DE1187735B - Verfahren zum Herstellen eines Halbleiterbauelementes - Google Patents
Verfahren zum Herstellen eines HalbleiterbauelementesInfo
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
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Anmeldetag:
Auslegetag:
HOIl
Deutsche Kl.: 21g-11/02
1187 735
J21646 VIIIc/21;
19. April 1962
25. Februar 1965
J21646 VIIIc/21;
19. April 1962
25. Februar 1965
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen eines Halbleiterbauelementes mit einem
einlegierten pn-übergang des Esaki-Typs, bei dem die Fläche des Übergangs zur Verringerung seiner
Kapazität durch anschließendes Ätzen verkleinert wird.
Bei solchen Halbleiterbauelementen ist es wesentlich, daß die Übergangsfläche möglichst klein gehalten
wird. Bei Spitzenstromwerten von 100 mA soll der Durchmesser dieser Fläche höchstens einige
Mikron betragen.
Bekanntlich werden diese Halbleiterbauelemente der oben beschriebenen Art nach dem Schichtlegierungsverfahren
hergestellt, um den erforderlichen scharfen pn-übergang zu erhalten. Anschließend
wird dann das Halbleiterbauelement geätzt, z. B. in einem elektrolytischen Ätzverfahren, bei dem der
Halbleiterkörper und der Ätzstrahl in einem geschlossenen Stromkreis liegen, um die Abmessungen
des pn-Ubergangs so zu verkleinern, daß sich beim fertigen Halbleiterbauelement der gewünschte Spitzenstrom
und die geforderte N-förmige Strom-Spannungs-Charakteristik ergibt. Die damit erzielte Verringerung
des Durchmessers des Halbleiterbauelementes am pn-übergang auf wenige Mikron hat
zur Folge, daß die mechanische Festigkeit des Halbleiterbauelementes an dieser Stelle stark herabgesetzt
wird, so daß die Halbleitervorrichtung nicht ohne weiteres praktisch brauchbar ist. Es müssen vielmehr
besondere und aufwendige Maßnahmen getroffen werden, um diese Schwierigkeit zu beheben.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Herstellung von Halbleiterbauelementen
der genannten Art bereitzustellen, bei dem sich gleichzeitig eine ausreichende Abstützung des kleinflächigen pn-Übergangs ergibt, so daß ohne besonderen
Aufwand eine befriedigende mechanische Festigkeit des Halbleiterbauelementes erzielt wird.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß eine begrenzte Fläche des Halbleiterkörpers
mit einer festhaftenden Isolierschicht versehen und dann das Legierungsmaterial so auf die Isolierschicht
und Halbleiterkörper aufgebracht wird, daß es nur an einem kleinen Bruchteil der gesamten Berührungsfläche
bei der nachfolgenden Wärmebehandlung mit dem Halbleiterkörper legiert, und daß die
Stärke der Isolierschicht so bemessen und das Ätzen so weit geführt wird, daß nach dem Einlegieren und
Ätzen des Übergangs praktisch nur die Isolierschicht als Träger für die einlegierte Elektrode des
Halbleiterbauelementes dient.
Bei einem Halbleiterbauelement, das nach dem Verfahren zum Herstellen eines
Halbleiterbauelementes
Halbleiterbauelementes
Anmelder:
International Business Machines Corporation,
Armonk,N.Y. (V. St. A.)
Vertreter:
Dipl.-Ing. H. E. Böhmer, Patentanwalt,
Böblingen (Württ), Sindelfinger Str. 49
Als Erfinder benannt:
Edward M. Davis, Poughkeepsie, N. Y.
(V. St. A.)
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 28. April 1961 (106 372)
Verfahren gemäß der Erfindung hergestellt ist, wird das Legierungsmaterial im schmalen Bereich des
pn-Ubergangs im wesentlichen also nicht durch den Halbleiterkörper direkt, sondern durch eine auf diesem
angebrachte Isolierschicht getragen. Dadurch werden die auf die Halbleitervorrichtung einwirkenden
mechanischen Kräfte nicht allein durch das schmale pn-Übergangsgebiet aufgenommen, sondern
im wesentlichen durch die Isolierschicht auf einen größeren Teil des Halbleiterkörpers übertragen.
Die isolierende Schicht dient also nicht, wie bei einem bekannten Halbleiterbauelement, dazu, den pn-Ubergang zwischen Legierungsmaterial und Halbleiterkörper vor atmosphärischen Einflüssen zu schützen.
