJ0019579A DE1187991B DE 1187991 B DE1187991 B DE 1187991B DE J19579 A DEJ19579 A DE J19579A DE J0019579 A DEJ0019579 A DE J0019579A DE 1187991 B DE1187991 B DE 1187991B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lid
container
edge
cover
packaging according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEJ19579A
Other languages
English (en)
Inventor
Bryant Edwards
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Illinois Tool Works Inc
Original Assignee
Illinois Tool Works Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Illinois Tool Works Inc filed Critical Illinois Tool Works Inc
Publication of DE1187991B publication Critical patent/DE1187991B/de
Pending legal-status Critical Current

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

  • Selbsttätig entlüftende Verpackung Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung, bestehend aus einem oben offenen Behälter und einem in diesen einrastbaren elastischen Deckel, mit einer in der Behälterwand angeordneten, einwärts ragenden, ringförmig über den Umfang der Behälterwand erstreckten Einziehung und einem im Deckelrand angeordneten, auswärts ragenden, ringförmig über den Umfang des Deckels verlaufenden Vorsprung, der beim Eindrücken des Deckels hinter die Einziehung in der Behälterwand rastet und damit die obere Begrenzung gegen ein Herausdrücken des Deckels bildet.
  • Es ist bereits eine Frischhaltepackung in Dosenform bekanntgeworden, deren Deckel in seinem Schrägrand eine äußere Wulst aufweist, die hinter eine entsprechende einwärts ragende Wulst am oberen Behälterrand beim Eindrücken des Deckels greift. Dabei ist zusätzlich ein thermoplastischer Klebstoff zum Abdichten des Deckels mit dem Dosenkörper vorgesehen.
  • Es ist weiter ein Verpackungsbehälter mit Deckel aus dünner Kunststoffolie bekanntgeworden, bei dem ebenfalls entsprechende Auswölbungen im Behälterrand und im Deckel vorgesehen sind. Schließlich ist eine Verpackung für Speisefett, ebenfalls aus Kunststoffolie, mit einem eingesickten Deckel bekanntgeworden.
  • Weiterhin ist ein Behälterverschluß aus einem elastisch federnden und dehnbaren Kunststoff bekanntgeworden, der die Öffnung eines Behälters gasdicht verschließt.
  • Diese bekannten Behälter bzw. Verschlüsse sind zwar in vielen Fällen zum Verpacken von Nahrungsmitteln geeignet. In anderen Fällen treten jedoch bei den bekannten Behältern Schwierigkeiten auf, wenn die zu verpackenden Nahrungsmittel, wie beispielsweise Weichkäse, nach dem Verschließen der Behälter Gase entwickeln. Die bekannten Behälter bzw Verpackungen gestatten nun infolge des gas dichten Abschlusses nicht das Entweichen von solchen im Inneren des verpackten Gutes entwickelten Gasen.
  • Vielmehr wird bei solchen bekannten Behältern ein innerer Überdruck entwickelt, der ein Emporwölben des Deckelbodens und gegebenenfalls sogar Aufplatzen des Behälters oder Abheben des Deckels zur Folge hat.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungen der vorgenannten Art zu schaffen, die es beim Entstehen von Gasen mit einem entsprechenden Überdruck im Inneren des verschlossenen Behälters ermöglicht, daß diese Gase zwischen der Behälterwand und dem Deckel entweichen, ohne daß der Deckel dabei aus seiner eingedrückten Lage entfernt wird. Erfindungsgemäß ist dazu vorgesehen, daß die ringförmige Einziehung in der Behälterwand und/oder der ringförmige Vorsprung am Deckelrand mit einem oder mehreren über den Umfang verteilten Durchtrittskanälen für im Behälter entstehende Gase od. dgl. versehen sind und auch während des Entweichens der Gase unverlierbar miteinander versperrt sind. Eine solche erfindungsgemäße Verpackung ermöglicht beim Entstehen von Gasen mit einem entsprechenden Überdruck, daß diese Gase zwischen der Behälterwand und dem Deckel entweichen, sobald sich unter der Wirkung des inneren Überdruckes der elastische Eindrückdeckel membranartig von innen nach außen emporwölbt. Bei diesem Hochwölben des Deckelbodens schiebt sich die am Deckel vorgesehene Gegenfläche von der Dichtfläche in der Behälterwand ab und bietet damit den Gasen einen freien Weg nach außen.
