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Lastkraftwagen mit in einem geschlossenen -Wagenkasten angeordneter
Standsäule, an der ein Gelenkmast angelenkt ist Die Erfindung bezieht sich auf einen
Lastkraftwagen mit in einem geschlossenen Wagenkasten angeordneter Standsäule. An
dieser ist ein Gelenkmast angelenkt, dessen Glieder in senkrechter Ebene verschwenkbar
sind und dessen äußeres Glied einen Arbeitskorb trägt.
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Für die Montage und Reparatur, beispielsweise für Oberleitungen von
Straßenbahnen, Mastleuchten, aber auch von Flugzeugen, Häusern, Brücken u. dgl.,
sind Montagewagen bekannt, die mit einer auf einem Turm angebrachten Plattform als
Arbeitsbühne versehen sind. Dieser Turm ist senkrecht auf dem Wagen angeordnet und
teleskopartig nach oben äusschiebbar, in manchen Fällen auch drehbar. Mit derartigen
Turmwagen kann die Arbeitsstelle nur von einem unmittelbar darunterliegenden Punkt
erreicht werden.
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Um Arbeitsstellen zu erreichen, die außerhalb durch Lastkraftwagen
befahrbarer Flächen liegen, verwendet man Gelenkmasten, die an einer auf dem Lastkraftwagen
angeordneten Standsäule angelenkt sind und deren Glieder in senkrechter Ebene verschwenkbar
sind und deren äußeres Glied einen Arbeitskorb -trägt. Auf kleineren Fahrzeugen
werden auch Gelenkmasten eingesetzt; die gegenüber dem Fahrzeug nicht verschwenkbar
sind, sondern bei denen der Arbeitskorb lediglich Bewegungen in einer senkrechten
Ebene oberhalb des Fahrzeuges ausführen kann. Diese Bewegungen sind aber außerdem
noch beschränkt auf eine etwa halbkreisförmig verlaufende, verhältnismäßig schmale
Fläche, die fast spitz vor dem vorderen Ende des Kraftfahrzeuges beginnt und nur
ganz allmählich breiter werdend etwa unmittelbar oberhalb des Vorderteils des Kraftfahrzeuges
an ihrem- höchsten Punkt und bei größter Breite endet. Das den Arbeitskorb tragende
Mastglied liegt dabei bis zu halber Höhe des Arbeitsbereiches ständig in einer horizontalen
Ebene mit der Oberkante des Korbes, und die Glieder des Gelenkmastes ragen weit
nach hinten über den Fuß- und Anlenkpunkt hinaus. Gelenkmasten, bei denen ein Parallelführungsgetriebe
für den Arbeitskorb, der an einem einfachen Schwenkarm sitzt, angeordnet ist, sind
ebenfalls bekannt, bei derartigen Masten ist die Arbeitsstelle jedoch ausschließlich
von unten her zu erreichen, und zum Besteigen des Arbeitskorbes, der nicht unter
eine bestimmte Höhe abzusenken ist, sind besondere Maßnahmen erforderlich. Bei anderen
bekannten Gelenkmasten bestehen die Masten aus zwei gleichlangen Gliedern größerer
Länge; dabei behindert diese Länge in jeder Stellung, in der der Winkel zwischen
beiden Mastgliedern nicht weitgehend gestreckt (stumpf) ist. üblicherweise sind
für jede Lage des Arbeitskorbes zwei Winkelstellungen der Mastglieder möglich. Der
Fahrer muß also immer erst überlegen, in welcher Weise er am besten den Arbeitskorb
bzw. Gelenkmast fährt und damit erreicht, daß die halb gefalteten langen Mastteile
nicht gegen Hindernisse kommen - oder wie Hindernisse über- oder unterfahren werden
können.
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Hier setzt der Gedanke der Erfindung ,ein, nach der ein Lastkraftwagen
mit in einem geschlossenen Wagenkasten angeordneter Standsäule, an der ein Gelenkmast
angelenkt ist, dessen Glieder in senkrechter Ebene verschwenkbar sind und dessen
äußeres Glied einen Arbeitskorb trägt, dadurch gekennzeichnet ist, daß das äußere
Mastglied die Länge der Standsäule aufweist und in Grundstellung das innere Mastglied
in an sich bekannter Weise nach hinten über den Wagenkasten hinausragt, wobei das
äußere Mastglied als Korbträger nach unten herabhängt.
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Gegenüber bekannten Lastkraftwagen mit Gelenkmasten weist die Erfindung
die folgenden Vorteile auf: 1. Das Längenverhältnis der einzelnen Mastglieder zueinander
und im Verhältnis zum Fahrzeug ist derart bemessen, daß der Fahrzeugaufbau von dem
Mast gewissermaßen umgeben oder umrahmt ist, wobei der Fahrzeugaufbau ein Serienmäßiger
Kastenaufbau sein kann.
