DE69620687T2 - Signalleuchte mit elektrisch leitender Speisebahnen und Anschlussstück verbunden mit diesen Bahnen - Google Patents
Signalleuchte mit elektrisch leitender Speisebahnen und Anschlussstück verbunden mit diesen BahnenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Signalleuchten für Kraftfahrzeuge und insbesondere eine neue Signalleuchte mit verbesserten Mitteln zum Stromanschluß zwischen den an der Lampenfassung einer derartigen Leuchte vorgesehenen Metalleiterbahnen und einem Steckverbinder.
- Üblicherweise umfaßt eine Signalleuchte neben einem mit einer Sichtscheibe geschlossenen Sockel eine Lampenfassung, die an der Rückseite des Sockels vorgesehen ist und die mechanische Montage und den Stromanschluß einer oder mehrerer Lampen mit einer Versorgungsspannung gewährleisten soll.
- Der Stromanschluß zwischen den Lampen und dem Stromversorgungsstecker der Leuchte wird herkömmlicherweise durch eine Reihe von Leiterbahnen hergestellt, die in einem Metallblech durch Stanzen gebildet werden.
- Im Allgemeinen ist der Steckverbinder (Stecker oder Steckbuchse), der diese Leiterbahnen mit dem Kabelbaum des Fahrzeugs verbinden soll, auf angrenzenden Leiterbahnen angelötet.
- Dieser Lötvorgang ist natürlich arbeitsaufwendig und verlangsamt den Fertigungsprozeß der Signalleuchte.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, diese Nachteile des Standes der Technik zu beheben und eine Signalleuchte vorzuschlagen, bei der der mit den Leiterbahnen zu verbindende Steckverbinder ein völlig normaler Lötsteckverbinder sein kann, der keines Lötvorgangs bedarf und der auf den Leiterbahnen äußerst einfach und schnell zu montieren ist. Eine Signalleuchte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist zum Beispiel in der DE-C-41 08 390 beschrieben.
- Die Erfindung schlägt daher eine Signalleuchte für Kraftfahrzeuge vor, mit einem Sockel, der mit einer Sichtscheibe geschlossen ist und wenigstens eine Lampe enthält, sowie mit einer Vielzahl von Leiterbahnen, die an der Rückseite des Sockels vorgesehen sind und zum einen mit dem Sockel der Lampe bzw. der Lampen und zum anderen mit einem Steckverbinder verbunden sind, der dazu bestimmt ist, einen komplementären Steckverbinder des Kabelbaums des Fahrzeugs aufzunehmen, wobei sich die Leuchte dadurch auszeichnet, daß der Steckverbinder wenigstens einen Anschlußstift umfaßt, der aus einem Gehäuse des Steckverbinders hervorsteht, sowie wenigstens eine Leiterbahn mit einer Öffnung, in die der Stift unter Kraftaufwand eingesteckt ist, wobei die Ränder der Öffnung so geformt sind, daß der Stift klemmend an der Bahn gehalten wird.
- Bevorzugte aber nicht einschränkende Gesichtspunkte der erfindungsgemäßen Signalleuchte sind folgende:
- - der Anschlußstift ist ein dünner Stift, und die Öffnung ist ein schmaler Einschnitt, der in Längsrichtung in die Leiterbahn gearbeitet ist;
- - der bzw. jeder Einschnitt weist vor dem Einführen des Stiftes nahezu keine Breite auf;
- - der bzw. jeder Stift des Steckverbinders weist ein freies, sich verjüngendes Ende auf;
- - der bzw. jeder Stift des Steckverbinders weist an seinem freien Ende hakenförmige Mittel auf;
- - ferner sind Mittel zur Befestigung des Steckverbinders an einem die Leiterbahnen tragenden Element der Leuchte vorhanden;
- - die Leuchte besteht aus einer Mehrfachlampen-Leuchte, die eine Vielzahl aneinandergereihter Lampen umfaßt, und zwei Leiterbahnen sind zur gleichzeitigen Parallelspeisung dieser Vielzahl von Lampen vorhanden;
- - die Ränder der Öffnung sind in Form von zwei eingerollten, eine Feder bildenden Blättchen gestaltet.
