DE1186738B - Photographische Kamera mit einem Drahtausloeser - Google Patents
Photographische Kamera mit einem DrahtausloeserInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. Kl.: G 03 b
Deutsche Kl.: 57 a-32/03
Nummer: 1186 738
Aktenzeichen: G 36932IX a/57 a
Anmeldetag: 30. Januar 1963
Auslegetag: 4. Februar 1965
Die Erfindung bezieht sich auf eine photographische Kamera mit einem Drahtauslöser, der zum ständigen
Verbleib an der Kamera angeschlossen ist.
Außer dem meist am Kameragehäuse angeordneten Auslöseknopf sind moderne photographische
Kameras zusätzlich noch mit einer Anschlußvorrichtung versehen, an die bei Bedarf, beispielsweise zum
Zwecke der Auslösung der Kamera bei Stativaufnahmen, ein Drahtauslöser anschließbar ist. Das Mitführen
dieses Drahtauslösers erfolgt hierbei üblicherweise getrennt von der Kamera und wird infolgedessen
oft als lästig empfunden sowie erfahrungsgemäß auch leicht vergessen, so daß der Drahtauslöser
vielfach gerade dann nicht greifbar ist, wenn man ihn zur Durchführung einer Aufnahme benötigt. Außerdem
kommt es oft vor, daß der Drahtauslöser verlegt wird oder verlorengeht.
Es sind nun bereits photographische Kameras bekanntgeworden, bei denen der Drahtauslöser nicht
getrennt mitgeführt zu werden braucht, sondern ständig an der Kamera verbleiben kann. Bei einer ganz
speziellen Anordnung hat man den Drahtauslöser mittels eines Universalgelenkes an das Objektivgehäuse
angeschlossen, ferner das dem Anschluß des flexiblen Teils des Auslösers dienende Zwischenstück
als Knierohr ausgebildet. Durch diese Art der Verbindung kann der Drahtauslöser die verschiedensten
Lagen einnehmen, und zwar auch eine solche, wobei der flexible Teil des Auslösers um das Objektivgehäuse
herumgelegt ist. An Stelle eines besonderen gehäusefesten Auslöseknopfes hat man Kameras
auch schon mit einer Halterung versehen, in die die Griffhandhabe des Drahtauslösers einsetzbar ist, um
in eingesetztem Zustand nach Art einer normalen Gehäuseauslösung wirksam zu werden. Alle die vorstehend
erwähnten, an der Außenseite der Kamera angeordneten Auslöseeinrichtungen vermochten sich
indessen in der Praxis nicht durchzusetzen, da sie das Aussehen der Kamera äußerst nachteilig beeinflussen.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine Kamera der eingangs bezeichneten
Gattung in unverwickelter und aufwandsparender Weise sowie unter Beibehaltung ihres Grundaufbaues
so auszubilden, daß der zum ständigen Verbleib an der Kamera angeschlossene Drahtauslöser ohne Beeinträchtigung
des Aussehens der Kamera sowie unter Gewährleistung einer schnellen und sicheren Bedienungs-
und Wirkungsweise wahlweise auch in der Art eines normalen Gehäuseauslösers benutzbar ist.
Dieses Problem wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der flexible Teil des Drahtaus-Photographische
Kamera mit einem
Drahtauslöser
Drahtauslöser
Anmelder:
Alfred Gauthier G. m. b. H.,
Calmbach/Enz, Gauthierstr. 56
Calmbach/Enz, Gauthierstr. 56
Als Erfinder benannt:
Franz Starp, Calmbach/Enz
Franz Starp, Calmbach/Enz
lösers unsichtbar sowie herausziehbar im bzw. am Kameragehäuse in einer Führung verlegt, ferner mit
dem Träger eines auf den Auslöser des Verschlusses einwirkenden Hebels fest verbunden ist, während der
Träger im bzw. am Kameragehäuse derart beweglich geführt ist, daß der an ihm schwenkbar gelagerte
Hebel sowohl im ein- als auch im ausgefahrenen Zustand des Drahtauslösers auf den Auslöser einwirken
kann.
