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Verpackungsmaschine Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackungsmaschine
zum Herstellen von Verpackungen, bei denen die Enden einer auf einen Gegenstand
aufgelegten Hülle unter dem Gegenstand gefaltet und heiß versiegelt werden. wobei
der Gegenstand mit der aufgelegten A:.ille zunäcllst durch einen ersten Förderer
befördert wird. längs dem Falteinnehtungen ange'oradlt sind und der dann durch einen
zweiten Förderer in entgegengesetzter Richtung zum Aufgabeende zuiückbefördert wird
und wobei zwischen beiden Fördercrn eine Übergabeeinrichtung angeordnet ist.
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Es sind einfache Verpaekungsmaschinen bekannt, bei denen das VerpacLungsmaterial
von Hand um die Packung gelegt wird die von Hand weitern transportiert werden und
bei denen die Verpackungsenden automatisch unter die Packung gefaltet werden. Solche
Maschinen, bei denen fast alle Vorgänge manuell durchgeführt werden müssen, sind
zwar einfach im Aufbau, doch erfordern sie viel Bedienungspersonal und haben einen
sehr kleinen Ausstoß. Es sind daher auch Verpackungsmaschinen bekannt, bei denen
das zu verpackende Gut auf einem Förderband von einem Arbeitsvorgang zum anderen
gefördert werden. Bei diesen Maschinen wird das zu verpackende Gut an einem Ende
der Anlage aufgegeben und am anderen Ende von einer anderen Bedienungsperson abgenommen.
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Die Verpackungen müssen dann noch gesiegelt werden. Solche Maschinen
haben den Nachteil. daß sie keinesfalls von einer Person bedient werden können,
da die Aufgabe- und die Abnahmestelle räumlich auseinander liegen. Es sind weiterhin
auch Verpackungsmaschinen bekannt, bei denen ein zweiter Förderer das auf dem ersten
Förderer verpackte Gut wieder zum Ausgangsort zurücktransportiert.
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Dort muß das Gut abgenommen und heiß versiegelt werden. Derartige
Maschinen haben den Nachteil, daß sich die bereits gefalteten Enden wieder entfalten
können. Außerdem ist dafür ein weiterer Arbeitsgang notwendig.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu überwinden.
Dies wird dadurch erreicht, daß die Übergabeeinrichtung aus einem die Packung hochfördernden
Elevator besteht, auf dem eine Heizplatte zum Heißversiegeln der Packungsenden unter
den Gegenstand angeordnet ist.
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Eine solche Verpackungsmaschine hat den Vorteil, daß bei ihr die
Zeit, in welcher der längs einem Förderband verpackte Gegenstand auf das zurückführende
Förderband übergeben wird, dazu ausgenutzt wird, die notwendige Heißversiegelung
durchzuführen.
Dabei ergibt sich der weitere Vorteil, daß die bereits gefalteten Verpackungsenden
nicht mehr aufgehen können.
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Der Gegenstand der Erfindung soll an Hand der in der Zeichnung schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Der Deutlichkeit und
des besseren Verständnisses halber wird hierbei zwar fast die ganze Maschine und
deren Funktion beschrieben, der Patentschutz soll sich dennoch nur auf die in den
Ansprüchen gekennzeichnete Erfindung erstrecken. In der Zeichnung zeigt F i g. 1
eine erfindungsgemäße Verpackungsmaschine in der Seitenansicht, F i g. 2 eine Draufsicht
auf die in F i g. 1 abgebildete Maschine, wobei am Beschickungsende zur besseren
Deutlichkeit der Darstellung einzelne Maschinenteile fortgelassen worden sind, F
i g. 3 eine Stirnansicht des Antriebsmechanismus der Maschine, F i g. 4 eine Draufsicht
auf eine teilweise gefaltete, zur Beschickung der Maschine vorbereitete Packung,
F
i g. 5 einen Ausschnitt aus F i g. 2 in vergrößertem Maßstab, F i g. 6 einen senkrechten
Schnitt durch F i g. 5 auf der Linie 6-6, F i g. 7 einen senkrechten Schnitt entlang
der Linie 7-7 nach F i g. 5, Fig.8 eine Teilseitenansicht der Maschine, wobei die
beweglichen Teile in einer anderen Stellung als in F i g. 1 gezeigt sind, F i g.
