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DE1186329B - Photographische Vorrichtung und in Verbindung damit zu verwendendes photographisches Erzeugnis - Google Patents

Photographische Vorrichtung und in Verbindung damit zu verwendendes photographisches Erzeugnis

Info

Publication number
DE1186329B
DE1186329B DEJ24214A DEJ0024214A DE1186329B DE 1186329 B DE1186329 B DE 1186329B DE J24214 A DEJ24214 A DE J24214A DE J0024214 A DEJ0024214 A DE J0024214A DE 1186329 B DE1186329 B DE 1186329B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
nozzle
sheets
leaves
channel
sheet
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEJ24214A
Other languages
English (en)
Inventor
Edwin Herbert Land
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Polaroid Corp
Original Assignee
Polaroid Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Polaroid Corp filed Critical Polaroid Corp
Priority to DEJ24214A priority Critical patent/DE1186329B/de
Publication of DE1186329B publication Critical patent/DE1186329B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B17/00Details of cameras or camera bodies; Accessories therefor
    • G03B17/48Details of cameras or camera bodies; Accessories therefor adapted for combination with other photographic or optical apparatus
    • G03B17/50Details of cameras or camera bodies; Accessories therefor adapted for combination with other photographic or optical apparatus with both developing and finishing apparatus
    • G03B17/52Details of cameras or camera bodies; Accessories therefor adapted for combination with other photographic or optical apparatus with both developing and finishing apparatus of the Land type

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Photographic Developing Apparatuses (AREA)

Description

  • Photographische Vorrichtung und in Verbindung damit zu verwendendes photographisches Erzeugnis Die Erfindung bezieht sich auf eine mit selbstätiger Entwicklung arbeitende photographische Vorrichtung mit Mitteln zum Behandeln aufeinanderfolgender belichteter Flächen eines lichtempfindlichen Blattes und eines zweiten Blattes, das während der Behandlung des lichtempfindlichen Blattes mit diesem dadurch in Deckung gebracht wird, daß die Blätter in einen mit der Behandlungsflüssigkeit gefüllten Behälter und durch diesen hindurchgezogen und dann aufeinanderliegend aus dem Behälter herausgezogen werden, um die Behandlungsflüssigkeit zwischen den Blättern zu verteilen.
  • Bei Selbstentwicklerkameras und ähnlichen photographischen Apparaten wird bekanntlich ein belichtetes lichtempfindliches Blatt dadurch behandelt, daß mit dem lichtempfindlichen Blatt ein zweites Blatt in Deckung gebracht und eine Behandlungsflüssigkeit in Form einer Schicht zwischen den aufeinanderliegenden Blättern verteilt wird, so daß ein geschichteter Aufbau entsteht.
  • Das zweite Blatt kann lediglich zur Verteilung der Behandlungsflüssigkeit beitragen, doch ist es vorzugsweise auch geeignet, als Unterstützung oder Träger für eine Bildaufnahmeschicht zu bilden, in welcher eine sichtbare Kopie erzeugt wird, die dem latenten Bild in der lichtempfindlichen Schicht entspricht. Wenn die Behandlungsflüssigkeit in Form einer gleichmäßigen dünnen Schicht zwischen dem lichtempfindlichen Blatt und dem zweiten Blatt ausgebreitet wird, bewirkt sie vorzugsweise die Durchführung eines Silberhalogenid-Duffusions-Übertragungs- und Umkehrungsvorgangs, mittels dessen das latente Bild in der lichtempfindlichen Schicht entwickelt und auf dem anderen Blatt eine positive Kopie erzeugt wird.
  • Die Erfindung stellt sich insbesondere die Aufgabe, die Berührung zwischen den Blättern und der Behandlungsflüssigkeit auf eine möglichst kleine Fläche zu begrenzen und hierdurch eine Vergeudung von Material zu verhindern, wenn die Einrichtung intermittierend betätigt wird, ferner eine schützende Umhüllung für eine Flüssigkeitsmenge zu bilden, die ausreicht, um blattförmiges Material von erheblicher Länge zu behandeln, wobei im wesentlichen die gesamte Flüssigkeitsmenge zur Durchführung einer solchen Behandlung zur Verfügung steht, weiterhin eine schützende Umschließung für die Flüssigkeit zu bilden, durch die das Entweichen von Flüssigkeit bzw. das Eindringen von Luft verhindert wird, wobei es jedoch möglich ist, die Blätter in die schützende Umschließung zu bringen, sie durch diese hindurchzubewegen und sie wieder daraus zu entfernen, sowie mit der Vorrichtung, d. h. der Kamera so zusammenzuarbeiten, daß sie die erwähnten Aufgaben erfüllt.
  • Erfindungsgemäß umfaßt der Behälter einen düsenartigen Abschnitt mit zwei Eintrittskanälen, durch die hindurch je ein lichtempfindliches Blatt und je ein zweites Blatt geführt werden, wobei ein dritter Kanal vorgesehen ist, durch den die in Dekkung befindlichen Blätter herausgezogen werden können, und wobei Mittel vorgesehen sind, um diese drei Kanäle zu öffnen bzw. zu schließen, durch welche die Blätter getrennt zugeführt und dann in Deckung miteinander herausgezogen werden.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele an Hand der Zeichnungen.
