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Photographische Vorrichtung und in Verbindung damit zu verwendendes
photographisches Erzeugnis Die Erfindung bezieht sich auf eine mit selbstätiger
Entwicklung arbeitende photographische Vorrichtung mit Mitteln zum Behandeln aufeinanderfolgender
belichteter Flächen eines lichtempfindlichen Blattes und eines zweiten Blattes,
das während der Behandlung des lichtempfindlichen Blattes mit diesem dadurch in
Deckung gebracht wird, daß die Blätter in einen mit der Behandlungsflüssigkeit gefüllten
Behälter und durch diesen hindurchgezogen und dann aufeinanderliegend aus dem Behälter
herausgezogen werden, um die Behandlungsflüssigkeit zwischen den Blättern zu verteilen.
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Bei Selbstentwicklerkameras und ähnlichen photographischen Apparaten
wird bekanntlich ein belichtetes lichtempfindliches Blatt dadurch behandelt, daß
mit dem lichtempfindlichen Blatt ein zweites Blatt in Deckung gebracht und eine
Behandlungsflüssigkeit in Form einer Schicht zwischen den aufeinanderliegenden Blättern
verteilt wird, so daß ein geschichteter Aufbau entsteht.
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Das zweite Blatt kann lediglich zur Verteilung der Behandlungsflüssigkeit
beitragen, doch ist es vorzugsweise auch geeignet, als Unterstützung oder Träger
für eine Bildaufnahmeschicht zu bilden, in welcher eine sichtbare Kopie erzeugt
wird, die dem latenten Bild in der lichtempfindlichen Schicht entspricht. Wenn die
Behandlungsflüssigkeit in Form einer gleichmäßigen dünnen Schicht zwischen dem lichtempfindlichen
Blatt und dem zweiten Blatt ausgebreitet wird, bewirkt sie vorzugsweise die Durchführung
eines Silberhalogenid-Duffusions-Übertragungs- und Umkehrungsvorgangs, mittels dessen
das latente Bild in der lichtempfindlichen Schicht entwickelt und auf dem anderen
Blatt eine positive Kopie erzeugt wird.
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Die Erfindung stellt sich insbesondere die Aufgabe, die Berührung
zwischen den Blättern und der Behandlungsflüssigkeit auf eine möglichst kleine Fläche
zu begrenzen und hierdurch eine Vergeudung von Material zu verhindern, wenn die
Einrichtung intermittierend betätigt wird, ferner eine schützende Umhüllung für
eine Flüssigkeitsmenge zu bilden, die ausreicht, um blattförmiges Material von erheblicher
Länge zu behandeln, wobei im wesentlichen die gesamte Flüssigkeitsmenge zur Durchführung
einer solchen Behandlung zur Verfügung steht, weiterhin eine schützende Umschließung
für die Flüssigkeit zu bilden, durch die das Entweichen von Flüssigkeit bzw. das
Eindringen von Luft verhindert wird, wobei es jedoch möglich ist, die Blätter in
die schützende Umschließung zu bringen, sie durch diese hindurchzubewegen und sie
wieder daraus zu entfernen, sowie mit der Vorrichtung, d. h. der Kamera so zusammenzuarbeiten,
daß sie die erwähnten Aufgaben erfüllt.
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Erfindungsgemäß umfaßt der Behälter einen düsenartigen Abschnitt mit
zwei Eintrittskanälen, durch die hindurch je ein lichtempfindliches Blatt und je
ein zweites Blatt geführt werden, wobei ein dritter Kanal vorgesehen ist, durch
den die in Dekkung befindlichen Blätter herausgezogen werden können, und wobei Mittel
vorgesehen sind, um diese drei Kanäle zu öffnen bzw. zu schließen, durch welche
die Blätter getrennt zugeführt und dann in Deckung miteinander herausgezogen werden.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele an Hand der Zeichnungen.
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F i g. 1 zeigt im Grundriß eine photographische Vorrichtung in Form
einer erfindungsgemäßen Kamera, wobei eine Seitenwand der Kamera fortgelassen ist;
F i g. 2 ist eine perspektivische Darstellung eines Bestandteils der erfindungsgemäßen
Abgabeeinrichtung; F i g. 3 ist ein Teilschnitt, der im wesentlichen in der Mitte
zwischen den Längskanten nach F i g. 2 verläuft; F i g. 4 ist ein Teilschnitt längs
der Linie 4-4 in Fig.3; F i g. 5 ist eine teilweise geschnitten gezeichnete perspektivische
Darstellung der Abgabevorrichtung nach F i g. 2;
F i g. 6 ist ein
Teilschnitt durch den bei der Kamera nach F i g. 1 vorgesehenen Teil nach F i g.
