DE1173375B - Fahrbare Einrichtung zum Dosieren von Mischungsbestandteilen von Beton od. dgl. - Google Patents
Fahrbare Einrichtung zum Dosieren von Mischungsbestandteilen von Beton od. dgl.Info
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Description
- Fahrbare Einrichtung zum Dosieren von Mischungsbestandteilen von Beton od. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf eine fahrbare Einrichtung zum Dosieren von Mischungsbestandteilen von Beton od. dgl.
- Es ist bereits eine fahrbare Einrichtung zum Dosieren von Mischungsbestandteilen von Beton bekanntgeworden, bei der auf einem auf Stützfüßen ruhenden Grundrahmen Stützen für Vorratslagerwände von ebenerdigen Zuschlagstofflagern mit einer Beschickungsvorrichtung für die Anhäufung der Zuschlagstoffe in den Lagerplätzen angeordnet sind. Dabei gelangen die Zuschlagstoffe durch Verschlüsse, die sich in der Abdeckplatte des Grundrahmens befinden, in, einen unter der Rahmenabdeckplatte vorgesehenen Auffang- und Wiegebehälter, in dem die Mischungsbestandteile dosiert, d. h. gewogen, und aus dem die abgewogene Charge in den Aufzugskübel einer Mischmaschine übergeben wird. Schließlich ist auf dem Grundrahmen der Vorrichtung noch ein Bindemittelzuteiler angeordnet, der aus einer Zementwaage mit Wiegebehälter besteht, aus dem die dort bereitgestellte Bindemittelmenge der Zuschlagstoffcharge zugeleitet wird.
- Zur Übergabe einer bereitgestellten Charge muß der Aufzugskübel der Mischmaschine den Auffang-und Wiegebehälter unterfahren. Dazu ist meist die Anlegung einer Grube erforderlich, in der der abfahrende Aufzugskübel sowie zumindest die unteren Teile des Auffang- und Wiegebehälters Platz finden. Das Anlegen einer solchen Grube ist jedoch zeitraubend und infolge der Auskleidung, die dazu meist erforderlich wird, auch teuer. Auf Stadtbaustellen können wegen bereits vorhandener Versorgungsleitungen oft überhaupt keine Gruben angelegt werden.
- Aus diesen Gründen ist bei einer anderen bekannten Anlage bereits an Stelle des Auffangbehälters, der sich unter dem Zuteiler befindet, ein zu ebener Erde fahrbarer und mit einer Wiegevorrichtung ausgerüsteter Chargierbehälter angeordnet, der, unter den Verschlüssen des Zuteilers stehend, beladen, anschließend über den bereitstehenden Aufzugskübel der Mischmaschine verfahren und dessen Inhalt schließlich in den Aufzugskübel eingekippt wird. Mit diesem fahrbaren Chargierbehälter läßt sich zwar die Anlegung einer Grube teilweise vermeiden, nämlich soweit dieselbe den Auffangbehälter aufzunehmen hat, doch muß der Aufzugskübel noch immer der, Chargierbehälter unterfahren, was gänzlich ohne Grube nicht möglich ist. Dazu kommt als weiterer wesentlicher Nachteil die Anordnung der Verschlüsse des Zuteilers, die so hoch über dem Boden und damit über dem Grund des Lagerplatzes der Mischgüter liegen müssen, daß eine Beschickung des Chargierbehälters überhaupt möglich wird. Dies aber hat das unerwünschte Anwachsen des Volumens des Totlagers zur Folge, welches für den Zuteilvorgang nicht nutzbar zu machen ist und welches bei der Umsetzung der Betonbereitungsanlage abgeräumt werden muß.
- Weiterhin ist es bereits bekannt, zur Vermeidung einer großen Grube die Mischtrommel eines Betonmischers auf einer schrägen Aufzugsbahn hochzuziehen und in deren Endpunkten das Beladen der Mischtrommel bzw. die Übergabe der fertigen Mischung vorzunehmen. Bei dieser Vorrichtung hat jedoch das Problem der Zusammenstellung und des Abwiegens der Mischgutcharge keine Berücksichtigung gefunden, und außerdem ist auch dort eine sogenannte Füllgrube vorgesehen, in die die Mischtrommel zur Übernahme der Mischgutcharge eingefahren wird.