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2. Die Mastglieder sind derart bemessen und angeordnet, daß bei nach
hinten und unten geschwenkten
Mastgliedern der Arbeitskorb vom
Boden her bequem bestiegen werden kann.
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3. Durch das besondere Längenverhältnis und die Lage der Mastglieder
zueinander ergibt sich eine zweifache Benutzbarkeit, und zwar: a) Nur das kurze
Mastglied kann für geringe Arbeitshöhen ganz allein benutzt werden, ohne daß das
große Mastglied zu bewegen oder auszufahren ist; b) das große Mastglied und das
kleine Mastglied können zusammen für große Arbeitshöhen und Auslagen verwendet und
bewegt bzw. geschwenkt werden.
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4. Beim fahrenden Fahrzeug kann der Arbeitskorb mit dem kleinen Mastglied
senkrecht hochgeführt werden.
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5. Durch das Längenverhältnis der einzelnen Mastglieder zueinander
und die besondere Anordnung ist es nicht erforderlich, daß auf der der Arbeitsseite
gegenüberliegenden Seite des Fahrzeuges Schwenkraum vorhanden ist, der Gelenkmast
ist auf jeder Seite profilrein. Die Unfallgefahr ist also wesentlich vermindert.
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6. Durch die besondere Anordnung und das Längenverhältnis der Mastglieder
zueinander ergibt sich eine besonders günstige Ausbildung des Schwenk- bzw. Arbeitsbereiches,
wobei unter dem höchsten Punkt des gesamten Arbeitsbereiches eine überdeckende Schwenkhalbkugel
entsteht, das heißt, die Punkte innerhalb dieses Bereiches sind von zwei Seiten
her zu erreichen.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand eines Ausführungsbeispiels
mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert.
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Auf dem Boden des Wagenkastens des Lastkraftwagens ist der Hauptrahmen
1 aufgelegt und mit dem Fahrgestellrahmen verschraubt. Auf dem Rahmen 1 ist ein
Kugeldrehkranz 2 befestigt. Dieser Kugeldrehkranz 2 trägt eine Standsäule 3, welche
durch Blas Kastendach durchgeführt ist. Durch eine entsprechend geformte Gummimanschette
2-4 ist das Dach 3 a abgedichtet. Die Gummimanschette 24 ist lose aufgelegt, damit
die sich zwangläufig ergebenden Bewegungen der Standsäule 3 nicht auf das Dach des
Fahrzeuges übertragen werden. DieStandsäule3 trägt ein Hauptlager 5, das mit der
Säule 3 durch Zwischenlegen einer oder mehrerer Isolierplatten 4 verschraubt ist,
damit keine Stromübertragung auf das Fahrzeug stattfinden kann. In einem Drehpunkt
6 des Hauptlagers 5 ist das innere Mastglied 7 des Gelenkmastes gelagert. Seine
Auf- und Abwärtsbewegung erfolgt in bekannter Weise über ein doppelt beaufschlagtes
Hydraulikaggregat 26. Die Kraft für die Hubbewegungen bzw. sämtliche Bewegungen
erzeugt eine Hydraulikpumpe,welche an demFahrzeugmotor bzw. an einem Nebengetriebe
des Fahrzeugmotors angeschlossen ist.
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Am freien Ende des Mastgliedes 7 ist in dem Drehpunkt 19 das äußere
Mastglied 8 schwenkbar gelagert, an das im Drehpunkt 13 der Arbeitskorb
12 angelenkt ist.
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Das Mastglied 8 ist in Ausgangsstellung hängend angeordnet, so daß
der Arbeitskorb sich in Bodennähe befindet und so leicht bestiegen werden kann.
Im Arbeitskorb 12 befinden sich die Schaltgeräte 25 für die verschiedenen Bewegungen
der beiden Mastglieder 7 und B. Das Mastglied 8 wird durch wechselseitige Beaufschlagung
der Zugkolben 9 über ein Drahtseil 18, welches über Umlenkrollen 11 auf eine Seilscheibe
10 mit dem Festpunkt 16 führt, bewegt. Die Seilscheibe 10 ist mit dem Mastglied
8 fest verbunden.
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Das Parallelhalten des Arbeitskorbes zum Erdboden bzw. zum Fahrzeug
erfolgt in bekannter Weise über eine Drahtseilführung 15.
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Die Arbeitsweise ist folgendermaßen: Nach Inbetriebsetzung der Hydraulikpumpe
durch den Fahrzeugmotor betritt der Arbeiter den Arbeitskorb 12 und wählt mit dem
Schaltgerät 25 die gewünschte Bewegung, zum Beispiel kann er zunächst das Mastglied
7 in die Senkrechte oder darüber hinaus fahren. Dann kann er das Mastglied 8 beliebig
um den Drehpunkt 19 bewegen. Es ist gleichgültig, welche der beiden Glieder 7, 8
er zuerst bewegt. Die Bewegungsfolge richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.