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Verbolzung für den Streckenausbau Die Erfindung bezieht sich auf eine
Verbolzung für den Streckenausbau, nach Patentanmeldung P 19441 VI a/ 5 c (deutsche
Auslegeschrift 1172 210) mit festen vorstehenden Ansätzen an den Bolzenenden,
welche durch an den Ausbauen liegenden Laschen verbunden sind. Das Hauptpatent ermöglicht
diese Verbindung durch die Idee, daß die am Rücken des Bolzenprofils angeordneten
Ansätze Langlöcher aufweisen und in einem Abstand von den Bolzenenden vorgesehen
sind, der größer als die halbe Breite des größten Ausbauprofiles ist, und daß über
die Ansätze eine gelochte Lasche geschoben ist, die durch einen Keil mit dem Bolzen
und dem Ausbauprofil verspannt ist. Im Gegenteil dazu, daß nach dieser Konstruktion
nur für die Rinnenprofile in der oberen Verlängerung der Ansätze austauschbare,
in das Innere der Profile greifende an sich bekannte Haltebügel angeordnet sind,
beschreibt die vorliegende Zusatzpatentschrift, für I-förmige wie rinnenförmige
Ausbauprofile die Haltebügel als Schrauben- oder Keilhaken auszubilden und anstatt
der festen Ansätze eine Anordnung zu treffen, daß die Ansätze sich durch die geraden
Enden der Schrauben- oder Keilhaken bilden, indem sie durch eine an den Bolzenenden
befestigte Schlaufe geführt und gehalten sind.
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Beim Erfindungsgegenstand wird die wahlweise Verbolzung der I-Profile
sowie die der Rinnenprofile dadurch erreicht, daß die geraden Enden der Schrauben-
oder Keilhaken durch eine an den Bolzenenden befestigte Schlaufe gesteckt sind.
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Es können profilierte Bolzen eckiger oder runder Form benutzt werden,
jeweils wie die statischen Momente es für die Gesamtaufgabe bedingen. Am Profil
des Bolzens wird im statisch besten Punkt (außerhalb) eine Schlaufe angebracht.
Diese Schlaufe bildet die bisherige Bohrung. Die Bohrung kann jetzt beliebig groß
gewählt werden, ohne daß dadurch der Bolzen selbst geschwächt würde oder größer
gewählt werden müßte. Der Bolzen wird vielmehr für das Druckmoment gewählt, wodurch
er relativ leicht gehalten werden kann. Die nun groß gefertigte Bohrung einer Schlaufe
läßt zu, daß die Schenkel der Schrauben- oder Keilhaken beliebig großen Querschnitt
haben können. Es ist dadurch zusätzlich die Erfüllung eines guten Zugmomentes für
den Bolzen sehr einfach. Weil jetzt der große Querschnitt der Schenkel der Schrauben-
oder Keilhaken nicht mehr die Bolzen schwächt, braucht man nicht kleinlich mit seinen
Ausmaßen zu rechnen.
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Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß der Abstand der Längsachse der
Schlaufe vom Ende des Bolzens für das größte gängige Ausbauprofil vorgesehen ist
und die Schrauben- oder Keilhaken verschiedene Hakenweiten wie die Laschen verschiedene
Lochabstände haben. Jede Zechenanlage kann daher ohne Rücksicht auf die Vielfalt
der eingesetzten Ausbauprofile, den Bolzen für das größte und damit analog für alle
kleineren Profile wählen. Will man kleinere Ausbauprofile verbolzen, so benutzt
man dieselben Bolzen, doch mit Schrauben- oder Keilhaken, deren Hakenweite bei den
kleineren Rinnenprofilen größer ist und Laschen, deren Lochabstand in jedem Falle
kleiner ist. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß nur noch eine Bolzenart für
I- und eine Bolzenart für Rinnenprofile vorhanden zu sein braucht, auch wenn eine
Zechenanlage mehrere Ausbauprofile benutzt. Es sind lediglich die Schrauben- oder
Keilhaken in verschiedenen Hakenweiten und die Laschen in verschiedenen Lochabständen
zu führen, um jeweils jede Verbolzungskombination herstellen zu können.
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Damit kleine Ausgleichmöglichkeiten in der Verbolzung bestehen, haben
die Schlaufen der Bolzen wie die Langlöcher der Laschen in üblicher Art und Weise
etwas Freiraum, wodurch sich die Bolzen auch besser mit ihren Auflageflächen auf
den Ausbauprofilen anpassen. Um jedoch eine bestimmte Toleranz nicht zu überschreiten,
ist auf den Schenkeln der Schraubenhaken oder Keilhaken in gewissem Abstand eine
Arretierung angeordnet.