- Nun sind zur Betonbereitung sogenannte Aufzugsmischer bekanntgeworden, bei denen der in einer Aufzugsbahn laufende und durch Seilzug betätigte Aufzugsbehälter mit einem Mischwerk ausgerüstet und gleichzeitig als Mischbehälter ausgebildet ist. Dadurch, daß diese Aufzugsmischer ein besonders leistungsfähiges Mischwerk aufweisen, welches bereits während der Zuteilung des Mischgutes und anschließend noch während des Aufzugsvorganges betrieben wird, hat sich die bisher übliche Zeit, die zur Fertigstellung einer Charge Beton zur Verfügung stand, erheblich verringert. Um diesen Vorteil des Aufzugsmischers im praktischen Einsatz voll nutzbar zu machen, ist es erforderlich, außer der Vermeidung einer Grube auch den Zuteilvorgang zu verbessern und diesen in kürzerer Zeit, als es bisher notwendig und möglich war, durchzuführen. Daraus ergibt sich die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, die darin besteht, die bisher bekannten Einrichtungen zum Dosieren von Mischungsbestandteilen, insbesondere für die Betonbereitung, hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, besonders für das Zusammenwirken mit modernen, schnell laufenden Aufzugsmischern, ihrer Verwendbarkeit ohne jegliche Grube und ihrer Transportierbarkeit maßgeblich zu verbessern.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer fahrbaren Einrichtung zum Dosieren von Mischungsbestandteilen, bei der auf einem auf Stützfüßen ruhenden Grundrahmen Stützen für Vorratslagerwände für Zuschlagstofflager mit einer Beschickungsvorrichtung und Zuführungsöffnungen, ein mit einer Waage verbundener Zuteil- und Dosierbeälter für die Zuschlagstoffe und eine Zuteilvorrichtung mit Wiegeanlage für das Bindemittel angeordnet sind, dadurch Gelöst, daß als Dosierbehälter eine zylinderförmige Trommel mit waagerechter Mittelachse und einer Einfüllöffnung dient, wobei die Trommel in einer als Aufzugsbahn ausgebildeten Führungsbahn, welche mit einer waagerechten Schwenkachse in einem Wiegebalken aufgehängt ist, von einer unteren Füllstellung in eine obere Entleerungsstellung unter gleichzeitigem Drehen der Trommel um ihre Mittelachse mittels eines Seilzuges bewegbar ist.
- Der Grundrahmen ist mit einer Deckplatte versehen, die den Zuteiler trägt und über der das Mischgut vom Beschicker aufgehäuft wird. Diese Deckplatte weist Durchbrüche auf, die mit Verschlüssen versehen sind, und trägt die Betätigungsmittel für diese Verschlüsse. Durch die Verschlüsse gelangt das Mischgut in den Dosierbehälter.
- Der Grundrahmen ist ebenfalls in bekannter Weise mit abnehmbaren sowie auswechselbaren Stützen versehen und kann dadurch in unterschiedlicher Höhe so aufgestellt werden, daß für das Dosiergerät jede Mischmaschine verwendbar ist, auch wenn es sich um solche handelt, bei denen der Mischbehälter und der Aufzugskübel noch getrennt sind. Die unterschiedliche Arbeitsstellung des Rahmens, in dem der Dosierbehälter läuft, wird durch Verschwenken in seinem Drehpunkt festgelegt. Zum Transport wird der Schwenkrahmen parallel zum Grundrahmen arretiert, werden die Rahmenstützen abgenommen und die Zuteilerstützen ineinandergefahren. Dadurch ergibt sich auch bei großen Geräten eine so geringe Höhe, daß die gesamte Einrichtung mit Beschicker, von dem lediglich der Ausleger und gegebenenfalls die Bedienungskanzel abgenommen ist, auf einem Einachsfahrwerk transportiert werden kann. Dabei ist vorteilhaft, daß ein Zerlegen der Einrichtung in einzelne Baugruppen, wie dies für Anlagen vergleichbarer Leistung bisher notwendig war, völlig entfällt.
- Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 9 und 14.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird an Hand der Zeichnung beschrieben und näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 die Zusammenstellung einer kompletten Betonbereitungsanlage mit Beschicker, Zuteiler, Dosiergerät und Aufzugsmischer, F i g. 2 die Seitenansicht des Dosiergerätes, wobei der Zuteiler mit dem Beschicker weggelassen ist, F i g. 3 die Draufsicht auf das Dosiergerät nach F i g. 2, F i g. 4 die Ansicht des Dosiergerätes mit Zuteiler, Beschicker und Zementwaage in Transportstellung.
- In F i g. l ist die Anordnung des Dosiergerätes innerhalb einer kompletten Betonbereitungsanlage dargestellt. Es kann auf dem Boden 1 oder auf einem ebenen Fundament 2 bzw. auf einem Montageträger für die gesamte Anlage stehen und mit jedem Mischer, auch mit dem hier schematisch angedeuteten Aufzugsmischer 3 zusammenwirken. Auswechselbare und abnehmbare Stützen 4 dienen zur ungefähren Festlegung der Höhes der Einrichtung und tragen den kastenförmigen Grundrahmen 5. Im Grundrahmen ist die Wiegeeinrichtung (F i g. 2) angeordnet, die aus dem Schneidemager 6 mit Pfanne 7, dem Wiegebalken 8, der einen geschlossenen Rechteckrahmen bildet, und dem beweglichen Lager 9 besteht. Der Wiegebalken überträgt seine Bewegungen über den Hebel 10 auf das Anzeigeinstrument 11. In den Seitenteilen des Wiegebalkens 8, ungefähr im ersten Viertel von der Pfanne 7 her gesehen, sind mittels einer waagerechten Schwenkachse 12 die Seitenwangen 13 des Schwenkrahmens 14 in Achsschenkeln 15 (F i g. 3) gelagert. Dieser Schwenkrahmen 14 ist um die Schwenkachse 12 schwenkbar. Er ist ebenfalls kastenförmig ausgebildet, und seine Seitenwangen tragen an dem zum Mischer weisenden Ende einen Aufbau 16 mit einer Traverse 17. Sein dem Zuteiler zugekehrtes Ende trägt erhöhte Seitenteile 18. Zwischen diesen Aufbauten befindet sich eine parallel zu den Seitenwangen 13 laufende Führungsschiene 19, die zwischen sich und den Seitenwangen eine gerade Führungsbahn 20 bildet. In diesen beidseitigen Führungsbahnen läuft auf Rollen 21 sowie Achsschenkeln oder einer durchgehenden Mittelachse 22 der zylindrische Dosierbehälter 23, welcher allseitig geschlossen ist und lediglich einen annähernd über seine ganze Breite reichenden Füllaufsatz 24 mit Einfüllöffnung 25 aufweist, die zugleich den Behälterauslauf darstellt. Die Seitenteile des Dosierbehälters sind mit einem Radkranz 26 versehen, weicher eine Verzahnung 27 trägt, die in einer Gegenverzahnung 18 kämmt, die im Unterteil der Seitenwangen 13 angeordnet ist. Auf der Traverse 17 sitzt der Antriebsmotor 29, der über die gemeinsame Welle 30 zwei Seiltrommeln 31, 32 antreibt. Ein Seil 33 läuft von der Seiltrommel 31 über den zylindrischen Teil des Dosierbehälters 23 und zwei Ausgleichsrollen 34, die sich dort befinden, zur Seiltrommel 32. Die Steuerung des Antriebsmotors 29 erfolgt durch Endschalter 35, 36 an den Enden der Führungsbahn 20. Ein Spannschloß 37 zwischen dem Grundrahmen 5 und dem Schwenkrahmen 14 sorgt für die richtige Einstellung des letzteren gegenüber den Zuteilerverschlüssen 41 und dem Mischeraufzugsbehälter 38. Die Deckplatte 39 des Grundrahmens 5, die den Zuteiler trägt, weist Durchbrüche 40 auf, die geradlinig nebeneinander liegen und mit Verschlüssen 41 versehen sind. Sie trägt außerdem die Betätigungsmittel für diese Verschlüsse. Zur Verschlußbetätigung sind sowohl hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch wirkende Schließzylinder 42 als auch mechanische Hebelübertragungen 43 angeordnet. Beide Betätigungsmittel sind miteinander gekoppelt und können wahlweise benutzt werden.
