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DE1186738B - Photographische Kamera mit einem Drahtausloeser - Google Patents

Photographische Kamera mit einem Drahtausloeser

Info

Publication number
DE1186738B
DE1186738B DEG36932A DEG0036932A DE1186738B DE 1186738 B DE1186738 B DE 1186738B DE G36932 A DEG36932 A DE G36932A DE G0036932 A DEG0036932 A DE G0036932A DE 1186738 B DE1186738 B DE 1186738B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
release
cable release
lever
ring
cable
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEG36932A
Other languages
English (en)
Inventor
Franz Starp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hittech Prontor GmbH
Original Assignee
Alfred Gauthier GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Alfred Gauthier GmbH filed Critical Alfred Gauthier GmbH
Priority to DEG36932A priority Critical patent/DE1186738B/de
Priority to US340655A priority patent/US3296950A/en
Publication of DE1186738B publication Critical patent/DE1186738B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B9/00Exposure-making shutters; Diaphragms
    • G03B9/58Means for varying duration of "open" period of shutter

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Details Of Cameras Including Film Mechanisms (AREA)

Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. Kl.: G 03 b
Deutsche Kl.: 57 a-32/03
Nummer: 1186 738
Aktenzeichen: G 36932IX a/57 a
Anmeldetag: 30. Januar 1963
Auslegetag: 4. Februar 1965
Die Erfindung bezieht sich auf eine photographische Kamera mit einem Drahtauslöser, der zum ständigen Verbleib an der Kamera angeschlossen ist.
Außer dem meist am Kameragehäuse angeordneten Auslöseknopf sind moderne photographische Kameras zusätzlich noch mit einer Anschlußvorrichtung versehen, an die bei Bedarf, beispielsweise zum Zwecke der Auslösung der Kamera bei Stativaufnahmen, ein Drahtauslöser anschließbar ist. Das Mitführen dieses Drahtauslösers erfolgt hierbei üblicherweise getrennt von der Kamera und wird infolgedessen oft als lästig empfunden sowie erfahrungsgemäß auch leicht vergessen, so daß der Drahtauslöser vielfach gerade dann nicht greifbar ist, wenn man ihn zur Durchführung einer Aufnahme benötigt. Außerdem kommt es oft vor, daß der Drahtauslöser verlegt wird oder verlorengeht.
Es sind nun bereits photographische Kameras bekanntgeworden, bei denen der Drahtauslöser nicht getrennt mitgeführt zu werden braucht, sondern ständig an der Kamera verbleiben kann. Bei einer ganz speziellen Anordnung hat man den Drahtauslöser mittels eines Universalgelenkes an das Objektivgehäuse angeschlossen, ferner das dem Anschluß des flexiblen Teils des Auslösers dienende Zwischenstück als Knierohr ausgebildet. Durch diese Art der Verbindung kann der Drahtauslöser die verschiedensten Lagen einnehmen, und zwar auch eine solche, wobei der flexible Teil des Auslösers um das Objektivgehäuse herumgelegt ist. An Stelle eines besonderen gehäusefesten Auslöseknopfes hat man Kameras auch schon mit einer Halterung versehen, in die die Griffhandhabe des Drahtauslösers einsetzbar ist, um in eingesetztem Zustand nach Art einer normalen Gehäuseauslösung wirksam zu werden. Alle die vorstehend erwähnten, an der Außenseite der Kamera angeordneten Auslöseeinrichtungen vermochten sich indessen in der Praxis nicht durchzusetzen, da sie das Aussehen der Kamera äußerst nachteilig beeinflussen.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine Kamera der eingangs bezeichneten Gattung in unverwickelter und aufwandsparender Weise sowie unter Beibehaltung ihres Grundaufbaues so auszubilden, daß der zum ständigen Verbleib an der Kamera angeschlossene Drahtauslöser ohne Beeinträchtigung des Aussehens der Kamera sowie unter Gewährleistung einer schnellen und sicheren Bedienungs- und Wirkungsweise wahlweise auch in der Art eines normalen Gehäuseauslösers benutzbar ist.
Dieses Problem wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der flexible Teil des Drahtaus-Photographische Kamera mit einem
Drahtauslöser
Anmelder:
Alfred Gauthier G. m. b. H.,
Calmbach/Enz, Gauthierstr. 56