5; F i g. 7 ähnelt F i g. 6, zeigt jedoch eine andere Stellung der Teile der Einrichtung;
F i g. 8, 9 und 10 sind Teilschnitte längs der Linien 8-8, 9-9 und 10-10 in F i
g. 6; F i g. 11 ähnelt F i g. 6, zeigt jedoch eine andere Ausbildungsform der Einrichtung;
F i g. 12 ist eine teilweise weggebrochen gezeichnete perspektivische Darstellung
eines Teils einer Kamera der in F i g. 1 gezeigten Art; F i g. 13 ist eine F i g.
12 ähnelnde perspektivische Darstellung der Kamera, bei der eine Seitenwand der
Kamera fortgelassen ist; F i g. 14 ähnelt F i g. 6 und zeigt einen Teilschnitt durch
die Kamera nach F i g. 12; F i g. 15 zeigt in einer Ansicht einen Teil der Kamera
nach F i g. 12; F i g. 16 ist ein Schnitt längs der Linie 16-16 in F i g. 15.
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In F i g. 1 erkennt man eine photographische Vorrichtung in Form einer
erfindungsgemäßen Kamera. Die insgesamt mit 10 bezeichnete Kamera umfaßt
ein Gehäuse mit einem gemäß F i g. 1 auf einer Seite offenen Hauptabschnitt, der
es ermöglicht, die Blätter einzubringen, wobei gemäß F i g. 12 und 16 eine abnehmbare
Seitenwand 12 vorgesehen ist. Der Hauptteil des Kameragehäuses umfaßt eine obere
Wand 14, eine untere Wand 16, die Rückwand 18, die Vorderwand 20 und
eine Seitenwand 22, die zusammen einen auf einer Seite offenen Kasten bilden.
Innerhalb dieses Kastens ist eine innere Rückwand 24 vorgesehen, die nahe der Rückwand
18 angeordnet ist und zusammen mit dieser einen engen Kanal bildet, in welchem das
lichtempfindliche Blatt angeordnet wird, wenn es belichtet werden soll. Die innere
Rückwand 24 besitzt eine allgemein rechteckige Öffnung 26, durch die
Licht auf ein lichtempfindliches Blatt fallen kann, welches zu diesem Zweck zwischen
den beiden Rückwänden angeordnet ist. Ein insgesamt mit 28 bezeichnetes Objektiv
mit Verschluß bekannter Art ist auf der Vorderwand 20 angeordnet.
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Das Kameragehäuse umfaßt ferner eine obere Zwischenwand 30, die sich
von der Vorderwand 20 aus nach hinten und oben zur inneren Rückwand 24 erstreckt.
Die obere Zwischenwand 30 bildet zusammen mit der oberen Wand 14,
der Vorderwand 20 und der Seitenwand 22 eine obere Kammer
32
zum Aufnehmen eines Vorrats 34 an lichtempfindlichem Blattmaterial,
das in Form einer Spule 36 aufgewickelt und im vorderen Teil der oberen Kammer 32
angeordnet ist. Eine untere Kammer 38 wird durch eine untere Zwischenwand
40 abgegrenzt, die sich von der Vorderwand 20 aus nach hinten und
unten zur inneren Rückwand 24 erstreckt. Die untere Kammer 38 bildet eine
Umschließung für einen Vorrat eines zweiten, zum Erzeugen von Kopien dienenden Blattmaterials
42, das durch eine mit 44 bezeichnete Abgabeeinrichtung in seiner
Lage gehalten wird. Die Seitenkanten der äußeren Wände 14, 16, 18 und
20 sind mit einer durchlaufenden Schulter 46 versehen, die mit einer
hier nicht gezeigten, dazu passenden Schulter an der Innenfläche der Seitenwand
12 zusammenarbeiten kann, um das i Kameragehäuse so zu verschließen, daß kein Licht
eindringen kann, wenn die Seitenwand 12 am Kameragehäuse befestigt ist. Die Seitenwände
12 und 22, die innere Rückwand 24, die obere Zwischenwand 30 und die untere
Zwischenwand 40 begrenzen einen allseitig umschlossenen Strahlungsweg für das Licht,
welches vom Objektiv 28 aus auf ein lichtempfindliches Blatt fällt, das zur Belichtung
an der Rückseite der inneren Rückwand 24 zwischen dieser und der Rückwand 18 anliegt.
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Das hintere Ende der unteren Kammer 38 ist offen und mit einem Verschluß
in Form von zwei starren Organen 48 und 50 versehen, die an der Rückwand 18 und
der unteren Wand 16 befestigt sind und einen Kanal 52 abgrenzen, über welchen die
blattförmigen Materialien aus der Kamera herausgezogen werden können, und in welchem
die Abgabeeinrichtung 44
zum Abgeben des geschichteten Aufbaus angeordnet
ist. Die starren Organe 48 und 50 sind gemäß F i g. 16 an einem Ende durch einen
Bauteil 54 miteinander verbunden, und auf der Seitenwand 12 ist ein zweites
Verbindungsstück 56 vorgesehen, um die anderen Enden der starren Organe 48 und 50
miteinander zu verbinden, wenn die Seitenwand am Hauptteil des Kameragehäuses angebracht
wird. Ferner sind hier nicht gezeigte Mittel vorgesehen, um die Seitenwand 12 am
Hauptteil des Kameragehäuses in der aus F i g. 12 und 16 ersichtlichen Lage zu befestigen
und so die offene Seite des Gehäuses zu verschließen.