- Auf der Deckplatte 39 sind in bekannter Weise aus Profilstahl 44, 45 gebildete lotrechte Stützen angeordnet (F i g. 1), die eine Teilung 46 aufweisen, so daß die oberen Stützenteile 47 in die unteren Stützenteile 48 eingefahren werden können. Zwischen jedes Stützenpaar sind Bohlen 49 hindurchgeschoben, die sich in der lotrechten Achse 50 treffen und die die Trennwände 51 für die Lagerplätze 52 (F i g. 3 ) bilden, in denen das Mischgut 53 lagert. Sämtliche Stützen tragen gemeinsam den oberen Abschlußrahmen 54 mit dem Drehgestell 55, auf dem die Beschickungseinrichtung angeordnet ist. Es kann sich dabei um ein Ausleger-Schrappgerät mit der Bedienungskanzel 56, dem Ausleger 57 und dem Schrapperkübe158 handeln, der vom Zugseil 59 sowie dem Rückholseil 60 betätigt wird und der das Mischgut aus den Lagerplätzen zum Zuteiler hin anhäuft. Auf der dem Zuteiler gegenüberliegenden Seite des Grundrahmens 5 ist der Bindemittelzuteiler 61 angeordnet, der als Zementwaage ausgebildet sein kann, über die dem Mischeraufzugsbehälter 38 der jeweils erforderliche Bindemittelanteil übergeben wird. Der Auslaufverschluß der Zementwaage 61 mündet in einen separaten Bindemittelschacht 62 (F i g. 2), der bis zu einem Staubschutz 63 führt, welcher an der Übergabestelle des Dosierbehälters am Schwenkrahmen 14 befestigt ist. Neben dem Bindemittelschacht kann ein parallellaufender Schacht oder ein Rohr zur Zugabe des Anmachwassers angeordnet sein. Bei der Übergabe der Mischgutcharge aus dem Dosierbehälter 23 in den Mischeraufzugsbehälter 38 wird durch den Staubschutz 63 eine Verbindung zwischen der Öffnung 25 des Dosierbehälters und der Öffnung 64 des Mischeraufzugsbehälters hergestellt.
- Der Dosiervorgang geht folgendermaßen vor sich: Nachdem der Dosierbehälter 23 seine unterste Stellung I erreicht hat, werden nacheinander die Verschlüsse 41 entweder automatisch oder manuell über die mechanische Betätigungsvorrichtung 43 geöffnet und die einzelnen Mischgutkomponenten in der erforderlichen Menge aus den Lagerplätzen 52 in den Dosierbehälter eingefüllt. Nachdem auf diese Weise eine Mischgutcharge abgewogen ist, erfolgt die Einschaltung eines Antriebsmotors 29, und über das Seil 33 wird der Dosierbehälter aus seiner unteren Stellung I heraus zu seiner oberen Übergabestellung II hin in Bewegung gesetzt. Dabei wälzt sich die Verzahnung 27 in der Gegenverzahnung 28 ab, und die Einfüllöffnung 25 des Dosierbehälters bewegt sich auf der Kurve 65. In der oberen Stellung 1I angelangt übergibt der Dosierbehälter seinen Inhalt durch seine jetzt nach unten weisende Einfüllöffnung 25 in den Mischeraufzugsbehälter 38, wobei eine Vormischung der Zuschlagstoffe stattfindet. Gleichzeitig hat sich der Verschluß der Zementwaage geöffnet, und das für die Charge bereitgestellte Bindemittel gelangt durch den Bindemittelschacht 62 ebenfalls in den Mischeraufzugsbehälter. Anschließend läuft der Dosierbehälter selbsttätig in die untere Stellung I zurück.
- Nach Beendigung des Einsatzes an einer Baustelle wird das Spannschloß 37 gelöst und der Schwenkrahmen 14 in Richtung des Pfeiles 66 (Fig. 2) eingeschwenkt, so daß er im Inneren des Grundrahmens 5 zu liegen kommt. Nachdem auch die Bohlen 59 aus dem Zuteiler entfernt, seine oberen Stützen 47 in die unteren Stützen 48 eingefahren sind und der Ausleger 57 vom Beschicker abgenommen ist, wird die gesamte Dosiereinrichtung auf das Einachsfahrwerk 67 (F i g. 4) aufgesetzt und kann darauf schnell zum neuen Einsatzort verfahren werden.