9 einen Ausschnitt aus F i g. 8 in vergrößertem Maßstab, F i g. 10 einen Schnitt
auf der Linie 10-10 aus Fig. 9, Fig. 11 eine Teilseitenansicht der Maschine, jedoch
von der die in F i g. 8 gezeigten Seite gegenüberliegenden Seite, F i g. 12 eine
Draufsicht auf den Endteil der Maschine, Fig. 13 eine stirnseitige Ansicht der Maschine,
Fig.14 einen Schnitt auf der Linie 14-14 nach Fig. 13.
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Die in Fig. 1 gezeigte Maschine besteht aus einem Rahmen 20, der
durch die Stützen 22, 24 und 28 und die waagerecht angeordneten Träger 30, 32, 34,
36 und 38 gebildet wird. Die senkrecht stehenden Stützen 22, 24 und 28 sind an ihren
unteren Enden mit Laufrollen 42 ausgestattet, so daß die Maschine ortsbeweglich
ist.
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Auf den waagerecht liegenden Trägern 30 und 40 ist ein Elektromotor
44 befestigt, dessen Antriebswelle mit 46 bezeichnet ist. Unterhalb des Motors 44
ist ein Getriebe 48 angeordnet, dessen Eingangswelle 50 mit der Motorwelle 46 in
Verbindung steht.
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Zu diesem Zweck ist auf der Motorwelle 46 und auf der Getriebewelle
50 jeweils eine Riemenscheibe 52 bzw. 54 befestigt, über die ein Riemen geführt
ist. Die Riemenscheibe 52 kann in bekannter Weise verstellbar sein, um auf diese
Art die Geschwindigkeit der Maschine stufenlos ändern zu können. Die Ausgangswelle
des Getriebes 56 trägt ein Kettenrad 58. Dieses Kettenrad steht über ein weiteres
Kettenrad 62 antriebsmäßig mit einer auf den Rahmenträgern 34 und 36 gelagerten
Welle 60 in Verbindung. Eine Kette 64 geht über die beiden Kettenräder 58 und 62.
Auf der Welle 60 sitzt ferner ein Kettenrad 66. Von diesem Kettenrad aus wird über
eine weitere Kette 72 eine ebenfalls auf den Rahmenträgern 34 und 36 gelagerte,
parallel im waagerechten Abstand zur Welle 60 angeordnete weitere Welle 68 angetrieben.
Das zur Welle 68 gehörende Kettenrad ist mit 70 bezeichnet. Die Antriebskraft des
Elektromotors 44 wird auf diese Weise also auf die Welle 68 übertragen.
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An der Welle 68 sind exzentrisch zwei Nocken 74 befestigt, welche
sich mit der Welle drehen und zwei Falteinrichtungen 76 antreiben. Die Welle 68
dient fernerhin zum Antrieb zweier Schwenkhebel 78 (tuckers) auf die die Antriebsbewegung
über die Ketten 81 und die Kettenräder 80 übertragen wird.
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Die in den Zeichnungen dargestellte Maschine arbeitet halbautomatisch,
d. h. die zu verschließende Packung wird mindestens einem von Hand durchzuführenden
Bearbeitungsvorgang unterzogen, bevor sie in die Maschine eingelegt wird. Dieser
von Hand auszuführende Vorgang besteht darin, eine teilweise die Ware umhüllende
Packung herzustellen und warm zu verschweißen. Hierbei entsteht eine halbfertige
Packung, wie sie in Fig.4 der Zeichnung
abgebildet ist. Die teilweise umhüllten Packungen
werden von Hand auf den Beschickungstisch 82, der auf den Trägern 34 und 36 befestigt
ist, gelegt.
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Diese Arbeit führt der am Bedienungsstand 81 befindliche Bedienungsmann
aus.
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Das auf der Welle 60 sitzende Antriebskettenrad 84, die leerlaufenden
Kettenräder 87 und ein langgestreckter, rinnenförmiger Trog 86 bilden die Antriebs-
und Führungsvorrichtung für die Hauptförderkette 88. Die Förderkette 88 ist mit
einer Anzahl von Ansätzen oder Mitnehmern 90 (F i g. 6) versehen. Die Bewegungsbahn
der Kette 88 reicht von einer Stelle zwischen den Beschickungstischen 82 bis zu
einer tXbergabeeinrichtung, die aus einem beheizten Hebetisch 124 besteht. Während
des Vorrückens der Fördererkette 88 nimmt ein Mitnehmer 90 die teilweise verschlossenen
Packungen mit, die von Hand in den Zwischenraum91 zwischen den Tischen 82 und damit
in die Bahn des Mitnehmers 90 eingelegt worden sind. Von den Beschickungstischen
82 bis zum Übergabetisch 124 gehen zwei eiserne, aus einem Winkelprofil bestehende
Führungsschienen 94, 96, die im wesentlichen parallel zur Fördererkette verlaufen,
jedoch an den den Beschickungstischen 82 zugekehrten Enden sich in Richtung zu den
Tischen hin öffnen.
