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Einrichtung zum Wenden schwerer Bauteile Die Erfindung bezieht sich
auf eine Einrichtung zum Wenden schwerer Bauteile mit zwei an einem Bauteil angreifenden
Lastgreifmitteln, die an je mindestens einem unabhängig bewegbaren Lastseil angeschlagen,
unabhängig betätigbar und mit einander zugewandten Greiforganen über das zu wendende
Bauteil lösbar miteinander zu verbinden sind.
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Bei einer bekannten Einrichtung dieser Art sind als Lastgreifmittel
Elektromagnete vorgesehen, wodurch die Anwendbarkeit dieser Vorrichtung auf das
Wenden von Bauteilen aus magnetisierbaren Werkstoffen beschränkt ist und außerdem
bei Stromausfall das zu wendende Bauteil abstürzen kann. Die bekannte Einrichtung
arbeitet im übrigen derart, daß das Bauteil zunächst mittels des einen Elektromagneten
angehoben wird, daß dann der zweite Elektromagnet an der der Angriffsfläche des
ersten Elektromagneten gegenüberliegenden Seite des Bauteiles angesetzt und das
Bauteil durch entsprechende Steuerung der Lastseile beider Elektromagnete gewendet
wird; dann wird der erste Elektromagnet von dem Bauteil gelöst und schließlich das
Bauteil mittels des zweiten Elektromagneten wieder abgelegt. Der Wendevorgang läßt
sich wegen des Ansetzens und Lösens der Elektromagnete nicht ruckfrei gestalten,
was ebenso wie die Beschränkung des Gewichtes des zu wendenden Bauteiles auf die
maximale Haftkraft eines Elektromagneten ein weiterer Nachteil der bekannten Einrichtung
ist.
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Ferner ist bereits eine Einrichtung zum Wenden von eine zentrale Öffnung
aufweisenden verhältnismäßig kleinen Gegenständen, z. B. Drahtspulen, bekannt, bei
der nur eine U-förmige Lastgreifklammer mit einem Schenkel in die Öffnung in dem
zu wendenden Gegenstand angreift. Das Wenden erfolgt dabei absatzweise dadurch,
daß nach jedem Schritt des Wendevorganges der Gegenstand auf eine Unterlage abgesetzt
und das Lastseil dann für den nächsten Schritt mittels eines Lasthakens an einer
anderen Stelle in der Lastgreifklammer eingehängt wird. Auch mit dieser bekannten
Einrichtung ist ein ruckfreies Wenden schwerer Bauteile nicht möglich.
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Außerdem ist bereits eine ausschließlich zum Heben und Senken z. B.
plattenförmiger Bauteile geeignete Einrichtung bekannt, bei der zwei mit einem einzigen
Lastseil verbundene U-förmige Lastgreifklammern an zwei gegenüberliegenden Kanten
des Bauteiles angreifen, wobei die Öffnungen beider Lastgreifklammern in Greifstellung
einander zu- ; gewandt sind. Ein Wenden von Bauteilen ist mittels dieser Einrichtung
nicht möglich. Schließlich sind bereits Einrichtungen zum Wenden schwerer balkenförmiger
Bauteile, z. B. aus Beton bestehender Tragbalkenstücke einer Einschienenbahn, bekannt,
bei denen die Bauteile zusammen mit den sie tragenden Transportwagen eingespannt
und mittels in Rollen gelagerter Ringe oder auf Führungen abrollender Wiegen gewendet
werden. Solche Einrichtungen ermöglichen nur das Wenden der Bauteile, nicht aber
auch ein Heben und Senken derselben, so daß hierfür weitere Geräte erforderlich
sind. Außerdem lassen sich solche Einrichtungen zum Wenden wegen ihrer großen Abmessungen
und Gewichte nur ortsfest auf entsprechenden Fundamenten anordnen. Hohe Kosten,
großer Raumbedarf, Schwierigkeiten beim Wenden gekrümmter, balkenförmiger Bauteile,
wie sie als Tragbalkenstücke für Kurven einer Einschienenbahn benötigt werden, und
nicht ruckfreies Wenden sind weitere Nachteile dieser bekannten Einrichtungen.