  • F i g. 1 zeigt im Grundriß eine photographische Vorrichtung in Form einer erfindungsgemäßen Kamera, wobei eine Seitenwand der Kamera fortgelassen ist; F i g. 2 ist eine perspektivische Darstellung eines Bestandteils der erfindungsgemäßen Abgabeeinrichtung; F i g. 3 ist ein Teilschnitt, der im wesentlichen in der Mitte zwischen den Längskanten nach F i g. 2 verläuft; F i g. 4 ist ein Teilschnitt längs der Linie 4-4 in Fig.3; F i g. 5 ist eine teilweise geschnitten gezeichnete perspektivische Darstellung der Abgabevorrichtung nach F i g. 2; F i g. 6 ist ein Teilschnitt durch den bei der Kamera nach F i g. 1 vorgesehenen Teil nach F i g. 5; F i g. 7 ähnelt F i g. 6, zeigt jedoch eine andere Stellung der Teile der Einrichtung; F i g. 8, 9 und 10 sind Teilschnitte längs der Linien 8-8, 9-9 und 10-10 in F i g. 6; F i g. 11 ähnelt F i g. 6, zeigt jedoch eine andere Ausbildungsform der Einrichtung; F i g. 12 ist eine teilweise weggebrochen gezeichnete perspektivische Darstellung eines Teils einer Kamera der in F i g. 1 gezeigten Art; F i g. 13 ist eine F i g. 12 ähnelnde perspektivische Darstellung der Kamera, bei der eine Seitenwand der Kamera fortgelassen ist; F i g. 14 ähnelt F i g. 6 und zeigt einen Teilschnitt durch die Kamera nach F i g. 12; F i g. 15 zeigt in einer Ansicht einen Teil der Kamera nach F i g. 12; F i g. 16 ist ein Schnitt längs der Linie 16-16 in F i g. 15.
  • In F i g. 1 erkennt man eine photographische Vorrichtung in Form einer erfindungsgemäßen Kamera. Die insgesamt mit 10 bezeichnete Kamera umfaßt ein Gehäuse mit einem gemäß F i g. 1 auf einer Seite offenen Hauptabschnitt, der es ermöglicht, die Blätter einzubringen, wobei gemäß F i g. 12 und 16 eine abnehmbare Seitenwand 12 vorgesehen ist. Der Hauptteil des Kameragehäuses umfaßt eine obere Wand 14, eine untere Wand 16, die Rückwand 18, die Vorderwand 20 und eine Seitenwand 22, die zusammen einen auf einer Seite offenen Kasten bilden. Innerhalb dieses Kastens ist eine innere Rückwand 24 vorgesehen, die nahe der Rückwand 18 angeordnet ist und zusammen mit dieser einen engen Kanal bildet, in welchem das lichtempfindliche Blatt angeordnet wird, wenn es belichtet werden soll. Die innere Rückwand 24 besitzt eine allgemein rechteckige Öffnung 26, durch die Licht auf ein lichtempfindliches Blatt fallen kann, welches zu diesem Zweck zwischen den beiden Rückwänden angeordnet ist. Ein insgesamt mit 28 bezeichnetes Objektiv mit Verschluß bekannter Art ist auf der Vorderwand 20 angeordnet.
  • Das Kameragehäuse umfaßt ferner eine obere Zwischenwand 30, die sich von der Vorderwand 20 aus nach hinten und oben zur inneren Rückwand 24 erstreckt. Die obere Zwischenwand 30 bildet zusammen mit der oberen Wand 14, der Vorderwand 20 und der Seitenwand 22 eine obere Kammer 32 zum Aufnehmen eines Vorrats 34 an lichtempfindlichem Blattmaterial, das in Form einer Spule 36 aufgewickelt und im vorderen Teil der oberen Kammer 32 angeordnet ist. Eine untere Kammer 38 wird durch eine untere Zwischenwand 40 abgegrenzt, die sich von der Vorderwand 20 aus nach hinten und unten zur inneren Rückwand 24 erstreckt. Die untere Kammer 38 bildet eine Umschließung für einen Vorrat eines zweiten, zum Erzeugen von Kopien dienenden Blattmaterials 42, das durch eine mit 44 bezeichnete Abgabeeinrichtung in seiner Lage gehalten wird. Die Seitenkanten der äußeren Wände 14, 16, 18 und 20 sind mit einer durchlaufenden Schulter 46 versehen, die mit einer hier nicht gezeigten, dazu passenden Schulter an der Innenfläche der Seitenwand 12 zusammenarbeiten kann, um das i Kameragehäuse so zu verschließen, daß kein Licht eindringen kann, wenn die Seitenwand 12 am Kameragehäuse befestigt ist. Die Seitenwände 12 und 22, die innere Rückwand 24, die obere Zwischenwand 30 und die untere Zwischenwand 40 begrenzen einen allseitig umschlossenen Strahlungsweg für das Licht, welches vom Objektiv 28 aus auf ein lichtempfindliches Blatt fällt, das zur Belichtung an der Rückseite der inneren Rückwand 24 zwischen dieser und der Rückwand 18 anliegt.
  • Das hintere Ende der unteren Kammer 38 ist offen und mit einem Verschluß in Form von zwei starren Organen 48 und 50 versehen, die an der Rückwand 18 und der unteren Wand 16 befestigt sind und einen Kanal 52 abgrenzen, über welchen die blattförmigen Materialien aus der Kamera herausgezogen werden können, und in welchem die Abgabeeinrichtung 44 zum Abgeben des geschichteten Aufbaus angeordnet ist. Die starren Organe 48 und 50 sind gemäß F i g. 16 an einem Ende durch einen Bauteil 54 miteinander verbunden, und auf der Seitenwand 12 ist ein zweites Verbindungsstück 56 vorgesehen, um die anderen Enden der starren Organe 48 und 50 miteinander zu verbinden, wenn die Seitenwand am Hauptteil des Kameragehäuses angebracht wird. Ferner sind hier nicht gezeigte Mittel vorgesehen, um die Seitenwand 12 am Hauptteil des Kameragehäuses in der aus F i g. 12 und 16 ersichtlichen Lage zu befestigen und so die offene Seite des Gehäuses zu verschließen.
