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Transportable Hebevorrichtung Die Erfindung bezieht sich auf Hebevorrichtungen,
die insbesondere zum Beladen und Entladen von Lastwagen od. dgl. - bestimmt sind.
Es sind Hebevorrichtungen in verschiedensten Ausführungen bekannt, die eine pneumatisch
oder hydraulisch heb-und senkbare Tragsäule aufweisen, -die konzentrisch zu einer
hohlen Führungssäule angeordnet und mit einem in der Führungssäule angeordneten
Druckzylinder verbunden ist, und die an ihrem unteren Ende seitlich verstellbare-
Lasttragarme aufweist.
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Eine bekannte Hebevorrichtung dieser Art weist zwei Tragsäulen auf,
die sich jeweils auf einem Dreibein abstützen und mit einer Traverse versehen sind.
Die Enden der beiden Traversen können durch Querträger miteinander verbunden werden,
welche in axialer Richtung zu den Traversen verschiebbar sind.
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An diesen Querträgern sind Haken angeordnet, welche unter die anzuhebenden
Lasten greifen sollen. Diese Vorrichtung ist verhältnismäßig aufwendig und hat außerdem
den Nachteil, daß die Lasten jeweils nur zwischen den beiden Tragsäulen und den
entsprechenden Querträgern erfaßt und angehoben und später wieder abgesetzt werden
können.
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Es sind ferner Hebevorrichtungen für Kraftfahrzeuge od. dgl. bekannt,
deren Tragsäule aus zwei Teilen aufgebaut ist, die teleskopartig auseinandergefahren
werden können. Zwischen beiden Säulenteilen ist ein Hohlraum vorgesehen, in den
ein Druckmittel eingeführt werden kann. Dieses Druckmittel bewirkt dann eine axiale
Verschiebung der beiden Säulenteile gegeneinander, d. h. ein Anheben bzw. Absenken
des äußeren Säulenteiles. Hierbei besteht der Nachteil, daß zwischen den beiden
Säulenteilen eine besonders sorgfältige Abdichtung erforderlich ist, um ein Austreten
der hydraulischen Druckflüssigkeit zu verhindern. Die Abdichtung ist besonders deshalb
schwierig, da sie praktisch gleichzeitig zur Führung der Säulenteile dienen muß.
Bei einer handbetätigten hydraulischen Hebevorrichtung hat man daher vorgeschlagen,
den äußeren Teil der Tragsäule über Rollen auf dem inneren Teil der Tragsäule abzustützen.
Hierdurch werden die Dichtungen zwar entlastet, jedoch wird die gesamte Vorrichtung
im Aufbau sehr viel komplizierter. Außerdem besteht der Nachteil, daß die beiden
Teile der Tragsäule keine Drehbewegungen gegeneinander ausführen können. Dieser
Nachteil besteht auch bei einer anderen ortsfest angeordneten Tragsäule zum Anheben
von Automobilen. In dem inneren Säulenteil ist bei dieser Ausführung ein pneumatisch
zu betätigender Kolben eingepaßt, dessen Kolbenstange mit dem äußeren Teil der Tragsäule
verbunden ist. Als Führungsglieder sind Rollen vorgesehen.
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Es sind andererseits Gabelstapler, Hubstapler od. dgl. bekannt, die
sich dazu -eignen, Kisten und sonstige Güter zu einem Lage; zu transportieren und
in die entsprechende Höhe anzuheben, um sie raumsparend stapeln zu können. -Diese
Fahrzeuge sind beliebig bewegbar und können daher äußerst vielseitig eingesetzt
werden. Ihre Gabeln sind dabei beispielsweise axial verschiebbar, an der Hubvorrichtung
angeordnet, sie können auch um eine horizontale Achsmach oben geklappt werden, wobei
Anschläge vorgesehen sind, welche die Schwenkbewegung der Gabeln begrenzen. Ebenso
ist es bekannt, die Gabelarme der Stapelfahrzeuge in horizontaler Richtung seitlich
zu verschieben, um sie der Breite der anzuhebenden Lasten . anzupassen: Der ;große
Nachteil der Hubfahrzeuge besteht darin, daß sie sehr kostspielig sind und auch
ein großes Gewicht aufweisen.
