DE1172559B - Schutzpolsterung an vorstehenden harten Kanten von Fahrzeugteilen - Google Patents
Schutzpolsterung an vorstehenden harten Kanten von FahrzeugteilenInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60R—VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60R13/00—Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
- B60R13/02—Internal Trim mouldings ; Internal Ledges; Wall liners for passenger compartments; Roof liners
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Description
- Schutzpolsterung an vorstehenden harten Kanten von Fahrzeugteilen Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzpolsterung, die mit einer Umkleidung versehen ist, an vorstehenden harten Kanten von Fahrzeugteilen.
- Um die Wageninsassen bei Unfällen oder starker Bremsung vor harter Berührung mit vorstehenden Teilen des Wagens zu bewahren, hat man bereits verschiedentlich die Anbringung von Polsterungen an diesen Teilen vorgeschlagen.
- Die bisherigen Vorschläge waren aber durch die Verwendung besonderer Befestigungsmittel kompliziert und außerdem nicht für alle Fälle verwendbar.
- Es ist bereits bekannt, die Stoßstangen von Kraftfahrzeugen mit Gummikissen zu polstern, die mit einem Tuchband, das mit einem Gummibelag bewehrt ist, bespannt sind. Man kennt auch Randleisten mit einem Kern aus gefalteten Gewebestreifen, die mit einem Hüllmantel umkleidet sind, wobei die Befestigungssplinte oder -stifte an eine Metalleinlage angelötet sind. Die Befestigungsmittel sind jedoch nicht längsverschieblich, und die Umkleidung wird nicht durch einen Schlauch, sondern durch eine einseitige Abdeckung gebildet, die aus einem Band besteht, das mit den Rändern auf die Unterseite umgelegt und an dem Träger festgeklebt ist. Sowohl das Löten als auch das Kleben mit seinen langen Trockenzeiten unter Spannung ist für die Massenherstellung von Schutzpolsterungen schlecht geeignet.
- Es ist auch eine aus einer Kartonplatte und Füllhaar bestehende Polsterplatte zum Verschließen der Innenöffnung einer Fahrzeugtür mit einer die Ränder der Platte umgreifenden Abdeckung und festen, nicht längsverschieblichen, mit Widerhaken versehenen Befestigungsstiften bekannt, wie auch eine mit Filz oder Watte oder Plüsch belegte Kartonabdeckplatte mit festen, nicht verschiebbaren, nach Art von Druckknöpfen ausgebildeten Haltestiften.
- Zum Stand der Technik gehören ferner in Längsnuten von Hohlprofilleisten verschiebbare Halteklammern, längsverschiebbare federnde Klammern, wie auch längsverschiebbare, nach Art von Druckknöpfen ausgebildete Haltestifte.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bauart einer mit einer Umkleidung versehenen Schutzpolsterung zu schaffen, die mit einfachen und billigen Mitteln an allen gefahrbringenden Stellen von Fahrzeugteilen, z. B. an dem Rahmen der Gepäcknetze, am Dachrand, an den Türoberkanten, ferner bei Ein- und Aussteigen und Durchgängen, an Rükkenlehnenoberkanten, Armaturenbrettern usw., anbringbar ist.
- Die Erfindung besteht darin, daß die Umkleidung aus einem den Polsterkörper und dessen Trägerleiste umfassenden, schlauchartigenHüllmantel besteht, der erst bei der Montage durch Eindrücken in eine Rinne der Trägerleiste gestrafft wird, und daß die Trägerleiste an ihrer Auflagefläche der Außenform der vorstehenden harten Kanten angepaßt ist.
- Diese Bauart ist vielfach anwendbar, wobei immer nur das Leistenprofil an seiner Auflagefläche der Außenform der vorstehenden harten Kanten anzupassen ist.
- Die Verwendung der im Schlauch untergebrachten Trägerleiste, mit deren Hilfe eine Befestigung an einer harten Kante ermöglicht wird, ergibt noch den besonderen Vorteil, daß das Polster weder unbeabsichtigt noch mutwillig gelöst werden kann.