Als Erfinder benannt:
Franz Starp, Calmbach/Enz
lösers unsichtbar sowie herausziehbar im bzw. am Kameragehäuse in einer Führung verlegt, ferner mit dem Träger eines auf den Auslöser des Verschlusses einwirkenden Hebels fest verbunden ist, während der Träger im bzw. am Kameragehäuse derart beweglich geführt ist, daß der an ihm schwenkbar gelagerte Hebel sowohl im ein- als auch im ausgefahrenen Zustand des Drahtauslösers auf den Auslöser einwirken kann.
Ein besonderer Vorzug der erfindungsgemäßen Kamera besteht darin, daß der der Auslösung des Verschlusses dienende Drahtauslöser trotz seines ständigen Verbleibs an der Kamera das Aussehen derselben nicht nachteilig zu beeinflussen vermag. Dies deshalb, weil der flexible Teil des Drahtauslösers von außen nicht sichtbar im bzw. am Kameragehäuse herausziehbar angeordnet ist, wobei er im ausgefahrenen Zustand in der Art eines normalen Drahtauslösers, beispielsweise zur Auslösung der Kamera bei Stativaufnahmen, benutzt wird, während im eingefahrenen Zustand der Auslösestößel des Drahtauslösers zugleich den Gehäuseauslöser der Kamera bildet. Hierbei bringt die Verlegung des flexiblen Teils des Drahtauslösers in einer Führung und dessen Verbindung mit dem beweglich geführten Träger eines auf den Auslöser des Verschlusses einwirkenden Hebels den weiteren Vorteil mit sich, daß mit relativ geringem zusätzlichem baulichem Aufwand sowohl im ein- als auch im ausgefahrenen Zustand des Drahtauslösers ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Sicherheit in Bedienungs- und Wirkungsweise des Drahtauslösers erreicht ist.
509 507/198
Eine besonders günstige und zweckdienliche Ausführungsform der Auslöseeinrichtung läßt sich dadurch erzielen, daß als Führung des flexiblen Teils des Drahtauslösers eine Ringnut dient, die an einem koaxial zur Objektivachse angeordneten Ring, beispielsweise am Frontplattenring des Kameragehäuses, ausgebildet ist, während als Träger des auf den Auslöser des Verschlusses einwirkenden Hebels ein achsgleich zur Ringnut drehbar gelagerter Ring vorgesehen ist.
Ein unverwickelter sowie funktionssicherer Aufbau der Auslöseeinrichtung läßt sich überdies durch eine solche Ausbildung und Anordnung des Hebels erreichen, daß der auf den Auslöser des Verschlusses bzw. einen diesem vorgeschalteten Übertragungshebel einwirkende Arm bei Betätigung des Auslösestößels des Drahtauslösers eine radial gerichtete Drehbewegung ausführt.
Eine der Erhöhung der Funktionssicherheit der Auslöseeinrichtung dienliche Maßnahme wird außerdem darin gesehen, daß dem mit dem flexiblen Teil des Drahtauslösers verbundenen Ring ein ortsfest gelagerter, in seinem Bewegungsbereich begrenzter Anschlag zugeordnet ist, der eine Drehbewegung des mit einem Gegenanschlag versehenen Rings um 360° zulassend die jeweilige Endlage des Drahtauslösers fixiert.
Eine einfache, das Aussehen der Kamera nicht nachteilig beeinflussende Halterung für die Griffhandhabe des in die Kamera eingefahrenen Drahtauslösers läßt sich nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung dadurch erreichen, daß am Kameragehäuse eine der Aufnahme der GrifFhandhabe des Drahtauslösers dienende Vertiefung sowie eine die Griffhandhabe in der Vertiefung festhaltende Sperrklinke angeordnet sind. Vertiefung und Sperrklinke befinden sich zweckmäßigerweise an der Oberseite des Kameragehäuses.
Um hierbei das Eindringen von Fremdkörpern in das Innere des Kameragehäuses zu verhindern, wird erfindungsgemäß ferner die Anordnung einer federbelasteten, in der Vertiefung axial beweglich geführten Scheibe vorgeschlagen, die diese bei ausgefahrenem Drahtauslöser abdeckt.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung an Hand der Zeichnung, die ein Ausführungsund Anwendungsbeispiel des Erfindungsgegenstands veranschaulicht, näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 das in perspektivischer Ansicht sowie nur teilweise dargestellte Gehäuse einer photographischen Kamera, das zwecks Sicht auf die in bzw. an ihm untergebrachte Auslöseeinrichtung für den schematisch angedeuteten, vom Gehäuse abgenommenen Verschluß teilweise ausgeschnitten ist,