Beim Ätzverfahren gewährleistet in vorteilhafter Weise eine automatische Abschaltung des Ätzstrahls und des Ätzstroms, daß der Querschnitt am pn-übergang des Halbleiterbauelementes die gewünschten Abmessungen erhält, so daß sich die geforderte Kennlinie ergibt.
Die isolierende Schicht dient also nicht, wie bei einem bekannten Halbleiterbauelement, dazu, den pn-Ubergang zwischen Legierungsmaterial und Halbleiterkörper vor atmosphärischen Einflüssen zu schützen.
Beim Ätzverfahren gewährleistet in vorteilhafter Weise eine automatische Abschaltung des Ätzstrahls und des Ätzstroms, daß der Querschnitt am pn-übergang des Halbleiterbauelementes die gewünschten Abmessungen erhält, so daß sich die geforderte Kennlinie ergibt.
Der so gebildete pn-übergang besitzt einen Durchmesser von etwa 1 bis 25 μ, so daß das Halbleiterbauelement
die erwünschte Kennlinie und gleichzeitig eine ausreichende mechanische Abstützung für
ihren pn-übergang aufweist.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand von Ausführungsbeispielen mit Hilfe der Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen
509 510/295
Fig. la bis d Aufrisse und Querschnitte bekannter Halbleiterbauelemente bei verschiedenen Herstellungsschritten,
F i g. 2 ein Schaltschema einer Anordnung zum Ätzen einer Tunneldiode,
F i g. 3 eine Kurvenschar, an Hand deren die Wirkungsweise der Anordnung nach F i g. 2 erklärt wird,
F i g. 4 a bis 4 g in Draufsicht, im Aufriß und im
Querschnitt eine Reihe von Schritten bei der Herstellung einer Tunneldiode gemäß dem Verfahren
nach der Erfindung,
F i g. 5 a bis 5 g in ähnlicher Weise aufeinanderfolgende
Schritte bei der Herstellung einer anderen Tunneldiode.
Wie Fig. la zeigt, ist auf einem Körper oder einem Plättchen 10 aus einem geeigneten Halbleitermaterial,
wie z. B. η-leitenden Germanium, das in einer Größenordnung von 1019 Atomen/ccm dotiert
ist, ein Kügelchen 11 aus einer den Leitfähigkeitstyp bestimmenden Verunreinigung, wie z. B. Aluminium,
Bor, Indium oder Gallium oder einer Legierung daraus, aufgebracht. Das Plättchen 10 kann auch aus
hoch dotiertem p-leitendem Germanium oder anderen hochdotierten Halbleitermaterialien bestehen,
wie z. B. Silizium, Germanium-Silizium-Legierungen, Siliziumkarbid und intermetallischen Verbindungen,
wie z. B. Phosphide, Arsenide und Antimonide von Aluminium, Gallium und Indium. In diesem Falle
besteht das Verunreinigungskügelchen aus einem geeigneten η-leitenden Material. Wenn nun das
Plättchen 10 und das Kügelchen 9 in bekannter Weise auf die Legierungstemperatur erhitzt werden,
entsteht ein Gebilde nach F i g. 1 b, und es wird ein scharfer oder sehr dünner pn-übergang erzeugt.
Bei sehr hoher Verunreinigungskonzentration wird der Übergangsbereich der Tunneldiode auf etwa
75 Angström verkleinert. Als nächstes werden die Zuleitungen 14 und 15 an dem Kügelchen 11 und an
der Unterseite des Plättchens 10 in herkömmlicher Weise angebracht, wie in F i g. 1 c dargestellt ist. Die
Zuleitung 15 kann an das Plättchen 10 angelötet werden.
Im nächsten Arbeitsgang wird das entstandene Gebilde elektrolytisch geätzt, um den pn-übergang
unter Entfernung des kurzschlußbildenden Materials freizulegen, so daß eine Tunneldiode mit der vorbestimmten
Kennlinie entsteht. Das so entstandene Halbleiterbauelement hat dann die bekannte etwa
N-förmigeStrom-Spannungs-Kennlinie, wie in Fig. 3 dargestellt ist. Durch die Ätzvorgänge wird allgemein
die N-förmige Strom-Spannungs-Kurve der Tunneldiode abgeändert, weil die Fläche des pn-Überganges
verkleinert und dadurch ihr Spitzenstrom im Zwischenmaximum verringert wird.