  • Durch die Erfindung wird eine hygienisch einwandfreie, wirtschaftlich herstellbare und widerstandsfähige Verpackung geschaffen, bei welcher der Behälter durch den Deckel abgedichtet ist, welche aber andererseits den Gasaustritt gestattet, ohne daß der Deckel vom Behälter abgehoben wird. Der Deckel ist dennoch vom Verbraucher ohne weiteres abnehmbar.
  • Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, daß die Verpackung mit einem den oberen Rand der Behälterwandung übergreifenden ringförmigen Schutzrand des Deckels oberhalb des als Stützlager dienenden Vorsprunges versehen ist und daß dieser Schutzrand von dem umgriffenen Teil des oberen Behälterrandes überall einen den freien Durchtritt aus dem Behälter austretender Gase gewährleistenden Abstand aufweist.
  • Dadurch wird der Behälterinhalt, auch bei gelegentlichem Entweichen von Gasen, hygienisch abgedeckt und gegenüber der Umgebung verschlossen.
  • Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, daß zur allseitigen sicheren Einhaltung des Abstandes zwischen dem übergreifenden Schutzrand des Deckels und dem umgriffenen Teil des Behälterrandes an mindestens einem dieser beiden Teile mehrere über den Umfang verteilte, gegen den oberen Teil hin vorspringende Nasen vorgesehen sind. Diese Nasen bilden vorzugsweise gleichzeitig einen Anschlag für den Deckel beim Eindrücken desselben in den Behälter.
  • Weiterhin wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Dichtfläche im Behältermantel eine praktisch radial verlaufende Ringfläche und die Gegenfiäche am Deckel eine ebenfalls praktisch radial verlaufende Ringfläche am unteren Ende des Deckelrandes ist. Dabei kann die als Gegenfläche dienende Ringfläche den äußeren Teil des Deckelbodens bilden. Es kann aber auch eine sich unterhalb der ersten Dichffläche anschließende, praktisch zylindrisch verlaufende zweite Dichtfläche im Behältermantel und eine mit dieser zusammenwirkende, sich unmittelbar an die erste Gegenfläche anschließende, praktisch zylindrische Gegenfläche im Deckel, dicht oberhalb des Deckelbodens, vorgesehen sein, die beim Hochwölben des Deckelbodens einwärts schwenkt sich damit von der ersten Dichtfiäche abhebt.
  • Schließlich kann auch eine oberhalb der ersten Dichtfläche, jedoch unterhalb des durch die Einziehung gebildeten Stützlagers, eine zweite Dichtfläche sowie eine entsprechende, mit dieser zusammenwirkende zweite Gegenfläche angeordnet sein, wobei wenigstens eine dieser beiden zusätzlich dichtenden Flächen praktisch zylindrisch verläuft.
  • Schließlich wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Dichtfläche im Behälter ein praktisch zylindrischer Teil des Behältermantels ist, während die damit zusammenwirkende Gegenfläche durch einen ringförmig umlaufenden, etwa in radialer Verlängerung des Deckelbodens nach außen über den darüberliegenden Deckelrand hinausragenden Vorsprung gebildet wird.
  • Die erfindungsgemäß vorgeschlagenen Ausbildungen der Verpackung gestatten eine leichte und damit wirtschaftliche und billige Herstellung. Eine derartige Verpackung ist in hygienischer Hinsicht einwandfrei und besitzt eine ausreichend große Lebensdauer.
  • Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung in Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Dabei zeigt F i g. 1 die perspektivische Ansicht eines Behälters mit aufgesetztem Deckel mit den Merkmalen vorliegender Erfindung, teilweise im Schnitt, F i g. 2 die Ansicht mehrerer zusammengeschachtelter Deckel vor dem Aufsetzen auf die Behälter, F i g. 3 einen Schnitt durch einen Teil eines Deckels nach Fig. 2 in größerem Maßstab in perspektivischer Darstellung, F i g. 4 a einen Teilschnitt durch den Behälter und den aufgesetzten Deckel; in dem dargestellten Zustand ist der Behälter durch den Deckel dicht verschlossen, Fig. 4b einen der Fig. 4 a entsprechenden Teilschnitt; in dem dargestellten Zustand ist der Behälter durch den Deckel nicht dicht verschlossen, sondern dieser ermöglicht den Austritt von in der Dose entstandenen Gasen, Fig. 4c einen Teilschnitt durch zwei zusammengeschaltete Deckel nach den Fig. 1 bis 4b in größerem Maßstab, F i g. 5 eine andere Ausführungsform des Deckels in perspektivischer Darstellung, F i g. 5 a einen Schnitt durch den Deckel nach Fig. 5 und einen Teil des Behälters; in dem dargestellten Zustand ist die Dose durch den Deckel dicht verschlossen, F i g. 5b einen der Fig. 5 a entsprechenden Schnitt; in dem dargestellten Zustand ermöglicht der Deckel den Austritt von Gasen, F i g. 6 eine weitere Ausführungsform vorliegender Erfindung; sie stellt eine kinematischeUmkehrung der in F i g. 1 dargestellten Ausführungsform dar, F i g. 6 a einen Schnitt durch den Deckel und den Behälter nach Fig. 6; in dem dargestellten Zustand ist der Behälter durch den Deckel dicht verschlossen, F i g. 6 b einen der F i g. 6 a entsprechenden Schnitt; in dem dargestellten Zustand ermöglicht der Deckel den Austritt von Gasen, F i g. 7 einen Teilschnitt durch eine weitere Ausführungsform; in dem dargestellten Zustand ist der Behälter durch den Deckel dicht verschlossen, F i g. 7 a einen der F i g. 7 entsprechenden Schnitt; in dem dargestellten Zustand ermöglicht der Deckel den Austritt von Gasen, Fig. 8 einen Teilschnitt durch eine weitere Ausführungsform; in dem dargestellten Zustand ist der Behälter durch den Deckel dicht verschlossen, F i g. 8 a einen der F i g. 8 entsprechenden Schnitt; in dem dargestellten Zustand ermöglicht der Deckel den Austritt von Gasen.
  • In Fig. 1 ist eine Dose 10, bestehend aus dem Behälter 12 und dem Deckel 14, dargestellt. Der Deckel ist auf den Behälter aufgesetzt. Wie ersichtlich, ist der Behälter einstückig aus Kunststoff gefertigt. Er weist eine konisch verlaufende Seitenwandung 16 auf, die einstückig mit dem Boden 18 verbunden ist. Der obere Rand der Seitenwandung bildet die Behälteröffnung. In der Nähe des oberen Randes des Behälters ist eine von innen nach außen durchgesickte Umfangsrille 20 in der Seitenwandung 16 angeordnet. Die Rille 20 ist von einem unteren Absatz 22 und von einem oberen Absatz 24 begrenzt. Wie aus Fig. 4 a ersichtlich, ist die Rille durch den mehr oder weniger senkrecht verlaufenden Seitenwandungsbereich 26 ein kleines Stück vom oberen Behälterrand distanziert. Der obere Rand des Behälters 12 ist als Ringwulst 28 ausgebildet. Die Absätze 22 und 24 liegen einander gegenüber und wirken in noch zu beschreibender Weise mit entsprechenden Bereichen des Deckels 14 zusammen.
  • Der Deckel 14 weist einen ebenen Bodenreich 30 auf, welcher die Behälteröffnung verschließt. Ein kleines Stück vom Umfang des ebenen Bereichs 30 entfernt ist eine nach oben durchgesickte Verstärkungs- und Stapelrippe 32 angeordnet. Im Querschnitt zeigt diese Rippe einen unsymmetrischen Kurvenverlauf. Der steil ansteigende Kurvenast ist mit 34 und der flacher verlaufende Kurvenast mit 36 beziffert. Die Rippe 32 dient einerseits zur Verstärkung des verhältnismäßig großen und dünnwandigen ebenen Bodenbereichs 30 und andererseits zur Zentrierung des Bodens 18 einer darüberliegenden Dose, wenn mehrere Dosen aufeinandergestapelt werden.