F i g. 2 die Frontpartie des Kameragehäuses gemäß F i g. 1 im Querschnitt gemäß der in F i g. 1 eingezeichneten Linie A-B.
In der Zeichnung ist mit 1 das Gehäuse einer photographischen Kamera bezeichnet, dessen Wandung 1 a mit einer kreisförmigen Lichtdurchlaßöffnung 1 b versehen ist. Koaxial zu der öffnung Ib ist an der Wandung 1 α ein Frontplattenring 2 befestigt, in dessen Ausdrehung 2 a ein in F i g. 1 schematisch angedeuteter Objektivverschluß 3 einsetzbar ist.
Der Objektivverschluß 3 ist mit einem aus seiner Rückseite herausgeführten Auslöser 3 α versehen, zu dessen Betätigung ein nachstehend näher beschriebener Drahtauslöser dient. Gemäß der Erfindung ist dieser Drahtauslöser im bzw. am Kameragehäuse 1 unsichtbar sowie herausziehbar angeordnet, wobei er in eingefahrenem Zustand zugleich die gehäusefeste Auslösevorrichtung für den Objektivverschluß bildet.
Der Drahtauslöser ist in der üblichen Weise aufgebaut. Er besteht im wesentlichen aus einem zweckmäßig als Bowdenzug 5 ausgebildeten flexiblen Teil, der einenends einen durch eine Druckspirale 5 a verschiebbaren Druckstift 6 trägt, während sein anderes Ende mit einer Griffhandhabe 7 versehen ist. Diese Griffhandhabe wiederum umfaßt eine mit einem Griffteller Ία versehene, am Bowdenzug 5 befestigte Hülse 7 b, in der ein auf die Druckspirale 5 a einwirkender Auslösestößel 7 c verschiebbar geführt ist. Das den Druckstift 6 aufnehmende Ende des Bowdenzuges 5 ist mittels einer Manschette 8 an einem drehbaren Ring 9 befestigt, der koaxial zur Lichtdurchlaßöffnung Ib an einem an der Rückseite des Frontplattenrings 2 ausgebildeten Bund 2 c gelagert und mittels eines in der Nut 2 6 des Frontplattenrings 2 sitzenden Sprengrings 4 gegen ein Verschieben in axialer Richtung gesichert ist.
In die Rückseite des Frontplattenrings 2 ist ferner eine konzentrische Ringnut 2 rf eingedreht, die dazu dient, den Bowdenzug 5 des Drahtauslösers aufzunehmen und eine klemmfreie Führung desselben zu gewährleisten. Die Wandung 1 α des Kameragehäuses, die bei aufgesetztem Frontplattenring den Bowdenzug 5 gegen ein Herausfallen aus der Ringnut 2 rf sichert, weist eine ausgestanzte, nach innen abgebogene Zunge 1 c auf, die als Führungsorgan an der Eintrittsstelle des Bowdenzugs 5 in die Ringnut 2 rf angeordnet ist.
An der Oberseite des Gehäuses 1 ist eine in das Gehäuseinnere hineinragende zylindrische Vertiefung 1 rf ausgebildet, die so bemessen ist, daß sie bei eingefahrenem Drahtauslöser dessen Griffhandhabe 7 aufzunehmen vermag. In der Vertiefung 1 d ist eine mit einer nicht sichtbaren Bohrung für den Durchtritt des Bowdenzugs 5 versehene, axial beweglich geführte Scheibe 10 eingelegt, an deren Unterseite eine sich gegen einen ortsfesten Teil 1 e des Kameragehäuses 1 abstützende Druckfeder 11 angreift. Im eingefahrenen Zustand des Drahtauslösers drückt ein an der Hülse Ib der Griffhandhabe 7 ausgebildeter Bund Id die Scheibe 10 gegen das Bodenstück 1/ der Vertiefung 1 d, wobei eine am Bund 7 d angreifende, federbelastete Sperrklinke 12 das Griffstück 7 und die Scheibe 10 gegen die Wirkung der Druckfeder 11 festhält. Die Sperrklinke 12 ist im Kameragehäuse 1 an einem ortsfesten Zapfen 13 gelagert und weist ein nach außen ragendes Griff stück 12 a auf, das dazu dient, die Klinke zwecks Freigabe der Griffhandhabe 7 vom Bund 7 rf derselben abzuheben. Nach erfolgter Freigabe drückt die Feder 11 die Scheibe 10 und damit gleichzeitig auch die Griffhandhabe 7 des Drahtauslösers nach oben, so daß durch Anfassen des Griff tellers 7 a der Drahtauslöser aus dem Kameragehäuse 1 ausgezogen werden kann. Die Scheibe 10 legt sich hierbei unter Wirkung der ihr zugeordneten Feder 11 an einem den oberen Abschluß der Vertiefung lrf bildenden Bund Ig an und verhindert auf diese Weise, daß bei ausgefahrenem Drahtauslöser Schmutz, Staub oder sonstige Fremdkörper in das Kameragehäuse 1 eindringen können.
Die Übertragung der durch Druck auf den Knopf 7 c der Griffhandhabe 7 des Drahtauslösers hervorgerufe-