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Die Erfindung bezweckt die Beseitigung der angegebenen Nachteile und
besteht bei einer . Einrichtung der eingangs genannten Art darin, daß die Lastgreifmittel
in an sich bekannter Weise als U-förmige Lastgreifklammern mit in Greifstellung
einander zugewandten Öffnungen ausgebildet sind, wobei die Lastgreifklammern an
je mindestens einem freien Schenkel mit verstellbaren Greifpratzen als Greiforgane
und mit seitlichen Seilführungen als Anlage für die Lastseile beim Wenden versehen
sind. Bei dieser Einrichtung beginnt der Wendevorgang damit, daß die eine Lastgreifklammer
von oben das Bauteil erfaßt und dieses von oben in die auf dem Boden liegende zweite
Lastgreifklammer, deren Schenkel nach aufwärts gerichtet sind, hineinhebt. Dann
wird auch die Greifpratze der zweiten Lastgreifklammer in Greifstellung verriegelt
und in deren auf dem Boden liegendes Mittelteil das zugehörige Lastseil eingehängt,
wobei dieses über die seitlichen Seilführungen
gelegt wird. Durch
Anheben des Lastseiles der ersten Lastgreifklammer wird dann das Bauteil mit den
beiden Lastgreifklammern angehoben, dann wird das Lastseil der zweiten Lastgreifklammer
ebenfalls hochgezogen und das Lastseil der ersten Lastgreifklammer nachgelassen,
so daß das Bauteil mit den beiden daran sitzenden Lastgreifklammern um 180=' gewendet
wird. Durch Nachlassen beider Lastseile kann das Bauteil mit den beiden Lastgreifklammern
in der gewendeten Lage wieder auf dem Boden abgesetzt werden.
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Die Einrichtung nach der Erfindung ist besonders vorteilhaft für das
Wenden aus Beton bestehender Tragbalkenstücke für Einschienenbahnen anwendbar, zumal
diese aus fertigungstechnischen Gründen in umgekehrter Lage hergestellt werden und
dann um 180= gewendet werden müssen, und zwar aus Rationalisierungsgründen zweckmäßigerweise,
wenn sie gerade die erforderliche Festigkeit erreicht haben. Die Einrichtung nach
der Erfindung ermöglicht auch das Wenden gekrümmter Tragbalkenstücke und kann an
beliebigen Stellen gleichzeitig auch zum Heben und Senken eingesetzt werden. Die
geringen Kosten einer solchen Einrichtung und deren ruckfreies Arbeiten beim Wenden
sind weitere Vorteile.
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Die beiden Lastgreifklammern der Einrichtung können außer über das
zu wendende Bauteil noch durch zusätzliche lösbare Verbindungsmittel, z. B. Spannschraubschlösser,
miteinander verbindbar sein.
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Schließlich kann nach der Erfindung die Verstellung der Greifpratzen
zumindest teilweise stufenlos erfolgen, wie z. B. durch Exzenter, Kniehebel oder
hydraulisch.
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Beim Wenden von gekrümmten Tragbalkenstücken läßt man die Lastseile
zweckmäßigerweise an derart gewählten Stellen an den Lastgreifklammern angreifen,
daß die Längsschwerachse beim reinen Heben und Senken vertikal unter diesen Stellen
liegt.
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In der Zeichnung sind als Ausführungsbeispiele Einrichtungen zum Wenden
von Tragbalkenstücken einer Einschienenbahn dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1
eine Einrichtung mit stufenweise verstellbaren Greifpratzen der Lastgreifklammern
in Ansicht, F i g. 2 eine einzelne Lastgreifklammer entsprechend F i g. 1 in Seitenansicht,
F i g. 3 eine Einrichtung gemäß F i g. 1 in einer Zwischenstellung des Wendevorganges
in Ansicht, Fig. 4 eine Einrichtung mit stufenlos verstellbaren Greifpratzen der
Lastgreifklammern in Ansicht, F i g. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in Fig.4.