  • Die Abgabeeinrichtung 44 nach der Erfindung ist in F i g. 2 bis 5 dargestellt; sie umfaßt einen kombinierten Düsen- und Tragteil 60, der sich mit geringen Kosten vorzugsweise aus einem organischen Kunststoff herstellen läßt. Das Düsen- und Tragstück 60 umfaßt einen Düsen- oder Abgabeteil 62 und einen Rahmenteil 64, die gemäß den Zeichnungen ein einheitliches Bauteil bilden. Der Düsenteil 62 ist mit einer breiten, relativ kurzen Kammer 66 versehen, die am einen Ende eine divergierende Öffnung und am anderen Ende einen konvergierenden Austrittskanal 68 aufweist. Der Rahmenteil 64 des Bauteils 60 erstreckt sich von dem Düsenteil 62 nahe der Kammer 66 aus und hat die Aufgabe, einen zusammenlegbaren Behälter 70 zu unterstützen, der eine bestimmte Menge einer Behandlungsflüssigkeit 72 enthält und mit dem Abgabeteil 62 so verbunden ist, daß er die divergierende Öffnung der Kammer 66 umschließt; ferner ist eine Spule 74 vorgesehen, auf der sich ein Vorrat an Material für das zweite Blatt 42 befindet. Der Rahmenteil 64 ist als Skelettkonstruktion ausgebildet, um Material zu sparen. Der Behälter 70 besteht vorzugsweise aus einem dünnen flexiblen Material; zur Herstellung des Behälters eignen sich z. B. organische Kunststoffe; gemäß den Zeichnungen ist der Behälter so gestaltet, daß er sich im wesentlichen vollständig zusammenlegen läßt, obwohl er an dem Rahmenteil befestigt ist, damit der Behälter vollständig entleert werden kann. Bei der bevorzugten Form des Behälters ist dessen Fassungsvermögen so gewählt, daß er einen Vorrat an Behandlungsflüssigkeit aufnehmen kann, der ausreicht, um die Blätter zu behandeln, denen der Behälter zugeordnet ist.
  • Der Düsenteil 62 ist so ausgebildet, daß er einen Filmverband abgeben kann, der ein lichtempfindliches Blatt 34, ein zweites Blatt 42 und eine Schicht der Behandlungsflüssigkeit 72 von vorbestimmter Dicke umfaßt. Dieser geschichtete Filmverband wird dadurch erzeugt, daß man die Blätter, wie bekannt, durch die Kammer 66 und den Austrittskanal 68 zieht; aus diesem Grunde ist die Breite des Austrittskanals annähernd gleich der Breite der Blätter, und die Mindesthöhe des Austrittskanals entspricht etwa der Gesamtdicke der beiden Blätter. Das lichtempfindliche Blatt und das Bildaufnahmeblatt werden der Kammer 66 über konvergierende Eintrittskanäle 76 und 78 zugeführt, die in der oberen bzw. der unteren Wand des Düsenteils 62 ausgebildet sind. Die Eintrittskanäle 76 und 78 sind gekrümmt und konvergieren gegen den Austrittskanal 68. Bei der Ausbildungsform nach F i g. 2 und 3 ist die Breite der Kammer 66 etwas geringer als die Breite der beiden Blätter, während die Breite der Eintrittskanäle 76 und 78 mindestens gleich der Breite der Blätter ist. Mit dieser Bemessung wird verhindert, daß die in der Kammer 66 befindliche Flüssigkeit die Ränder der beiden einander zugewandten Flächen der Blätter berührt, so daß entsprechende Ränder auf den photographischen Übertragungskopien erzeugt werden, die mit Hilfe der Selbstentwicklerkamera hergestellt werden.
  • Die Abgabeeinrichtung 44 wird mit dem lichtempfindlichen Blatt und dem Bildaufnahmeblatt dadurch versehen, daß diese Blätter anfänglich durch die Eintrittskanäle 76 und 78 in die Kammer 66 und durch den Austrittskanal 68 geführt werden. Der Behälter 70 und die Kammer 66 sind natürlich mit der Behandlungsflüssigkeit gefüllt. Das Entweichen der Flüssigkeit aus der Kammer 66 und das Eindringen von Luft in die Kammer über den Austrittskanal 68 wird dadurch verhindert, daß Breite und Höhe des Austrittskanals annähernd der Breite bzw. der Gesamtdicke der beiden Blätter entsprechen. Das Entweichen der Behandlungsflüssigkeit aus der Kammer 66 und das Eindringen von Luft in die Kammer über die Eintrittskanäle 76 und 78 wird dadurch verhindert, daß die Höhe der Eintrittskanäle annähernd gleich der Dicke des hindurchgeführten Blattes ist. Die Berührung zwischen der Flüssigkeit in der Kammer 66 und den Innenflächen der beiden Blätter wird auf die relativ kleinen Flächen der Blätter beschränkt, die sich zwischen den Eintrittskanälen 76 und 78 und dem Austrittskanal 68 durch die Kammer 66 erstrecken.