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Die Führungsschienen 94, 96 sind verstellbar, damit die Maschine
an Packungen verschiedener Größen angepaßt werden kann. Zu diesem Zweck stehen mit
den Schienen 94 und 96 zwei mit Gewinde versehene Spindeln 98, 100 im Eingriff,
von denen jede auf einer Hälfte mit einem Links- und auf der anderen Hälfte mit
einem Rechtsgewinde versehen ist. Die Gewindespindeln sind frei drehbar auf den
seitlichen Trägern 34 und 36 gelagert. Bei Drehung der Spindeln nähern sich die
Führungsschienen der Fördererkette bzw. entfernen sich von ihr. Zwei Kettenräder
104, 106, die auf den beiden Schraubspindeln 98 und 100 sitzen und durch eine Kette
108 miteinander verbunden sind, sorgen dafür, daß die Spindel 100 gleichzeitig und
gleichsinnig mit der Spindel 98 in Drehung versetzt wird.
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Eine Aufgabe der erfindungsgemäßen Maschine besteht darin, die überstehenden
Teile 110 der in F i g. 4 gezeigten Verpackung. nach unten und damit gegen den Boden
des von der Hülle umschlossenen Guts, beispielsweise eines Behälters 112, in welchem
ein Nahrungsmittel, wie z. B. Fleisch enthalten ist, zu falten.
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Wenn die Packung den Beschickungstisch 82 verläßt, besteht der erste
Bearbeitungsvorgang darin, daß die Finger der Schwenkhebel 78 die vomliegenden Kanten
des überstehenden Verpackungsmaterials 110 nach unten umlegen und dicht um die abgerundeten
Ecken des Behälters 112 herumziehen.
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Die Arme der Falteinrichtungen 76 ziehen sodann die vorstehenden Teile
110 des Verpackungsmaterials nach unten um die Seiten des Behälters 112 herum. Die
zeitliche Abstimmung der Bearbeitungsvorgänge in der Maschine ist derart, daß der
Faltvorgang dann stattfindet, wenn die Hebel 78 an den Vorderkanten des Verpackungsmaterials
angreifen, so daß eine saubere und scharfe Falte an den Ecken des Behälters 112
erzeugt wird.
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Die unteren Faltvorrichtungen 116 sind so eingerichtet, daß sie die
nach unten gefalteten, überstehenden Teile 110 der Verpackung fassen und sie unter
und gegen den Boden des Behälters 112 falten.
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Die Platten 118 legen sich an die Unterseite des Behälters 112 an,
um den Faltvorgang zu vervollständigen, wobei gleichzeitig Wärme zugeführt wird,
um das thermoplastische Verpackungsmaterial zum dichten Anliegen an der Verpackung
zu bringen und hierdurch den Inhalt der Packung dicht gegen die Außenatmosphäre
abzuschließen.
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Während sich die Packung in Richtung zu den Falteinrichtungen 116
bewegt, werden ihre vorderen Ecken durch zwei beheizte Arme 122 gefaßt, die das
Verpackungsmaterial dicht um die vorderen gerundeten Ecken des Behälters 112 herumdrücken
und es in dieser Stellung festschweißen. Der durch die Falteinrichtungen 116 gegen
den Boden der Pakkung beim Falten der vorstehenden Teile 110 unter den Behälter
112 ausgeübte Druck ist groß genug, um die Packung hochzuheben.
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Damit jedoch die Packung nach unten in Berührung mit Falteinrichtungen
112 gehalten wird und ein fester Andruck zwischen dem Boden des Behälters 112 und
den Falteinrichtungen 116 besteht, sind Führungen 120 vorgesehen. Die Führungen
120 sind in den F i g. 5 und 6 gezeigt. (Diese sind nicht Gegenstand der vorliegenden
Erfindung) Die Tragarme 360 für die Führungen sind mit Hülsen 361 verbunden, die,
mit Innengewinde versehen auf den beiden einander gegenüberliegenden Enden der mit
gegenläufig ansteigenden Gewinden versehenen Spindel 100 sitzen.