- Weitere Gesichtspunkte, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung verdeutlicht die nachfolgende ausführliche Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, die unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beispielhaft in nicht einschränkender Weise angeführt ist, in denen:
- Fig. 1 eine Profilansicht im Teilschnitt eines Steckverbinders und eines angrenzenden Teils von Leiterbahnen einer Signalleuchte längs der Linie I-I aus Fig. 2 ist,
- Fig. 2 eine Draufsicht der Darstellung aus Fig. 1 ist,
- Fig. 3a und 3b Querschnittsansichten des Verbindungsbereichs einer Leiterbahn und eines Stiftes des Steckverbinders in vergrößertem Maßstab sind, und
- Fig. 4a und 4b Querschnittsansichten einer anderen möglichen Variante zur Verbindung zwischen der Leiterbahn und einem Stift des Steckverbinders sind,
- Fig. 4c eine schematische Perspektivdarstellung eines Steckverbinders und eines angrenzenden Teils einer Leiterbahn ist, die der in Fig. 4a und 4b dargestellten Variante entspricht,
- Fig. 5 ein waagerechter Teilschnitt einer Signalleuchte ist, die Leiterbahnen und einen Steckverbinder umfaßt, die erfindungsgemäß miteinander verbunden sind.
- Unter Bezugnahme auf zunächst Fig. 1 und 2 sind zwei Leiterbahnen 10a, 10b dargestellt, die auf einer Lampenfassung montiert sind, die ihrerseits an der Rückseite eines Sockels der Signalleuchte eines Kraftfahrzeugs (diese Teile sind nicht dargestellt) angebracht ist, wobei diese Bahnen in derselben Ebene parallel zueinander und nahe beieinanderliegend angeordnet sind.
- In jeder Leiterbahn 10a, 10b ist ein Einschnitt 101a bzw. 101b ausgebildet, der beim Preßstanzen der Leiterbahnen aus einem Metallblech mit geeigneter Dicke (typischerweise etwa zehn Millimeter) entsteht.
- Vorzugsweise wird dieser Einschnitt gebildet, ohne hierbei Werkstoff abzutragen, so daß die Breite praktisch gleich null ist oder maximal einen Bruchteil der Stiftbreite des Steckverbinders beträgt, wie noch nachstehend zu sehen sein wird. Der Einschnitt wird durch zwei Längsschnitte und einen Querschnitt hergestellt.
- Wie dargestellt, sind die beiden Einschnitte nebeneneinanderliegend mit einem Abstand zueinander ausgebildet, der dem Abstand zwischen den beiden Stiften des Steckverbinders entspricht.
- Der Steckverbinder umfaßt ein Gehäuse 20 aus Isoliermaterial, das eine Vertiefung enthält, die einen komplementären Steckverbinder aufnehmen soll. Aus diesem Gehäuse stehen zwei Anschlußstifte 21a, 21b hervor, wobei jeder Stift einen horizontalen Teil 211a bzw. 211b aufweist, an den sich ein nach unten weisender vertikaler Teil 212a bzw. 212b anschließt. Jeder Stift kann gegebenenfalls an seinem freien Ende eine hakenförmige Einrichtung 213a bzw. 213b aufweisen.
- Wie in Fig. 2 dargestellt, besitzt das Gehäuse 20 des Steckverbinders darüber hinaus einen oder mehrere, mit dem Gehäuse einstückig gearbeitete seitliche Verlängerungen 22, in denen eine Bohrung für eine Befestigungsschraube 30 ausgebildet ist. Der Steckverbinder ist auf die beiden Leiterbahnen so montiert, daß die vertikalen Teile 212a, 212b der Stifte 21a, 21b in die jeweiligen Einschnitte 101a, 101b der beiden Bahnen unter Kraftaufwand eingesteckt werden.
- In Fig. 1 gewährleisten die hakenförmigen Einrichtungen eine äußerst feste Verankerung der Stifte in den Leiterbahnen. Diese Montage wird durch die Schraube 30 gesichert, die zum Beispiel in eine Hülse eingeführt wird, welche an der Lampenfassung entsprechend positioniert ist, auf der die Leiterbahnen montiert sind.
- Die Einrichtungen 213a, 213b sind fakultativ. Insbesondere, und nun unter Bezugnahme auf Fig. 3a und 3b, sind Stifte näher dargestellt, deren vertikale Teile 212a, 212b sich an ihren Enden einfach verjüngen. Das Einstecken eines Stiftes 212a in den entsprechenden Einschnitt 101a bewirkt ein Abspreizen des Materials der Leiterbahn 10a beiderseits des Stiftes und durch das zwischen Stift und Bahn bestehende große Reibungsspiel ein Durchbiegen des Materials nach unten.
- Die durch die in der Leiterbahn in der Nähe des Einschnitts 101a auf diese Weise erzeugte elastische Rückstellkraft gewährleistet zusammen mit der erzwungenen Neigung der Bahn eine vollkommen ausreichende Haltewirkung und macht daher Halteeinrichtungen am Ende des Stiftes nicht erforderlich.
- Um dieses Resultat zu erreichen, weist jeder Einschnitt eine Länge in der Größenordnung von mehreren Millimetern auf, die insbesondere in Abhängigkeit von der Breite des Einschnitts, der Dicke der Bahn und der Breite des Stiftes gewählt ist.
