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Aufstellfuß für Schraubenspindel-Wagenheber Die Erfindung bezieht
sich auf einen Aufstellfuß für Schraubenspindel-Wagenheber, dessen Unterfläche in
einer Ebene gewölbt ausgebildet und an dem die Schraubenspindel mittels eines Stiftes
undrehbar, jedoch neigebeweglich gelagert ist.
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Bei einem bekannten Wagenheber dieser Art ist das untere Ende der
Spindel gabelartig ausgebildet. Die beiden Gabelschenkel übergreifen den mit einer
balligen Unterfläche versehenen Aufstellfuß und sind mit diesem durch einen Gelenkstift
verbunden, der sowohl die beiden Gabelschenkel als auch die beiden nebeneinanderliegenden
aufrechten Schenkel des Fußes durchgreift. Bei diesem Heber ist zwar eine Neigebewegung
der Spindel gegenüber dem Fuß einerseits und des Fußes gegenüber dem Boden andererseits
möglich. Die bekannte Bauweise hat je-
doch den entscheidenden Nachteil, daß
das gesamte Fahrzeuggewicht vom Lastarm über die Spindelmutter und einen Teller
auf den Gelenkzapfen übertragen wird, der somit durch das gesamte Gewicht auf Abscheren
belastet ist.
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Außerdem ist hierbei das Einsetzen des Gelenkstiftes lästig, weil
man wenigstens drei, wenn nicht vier Bohrungen, nämlich je zwei an den Gabelschenkeln
und je eine in den beiden Fußteilen, zur gegenseitigen Deckung bringen muß,
um den Stift durchtreiben zu können.
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Von diesem bekannten Aufstellfuß für Schraubenspindel-Wagenheber unterscheidet
sich der Erfindungsgegenstand in vorteilhafter Weise dadurch, daß die Grundplatte
des Aufstellfußes aus einem ebenen Mittelteil und sich im stumpfen Winkel daran
anschließenden, etwa gleich breiten Seitenteilen besteht und der Mittelteil im Zentrum
eine an sich bekannte schalenartige Vertiefung zur Abstützung des Spindelendes aufweist,
das von oben her durch eine auf der Fußoberseite vorgesehene, bogenförmige Stützbrücke
gesteckt ist, wobei der Querstift die Seitenstege der Stützbrücke untergreift.
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Bei einem solcherart ausgebildeten Wagenheber ruht zunächst das gesamte
Gewicht im zentralen Pfannenlager, welches hierfür besonders geeignet ist. Der Querstift
dient lediglich zur Sicherung der Spindel am Aufstellfuß. Er ist höchstens durch
das Gewicht des Aufstellfußes belastet, wenn man den Wagenheber anhebt.
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Der Mittelteil mit den beiden etwa gleich breiten, im stumpfen Winkel
an den Mittelteil sich anschließenden Seitenteilen bietet den entscheidenden Vorteil,
daß Mittelteil und Seitenteile zusammen drei Teilflächen bilden, von denen bei ebenem
Boden normalerweise der Mittelteil auf dem Boden aufsteht, während bei schwach geneigten
Bodenverhältnissen einer der Seitenteile als Zusatzstätze dient.
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Der Aufstellfuß des bekannten Hebers, der -
wie oben erwähnt
- auf der Standfläche ballig ausgebildet ist, eignet sich nur für losen Boden,
in welchen sich der Fuß eindrücken kann. Normalerweise wird jedoch der Kraftfahrer
versuchen, einen Reifenwechsel so durchzuführen, daß der Wagenheber auf einer harten,
glatten Fläche, z. B. dem Fahrbahnrand, steht. Auf solchen harten oder glatten Flächen
sind ballige Aufstellfüße höchst ungünstig, weil sie dann nur eine punktweise Bodenberührung
haben.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind aus den Patentansprüchen sowie
aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles der Erfindung zu
ersehen, die in der Zeichnung wiedürgegeben ist; und zwar zeigt F i g. 1
eine Teildarstellung eines Spindel-Wagenhebers, wobei der Aufstellfuß im Längsschnitt
wiedergegeben ist, F i g. 2 eine Stimansicht des Aufstellfußes mit dem unteren
Spindelende in Ansicht und F i g. 3 eine Draufsicht auf. den Aufstellfuß
mit geschnittener Spindel.
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Auf der Spindel 10 ist eine durch eine Ratsche 11
betätigte
Spindelmutter 12 verschraubbar, an der mittels Zapfen 13 der in die Einsteckhülse
der Fahrzeugkarosserie einsteckbare Lastarm 14 angelenkt ist.
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Das unterseitige Spindelende ist undrehbar von einem als Bodenplatte
15 ausgebildeten Aufstellfuß aufgenommen, wobei die Bodenplatte
15 eine flachrinnenartig langgestreckte Gestalt bei rechteckigem Umriß besitzt.
Diese Bodenplatte 15 weist einen schmalen, praktisch ebenen Mittelteil
15 a auf, an den sich zwei gleichgestaltige, untereinander
nach oben hin divergierende Seitenteile 15 b anschließen. Im Bereiche
der Übergangszone zwischen dem Mittelteil 15 a und den Seitenteilen
15 b sind in Längsrichtung verlaufende Versteifungsrippen
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vorgesehen, die sich jedoch nur über eine Teillänge hinweg erstrecken und
an beiden Enden je mit Ab-
stand vor den Stirnseiten enden. Außerdem
ist die Bodenplatte 15 ringsherum mit einem nach unten gerichteten Kragen
17 ausgerüstet. Im Zentrum des
Mittelteiles 15
a besitzt dieser eine Schalenvertiefung 18 zur Aufnahme des unteren Spindelendes.
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Zur Halterung der Spindel 10 ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
eine als Bügellasche ausgebildete Stützbrücke 19 vorgesehen, deren Bügelenden
19 a durch die Bodenplatte 15 hindurch auf deren Unterseite geführt
und gegen die Platte beigedrückt sind. Der Bügel 19 selbst ist auf Teilen
seiner Länge mit einem Langloch 20 versehen, so daß zwei seitliche Stützbügelabschnitte
19 b gebildet werden. Ein in der Spindel 10 sitzender Querstift 21
untergreift diese Stützen 19 b, so daß die Spindel 10
einen
zuverlässigen Halt bekommt. Die Spindel 10
kann jetzt in der angegebenen Pfeilrichtung
A ebenso schwenken, wie eine Neigungsmöglichkeit in der Pfeilrichtung B gegeben
ist, so daß allen Erfordernissen entsprochen werden kann.