Claims (14)
- Patentansprüche: 1. Fahrbare Einrichtung zum Dosieren -von Mischungsbestandteilen von Beton od. dgl., bei der auf einem auf Stützfüßen ruhenden Grundrahmen Stützen für Vorratslagerwände für Zuschlagstofflager mit einer Beschickungsvorrichtung und Zuführungsöffnungen, ein mit einer Waage verbundener Zuteil- und Dosierbehälter für die Zuschlagstoffe und eine Zuteilvorrichtung mit Wiegeanlage für das Bindemittel angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, das als Dosierbehälter (23) eine zylinderförmige Trommel reit waagerechter Mittelachse (22) und einer Einfüllöffnung (25) dient, wobei die Trommel in einer als Aufzugsbahn ausgebildeten Führungsbahn (20), welche mit einer waagerechten Schwenkachse (12) in einem Wiegebalken (8) aufgehängt ist, von einer unteren Füllstellung in eine obere Entleerungsstellung unter gleichzeitigem Drehen der Trommel um ihre Mittelachse (22) mittels eines Seilzuges bewegbar ist.
- 2. Einrichtung nach Ansruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wiegebalken (8) der Wiegevorrichtung einen geschlossenen Rechteckrahmen bildet.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Dosierbehälter (23) mit Rollen (21) in der Führungsbahn (20) bewegt wird, die geradlinig isst und zwischen Seitenwangen (1.3) eines Schwenkrahmens (14) und einer Führungsschiene (19) über den Seitenwangen gebildet ist.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bewegung des Dosierbehälters (23) mittels einer Seilzugeinrichtung über den Seitenwangen (13) des kastenförmigen Schwenkrahmens (14) eine Traverse (17) angeordnet ist, auf der ein Antriebsmotor (29) sitzt, der zwei auf einer gemeinsamen Welle (30) befindliche Seiltrommeln (31, 32) treibt, von denen ein Seil (33) über den zylindrischen Teil des Dosierbehälters (23) läuft.
- 5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Seil (33) über zwei Ausgleichsrollen (34) läuft, die an der Rückseite des Dosierbehälters (23) angeordnet sind.
- 6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur zwangmäßigen Führung des Dosierbehälters (23) dessen Seitenteile mit je einem Radkranz (26) versehen sind, die eine Verzahnung (27) tragen, welche in einer stangenförmigen Gegenverzahnung (28) kämmt, die im Unterteil der Seitenwangen (13) angeordnet ist.
- 7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung des Seilzug-Antriebsmotors (29) durch Endschalter (35, 36) erfolgt, die sich an den Endpunkten der Führungsbahn (20) befinden. B.
- Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dosierbehälter (23) allseitig geschlossen ist und lediglich einen annähernd über seine gesamte Breite reichenden Füllaufsatz (24) mit der Einfüllöffnung (25) aufweist.
- 9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkrahmen (14) im Grundrahmen (5) untergebracht ist.
- 10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelstellung des Schwenkrahmens (14) zum Grundrahmen (5) mittels Spannschlössern (37) einstellbar und feststellbar ist.
- 11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Grobeinstellung der Höhe des Grundrahmens (5) über dem Boden auswechselbare und abnehmbare Stützen (4) vorgesehen sind.
- 12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Grundrahmen (5) eine Deckplatte (39) mit geradlinig nebeneinanderliegenden Durchbrüchen (40) angeordnet ist, die von Verschlüssen (41) abgeschlossen sind.
- 13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß zum Betätigen der Verschlüsse (41) mechanische Betätigungsvorrichtungen (43) mit elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch wirkenden Betätigungsvorrichtungen (42) gekoppelt sind.
- 14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zum Transport der Einrichtung an den Grundrahmen (5) ein Einachsfahrwerk (67) ankuppelbar ist. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 440 217; VDI-Zeitschrift, Heft 21, Jg. 1960, S. 879.
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- 1963-03-15 GB GB1042463A patent/GB1024933A/en not_active Expired
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