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Die Abgabeeinrichtung 44 nach der Erfindung ist in F i g. 2 bis 5
dargestellt; sie umfaßt einen kombinierten Düsen- und Tragteil 60, der sich
mit geringen Kosten vorzugsweise aus einem organischen Kunststoff herstellen läßt.
Das Düsen- und Tragstück 60
umfaßt einen Düsen- oder Abgabeteil
62 und einen Rahmenteil 64, die gemäß den Zeichnungen ein einheitliches Bauteil
bilden. Der Düsenteil 62 ist mit einer breiten, relativ kurzen Kammer 66
versehen, die am einen Ende eine divergierende Öffnung und am anderen Ende einen
konvergierenden Austrittskanal 68 aufweist. Der Rahmenteil 64 des Bauteils
60 erstreckt sich von dem Düsenteil 62 nahe der Kammer 66 aus und
hat die Aufgabe, einen zusammenlegbaren Behälter 70 zu unterstützen, der
eine bestimmte Menge einer Behandlungsflüssigkeit 72 enthält und mit dem Abgabeteil
62 so verbunden ist, daß er die divergierende Öffnung der Kammer 66 umschließt;
ferner ist eine Spule 74 vorgesehen, auf der sich ein Vorrat an Material
für das zweite Blatt 42 befindet. Der Rahmenteil 64 ist als Skelettkonstruktion
ausgebildet, um Material zu sparen. Der Behälter 70 besteht vorzugsweise
aus einem dünnen flexiblen Material; zur Herstellung des Behälters eignen sich z.
B. organische Kunststoffe; gemäß den Zeichnungen ist der Behälter so gestaltet,
daß er sich im wesentlichen vollständig zusammenlegen läßt, obwohl er an dem Rahmenteil
befestigt ist, damit der Behälter vollständig entleert werden kann. Bei der bevorzugten
Form des Behälters ist dessen Fassungsvermögen so gewählt, daß er einen Vorrat an
Behandlungsflüssigkeit aufnehmen kann, der ausreicht, um die Blätter zu behandeln,
denen der Behälter zugeordnet ist.
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Der Düsenteil 62 ist so ausgebildet, daß er einen Filmverband abgeben
kann, der ein lichtempfindliches Blatt 34, ein zweites Blatt 42 und eine
Schicht der Behandlungsflüssigkeit 72 von vorbestimmter Dicke umfaßt. Dieser geschichtete
Filmverband wird dadurch erzeugt, daß man die Blätter, wie bekannt, durch die Kammer
66 und den Austrittskanal
68 zieht; aus diesem Grunde ist die Breite
des Austrittskanals annähernd gleich der Breite der Blätter, und die Mindesthöhe
des Austrittskanals entspricht etwa der Gesamtdicke der beiden Blätter. Das lichtempfindliche
Blatt und das Bildaufnahmeblatt werden der Kammer 66 über konvergierende Eintrittskanäle
76 und 78 zugeführt, die in der oberen bzw. der unteren Wand des Düsenteils 62 ausgebildet
sind. Die Eintrittskanäle 76 und 78 sind gekrümmt und konvergieren gegen den Austrittskanal
68. Bei der Ausbildungsform nach F i g. 2 und 3 ist die Breite der Kammer 66 etwas
geringer als die Breite der beiden Blätter, während die Breite der Eintrittskanäle
76 und 78 mindestens gleich der Breite der Blätter ist. Mit dieser Bemessung wird
verhindert, daß die in der Kammer 66 befindliche Flüssigkeit die Ränder der beiden
einander zugewandten Flächen der Blätter berührt, so daß entsprechende Ränder auf
den photographischen Übertragungskopien erzeugt werden, die mit Hilfe der Selbstentwicklerkamera
hergestellt werden.
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Die Abgabeeinrichtung 44 wird mit dem lichtempfindlichen Blatt
und dem Bildaufnahmeblatt dadurch versehen, daß diese Blätter anfänglich durch die
Eintrittskanäle 76 und 78 in die Kammer 66 und durch den Austrittskanal
68 geführt werden. Der Behälter 70 und die Kammer 66 sind natürlich
mit der Behandlungsflüssigkeit gefüllt. Das Entweichen der Flüssigkeit aus der Kammer
66 und das Eindringen von Luft in die Kammer über den Austrittskanal 68 wird
dadurch verhindert, daß Breite und Höhe des Austrittskanals annähernd der Breite
bzw. der Gesamtdicke der beiden Blätter entsprechen. Das Entweichen der Behandlungsflüssigkeit
aus der Kammer 66 und das Eindringen von Luft in die Kammer über die Eintrittskanäle
76 und 78 wird dadurch verhindert, daß die Höhe der Eintrittskanäle annähernd gleich
der Dicke des hindurchgeführten Blattes ist. Die Berührung zwischen der Flüssigkeit
in der Kammer 66 und den Innenflächen der beiden Blätter wird auf die relativ kleinen
Flächen der Blätter beschränkt, die sich zwischen den Eintrittskanälen 76 und 78
und dem Austrittskanal 68 durch die Kammer 66 erstrecken.
