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Reißverschluß Gegenstand der Erfindung ist ein Reißverschluß, bei
welchem das Tragband für die Kuppelglieder aus einem an der Klemmstelle der Kuppelglieder
unter Einschluß einer Tragkordel od. dgl. gefalteten Band besteht, welches auf seiner
einen Seite vollständig mit Klebstoff bedeckt ist und bei welchem im Bereiche der
Klemmstelle der Kuppelglieder sowie in einem daran anschließenden Teilbereich der
Tragbandbreite die mit Klebstoff bedeckte Innenseite des Tragbandes miteinander
verklebt ist, während der übrige Tragbandbereich zur Klebbefestigung am Trägerstoff
frei endet.
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Die bekannten Reißverschlüsse bestehen in der Regel aus zwei Textilbändern,
die an ihren einander zugekehrten Rändern z. B. durch Aufnähen einer Kordel verstärkt
sind.
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An diesen verstärkten Rändern sind dann die aus Metall oder Kunststoff
gefertigten Kuppelglieder befestigt.
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Derartige Reißverschlüsse werden gewöhnlich durch Annähen an Kleidungsstücken,
Behältern od. dgl. befestigt. Dabei muß jedoch sehr sorgfältig gearbeitet werden,
wenn ein glatter faltenfreier Anschluß erzielt werden soll. Trotzdem wird es immer
wieder als Nachteil empfunden, daß die Bänder des Reißverschlusses gewöhnlich nur
auf ihrem die Kuppelglieder tragenden Rand und nicht auf ihrer ganzen Breite befestigt
sind. Das hat nämlich leicht zur Folge, daß sich der freie Rand irgendwie umlegt
und dabei gelegentlich zwischen die Kuppelflächen der beiden Verschlußhälften eingeklemmt
wird, wenn der Reißverschluß durch entsprechende Längsbewegung des Schiebers geschlossen
wird. Dadurch wird die Funktionsfähigkeitdes Reißverschlusses in jedemFalle stark
beeinträchtigt. Häufig ist ein erneutes Öffnen ohne Beschädigung oder Zerstörung
nicht mehr möglich.
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Beim Anbringen eines Reißverschlusses an irgendwelchen aus einer Kunststoff-Folie
bestehenden Teilen ist es zur Erleichterung der Montage schon vorgeschlagen worden,
sowohl die Textilbänder des Reißverschlusses als auch die Kunststoff-Folie vor der
Vereinigung beider Teile mit einer Klebemasse zu versehen. Alsdann können die Kunststoffleisten
zunächst durch einfaches Ankleben befestigt werden. Es besteht dann nicht mehr die
Gefahr, daß sich der Kunststoff bei dem anschließenden Nähen gegenüber der Folie
verschiebt. Dieses Verfahren ist aber umständlich, wie wohl nicht näher dargelegt
zu werden braucht. Außerdem muß es mit größter Sorgfalt durchgeführt werden, weil
allzu leicht durch den dünnflüssigen Klebstoff Verschmutzungen hervorgerufen werden.
Es ist auch schon ein Reißverschluß vorgeschlagen worden, bei welchem das Tragband
für die Kuppelglieder aus einem an der Klemmstelle der Kuppelglieder unter Einschluß
einer Tragkordel gefalteten Band besteht, welches auf seiner Innenseite vollständig
mit Klebstoff bedeckt ist. Dabei wurde auch schon im Bereich der Klemmstelle der
Kuppelglieder sowie in einem daran anschließenden Teilbereich der Tragbandbreite,
die mit Klebstoff bedeckte Innenseite des Tragbandes miteinander verklebt. Die übrige
Breite des Tragbandes blieb zur Befestigung am Trägerstoff frei. Dabei war vorgesehen,
daß die beiden Schenkel des gedoppelten Tragbandes zum Ankleben an dem Trägerstoff
dienen sollten. Die Kante des Trägerstoffes sollte zwischen den beiden Schenkeln
des Tragbandes eingeführt werden. Anschließend sollte der eine Schenkel auf der
Unterseite und der andere auf der Oberseite des Trägerstoffes angeklebt werden.
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Eine solche doppelseitige Verklebung auf ausreichender Breite wurde
zur Erzielung einer festen Klebverbindung für notwendig gehalten.
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Ein solcher Reißverschluß entspricht jedoch nicht den praktischen
Erfordernissen. Einmal liegt das Tragband für die beiden Reißverschlußhälften auf
viel zu großer Fläche frei. Schon dadurch wird die Anwendbarkeit wesentlich beeinträchtigt.
Für Kleidungsstücke, Schirmbezüge und ähnliche Fälle scheidet ein solcher Reißverschluß
schon aus diesem Grunde aus. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß durch die
Doppelung des Tragbandes eine zu große Versteifung des Trägerstoffes auf voller
Breite des Tragbandes bewirkt wird. Auch das läßt einen solchen Verschluß für Damenoberbekleidung
und ähnliche Zwecke als unbrauchbar erscheinen. Schließlich
wird
nur durch die doppelseitige Anklebung keine Haftverbindung erzielt, die den möglichen
wechselnden Beanspruchungen bei der praktischen Benutzung der Kleidungsstücke auf
die Dauer gewachsen wäre.
