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Kennzeichnungsträger für Schaltanlagen-Reihenklemmen Schaltanlagen-Reihenklemmen
sind bekanntlich mit Kennzeichen zu versehen, in der Regel mit laufenden Nummern.
Zu diesem Zweck sind an den Schaltanlagen-Reihenklemmen neben anderen Kennzeichnungsmitteln
unter Umständen auswechselbare, aber in ihrer Geometrie zur Schaltanlagen-Reihenklemme
fest orientierte, durchsichtige Schildchenträger bekannt, die zum Einschieben von
Schildchen als Kennzeichnungsträger eingerichtet sind. Die Schildchen selbst, die
die Kennzeichnung tragen, sind Einzelschildchen, woraus sich bereits ein wesentlicher
Nachteil insofern ergibt, da die einzelnen kleinen Schildchen nur umständlich mit
Pinzetten oder anderen Hilfsmitteln einzuschieben sind und der besonderen Auswahl
aus einem Behälter für diese Schildchen bedürfen, was zeitraubend ist.
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Die als Kennzeichnungsträger dienenden, zum Einschieben in die durchsichtigen
Schildchenträger eingerichteten Einzelschildchen sind einseitig mit den Kennzeichen
wie Ziffern, Buchstaben, Zeichen oder Farbsymbolen bedruckt, wobei diesen offenbar
eine bestimmte Richtung, nämlich zumeist die Leitungsrichtung der Klemmen als Leserichtung
zugeordnet ist. Die einzelnen Schildchen bestehen gewöhnlich aus Papier, Pappe oder
Kunststoff, wobei die Kennzeichnungen durch Beschriften oder Bedrucken hergestellt
werden. Oft werden ganze Tafeln oder Bögen aus nebeneinander und untereinander angeordneten
Schildchen gedruckt, die beispielsweise fortlaufend numeriert sind oder andere Kennzeichnungen
tragen; aus diesen Tafeln oder Bögen werden dann die einzelnen Schildchen vor dem
Anbringen ausgeschnitten. Auch diese Maßnahme ist nachteilig, da einerseits ein
exaktes Ausschneiden praktisch unmöglich ist und darüber hinaus beim Ausschneiden
die Schildchen häufig verschnitten werden. Um diese Nachteile zu umgehen, sind weiterhin
Vorschläge bekanntgeworden, jeweils eine Vielzahl gleicher Kennzeichen auf einem
durch vorgearbeitete Bruchlinien in eine entsprechende Zahl von Tafeln unterteilten
Streifen anzuordnen, von dem die einzelnen Schildchen bei Gebrauch nach Bedarf abgebrochen
werden. Hierdurch wird jedoch eine Vereinfachung des Einschiebens der Schildchen
in den Schildchenträger nicht erreicht.
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Die Schaltanlagen-Reihenklemmen werden bekanntlich auf vertikal oder
horizontal verlaufenden Klemm- oder Aufreihleisten angeordnet. Aus der praktisch
unabdingbaren Tatsache, daß den Schildchenträgern eine geometrisch feste Orientierung
an den Schaltanlagen-Reihenklemmen und eine bestimmte Einschubrichtung zugeordnet
ist, und aus der weiteren ebenfalls unabänderbaren Tatsache, daß den Schildchen
als Kennzeichnungsträgern eine ausgezeichnete Richtung als Ableserichtung zugeordnet
ist, ergibt sich, daß die Schildchen an den Schaltanlagen-Reihenklemmen entweder
nur bei deren Anordnung an waagerechter oder bei deren Anordnung an senkrechter
Klemmschiene, nicht aber bei beiden möglichen Anordnungen der Schaltanlagen-Reihenklemmen
mit zugeordneter Ablesevorrichtung vom vor den Klemmen stehenden Betrachter lesbar
angeordnet sind, was außerordentlich nachteilig ist und die Verwendung von besonderen
Kennzeichnungsträgern oder besonders bedruckten Schildchen für in horizontaler Reihe
oder in vertikaler Reihe angeordnete Schaltanlagen - Reihenklemruen erforderlich
macht. Letzteres ist an sich schon nachteilig, insbesondere aber auch insofern nachteilig,
als beim Einsetzen der Schildchen Verwechslungen zwischen solchen, die für in horizontaler
Reihung angeordnete Schaltanlagen-Reihenklemmen und solchen, die für in vertikaler
Reihung angeordnete Schaltanlagen-Reihenklemmen bestimmt sind, auftreten können.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, Kennzeichenträger in Form von in die
Schildchenträger von Schaltanlagen-Reihenklemmen einschiebbaren Schildchen so auszubilden,
daß die beschriebenen Nachteile vermieden werden.