  • Dieses letztere Merkmal gehört jedoch nicht in den Rahmen dieser Erfindung.
  • Der steil ansteigende Kurvenast 34 hindert den Boden der darüberliegenden Dose daran, über die Rippe 32 hinwegzugleiten, und erhöht somit die Standfestigkeit der gestapelten Dosen.
  • Wie am deutlichsten aus F i g. 3 ersichtlich, schließt sich an den ebenen Bodenbereich 30 des Deckels ein sich nach oben erweiternder kurzer konischer Bereich 40 an, der also den Abschluß des ebenen Bodenbereichs 30 bildet. Der dem konischen Bereich 40 unmittelbar anliegende Rand des ebenen Bodenbereichs 30 (angedeutet durch den Pfeil 38) dient als Sitz- oder Dichtfläche und wirkt mit dem unteren Absatz 22 der Rille des Behälters 12 zusammen. Aus F i g. 4 a ist das Aufeinanderliegen der Dichtflächen zu erkennen. An den Bereich 40 des Deckels schließt sich ein einwärts scharf zurückspringender konischer Bereich 42 an. Dieser ist, wie aus den Fig. 3, 4 a und 4b ersichtlich, mit einer Mehrzahl kleiner, dicht nebeneinanderliegender Noppen 44 ausgestattet. Die Noppen 44 liegen dem oberen Absatz 24 der Rille des Behälters an. Sie bilden einerseits die Auflager für den in den Behälter eingerasteten Deckel und haben andererseits die Aufgabe, die Oberfläche des Absatzes 24 von der Oberfläche des Bereichs 42 des Deckels ausreichend zu distanzieren, damit der Austritt von Gasen, die sich im Behälter entwickeln, ermöglicht wird.
  • Weiterhin bilden sie einen Drehpunkt, wenn die Bereiche 38 und 40 des Deckels sich relativ zum unteren Absatz 22 der Rille des Behälters bei stärkerer Gasentwicklung nach oben auswölben. Durch die Verwölbung der Bereiche 38 und 40 können die Gase, wie aus Fig. 4b ersichtlich, entweichen.
  • Wie insbesondere aus F i g. 4b ersichtlich, schließt sich an den Bereich 42 des Deckels ein weiterer, gleichfalls nach innen geneigter bzw. in Richtung nach oben konisch zusammenlaufender Bereich 46 an. Der Winkel, den eine Mantellinie dieses Bereichs zur Senkrechten bildet, ist jedoch wesentlich kleiner als der entsprechende Winkel des Bereichs 42. Von dem senkrechten bzw. zylindrischen Bereich 50 ist der Bereich 42 durch die Stufe 48 abgesetzt. Die Stufenbreite ist so groß gewählt, daß die Stufenkante beim Zusammenschachteln mehrerer Deckel an dem benachbarten Deckel zur Anlage kommt. Dies ist aus den F i g. 2 und 4 c ersichtlich.
  • Der senkrechte bzw. zylindrische Bereich 50 des Deckels weist eine Mehrzahl auf seiner Außenfläche angeordneter erhabener Rippen 52 auf. Die Rippen 52 verhindern eine ungewollte Abdichtung des Behälterbereichs 26 durch den Deckelbereich 50. An den zylindrischen Bereich 50 des Deckels grenzt der sich nach oben konisch erweiternde Bereich 54 an.
  • Auf diesen folgt schließlich der aus hygienischen Gründen vorgesehene, den Behälterrand überdeckende Randbereich 56 des Deckels. Wie aus den Fig. 4 a und 4b ersichtlich, deckt der Randbereich 56 des Deckels den Wulstring 28 des Behälters zwar schützend ab, ist von diesem jedoch ein kleines Stück distanziert. Der sich konisch erweiternde Bereich 54 des Deckels bewirkt einerseits eine Zentrierung, wenn mehrere Deckel zusammengeschachtelt werden, und wirkt andererseits mit den an der Stufe 48 befindlichen Unterkanten 58 der Rippen 52, wie am besten aus F i g. 4 c ersichtlich, zusammen.
