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Durchsteckfassung für Leuchtstofflampen Die Erfindung bezieht sich
auf eine Durchsteckfassung für Leuchtstofflampen mit in einer Führung des Fassungsgehäuses
verschiebbarem, federbelasteten Schieber, der bei durch den Aushieb der Tragplatte
durchgesteckter Fassung über den Umriß des oberhalb der Tragplatte befindlichen
Teiles der Fassung vortritt und diese in der eingesteckten Lage sichert.
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Bei einer bekannten Fassung dieser Art dient zur Halterung der Fassung
an der Tragplatte ein Bügel vorzugsweise aus Bandstahl, der an der Stirnseite des
Fassungsgehäuses bzw. an der Fassungsrückwand nach außen vorsteht. Bei einem solchen
schwenkbaren Bügel, der mit seiner Nase durch eine Ausnehmung in der Stirnwand des
Fassungsgehäuses vorragt, bestehen Schwierigkeiten in der Unterbringung, weil sich
Vorder- und Rückwand der Fassung in nur geringem Abstand gegenüberstehen.
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Zur Vermeidung dieser Nachteile sind gemäß der Erfindung zwei aus
Isolierstoff bestehende Schieber vorgesehen, die in der Fassung quer zur Lampe verschieblich
gelagert sind, an ihrem aus den beiden Seitenwänden des Fassungsgehäuses vortretenden
Stirnende keilförmig auslaufen und an ihrer im Fassungsinneren liegenden Rückseite
Bohrungen aufweisen, die zur Aufnahme des einen Endes von in der Verstellrichtung
des Schiebers verlaufenden Schraubendruckfedern dienen, welche sich mit ihrem anderen
Ende an je einer der beiden Fassungskontaktfahnen abstützen. Man hat hierbei den
Vorteil, daß sich die quer zur Lampe verstellbaren Schieber leicht im Fassungsgehäuse
unterbringen lassen, da dieses verhältnismäßig breit ist. Dasselbe gilt für die
für die Schieber erforderlichen Führungen sowie die auf dieselben einwirkenden Federn.
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Soweit man bereits Rastmittel zur schraubenlosen Befestigung von Durchsteckfassungen
verwendet hat, die ebenfalls von den Seitenwänden der Fassung nach außen vorstehen
und die Tragplatte nach dem Durchstecken der Fassung hintergreifen, handelt es sich
um einen über das aus Isolierstoff bestehende Fassungsgehäuse übergestreiften Federbügel,
dessen federnde Zungen sich von außen her an die Seitenwand der Fassung anlegen.
Hierbei wird somit noch nicht der im mittleren Bereich des Fassungsgehäuses zur
Verfügung stehende freie flache Raum für die Unterbringung eines Schiebers mit Druckfeder
ausgenutzt. Im übrigen muß bei der bekannten Bauweise besondere Aufmerksamkeit auf
die Befestigung des metallischen Bügels am Fassungsgehäuse gerichtet werden.
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Man hat zwar bereits bei Leuchtstofflampenfassungen Schieber als Rastelemente
verwendet, in deren rückwärtige Bohrung eine Schraubendruckfeder eingreift. Dabei
handelt es sich jedoch um die Festlegung von Drehkörpern zur Aufnahme der Sockelstifte
der Lampe in verschiedenen Drehstellungen.
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Dem erfindungsgemäßen baulichen Merkmal, daß sich die Schraubendruckfedem
der Schieber am von demselben abgewandten Ende an je einer Fassungskontaktfahne
abstützen, kommt besondere Bedeutung zu. Einerseits wird auf diese Weise die übliche
Anordnung der Kontaktfahnen nicht beeinträchtigt, die sich vom Fassungsfuß bis in
den Fassungsoberteil bzw. zum Drehkörper erstrecken. Es .sind Isolationsschwierigkeiten
ausgeschaltet, da die Schraubendruckfedem zwar mit den beiden Kontaktfahnen in leitender
Verbindung stehen, die Schieber aus Isolierstoff jedoch in ausreichender Weise die
äußeren Enden der Schraubendruckfedern umgreifen. Demgegenüber besteht bei einer
anderen bekannten Fassungsbauart mit einem metallischen Federbügel als Rastorgan
die Schwierigkeit, daß man diesen Federbügel durch geeignete Isolationsmittel in
einem den Vorschriften entsprechenden Abstand von den Kontaktfahnen sowie Anschlußklemmen
usw. halten muß.
