-
Mahlanlage zum Feinmahlen feuchter Stoffe Die Erfindung bezieht sich
auf eine Mahlanlage zum Feinmahlen von Stoffen, deren Feuchtigkeit in der Mühle
beseitigt werden soll. Es sind Mahlanlagen solcher Art bekannt, die aus einer mit
Heißluft beaufschlagten Prallmühle und einer nachgeschalteten Feinmühle bestehen,
die von der Staubluft durchströmt wird und mit einem mechanischen Gutaustrag und
einem Grießerücklauf versehen ist. Ferner ist eine Anlage solcher Art bekannt, bei
der Prallmühle und Feinmühle einen gemeinsamen Gutaustrag aufweisen und die Förderung
des in der zweiten Mühle zerkleinerten Gutes durch den @ .ersten Zerkleinerer hindurch
erfolgt, der somit gleichzeitig als Fördergebläse wirkt.
-
Demgegenüber besteht die Erfindung darin, daß hinter der Feinmühle
ein Abscheider vorgesehen ist, den der die Feinmühle verlassende Staubluftstrom
passiert, und dessen Reingasstutzen mit der in die Prallmühle mündenden Heißluftzuleitung
verbunden ist.
-
Vorzugsweise ist die von der Feinmühle über den Abscheider zur Heißluftzuleitung
der Prallmühle führende Leitung mit einer zur Einlaßseite der Feinmühle führenden,
verschließbaren Zweigleitung versehen.
-
Durch diese Ausgestaltung werden folgende Vorteile erzielt: 1, Die
Filteranlage für die Feinstentstaubung braucht lediglich für die Abgasmenge aus
der Prallmühle vorgesehen zu werden.
-
2. Die zwischen Feuerungsanlage und Prallmühle zuzuführende Drittluftmenge,
die bisher aus der Atmosphäre zugesetzt werden mußte, wird ganz oder teilweise durch
die Mühlenabluft ersetzt. Die Drittluft erfüllt demnach zugleich eine mahltechnische
und eine wärmetechnische Funktion. Hierdurch wird die Wirtschaftlichkeit des Pralltrocknungs-
und Feinmahlverfahrens verbessert.
-
3. Die Eigenwärme des Pralltrocknerproduktes und die Mahlwärme, die
durch die Mahlarbeit der Kugeln in den Mühlen frei wird, werden an die Mühlenluft
bzw. Drittluft abgegeben, so daß entsprechend der aufgenommenen Wärmemenge der Drittluft
Brennstoff in der Feuerungsanlage gespart werden kann.
-
Die Zeichnung zeigt ein Schema einer Vorrichtung gemäß der Erfindung.
-
Die Anordnung umfaßt eine Prallmühle 1 und eine Kugelmühle 2. Das
zu zerkleinernde Gut wird in den Zulauftrichter 3 der Prallmühle 1 eingeführt.
-
Der Prallmühle 1 wird Warmluft aus einem Ofen 19 zugeführt, in dem
Luft auf beispielsweise 1000'C
erwärmt wird. Diese Luft wird gemischt mit
kalter Luft, die mittels einer zwischen Ofen 19 und Prallmühle 1 bestehenden
Leitung 22 durch einen mittels einer Klappe verschließbaren und seinen Durchstromquerschnitt
steuerbaren Stutzen 23 aus der Atmosphäre angesaugt wird.
-
Die Leitung 22 ist überdies mit einer Leitung 24 verbunden, durch
die Luft mittels eines Gebläses 25 eingeblasen werden kann, und zwar entweder Luft
aus einem Zyklon 15 oder auch Frischluft durch einen mit einer Klappe versehenen
Ansaugstutzen 27. Es kann also wahlweise kalte Luft über die Ansaugstutzen 23 oder
27 der Luft beigemischt werden, die im Ofen 19 erhitzt ist.