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Beim Herausziehen der Blätter aus dem Austrittskanal 68 bildet die
Behandlungsflüssigkeit eine Schicht zwischen den aufeinanderliegenden Blättern.
Die Dicke der Flüssigkeitsschicht richtet sich weitgehend nach der Viskosität der
Flüssigkeit und der Höhe des Austrittskanals beim Herausziehen der Blätter. Die
Höhe des Austrittskanals beim Herausziehen der Blätter wird durch die starren Organe
48 und 50 bestimmt, die mit nach innen vorspringenden Schienen 80 versehen
sind, welche in langgestreckte Nuten oder Führungen 82 an der Vorderwand und der
Rückwand des Düsenteils 62 eingreifen, wenn sich der Düsenteil in dem Kanal
52 zwischen den starren Organen 48 und 50 befindet. Durch das
Eingreifen der Schienen oder Leisten in die Nuten wird jede Bewegung des Düsenteils
in dem Kanal 52 beim Herausziehen des geschichteten Aufbaus aus der Düse verhindert.
Die den Kanal 68 abgrenzenden Abschnitte des Düsenteils 62 bestehen vorzugsweise
aus einem nachgiebig verformbaren Material, so daß sich die Höhe des Kanals infolge
des hydraulischen Drucks vergrößert, der in der Flüssigkeitsschicht beim Herausziehen
der Blätter aus dem Austrittskanal erzeugt wird. Um diese Vergrößerung der Höhe
des Austrittskanals zu erleichtern, ist der Düsenteil an seinen Enden gemäß F i
g. 5 mit Schlitzen 84 versehen, die sich von den äußeren Seitenwänden des
Düsenteils nach innen zu dem Austrittskanal erstrecken. Der Kanal 52 zwischen den
starren Organen 48 und 50 ist etwas höher als die Dicke des Düsenteils
62 im Bereich des Austrittskanals, so daß sich der Düsenteil in diesem Bereich verformen
kann, um die Höhe des Austrittskanals zu vergrößern.
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Der Unterschied zwischen der Höhe des Kanals 68 und der Dicke des
Düsenteils 62 im Bereich des Austrittskanals ist so geregelt, daß nur eine vorbestimmte
Zunahme der Höhe des Austrittskanals erfolgen kann, denn diese Vergrößerung der
Höhe des Austrittskanals unter der Wirkung des in der Flüssigkeit zwischen den sich
bewegenden Blättern erzeugten hydraulischen Drucks bestimmt die Dicke der Flüssigkeitsschicht,
und diese Vergrößerung der Höhe ist mindestens gleich der Dicke der zwischen den
Blättern zu verteilenden Flüssigkeitsschicht. Da das den Düsenteil bildende Material
nachgiebig verformbar ist, ist es bestrebt, dem Austrittskanal wieder seine ursprüngliche
Höhe zu geben, wenn die Bewegung der Blätter durch den Kanal unterbrochen wird;
hierdurch wird der Austrittskanal verschlossen, so daß weder Luft eindringen noch
die Behandlungsflüssigkeit entweichen kann.
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Um eine ungehindertere Bewegung der Blätter durch die Eintrittskanäle
zu ermöglichen, ist der Düsenteil mit den Schlitzen 86 versehen, die sich
jeweils von einer Seite des Düsenteils zu den Eintrittskanälen erstrecken und dem
Profil der Innenflächen der Eintrittskanäle folgen. Die Schlitze 86 erleichtern
die Verformung derjenigen Abschnitte des Düsenteils, welche die Wände der Eintrittskanäle
in unmittelbarer Nähe des Austrittskanals in Richtung auf diesen bilden, d. h.,
die genannten Abschnitte können sich verformen, während die Blätter durch die Eintrittskanäle
gezogen werden. Die Verformung der Wände der Eintrittskanäle führt zu einer Vergrößerung
der Höhe der Kanäle, die ausreicht, um eine weniger stark gehemmte Bewegung des
lichtempfindlichen Blattes und des zweiten Blattes durch die Kanäle zu ermöglichen.