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Die Erfindung betrifft einen Kennzeichenträger in Form von in die
Schildchenträger von Schaltanlagen-Reihenklemmen einschiebbaren Schildchen und besteht
in der Kombination der folgenden Merkmale: a) In bekannter Weise sind mehrere der
Schildchen zu einem Streifen mit zum Einschieben der Schildchen hinreichender Biegesteifigkeit
vereinigt und zwischen den Einzelschildchen brechbar ausgebildet, b) auf der einen
Seite der Streifen sind Kennzeichen mit in Längsrichtung verlaufender Ableserichtung,
auf
der anderen Seite sind Kennzeichen mit quer dazu verlaufender Ableserichtung angeordnet.
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Die Maßnahme, die Streifen zwischen den einzelnen Schildchen brechbar
auszubilden, kann durch geeignete Werkstoffauswahl allein verwirklicht werden. Es
empfiehlt sich jedoch, zwischen den Einzelschildchen des Streifens Sollbruchstellen,
z. B. Einkerbungen, vorzusehen, die bei den Biegebeanspruchungen, die beim Einschieben
der Einzelschildchen der Streifen in den Schildchenträgern auftreten können, nicht
zum Bruch führen, die jedoch ein leichtes Abbrechen des über das eingeschobene Schildchen
hinausstehenden Streifens zulassen, wenn das Schildchen eingeschoben ist und der
Streifen absichtlich abgewinkelt wird.
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Im allgemeinen wird man den Streifen aus Pappe entsprechender Stärke
herstellen, wobei die Streifen bedruckt und die Einzelschildchen durch Einkerbungen
od. dgl., die Sollbruchstellen darstellen, voneinander getrennt sind. Es empfiehlt
sich, den Streifen mit einer dünnen Folie zu kaschieren, die das Abbrechen nicht
erschwert, gegebenenfalls bereits ganz oder teilweise durchschnitten ist, und die
verhindert, daß bei der Handhabung des Streifens beim Einschieben der Einzelschildchen
der Streifen verschmutzt wird. Es besteht die Möglichkeit, den Streifen auch in
seiner Gesamtheit aus Kunststoff herzustellen und die Kennzeichen durch Prägen od.
dgl. auf dem Kunststoffstreifen anzubringen. Ein anderer Vorschlag geht dahin, Einzelschildchen
aus Kunststoff herzustellen und sie, wie bei sogenannten Brechpackungen üblich,
mit einer die gesamte Streifenlänge umschlingenden bzw. auf die Unter- oder Oberseite
aufkaschierten Folie zu versehen, wodurch die Einzelschildchen zu einem Streifen
vereinigt sind, nichtsdestoweniger jedoch, gegebenenfalls durch Sollbruchstellen
in den Folien, nach Einschieben leicht abbrechbar sind.
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Um mit möglichst wenig Kennzeichenträgern für möglichst viele Kennzeichnungsaufgaben
auszukommen, empfiehlt die Erfindung, auf der Vor- und Rückseite der Schildchen
der Kennzeichnungsträger unterschiedliche Kennzeichen anzubringen. So kann es sich
insbesondere empfehlen, einerseits mit in Längsrichtung verlaufender Ableserichtung
angeordnete Kennzeichen, andererseits mit demgegenüber quer zur Längsrichtung der
Streifen verlaufender Ableserichtung angeordnete Kennzeichen vorzusehen, wobei auf
Vor- und Rückseite die Kennzeichen bezüglich ihres Kennzeicheninhalts übereinstimmen
können, so daß wahlweise für horizontal oder vertikal aneinanderzureihende Reihenklemmen
die erfindungsgemäßen Kennzeichenträger Verwendung finden können. Im allgemeinen
sind auf den einzelnen Kennzeichnungsträgerstreifen die nebeneinanderstehenden Kennzeichen
derart angeordnet, daß sie nacheinander und fortlaufend zur Kennzeichnung der Schaltanlagen-Reihenklemmen
Verwendung finden können; so bestehen die Kennzeichen beispielsweise aus aufeinanderfolgenden
Buchstaben des Alphabetes oder aufeinanderfolgenden, zu Zahlen vereinigten Ziffern.