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Bei der in den F i g. 1 bis 3 dargestellten Einrichtung sind zwei
gleiche, U-förmige Lastgreifklammern 17 und 18 mit freien Schenkeln 7 und verstellbaren
Greifpratzen 13 vorgesehen. Die Lastgreifklammern 17 und 18 sind als Schweißkonstruktion
aus Blechen 5, U-Eisen 6, gekrümmten Seilführungen 8 und Konsolen 9, mit denen sie
sich auf dem Boden 1 aufsetzen können, aufgebaut. In den freien Schenkeln 7 1 der
Lastgreifklammem 17 und 18 sind die geschweißten, kastenförmigen Greifpratzen 13
zwischen den Blechen 5 und den U-Eisen 6 verschieblich gelagert und mittels in Bohrungen
4 in den Greifpratzen 13 durch die freien Schenkel 7 hindurch- t steckbarer Steckbolzen
16 in der Greifstellung und der offenen Stellung verriegelbar. Die Mittelteile der
Lastgreifklammern 17 und 18 sind je mit drei nebeneinander angeordneten Bohrungen
12 versehen. Mittels eines Bolzens ist ein Keilschloß 10 eines Lastseiles 11 in
eine der Bohrungen 12 der Lastgreifklammer 17 einhängbar. Ein Keilschloß 2 eines
an-> deren Lastseiles 20 kann mittels eines Bolzens in eine der Bohrungen 12 in
der anderen Lastgreifklammer 18 eingehängt werden.
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Die Form der nach innen weisenden Enden 14 der Greifpratzen 13 ist
der Form eines zu wendenden Tragbalkenstückes 15 einer Einschienenbahn mit seinen
eingezogenen Seitenwänden 3 angepaßt, so daß sich in der Greifstellung der Greifpratzen
13 ein einwandfreier Formschluß ergibt. Zwischen den Mittelteilen der Lastgreifklammern
17 und. 18 und dem Tragbalkenstück 15 sind außerdem Keile 19 zur genauen Festlegung
des Tragbalkenstückes 15 vorgesehen. Beim Wenden legen sich die Lastseile 11 und
20 an den Seilführungen 8 der Lastgreifklammern 17 und 18 an.
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F i g. 1 zeigt den Zustand der Einrichtung; nachdem das Tragbalkenstück
15 mittels der Lastgreifklammer 17, deren Greifpratzen 13 in Greifstellung verriegelt
sind, in die mit aufwärts gerichteten freien Schenkeln 7 auf dem Boden 1 liegende
Lastgreifklammer 18 hineingehoben worden ist, wobei die Greifpratzen 13 der Lastgreifklammer
18 noch in der offenen Stellung verriegelt sind. F i g. 3 zeigt die Einrichtung
in einer Zwischenstellung während des Wendens des Tragbalkenstückes 15, wobei das
Lastseil 20 an einer der Seilführungen 8 der Lastgreifklammer 18 unter Last anliegt.
Während das Lastseil 11 nachgelassen wird, wird das Lastseil 20 angehoben.
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Je nach dem Gewicht der zu wendenden Tragbalkenstücke 15 und der Tragfähigkeit
der Krane, die die Lastseile 11 und 20 betätigen, sind für das Wenden jeweils
ein oder mehrere aus je zwei Lastgreifklammern 17 und 18 bestehende Einrichtungen
erforderlich.
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Die bei der Einrichtung nach den F i g. 1 bis 3 dargestellte Verriegelung
der Greifpratzen 13 mittels der Steckbolzen 16 ermöglicht nur, die Greifpratzen
13 in einigen vorbestimmten Stellungen festzulegen. Um jedoch ein festes Anliegen
der Greifpratzen an dem zu wendenden Bauteil auch bei größeren Toleranzen in dessen
Abmessungen zu erreichen, ist eine in dem erforderlichen Bereich stufenlose Verstellbarkeit
wenigstens einer Greifpratze jeder Lastgreifklammer mit entsprechender Verriegelungsmöglichkeit
notwendig. Hierzu sind beispielsweise Anordnungen mit Exzentern oder Kniehebeln
oder hydraulische Verstellmittel, z. B. mit einer an der Lastgreifklammer angeordneten
Handpumpe, geeignet.