-
Das in der Pralhnühle 1 feinzerkleinerte und getrocknete Gut wird
durch ein Rohr 4 in eineu Zyklon 5 gesaugt. Der feine Staubanteil wird aus dem Zyklon
5 durch ein Rohr 6 zu einem Staubabscheider 7 geführt, von wo der Staub über eine
Schnecke 39, eine Schleuse 38 und ein Rohr 34 auf eine Transportschnecke 11 gebracht
wird, die es beispielsweise zu einem nicht dargestellten Bunker führt. Die vom Staub
befreite Luft wird über das Rohr 35 abgeblasen.
-
Das körnige Gut wird vom Zyklon 5 über eine Schleuse 36 und eine Förderschnecke
8 in einen Sichter 9 gebracht, der das Gut in einer staubförmige Fraktion (Mehl)
und eine körnige Fraktion (Grieß) zerlegt.
-
Das Mehl wird über eine Schleuse 10 der Förderschnecke 11 zugeführt;
der Grieß wird über ein Rohr 33 der Kugelmühle 2 zu weiterer Zerkleinerung zugeführt.
Das
in der Pralhnühle 1 nur so weit zerkleinerte Material, daß es nicht durch die Leitung
4 pneumatisch ausgetragen werden kann, wird über eine Schleuse 12 auf ein Förderband
13 gebracht, durch welches es der Kugelmühle 2 zugeführt wird. Das von der Kugelmühle
2 zerkleinerte Gut wird pneumatisch durch ein Rohr 14 zu einem Zyklon 15 gebracht,
von dem es über eine Schleuse 37 durch ein Rohr 16 einem Becherförderer 17 zugeführt
wird, der es einer Transportschnecke 18 zuführt, die es in den bereits erwähnten
Sichter 9 bringt.
-
In die Heißluftzuleitung 22 mündet eine weitere Leitung 24, die ein
Gebläse 25 aufweist, dessen Ansaugseite mit dem Reingasstutzen des Zyklons 15 durch
eine Leitung 26 verbunden ist.
-
Die Leitung 26 weist ebenfalls einen durch eine Klappe verschließbaren
Ansaugstutzen 27 auf.
-
Der Mühle 2 wird Luft über eine Leitung 28 mittels eines Gebläses
29 zugeführt, das diese Luft über Leitungen 30, 31, 32 von Stellen ansaugt, an denen
staubförmiges Mahlgut anfällt; solche Stellen sind z. B. Siebe, Waagen, Transportvorrichtungen.
Hierdurch kann verhindert werden, d'aß Staub in die Betriebsräume austritt und das
Bedienungspersonal belästigt. Der Mühle 2 kann außerdem Luft über die durch eine
Klappe 21 verschließbare und im Durchströmquerschnitt einstellbare Leitung 20, die
von der Leitung 24 abzweigt, mittels des Gebläses 25 zugeführt werden.
-
Das Gebläse 25 saugt die warme Luft aus dem Zyklon 15 und kann, wie
eben bereits erwähnt, gegebenenfalls auch Kaltluft durch den Stutzen 27 ansaugen.
-
Wenn man nach obiger Anordnung die der Kugelmühle 2 zugeführte Frischluft
an Stellen 30, 31, 32 absaugt, an denen Staub anfällt, so ergibt sich gegenüber
dem bekannten Verfahren, die Frischluft der Atmosphäre zu entnehmen, der Vorteil
der geschilderten Anlage, daß die Luft in dreifacher Hinsicht Arbeit leistet, und
zwar 1. als Entstaubungsluft an den Staubquellen, 2. als Mühlenluft, 3. als Drittluft
für die Trocknung.
-
Während bisher drei gesonderte Filteranlagen zur Entstaubung der drei
Luftkomoponenten mit entsprechend großen Filterflächen vorgesehen werden mußten,
ergibt sich jetzt nur eine Filteranlage, deren Filterfläche wesentlich kleiner ist
als die Filterfläche der drei getrennten Filteranlagen.