DE1187075B - Vorrichtung zum Aufhaengen von Seilen, elektrischen Leitungen, Kabeln usw. - Google Patents
Vorrichtung zum Aufhaengen von Seilen, elektrischen Leitungen, Kabeln usw.Info
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Description
- Vorrichtung zum Aufhängen von Seilen, elektrischen Leitungen, Kabeln usw. Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Aufhängen von Seilen, elektrischen Leitungen, Kabeln usw. zwischen ihren Enden mittels schraubenförmig vorgeformter Drähte mit mittleren Schlaufen, die in zwei Teilen um das Seil usw. gewunden sind, wobei sich die mittleren Schlaufen an der Aufhängestelle befinden.
- Es ist bei diesen Vorrichtungen, beispielsweise zum Aufhängen von elektrischen Leitungen an Leitungsmasten, bekannt, schraubenförmig vorgeformte Drähte zu benutzen, die in zwei Teillagen mit mittleren Schlaufen um den elektrischen Leiter derart gewunden sind, daß sich die mittleren Schlaufen dicht an einen Isolator legen, der in seiner Kopfrille den elektrischen Leiter aufnimmt. Die beiden mittleren Schlaufen werden durch einen Bindedraht am Isolator festgelegt, damit der elektrische Leiter in der Kopfrille gehalten wird. Die mittleren Schlaufen der Teillagen aus den schraubenförmig vorgeformten Drähten werden bei dieser bekannten Vorrichtung dadurch gebildet, daß die Schraubenform an dieser Stelle unterbrochen und statt dessen eine größere Ausbiegung der schraubenförmigen Drähte vorgesehen ist.
- Es ist auch bei der Seilaufhängung bekanntgeworden, Drähte auf ihrer ganzen Länge schraubenförmig vorgeformt anzuwenden. Allerdings sind diese Drähte bei der bekannten Konstruktion zum Zweck des Schutzes des aufzuhängenden Seiles gegen Abnutzung und Zerstörung an der Aufhängestelle vorgesehen.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht gegenüber diesem Bekannten darin, Vorrichtungen der im ersten Absatz dieser Beschreibung dargestellten Art insoweit zu verbessern, daß die Anbringung der Aufhängevorrichtung einfacher und mit geringerem Zeitaufwand möglich wird.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Vereinigung folgender Merkmale vorgesehen: a) In an sich bekannnter Weise sind die Drähte auf ihrer ganzen Länge schraubenförmig vorgeformt.
- b) Die mittleren Schlaufen sind die lasttragenden Aufhängeteile.
- Bei dieser Ausbildung der Vorrichtung ist es möglich, die bekannten durchgehend schraubenförmig vorgeformten Drähte zu benutzen, die normalerweise um ein Seil oder einen elektrischen Leiter als Schutzhülle herumgewunden werden, um an der Aufhängestelle Beschädigungen des Seils oder Leiters durch Befestigungsklemmen usw. zu vermeiden. Die fortlaufend schraubenförmig vorgeformten Drähte werden kontinuierlich auf Maschinen hergestellt und brauchen nur auf die erforderliche Länge geschnitten zu werden. Ferner ist im Gegensatz zu der bekannten Aufhängevorrichtung kein zusätzlicher Bindedraht erforderlich, weil die Schlaufen unmittelbar an einem Tragelement, beispielsweise einer Rolle, einem Bügel od. dgl., aufgehängt werden können. Damit entfällt auch die zusätzliche Arbeit für den Monteur, einen Bindedraht anzubringen.
- Als für die Aufgabenlösung vorteilhafte und förderliche Weiterbildungen sind weitere Merkmale den am Schluß der Beschreibung angeführten Unteransprüchen 2 bis 5 zu entnehmen.
- Der technische Fortschritt ist bei der Erfindung durch die erfolgreiche Lösung der in Frage stehenden Aufgabe erreicht.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht. Es zeigen F i g. 1, 2 und 3 das Anbringen der beiden Teillagen an einem aufzuhängendem Seil, F i g. 4 die fertige Aufhängevorrichtung, F i g. 5 bis 11 andere Ausführungsformen von Aufhängevorrichtungen mit zusammengewundenen mittleren Schlaufen, F i g. 12 und 13 eine Aufhängevorrichtung mit nebeneinander vorgesehenen mittleren Schlaufen und F i g. 14 die Aufhängung eines elektrischen Leiters an einem Leitungsmast.
- In F i g. 1 ist der eine Schenkel 18 der Drähte 12 bereits auf das Seil S aufgewunden. Der andere Schenkel 20 wird dann ebenfalls auf das Seil S aufgewunden, so daß gemäß 19 i g. 2 eine mittlere Schlaufe 22 und eine geschlossene Hülle 24 auf dem Seil S gebildet wird, die fest auf dem Seil haftet.
- Gemäß F i g. 3 wird nunmehr eine zweite Lage von Drähten 12a spiegelbildlich zur ersten Lage 12 auf das Seil S so aufgewunden, daß die mittlere Schlaufe 22a der zweiten Lage die Schlaufe 22 der ersten Lage überlappt. Die beiden Schenkel 18 a und 20 a bilden schließlich wieder eine geschlossene Hülle 24 a (vgl. F i g. 4).