  • Beim Herausziehen der Blätter aus dem Austrittskanal 68 bildet die Behandlungsflüssigkeit eine Schicht zwischen den aufeinanderliegenden Blättern. Die Dicke der Flüssigkeitsschicht richtet sich weitgehend nach der Viskosität der Flüssigkeit und der Höhe des Austrittskanals beim Herausziehen der Blätter. Die Höhe des Austrittskanals beim Herausziehen der Blätter wird durch die starren Organe 48 und 50 bestimmt, die mit nach innen vorspringenden Schienen 80 versehen sind, welche in langgestreckte Nuten oder Führungen 82 an der Vorderwand und der Rückwand des Düsenteils 62 eingreifen, wenn sich der Düsenteil in dem Kanal 52 zwischen den starren Organen 48 und 50 befindet. Durch das Eingreifen der Schienen oder Leisten in die Nuten wird jede Bewegung des Düsenteils in dem Kanal 52 beim Herausziehen des geschichteten Aufbaus aus der Düse verhindert. Die den Kanal 68 abgrenzenden Abschnitte des Düsenteils 62 bestehen vorzugsweise aus einem nachgiebig verformbaren Material, so daß sich die Höhe des Kanals infolge des hydraulischen Drucks vergrößert, der in der Flüssigkeitsschicht beim Herausziehen der Blätter aus dem Austrittskanal erzeugt wird. Um diese Vergrößerung der Höhe des Austrittskanals zu erleichtern, ist der Düsenteil an seinen Enden gemäß F i g. 5 mit Schlitzen 84 versehen, die sich von den äußeren Seitenwänden des Düsenteils nach innen zu dem Austrittskanal erstrecken. Der Kanal 52 zwischen den starren Organen 48 und 50 ist etwas höher als die Dicke des Düsenteils 62 im Bereich des Austrittskanals, so daß sich der Düsenteil in diesem Bereich verformen kann, um die Höhe des Austrittskanals zu vergrößern.
  • Der Unterschied zwischen der Höhe des Kanals 68 und der Dicke des Düsenteils 62 im Bereich des Austrittskanals ist so geregelt, daß nur eine vorbestimmte Zunahme der Höhe des Austrittskanals erfolgen kann, denn diese Vergrößerung der Höhe des Austrittskanals unter der Wirkung des in der Flüssigkeit zwischen den sich bewegenden Blättern erzeugten hydraulischen Drucks bestimmt die Dicke der Flüssigkeitsschicht, und diese Vergrößerung der Höhe ist mindestens gleich der Dicke der zwischen den Blättern zu verteilenden Flüssigkeitsschicht. Da das den Düsenteil bildende Material nachgiebig verformbar ist, ist es bestrebt, dem Austrittskanal wieder seine ursprüngliche Höhe zu geben, wenn die Bewegung der Blätter durch den Kanal unterbrochen wird; hierdurch wird der Austrittskanal verschlossen, so daß weder Luft eindringen noch die Behandlungsflüssigkeit entweichen kann.
  • Um eine ungehindertere Bewegung der Blätter durch die Eintrittskanäle zu ermöglichen, ist der Düsenteil mit den Schlitzen 86 versehen, die sich jeweils von einer Seite des Düsenteils zu den Eintrittskanälen erstrecken und dem Profil der Innenflächen der Eintrittskanäle folgen. Die Schlitze 86 erleichtern die Verformung derjenigen Abschnitte des Düsenteils, welche die Wände der Eintrittskanäle in unmittelbarer Nähe des Austrittskanals in Richtung auf diesen bilden, d. h., die genannten Abschnitte können sich verformen, während die Blätter durch die Eintrittskanäle gezogen werden. Die Verformung der Wände der Eintrittskanäle führt zu einer Vergrößerung der Höhe der Kanäle, die ausreicht, um eine weniger stark gehemmte Bewegung des lichtempfindlichen Blattes und des zweiten Blattes durch die Kanäle zu ermöglichen.
  • Wie schon erwähnt, wird das erfindungsgemäße photographische Erzeugnis in Form einer konstruktiven Einheit geliefert, bei der das Material für das zweite Blatt 42 auf eine Spule 74 gewickelt ist, die auf dem Tragorgan 60 so angeordnet ist, daß ein Endabschnitt durch den Eintrittskanal 78 in die Kammer 66 und von der Kammer aus durch den Austrittskanal 68 ragt. Das lichtempfindliche blattförmige Material 34 ist auf eine gesonderte Spule gewickelt, und der Endabschnitt erstreckt sich durch die Kammer 66, den Kanal 76 und den Kanal 68, so daß dieser Endabschnitt in Deckung mit dem zweiten Blatt steht. Die Kamera 10 ist so ausgebildet, daß man das erfindungsgemäße Erzeugnis zum Einbringen in die Kamera in diese hineinfallen lassen kann; zu diesem Zweck wird die Abgabeeinrichtung 44 in die Kammer 38 eingeführt, wobei die Leisten 80 der starren Organe 48 und 50 in die Aussparungen 82 des Düsenteils 62 eingreifen, wobei das lichtempfindliche Blatt zwischen der Rückwand 18 und der inneren Rückwand 24 hindurchgeführt und die Spule 36 mit dem lichtempfindlichen Material in die Kammer 32 eingebracht wird. Nach der Belichtung eines Flächenstücks des lichtempfindlichen Materials erfaßt der Benutzer die Endabschnitte der beiden Blätter, die aus dem Kanal 52 herausragen, und zieht den belichteten Teil des lichtempfindlichen Blattes durch den Düsenteil 62 der Abgabeeinrichtung, wo dieser belichtete Teil in Deckung mit einem Teil des zweiten Blattes 42 gebracht und die Behandlungsflüssigkeit in Form einer Schicht zwischen den aufeinanderliegenden Blättern verteilt wird, so daß ein geschichteter Verband entsteht, der im Augenblick seiner Entstehung über den Kanal 52 aus der Kamera herausgezogen wird.