In der Anordnung nach der Fig. 2, mit deren Hilfe eine Tunneldiode nach Fig. Ic geätzt wird, ist
eine Gleichstromquelle 17 über die Leitungen 18 und 19 an die Diodenzuleitungen 14 und 15 angeschlossen,
um der Tunneldiode einen Strom i3 (s. Fig. 3)
zuzuführen, der etwa gleich dem gewünschten Spitzenstrom der Diode ist. Ein Spannungsverstärker 20
ist mit seinen Eingangsklemmen an die Quelle 17 angeschlossen, und seine Ausgangsklemmen sind mit
einer Wicklung 21 eines Relais 22 verbunden. Die beiden Ruhekontakte dieses Relais sind den Ankern
23 und 24 zugeordnet. Die gewünschte Kennlinie der Tunneldiode wird durch ein Strahlätzungsverfahren
erhalten. Hierzu wird ein Strahl 25 einer alkalischen Lösung, z. B. einer solchen, die 2 Gewichtsprozent
Natriumhydroxyd enthält, mit Hilfe einer Flüssigkeitspumpe 26 über eine Kathode 27, die sich in der
Zuleitung 28 befindet, durch eine Düse 29 auf das Kügelchen 11 und das an den pn-übergang der
Diode angrenzende Halbleiterplättchen 10 gerichtet. Die Ansaugöffnung 30 der Pumpe liegt in der Ätzlösung
31 in einem Vorratsbehälter 32. Eine Stromquelle 33 ist mit dem Motor für die Pumpe 26 über
ίο einen einpoligen Schalter 34 und den dem Anker 23
zugeordneten Ruhekontakten des Relais 22 verbunden. Die Kathode 27 und der Elektrolytstrahl in der
Leitung 28 sind in Reihe mit den dem Anker 24 zugeordneten Ruhekontakten geschaltet, und dieser ist
seinerseits über einen Schalter 35, eine Batterie 36, einen Widerstand 37, einen Potentiometerabgriff 38
und die beiden Zweige eines Potentiometers 39 mit den Leitungen 18 und 19 verbunden. Der Strahl 25
schließt den Ätzstromkreis zur Kathode 27.
Der Potentiometerabgriff 38 wird so eingestellt, daß nahezu gleiche Werte des von der Batterie 36
gelieferten Ätzstroms durch die Leitungen 18 und 19 zu den Zuleitungen 14 und 15 der Tunneldiode fließen.
Bekanntlich wird bei einer Strahlätzung Material um den Bereich des pn-Überganges der Tunneldiode
entfernt, so daß dann nach und nach die Strom-Spannungs-Kurve der Diode entsprechend den
Kurven A, B, C und D in F i g. 3 verläuft. Die Gleichstromquelle 17 leitet über die Diode einen Strom /3,
der etwa dem der gestrichelten Kurve C bei einer Spannung ex entspricht. Wenn nun aber die Tunneldiode
weiter abgetragen wird, so daß ihr Spitzenstrom unter den Zwischenmaximumwert /3 auf den
Wert I1 der Kurve D absinkt, dann springt der Arbeitspunkt
der Tunneldiode plötzlich zum Punkt 0 auf den rechten Ast der Kurve D über, so daß zwischen
den Zuleitungen 14 und 15 der Tunneldiode eine relativ große Spannung e3 auftritt. Dieser Spannungssprung
wird über den Verstärker 20 auf das Relais 22 übertragen, so daß die den Ankern 23 und
24 zugeordneten Ruhekontakte geöffnet werden. Damit wird aber der Stromkreis zur Pumpe 26 und der
Diodenätzstromkreis unterbrochen, so daß automatisch der Ätzvorgang beendet wird, wenn die gewünschte
Kennlinie erreicht ist.
Während des Ätzvorganges wird das in F i g. 1 c dargestellte Plättchen 10 abgetragen, bis es etwa die
Form nach 10' in Fig. Id hat, bei der eine sehr
dünne Halbleitersäule 16 das Legierungskügelchen 11 trägt. Ein sehr kleinflächiger pn-übergang, dessen
maximaler Durchmesser in der Größenordnung von 1 bis 25 μ liegt, wird an der Verbindungsstelle der
Säule 16 mit dem Kügelchen 11 gebildet. Der Durchmesser dieses pn-Überganges hängt von der für die
Tunneldiode gewählten Kennlinie ab. Die bekannte Diode nach Fig. 1 d ist natürlich mechanisch äußerst
empfindlich, und das Herstellen einer ausreichenden mechanischen Abstützung ist außerordentlich schwierig,
wenn nicht unmöglich, insbesondere dann, wenn die thermische Dehnung der Teile berücksichtigt werden
muß. Diese Schwierigkeiten werden erfindungsgemäß behoben durch einen nachstehend in Verbindung
mit den Fig. 4 und 5 erläuterten Tunneldiodenaufbau und einem entsprechenden Herstellungsverfahren.