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Demgegenüber besteht die Erfindung bei einem Reißverschluß der eingangs
genannten Art darin, daß nur ein Tragbandteil frei endigt, während der andere kürzere
Tragbandteil bis an seine Randkante mit dem frei endigenden Tragbandteil verklebt
ist. Der kürzere Tragbandschenkel ist dabei bis an seine Randkante mit dem anderen
Tragbandteil verklebt. Dieser letztgenannte Tragbandteil ist auf seiner übrigen
Breite weiterhin klebfähig. Auf dieser Breite wird das Tragband rückseitig an dem
Trägerstoff angeklebt, und es kann anschließend am Rande des Trägerstoffes die eigentliche
feste Verbindung desselben mit dem gedoppelten Teil des Tragbandes durch eine Naht
oder in sonstiger üblicher Weise hergestellt werden.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 einen Reißverschluß in perspektivischer Ansicht in starker Vergrößerung,
F i g. 2 die eine Verschlußhälfte des Reißverschlusses mit dem daran anschließenden
Teil einer Folie in noch größerem Maßstabe, F i g. 3 eine Zwischenstufe bei der
Fertigung des Tragbandes und F i g. 4 das fertige Tragband vor dem Anbringen der
Kuppelglieder.
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Die Tragbänder üblicher Reißverschlüsse bestehen gewöhnlich aus einem
Textilband oder einem Streifen 10 aus einer thermoplastischen Masse. Die
eine Seite 11 eines solchen Tragbandes wird zunächst auf seiner ganzen Ausdehnung
mit einer selbstklebenden Masse bestrichen, wie F i g. 3 erkennen läßt. Auf das
so präparierte Tragband 10 wird dann die Schnur 12 aufgelegt, die von der Klebstoffschicht
11 festgehalten wird. Darauf wird der Rand 13 des Tragbandes
10 um die Schnur 12 in der Pfeilrichtung 14 umgefaltet. Auf der Breite
des einen Randes 13 erfolgt sodann eine feste Verklebung der beiden Schichten
miteinander, wobei infolge der eingelegten Schnur 12 die freie Kante erheblich verdickt
und verstärkt ist. Auf der Breite des Streifens 13 ist das Band jetzt nicht
mehr klebfähig; wie F i g. 4 ohne weiteres erkennen läßt. Wohl aber ist auf der
restlichen freien Breite 15 die Klebfähigkeit nach wie vor erhalten.
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An dem so vorbereiteten Band werden dann in der üblichen Weise die
Kuppelglieder 16 befestigt.
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Bei der Montage des Reißverschlusses werden die beiden Reißverschlußhälften
in der gewohnten Weise an den Kanten eines Kleidungsstückes oder eines Behälters
17 bzw. 18 angelegt. Der selbstklebende Streifen 15 bewirkt dabei
die vorläufige Anheftung. Das gilt unabhängig davon, ob die Befestigung an einem
Textilgewebe oder einer Kunststoff-Folie erfolgt. Die endgültige Sicherung kann
dann anschließend in gewohnter Weise, z. B. durch eine übliche Naht 19 erfolgen,
so wie es rechts in F i g. 1 und 2 dargestellt ist. Es kann aber auch die Verbindung
durch eine übliche Schweißnaht 20 bewirkt werden, wenn die Folie 18 aus Kunststoff
besteht. Alsdann wird der gedoppelte Rand des Reißverschlußbandes 10, der also außenseitig
keine Klebstoffschicht trägt, mit der Folie 12 durch Schweißen verbunden.
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Die Handhabung eines solchen Reißverschlusses bei der Herstellung,
beim Versand und schließlich bei der Montage bereitet keine Schwierigkeiten. Die
Klebkraft des freien Randes 11 wird nur dann vollkommen wirksam, wenn zwei
derartige Schichten gegeneinander gelegt werden. Deswegen ist auf der Breite der
Dopplung 13 die Verbindung so fest und sicher, daß im allgemeinen eine Trennung
ohne Beschädigung der Klebstoffschicht nicht möglich ist. Anders aber ist es, wenn
die Klebstoffschicht 13 mit einer nicht präparierten Fläche, also z. B. der
Vorderseite des Bandes in Berührung kommt. Dann ist im allgemeinen ein Ablösen ohne
große Schwierigkeiten möglich. Es kann darum ein solcher Reißverschluß als ganzes
oder es können die beiden zugehörigen Verschlußhälften getrennt voneinander aufgerollt
werden. Auch besteht die Möglichkeit, die beiden Verschlußhälften nach dem Entkuppeln
derart wieder aneinander zu heften, daß die Kuppelglieder nach außen gekehrt sind
und der freie klebende Rand 15 des einen Bandes auf den nicht mehr klebenden Teil
13 des anderen Bandes geheftet wird. So läßt sich der Reißverschluß beliebig handhaben,
ohne daß die Selbstkleberänder irgendwie störend in Erscheinung treten. Vor der
Montage müssen dann die beiden Bänder durch Abziehen voneinander getrennt werden.
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Es sei noch erwähnt, daß die starke Klebfähigkeit des freien Randes
15 vor der Montage auch durch Aufheften eines Gazestreifens od. dgl. vorübergehend
unwirksam gemacht werden kann, wie dies z. B. bei selbstklebenden Wundpflastern
bekannt und gebräuchlich ist.