  • Die Behandlungsflüssigkeit dient auch dazu, die beiden Blätter miteinander zu verkleben, und die Blätter bestehen aus einem Material, das für für das lichtempfindliche Material aktinisches Licht undurchlässig ist, um eine Belichtung dieses Materials beim Herausziehen des geschichteten Verbandes aus der Kamera ins Tageslicht zu verhindern. Das Herausziehen des geschichteten Verbandes wird fortgesetzt, bis der belichtete Teil des lichtempfindlichen Blattes durch die Öffnung 52 nach außen gezogen wird; dann wird diese Bewegung unterbrochen. Geeignete Kennmarken können auf einem Blatt oder beiden Blättern vorgesehen sein, um anzuzeigen, bei welcher Lage des geschichteten Filmverbandes das Herausziehen zu unterbrechen ist; alternativ kann die Kamera mit einer insgesamt mit 88 bezeichneten Indexeinrichtung versehen sein, durch welche die Bewegung des lichtempfindlichen Blattes unterbrochen wird, sobald ein eine bestimmte Länge aufweisender Teil dieses Blattes aus der Kamera herausgezogen worden ist. Indexeinrichtungen dieser Art sind bereits bekannt, und zu ihnen gehören Einrichtungen, die dadurch zur Wirkung kommen, daß in Abständen verteilte Bezugsabschnitte des Blattes erfaßt werden oder Abschnitte, die als Meßeinrichtungen wirken, welche nur zulassen, daß ein Abschnitt bestimmter Länge bewegt werden kann, bevor die Indexeinrichtung erneut eingestellt werden muß. Wenn das Herausziehen des geschichteten Filmverbandes unterbrochen wird, sind die verformbaren Abschnitte des Düsenteils, die die Eintritts-und Austrittskanäle bilden, bestrebt, wieder ihre ursprüngliche Form anzunehmen und so automatisch die Eintritts- und Austrittskanäle gegen das Eindringen von Luft und das Entweichen der Behandlungsflüssigkeit zu verschließen.
  • Da mindestens ein Teil jedes der beiden Blätter ständig in Berührung mit der Flüssigkeit in der Kammer 66 steht, kann man die Blätter bei einer Ausbildungsform aus einem für Wasser undurchlässigen Material herstellen oder sie auf ihrer Innenfläche unterhalb der lichtempfindlichen Schicht bzw. der die Kopie aufnehmenden Schicht mit einem wasserundurchlässigen Überzug versehen. Die Herstellung der Blätter aus einem wasserundurchlässigen Material oder die Verwendung wasserundurchlässiger Überzüge auf den Blättern hat den Zweck, eine Absorption von Wasser aus der Behandlungsflüssigkeit durch die Blätter zu verhindern, da hierbei ein Eindicken der Flüssigkeit und ein Aufquellen der Blätter erfolgen würde. Da nur relativ kleine Flächen der Blätter jeweils mit der Flüssigkeit in Berührung stehen und die größeren Teile der Blätter nur während ihrer Bewegung durch die Kammer 66 mit der Flüssigkeit in Berührung kommen, ist bei einer anderen Ausbildungsform der blattförmigen Materialien der wasserundurchlässige Überzug nur auf denjenigen Teilen der Blätter vorgesehen, die in Berührung mit der Flüssigkeit in der Kammer 66 bleiben, solange die Unterbrechung des Herausziehens aufeinanderfolgender Teile der Blätter andauert.
  • Es kann erwünscht sein, einen Teil des geschichteten Verbandes abzutrennen, der eine belichtete Fläche des lichtempfindlichen Blattes und einen Teil des zweiten Blattes enthält, in welchem eine Kopie erzeugt wird, während die übrigen Teile der Blätter in der Kamera verbleiben; zu diesem Zweck ist die Kamera 10 mit einer Schneidstange 90 ausgerüstet, die sich von einer Seite der Kamera zur anderen erstreckt und aus einer Schneidstellung nahe dem starren Bauteil 48 auf der einen Seite des Kanals 52 in eine geöffnete Stellung geschwenkt werden kann, in der sie sich in der Nähe des starren Bauteils 50 auf der anderen Seite des Kanals 52 befindet. Die Schneidstange ist so angeordnet, daß sie beim Herausziehen des geschichteten Verbandes in eine Lage nahe des starren Bauteils 50 gebracht und dann quer zu dem Kanal 52 in die in F i g. 1 gezeigte Stellung geschwenkt wird, bei welcher ein Teil des geschichteten Verbandes, der aus dem Kanal 52 herausragt, zwischen der Schneidstange und dem starren Bauteil 48 erfaßt wird. Der Benutzer zieht dann den geschichteten Verband gegen die von dem Kanal 52 am weitesten entfernte Kante der Schneidstange, um den geschichteten Verband längs einer Querlinie zu durchtrennen; die Kante der Schneidstange ist zu diesem Zweck zugeschärft. Die Schneidstange hat außerdem die Aufgabe, einen Endabschnitt des geschichteten Verbandes festzuhalten, der sich durch den Kanal 52 erstreckt und erfaßt werden kann, wenn die Schneidstange in ihre geöffnete Stellung geschwenkt worden ist, um das Herausziehen eines weiteren Teils des geschichteten Verbandes aus der Kamera zu erleichtern.