Wie in den Fig. 4a und 4b dargestellt, ist ein erster Körper 41, der aus Isoliermaterial besteht,
fest auf einer Oberfläche eines zweiten Körpers 40 an-
gebracht, der aus Halbleitermaterial besteht. Als Beispiel sei hier angenommen, daß das Halbleitermaterial
η-leitend ist und mit Arsen bis zur Entartung dotiert ist. Der erste Körper 41 kann aus einem beliebigen
geeigneten Isoliermaterial bestehen, welches eine innige Verbindung mit dem zweiten Körper 40
herstellt. Zu diesem Zweck können z. B. Siliziummonoxyd oder Quarz als Schicht mit einer Stärke
von etwa 25 μ und einer Länge und Breite von etwa 80 μ auf die Oberseite des Germaniumkörpers aufgedampft
werden. Diese Schicht kann in bekannter Weise mit Hilfe einer Molybdänmaske so aufgedampft
werden, daß oben auf dem Germaniumplättchen eine Flache 42 frei bleibt.
Im nächsten Verfahrensschritt wird auf die frei liegende Oberseite des Isolierkörpers 41 und auf
einen kleinen Teil 43 der Oberfläche des Halbleiterkörpers 40 (F i g. 4 d) ein Körper 44 aufgebracht, der
aus einem Akzeptor besteht. Das kann nach mehreren bekannten Verfahren geschehen, z. B. durch Aufsprühen
oder Aufdampfen einer entsprechenden Legierung, wie Indium und Gallium, durch eine Molybdänmaske.
Als vorteilhaft hat sich eine Legierung aus 98°/o Indium und 2% Gallium oder aus 96°/o
Silber, 2°/o Indium und 2% Gallium erwiesen, die auf die Oberseite des Isolierelements 41 aufgedampft
wird, und eine Legierung aus 98% Indium und 2% Gallium, die auf den Teil 43 des Germaniumkörpers
40 in Kontakt mit der erstgenannten Legierung aufgedampft wird. Es hat sich gezeigt, daß die Dreikomponentenlegierung
auf dem Isolierkörper hervorragende Eigenschaften für das Anbringen von Zuführungsleitungen
mit Hilfe des Thermokompressionsverfahrens besitzt.
In einem weiteren Verfahrensschritt wird die Halbleiteranordnung auf die Legierungstemperatur
erhitzt, um einen pn-übergang 45, wie in der Fig. 4e gezeigt, zwischen dem Teil 44 und dem
Halbleiterkörper 40 herzustellen. Dabei entsteht ein scharfer pn-übergang. Da der sich ergebende Durchmesser
des pn-Überganges viel größer ist als der geforderte, muß nun die Anordnung so behandelt werden,
daß der Durchmesser des pn-Überganges verkleinert wird. Vor diesem Arbeitsgang wird jedoch
eine Zuleitung 46 durch Anlöten an die Basis des Halbleiterkörpers 40 und eine Zuleitung 47 aus
einem geeigneten Material, wie z. B. ein Goldband, durch Thermokompression auf dem aus der Silber-Indium-Gallium-Legierung
bestehenden Dotierungskörper 44 in bekannter Weise angebracht.
Die Verkleinerung des Durchmessers des pn-Überganges erfolgt vorzugsweise durch elektrolytisches
Ätzen mit Hilfe der Anordnung nach Fig. 2 in der schon beschriebenen Art und Weise. Durch den Ätzvorgang
wird der Halbleiterkörper 40 auf die in Fig.4g gezeigte Form verkleinert und gleichzeitig
der Durchmesser des pn-Überganges auf einen Wert zwischen 1 bis 25 μ reduziert, um die erwünschte
Tunneldiodenkennlinie entsprechend Kurve D (Fig. 3) zu erhalten. Der Fig. 4g ist zu entnehmen, daß sich
eine gute Abstützung für den pn-übergang 45 mit dem Verfahren gemäß der Erfindung erzielen läßt.