- Aus dieser Figur ist ersichtlich, daß die mittleren Schlauftn 22, 22a der beiden Lagen 12, 12a eine geschlossene Öse 26 mit Tangententeilen 28 und 28 a bilden, die vom oberen Teil der Öse 26 schräg nach unten zum Seil S hin verlaufen, so daß sich eine feste stabile Aufhängung ergibt. Die geschlossenen Hüllen 24 und 24 a können genügend lang auf dem Seil S verlaufen, damit das Seil außerhalb der Aufhängestelle ausreichend verstärkt wird. Mit der Öse 26 wird das Seil an einer beliebigen Tragvorrichtung aufgehängt.
- Wird als Aufhängeelement eine Rolle 30 vorgesehen, so kann die Aufhängevorrichtung gemäß F i g. 5 und 6 benutzt werden. Auch hier werden wieder zwei Lagm 12 und 12 a mit ihren Schenkeln 18 und 18a auf das Seil so aufgewickelt, daß sich die Sehenkel kreuzen: Das Aufwinden der zunächst noch freien Schenkel wird vorgenommen, nachdem in die mittleren Schlaufen 22, 22 a eine Rolle 30 eingelegt ist. Sind. die beiden Lagen 12, 12 a wie nach F i g. 4 vollkommen aufgewunden, so daß sich die geschlossenen Hüllen 24 und 24a auf dem Seil befinden, so wird die Rolle 30 von den mittleren Schlaufen 22, 22a fest umfaßt.
- F i g. 7 und 8 zeigen eine weitere Ausführungsform, bei der eine Lage 12 mit einer Schlaufe 34 auf das Seil S aufgebracht wird. Die Schlaufe 34 wird durch kontinuierliches Biegen um 360° während des Aufbringens der Teillap 12 gebildet. Eine zweite Lage 12 c, die in gleicher Weise eine Schlaufe 34 c aufweist, wird so angesetzt, daß die beiden Schlaufen 34 und 34c fluchten. Sodann werden die Schenkel der zweiten Lage 12c schräg nach unten gedrückt und die geschlossenen Hüllen 24 c gewunden (vgl. zu diesen Vorgängern auch die gestrichelte Darstellung der zweiten Teillage in F i g. 7).
- Bei dein AusführutWbeispiel nach F i g. 9 sind die beiden 'Peillagen 1.2d und 12 e zwischen ihren Enden gekreuzt und bei 40 auf einer Länge von zwei Schraubenwindungen der Drähte zusammengewunden. Hiernach werden die Schenkel der Teillage 12d so nach beiden Seiten. sich kreuzend gebogen, daß aine volle mittlere Schlaufe 42 entsteht, wenn die beiden Schenkel der Teillage 12d auf das Seil aufgewunden sind (vgl. F i g.10). Die noch freien Schenkel der Teillage 12 e werden dann gemäß F i g. 11 ebenfalls auf das Seil S aufgewunden, um wieder geschlossene Hüllen 12 d, 12 e zu bilden.
- Nach F i g. 12 sind in der beschriebenen Weise ebenfalls zwei Lagen entsprechend F i g. 2 am Seil angebracht, jedoch liegen die beiden mittleren Schlaufen 50, 52 in Längsrichtung des Seils S nebeneinander. Zum Aufhängen dienen zwei Bügel 54, die mit einer Schraube 56 zusammengehalten sind.
- In F i g. 14 ist schematisch ein Leitungsmast P mit aufgehängtem Seil S dargestellt, das hier ein elektrischer Leiter ist. Zum Aufhängen dient eine Rolle 30, wie sie bereits bei der Erläuterung der F i g. 5 und 6 beschrieben wurde.
Claims (5)
- Patentansprüche: 1. Vorrichtung zum Aufhängen von Seilen, elektrischen Leitungen, Kabeln usw. zwischen ihren Enden mittels schraubenförmig vorgeformter Drähte mit mittleren Schlaufen, die in zwei Teillagen um das Seil usw. gewunden sind, wobei sich die mittleren Schlaufen an der Aufhängestelle befinden, gekennzeichnet durch die Vereinigung folgender Merkmale: a) In an sich bekannter Weise sind die Drähte (12) auf ihrer ganzen Länge schraubenförmig vorgeformt. b) Die mittleren Schlaufen (22, 34, 42, 50, 52) sind die lasttragenden Aufhängeteile.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die mittleren Schlaufen (22, 34, 42) überlappen und ineinandergewunden sind, wobei die zusammengesetzte Schlaufe auf ein einziges Halteteil (30) aufgebracht ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mittleren Schlaufen (50, 52) in Längsrichtung des Seils nebeneinander vorgesehen sind, wobei jede Schlaufe für sich auf ein Halteteil (54) aufgebracht ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise die Teillagen (12, 12 a, 12 d, 12 e und 52) von ihren mittleren Schlaufen weg mit beiden Schenkeln das Seil (S) nach einer Seite umwindend vorgesehen sind.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß einzelne Teillagen (12, 12c) von ihren mittleren Schlaufen (34, 34c) aus mit jeweils einem Ende jeweils ein anderes Seiltrum des Seils (S) umwindend vorgesehen sind. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegeschrift Nr. 1087193; USA.-Patentschriften Nr. 2182 342, 2 234 656, 2 421286, 2 587 521, 2 761273; AWF-Blatt Nr. 23; Dubbel, z. Band, Jg. 1961, S. 536; Hütte II, Jg. 1949, S. 929, 931, 932.
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE1187075B true DE1187075B (de) | 1965-02-11 |
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Country Status (1)
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Citations (6)
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1960
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