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Für Firmen, die, nur gelegentlich Kisten od. dgl. aufeinanderstapeln
wollen, lohnt sich die Anschaffung eines Gabelstaplers daher nicht: Für solche Fälle
hat man bereits,Dreibeine mit Flaschenzug, Laufkatze oder Kran vorgeschlagen, die
man an beliebigen Plätzen aufstellen kann, die jedoch in ihrer Anschaffung ebenfalls
kostspielig und in der Bedienung umständlich sind. Auch sind diese Geräte nicht
geeignet, um -einen schweren Behälter auf. ein Straßenfahrzeug auf- bzw. von ihm
herabzusetzen.
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Um diesen Vorteil zu erreichen, hat man bereits Spezialfahrzeuge vorgeschlagen,,
, die als Niederflurgerät ausgebildet sind und von denen nachAbklappen einer Wand,
die als Ladebrett dient, die Behälter herabgerollt werden können. Ferner ist es
bekannt, den Fahrzeugboden eines Spezialfahrzeuges nach links oder rechts zu kippen
und die Behälter auf-oder abzurollen. Weiterhin sind Fahrzeuge bekannt, bei denen
sich die Pritsche bis auf den Boden absenken läßt, so daß das Laden und Entladen
ebenerdig
erfolgen kann. Nach einem anderen Vorschlag kann auch
die hintere Bordwand eines Lastwagens mittels einer kostspieligen Vorrichtung bis
auf den Boden herabgesenkt werden, so daß sie wie ein Aufzug wirkt. Hierzu sind
aber jeweils nur beschränkt verwendbare und kostspielige Spezialfahrzeuge erforderlich.
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Alle bekannten Vorrichtungen weisen den Nachteil auf, daß sie im Aufbau
kompliziert sind und viel Platz beanspruchen, wodurch sie entsprechende Anschaffungskosten
verursachen und nur beschränkt einsatzfähig sind. Diese Vorrichtungen sind nur dann
wirtschaftlich, wenn sie ständig gebraucht werden oder auswechselbar sind, so daß
sie bei verschiedenen Fahrzeugen verwendet werden können.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein leichtes handliches Gerät
zu schaffen, welches wenig Raum beansprucht und mit dem man ohne Schwierigkeiten
im Straßenverkehr übliche Lasten auf einen Lastwagen od. dgl. heben bzw. von ihm
herabheben kann. Deshalb wird gemäß der Erfindung eine transportable Hebevorrichtung
vorgeschlagen, bei der der Druckzylinder als selbständige Baueinheit ausgebildet
und mit seiner Kolbenstange mit dem stulpenartig in das obere Ende der Führungssäule
hineinragenden Ende der um ihre Längsachse verdrehbaren Tragsäule verbunden ist
und bei der die am unteren Ende der Tragsäule sich diametral nach den Seiten erstreckenden
Lastarme als zweiteilige Gabelhalter für je eine unter die Last zu schiebende Gabel
ausgebildet sind. Diese Vorrichtung besitzt den Vorteil. daß sie verhältnismäßig
einfach aufgebaut ist und sämtliche Einzelteile in Leichtmetall ausgeführt werden
können, wodurch das Gerät ein geringes Gewicht erhält. Daher läßt es sich auch von
einer Person an den gewünschten Einsatzort .tragen, wo es ohne Schwierigkeiten bedient
werden kann. Für die normale Ausführung wird das Gerät etwa die Höhe von 1 m aufweisen,
so daß die Gabeln von der Höhe des Bodens bis an die Höhe der Pritsche eines üblichen
Lastwagens angehoben werden können. Will man die erfindungsgemäß vorgeschlagene
Hebevorrichtung jedoch in Lagerhäusern verwenden, so kann man die Tragsäule auch
länger ausführen.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Gabelhalter
teleskopartig verlängerbar, um die Gabeln der Breite der zu hebenden Lasten anzupassen.