Ein besonderer Vorzug der erfindungsgemäßen Kamera besteht darin, daß der der Auslösung des
Verschlusses dienende Drahtauslöser trotz seines ständigen Verbleibs an der Kamera das Aussehen derselben
nicht nachteilig zu beeinflussen vermag. Dies deshalb, weil der flexible Teil des Drahtauslösers von
außen nicht sichtbar im bzw. am Kameragehäuse herausziehbar angeordnet ist, wobei er im ausgefahrenen
Zustand in der Art eines normalen Drahtauslösers, beispielsweise zur Auslösung der Kamera bei Stativaufnahmen,
benutzt wird, während im eingefahrenen Zustand der Auslösestößel des Drahtauslösers zugleich
den Gehäuseauslöser der Kamera bildet. Hierbei bringt die Verlegung des flexiblen Teils des Drahtauslösers
in einer Führung und dessen Verbindung mit dem beweglich geführten Träger eines auf den
Auslöser des Verschlusses einwirkenden Hebels den weiteren Vorteil mit sich, daß mit relativ geringem
zusätzlichem baulichem Aufwand sowohl im ein- als auch im ausgefahrenen Zustand des Drahtauslösers
ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Sicherheit in Bedienungs- und Wirkungsweise des Drahtauslösers
erreicht ist.
509 507/198
Eine besonders günstige und zweckdienliche Ausführungsform der Auslöseeinrichtung läßt sich dadurch
erzielen, daß als Führung des flexiblen Teils des Drahtauslösers eine Ringnut dient, die an einem koaxial
zur Objektivachse angeordneten Ring, beispielsweise am Frontplattenring des Kameragehäuses, ausgebildet
ist, während als Träger des auf den Auslöser des Verschlusses einwirkenden Hebels ein achsgleich
zur Ringnut drehbar gelagerter Ring vorgesehen ist.
Ein unverwickelter sowie funktionssicherer Aufbau der Auslöseeinrichtung läßt sich überdies durch eine
solche Ausbildung und Anordnung des Hebels erreichen, daß der auf den Auslöser des Verschlusses
bzw. einen diesem vorgeschalteten Übertragungshebel einwirkende Arm bei Betätigung des Auslösestößels
des Drahtauslösers eine radial gerichtete Drehbewegung ausführt.
Eine der Erhöhung der Funktionssicherheit der Auslöseeinrichtung dienliche Maßnahme wird außerdem
darin gesehen, daß dem mit dem flexiblen Teil des Drahtauslösers verbundenen Ring ein ortsfest
gelagerter, in seinem Bewegungsbereich begrenzter Anschlag zugeordnet ist, der eine Drehbewegung des
mit einem Gegenanschlag versehenen Rings um 360° zulassend die jeweilige Endlage des Drahtauslösers
fixiert.
Eine einfache, das Aussehen der Kamera nicht nachteilig beeinflussende Halterung für die Griffhandhabe
des in die Kamera eingefahrenen Drahtauslösers läßt sich nach einem weiteren Vorschlag
der Erfindung dadurch erreichen, daß am Kameragehäuse eine der Aufnahme der GrifFhandhabe des
Drahtauslösers dienende Vertiefung sowie eine die Griffhandhabe in der Vertiefung festhaltende Sperrklinke
angeordnet sind. Vertiefung und Sperrklinke befinden sich zweckmäßigerweise an der Oberseite
des Kameragehäuses.
Um hierbei das Eindringen von Fremdkörpern in das Innere des Kameragehäuses zu verhindern, wird
erfindungsgemäß ferner die Anordnung einer federbelasteten, in der Vertiefung axial beweglich geführten
Scheibe vorgeschlagen, die diese bei ausgefahrenem Drahtauslöser abdeckt.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung an Hand der Zeichnung, die ein Ausführungsund
Anwendungsbeispiel des Erfindungsgegenstands veranschaulicht, näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 das in perspektivischer Ansicht sowie nur teilweise dargestellte Gehäuse einer photographischen
Kamera, das zwecks Sicht auf die in bzw. an ihm untergebrachte Auslöseeinrichtung für den schematisch
angedeuteten, vom Gehäuse abgenommenen Verschluß teilweise ausgeschnitten ist,
F i g. 2 die Frontpartie des Kameragehäuses gemäß F i g. 1 im Querschnitt gemäß der in F i g. 1 eingezeichneten
Linie A-B.
In der Zeichnung ist mit 1 das Gehäuse einer photographischen Kamera bezeichnet, dessen Wandung 1 a
mit einer kreisförmigen Lichtdurchlaßöffnung 1 b versehen ist. Koaxial zu der öffnung Ib ist an der Wandung
1 α ein Frontplattenring 2 befestigt, in dessen Ausdrehung 2 a ein in F i g. 1 schematisch angedeuteter
Objektivverschluß 3 einsetzbar ist.