  • Der aus mehreren Deckeln zusammengeschachtelte Stapel wirkt wie eine Feder, da die Unterkanten 58 der Rippen 52 beim Zusammendrücken des Stapels eine elastische Verformung erfahren. Die gespeicherte Federarbeit verhindert ein Verklemmen der Deckel und gewährleistet eine zuverlässige Entnahme des einzelnen Deckels bei Verpackungsautomaten.
  • Die auf die Behälter aufzusetzenden Deckel gelangen im allgemeinen im zusammengeschachtelten Zustand zum Versand. Das gilt insbesondere, wenn die Deckel getrennt hergestellt und gelagert werden und dann nach dem Füllen der Behälter mit Hilfe von Automaten auf diese aufgesetzt werden. Zu diesem Zwecke wird das Magazin der Verpackungsautomaten mit Stapeln geeigneter Größe gefüllt. Aus dem Magazin werden die Deckel mittels einer Entnahmeeinrichtung einzeln entnommen und auf die gefüllten Behälter aufgesetzt. Die Entnahmeeinrichtung muß notwendigerweise mit großer Arbeitsgeschwindigkeit betrieben werden. Deshalb ist es erforderlich, daß die einzelnen Deckel sich leicht vom Stapel trennen, damit keine Störung des Arbeitspieles durch Verklemmung eintritt.
  • Das Trennen der einzelnen Deckel vom Stapel stellt kein Problem dar, wenn es sich um Deckel mit größerer Wandstärke handelt. Werden jedoch dünnwandige, z. B. aus Kunststoff gefertigte Deckel mit einer Wandstärke von weniger als 0,9 mm verwendet, so hat sich gezeigt, daß erst die Federwirkung der von dem Bereich 54 elastisch zusammengedrückten Rippenkanten 58 eine Verklemmung der einzelnen Deckel eines Stapels verhindert und ein müheloses Loslösen einzelner Deckel ermöglicht. Die Rippenkanten58 wirken als elastische Zwischenlagen, die verhindern, daß beispielsweise beim Versand des Stapels auftretende Stöße ein Verklemmen einzelner oder mehrerer Deckel des Stapels zur Folge haben.
  • Wird der Behälter 12 z. B. mit Weichkäse gefüllt und der Deckel 14 aufgesetzt, so entwickeln sich infolge der fortdauernden biologischen Vorgänge gasförmige Produkte. Außerdem ist durch Aufsetzen des Deckels eine gewisse Luftmenge eingeschlossen worden.
  • Nach einiger Zeit würden bekannte Deckel als Folge der sich unter dem Einfluß von Temperaturschwankungen ausdehnenden eingeschlossenen Luft und/oder durch die Gasentwicklung bedingten Drucksteigerung abgesprengt oder zumindest vom Behälter abgehoben werden. Aus diesem Grunde ist es wünschenswert, daß die in Rede stehenden Kunststoffbehälter mit einer Entlüftungseinrichtung ausgestattet sind, welche das Entweichen von Gasen aus dem Behälterinnern gestattet, aber ansonsten einen dichten und hygienisch einwandfreien Verschluß der Behälter ermöglicht.
  • Wenn der Gasdruck den ziemlich großen Bodenbereich 30 des Deckels beaufschlagt, wird dieser, wie aus Fig. 4b ersichtlich, nach oben ausgebogen, so daß die Dichtfläche 38 vom Absatz 22 der in der Behälterwandung vorgesehenen Rille abgehoben wird.
  • Dabei bilden die Noppen 44 den Drehpunkt für die sich verschwenkenden Bereiche 38 und 40 des Deckels. Der Gasaustritt durch die Hohlräume zwischen den Noppen 44 ist somit freigegeben.
  • Die Gase streichen dann an dem Bereich 26 des Behälters entlang und gelangen zwischen dem Wulstring des Behälters und dem Bereich 56 des Deckels hindurch ins Freie. Die Rippen 52 verhindern dabei, daß sich zwischen dem Behälterbereich 26 und den gegenüberliegenden Bereichen des Deckels eine zweite, ungewollte Dichtfläche bildet. Beim Fehlen der Rippen bilden sich solche Dichtflächen unter Umständen aus. Diese Möglichkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn beim Einfüllen der Nahrungsmittel in den Behälter ein dünner Flüssigkeitsfilm, z. B. aus Milch, Sahne od. dgl., auf den in Rede stehenden Flächen entsteht. Ein derartiger Flüssigkeitsfilm kann auch dann eine Dichtwirkung hervorrufen, wenn die Deckelabmessungen so gewählt sind, daß eine Berührung gegenüberliegender Flächen an und für sich nicht möglich ist. Die Anordnung der Rippen 52 verhindert außerdem eine ungewollte Dichtwirkung bei Maßschwankungen von Deckel und Behälter.
