DE1186741B - Filmkassette, insbesondere fuer Zweireihenbelichtung - Google Patents
Filmkassette, insbesondere fuer ZweireihenbelichtungInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. Kl.: G 03 b
Deutsche KL: 57 a-47/01
Nummer: 1186 741
Aktenzeichen: E 24952IX a/57 a
Anmeldetag: 7. Juni 1963
Auslegetag: 4. Februar 1965
Die Erfindung bezieht sich auf eine Filmkassette insbesondere für Zweireihenbelichtung für eine Laufbildkamera
mit innerhalb der Kassette vorgesehenen zwei Wellen für die Filmvorratsspule und den Wickel
des von der Spule abgewickelten Filmes und einem den Film auf einer Welle abtastenden Tastglied, das
vor dem vollständigen Ablaufen des Filmes von der Filmvorratsspule den Filmantrieb sperrt, wobei als
Antrieb ein über einen Auslöseschalter einschaltbarer Elektromotor vorgesehen ist. Solche Sperrvorrichtungen
sind in Kassetten zur Zweireihenbelichtung vorteilhaft, um den Film ohne Neueinfädelung und der
Belichtung der zweiten Reihe wieder zurückspulen zu können. Auch in Kassetten mit fester, nicht
herausnehmbarer Aufwickelspule sind solche Sperr-Vorrichtungen von Vorteil.
Bei einer bekannten Filmkassette für eine Laufbildkamera mit innerhalb der Kassette vorgesehenen
zwei Wellen für die Filmvorratsspule und den Wickel des von der Spule abgewickelten Filmes ist es bekannt,
ein den Film auf einer Welle abtastendes Tastglied vorzusehen, das vor dem vollständigen Ablauf
des Filmes von der Filmvorratsspule den Filmantrieb sperrt. Bei dieser bekannten Filmkassette
erfolgt das Sperren des Antriebes mittels eines freien Armes, der, wenn der Film nahezu von der Filmvorratsspule
abgewickelt ist, sich hinter einen auf einer Scheibe angeordneten Nocken setzt, so daß der
Antrieb schlagartig zum Stillstand gebracht wird. Dadurch wird jedoch der Antriebsmechanismus
übermäßig beansprucht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Filmkassette der obengenannten Art zu schaffen, die
für einen Antrieb durch einen Elektromotor über einen Auslöseschalter vorgesehen ist, und bei der der
Antriebsmechanismus durch das Sperren des Antriebes mechanisch nicht beansprucht wird. Diese
Aufgabe ist gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß in der Kassette ein mit dem Auslöseschalter in
Reihe liegender Schalter vorgesehen ist, der von dem Tastglied schaltbar ist. Hierdurch wird erreicht, daß
das Sperren des Antriebes durch Ausschalten des Elektromotors erfolgt, so daß keinerlei mechanische
Beanspruchungen des Antriebes eintreten.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das Tastglied dem Filmwickel
der Aufwickelwelle zugeordnet ist und daß als Schalter in der Kassette ein normalerweise geschlossener
Schalter vorgesehen ist, den bei einem bestimmten Durchmesser des Filmwickels auf der
Aufwickelwelle das Tastglied ausschaltet. Dadurch wird erreicht, daß, sobald der Durchmesser des
Filmkassette, insbesondere für Zweireihenbelichtung
Anmelder:
Eastman Kodak Company,
Rochester, N. Y. (V. St. A.)
Rochester, N. Y. (V. St. A.)
Vertreter:
Dr.-Ing. W. Wolff und H. Bartels,
Patentanwälte, Stuttgart 1, Lange Str. 51
Als Erfinder benannt:
William Allen Martin, Rochester, N. Y. (V. St. A.)
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 8. Juni 1962 (201034) --
Filmwickels auf der Aufwickelspule einen vorbestimmten Betrag überschreitet, der Stromkreis für
den Antrieb des Motors unterbrochen wird, selbst wenn die Bedienungsperson den Auslöseschalter
weiter in der Ein-Stellung hält. Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß das Tastglied
nicht dauernd am Filmwickel aufliegen muß, sondern daß es genügt, daß das Tastglied als eine
den maximalen Durchmesser des auf der Aufwickelwelle befindlichen Filmwickels begrenzende
Kontaktfeder ausgebildet ist. Dadurch wird erreicht, daß das Tastglied am Film nur kurz vor dem Sperren
des Antriebes zur Anlage kommt, so daß der Film durch das Tastglied nicht beschädigt werden kann.