nen Verschiebebewegung des Druckstiftes 6 auf den Auslöser 3 α des Objektivverschlusses 3 erfolgt mittels eines Umlenkhebels 13. Dieser ist auf dem Ring 9 an einem Zapfen 14 drehbar gelagert und steht unter der Wirkung einer Feder 13 a, die ihn in Anlage am Druckstift 6 zu halten sucht. Der Hebel 13 ist mit einem sich in Richtung der Objektivachse erstreckenden Arm 13 b versehen, der in einem Fortsatz 2 e der Ringnut 2 d Platz findet. Weiterhin weist der Frontplattenring 2 eine dem Arm 13 b des Hebels 13 gegenüberliegende Ausfräsung 2/ auf, in die der Hebelarm 13 α bei seiner entgegen dem Uhrzeigersinn gerichteten Auslösebewegung hineintauchen kann.
Dem Hebel 13 ist ein Übertragungshebel 15 zugeordnet, der, wie aus F i g. 2 ersichtlich, auf dem Frontplattenring 2 an einem Stift 16 drehbar lagert. Der Hebel 15 besitzt einen abgebogenen Lappen 15 a, dessen Stift 15 b, durch einen Durchbruch 2 g des Frontplattenrings 2 hindurchtretend, in der Bewegungsbahn des Arms 13 b des Hebels 13 liegt. Ein weiterer, am Ubertragungshebel 15 abgebogener Lappen 15 c liegt hingegen auf dem Auslöser 3 a des Objektivverschlusses 3 und stellt auf diese Weise die Wirkungsverbindung zwischen Drahtauslöser und Kameraverschluß her.
Die Bedienungs- und Wirkungsweise der vorstehend beschriebenen Auslöseeinrichtung ist folgende:
In F i g. 1 ist die Auslöseeinrichtung im Zustand »Gehäuseauslösung« dargestellt, wobei der Bowdenzug 5 des Drahtauslösers in der konzentrischen Ringnut 2 d des Frontplattenrings 2 liegt, während seine Griffhandhabe 7 in der Vertiefung 1 d des Kameragehäuses 1 sitzt. Wird in diesem Zustand der Auslösestößel Ic des Drahtauslösers niedergedrückt, so schwenkt dessen Druckstift 6 den am Ring 9 gelagerten Umlenkhebel 13 entgegen dem Uhrzeigersinn. Der Arm 13 b des Hebels 13 überträgt diese Bewegung auf den ortsfest gelagerten Hebel 15, der seinerseits den Auslöser 3 a nach unten drückt und dadurch die Auslösung des Objektivverschlusses 3 herbeiführt.
Während die Auslöseeinrichtung in ihrem vorstehend beschriebenen Zustand insbesondere für die verwacklungsfreie Auslösung der Kamera bei Aufnahmen aus der Hand verwendet wird, erfolgt ihre Anwendung bei Stativaufnahmen vorwiegend mit ausgefahrenem Drahtauslöser. Hierzu ist zunächst die Sperrklinke 12 zu betätigen, deren Kante 12 b die Griffhandhabe 7 des Drahtauslösers am Bund 7 d festhält. Nach erfolgter Entriegelung springt die Griffhandhabe 7 unter Wirkung der Feder 11 aus der Vertiefung 1 d heraus, die sodann durch die Scheibe 10 wieder abgedeckt wird. Der Drahtauslöser ist nun am Griffteller Ta zu erfassen und bis zum Wirksamwerden eines nachstehend noch näher beschriebenen Anschlags aus dem Kameragehäuse 1 herauszuziehen. Hierbei gleitet sein Bowdenzug 5 in der Ringnut 2 d des Frontplattenrings 2, während der Ring 9 eine volle Umdrehung von 360° ausführt. Dies hat zur Folge, daß der mit dem Druckstifte des Drahtauslösers zusammenarbeitende Umlenkhebel 13 bei voll ausgefahrenem Drahtauslöser die gleiche, die Auslösung des Objektivverschlusses zulassende Winkelstellung einnimmt wie bei voll eingefahrenem Auslöser.
Der vorerwähnte Anschlag für den Ring 9 umfaßt im Ausführungsbeispiel einen am Kameragehäuse 1 um einen Zapfen 17 gelagerten Hebel 18, der im Bewegungsweg eines Lappens 9 a des Rings 9 angeordnet ist. Der Hebel 18 kann eine durch die Kanten l/i des Kameragehäuses begrenzte Eigenbewegung ausführen, dessen Größe der Breite des Lappens 9 a entspricht.
Ist der Drahtauslöser nicht voll ein- oder ausgefahren, so wird beim Niederdrücken des Auslösestößels 7c des Drahtauslösers der Arm 13 b des am Ring 9 gelagerten Umlenkhebels 13 durch die seitliche Wandung des im Frontplattenring 2 ausgebildeten Ringnut-Fortsatzes 2 e am Ausschwingen gehindert und folglich der Verschluß nicht ausgelöst. Eine Auslösung ist erst dann möglich, wenn der Bowdenzug 5 vollständig ein- oder ausgefahren ist und der Ring 9 seine durch den Hebel 18 definierte Anschlagstellung erreicht hat, in der dem Hebelarm 13 b die ein Ausschwingen desselben gestattende Ausfräsung 2/ des Frontplattenrings 2 gegenübersteht.