- Gemäß einer Variante, wie in Fig. 4a bis 4c dargestellt, können die vertikalen Teile 212a, 212b der Stifte 21a, 21b in der Bahn 10a durch eingerollte Blättchen 300 gehalten werden, die eine Feder bilden und paarweise in der Bahn 10a ausgebildet sind. Diese Blättchen bilden die Ränder der Öffnung 101a.
- Der Abstand I zwischen zwei sich in Ruhestellung befindenden gegenüberliegenden Zungen 300 ist kleiner als die Breite L der Stifte 21a, 21b, so daß ein zwischen den beiden sich gegenüberliegenden Zungen 300 eingeführter Stift 21a, 21b in bezug auf die Bahn 10a klemmend zwischen diesen Zungen gehalten wird.
- Die Öffnung 101a kann ebenso wie in der Variante aus Fig. 3a und 3b ein Einschnitt sein. Sie verursacht am Stift folglich eine zu der Klemmwirkung der Blättchen 300 komplementäre Klammerwirkung.
- Unter Bezugnahme jetzt auf Fig. 5 ist eine erfindungsgemäß ausgeführte Signalleuchte gezeigt. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche hochgesetzte Bremsleuchte mit einem Sockel 50, der eine Vielzahl von Reflektoren bildet, die jeweils einer Lampe 40, vorzugsweise vom Typ "Wedge-Base" (sockellose Lampe), zugehörig sind. Der Sockel ist mit einer Sichtscheibe 70 verschlossen, und eine Lampenfassung 60 ist mit Leiterbahnen wie bei 10a versehen und an der Rückseite des Sockels befestigt, um die einzelnen, aneinandergereihten Lampen 40 parallel zu speisen. Es ist der Körper des Steckverbinders 20 zu erkennen, der mit einem komplementären Steckverbinder 80 zusammenwirken soll, von dem aus die mit 81 gekennzeichneten Leiter des Kabelbaums verlaufen, sowie die Schraube 30, die sich in einer Einschraubhülse 61 der Lampenfassung 60 befindet.
- Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung in keiner Weise auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt, sondern jede dem Erfindungssinn entsprechende Variante oder Änderung kann durch den Fachmann ausgeführt werden.
Claims (8)
1. Signalleuchte für Kraftfahrzeuge, mit einem Sockel (50), der mit einer
Sichtscheibe (70) geschlossen ist und wenigstens eine Lampe (40) enthält, sowie mit einer
Vielzahl von Leiterbahnen (10a, 10b), die an der Rückseite des Sockels vorgesehen
sind und zum einen mit dem Sockel der Lampe bzw. der Lampen und zum anderen
mit einem Steckverbinder (20) verbunden sind, der dazu bestimmt ist, einen
komplementären Steckverbinder (80) des Kabelbaumes des Fahrzeugs aufzunehmen,
wobei die Leuchte
dadurch gekennzeichnet ist, daß der Steckverbinder (20) wenigstens einen
Anschlußstift (21a, 21b) umfaßt, der aus einem Gehäuse des Steckverbinders (20)
hervorsteht, sowie wenigstens eine Leiterbahn (10a) mit einer Öffnung (101a), in die
der Stift (21a, 21b) unter Kraftaufwand eingesteckt ist, wobei die Ränder der
Öffnung (101a) so geformt sind, daß der Stift klemmend an der Bahn (10a) gehalten
wird.
2. Signalleuchte nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußstift ein dünner Stift und daß die Öffnung
ein schmaler Einschnitt (101a) ist, der in Längsrichtung in die Leiterbahn (10a, 10b)
gearbeitet ist.
3. Signalleuchte nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. jeder Einschnitt (101a, 101b) vor dem
Einführen des Stiftes (21a, 21b) nahezu keine Breite aufweist.
4. Signalleuchte nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. jeder Stift (21a, 1b) des Steckverbinders ein
freies, sich verjüngendes Ende (212a, 212b) aufweist.
5. Signalleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. jeder Stift (21a, 21b) des Steckverbinders an
seinem freien Ende hakenförmige Mittel (213a, 213b) aufweist.
6. Signalleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß ferner Mittel (22, 30) zur Befestigung des Steckverbinders
an einem die Leiterbahnen (10a, 10b) tragenden Element (60) der Leuchte
vorhanden sind.
7. Signalleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einer Mehrfachlampen-Leuchte besteht, die
eine Vielzahl aneinandergereihter Lampen (40) umfaßt, und daß zwei Leiterbahnen
(10a, 10b) zur gleichzeitigen Parallelspeisung dieser Vielzahl von Lampen vorhanden
sind.
8. Signalleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder der Öffnung (101a) in Form von zwei
eingerollten, eine Feder bildenden Blättchen (300) gestaltet sind.
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