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Fördergut-Obergabestelle Es kommt vor, daß Schüttgut über zwei oder
mehr hintereinander angeordnete, reversierbare Förderbänder wechselweise einmal
in einer Richtung und ein anderes Mal in der entgegengesetzten Richtung gefördert
werden muß.
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In einem solchen Fall hat man die Anordnung z. B. so getroffen, daß
bei einer Förderrichtung das Gut von einem höher liegenden Band auf ein tiefer liegendes
Band abgeworfen wird und daß für die entgegengesetzte Förderrichtung zwei Zwischenbänder
vorgesehen werden, von denen das eine das von dem tiefer liegenden Band abgeworfene
Gut aufnimmt und auf das andere, in einem Winkel zu ihm angeordnete Zwischenband
aufgibt, welches schließlich das Gut dem höher liegenden Band zuführt.
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Statt die beiden Zwischenbänder in einem Winkel zueinander anzuordnen,
hat man sie auch nebeneinander auf einem fahrbaren Gestell so gelagert, daß in einer
Lage des Gestelles das eine Zwischenband unter die Abwurftrommel des einen Förderbandes
und über das andere Förderband greift, während in einer anderen Lage des Gestelles
das andere Zwischenband umgekehrt unter die Abwurftrommel des letzteren Förderbandes
und über das zuerst genannte Förderband greift. In diesem Fall können die beiden
Förderbänder in gleicher Höhe liegen. Es sind auch Konstruktionen bekannt, bei denen
zwischen zwei in gleicher Höhe liegenden Förderbändern nur ein Zwischenband vorgesehen
ist.
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Beispielsweise ist ein solches Band auf einem verfahrbaren Gestell
um eine quer zur Förderrichtung liegende Achse kippbar gelagert. In der einen Kippstellung
nimmt es Fördergut von dem einen Förderband auf und gibt es an das andere Förderband
ab.
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Bei Umkehrung der Förderrichtung muß das Gestell aus dem Bereich zwischen
den beiden Förderbändern herausgefahren, das Zwischenband gekippt und das Gestell
alsdann wieder in die Lücke zwischen den beiden Förderbändern eingefahren werden.
Statt dessen hat man das Zwischenband auf einer Drehscheibe in der Lücke zwischen
den beiden Förderbändern so gelagert, daß es in einer Stellung das Fördergut von
einem Förderband aufnimmt und dem anderen Förderband zuleitet und nach Schwenkung
der Drehscheibe um etwa 1800 den Fördergutstrom in der entgegengesetzten Richtung
zwischen den beiden Bändern leitet. Mit einem einzigen Zwischenband kommt man auch
bei einer weiteren bekannten Anordnung aus, bei der das Zwischenband in der Lücke
zwischen den beiden in gleicher Höhe hintereinander angeordneten Förderbändern um
eine quer zur Förderrichtung liegende Achse um mehr als
1800 über die lotrechte Lage
hinaus geschwenkt und dabei reversiert werden kann Allen diesen bekannten Bauarten
haftet der Mangel an, daß die Zwischenbänder, da sie nur eine beschränkte Steigung
haben dürfen, eine erhebliche Länge erhalten, was einen unerwünschten Platzbedarf
zur Folge hat. Außerdem ist bei diesen Gutübergabestellen die Umkehrung der Fotrderrichtung
mit einer Umstellung der Zwischenbänder verbunden und daher zeitraubend.
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Demgegenuber bezweckt die Erfindung, eine Fördergut-Obergabestelle
zwischen zwei reversierbaren Förderbändern so zu gestalten, daß man mit einem geringsten
Platzbedarf, insbesondere im Grundriß, auskommt und die Umkehrung der Förderrichtung
in einfachster Weise vollzogen werden kann, d. h. nur durch Schalten von Elektromotoren,
unter Umständen verbunden mit einer Verstellung einer Prallklappe.
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Zu diesem Zweck geht die Erfindung aus von einer Fördergut-Obergabestelle
zwischen zwei Förderbändern mit einem Hubrad, welches von einem der Förderbänder
aufgenommenes Gut auf das andere Förderband abwirft; und die Erfindung besteht in
erster Linie darin, daß das der Abwurfstelle des Hubrades zugeordnete Band beim
Betrieb mit der Förderrichtung nach dem Hubrad hin das Gut ohne Vermittlung des
Hubrades auf- das andere Band aufgibt, das dabei mit der Förderrichtung von dem
Hubrad weg betrieben wird.
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Bekannt ist an sich eine Fördergut-Ubergabevorrichtung zwischen zwei
nicht reversierbaren Förderbändern unter Vermittlung eines Hubrades. Diese Vorrichtung
ist ausschließlich aus dem Bestreben heraus entwickelt worden, eine unmittelbare
Gutübergabe von einem Förderband auf ein anderes zu vermeiden, da sich bei der Verwendung
von einfachen
Schüttrümpfen zwischen zwei steigenden Förderbändern
wegen des zu berücksichtigenden Rutschwinkels eine große Bauhöhe der Umlenkstelle
und damit ein Verlust an nutzbarer Förderhöhe ergibt. Dieser Gesichtspunkt spielt
aber bei der vorliegenden Erfindung keine Rolle, weil bei einem Förderbetrieb des
oberen Förderbandes in Richtung nach dem Hubrad hin das Gut auf das andere Band
aufgegeben wird. Vielmehr befaßt sich die vorliegende Erfindung mit dem ganz anderen
Problem, eine vorteilhafte Gutübergabe zwischen reversierbaren Förderbändern bei
jeder Bewegungsrichtung zu gewährleisten.