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Gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung sind die Schieber
in Schlitzen der Seitenwände der Fassung verschieblich geführt. Dabei können die
Schieber an ihrem rückwärtigen Ende zwecks Ausbildung eines Anschlages verbreitert
sein, der das Vortreten des Schiebers aus der Seitenwand der Fassung begrenzt. Derartige,
unter der Einwirkung von Druckfedern stehende Schieber mit als Anschlag ausgebildetem
verbreiterten Ende hat man bereits für die Halterung von Abdeckwannen aus Kunststoffglas
bei Langfeld-Deckenleuchten verwendet.
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Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
F i g. 1 zeigt
die Fassung in Rückansicht bei abgenommener Fassungsrückwand und strichpunktiert
angedeuteter Tragplatte.
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F i g. 2, 3 und 4 sind Schnitte nach den Linien 11-1 1
und 111-III
bzw. eine Unteransicht der Fassung entsprechend einer Blickrichtung nach Pfeil IV
von F i g. 1 bei abgenommener unterer Deckplatte.
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Die als Beispiel gewählte, in der Zeichnung dargestellte Bauart vereinigt
in bekannter Weise die eigentliche Leuchtstofflampenfassung 1 mit einer Starterfassung
2, wobei die beiden Gehäuse dieser Fassungen mittels Schraube 3 und Mutter 4 miteinander
verbunden sind. Wie ebenfalls bekannt, ist die eine Kontaktfahne 5 a der Leuchtstofflampenfassung
mit dem einen Seitenkontakt 5 b der Starterfassung einstückig ausgebildet. Wie F
i g. 3 und 4 erkennen lassen, ist die andere Kontaktfahne 6 und der andere Seitenkontakt
7 der Starterfassung als schraubenloser Anschluß ausgeführt, so daß die Anschlußdrähte
unter selbsttätiger Klemmung lediglich eingesteckt zu werden brauchen. Zu diesem
Zweck ist die Fahne 6 an ihrem unteren Ende zu einem Gegenhaltelappen
8
verbreitert, an den das nicht dargestellte blanke Drahtende nach Einführung
durch die Öffnung 9 des Gehäuses durch die schräg auslaufende Spreizfeder 10 angepreßt
wird. Diese Spreizfeder ist ebenso wie ein Anschlaglappen 11, der die Durchbiegung
der Spreizfeder beim Einführen des Drahtes begrenzt, mittels eines Hohlniets 12
mit dem Gegenhaltelappen 8 und also mit der Fahne 6 fest verbunden. In entsprechender
Weise läuft auch der Seitenkontakt 7 der Starterfassung in eine schraubenlose Anschlußklemme
für den Zuleitungsdraht aus, der mittels der Spreizfeder 13 an den Abschnitt 7 a
des Seitenkontakts 7 angedrückt wird. Sowohl die Spreizfeder 13 als auch die Spreizfeder
10 endet, wie F i g. 3 erkennen läßt, in zwei gabelförmigen nebeneinander
verlaufenden Zungen 14
und 15, die durch einen Einschnitt voneinander getrennt
sind und der Festklemmung je eines von zwei Anschlußdrähten dienen, die zur Fahne
6 bzw. zum Seitenkontakt 7 führen.
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Für die Befestigung an der Tragplatte besitzt die Leuchtstofflampenfassung
aus Kunststoff hergestellte Schieber 16, die in Schlitzen 17 der Seitenwände 18
der Fassung verschieblich geführt sind. Die Schieber weisen an ihrer im Fassungsinnern
liegenden Rückseite Bohrungen 19 auf und in diese sind in der Verstellrichtung der
Schieber verlaufende Schraubendruckfedern 20 mit ihrem äußeren Ende eingesetzt.