  • In den Fig. 5, 5a und 5b ist eine weitere Ausführungsform vorliegender Erfindung dargestellt.
  • Entsprechende Einzelheiten sind mit gleichen Bezugszeichen und dem Index a beziffert.
  • Die in F i g. 5 a dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von der vorherigen hauptsächlich dadurch, daß sie zweite Dichtflächen aufweist.
  • Außerdem ist sie zur Verwendung an solchen Verpackungsautomaten geeignet, bei denen ein Deckel nicht durch eine senkrecht gerichtete Bewegung, sondem durch eine waagerecht gerichtete Bewegung aus dem Stapel entnommen wird. Die zweiten Dichtflächen sind deutlich aus F i g. 5 a ersichtlich. An den Bereich 30a des Deckels schließt sich ein senkrechter Bereich 60 an, an welchen sich der schmale waagerechte Bereich 62 anschließt. An diesen wiederum schließt sich ein kurzer, etwa senkrechter Bereich 64 an. Letzterer ist in Achsrichtung gemessen wesentlich kürzer als der Bereich 60. Der Bereich 60 des Deckels legt sich dichtend dem oberen Bereich der Behälterseitenwandung 16a an. Der Bereich 62 des Deckels legt sich dichtend dem Bereich 22a des Behälters an. Es wird somit eine doppelte Abdichtung erreicht, wobei die Dichfflächen zueinander senkrecht stehen. Die Entlüftung der Dose vollzieht sich, wie aus F i g. Sb ersichtlich, in gleicher Weise wie beim vorherigen Ausführungsbeispiel. Die Ausführungsform des Behälters 12 a und des Deckels 14 a ist vorteilhaft, wenn der Deckel aus Kunststoff und der Behälter aus Papier gefertigt ist. Dann bietet die Oberflächenbeschaffenheit der Rille 22a unter Umständen keine Gewähr für eine einwandfreie Ab dicht tung. Bei Papierbehältem ist es verhältnismäßig leichter, den oberen Bereich der Seitenwandung 16 a des Behälters mit glatter Oberfläche auszubilden und diesen als Dichtfläche zu verwenden. Die Deckel 14 a erfordern engere Herstellungstoleranzen als die in F i g. 3 abgebildeten Deckel 14. Bei der Verwendung von aus Kunststoff bestehenden Behältern ist demnach aus fertigungstechnischen Gründen den Deckeln 14 der Vorzug zu geben. Sämtliche abgebildeten Deckel sind gut zur Verwendung in Verpackungs- automaten geeignet. Zur Entnahme einzelner der zu einem Stapel zusammengeschachtelten Deckel aus dem Magazin sind bei derartigen Verpackungsautomaten zwei grundsätzliche Typen von Entnahme-oder Zubringereinrichtungen bekannt. Bei einem Typ wird der unterste Deckel durch eine senkrecht gerichtete Bewegung von dem Stapel getrennt. Für diesen Typ ist der in Fig.3 dargestellte Deckel 14 besonders geeignet. Abgesehen davon ermöglichen die Deckel 14 ein vollständigeres Ineinanderschach teln als solche Deckel, die durch eine waagerecht gerichtete Bewegung von dem Stapel gelöst werden.
  • Verpackungsautomaten mit einer waagerecht wirkenden Entnahmeeinrichtung für die Deckel sind jedoch gleichfalls gebräuchlich. Für derartige Verpackungsautomaten ist der in den Fig. 5, 5 a und 5b dargestellte Deckel bestimmt.