Der Objektivverschluß 3 ist mit einem aus seiner Rückseite herausgeführten Auslöser 3 α versehen, zu
dessen Betätigung ein nachstehend näher beschriebener Drahtauslöser dient. Gemäß der Erfindung ist
dieser Drahtauslöser im bzw. am Kameragehäuse 1 unsichtbar sowie herausziehbar angeordnet, wobei er
in eingefahrenem Zustand zugleich die gehäusefeste Auslösevorrichtung für den Objektivverschluß
bildet.
Der Drahtauslöser ist in der üblichen Weise aufgebaut. Er besteht im wesentlichen aus einem zweckmäßig
als Bowdenzug 5 ausgebildeten flexiblen Teil, der einenends einen durch eine Druckspirale 5 a verschiebbaren
Druckstift 6 trägt, während sein anderes Ende mit einer Griffhandhabe 7 versehen ist. Diese
Griffhandhabe wiederum umfaßt eine mit einem Griffteller Ία versehene, am Bowdenzug 5 befestigte
Hülse 7 b, in der ein auf die Druckspirale 5 a einwirkender
Auslösestößel 7 c verschiebbar geführt ist. Das den Druckstift 6 aufnehmende Ende des Bowdenzuges
5 ist mittels einer Manschette 8 an einem drehbaren Ring 9 befestigt, der koaxial zur Lichtdurchlaßöffnung
Ib an einem an der Rückseite des Frontplattenrings
2 ausgebildeten Bund 2 c gelagert und mittels eines in der Nut 2 6 des Frontplattenrings 2
sitzenden Sprengrings 4 gegen ein Verschieben in axialer Richtung gesichert ist.
In die Rückseite des Frontplattenrings 2 ist ferner eine konzentrische Ringnut 2 rf eingedreht, die dazu
dient, den Bowdenzug 5 des Drahtauslösers aufzunehmen und eine klemmfreie Führung desselben zu
gewährleisten. Die Wandung 1 α des Kameragehäuses, die bei aufgesetztem Frontplattenring den Bowdenzug
5 gegen ein Herausfallen aus der Ringnut 2 rf sichert, weist eine ausgestanzte, nach innen abgebogene
Zunge 1 c auf, die als Führungsorgan an der Eintrittsstelle des Bowdenzugs 5 in die Ringnut 2 rf
angeordnet ist.
An der Oberseite des Gehäuses 1 ist eine in das Gehäuseinnere hineinragende zylindrische Vertiefung 1 rf
ausgebildet, die so bemessen ist, daß sie bei eingefahrenem Drahtauslöser dessen Griffhandhabe 7 aufzunehmen
vermag. In der Vertiefung 1 d ist eine mit einer nicht sichtbaren Bohrung für den Durchtritt des
Bowdenzugs 5 versehene, axial beweglich geführte Scheibe 10 eingelegt, an deren Unterseite eine sich
gegen einen ortsfesten Teil 1 e des Kameragehäuses 1 abstützende Druckfeder 11 angreift. Im eingefahrenen
Zustand des Drahtauslösers drückt ein an der Hülse Ib der Griffhandhabe 7 ausgebildeter Bund Id
die Scheibe 10 gegen das Bodenstück 1/ der Vertiefung 1 d, wobei eine am Bund 7 d angreifende, federbelastete
Sperrklinke 12 das Griffstück 7 und die Scheibe 10 gegen die Wirkung der Druckfeder 11
festhält. Die Sperrklinke 12 ist im Kameragehäuse 1 an einem ortsfesten Zapfen 13 gelagert und weist ein
nach außen ragendes Griff stück 12 a auf, das dazu dient, die Klinke zwecks Freigabe der Griffhandhabe
7 vom Bund 7 rf derselben abzuheben. Nach erfolgter Freigabe drückt die Feder 11 die Scheibe 10
und damit gleichzeitig auch die Griffhandhabe 7 des Drahtauslösers nach oben, so daß durch Anfassen
des Griff tellers 7 a der Drahtauslöser aus dem Kameragehäuse 1 ausgezogen werden kann. Die Scheibe
10 legt sich hierbei unter Wirkung der ihr zugeordneten Feder 11 an einem den oberen Abschluß der Vertiefung
lrf bildenden Bund Ig an und verhindert auf
diese Weise, daß bei ausgefahrenem Drahtauslöser Schmutz, Staub oder sonstige Fremdkörper in das
Kameragehäuse 1 eindringen können.