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Wie schon erwähnt, wird das erfindungsgemäße photographische Erzeugnis
in Form einer konstruktiven Einheit geliefert, bei der das Material für das zweite
Blatt 42 auf eine Spule 74 gewickelt ist, die auf dem Tragorgan 60
so angeordnet ist, daß ein Endabschnitt durch den Eintrittskanal 78 in die
Kammer 66 und von der Kammer aus durch den Austrittskanal 68 ragt. Das lichtempfindliche
blattförmige Material 34 ist auf eine gesonderte Spule gewickelt, und der Endabschnitt
erstreckt sich durch die Kammer 66, den Kanal 76 und den Kanal 68, so daß dieser
Endabschnitt in Deckung mit dem zweiten Blatt steht. Die Kamera 10 ist so
ausgebildet, daß man das erfindungsgemäße Erzeugnis zum Einbringen in die Kamera
in diese hineinfallen lassen kann; zu diesem Zweck wird die Abgabeeinrichtung
44 in die Kammer 38 eingeführt, wobei die Leisten 80 der starren
Organe 48 und 50 in die Aussparungen 82 des Düsenteils 62 eingreifen, wobei das
lichtempfindliche Blatt zwischen der Rückwand 18 und der inneren Rückwand
24 hindurchgeführt und die Spule 36 mit dem lichtempfindlichen Material in
die Kammer 32 eingebracht wird.
Nach der Belichtung eines Flächenstücks
des lichtempfindlichen Materials erfaßt der Benutzer die Endabschnitte der beiden
Blätter, die aus dem Kanal 52 herausragen, und zieht den belichteten Teil des lichtempfindlichen
Blattes durch den Düsenteil 62
der Abgabeeinrichtung, wo dieser belichtete
Teil in Deckung mit einem Teil des zweiten Blattes 42 gebracht und die Behandlungsflüssigkeit
in Form einer Schicht zwischen den aufeinanderliegenden Blättern verteilt wird,
so daß ein geschichteter Verband entsteht, der im Augenblick seiner Entstehung über
den Kanal 52 aus der Kamera herausgezogen wird.
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Die Behandlungsflüssigkeit dient auch dazu, die beiden Blätter miteinander
zu verkleben, und die Blätter bestehen aus einem Material, das für für das lichtempfindliche
Material aktinisches Licht undurchlässig ist, um eine Belichtung dieses Materials
beim Herausziehen des geschichteten Verbandes aus der Kamera ins Tageslicht zu verhindern.
Das Herausziehen des geschichteten Verbandes wird fortgesetzt, bis der belichtete
Teil des lichtempfindlichen Blattes durch die Öffnung 52 nach außen gezogen wird;
dann wird diese Bewegung unterbrochen. Geeignete Kennmarken können auf einem Blatt
oder beiden Blättern vorgesehen sein, um anzuzeigen, bei welcher Lage des geschichteten
Filmverbandes das Herausziehen zu unterbrechen ist; alternativ kann die Kamera mit
einer insgesamt mit 88 bezeichneten Indexeinrichtung versehen sein, durch welche
die Bewegung des lichtempfindlichen Blattes unterbrochen wird, sobald ein eine bestimmte
Länge aufweisender Teil dieses Blattes aus der Kamera herausgezogen worden ist.
Indexeinrichtungen dieser Art sind bereits bekannt, und zu ihnen gehören Einrichtungen,
die dadurch zur Wirkung kommen, daß in Abständen verteilte Bezugsabschnitte des
Blattes erfaßt werden oder Abschnitte, die als Meßeinrichtungen wirken, welche nur
zulassen, daß ein Abschnitt bestimmter Länge bewegt werden kann, bevor die Indexeinrichtung
erneut eingestellt werden muß. Wenn das Herausziehen des geschichteten Filmverbandes
unterbrochen wird, sind die verformbaren Abschnitte des Düsenteils, die die Eintritts-und
Austrittskanäle bilden, bestrebt, wieder ihre ursprüngliche Form anzunehmen und
so automatisch die Eintritts- und Austrittskanäle gegen das Eindringen von Luft
und das Entweichen der Behandlungsflüssigkeit zu verschließen.
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Da mindestens ein Teil jedes der beiden Blätter ständig in Berührung
mit der Flüssigkeit in der Kammer 66 steht, kann man die Blätter bei einer
Ausbildungsform aus einem für Wasser undurchlässigen Material herstellen oder sie
auf ihrer Innenfläche unterhalb der lichtempfindlichen Schicht bzw. der die Kopie
aufnehmenden Schicht mit einem wasserundurchlässigen Überzug versehen. Die Herstellung
der Blätter aus einem wasserundurchlässigen Material oder die Verwendung wasserundurchlässiger
Überzüge auf den Blättern hat den Zweck, eine Absorption von Wasser aus der Behandlungsflüssigkeit
durch die Blätter zu verhindern, da hierbei ein Eindicken der Flüssigkeit und ein
Aufquellen der Blätter erfolgen würde. Da nur relativ kleine Flächen der Blätter
jeweils mit der Flüssigkeit in Berührung stehen und die größeren Teile der Blätter
nur während ihrer Bewegung durch die Kammer 66 mit der Flüssigkeit in Berührung
kommen, ist bei einer anderen Ausbildungsform der blattförmigen Materialien der
wasserundurchlässige Überzug nur auf denjenigen Teilen der Blätter vorgesehen, die
in Berührung mit der Flüssigkeit in der Kammer 66 bleiben, solange die Unterbrechung
des Herausziehens aufeinanderfolgender Teile der Blätter andauert.