Claims (6)

Patentansprüche:
1. Photographische Kamera mit einem Drahtauslöser, der zum ständigen Verbleib an der Kamera angeschlossen ist, dadurchgekennzeichnet, daß der flexible Teil (5) des Drahtauslösers unsichtbar sowie herausziehbar im bzw. am Kameragehäuse (1) in einer Führung verlegt, ferner mit dem Träger eines auf den Auslöser (3 a) des Verschlusses (3) einwirkenden Hebels (13) fest verbunden ist, während der Träger im bzw. am Kameragehäuse derart beweglich geführt ist, daß der an ihm schwenkbar gelagerte Hebel sowohl im ein- als auch im ausgefahrenen Zustand des Drahtauslösers auf den Auslöser einwirken kann.
2. Photographische Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Führung des flexiblen Teils (5) des Drahtauslösers eine Ringnut (2d) dient, die an einem koaxial zur Objektivachse angeordneten Ring, beispielsweise am Frontplattenring (2) des Kameragehäuses (1) ausgebildet ist, während als Träger des auf den Auslöser (3 a) des Verschlusses (3) einwirkenden Hebels (13) ein achsgleich zur Ringnut drehbar gelagerter Ring (9) vorgesehen ist.
3. Photographische Kamera nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine solche Ausbildung und Anordnung des Hebels (13), daß der auf den Auslöser (3 a) des Verschlusses (3) bzw. einen diesem vorgeschalteten Ubertragungshebel (15) einwirkende Arm (13 b) bei Betätigung des Auslösestößels (7 c) des Drahtauslösers eine radial gerichtete Drehbewegung ausführt.
4. Photographische Kamera nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß dem mit dem flexiblen Teil (5) des Drahtauslösers verbundenen Ring (9) ein drehbar gelagerter, in seinem Bewegungbereich begrenzter Anschlag (18) zugeordnet ist, der eine Drehbewegung des mit einem Gegenschlag (9 a) versehenen Rings um 360° zulassend die jeweilige Endlage des Drahtauslösers fixiert.
5. Photographische Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Kameragehäuse (1) eine der Aufnahme der Griffhandhabe (7) des Drahtauslösers dienende Vertiefung (Id) so-
wie eine die Griffhandhabe in der Vertiefung haltende Sperrklinke (12) angeordnet sind.
6. Photographische Kamera nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine federbelastete, in der Vertiefung (Id) axial beweglich geführte Scheibe
(10), die diese bei ausgefahrenem Drahtauslöser abdeckt.
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 356 869.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
509 507/198 1.65 © Bundesdruckerei Berlin
DEG36932A 1963-01-30 1963-01-30 Photographische Kamera mit einem Drahtausloeser Pending DE1186738B (de)

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US340655A US3296950A (en) 1963-01-30 1964-01-28 Photographic camera with a cable release

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