Die Übertragung der durch Druck auf den Knopf 7 c der Griffhandhabe 7 des Drahtauslösers hervorgerufe-
nen Verschiebebewegung des Druckstiftes 6 auf den Auslöser 3 α des Objektivverschlusses 3 erfolgt mittels
eines Umlenkhebels 13. Dieser ist auf dem Ring 9 an einem Zapfen 14 drehbar gelagert und steht unter
der Wirkung einer Feder 13 a, die ihn in Anlage am Druckstift 6 zu halten sucht. Der Hebel 13 ist mit
einem sich in Richtung der Objektivachse erstreckenden Arm 13 b versehen, der in einem Fortsatz 2 e der
Ringnut 2 d Platz findet. Weiterhin weist der Frontplattenring 2 eine dem Arm 13 b des Hebels 13 gegenüberliegende
Ausfräsung 2/ auf, in die der Hebelarm 13 α bei seiner entgegen dem Uhrzeigersinn gerichteten
Auslösebewegung hineintauchen kann.
Dem Hebel 13 ist ein Übertragungshebel 15 zugeordnet, der, wie aus F i g. 2 ersichtlich, auf dem Frontplattenring
2 an einem Stift 16 drehbar lagert. Der Hebel 15 besitzt einen abgebogenen Lappen 15 a,
dessen Stift 15 b, durch einen Durchbruch 2 g des Frontplattenrings 2 hindurchtretend, in der Bewegungsbahn
des Arms 13 b des Hebels 13 liegt. Ein weiterer, am Ubertragungshebel 15 abgebogener Lappen
15 c liegt hingegen auf dem Auslöser 3 a des Objektivverschlusses 3 und stellt auf diese Weise die
Wirkungsverbindung zwischen Drahtauslöser und Kameraverschluß her.
Die Bedienungs- und Wirkungsweise der vorstehend beschriebenen Auslöseeinrichtung ist folgende:
In F i g. 1 ist die Auslöseeinrichtung im Zustand »Gehäuseauslösung« dargestellt, wobei der Bowdenzug
5 des Drahtauslösers in der konzentrischen Ringnut 2 d des Frontplattenrings 2 liegt, während seine
Griffhandhabe 7 in der Vertiefung 1 d des Kameragehäuses
1 sitzt. Wird in diesem Zustand der Auslösestößel Ic des Drahtauslösers niedergedrückt, so
schwenkt dessen Druckstift 6 den am Ring 9 gelagerten Umlenkhebel 13 entgegen dem Uhrzeigersinn. Der
Arm 13 b des Hebels 13 überträgt diese Bewegung auf den ortsfest gelagerten Hebel 15, der seinerseits
den Auslöser 3 a nach unten drückt und dadurch die Auslösung des Objektivverschlusses 3
herbeiführt.
Während die Auslöseeinrichtung in ihrem vorstehend beschriebenen Zustand insbesondere für die
verwacklungsfreie Auslösung der Kamera bei Aufnahmen aus der Hand verwendet wird, erfolgt ihre
Anwendung bei Stativaufnahmen vorwiegend mit ausgefahrenem Drahtauslöser. Hierzu ist zunächst die
Sperrklinke 12 zu betätigen, deren Kante 12 b die Griffhandhabe 7 des Drahtauslösers am Bund 7 d festhält.
Nach erfolgter Entriegelung springt die Griffhandhabe 7 unter Wirkung der Feder 11 aus der Vertiefung
1 d heraus, die sodann durch die Scheibe 10 wieder abgedeckt wird. Der Drahtauslöser ist nun am
Griffteller Ta zu erfassen und bis zum Wirksamwerden
eines nachstehend noch näher beschriebenen Anschlags aus dem Kameragehäuse 1 herauszuziehen.
Hierbei gleitet sein Bowdenzug 5 in der Ringnut 2 d des Frontplattenrings 2, während der Ring 9 eine
volle Umdrehung von 360° ausführt. Dies hat zur Folge, daß der mit dem Druckstifte des Drahtauslösers
zusammenarbeitende Umlenkhebel 13 bei voll ausgefahrenem Drahtauslöser die gleiche, die Auslösung
des Objektivverschlusses zulassende Winkelstellung einnimmt wie bei voll eingefahrenem Auslöser.
Der vorerwähnte Anschlag für den Ring 9 umfaßt im Ausführungsbeispiel einen am Kameragehäuse 1
um einen Zapfen 17 gelagerten Hebel 18, der im Bewegungsweg eines Lappens 9 a des Rings 9 angeordnet
ist. Der Hebel 18 kann eine durch die Kanten l/i des Kameragehäuses begrenzte Eigenbewegung ausführen,
dessen Größe der Breite des Lappens 9 a entspricht.