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Jeder der Tragarme 360 hält mit Hilfe von Bolzen 316 eine Konsole
216. An jeder Konsole 216 ist ein Haltebolzen 217 angeordnet, der nach unten verläuft
und durch ein Distanzstück 219 geht. Der Bolzen 217 hält die untere Falteinrichtung
116 und die untere Faltplatte 118 unterhalb der Konsole 216.
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Jeder der Tragarme 316 hält ferner ein Ende einer einstellbaren Konsole
224. Die Verstellbarkeit der Konsole 224 wird durch Schrauben 225 hergestellt welche
durch Stütze 226 im Endstück der Konsole 224 gehen. Am anderen Ende der Konsole
224 ist eine Querstange 228 befestigt. Die Stange 228 verläuft schräg nach unten
und außen gegenüber der Mittelebene der Maschine geneigt. Parallel zur Stange 228
ist mit Hilfe einer zwischengeschalteten Blattfeder 220 ein federnder Schuh 230
parallel zur Stange 228 angeordnet.
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Jeder Schuh 230 ist an seiner Vorderkante 231 gekrümmt, so daß sich
ein trichterförmiger Einlauf bildet, in den die durch den Förderer 88 vorbewegte
Packung eintritt. Jeder Schuh 230 gibt unter dem Druck der Packung 114 durch Ausweichen
schräg nach oben gegen den Druck der Federn 220 nach, wobei das Ausweichen des Schuhs
von der Breite der jeweiligen Packung und dem nach oben gerichteten Druck der Falteinrichtungen
116 und 118 abhängt.
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Nachdem die Packungen über das hintere Ende der Schuhe 230 hinaus
weitergewandert sind, kehren die Schuhe 230 unter der Wirkung der Federn 220 und
der Schwerkraft in ihre Ausgangsstellung zurück und sind somit bereit, die nachfolgende
Packung unter Druckanwendung zu halten.
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Die vorgeschobene Stellung der Schuhe 230 ist durch Gleitplatten
232, 234 begrenzt, die jeweils an der Stützstange 228 und dem Schuh 230 in der Nähe
dessen hinteren Endes befestigt und zum hinteren Ende hin gegenüber der Feder 220
zurückversetzt sind. Die Platte 232 ist mit einem mittels Bolzen 235 an der Stange
228 befestigten Flansch 232 versehen,
und die Platte 234 ist mit Hilfe von Bolzen
241 an einem Winkel 237 angeordnet, der seinerseits an der Innenfläche des Schuhs
230 gehaltert ist.
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An der Platte 232 ist ein Bolzen 239 angeordnet, der durch einen
Sitz 240 in der Platte 234 geht und der mit einer an der Platte 234 anliegenden
Unterlegscheibe 243 versehen ist. Der Bolzen 239 ist ausreichend locker, so daß
die Platten 232 bzw. 234 gleiten können, um auf diese Weise eine Bewegung des Schuhs
230 gegenüber der Stange 22-8 zu ermöglichen. DieBerührung der aufeinandergleitenden
Oberflächen der Platten 232, 234 und der Unterlegscheibe243 hindert den Schuh 230
daran, sich geradlinig zu bewegen. Die Platte 34 kann ferner mit einem Flansch 245
ausgestattet sein, der am oberen Ende der Platte 232 anschlägt und somit den Ausschubweg
der Feder 220 begrenzt.
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Der Mitnehmer 90 transportiert die umhüllte Packung 114 über die
Platten 118 zu einem beheizten Hebetisch 124, der über die Beine 125 (Fig. 13) auf
dem Zwischenrahmen 92 ruht. Das Falten der Packung wird in einer im Querschnitt
dreieckigen Kerbe 123 vervollständigt, die im Rand des Tisches 124 ausgebildet ist.
Die durch den Tisch 124 übertragene Wärme vervollständigt die Verschweißung der
Umhüllung.
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Um den Übergang der Packung 114 vom Förderer 88 zum Tisch 124 zu
erleichtern, ist, wie Fig.7 zeigt, ein Leitblech 236 vorgesehen, welches in der
Mitte der V-förmigen Kerbe 123 im Tisch 124 befestigt ist.
