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Transportbehälter Die Erfindung bezieht sich auf Transportbehälter
mit ganz oder teilweise zusammenlegbaren Seitenwänden, mittels deren der Behälter
im Leerzustand auf geringste Abmessungen gebracht oder - in beladenem Zustand innerhalb
eines Behälterstapels stehend - seitlich geöffnet und entladen werden kann.
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Zusammenlegbare Behälter üblicher Art weisen umklappbare Seitenbegrenzungen
auf und besitzen daher eine größere Anzahl von Gelenken, die in Herstellung und
Handhabung umständlich und außerdem als verhältnismäßig empfindliche Bauelemente
für rauhe Betriebsbedingungen wenig geeignet sind. Aufgabe der Erfindung ist die
Schaffung eines zusammenlegbaren Transportbehälters ohne in sich starre, umklappbare
Begrenzungsflächen, womit die erwähnten Nachteile vermieden werden.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, bei
einem Transportbehälter mit zusammenlegbaren Seitenwänden mindestens eine der Seitenwände
ganz oder teilweise ebenflächig in sich zusammenschiebbar auszubilden.
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In Weiterentwicklung der Erfindung wird vorgeschlagen, die Behälterwände
aus einem nicht maschenfesten Drahtgeflecht herzustellen, dessen querliegende Maschenzeilen
senkrecht hierzu in sich zusammenschiebbar sind. Ein solches Drahtgeflecht gewährleistet
auf sicherste und billigste Weise ein einwandfreies Zusammenschieben der Behälterwände.
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Ist das Drahtgeflecht für sehr kleine Teile nicht feinmaschig genug,
so lassen sich als zusammenschiebbare Behälterwände auch flexible, gefaltete oder
passend gelochte Folien, Gewebe od. dgl. verwenden. Ebenso sind jalousieartig gestaffelte
Rippenanordnungen geeignet.
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Durch die in sich zusammenschiebbare Ausbildung der Seitenwände läßt
sich der Transportbehälter bei Nichtgebrauch in einfacher Weise auf kleinsten Raum
unterbringen. Der erfindungsgemäße Transportbehälter ist deshalb besonders als Einhängekorb
für Rungenpaletten geeignet. Derartige für den Transport von Langgut bestimmte Rungenpaletten
lassen sich dadurch wahlweise auch zum Transport von losen Kleinteilen verwenden.
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Für den Einsatz des Behälters als Einhängekorb für Rungenpaletten
wird vorgeschlagen, die vier aus einem nicht maschenfesten Drahtgeflecht gebildeten
Seitenwände an einem Rahmen aufzuhängen und die Maschenzeilen, die quer zu ihrer
Längsrichtung ineinanderschiebbar sind, parallel zum Rahmen anzuordnen.
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Bei einer solchen Ausbildung läßt sich der Rahmen zusammen mit den
Seitenwänden bei Nichtgebrauch
von den Rungen abnehmen und vollständig in sich zusammenschieben,
so daß der Behälter für die Stapelung nur annähernd den Platz des Rahmens benötigt.
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Die erfindungsgemäße Behälterausbildung läßt sich vorteilhafterweise
auch bei einzelnen Behälterseitenwänden anwenden. Sind z. B. zwei gegenüberliegende
Seitenwände zusammenschiebbar, so kann der Behälter wahlweise entweder (alle Seitenwände
hochgezogen) als Boxpalette oder (beide gegenüber-Iiegenden Seitenwände zusammengeschoben)
ähnlich einer Rungenpalette zum Transport von Langgut und sperrigen Gütern eingesetzt
werden. Auch kann eine solche Palette innerhalb eines aus mehreren unmi.ttelbar
aufeinandergesetzten Behältern bestehenden Stapels ohne zeitraubendes Umsetzen der
darüber befindlichen Palette entladen werden. Letzteres gilt auch für Behälter,
bei denen nur eine Seitenwand zusammenschiebbar ist.
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Einzelne Seitenwände lassen sich in Weiterentwicklung der Erfindung
in einfacher Weise bei Behältern mit an den Ecken vorgesehenen Pfosten dadurch in
sich zusammenschiebbar ausbilden, daß die zu einer zusammenschiebbaren Seitenwand
gehörigen Eckpfosten als Führungsschienen für einen Querstab ausgebildet sind, der
als Seitenwand ein nicht maschenfestes Drahtgeflecht trägt, dessen Maschenzeilen
sich beim Absenken des an den Pfosten aufhängbaren Querstabes ineinanderschieben.