- Durch die Anpassung der Berührungsfläche der konkav, nämlich. rinnenförmig ausgebildeten Trägerleiste an die Berührungsfläche der vorstehenden, meist abgerundeten harten Kanten der Fahrzeugteile und das Andrücken ergibt sich unter Berücksichtigung der erforderlichen Toleranzen eine faltenlose Einstülpung des schlauchartigen Hülhnantels und damit die gleichmäßige Oberflächenspannung, die notwendig ist, um die Polsterung und die Trägerleiste ohne übliche Befestigungsmittel und ohne äußerlich sichtbare Befestigungseinrichtungen zusammenzuhalten und den schlauchartigen Hüllmantel faltenlos zu befestigen. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes dargestellt, und zwar veranschaulicht F i g. 1 einen Querschnitt des Erfindungsgegenstandes bei Anbringung am Rahmenprofil eines Gepäcknetzes, F i g. 2 hierzu den bogenförmigen Endabschluß, F i g. 3 die Anbringung an eine Rückenlehne, F i g. 4 die Anbringung am Armaturenbrett und F i g. 5 die Schutzpolsterung vor der Anbringung. Das mit der Polsterung zu versehende Rahmenprofil des Gepäcknetzes ist mit 1 und der Polsterkörper ist mit 2 bezeichnet. Ein schlauchartiger Hüllmantel bzw. ein Schlauch 3 umgibt sowohl den Polsterkörper 2 als auch eine der Außenform des Rahmenprofils 1 angepaßte Trägerleiste 4. Durch die Anpassung ergibt sich eine rinnenförmige Ausbildung der Trägerleiste. In einer in Längsrichtung der Trägerleiste verlaufenden Längsnut 5 sind Gewindebolzen 6 untergebracht. Sie besitzen rechteckige Köpfe 7 und können in der Längsnut 5 passend zu den im Rahmenprofil 1 vorgesehenen Bohrungen 8 in Längsrichtung verschoben werden. Da die Gewindebolzen nicht gedreht werden können, weil sie von außen unzugänglich sind, dienen zu ihrer Befestigung statt der üblichen Muttern federnde Befestigungsklammern 9. Diese Klammern haben an der dem Polsterkörper zugewandten Seite einen Flansch 10, der sie daran hindert, in das Rahmenprofil hineinzurutschen. Der hülsenartige Körper der Klammer ist geschlitzt, so daß die in das Innere des Rahmenprofils 1 ragenden Enden federnd. nachgeben und mit ihren scharfen Kanten 11 in die Rillen der Gewindebolzen 6 einrasten können.
- Der Schlauch 3 kann aus Kunstleder hergestellt und an der Stelle 12 in Längsrichtung durch eine Naht aus einem Kunstlederstreifen endlos durch Nähen oder Schweißen zusammengefügt sein. Es kann aber auch eine Kunststoff-Folie ohne Gewebeträger verwendet werden, die entweder nahtlos als Hohlprofil hergestellt oder auf der Grundlage eines nahtlosen Gewebeschlauches gefertigt sein kann.
- Die Schutzpolsterung kann aus Gummi oder synthetischem Gummi bestehen, das als Hohlkammerprofil mit mehreren Hohlkanälen ausgebildet sein kann, die durch längsverlaufende Stützwände voneinander getrennt sind.
- Das Polsterprofil kann auch als Vollgummi-Profil in verschiedenen Weichheitsgraden porös oder nicht porös oder als Schaumstoff Profil ausgestaltet sein. Das Hohlkammerprofil kann auch nur einen einzigen Hohlkanal enthalten, also als einadriger Hohlschlauch ausgebildet sein. Die durch Lufteinschluß gebildete Polsterung könnte natürlich auch durch andere Polsterfüllungen ersetzt sein.
- Entsprechend dem Abstand der Bohrungen 8 voneinander sind im Schlauch Langlöcher 13 vorgesehen.
- Der Schlauch 3 ist soweit überdimensioniert, daß der Polsterkörper 2, die Trägerleiste 4, die Befestigungsklammern 9 und die Gewindebolzen 6 ohne Schwierigkeiten zusammen in den weit geöffneten Schlauch in dessen Längsrichtung eingeführt werden können (F i g. 5). Der Schlauch wird nach dem Einführen dieser Teile über den Polsterkörper 2 und der Trägerleiste 4 dadurch straff gespannt, daß nach dem Durchstecken der Gewindebolzen 6 und der Befestigungsklammern 9 durch die Langlöcher des Schlauches 3 das Rahmenprofil 1 des Gepäcknetzes beim Andrücken der Polsterung als Verdrängerkörper mit erhaben gewölbter Anlagefläche in die Rinne der Trägerleiste 4 eingedrückt wird. Dadurch wird der Schlauch 3 auf seiner nach der Montage unsichtbaren Seite in die Rinne der Trägerleiste eingezogen. Durch die unter Spannung erfolgte Umfassung wird der Polsterkörper 2 gegen die Trägerleiste 4 gepreßt und an ihr festgehalten. Außerdem ergibt sich eine faltenlose Oberfläche des Hülhnantels.