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Das Leitblech 236 ruht auf einem Arm 238, der mittels Schrauben 211
am Zwischenrahmen 92 befestigt ist. Wie insbesondere Fig.7 zeigt, ist das Leitblech
auf einem mit Schraubgewinde versehenen Bolzen 237 befestigt der von Hand auf die
jeweils zum reibungslosen Obergang der Packung auf den Tisch 124 erforderliche Höhe
eingestellt ist. Die Schraube 237 kann durch eine Kontermutter 242 in der jeweils
eingestellten Lage verriegelt werden.
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Die verschiedenen vorbeschriebenen Vorrichtungen zum Halten des Packungsmaterials
sind mit der Antriebswelle 60 über kraftübertragende Einrichtungen, wie z. B. Ketten,
Zahnräder und Nocken, verbunden. Die Einrichtungen, welche beheizt werden, sind
mit Heizspulen versehen, die mit einer Stromquelle in Verbindung stehen. Da diese
Einrichtungen keinen wesentlichen Teil der vorliegenden Erfindung bilden, werden
sie nicht näher beschrieben.
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Die in der Beschreibung enthaltenen Merkmale beziehen sich daher
in in erster Linie auf die von der Maschine ausgeführten Verpackungsvorgänge.
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Ein wichtiges Kennzeichen der vorliegenden Maschine ist eine Vorrichtung,
welche die umhüllten Packungen zu der die Maschine am Stand 81 bedienenden Person,
d. h. etwa an die Stelle, an der sie auf die Maschine aufgegeben worden sind, zurückbefördert.
Diese Einrichtung besteht aus einem Rückförderer und einer Vorrichtung zur Übergabe
der Packungen auf diesen Rückförderer.
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Der zuvor beschriebene beheizte Hebetisch 124 ruht auf einem Zwischenrahmen
92 (F i g. 1 und 8), der auf beiden Seiten mit einem schwenkbar gelagerten Hebearm
126 ausgestattet ist. Die Hebearme 126 sind mit einem Ende drehbar auf dem Zapfen
127 an den Rahmenteilen 34 und 36 gelagert, während sie am anderen Ende über Bolzen
183 mit dem Zwischenrahmen 92 in Verbindung stehen.
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Jeder Hebearm 126 ist zwischen seinen Enden mit einem nach abwärts
gerichteten Nockenhebel 128 ausgestattet. Der Hebel 128 trägt eine drehbare Rolle
130. Die Rollen 130 laufen auf exzentrisch angeordneten Nocken 136 und heben und
senken die Hebearme 126 in Abhängigkeit vom Umriß der Nocken 126 und mit der der
Drehzahl der Welle 68 entsprechenden Häufigkeit.
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Zusätzlich zur Rückstellung der Arme 126 auf Grund ihrer Schwerkraft
in ihre unterste Stellung sind Jedem 132 angeordnet, die die Arme 126 in der Darstellung
nach den Fi g. 1 bis 8 in gegen den Uhrzeiger verlaufende Richtung nach unten ziehen.
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Die Federn 132 sind an Zapfen 134 an den Armen 126 bzw. den Rahmenteilen
34 und 36 befestigt. Der Zwischenrahmen 92 wird mit Hilfe der in den Fig. 8 und
9 dargestellten Gelenkhebeleinrichtung auf seiner Höhe gehalten. Der Hebel 246 ist
um den Zapfen 245 drehbar mit dem Ständer 244, der vom Rahmenteil 34 hochsteht,
verbunden. Das andere Ende des Hebels 246 ist über einen Bolzen 243 mit einem Ende
eines weiteren Hebels 248 verbunden.
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Das andere Ende dieses Hebels 248 ist mit einem Auge 250 (E i g. 10)
ausgestattet, in welchem eine um einen Zapfen 252 drehbare Rolle 254 gelagert ist,
die in der Führung 257 in der an der Seite 259 des Zwischenrahmens 92 befestigten
Schiene 258 beweglich ist. Zwischen seinen Enden ist der Hebel 248 mit Hilfe eines
Zapfens 241 drehbar in einem Auge 256 des Arms 126 gelagert. Der Zweck der auf diese
Weise gebildeten Anordnung ist es, den Zwischenrahmen 92 und den Tisch 124 während
des Hebevorgangs waagerecht zu halten. Wenn sich der Arm 126 um das Gelenk 127 dreht,
verschieben die Hebe1246 und 248 die Rolle254 in der Führung 257, so daß sich hierdurch
der Punkt, an dem die Rolle 254 mit dem feststehenden Schwenkzapfen 183 zur Abstützung
des Zwischenrahmens 92 zusammenarbeitet, auf der Schiene verschiebt.