Am Ende jedes Gabelhalters ist ein Auge vorgesehen, in dem die Gabel in ihrer Längsrichtung
verschiebbar ist. Sie läßt sich daher verschieden weit unter die Last schieben.
Die Aussparungen in den Augen und die Gabeln weisen einen quadratischen oder rechteckigen
Querschnitt auf, so daß die Gabeln nicht verkanten können. Die Augen sind gegenüber
den Gabelhaltern um 90° schwenkbar, damit man die Gabeln nach dem Gebrauch aufrecht
neben die Säulen stellen kann. Dadurch nimmt das Gerät verhältnismäßig wenig Platz
in Anspruch, solange es nicht gebraucht wird.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt F i g. 1 eine perspektivische Ansicht und F i g. 2 einen Teilschnitt.
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Auf einer Grundplatte 1, an der in beliebiger Weise Räder angeordnet
sein können, ist eine Führungssäule 2 befestigt, die von einer Tragsäule 3 konzentrisch
umfaßt wird. Die Tragsäule 3 ist an dem Außenmantel der Säule 2 geführt und gegenüber
der Führungssäule 2 teleskopartig verschiebbar. Das obere Ende 3 a der Tragsäule
3 ist stulpenartig nach innen umgebogen und ragt ein Stück in das Innere der hohlen
Führungssäule 2 hinein. In der Führungssäule 2 befindet sich ein als selbständige
Baueinheit ausgebildeter Druckzylinder 4, der über eine Bohrung 5 in der Grundplatte
1 und eine Anschlußleitung 6 mit einer Druckluftquelle verbunden ist. Als
Druckluftquelle kann beispielsweise die Motorpumpe eines Lastkraftwagens dienen,
die an diesem zum Aufpumpen der Reifen sowieso vorhanden ist. Die Kolbenstange 7
des Zylinders 4 ist mittels einer Mutter 8 an dem umgestülpten Ende 3a der
Tragsäule 3 befestigt, so daß die Bewegungen des Kolbens auf die Tragsäule übertragen
werden.
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Am unteren Ende der Tragsäule sind diametral gegenüberliegend zwei
Gabelhalter 9 vorgesehen, deren Einzelteile 9a und 9b teleskopartig gegeneinander
verschiebbar sind. Der Teil 9b, der in den Teil 9a hineinragt, weist
dabei an seinem inneren Ende einen Anschlag 9c auf, der ein vollständiges Herausziehen
aus dem Teil 9a verhindert.
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Am äußeren Ende der Gabelhalterteile 96 sind Augen 10 vorgesehen,
in denen Gabeln 11 in ihrer Längsrichtung verschiebbar stecken. Die Augen
10 sind würfelförmig ausgebildet, und die in ihnen vorgesehenen Aussparungen 10a
weisen einen quadratischen Querschnitt auf. Denselben Querschnitt weisen die Gabeln
11 auf, so daß sie sich nicht verkanten können. Jedes Auge 10 ist mit dem
Gabelhalterteil 9b um einen Zapfen 12 schwenkbar verbunden, wobei die Schwenkbarkeit
auf eine Bewegung bis zu 90° beschränkt ist, um die Gabeln entweder in der horizontalen
oder vertikalen Stellung festhalten zu können.
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Die Gabeln 11 weisen am hinteren Ende eine Anschlagplatte
13 auf, die ein Herausrutschen aus den Augen 10 verhindert. Das vordere
Ende der Gabeln ist keilförmig ausgebildet. In diese Enden wird nach dem Einführen
der Gabeln 11 in die Augen 10 ein Bolzen 1.4 gesteckt, der ebenfalls als
Anschlag dient.