  • Eine weitere Ausbildungsform der Selbstentwicklerkamera 10 mit der Abgabeeinrichtung 44 ist in F i g. 5 bis 10 dargestellt; die Hauptunterschiede zwischen den beiden Ausbildungsformen bestehen in der Konstruktion und Arbeitsweise des Düsenteils 62 und der Ausbildung der starren Organe 48 und 50 sowie deren Zusammenwirken mit dem Düsenteil. Der Düsenteil 62 ist dadurch abgeändert, daß er an seinem Ende mit Schlitzen 92 versehen ist, die sich von einer Seite des Düsenteils 62 zur anderen erstrecken und nahe der Oberseite und der Unterseite des Austrittskanals 68 angeordnet sind. Die zwischen den Schlitzen 92 und dem Austrittskanal 68 liegenden Abschnitte des Düsenteils bilden somit relativ flexible Lippen 94, die sich leicht verformen lassen, um die Höhe des Austrittskanals zu variieren. Um den Austrittskanal geschlossen zu halten, so daß die Lippen 94 gegen die Außenflächen der beiden Blätter drücken, sind nachgiebige Mittel vorgesehen, um die Lippen gegeneinander vorzuspannen. Diese Mittel haben die Form von in der Kamera angeordneten Federn, oder sie können gemäß F i g. 6,7 und 8 zusammendrückbare Elemente 96 umfassen, die in den Schlitzen 92 befestigt sind. Diese Ausbildungsform wird bevorzugt, denn hierbei werden die Lippen gegeneinander vorgespannt, so daß der Austrittskanal verschlossen bleibt, wenn sich keine Abgabeeinrichtung in der Kamera befindet. Die zusammendrückbaren Elemente 96 besitzen eine begrenzte Zusammendrückbarkeit, um das Ausmaß zu begrenzen, in dem die Höhe des Austrittskanals 68 vergrößert werden kann. Wenn beim Herausziehen der Blätter aus dem Kanal in der Flüssigkeit zwischen den Blättern ein hydraulischer Druck erzeugt wird.
  • Die obere und die untere Wand des Düsenteils 62 sind mit Schlitzen 98 versehen, die sich nahe den Eintrittskanälen 76 und 78 parallel zu ihnen von einer Seite des Düsenteils zur anderen erstrecken und zusammen mit den Eintrittskanälen flexible Lippen 100 bilden, welche jeweils eine Seitenfläche eines Eintrittskanals abgrenzen. Die Lippen 100 können bei der Bewegung der Blätter durch die Eintrittskanäle in die Kammer 66 nach außen geschwenkt werden, um so die Höhe jedes Eintrittskanals zu vergrößern, damit sich die Blätter leichter durch die Kanäle bewegen lassen. Die Schwenkbewegung der Lippen 100 wird durch die Flexibilität des Materials des Düsenteils ermöglicht. Da dieses Material nachgiebig ist, besteht das Bestreben, die Lippen gegen die Blätter zu drücken, um die Austrittskanäle gegen das Entweichen der Behandlungsflüssigkeit und das Eindringen von Luft zu verschließen. Die Schlitze 98 können mit zusammendrückbaren Elementen versehen sein, die bestrebt sind, die Lippen 100 nach innen in ihre geschlossene Stellung zu drücken; gemäß den Zeichnungen kann man jedoch auch die starren Organe 48 und 50 mit Federn 102 versehen, die an den Lippen angreifen, um sie in ihre geschlossene Stellung vorzuspannen, wobei die Lippen jedoch nach außen geschwenkt werden können, wenn sich die Blätter durch die Eintrittskanäle bewegen. F i g. 6 zeigt den Düsenteil 62 mit den Lippen 94 und 100 in der geschlossenen Stellung, welche sie normalerweise einnehmen, wenn sich das lichtempfindliche Blatt und das zweite Blatt in Ruhe befinden. F i g. 7 zeigt die Stellung der Lippen während der Bewegung der Blätter aus den Eintrittskanälen 76 und 78 in die Kammer 66 sowie aus der Kammer durch den Austrittskanal 68. Die Krümmung der Bewegungsbahnen der Blätter längs der Eintrittskanäle und der Kammer trägt dazu bei, daß eine nach außen gerichtete Kraftkomponente durch die Blätter auf die Lippen aufgebracht wird, um die Lippen zu veranlassen, sich nach außen zu bewegen und die Eintrittskanäle weiter zu öffnen.
  • Die Flüssigkeit neigt dazu, die Blätter miteinander zu verkleben, während sie über den Austrittskanal herausgezogen werden, so daß sich die Flüssigkeit :, zwischen den konvergierenden Teilen der Blätter zusammen mit den Blättern durch den Austrittskanal bewegt, wobei eine dünne Schicht von vorbestimmter Dicke entsteht. F i g. 8, 9 und 10 -veranschaulichen weiter die Konstruktion der Schlitze ; 84 und 86 sowie die relative Breite der Eintritts- und Austrittskanäle und der Kammer 66, durch welche eine Berührung zwischen der Flüssigkeit und den Rändern der Blätter verhindert wird.