Außerdem hat die so hergestellte Diode einen kleineren Serienwiderstand und eine kleinere Induktivität
als die bekannte, die eine lange, dünne Säule 16 aus Halbleitermaterial besitzt.
In den Fig. 5a bis 5g ist das Herstellen einer anderen
Tunneldiode für verschiedene Verfahrensschritte dargestellt, die den mit Hilfe der Fig. 4a bis
g erläuterten im allgemeinen gleichen. Der Isolierkörper 51 kann etwas größer sein als der in Fig. 4.
Er enthält eine Nut 58 (F i g. 5 a), die das Anbringen eines Teils des rechteckigen Körpers 54 aus Dotierungsmaterial
an dem Halbleiterkörper im Bereich der Nut ermöglicht. Weil der an dem Isolierelement
angebrachte Körper aus Dotierungsmaterial eine etwas größere Fläche hat, ist die Tunneldiode von
F i g. 5 g mechanisch noch fester als die Vorrichtung nach Fig. 4g.
In der Praxis werden die Tunneldioden nach der Erfindung in Matrixanordnungen so hergestellt, daß
eine große Zahl von Dioden auf einem einzigen Plättchen oder einer Unterlage vorhanden sind. Vor
dem Ätzvorgang wird die Anordnung dann in einzelne Einheiten zerschnitten, und die Dioden werden
einzeln geätzt, um für jede die gewünschte elektrische Charakteristik zu erlangen.
Claims (5)
1. Verfahren zum Herstellen eines Halbleiterbauelementes mit einem einlegierten pn-übergang
des Esaki-Typs, bei dem die Fläche des Übergangs zur Verringerung seiner Kapazität
durch anschließendes Ätzen verkleinert wird, dadurch gekennzeichnet, daß eine begrenzte
Fläche des Halbleiterkörpers mit einer festhaftenden Isolierschicht versehen und dann
das Legierungsmaterial so auf die Isolierschicht und den Halbleiterkörper aufgebracht wird, daß
es nur an einem kleinen Bruchteil der gesamten Berührungsfläche bei der nachfolgenden Wärmebehandlung
mit dem Halbleiterkörper legiert, und daß die Stärke der Isolierschicht so bemessen
und das Ätzen so weit geführt wird, daß nach dem Einlegieren und Ätzen des Übergangs praktisch
nur die Isolierschicht als Träger für die einlegierte Elektrode des Halbleiterbauelementes
dient.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als tragende Isolierschicht für
die einlegierte Elektrode des Halbleiterbauelementes Siliziummonoxyd oder Siliziumdioxyd
über eine die Länge und Breite dieser Schicht bestimmende Maske auf die begrenzte Hache
des Halbleiterkörpers, vorzugsweise Germanium, aufgedampft wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Legierungsmaterial mit
Hilfe einer weiteren Maske so aufgedampft wird, daß die Isolierschicht in etwa dreieckiger Form
bedeckt wird und lediglich eine Spitze des Dreiecks den Halbleiterkörper berührt.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die tragende Isolierschicht als
eine eine Aussparung aufweisende Schicht aufgedampft wird, so daß das anschließend über
eine entsprechende weitere Maske aufgedampfte Legierungsmaterial den Halbleiterkörper lediglich
in der Aussparung berührt.
5. Verfahren nach Anspruch 1 unter Anwendung eines elektrolytischen Ätzverfahrens, bei
dem ein Stromkreis über den Elektrolytstrahl und die Halbleitervorrichtung geschlossen wird, dadurch
gekennzeichnet, daß der über den Elektrolytstrahl geschlossene Stromkreis und der Stromkreis
für die Pumpe des Elektrolytstrahls je über
ein Ruhekontaktpaar eines Relais verläuft, das durch einen Verstärker gespeist wird, der durch
die am Halbleiterkörper anliegende Spannung derart gesteuert wird, daß beim Auftreten einer
höheren als der zulässigen Spannung während des Ätzvorganges die Ruhekontakte des Relais
unterbrochen werden.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Auslegeschrift Nr. 1 077 024; USA.-Patentschriften Nr. 2 629 802, 2 796 562;
H e η i s c h, »Rectifying Semicondutor Contacts«, 1957, S. 141;
»ETZ-A«, Bd. 82, H. 4, S. 114 bis 116.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
509 510/295 2.65 © Bundesdruckerei Berlin
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ID=22311041
Family Applications (1)
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