Es sind aber auch andere Kennzeichnungen, wie Farben und Symbole, möglich.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, daß wesentlich einfacher als bisher und unter Verzicht auf komplizierte Auswahl
aus Behältern, vor allem unter Verzicht auf Hilfsmittel, wie Pinzetten, Scheren
od. dgl., die als Schildchen ausgebildeten Kennzeichnungsträger auf Grund ihrer
erfindungsgemäßen Aneinanderreihung über Sollbruchstellen leicht, schnell und genau
passend in die 9 durchsichtigen Schildchenträger der Schaltanlagen-Reihenklemmen
eingesetzt werden können. Dabei können die Schildchenträger sich bereits an den
Schaltanlagen-Reihenklemmen befinden oder erst nach dem Einsetzen der Schildchen
mit diesen zu vereinigen sein. Jedenfalls werden die Arbeiten beim Einsetzen der
Schildchen wesentlich vereinfacht. Von besonderem Vorteil ist das Merkmal der Erfindung,
auf Vor- und Rückseite bezüglich der Ableserichtung unterschiedlich orientierte,
im übrigen aber übereinstimmende Kennzeichen vorzusehen, wodurch auch die eingangs
beschriebenen Nachteile beseitigt werden, die aus den einerseits festen Ableserichtungen
der Kennzeichen und andererseits den fest orientierten Einschubrichtungen der Schildchen
an den Schildchenträgern sowie drittens den unterschiedlichen, längs horizontaler
Achsen oder längs vertikaler Achsen zu reihenden Schaltanlagen-Reihenklemmen entstehen:
Für beide Anordnungsmöglichkeiten der Schaltanlagen-Reihenklemmen sind erfindungsgemäß
die gleichen Kennzeichenträger verwendbar. Im Ergebnis lassen sich die erfindungsgemäßen
Kennzeichenträger auf verschiedene Weise einsetzen, z. B. farbige Kennmarken neben
den VDE-mäßig vorgeschriebenen Nummernkennzeichnungen. Dies ist oft erwünscht, um
die Pol- und Phasenzugehörigkeit der betreffenden Klemmen augenfällig auszudrücken.
In Drehstromsystemen ist es zusätzlich gebräuchlich, den Phasenfarben noch gewisse
Buchstabenindizes zu geben. So führen die Enden der Sekundärwicklungen von Stromwandlern
die Kennbuchstaben k und i. Die Kennbuchstaben sind zu gewissen näheren
schaltungstechnischen Ausdeutungen erforderlich. Die erfindungsgemäßen Kennzeichnungsträger
lassen sich in dieser Hinsicht besonders vorteilhaft einsetzen, wenn man Schildchenträger
verwendet, die farbig gestaltet und deren Vorderseite teilweise ausgeschnitten ist.
Man braucht dann nur Einsteckstreifen der erfindungsgemäßen Art mit aufgedruckten
Indexzeichen verwenden und diese in die Schildchenträger einschieben. Dies bedeutet
demnach, daß man einerseits die farbige Pol- und Phasenkennzeichnung mit dem Träger
bewirken und andererseits auch die Indexzeichen in dem Streifeneinsteckverfahren
anbringen kann, ohne die farbigen Schilder fallweise von Hand beschriften oder einzeln
beprägen zu müssen.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert; es zeigt F i g. 1 einen Kennzeichnungsträger
nach der Erfindung in Aufsicht, F i g. 2 die Rückansicht des Gegenstandes nach F
i g. 1 und F i g. 3 einen Schildchenträger mit eingeschobenen Kennzeichenträgern.
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Der in den Figuren dargestellte Kennzeichenträger besteht aus Schildchen
1, die in Schildchenträger 2 von Schaltanlagen-Reihenklemmen einschiebbar sind.
Ein derartiger Schildchenträger ist perspektivisch mit einem teilweise eingeschobenen
Kennzeichenträger nach der Erfindung in F i g. 3 dargestellt. Erfindungsgemäß sind
mehrere der einzelnen Schildchen 1 zu dem dargestellten Streifen vereinigt, wobei
dieser zum Einschieben der Schildchen 1 in die Schildchenträger
2
hinreichende Biegesteifigkeit aufweist. Zwischen den Einzelschildchen 1 befinden
sich Sollbruchstellen 3, so daß die Einzelschildchen 1 nach dem Einschieben in den
Schildchenträger 2 abgebrochen werden können. Die Sollbruchstellen 3 sind im Beispiel
durch Einkerbungen verwirklicht. Die Streifen selbst können eine in der F i g. 1
teilweise abgezogene Kunststoffkaschierung 4 aufweisen oder auch aus lediglich durch
die Kunststoffkaschierung zu einem Streifen vereinigten Einzelschildchen 1 bestehen.
Wie F i g. 1 und 2 erkennen lassen, sind die Kennzeichnungen 5 auf der Vor- und
Rückseite der Schildchen 1 des Streifens unterschiedlich ausgeführt. Zwar haben
sie im Ausführungsbeispiel den gleichen Kennzeichnungsinhalt, jedoch sind sie so
angeordnet, daß einerseits die Ablaßrichtung in Streifenlängsrichtung, andererseits
die Ableserichtung quer dazu verläuft. Jedenfalls sind dabei die einzelnen Schildchen
1 in die Schildchenträger 2 derart einzuschieben, daß die Schaltanlagen-Reihenklemmen
wahlweise mit horizontaler oder vertikaler Anreihachse nebeneinandergereiht werden
können.