Mit ihrem dem Gehäuseinnern zugewandten anderen Ende 20a ruhen diese Druckfedern
auf den beiden Fahnen 5 a, 6, die sich ihrerseits an einem mittleren Steg
21 des Fassungsgehäuses abstützen.
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An ihrem rückwärtigen, im Gehäuseinnern befindlichen Ende sind die
Schieber zu insbesondere oben und unten vorstehenden Anschlägen 22 verbreitert,
die sich bei von der Tragplatte abgenommener Fassung an den Begrenzungsrand der
Schlitze 17 von innen her anlegen. Die beiden Schieber laufen an ihrem, aus dem
Gehäuse vorstehenden Stirnende 23 keilförmig aus, so daß sie je zwei Schrägflächen
24,25 besitzen, von denen die eine 24, wie in F i g. 1 gezeigt, sich auf
die Begrenzungskante des Aushiebs der Tragplatte 26 nach dem Einstecken der Fassung
an dieselbe federnd anliegt, während die andere Schrägfläche 25 zum Eindrücken der
beiden Schieber während des Durchsteckens der Fassung durch die Tragplatte dient.
Diese keilförmige Ausbildung des Stirnendes 23 der beiden Schieber ergibt einen
sicheren Halt der Fassung an der Tragplatte, unabhängig davon, wie stark das Blech
derselben ist und ob entsprechend den Herstellungstoleranzen der Aushieb etwas größer
oder kleiner ist. Die beiden Schieber spreizen sich also mit Keilwirkung gegen die
betreffende Kante des Aushiebs ein, so daß die Fassung mit ihrem nach dem Einsetzen
an der Unterseite der Tragplatte 26 befindlichen verbreiterten Fuß 27 fest an der
Tragplatte anliegt.
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Statt an den Seitenwänden 18 können auch an der Vorder- und Rückseite
der Leuchtstofflampenfassung die Führungsschlitze für die Schieber angeordnet sein,
so daß dieselben also die langen Kanten des Aushiebs umgreifen. Die Schieber können
anstelle der Schraubdruckfedern von Blattfedern belastet und gegebenenfalls an denselben
befestigt sein. Benutzt man wie in der Zeichnung dargestellt Schraubendruckfedern,
die sich an den Kontaktfahnen abstützen, so erfordert die Halterung derselben nur
noch einen geringen zusätzlichen Aufwand.
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Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß die Schieber an ihrer sich
auf die Tragplatte auflegenden Seite die in F i g. 1 mit 24 bezeichnete Schrägfläche
besitzen. An dieser Stelle können vielmehr die Schieber eine parallel zur Tragplatte
selbst verlaufende Seitenfläche aufweisen, so daß sich zwischen dem verbreiterten
Fuß 27 und dem Schieber ein rechteckig profilierter Spalt für die Aufnahme des Blechs
der Tragplatte ergibt. In diesem Fall muß der erwähnte Spalt genau auf die Blechstärke
der Tragplatte abgestimmt sein, falls man nicht etwa durch leichte Schrägstellung
der Schraubendruckfedern 20 oder entsprechende andere Mittel dafür sorgt, daß die
Schieber auch eine wenn nur geringfügige Nachgiebigkeit in vertikaler Richtung haben,
und auf diese Weise eine Klemmwirkung für das sichere Halten der Fassung an der
Tragplatte erreicht wird. Auch bei der eben besprochenen Bauweise besitzen die Schieber
die obere Schrägfläche 25, die zum Eindrücken der Schieber beim Durchstehen der
Fassung dient.
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Eine besonders sichere Führung für die Schieber erhält man, wenn dieselben,
wie in F i g. 3 gestrichelt angedeutet, seitliche pockenartige Verbreiterungen
28
besitzen, mit denen sie in entsprechende Vertiefungen der Fassungsvorder-
und -rückwand mit Spiel eingreifen. Umgekehrt können statt dessen an den Wänden
Vorsprünge angebracht sein und die Schieber geeignete Längsaussparungen besitzen.