  • Wie gesagt, wird bei derartigen Verpackungsautomaten der unterste Deckel durch eine seitlich gerichtete, im wesentlichen horizontale Bewegung von dem Stapel losgelöst. Um die erforderliche Relativverschiebung aufeinanderliegender Deckel zu ermöglichen, ist im oberen Bereich des Deckels 14 a ein Absatz 48a vorgesehen, welcher unmittelbar an das untere Ende des konischen Bereichs 54 a angrenzt.
  • Beim Zusammenstapeln mehrerer Deckel gelangt der jeweils darüberliegende Deckel an dem Absatz48a zur Anlage. Der unterste Deckel kann also durch eine seitlich gerichtete Bewegung aus dem Stapel entnommen werden, wobei der Bereich 54a als Gleitfläche dient. Die Rippen 52 a, welche eine ungewollte Abdichtung verhindern, sind bei dieser Ausführungsform in dem Bereich 54 a eingesickt. Die Rippen können wie in F i g. 5 verhältnismäßig kurz, je nach den gewählten Abmessungen aber auch über den gesamten Bereich 54a und über den den Behälterrand überlappenden Bereich 56a geführt sein.
  • Die in den Fig. 6, 6 a und 6b dargestellte Ausführungsform stellt im wesentlichen eine kinematische Umkehrung der beiden vorbeschriebenen Ausführungsformen dar. Entsprechende Einzelheiten sind mit entsprechenden Bezugszeichen und dem Index b beziffert.
  • Bei der Ausführungsform 10 b sind die den Noppen 44 und den Rippen 52 der vorherigen Ausführungsformen äquivalenten Elemente am Behälter 12 b vorgesehen und mit 68 und 70 beziffert. Bei Papierbehältern ist es nicht möglich, die Noppen 68 und die Rippen 70 in der erforderlichen Schärfe auszubilden. Bei Behältern aus Kunststoff, z. B. Polystyrol, ist das jedoch ohne weiteres möglich. Wie aus F i g. 6 a und 6b ersichtlich, dienen die Noppen 68 und die Rippen 70 dem gleichen Zweck wie die Noppen 44 und Rippen 55 des Deckels 14.
  • In F i g. 7 ist eine weitere Ausführungsform vorliegender Erfindung dargestellt. Sie entspricht weitgehend den in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Ausführungsformen. Entsprechende Einzelheiten sind mit gleichen Bezugszeichen und dem Index c beziffert.
  • Die in F i g. 7 dargestellte Ausführungsform ist doppelt abgedichtet, ohne daß der entsprechende Deckelbereich zusätzlich abgesetzt ist. Der Behälter 12 c weist einen eigentümlichen, aus den Bereichen 74 und 76 gebildeten Absatz auf, welcher unmittelbar unterhalb der Rille 20c angeordnet ist. Der einspringende Bereich 72 des Behälters 12c unmittelbar unterhalb der Rille 20c wirkt mit der Seitenwandung 78 des Deckels 14 c zusammen, wodurch der erste dichtende Bereich geschaffen wird. Die zweite Abdichtung ist dort, wo der Behälterabsatz76 dem Deckelbereich 38 c anliegt. Wie aus F i g. 7 a ersichtlich, ist die Wirkungsweise dieser Ausführungsform die gleiche wie die der vorbeschriebenen Ausführungsformen.
  • Die in F i g. 8 dargestellte Ausführungsform weist eine einzige linienförmige Abdichtung auf. Diese Ausführungsform ist gut geeignet bei Kunststoffdeckeln und Papierbehältern. Entsprechende Einzelheiten sind mit gleichen Bezugszeichen und dem Index d beziffert. Der Deckel 14 d weist dort, wo sein Bodenbereich 30d und sein Seitenwandungsbereich 78 d aneinandergrenzen, einen scharfen Vorsprung 80 auf. Der Vorsprung 80 wirkt mit der Seitenwandung 16 d des Behälters unterhalb der Rille 20 d dichtend zusammen. Wie bereits ausgeführt, ist es bei Papierbehältern einfacher, eine glattwandige, toleranzgenaue Seitenwandung als eine Rille mit entsprechender Oberflächenbeschaffenheit zu erzeugen.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform wird demzufolge eine gute Abdichtung erzielt, wobei der Deckel dieselben Funktionen ausübt wie bei den vorherigen Ausführungsformen. Bei der Ausführungsform 10 d ist der Deckel so ausgeführt, daß sein Bodenbereich im aufgesetzten Zustand, wie aus F i g. 8 ersichtlich, leicht nach oben durchgewölbt ist.