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Bei der in F i g. 4 und 5 dargestellten Einrichtung sind an in Schweißkonstruktion
ausgeführten Lastgreifklammern 22 Greifpratzen 21 schwenkbar gelagert, die als U-förmige
Schweißkonstruktion ausgebildet sind und die freien Schenkel 7 der Lastgreifklammern
22 von außen umfassen. Auf einer in der Lastgreifklammer 22 etwa im Bereich des
überganges von dem freien Schenkel ? zum Mittelteil drehbar gelagerten Welle 23
ist mittels sich in Längsrichtung der Greifpratze 21 erstreckender Langlöcher in
deren beiden Wangen die Greifpratze 21 schwenkbar und verschieblich gelagert. Die
Wangen der Greifpratze 21 sind mit zur Aufnahme eines Steckbolzens 24 geeigneten
Löchern 27 zur Verriegelung
in der offenen Stellung und mit Langlöchern
25 zur Verriegelung in der Greifstellung, bei der der Steckbolzen 24 durch ein Loch
26 in dem freien Schenkel 7 hindurchgesteckt wird, versehen. Auf der Welle 23 beiderseitig
im Bereich der Wangen der Greifpratze 21 befestigte Exzenter 28 wirken mit an den
Wangen der Greifpratze 21 befestigten Stegen 29 zusammen und sind zusammen mit der
Welle 23 mittels des darauf befestigten Bügelgriffes 30 drehbar. Im Mittelteil der
Lastgreifklammern 22 ist ein Auflagestück 31 gelenkig angeordnet.
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Das Ergreifen eines Tragbalkenstückes 15 mittels einer von oben aufgesetzten
Lastgreifklammer 22 erfolgt in der Weise, daß sich zunächst die Lastgreifklammer
22 bei mittels in die Löcher 27 eingesetzter Steckbolzen 24 in offener Stellung
verriegelten Greifpratzen 21 mit dem an ihrem Mittelteil gelenkig angeordneten Auflagestück
31 auf die Oberseite des Tragbalkenstückes 15 aufsetzt. Dann werden die Greifpratzen
21 nach innen geschwenkt und mittels der durch die Langlöcher 25 und die Löcher
26 hindurchgesteckten Steckbolzen 24 in dieser Stellung verriegelt, wobei die Greifpratzen
21 infolge der Langlöcher in ihrer Längsrichtung verschieblich bleiben. Durch Drehen
der Bügelgriffe 30 werden dann die Exzenter 28 gegen die Stege 29 gedrückt und dadurch
die Greifpratzen 21 in ihrer Längsrichtung so nach oben verschoben, daß sich entsprechende
Auflageflächen 33 der Greifpratzen 21 gegen die an dem Tragbalkenstück 15 vorgesehenen
schrägen Übergangsflächen zu den eingezogenen Seitenwänden 3 legen. Ein unbeabsichtigtes
Lösen der Verriegelung kann durch in der Zeichnung nicht dargestellte Ratschen an
den Bügelgriffen 30 verhindert werden.
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Beim Einsetzen und Verriegeln eines von oben in eine Lastgreifklammer
22, deren freie Schenkel 7 nach oben weisen, eingeführten Tragbalkenstückes 15 wird
entsprechend verfahren. Die zu einer Einrichtung zum Wenden zusammengehörigen beiden
Lastgreifklammern 22 können noch durch beiderseits des Tragbalkenstückes 15 liegende
Spannschraubschlösser 32 verbunden werden, was insbesondere bei sehr hohen Gewichten
der Tragbalkenstücke 15 empfehlenswert ist.