  • In F i g. 11 ist eine weitere Ausbildungsform des Düsenteils 62 dargestellt, bei der zwei nachgiebige Organe vorgesehen sind, um die Eintritts- und Austrittskanäle des Düsenteils zu verschließen und eine Bewegung der Blätter längs der Kanäle zu ermöglichen. Gemäß F i g. 11 umfassen diese Mittel zwei f Verschlußorgane 104, die aus einem nachgiebigen Flachmaterial bestehen, und deren Breite etwa gleich der Breite der Blätter ist. Die Eintritts- und Austrittskanäle des Düsenteils 62 haben bei dieser Ausbildungsform eine erheblich größere Höhe im Vergleich zur Dicke der Flachmaterialien und des sich durch die Kanäle bewegenden geschichteten Verbandes. Jedes Verschlußorgan 104 erstreckt sich von einem Punkt innerhalb des Austrittskanals 68 längs der Innenfläche der Kammer 66 und durch einen der Eintrittskanäle, wo das eine Ende 106 jedes Verschlußorgans nach außen auf sich selbst zurückgebogen ist, so daß es in einen verbreiterten Teil des Austrittskanals hineinragt. Die im Austrittskanal liegenden Enden der Verschlußorgane 104 sind gegeneinander vorgespannt, so daß sie die im Austrittskanal befindlichen Teile des lichtempfindlichen Blattes und des zweiten Blattes gegeneinanderdrücken und so den Austrittskanal gegen das Eindringen von Luft und das Entweichen der Flüssigkeit abdichten. Die Höhe des Austrittskanals 68 überschreitet die Gesamtdicke der beiden Verschlußorgane und der Blätter um einen bestimmten Betrag, der mindestens gleich der Dicke der zu erzeugenden Flüssigkeitsschicht ist, so daß sich die Verschlußorgane 104 nach außen biegen können, um den Austrittskanal genügend zu erweitern, damit sich eine Flüssigkeitsschicht der gewünschten Dicke zwischen dem lichtempfindlichen Blatt und dem zweiten Blatt ausbilden kann, während sich die Blätter durch den Austrittskanal bewegen. Die Endabschnitte 106 der Verschlußorgane 104 haben die Aufgabe, Teile der Verschlußorgane, die in den Eintrittskanälen liegen, gegen die gegenüberliegenden Flächen der Eintrittskanäle zu drücken, um die Eintrittskanäle gegen das Eindringen von Luft und das Entweichen von Flüssigkeit zu verschließen. Die Endabschnitte 106 sind natürlich verformbar, wenn sich die Blätter durch die Eintrittskanäle bewegen, so daß sich diese Kanäle genügend weit öffnen können, um eine ungehinderte Bewegung der Blätter zu ermöglichen.
  • In F i g. 14 und 16 ist eine weitere Ausbildungsform eines Düsenteils 62 ähnlich dem beschriebenen dargestellt, welche sich jedoch von letzterer durch eine Konstruktion unterscheidet, - die mit in der Kamera vorgesehenen Mitteln zum öffnen und Schließen des Austrittskanals 68 zusammenarbeitet. Gemäß F i g. 12 bis 16 umfassen diese in der Kamera vorgesehenen Mitteln Keile 108, die in und außer Eingriff mit sich verjüngenden Schlitzen 110 gebracht werden können, die im äußeren Ende des Düsenteils 62 ausgebildet sind. Die sich verjüngenden Schlitze 110 erstrecken sich im wesentlichen parallel zum Austrittskanal 68 oberhalb und unterhalb desselben von einer Seite des Düsenteils zur anderen. Die Konstruktion ist derart, daß beim Einführen der Keile 108 in die Schlitze 110 die den Austrittskanal begrenzenden Abschnitte des Düsenteils gegeneinander gedrückt werden, während das Herausziehen der Keile aus den Schlitzen es diesen Abschnitten des Düsenteils ermöglicht, sich genügend weit auseinanderzubewegen, damit ein Austrittskanal von vorbestimmter Höhe entsteht, der so geformt ist, daß eine Flüssigkeitsschicht der gewünschten Dicke zwischen den Blättern entsteht, wenn diese herausgezogen werden. Jeder der Keile 108 ist auf einer Stange 112 angeordnet, die begrenzte Schwenkbewegungen um ein Ende innerhalb einer Aussparung 114 ausführen kann, die in dem betreffenden starren Organ 48 bzw. 50 vorgesehen ist. Die Schwenkbewegung, die jeder der beiden Stangen 112 erteilt werden kann, genügt, um die Keile 108 in die Schlitze 110 einzuführen bzw. sie herauszuziehen, um den Austrittskanal 68 zu schließen bzw. zu öffnen.
  • Die Bewegung der Keile 108 wird durch eine Schwenkbewegung der Schneidstange 90 zwischen der in F i g. 1 und 15 gezeigten Schneidstellung gegenüber den Blättern, in welcher die Schneidstange dem starren Organ 48 benachbart und der Austrittskanal geschlossen ist, und der in F i g. 14 mit strichpunktierten Linien angedeuteten Stellung bewirkt, in welcher sich die Schneidstange auf der entgegengesetzten Seite des Kanals 52 in der Nähe des starren Organs 50 befindet, und hierbei werden die Keile 108 genügend weit aus den Schlitzen herausgezogen, so daß man einen geschichteten Verband aus dem Austrittskanal 68 herausziehen kann. Die Schneidstange 90 ist an ihren Enden mit Armen 116 und 118 verbunden. Der Arm 116 ist auf dem Verbindungsstück 54 und der Arm 118 auf dem Verbindungsstück 56 drehbar gelagert. Jede starre Stange 112 trägt zwei Stifte 120, die nahe der Basis des betreffenden Keils 108 gegenüber dem Ende der Stange nach außen ragen und in Öffnungen in den Verbindungsstücken 54 und 56 eingreifen. Die Arme 116 und 118 sind finit kreisbogenförmig gekrümmten Nockenschlitzen 122 versehen, an denen die Stifte 120 angreifen, so daß die Stangen 112 geschwenkt werden, wenn man die Schneidstange 90 zwischen ihrer Stellung zum Durchtrennen der Blätter und der geöffneten Stellung bewegt.