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Es kann erwünscht sein, einen Teil des geschichteten Verbandes abzutrennen,
der eine belichtete Fläche des lichtempfindlichen Blattes und einen Teil des zweiten
Blattes enthält, in welchem eine Kopie erzeugt wird, während die übrigen Teile der
Blätter in der Kamera verbleiben; zu diesem Zweck ist die Kamera 10 mit einer Schneidstange
90 ausgerüstet, die sich von einer Seite der Kamera zur anderen erstreckt und aus
einer Schneidstellung nahe dem starren Bauteil 48 auf der einen Seite des
Kanals 52
in eine geöffnete Stellung geschwenkt werden kann, in der sie sich
in der Nähe des starren Bauteils 50
auf der anderen Seite des Kanals 52 befindet.
Die Schneidstange ist so angeordnet, daß sie beim Herausziehen des geschichteten
Verbandes in eine Lage nahe des starren Bauteils 50 gebracht und dann quer
zu dem Kanal 52 in die in F i g. 1 gezeigte Stellung geschwenkt wird, bei welcher
ein Teil des geschichteten Verbandes, der aus dem Kanal 52 herausragt, zwischen
der Schneidstange und dem starren Bauteil 48 erfaßt wird. Der Benutzer zieht
dann den geschichteten Verband gegen die von dem Kanal 52
am weitesten entfernte
Kante der Schneidstange, um den geschichteten Verband längs einer Querlinie zu durchtrennen;
die Kante der Schneidstange ist zu diesem Zweck zugeschärft. Die Schneidstange hat
außerdem die Aufgabe, einen Endabschnitt des geschichteten Verbandes festzuhalten,
der sich durch den Kanal 52 erstreckt und erfaßt werden kann, wenn die Schneidstange
in ihre geöffnete Stellung geschwenkt worden ist, um das Herausziehen eines weiteren
Teils des geschichteten Verbandes aus der Kamera zu erleichtern.
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Eine weitere Ausbildungsform der Selbstentwicklerkamera
10 mit der Abgabeeinrichtung 44 ist in F i g. 5 bis 10 dargestellt;
die Hauptunterschiede zwischen den beiden Ausbildungsformen bestehen in der Konstruktion
und Arbeitsweise des Düsenteils 62 und der Ausbildung der starren Organe 48 und
50 sowie deren Zusammenwirken mit dem Düsenteil. Der Düsenteil 62 ist dadurch
abgeändert, daß er an seinem Ende mit Schlitzen 92 versehen ist, die sich von einer
Seite des Düsenteils 62 zur anderen erstrecken und nahe der Oberseite und der Unterseite
des Austrittskanals 68 angeordnet sind. Die zwischen den Schlitzen 92 und dem Austrittskanal
68 liegenden Abschnitte des Düsenteils bilden somit relativ flexible Lippen 94,
die sich leicht verformen lassen, um die Höhe des Austrittskanals zu variieren.
Um den Austrittskanal geschlossen zu halten, so daß die Lippen 94 gegen die Außenflächen
der beiden Blätter drücken, sind nachgiebige Mittel vorgesehen, um die Lippen gegeneinander
vorzuspannen. Diese Mittel haben die Form von in der Kamera angeordneten Federn,
oder sie können gemäß F i g. 6,7 und 8 zusammendrückbare Elemente 96 umfassen,
die in den Schlitzen 92 befestigt sind. Diese Ausbildungsform wird bevorzugt, denn
hierbei werden die Lippen gegeneinander vorgespannt, so daß der Austrittskanal verschlossen
bleibt, wenn sich keine Abgabeeinrichtung in der Kamera befindet. Die zusammendrückbaren
Elemente 96 besitzen eine
begrenzte Zusammendrückbarkeit, um das
Ausmaß zu begrenzen, in dem die Höhe des Austrittskanals 68 vergrößert werden
kann. Wenn beim Herausziehen der Blätter aus dem Kanal in der Flüssigkeit zwischen
den Blättern ein hydraulischer Druck erzeugt wird.
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Die obere und die untere Wand des Düsenteils 62 sind mit Schlitzen
98 versehen, die sich nahe den Eintrittskanälen 76 und 78 parallel zu ihnen von
einer Seite des Düsenteils zur anderen erstrecken und zusammen mit den Eintrittskanälen
flexible Lippen 100 bilden, welche jeweils eine Seitenfläche eines Eintrittskanals
abgrenzen. Die Lippen 100
können bei der Bewegung der Blätter durch die Eintrittskanäle
in die Kammer 66 nach außen geschwenkt werden, um so die Höhe jedes Eintrittskanals
zu vergrößern, damit sich die Blätter leichter durch die Kanäle bewegen lassen.