Im folgenden ist die Erfindung an Hand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels
im einzelnen beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf eine geöffnete Kassette zur Darstellung deren inneren Aufbaus,
F i g. 2 und 3 Draufsichten auf die geschlossene Kassette von der Deckelseite (F i g. 2) und der Bodenseite
(Fig. 3) der Kassette her gesehen,
F i g. 4 eine vergrößerte Teildraufsicht der F i g. 3 zur Darstellung eines Schaltmechanismus,
F i g. 5 und 6 Schaltbilder sowohl der Kamera als auch der Kassette in verschiedenen Schaltzuständen,
und zwar die Fig. 5 den Zustand, in dem sich die Schaltung beim erstmaligen Einsetzen der Kassette
in die Kamera für die Belichtung der 1. Bildreihe befindet, und Fig. 6 den Schaltzustand, in dem
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sich die Schaltung nach dem Umsetzen der Kassette für die Belichtung der zweiten Bildreihe befindet.
F i g. 7, 8 und 9 Draufsichten auf das Innere der Kassette zur Erläuterung verschiedener Betriebszustände,
und zwar die Fig. 7 den Anfangszustand vor einer Belichtung der ersten Bildreihe, die F i g. 8
den Zustand nach nahezu vollständig erfolgter Belichtung der ersten Bildreihe und die Fig. 9 den
Zustand nach erfolgtem Umsetzen der Kassette zum Zwecke der Belichtung der zweiten Bildreihe
(beachte, daß im Hinblick auf einen erleichterten Vergleich der Fig. 7, 8 und 9 die Fig. 9 nicht, wie
es der Wirklichkeit entspräche, umgekehrt gezeichnet ist), und
Fig. 10 eine Draufsicht auf eine Kamera, die zur Aufnahme der Kassette der Fig. 1 bis 9 vorgesehen
ist, in schematischer Darstellung.
Wie aus den Fig. 1 bis 3 hervorgeht, ist das Gehäuse der Kassette aus einem Boden 21 und einem
Deckel 23 hergestellt. Der Deckel 23 ist am Kassettenboden mittels Scharnieren 25 auf übliche Weise
befestigt. Der Deckel 23 wird dabei am Boden 21 in seiner geschlossenen Stellung durch einen Federschnappverschluß
27 gehalten, der in üblicher Weise in einer Aussparung 29 des Kassettenbodens 21 angebracht
ist und mit einer öffnung 31 im Deckel 23 zusammenarbeitet, so daß letzterer in der geschlossenen
Stellung gehalten wird.
Der Hauptteil des Kassettenbodens 21 ist in zwei Vertiefungen aufweisende Teile aufgeteilt, nämlich
in eine Vertiefung 33 für die Filmvorratsspule und eine Vertiefung 35 für den in dieser aufzuwickelnden
Film. Eine Welle 37 für die Filmvorratsspule ist im Mittelpunkt der Vertiefung 33 drehbar gelagert.
Schlitzförmige öffnungen 39 und 41, die den Mittelteil der Vorderwand des Kassettenbodens 21 begrenzen,
dienen in Verbindung mit einer Filmandrückplatte 40, die unter der Spannung einer
Feder42 (Fig. 4) steht, als Filmführungen zum
Halten des Filmes in der richtigen Lage in bezug auf die optische Achse 44 und die Filmantriebsklaue 105
einer Kamera (Fig. 10), wenn die mit einem Film
beladene Kassette in jene eingesetzt worden ist.