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Diese gibt so viel Bewegungsfreiheit, daß die obenerwähnte Anpassung
der Bolzen möglich ist, jedoch der bestimmte Stützpunkt am Ausbauprofil fixiert
bleibt.
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Es braucht nicht erwähnt zu werden, daß auch mehrere Schlaufen an
einem Ende des Bolzens, z. B. zwei, angeordnet werden können.
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Die Erfindung ist in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen veranschaulicht.
Es zeigt beispielsweise die
A b b. 1 ein Rinnenprofil im Querschnitt
mit einer einseitig angebrachten Verbolzung, A b b. 2 ein kleineres Rinnenprofil
im Querschnitt gemäß A b b. 1, mit Verwendung desselben Bolzens und eines größeren
Keilhakens, A b b. 3 ein I-Profil im Querschnitt mit einer einseitig angebrachten
Verbolzung, A b b. 4 ein größeres I-Profil im Querschnitt gemäß A b b. 3 mit Verwendung
desselben Bolzens und eines größeren Keilhakens, A b b. 5 den Schnitt
A -B der A b b. 1, A b b. 6 den Schnitt C-D der A b b. 1.
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Die A b b. 1 bis 6 zeigen Bolzen 1 aus U-Eisen, mit dem Unterschied,
daß ihre Enden gerade oder schräg sind, um am Steg des I-Profils oder an der Flanke
des Rinnenprofils befestigt zu werden. An den Bolzen sind Schlaufen 16 angesetzt,
die Bohrungen 4 bilden. Der Abstand u der Öffnungen 4 von den Enden der Bolzen ist
durch das größte Ausbauprofil der Zechenanlage bestimmt. Die Verwendung unterschiedlicher
Rinnenausbauprofile 6-6' zeigen die A b b. 1 und 2. Man erkennt, daß gemäß A b b.
1 ein Keilhaken 8 mit geringer Hakenweite 15 beim größeren Rinnenprofil 6, dagegen
gemäß A b b. 2 ein Keilhaken 8' mit größerer Hakenweite 9 beim kleineren Rinnenprofil6'
Verwendung findet. Weil die Schenkel der Schrauben- oder Keilhaken 8-8' stark ausgebildet
sind, ist ihre Verbiegung durch Zugbeanspruchung ausgeschlossen. Die große Öffnung
4 iäßt eine kräftige Gestaltung der Keilhaken 8-8' zu, wodurch auch die Hakenweite
9 (mit einem großen flachen Haken) noch erreichbar ist, ohne die Stabilität zu gefährden.
Die Schenkel der Keilhaken 8-8' werden durch eine Lasche 3 vor dem Ausbauprofil
in etwas erweiterte Langlöcher 14 aufgenommen und durch einen Keil 10, wie
bekannt, festgespannt. In gleicher Art und Weise ist gemäß A b b. 3 und 4 die Verbolzung
I-förmiger Grubenausbaue 5-5' möglich. Sinngemäß ist auch hier der Abstand u der
Bohrung 4 auf das größte I-Ausbauprofil der Zechenanlage eingestellt. Alle kleineren
Profile sind mit ein und demselben Bolzen in entsprechende Schraubenhaken oder Keilhaken
8-8' mit den zugehörigen Laschen 3 zu erfassen.
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Nach den A b b. 3 und 4 werden die Hakenweiten 9'-15' mit den größeren
Profilen größer. Jedoch auch hier besteht keine Befürchtung, daß ihre Stabilität
nicht ausreichen könnte.
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Selbstverständlich ist, daß beidseitig von den Bolzen eine wie zwei
Schlaufen 3 mit Öffnungen 4 angeordnet sein können, so daß also an jedem Bolzenende
zumindestens zwei Schrauben- oder Keilhaken angebracht werden können.
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Diese erhalten auf den Schenkeln eine Arretierung 11, die es ermöglicht,
daß der Bolzen immer im Schwerpunkt auf die Ausbauprofile 6-6' oder 5-5'
auftrifft. Die Verbolzung nach der Erfindung bringt den Vorteil, daß bei gewichtsmäßig
kleinen und dazu für alle formgleichen Ausbauprofile die gleichen Bolzen, wenn sie
für die Druckaufnahme genügen, die für die Zugmomente querschnittsmäßig vorteilhaften
Flachprofile als Schraubenhaken oder Keilhaken verwendet werden können.