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Von den Rahmenträgern 34 und 36 gehen die Seitenrahmen 140 und 142
nach oben. Die seitlichen Rahmenteile 140 und 142 sind durch das Querjoch 134 miteinander
verbunden.
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Der Hebetisch 124 hebt die Packungen 114 von der Höhe auf dem sich
das Abgabeende des Förderers 88 befindet, auf die Höhe des Beschickungsendes des
aufsteigend angeordneten Bandförderers 146, der an seinem tiefer liegenden Ende
auf einer Achse 147 ruht, die in den seitlichen Rahmenteilen 140 und 142 drehbar
ist. An seinem höher liegenden Ende wird der Rückförderer 146 mit Hilfe der Stützen
148 gegenüber den Rahmenteilen 34 und 36 abgestützt. Die Stützen 148 sind mittels
Bolzen 213 an Seitenplatten 260 befestigt, an denen die Achse 149 für das andere
Ende des Bandförderers drehbar gelagert ist.
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Der Rückförderer 146 wird in zur Richtung des Hauptförderers 88 entgegengesetzter
Richtung angetrieben. Die Antriebsverbindungen, die in Fig. 3 dargestellt sind,
bestehen aus einem Kettenrad 164, das auf der Welle 147 des Förderers sitzt und
über die Kette 166 mit dem Kettenrad 162 auf der im Rahmen 142 drehbar gelagerten
Welle 156 in Verbindung steht. Die Welle 156 trägt ein Zahnrad 158, das mit dem
Zahnrad 160 auf der Antriebswelle 60 kämmt. Eine Übergabeeinrichtung sorgt dafür,
daß auf die Packung jeweils ein leichter Druck nach abwärts ausgeübt und sie dann
von dem angehobenen
beheizten Hebetisch 124 auf den Förderer 146 übergeben wird.
Der leichte Druck ist deshalb erwünscht, um den Schweißvorgang der Verpackung zu
vervollständigen. Die Übergabeeinrichtung besteht aus zwei hin- und herschwingenden
Armen 168, die an ihren Enden jeweils mit einem Führungsstück 274 versehen sind.
Die Arme 168 sind in den Gelenken 272 an den Rahmenteilen 34, 36 drehbar gelagert.
Zwischen den Enden sind an den Armen 168 Rollen 170 drehbar auf den Bolzen 172 gelagert.
Die Rollen 172 laufen auf Steuerkurven 152, die an den Enden der Querwelle 150 befestigt
sind. Auf der Welle 150 ist ferner ein Zahnrad 154 angeordnet, das mit dem Rad 204
auf der Hauptwelle 156 im Eingriff steht.
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Die Rollen 170 auf den Armen 168 stehen durch die Federn 176 nachgiebig
mit den Nocken 150 in Berührung. Die Federn sind zwischen den Bolzen 172 und 174
an den Rahmenteilen 72 und 36 befestigt.
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Wie F i g. 1, 13 und 14 zeigen, bewegen die Arme 168 hin- und hergehende
Übergabeschlitten 181, die beiderseits der Maschine auf geradlinigen Schienen 178
gleiten. Die Schienen 178 ruhen auf Rahmenteilen 140 und 142 auf gleicher Höhe mit
dem Beschickungsende des Förderers 146. Die tXbergabeschlitten sind mit einer Vorrichtung
versehen, mit deren Hilfe die Packungen von dem gehobenen Tisch 124 auf den Förderer
146 geschoben werden.
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Jeder Schlitten 181 besteht aus einer Platte 180 mit vier Laufrollen.
Zwei Rollen 182 laufen auf der Oberseite der Schiene 178, während zwei Rollen 182
auf der Unterseite der Schiene 178 laufen, so daß der Schlitten eine geradlinige
Bewegung ausführt.
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Wie Fig. 13 zeigt, ist jede Platte 180 mit einem nach außen vorstehenden,
die Bewegung aufnehmenden Arm versehen, an dem eine Rolle186 angeordnet ist, die
in der Führung 274 am Arm 168 läuft. Der tote Gang der Rolle 186 in der Führung
274 sorgt für die Übertragung der schwingnden Bewegung der Arme 168 auf die geradlinige
Bewegung der Wagen 181.