Eine Aufwickelwelle 43, die einen Schlitz 45 zur Befestigung eines Filmbandes aufweist, ist im Mittelpunkt
der Vertiefung 35 drehbar gelagert. Die Aufwickelwelle 43 weist an einem Ende eine Sägezahnkupplungsfläche
47 auf, welche für einen Eingriff einer Antriebswelle 104 (F i g. 10) der Kamera und
für einen Antrieb durch jene durch eine öffnung in der Grundfläche des Kassettenbodens 21 (F i g. 3)
hindurch zugänglich ist. In ähnlicher Weise weist die Vorratswelle 37 eine Sägezahnkupplungsfläche 49 an
einem Ende auf, die durch eine öffnung 51 im Kassettendeckel 23 hindurch zugänglich ist. Über die
Kupplungsfläche 49 wird die Vorratswelle 37 durch die Antriebswelle 104 angetrieben, wenn sich die
Kassette in der Kamera in der Stellung für die Belichtung der zweiten Bildreihe, also für ein Zurückspulen
des Filmes auf die Vorratsspule, eingesetzt befindet.
Der in der Fig. 4 vergrößert dargestellte Schaltmechanismus
weist einen Hebelarm 53 auf, der auf einem Drehzapfen 55 drehbar gelagert ist. Der Drehzapfen
55 besteht aus Messing oder anderem elektrisch leitendem Material und erstreckt sich durch
die Grundfläche des Kassettenbodens 21 hindurch nach außen (Fig. 3). An einem Ende des Hebelarmes
53 ist ein Stehbolzen 57 angeordnet, den ein Ende einer Kompressionsfeder 59 umgreift. Die Feder
59 spannt den Hebelarm 53 im Uhrzeigersinn vor. Eine innere Wand 61 des Kassettenbodens 21 dient
als Widerlager für die Kompressionsfeder 59. Die Kompressionsfeder 59 steht ferner zu jedem Zeitpunkt
in Berührung mit einem Zapfen 63, der aus Messing oder anderem elektrisch leitendem Material
hergestellt ist und sich durch die Grundfläche des Kassettenbodens 21 (F i g. 3) hindurch erstreckt.
Eine Abschaltfeder 65 ist am Hebelarm 53 angeordnet und mit diesem kraftschlüssig innerhalb einer
am Hebel 53 vorgesehenen Aussparung oder Vertiefung verbunden. Die Abschaltfeder 65 ist dabei
zwischen dem Drehzapfen 55, einem Stehbolzen 67 und einer die Vertiefung des Hebelarms 53 begrenzenden
Wand 69 eingelegt. Die Federspannung der Abschaltfeder 65 hält diese normalerweise in Kontakt
mit dem den Stehbolzen 57 umgreifenden Teil der Kompressionsfeder 59.
Solange die Abschaltfeder 65 in Berührung mit der Kompressionsfeder 59 steht, ist ein elektrischer
Stromkreis, ausgehend vom Zapfen 63 über die Kompressionsfeder 59 und die Abschaltfeder 65 zum
Drehzapfen 55, geschlossen. Dieser Stromkreis ist in den F i g. 5 und 6 dargestellt, die vereinfachte schematische
Darstellungen der elektrischen Schaltung einer Kamera und einer Kassette unter Verwendung
des hier beschriebenen Schaltmechanismus zum Gegenstand haben. Die Kassette, die in diesen Figuren
durch den Block 71 symbolisiert ist, kann in die Kamera, symbolisiert durch den Block 73, in einer
ersten Stellung (F i g. 5) und ebenso in einer zweiten Stellung (Fig. 6) eingesetzt werden. Die Kamera
weist den üblichen Ein-Aus-Schalter 75 auf, mit dem die Bedienungsperson einen elektrischen Antriebsmotor
77 an die Spannung der Spannungsquelle 79 legen und damit einschalten kann. Dieser Stromkreis
ist aber an den Kontakten 81 und 83 unterbrochen, es sei denn, daß die Kassette in die Kamera eingesetzt
ist. Die Kassette 71 wird für eine Belichtung der ersten Bildreihe in der in der F i g. 5 gezeigten
Stellung eingesetzt. Befindet sich die Kassette in dieser Stellung, so ist ersichtlich, daß der vorstehend beschriebene
Stromkreis (einschließlich Zapfen 63, Kompressionsfeder 59, Abschaltfeder 65 und Drehzapfen
55 der automatischen Schaltanordnung) normalerweise den Stromkreis für eine Erregung des
Antriebsmotors 77 vervollständigt.