Die Schwenkbewegung der Lippen 100 wird durch die Flexibilität des Materials des
Düsenteils ermöglicht. Da dieses Material nachgiebig ist, besteht das Bestreben,
die Lippen gegen die Blätter zu drücken, um die Austrittskanäle gegen das Entweichen
der Behandlungsflüssigkeit und das Eindringen von Luft zu verschließen. Die Schlitze
98 können mit zusammendrückbaren Elementen versehen sein, die bestrebt sind, die
Lippen 100 nach innen in ihre geschlossene Stellung zu drücken; gemäß den
Zeichnungen kann man jedoch auch die starren Organe 48 und 50 mit Federn 102 versehen,
die an den Lippen angreifen, um sie in ihre geschlossene Stellung vorzuspannen,
wobei die Lippen jedoch nach außen geschwenkt werden können, wenn sich die Blätter
durch die Eintrittskanäle bewegen. F i g. 6 zeigt den Düsenteil 62 mit den
Lippen 94 und 100 in der geschlossenen Stellung, welche sie normalerweise
einnehmen, wenn sich das lichtempfindliche Blatt und das zweite Blatt in Ruhe befinden.
F i g. 7 zeigt die Stellung der Lippen während der Bewegung der Blätter aus den
Eintrittskanälen 76 und 78 in die Kammer 66 sowie aus der Kammer
durch den Austrittskanal 68. Die Krümmung der Bewegungsbahnen der Blätter
längs der Eintrittskanäle und der Kammer trägt dazu bei, daß eine nach außen gerichtete
Kraftkomponente durch die Blätter auf die Lippen aufgebracht wird, um die Lippen
zu veranlassen, sich nach außen zu bewegen und die Eintrittskanäle weiter zu öffnen.
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Die Flüssigkeit neigt dazu, die Blätter miteinander zu verkleben,
während sie über den Austrittskanal herausgezogen werden, so daß sich die Flüssigkeit
:, zwischen den konvergierenden Teilen der Blätter zusammen mit den Blättern durch
den Austrittskanal bewegt, wobei eine dünne Schicht von vorbestimmter Dicke entsteht.
F i g. 8, 9 und 10 -veranschaulichen weiter die Konstruktion der Schlitze ;
84 und 86 sowie die relative Breite der Eintritts- und Austrittskanäle
und der Kammer 66, durch welche eine Berührung zwischen der Flüssigkeit und den
Rändern der Blätter verhindert wird.
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In F i g. 11 ist eine weitere Ausbildungsform des Düsenteils 62 dargestellt,
bei der zwei nachgiebige Organe vorgesehen sind, um die Eintritts- und Austrittskanäle
des Düsenteils zu verschließen und eine Bewegung der Blätter längs der Kanäle zu
ermöglichen. Gemäß F i g. 11 umfassen diese Mittel zwei f Verschlußorgane 104, die
aus einem nachgiebigen Flachmaterial bestehen, und deren Breite etwa gleich der
Breite der Blätter ist. Die Eintritts- und Austrittskanäle des Düsenteils 62 haben
bei dieser Ausbildungsform eine erheblich größere Höhe im Vergleich zur Dicke der
Flachmaterialien und des sich durch die Kanäle bewegenden geschichteten Verbandes.
Jedes Verschlußorgan 104 erstreckt sich von einem Punkt innerhalb des Austrittskanals
68 längs der Innenfläche der Kammer 66 und durch einen der Eintrittskanäle, wo das
eine Ende 106 jedes Verschlußorgans nach außen auf sich selbst zurückgebogen ist,
so daß es in einen verbreiterten Teil des Austrittskanals hineinragt. Die im Austrittskanal
liegenden Enden der Verschlußorgane 104 sind gegeneinander vorgespannt, so daß sie
die im Austrittskanal befindlichen Teile des lichtempfindlichen Blattes und des
zweiten Blattes gegeneinanderdrücken und so den Austrittskanal gegen das Eindringen
von Luft und das Entweichen der Flüssigkeit abdichten. Die Höhe des Austrittskanals
68 überschreitet die Gesamtdicke der beiden Verschlußorgane und der Blätter um einen
bestimmten Betrag, der mindestens gleich der Dicke der zu erzeugenden Flüssigkeitsschicht
ist, so daß sich die Verschlußorgane 104 nach außen biegen können, um den
Austrittskanal genügend zu erweitern, damit sich eine Flüssigkeitsschicht der gewünschten
Dicke zwischen dem lichtempfindlichen Blatt und dem zweiten Blatt ausbilden kann,
während sich die Blätter durch den Austrittskanal bewegen. Die Endabschnitte 106
der Verschlußorgane 104 haben die Aufgabe, Teile der Verschlußorgane, die
in den Eintrittskanälen liegen, gegen die gegenüberliegenden Flächen der Eintrittskanäle
zu drücken, um die Eintrittskanäle gegen das Eindringen von Luft und das Entweichen
von Flüssigkeit zu verschließen. Die Endabschnitte 106
sind natürlich verformbar,
wenn sich die Blätter durch die Eintrittskanäle bewegen, so daß sich diese Kanäle
genügend weit öffnen können, um eine ungehinderte Bewegung der Blätter zu ermöglichen.