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Die Wagen 181 sind in Querrichtung durch das Teil 190 miteinander
verbunden, von dem drei seitlich mit Abstand nebeneinander angeordnete Ständer 188
nach oben ausgehen. An der der Packung 114 zugewandten Seite ist der Rahmen 190
mit einem Mitnehmer 191 ausgestattet. Jeder Ständer 188 ist mit einem um den Zapfen
197 drehbaren Hebel 192 versehen, der an seinem anderen Ende fest an einer Stange
194 angebracht ist, die die Hebel 192 miteinander verbindet. Ein weiterer Hebel
193 ist mittels des Zapfens 197 mit einem Ende an dem mittleren Ständer 181 schwenkbar
befestigt, während er mit seinem anderen Ende über einen Zapfen 199 mit einem dritten
Hebel 195 in Verbindung steht. Dieser Hebel 195 ist an seinem anderen Ende um die
Mitte der Stange 194 drehbar. An der Stange hängt in den Augen 196 drehbar eine
Druckplatte 138, die unter Schwerkraftwirkung auf die Oberseite der Packung 114,
wie sie in F i g. 14 in ausgezogenen Linien dargestellt ist, drückt.
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Die Hebel 192 sind etwa in ihrem mittleren Bereich durch auf den
Wellen 201 drehbare Fühlrollen 200 unterstützt. Die Rollen 200 laufen auf an den
oberen Rahmenteilen 140 und 142 befestigten Steuerkurven 202.
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Die Steuerkurven 202 verlaufen über eine kurze Entfernung in der
Nähe der Rückseite der Maschine parallel zu Schiene 178 und biegen dann nach oben
ab,
wo sie oberhalb der Rahmenteile 140 und 142 enden.
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Wenn die Wagen 181 auf den Schienen 178 beispielsweise von der Stellung,
in der sie in Fig. 1 dargestellt sind, zu der Stellung wie Fig.8 zeigt laufen, folgen
die Steuerrollen200 der Steuerkruve 202 und heben über die Hebel 192 und die Gelenkachse
194 die Druckplattel30. Dieser Vorgang ist ebenfalls mit strichpunktierten und ausgezogenen
Linien in Fig. 14 gezeigt. Die gegenseitige Verbindung der Teile ist derart, daß
die Hubbewegung des Tisches 124 seitlich so zur Bewegung des Übergabemechanismus
erfolgt, daß die Packung auf dem erwärmten Hebetisch 124 erfaßt wird, nachdem der
Hebetisch nach oben gekommen ist. Die Platte 138 hält die Packung zum guten Wärmeübergang
fest auf dem Tisch 124, während der Mitnehmer 191 gleichzeitig die Packung über
den Tisch 124 zum Förderer 126 hin verschiebt. Die Druckplatte 138 wird schließlich
von der Packung auf Grund der Wirkung der Steuerkurven 202 abgehoben.
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Wenn sich die Packung der Stellung, die in Fig. 14 in strichpunktierten
Linien angedeutet ist, nähert, wird sie auf den aufsteigend angeordneten Bandförderer
146 übergeben. Das Band 146 ist mit Mitnehmerrippen 208 ausgestattet, gegen die
sich die zu bewegende Packung anlegt.
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An den Rahmen 34, 36 ist über die Stützen 212 ein die Packungen aufnehmender
Behälter 210 befestigt. Der Behälter 210 ist unter dem Abgabeende des Förderers
146 angeordnet. Die jeweilige Packung geht mit dem Förderer 146 nach oben, gelangt
auf das Führungsblech 214 und fällt in den Behälter 210. Wenn die Packung nicht
in den Behälter 210 fallen sollte, stoßen die Rippen 208 die Packung von der Führung
214 hinab. Der Behälter 210 befindet sich über dem Beschickungstisch 280, so daß
die Beschickung wie auch die die Maschine verlassenden Packungen vom gleichen Standpunkt
aus kontrollierbar ist.
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Aus den vorstehenden Ausführungen ist ersichtlich, daß bei beiden
Ausführungsbeispielen der Erfindung der Hauptförderer mit seinem Abgabeende in der
Nähe des Aufgabeendes des Rückförderers liegt. Die Übergabevorrichtung sorgt für
den Übergang der Packung vom Abgabeende des Hauptförderers zum Aufgabeende des Rückförderers.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 14 besteht die Übergabeeinrichtung
aus einem Hebetisch.