Nachdem die Bedienungsperson eine vorbestimmte maximale Länge des Filmes belichtet hat, ist der
Film in der Vertiefung 35 der Kassette gespeichert und bewirkt, bevor das Filmende vollständig von der
Vorratsspule abgewickelt ist, ein Abheben der Abschaltfeder 65 von der Kompressionsfeder 59, wodurch
der Stromkreis des elektrischen Antriebsmotors 77 unterbrochen und ein Abwickeln der letzten paar
Dezimeter oder Meter des Filmes vermieden wird. Zu diesem Zeitpunkt öffnet die Bedienungsperson die
Kamera, entfernt die Kassette und setzt diese in ihrer zweiten oder umgekehrten Stellung, wie in der F i g. 6
gezeigt ist, wieder ein. In dieser Stellung haben die Kontaktstellen 81 und 83 Kontakt mit leitenden Nieten
85 bzw. 87 (s. auch Fig. 2), die über eine als Kontaktbrücke dienende Kurzschlußbrücke 89
(Fig. 1) kurzgeschlossen sind. Hierdurch wird der Stromkreis für eine Erregung des Antriebsmotors 77
erneut vervollständigt, so daß, wenn sich die Kassette
in dieser Stellung in bezug auf die Kamera befindet, die Bedienungsperson den Antriebsmotor 77 mittels
des Schalters 75 einschalten kann, um während des nun stattfindenden Filmrücklaufes die zweite Filmspur zu belichten und/oder den Film vollständig auf
die Vorratsspule zurückspulen zu können.
Da die Erfindung im Rahmen einer Beschreibung der verschiedenen Betriebszustände am besten verstanden
werden kann, bezieht sich die nachfolgende Beschreibung auf die Schilderung eines Betriebszyklus an Hand der Fig. 7, 8 und 9. Zum Einlegen
des Filmes in eine Kamera mit einer Kassette des vorbeschriebenen Typs öffnet die Bedienungsperson
zunächst die Kassette, steckt eine Vorratsspule unbelichteten Filmes 91 auf die drehbare Filmvorratswelle
37. Der Anfang des Filmes 93 wird dann einfach durch die Schlitzöffnung 39 hindurch, an der
Filmandrückplatte 40 vorbei und wieder durch die Schlitzöffnung 41 hindurchgeführt. Anschließend
wird der Anfang des Filmes im Schlitz 45 der drehbaren Aufwickelwelle 43 befestigt.
Wie aus der Fig. 7 ersichtlich ist, wird durch
dieses Einlegen des Filmes der Hebelarm 53 in Stellung gebracht, so daß eine Abtastzunge 95 desselben
auf der der Emulsionsseite des Filmes abgewandten Seite der äußersten Lage des auf der Vorratsspule 91
aufgewickelten Filmwickels aufliegt. Eine Berührung zwischen der Abtastzunge 95 des Hebels 53 und der
Oberfläche des Filmanfanges wird durch das von der Kompressionsfeder 59 auf den Hebelarm 53 ausgeübte,
im Uhrzeigersinn wirkende Drehmoment sichergestellt. Hierdurch wird die Anfangsstellung des
Hebelarmes 53 und damit die richtige Abfühlstellung der Abschaltfeder 65 festgelegt.
Die Abschaltfeder 65 ist am Hebelarm 53 in einer vorbestimmten Lage befestigt, nämlich so, daß für
jede mögliche Stellung des Hebelarmes 53 die kürzeste Entfernung zwischen der Abtastzunge 95 und
der Nabe der Vorratsspule 91 immer etwas größer ist als die kürzeste Entfernung zwischen der Abschaltfeder
65 und der Aufwickelwelle 43. Es wird daher, wenn der Hebelarm 53 in seiner Ausgangsstellung in
bezug auf den Filmwickel der Vorratsspule 91 bleibt, die Abschaltfeder 65 mit dem Filmwickel der Aufwickelvertiefung
35 in Berührung kommen, bevor das Ende des Filmes völlig von der Nabe der Vorratsspule
91 abgewickelt worden ist. Die genaue Stellung der Abschaltfeder 65 in bezug auf den Hebelarm ist
daher notwendig, um einen maximalen Teil der Filmlänge des Filmes 93 belichten zu können, ohne daß
hierdurch das Ende des Filmes 93 völlig von der Vorratsspule 91 abgewickelt wird.