- Bei der Montage des Schutzpolsters werden in die Bohrungen 8 des Rahmenprofils 1 die federnden Klammern 9 eingedrückt, wobei deren federnd nachgiebige Zungen beim Durchtritt durch die Bohrungen zusammengedrückt werden und nach dem Passieren der Bohrungen sich mit ihren freien Enden über den Bohrungsdurchmesser hinaus nach außen erweitern, so daß sie in der Bohrung klemmend festgehalten werden. Der Flansch 10 verhindert ein Durchfallen der Klammer durch die Bohrung ins Innere des Rahmenprofils.
- An den abgrundeten Enden des Rahmens werden die aus F i g. 2 ersichtlichen Endstücke angebracht. Diese bestehen einteilig entweder aus Aluminium oder aus hartem oder weichem Kunststoff, wobei der Kunststoff ebenso wie der Schlauch 3 in verschiedenen Farben passend zur farblichen Innenausstattung des Fahrzeuges gehalten sein kann. Die Befestigung der Endstücke erfolgt mittels eingegossener Gewindebolzen und Klammern. Beim Ausführungsbeispiel der F i g. 3 sind bei ein wenig abgeänderter Gestalt der Trägerleiste alle Teile in gleicher Weise, wie beschrieben, vorhanden, und zwar ausgehend von außen der Schlauch, der Polsterkörper, die metallene Trägerleiste und die Gewindebolzen mit den Klammern. Dasselbe gilt auch für die F i g. 4 bei Befestigung des Erfindungsgegenstandes an einem Armaturenbrett.
- Für die Unteransprüche 2 bis 4 wird nur Patentschutz im Zusammenhang mit dem Patentanspruch 1 begehrt.
Claims (4)
- Patentansprüche: 1. Schutzpolsterung, die mit einer Umkleidung versehen ist, an vorstehenden harten Kanten von Fahrzeugteilen, dadurch gekennzeichn e t, daß die Umkleidung aus einem den Polsterkörper (2) und dessen Trägerleiste (4) umfassenden, schlauchartigen Hüllmantel (3) besteht, der erst bei der Montage durch Eindrücken in eine Rinne der Trägerleiste (4) gestrafft wird und daß die Trägerleiste (4) an ihrer Auflagefläche der Außenform der vorstehenden harten Kanten angepaßt ist.
- 2. Schutzpolsterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerleiste (4) in an sich bekannter Weise eine Längsnut (5) zur Aufnahme und zum Verschieben der Köpfe von schraubenartigen Befestigungsmitteln (6) enthält.
- 3. Schutzpolsterung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die schraubenartigen Befestigungsmittel den schlauchartigen Hüllmantel durchdringen und in den vorstehenden harten Kanten der Fahrzeugteile in an sich bekannter Weise von federnden Klammern (9) gehalten werden.
- 4. Schutzpolsterung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Trägerleiste (4) und der Rinne in den vorstehenden harten Kanten ein Raum für die Aufnahme der etwa vorhandenen Naht an dem schlauchartigen Hüllmantel vorgesehen ist. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 542 656, 631962; deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1738 887; französische Patentschriften Nr. 605 090, 605 265, 1015 770, 1052 517, 1205 039.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEH40724A DE1172559B (de) | 1960-10-20 | 1960-10-20 | Schutzpolsterung an vorstehenden harten Kanten von Fahrzeugteilen |
| GB3111961A GB943785A (en) | 1960-10-20 | 1961-08-29 | Improvements in or relating to protective padding material |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEH40724A DE1172559B (de) | 1960-10-20 | 1960-10-20 | Schutzpolsterung an vorstehenden harten Kanten von Fahrzeugteilen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1172559B true DE1172559B (de) | 1964-06-18 |
Family
ID=7154331
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEH40724A Pending DE1172559B (de) | 1960-10-20 | 1960-10-20 | Schutzpolsterung an vorstehenden harten Kanten von Fahrzeugteilen |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1172559B (de) |
| GB (1) | GB943785A (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE1227356B (de) | 1961-07-15 | 1966-10-20 | Happich Gmbh Gebr | Befestigung fuer die Schutzpolsterung an einem Hartkoerper eines Fahrzeuges, insbesondere eines Kraftfahrzeuges |
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1960
- 1960-10-20 DE DEH40724A patent/DE1172559B/de active Pending
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1961
- 1961-08-29 GB GB3111961A patent/GB943785A/en not_active Expired
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Also Published As
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| GB943785A (en) | 1963-12-04 |
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