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In F i g. 14 und 16 ist eine weitere Ausbildungsform eines Düsenteils
62 ähnlich dem beschriebenen dargestellt, welche sich jedoch von letzterer durch
eine Konstruktion unterscheidet, - die mit in der Kamera vorgesehenen Mitteln zum
öffnen und Schließen des Austrittskanals 68 zusammenarbeitet. Gemäß F i g. 12 bis
16 umfassen diese in der Kamera vorgesehenen Mitteln Keile 108, die in und
außer Eingriff mit sich verjüngenden Schlitzen 110 gebracht werden können, die im
äußeren Ende des Düsenteils 62 ausgebildet sind. Die sich verjüngenden Schlitze
110 erstrecken sich im wesentlichen parallel zum Austrittskanal 68 oberhalb
und unterhalb desselben von einer Seite des Düsenteils zur anderen. Die Konstruktion
ist derart, daß beim Einführen der Keile 108 in die Schlitze 110 die den Austrittskanal
begrenzenden Abschnitte des Düsenteils gegeneinander gedrückt werden, während das
Herausziehen der Keile aus den Schlitzen es diesen Abschnitten des Düsenteils ermöglicht,
sich genügend weit auseinanderzubewegen, damit ein Austrittskanal von vorbestimmter
Höhe entsteht, der so geformt ist, daß eine Flüssigkeitsschicht der gewünschten
Dicke zwischen den Blättern entsteht, wenn diese herausgezogen werden. Jeder der
Keile 108 ist auf einer Stange 112 angeordnet, die begrenzte Schwenkbewegungen
um ein Ende innerhalb einer Aussparung 114 ausführen kann, die in dem betreffenden
starren Organ 48 bzw. 50 vorgesehen ist. Die Schwenkbewegung, die
jeder der beiden
Stangen 112 erteilt werden kann, genügt,
um die Keile 108 in die Schlitze 110 einzuführen bzw. sie herauszuziehen,
um den Austrittskanal 68 zu schließen bzw. zu öffnen.
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Die Bewegung der Keile 108 wird durch eine Schwenkbewegung
der Schneidstange 90 zwischen der in F i g. 1 und 15 gezeigten Schneidstellung gegenüber
den Blättern, in welcher die Schneidstange dem starren Organ 48 benachbart
und der Austrittskanal geschlossen ist, und der in F i g. 14 mit strichpunktierten
Linien angedeuteten Stellung bewirkt, in welcher sich die Schneidstange auf der
entgegengesetzten Seite des Kanals 52 in der Nähe des starren Organs 50 befindet,
und hierbei werden die Keile 108 genügend weit aus den Schlitzen herausgezogen,
so daß man einen geschichteten Verband aus dem Austrittskanal 68 herausziehen
kann. Die Schneidstange 90 ist an ihren Enden mit Armen 116 und
118 verbunden. Der Arm 116 ist auf dem Verbindungsstück 54 und der
Arm 118 auf dem Verbindungsstück 56 drehbar gelagert. Jede starre Stange
112 trägt zwei Stifte 120, die nahe der Basis des betreffenden Keils
108 gegenüber dem Ende der Stange nach außen ragen und in Öffnungen in den
Verbindungsstücken 54 und 56 eingreifen. Die Arme 116 und 118 sind
finit kreisbogenförmig gekrümmten Nockenschlitzen 122 versehen, an denen die Stifte
120 angreifen, so daß die Stangen 112 geschwenkt werden, wenn man
die Schneidstange 90 zwischen ihrer Stellung zum Durchtrennen der Blätter
und der geöffneten Stellung bewegt.
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Wie schon erwähnt, ist das Verbindungsstück 56
auf der abnehmbaren
Seitenwand 12 angeordnet und zu dem Zweck vorgesehen, die Enden der starren Organe
48 und 50 fest miteinander zu verbinden. Das Verbindungsstück
56 ist auf der Innenseite der Seitenwand 12 in einer Aussparung der Seitenwand
angeordnet, mit zwei vorspringenden Zungen 124
versehen, die bei der geschlossenen
Stellung der Seitenwand 12 in Aussparungen 126 an den Enden der starren
Organe 48 und 50 eingreifen. Das der Seitenwand 12 benachbarte Ende
der Schneidstange 90 trägt zwei Fortsätze 128 von schwalbenschwanzförmigem
Profil, die in entsprechend geformte Aussparungen des Arms 118 eingreifen.
Auf diese Weise ist der Arm 118 lösbar mit einem Ende der Schneidstange
90 verbunden; die Nasen 128 und die Aussparungen 130 sind vorgesehen,
um das betreffende Ende der Schneidstange 90 so mit dem Arm zu verbinden,
daß eine Auswärtsbewegung der Schneidstange unmöglich ist, wenn die Schneidstange
benutzt wird, um einen geschichteten Verband zu durchtrennen.