Da jedoch der Hebelarm 53 dem von der Kompressionsfeder 59 ausgeübten Drehmoment unterliegt
und sich daher im Uhrzeigersinn zusammen mit der Abschaltfeder 65 drehen würde, wenn mit dem
Abwickeln des Filmes von der Vorratsspule begonnen wird, ist es wesentlich, daß Mittel vorgesehen
sind, die den Hebelarm 53 in der Ausgangsstellung, in der dieser die Größe des Filmvorratwickels abgetastet
hat, halten. Dabei wird der Hebelarm 53 in seiner Ausgangsstellung auf folgende Weise gehalten.
Wie aus der Fig. 1 hervorgeht, ist eine den Schaltmechanismus abdeckende Platte 97 mit einer bogenförmigen
Öffnung 99 versehen, durch welche sich ein am Hebelarm 53 befestigter Stift 101 hindurcherstreckt.
Die Stellung des Stiftes 101 in der Öffnung 99 wird durch die Lage des Hebelarmes 53 bestimmt.
Nach dem anfänglichen Einlegen des Filmes in die Kassette, also nachdem der Hebelarm 53 in seine die
Größe des Filmvorratswickels abtastende Stellung gebracht worden ist, wird der Deckel 23 der Kassette
geschlossen. Hierdurch wird die Kurzschlußbrücke 89, die, wie oben beschrieben, gleichfalls als Strombrücke
dient, auf die obere Fläche des Stiftes 101 gedrückt. Die Reibung zwischen der Oberfläche des
Andrückkissens 89 und dem Ende des Stiftes 101
ίο reicht aus, um die Federkraft der Feder 59 zu überwinden
und den Hebelarm 53 in seiner anfangs eingestellten Stellung zu halten.
Anschließend öffnet die Bedienungsperson einen an der Kamera 73 angelenkten Deckel 102 (F i g. 10)
und setzt die Kassette in den Kasettenaufnahmeraum 103 der Kamera ein, so daß die vorstehenden
Teile des Drehzapfens 55 und des Zapfens 63 (F i g. 5) in elektrischem Kontakt mit den Kontaktstellen 81
und 83 innerhalb des Kameragehäuses stehen. Wie oben erläutert, kann, da die Abschaltfeder 65 in elektrischer
Verbindung mit der Kompressionsfeder 59 an einer Stelle steht, in der beide am Stehbolzen 57
vorbeilaufen, der Antriebsmotor 77 der Kamera mittels des Schalters 75 betätigt werden. Ist die Kassette
im Kassettenaufnahmeraum 103 in dieser Stellung eingesetzt, dann steht die Sägezahnkupplungsfläche
47 der Aufwickelwelle 43 (F i g. 3) mit einer ähnlichen Sägezahnfläche der Antriebswelle 104 im Eingriff,
und die Filmantriebsklaue 105 kann in die Perforationen des Filmes 93 eingreifen. Die Antriebswelle
104 und die Filmantriebsklaue 105 sind je über ein Getriebe od. dgl. mit dem Motor 77 bewegungsschlüssig
verbunden.
Während der Film nun von der Vorratsspule 91 ab- und auf die Aufwickelwelle 43 aufgewickelt wird,
wird er in richtiger Stellung zur Kamera in der Filmebene mittels der Filmandrückplatte 40 gehalten, die
unter der Spannung der Feder 42 steht.