Ist der Drahtauslöser nicht voll ein- oder ausgefahren, so wird beim Niederdrücken des Auslösestößels
7c des Drahtauslösers der Arm 13 b des am Ring 9 gelagerten Umlenkhebels 13 durch die seitliche
Wandung des im Frontplattenring 2 ausgebildeten Ringnut-Fortsatzes 2 e am Ausschwingen gehindert
und folglich der Verschluß nicht ausgelöst. Eine Auslösung ist erst dann möglich, wenn der Bowdenzug
5 vollständig ein- oder ausgefahren ist und der Ring 9 seine durch den Hebel 18 definierte Anschlagstellung
erreicht hat, in der dem Hebelarm 13 b die ein Ausschwingen desselben gestattende Ausfräsung 2/
des Frontplattenrings 2 gegenübersteht.
Claims (6)
1. Photographische Kamera mit einem Drahtauslöser, der zum ständigen Verbleib an der
Kamera angeschlossen ist, dadurchgekennzeichnet, daß der flexible Teil (5) des Drahtauslösers
unsichtbar sowie herausziehbar im bzw. am Kameragehäuse (1) in einer Führung verlegt, ferner mit dem Träger eines auf den
Auslöser (3 a) des Verschlusses (3) einwirkenden Hebels (13) fest verbunden ist, während der
Träger im bzw. am Kameragehäuse derart beweglich geführt ist, daß der an ihm schwenkbar
gelagerte Hebel sowohl im ein- als auch im ausgefahrenen Zustand des Drahtauslösers auf den
Auslöser einwirken kann.
2. Photographische Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Führung des
flexiblen Teils (5) des Drahtauslösers eine Ringnut (2d) dient, die an einem koaxial zur Objektivachse
angeordneten Ring, beispielsweise am Frontplattenring (2) des Kameragehäuses (1) ausgebildet
ist, während als Träger des auf den Auslöser (3 a) des Verschlusses (3) einwirkenden
Hebels (13) ein achsgleich zur Ringnut drehbar gelagerter Ring (9) vorgesehen ist.
3. Photographische Kamera nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine solche Ausbildung
und Anordnung des Hebels (13), daß der auf den Auslöser (3 a) des Verschlusses (3) bzw.
einen diesem vorgeschalteten Ubertragungshebel (15) einwirkende Arm (13 b) bei Betätigung des
Auslösestößels (7 c) des Drahtauslösers eine radial gerichtete Drehbewegung ausführt.
4. Photographische Kamera nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
dem mit dem flexiblen Teil (5) des Drahtauslösers verbundenen Ring (9) ein drehbar gelagerter,
in seinem Bewegungbereich begrenzter Anschlag (18) zugeordnet ist, der eine Drehbewegung
des mit einem Gegenschlag (9 a) versehenen Rings um 360° zulassend die jeweilige
Endlage des Drahtauslösers fixiert.
5. Photographische Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Kameragehäuse
(1) eine der Aufnahme der Griffhandhabe (7) des Drahtauslösers dienende Vertiefung (Id) so-
wie eine die Griffhandhabe in der Vertiefung haltende Sperrklinke (12) angeordnet sind.
6. Photographische Kamera nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine federbelastete, in der
Vertiefung (Id) axial beweglich geführte Scheibe
(10), die diese bei ausgefahrenem Drahtauslöser abdeckt.
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 356 869.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
509 507/198 1.65 © Bundesdruckerei Berlin
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DEG36932A DE1186738B (de) | 1963-01-30 | 1963-01-30 | Photographische Kamera mit einem Drahtausloeser |
| US340655A US3296950A (en) | 1963-01-30 | 1964-01-28 | Photographic camera with a cable release |
Applications Claiming Priority (1)
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| DEG36932A DE1186738B (de) | 1963-01-30 | 1963-01-30 | Photographische Kamera mit einem Drahtausloeser |
Publications (1)
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| DE1186738B true DE1186738B (de) | 1965-02-04 |
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Families Citing this family (2)
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE356869C (de) * | 1922-08-05 | Joseph Neyret | Ausloesevorrichtung fuer den Zentralverschluss der Objektive photographischer Kameras |
Family Cites Families (2)
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1963
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-
1964
- 1964-01-28 US US340655A patent/US3296950A/en not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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