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In den Zeichnungen sind zwei Ausführungsbeispiele dargestellt. Hierbei
zeigt F i g. 1 einen Einhängebehälter nach der Erfindung für eine Rungenpalette
in perspektivischer Ansicht, F i g. 2 den Aufbau einer aus Drahtgeflecht bestehenden
zusammenschiebbaren Behälterfläche und F i g. 3 eine Gitterboxpalette mit einer
Schiebe wand in teilweise geöffneter Stellung, während
F i g. 4
und 5 eine Schiebewandhalterung für den Behälter nach Fig. 3 im Horizontal- und
Vertikalschnitt wiedergeben.
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Der Behälter nach F i g. 1 ist als Einhängekorb für eine Palette
mit Bodenplatte 1 und Seitenrungen 2 (strichpunktiert angedeutet) bestimmt und ermöglicht
deren Verwendung wahlweise zum Transport von Langgut oder von in größeren Stückzahlen
anfallenden Kleinteilen od. dgl. Die Seitenwände 3 des Korbes bestehen aus einem
einfach geknüpften, in vertikaler Richtung ebenflächig in sich zusammen schiebbaren
Drahtgeflecht, dessen Maschenaufbau in F i g. 2 schematisch dargestellt ist. Dabei
nehmen die Maschenzeilen 4 ihre dem Beladungszustand entsprechende auseinandergezogene
Lage ein, während die strichpunktiert angedeutete Maschenzeile 5 quer zur Zeilenrichtung
zusammengeschoben ist.
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An den Vertikalkanten 6 der Seitenwände 3 sind die Enden der aneinanderstoßenden
Maschendrähte durch Schlingen beweglich miteinander verbunden, so daß die Zusammenschiebbarkeit
des Geflechts nicht beeinträchtigt wird. Gegebenenfalls können die Seitenwände aber
auch aus einer ununterbrochenen Bahn des Drahtgeflechts von einer dem gesamten Behälterumfang
entsprechenden Länge durch Abwinkeln in den Kantenlinien und Zusammenknüpfen nur
einer Stoßkante hergestellt werden. In gleicher Weise erfolgt der Anschluß der Seitenwände
an den in vorliegendem Beispiel ebenfalls aus Drahtgeflecht bestehenden Behälterboden
7. Zwischen die senkrecht aneinanderstoßenden Maschenzeilen von Boden- und Seitenflächen
können auch Verstärkungsstangen eingeknüpft werden, da hier auf Zusammenschiebbarkeit
keine Rücksicht zu nehmen ist. Aus diesem Grunde ist im Bedarfsfall auch eine feste
Bodenplatte als Behälterboden verwendbar.
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Die Oberkanten der Seitenwände 3 sind an einem rechteckigen, in seinen
Abmessungen dem Palettengrundriß angepaßten Rahmen 8 aus Flach- oder Profilstahl
befestigt. Bei eingesetztem Behälter liegt der Rahmen 8 auf den Rungen 2 und ist
durch in entsprechende Rahmenbohrungen eingreifende, an zwei gegenüberliegenden
Rungenköpfen angebrachte Bolzen 9 gegen seitliche Verschiebung gesichert.
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Der Aufbau der Palette selbst wird zweckmäßig derart gestaltet, daß
die Rungen mit dem Palettenboden 1 lösbar verbunden und innerhalb des Plattenbodens
unverlierbar unterzubringen sind. Hierdurch erreichen die Abmessungen des gesamten
Transportgeräts in zusammengelegtem Zustand ein Mindestmaß.
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F i g. 3 zeigt eine Gitterboxpalette, deren eine Schmalseitenstirnfläche
10 als Drahtgeflechtschiebewand nach Fig. 2 ausgeführt ist und zum Be- und Entladen
bei nicht zugänglicher Behälteroberseite dient. Die Oberkante der Schiebewand wird
durch einen Querstab 11 gebildet, dessen Enden ebenso wie die Seitenkanten des Drahtgeflechts
gemäß F i g. 4 in den aus U-Profilstäben bestehenden Eckpfosten 12 der Palette vertikal
verschiebbar geführt sind. Der Querstab 11 kann nach F i g. 5 in mehreren teilweise
bis vollständig geöffneten Stellungen der Schiebewand durch Einhängen der Stabenden
in entsprechende Haken 13, die an der Profilinnenseite der Eckpfosten 12 angebracht
sind, festgestellt werden.
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Auch die gegenüberliegende Stirnfläche 14 kann in gleicher Weise
zusammenschiebbar ausgebildet werden, wodurch der Behälter ähnlich einer Rungenpalette
zum Transport von sperrigen Gütern benutzt werden kann. In diesem Falle werden zweckmäßig
Querträger 15 des Behälterdeckrahmens entfernt, was bei genügend biegesteifer Befestigung
der Eckpfosten am Behälterboden ohne weiteres durchführbar ist.