  • Dadurch wird der Vorsprung 80 mit einer bestimmten Vorspannung gegen die Seitenwandungl6d des Behälters gedrückt.

Claims (9)

  1. PatentansprÜche: 1. Verpackung, bestehend aus einem oben offenen Behälter und einem in diesen einrastbaren elastischen Deckel, mit einer in der Behälterwand angeordneten, einwärts ragenden, ringförmig über den Umfang der Behälterwand erstreckten Einziehung und einem im Deckelrand angeordneten, auswärts ragenden, ringförmig über den Umfang des Deckels verlaufenden Vorsprung, der beim Eindrücken des Deckels hinter die Einziehung in der Behälterwand rastet und damit die obere Begrenzung gegen ein Herausdrücken des Deckels bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die ringförmige Einziehung (24) und/oder der ringförmige Vorsprung (42) mit einem oder mehreren iiber den Umfang verteilten Durchtrittskanälen für im Behälter entstehende Gase od. dgl. versehen sind und auch während des Entweichens der Gase unverlierbar miteinander versperrt sind.
  2. 2. Verpackung nach Anspruch 1 mit einem den oberen Rand der Behälterwandung übergreifenden ringförmigen Schutzrand des Deckels, dadurch gekennzeichnet, daß der übergreifende Schutzrand (54, 56) oberhalb des als Stützlager dienenden Vorsprunges (42) angeordnet ist und von dem umgriffenen Teil (28) des oberen Behälterrandes überall einen den freien Durchtritt aus dem Behälter austretender Gase od. dgl. gewährleistenden Abstand aufweist.
  3. 3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur allseitigen sicheren Einhaltung eines Abstandes zwischen dem übergreifenden Schutzrand des Deckels und dem umgriffenen Teil des Behälterrandes an mindestens einem dieser beiden Teile mehrere über den Umfang verteilte, gegen den oberen Teil hin vorspringende Nasen (52, 70) vorgesehen sind.
  4. 4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nasen (52 d) gleichzeitig einen Anschlag für den Deckel beim Eindrücken desselben in den Behälter darstellen.
  5. 5. Verpackung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtfläche im Behältermantel eine praktisch radial verlaufende Ringfläche (22) und die Gegenfläche am Deckel eine ebenfalls praktisch radial verlaufende Ringfläche (38) am unteren Ende des Deckelrandes ist.
  6. 6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch ge kennzeichnet, daß die als Gegenfläche dienende Ringfläche den äußeren Teil des Deckelbodens bildet.
  7. 7. Verpackung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine sich unterhalb der ersten Dichtfläche (22a) anschließende, praktisch zylindrisch verlaufende zweite Dichtfläche (16a) im Behältermantel und eine mit dieser zusammenwirkende, sich unmittelbar an die erste Gegenfläche (62) anschließende, praktisch zylindrische Gegenfläche (60) im Deckel, dicht oberhalb des Deckelbodens (30a), die beim Hochwölben des Deckelbodens einwärts schwenkt und sich damit von der zweiten Dichtfläche (16 a) abhebt.
  8. 8. Verpackung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine oberhalb der ersten Dichtfläche (74), jedoch unterhalb des durch die Einziehung gebildeten Stützlagers angeordnete zweite Dichtfläche (72) und eine entsprechende, mit dieser zusammenwirkende zweite Gegenfläche (78), wobei wenigstens eine dieser beiden zusätzlich dichtenden Flächen praktisch zylindrisch verläuft.
  9. 9. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtfläche im Behälter ein praktisch zylindrischer Teil des Behältermantels (16d) ist, während die damit zusammenwirkende Gegenfläche durch einen ringförmig umlaufenden, etwa in radialer Verlängerung des Deckelbodens (30d) nach außen über den darüberliegenden Deckelrand (78 d) hinausragenden Vorsprung (80) gebildet wird. ~~~~~~~ In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1 685475, 1736073, 1751979; deutsche Patentschrift Nr. 829 248.
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