  • Wie schon erwähnt, ist das Verbindungsstück 56 auf der abnehmbaren Seitenwand 12 angeordnet und zu dem Zweck vorgesehen, die Enden der starren Organe 48 und 50 fest miteinander zu verbinden. Das Verbindungsstück 56 ist auf der Innenseite der Seitenwand 12 in einer Aussparung der Seitenwand angeordnet, mit zwei vorspringenden Zungen 124 versehen, die bei der geschlossenen Stellung der Seitenwand 12 in Aussparungen 126 an den Enden der starren Organe 48 und 50 eingreifen. Das der Seitenwand 12 benachbarte Ende der Schneidstange 90 trägt zwei Fortsätze 128 von schwalbenschwanzförmigem Profil, die in entsprechend geformte Aussparungen des Arms 118 eingreifen. Auf diese Weise ist der Arm 118 lösbar mit einem Ende der Schneidstange 90 verbunden; die Nasen 128 und die Aussparungen 130 sind vorgesehen, um das betreffende Ende der Schneidstange 90 so mit dem Arm zu verbinden, daß eine Auswärtsbewegung der Schneidstange unmöglich ist, wenn die Schneidstange benutzt wird, um einen geschichteten Verband zu durchtrennen.

Claims (14)

  1. Patentansprüche: 1. Mit selbsttätiger Entwicklung arbeitende photographische Vorrichtung mit Mitteln zum Behandeln aufeinanderfolgender belichteter Flächen eines lichtempfindlichen Blattes und eines zweiten Blattes, das während der Behandlung des lichtempfindlichen Blattes mit diesem dadurch in Deckung gebracht wird, daß die Blätter in einen mit der Behandlungsflüssigkeit gefüllten Behälter und durch diesen hindurchgezogen und dann aufeinanderliegend aus dem Behälter herausgezogen werden, um die Behandlungsflüssigkeit zwischen den 'Blättern. zu verteilen.; d adurch gekennzeichnet, daß der Behälter (70) einen düsenartigen Abschnitt (62) mit zwei Eintrittskanälen (76, 78) umfaßt, durch die hindurch je ein lichtempfindliches Blatt (34) und je ein zweites Blatt (42) geführt werden, und daß ein dritter Kanal (68) vorgesehen ist, durch den die in Deckung befindlichen Blätter herausgezogen werden können, und daß Mittel vorgesehen sind, um diese drei Kanäle (76, 78, 68) zu öffnen bzw. zu schließen, durch welche die Blätter getrennt zugeführt und dann in Deckung miteinander herausgezogen werden.
  2. 2. Photographische Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite des Gehäuses zum Durchtrennen des Filmverbandes dienende Mittel (90) angeordnet sind, die mit den die düsenähnlichen Abschnitte schließenden Mitteln gekuppelt sind.
  3. 3. Photographische Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (76, 78) auf entgegengesetzten Seiten der Verlängerung (66) angeordnet und in Richtung auf die Abgabeöffnung (68) der Düse gekrümmt sind.
  4. 4. Photographische Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Austrittskanal (68) der Düse nahe der Entnahmeöffnung (52) des Gehäuses und in Fluchtung mit dieser angeordnet ist.
  5. 5. Photographische Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel, welche an Abschnitten die Düsen schließen bzw. öffnen, gleichzeitig die entgegengesetzten Flächen des Austrittskanals bilden und aus starren Organen (48, 50) bestehen, die nach innen vorspringende Leisten (80) tragen, welche in langgestreckte Nuten (82) in der Vorderwand und der Rückwand der Düse (62) eingreifen können, wenn die Düse in den Kanal (52) zwischen den starren Organen eingeführt wird.
  6. 6. Photographische Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die den Austrittskanal (68) abgrenzenden Teile der Düse (62) aus einem nachgiebig verformbaren Material bestehen und sich die Kanalhöhe infolge des hydraulischen Druckes vergrößert, der beim Herausziehen der Blätter durch den Austrittskanal in der Flüssigkeitsschicht erzeugt wird.
  7. 7. Photographische Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des Düsenteils mit Schlitzen (84) versehen ist, die sich von den äußeren Seitenwänden des Düsenteils nach innen zu dem Austrittskanal erstrecken. B.
  8. Photographische Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußmittel in ihrer Arbeitsstellung bewirken, daß eine Flüssigkeitsschicht zwischen den Blättern des Filmverbandes verteilt wird.
  9. 9. Photographische Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußmittel eine Druckkraft auf die in den Eintrittskanälen aufeinanderliegenden Blätter des Filmverbandes ausüben, um das Eindringen von Luft in die Kammer und das Entweichen der Flüssigkeit aus der Kammer (66) über die Eintrittskanäle (76, 78) zu verhindern.
  10. 10. Photographische Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußmittel bei der Bewegung der Blätter durch die Kammer bewegt werden können, um die Blätter des Filmverbandes in den Eintrittskanälen von der Druckkraft zu entlasten und so die Bewegung der Blätter durch die Eintrittskanäle in die Kammer hinein zu ermöglichen.
  11. 11. Photographische Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußmittel in der Verschlußbewegungsrichtung vorgespannt sind.
  12. 12. Photographische Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Endabschnitt des Behälters (66) aus einem nachgiebig verformbaren Material besteht und die ersten und zweiten Verschlußmittel durch Bestandteile dieses Endabschnittes gebildet werden.
  13. 13. Photographische Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (70) einen zusammenlegbaren Körper uunfaßt.
  14. 14. Photographische Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, um eine Verteilung der Flüssigkeit zwischen den Blättern in Berührung mit den Längsrändern der Blätter zu verhindern.
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