Ist der Film 93 mit Ausnahme der letzten 1 bis 2 Meter des sich noch auf der Vorratsspule 91 befindenden
Filmes belichtet, so ist der Durchmesser des Filmwickels auf der Aufwickelwelle 43 in der Aufwickelvertiefung
35 der Kassette so angewachsen, daß die der Emulsionsseite des Filmes abgekehrte
Seite der äußersten Lage des Wickels mit der Abschaltfeder 65 in Berührung kommt. Hierdurch wird
die Abschaltfeder 65 außer Kontakt mit der Kompressionsfeder
59 bewegt und öffnet dadurch den Stromkreis des Antriebsmotors 77, so daß dieser
nicht länger selbst bei Schließen des Ein-Aus-Schalters 75 angetrieben wird. Auf diese Weise verhindert
der beschriebene Schaltmechanismus automatisch ein Abziehen des Endes des Filmes 93 von der Vorratsspule
91, und der Film kann nun im Rahmen eines Rücklaufes bei der Belichtung der zweiten Bildreihe
auf die Vorratsspule 91 zurückgespult werden, ohne daß hierbei die Notwendigkeit besteht, die Kassette
in einer Dunkelkammer zu öffnen.
Zu diesem Zeitpunkt entfernt die Bedienungsperson die Kassette von der Kamera, dreht die Kassette
um und setzt sie wieder in die Kamera ein, so daß die leitenden Nieten 85 und 87 nunmehr den
elektrischen Kontakt mit den Kontaktstellen 81 und 83 des Kameragehäuses (Fig. 6) herstellen. Der
elektrische Stromkreis für den Antriebsmotor ist nun über den Kontakt 81, den Niet 85, die Strombrücke
89, den Niet 87 und den Kontakt 83 vervollständigt. Der Antriebsmotor 77 kann nun durch Betätigung
des Schalters 75 seitens der Bedienungsperson erneut eingeschaltet werden. In dieser umgekehrten Stellung
steht die Sägezahnkupplungsfläche 49 der Vorratsspule 37 im Eingriff mit dem Kameraantrieb 104, und
der Film kann nun auf die Vorratsspule 91 zurückgespult werden.
Da ferner gefunden wurde, daß das Laufwerk einer Kamera im allgemeinen den Film auf der Vorratsspule
nicht so dicht liegend wieder aufspult, wie der Film ursprünglich vom Hersteller aufgespult war, ist
es zweckmäßig, den Schaltmechanismus vollständig außer Eingriff mit dem Film während des Rücklaufs
zu bringen. Dieses Außer-Eingriff-Bringen kann wie folgt geschehen: Wie aus den Fig. 1 bis 3 hervorgeht,
weist die den Schaltmechanismus abdeckende Platte 97 eine zweite Öffnung 107 auf, durch welche
sich ein Knopf 109 hindurcherstreckt. Der Knopf 109 stellt eine vertikale Verlängerung des Hebelarmes 53
dar. Eine Aussparung 111 im Kassettendeckel 23 gibt den Knopf 109 frei, wenn die Kassette geschlossen ao
ist (s. Fig. 2). Wird die Kassette nun in die Kamera
in ihrer zweiten oder Rücklaufstellung eingesetzt, so kommt der Knopf 109 in Berührung mit einem
gerätefeeten Stehbolzen 112 des Kameragehäuses (F i g. 10) in Berührung, wodurch der Hebelarm 53
im Gegenuhrzeigersinn in die in der F i g. 9 gezeichnete Stellung gedreht wird. Der Hebelarm 53 wird in
dieser Stellung gehalten, bis die Kassette wieder aus der Kamera entfernt wird. Es sei bemerkt, daß, wenn
die Kamera anfänglich in ihrer ersten oder Vorlaufstellung eingesetzt wird, eine für das Freigeben des
Stehbolzens 112 vorgesehene Aussparung 113 im Kassettenboden21 (Fig. 3) angebracht ist.
Nachdem die Kassette in die Kamera in ihrer Rücklaufstellung eingesetzt worden ist, kann die Bedienungsperson
den Antriebsmotor 77 einschalten und dadurch den Film vollständig auf die Vorratsspule
91 zurückspulen. Nach erfolgtem Zurückspulen des Filmes 93 oder nach dessen Zurückspulen mit
zugleich erfolgender Belichtung der zweiten Bildspur des Filmes kann die Kassette von der Kamera entfernt,
bei normalem Licht geöffnet und die Vorratsspule des belichteten Filmes zum Zwecke der Entwicklung
einfach entnommen werden.