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Tnsbesondere wenn die beiden Förderbänder einen Winkel von etwa 900
miteinander bilden, wird das Kammerrad zweckmäßig nach dem höher liegenden Band
2 hin geneigt angeordnet. Vor allem, wenn die beiden Förderbänder sich in etwa gleicher
Richtung erstrecken, wird das obere Band durch das Kammerrad hindurchgeführt, und
es werden im Innern des Rades Schurren angebracht, die das aus den Kammern im Scheitel
ihres Umlaufweges herausfallende Gut auf das obere Band leiten.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt; und zwar zeigen die F i g. 1 und 3 Gutübergabestellen nach den beiden
Ausführungsbeispielen in Ansicht auf eine Seitenfläche des Kammerrades und die F
i g. 2 und 4 Ansichten dieser Gutübergabestellen in Richtung auf die Umfangsflächen
der betreffenden Kammerräder.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 2 bilden die beiden Förderbänder
1 und 2 - von oben gesehen - einen Winkel von 900 miteinander.
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Die Abwurftrommel 3 des höher liegenden Bandes 1 ist so angeordnet,
daß bei der durch die Pfeile 4 gekennzeichneten Förderrichtung der Abwurfstrahl
von dem Band 1 auf das Band 2 in der Nähe von dessen Umlenktrommel 5 auftrifft.
Wenn die Förderrichtung gemäß den Pfeilen 6 umgekehrt wird, erfolgt die Gutübergabe
von dem tiefer liegenden Band 2 auf das Band 1 mittels eines Kammerrades 7.
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Das Rad 7 ist so angeordnet, daß sein waagerechter Durchmesser parallel
zu dem Band 1 liegt. Seine Drehachse 8 ist unter einem solchen Winkel gelagert,
daß der obere Teil des Kammerrades nach dem oberen Band 1 hin geneigt ist. Die Kammern
des Rades sind am Umfang durch einen zylindrischen Mantel 9, auf der den Bändern
1, 2 zugewandten Stirnseite durch ein Ringblech 10 und auf der gegenüberliegenden
Seite durch eine Scheibe 11 abgeschlossen. Der so gebildete Ringraum wird durch
schräge Kammerwände 12 unterteilt. Die Drehrichtung des Kammerrades ist in Fig.
1 durch einen Pfeil 13 bezeichnet. Im aufsteigenden Teil ihres Umlaufweges sind
die Kammern nach der Drehachse 8 hin durch ein zu dieser Achse konzentrisches Blech
14 abgeschlossen.
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Das Band 2 ragt unterhalb des Bleches 14 mit seiner Abwurftrommel
5 derart in das Kammerrad hinein, daß bei einer Förderung in Richtung des Pfeiles
6 das Gut von dem Band 2 in die Kammern abgeworfen wird.
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In das Innere des Kammerrades 7 ragt ein Schurrenblech 15 hinein,
welches das hinter dem Blech 14 im Scheitel des Umlaufweges aus den Kammern herausfallende
Gut auf das Band 2 leitet. Infolge der
erwähnten Neigung des Kammerrades kann das
Schurrenblech 15 so steil angeordnet werden, daß das Gut nicht an ihm haftenbleibt.
Ein weiteres Schurrenblech 16 geht vom oberen Ende des zylindrischen Bleches 14
in Anordnung quer zu dem Band 1 aus und reicht bis dicht über die Umlenktrommel
3 dieses Bandes. Der untere Teil 17 des Bleches 16 kann in einem Scharniergelenk
18 gegenüber dem oberen Teil in die in Fig. 1 mit strichpunktierten Linien angedeutete
Lage verschwenkt werden, so daß bei der Förderrichtung im Sinne der Pfeile 4 das
Gut ungehindert von dem Band 1 auf das Band 2 abgeworfen werden kann.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 und 4 verlaufen die beiden
reverfierbaren Förderbänder 19, 20 - von oben betrachtet - in der gleichen Richtung.
Das Kammerrad 21 ist grundsätzlich in der gleichen Weise ausgeführt wie das Rad
7 nach dem ersten Ausführungsbeispiel, nur mit der Abweichung, daß kein durchgehendes
Blech 11 vorhanden ist, sondern die Kammern auf beiden Seiten durch Ringbleche abgeschlossen
sind. Die Drehachse 22 des Kammerrades 21 liegt parallel zu dem Band 20. Das eine
Band ist mit einer gewissen Steigung durch das Kammerrad 21 hindurchgeführt; seine
Abwurftrommel 23 ist oberhalb des Bandes 20 angeordnet. Es wird daher bei der durch
die Pfeile 24 gekennzeichneten Förderrichtung das Gut von dem Band 19 auf das Band
20 abgeworfen.
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Die Abwurftrommel 25 des unteren Bandes 20 ist so angeordnet, daß
bei der entgegengesetzten, durch die Pfeile 26 gekennzeichneten Förderrichtung das
Gut von dem Band 20 in das Kammerrad 22 abgeworfen wird. Es wird dann infolge der
Drehung des Rades 21 im Sinne des Pfeiles 27 nach oben gefördert, wobei ein dem
Blech 14 (Fig. 1) entsprechendes zylindrisches Blech 28 ein vorzeitiges Herausfallen
des Gutes verhindert. Im Scheitel der Umlaufbewegung fällt das Gut aus den Kammern
heraus und gelangt über eine im Innern des Rades 21 angeordnete Schurre 29 auf das
Band 19.