45
Claims (7)
1. Filmkassette, insbesondere für Zweireihenbelichtung, für eine Laufbildkamera mit innerhalb
der Kassette vorgesehenen zwei Wellen für die Filmvorratsspule und den Wickel des von der
Spule abgewickelten Filmes und einem den Film auf einer Welle abtastenden Tastglied, das vor
dem vollständigen Ablaufen des Filmes von der Filmvorratsspule den Filmantrieb sperrt, wobei
als Antrieb ein über einen Auslöseschalter einschaltbarer Elektromotor vorgesehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Kassette
(71) ein mit dem Auslöseschalter (75) in Reihe liegender Schalter (59, 65) vorgesehen ist, der
von dem Tastglied (65) schaltbar ist.
2. Filmkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Tastglied (65) dem Filmwickel
der Aufwickelwelle zugeordnet ist und daß als Schalter in der Kassette ein normalerweise geschlossener
Schalter (59, 65) vorgesehen ist, den bei einem bestimmten Durchmesser des Filmwickels
auf der Aufwickelspule das Tastglied (65) ausschaltet.
3. Filmkassette nach Anspruch 1 oder 2, die für Zweireihenbelichtung umsetzbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schalter (59, 65) in der Kassette (71) an einer Stelle angeordnet ist, in
der er in Reihe mit dem ersten Schalter (75) liegt, wenn die Kassette in der Vorlaufstellung in die
Kamera (73) eingesetzt ist, und daß an der Kassette eine Kurzschlußbrücke (89) an einer Stelle
vorgesehen ist, in der die Brücke an Stelle des Schalters mit dem Auslöseschalter in Reihe liegt,
wenn die Kassette in der Rücklaufstellung in die Kamera eingesetzt ist.
4. Filmkassette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Tastglied
als eine den maximalen Durchmesser des auf der Aufwickelwelle (43) befindlichen Filmwickels begrenzende
Kontaktfeder (65) ausgebildet ist.
5. Filmkassette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zum selbsttätigen
Einstellen des maximalen Durchmessers des Filmwickels auf der Aufwickelwelle (43) in
Abhängigkeit von der Größe des Vorratswickels (91) das Tastglied (65) an einem, an der Kassette
(bei 55) schwenkbar gelagerten Hebelarm (53) angeordnet ist, der (bei 95) unter der Wirkung einer
Feder (59) an der äußersten Lage eines eingelegten Filmvorratswickels (91) anliegt, und daß der
Gegenkontakt (57, 59) des Tastgliedes (65) am Hebelarm (53) angeordnet ist.
6. Filmkassette nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Feststellmittel (101, 89) zum
Halten des Hebelarmes (53) in der durch die ursprüngliche Größe des Filmvorratswickels (91)
festgelegten Stellung vorgesehen sind.
7. Filmkassete nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zum Halten
des Hebelarmes (53) in einer unwirksamen Stellung während des Filmrücklaufes am Hebelarm
(53) ein Vorsprung (109) und an der Kamera (73) ein Anschlag (112) vorgesehen ist, der im
Weg des Vorsprunges (109) angeordnet ist, den dieser beim Einschieben der Kassette (71) in
Rücklaufstellung in die Kamera (73) zurücklegt.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 592 890;
deutsche Auslegeschriften Nr. 1 051114,
078 435.
Deutsche Patentschrift Nr. 592 890;
deutsche Auslegeschriften Nr. 1 051114,
078 435.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
509 507/201 1.65 © Bundesdruckerei Berlin
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US201034A US3212838A (en) | 1962-06-08 | 1962-06-08 | Film cassette |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1186741B true DE1186741B (de) | 1965-02-04 |
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ID=22744199
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEE24952A Pending DE1186741B (de) | 1962-06-08 | 1963-06-07 | Filmkassette, insbesondere fuer Zweireihenbelichtung |
Country Status (3)
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|---|---|
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| DE (1) | DE1186741B (de) |
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