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Schloß Die Erfindung betrifft ein Schloß mit in einem Gehäuse verschiebbaren
Riegel, einer drehbaren Antriebsvorrichtung und den Antrieb auf den Riegel übertragenden
Wälzkörpern, die in einer von zwei parallelen Flächen gebildeten Führung liegen,
von welchen die eine Fläche fest und die andere zur festen Fläche längsbeweglich
ist.
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Bei bekannten Schlössern dieser Art kann der Riegel mit Hilfe der
Kugeln nur in einer Richtung bewegt werden. Eine drehbare, insbesondere mit Hilfe
eines Schlüssels betätigbare Antriebsvorrichtung ist dabei nicht vorgesehen. Ferner
ist der Riegel nicht in allen Stellungen gegen eine Längsbewegung gesperrt, so daß
man ihn bei offener Tür in das Gehäuse hineindrücken kann. Falls sich der eingezogene
oder eingedrückte Riegel in seiner Führung auch nur ein wenig verklemmen sollte,
kann er von außen nicht mehr aus dem Gehäuse herausgezogen werden.
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Bei anderen bekannten Ausführungsformen derartiger Schlösser ist der
Schloßriegel als durch eine gelochte Platte in dem Gehäuse zurückgehaltene Kugel
ausgebildet, die nicht um eine beliebige Länge aus dem Gehäuse herausgeschoben werden
kann und bei zurückgeschwenkten Sperrnocken in das Gehäuse eindrückbar ist.
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Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Schlosses der eingangs
erwähnten Art, bei dem der Riegel in beiden Bewegungsrichtungen angetrieben wird
und die Möglichkeit besteht, die Länge des Riegelaustritts aus dem Gehäuse lediglich
durch den Winkel der Drehbewegung der Antriebsvorrichtung sowie die jeweils erwünschte
Totallänge des Riegelaustritts lediglich durch die Länge einer beweglichen Führungsfläche
bzw. die Anzahl oder den Durchmesser der Wälzkörper zu bestimmen, wobei der in beiden
Bewegungsrichtungen erzielbare Riegelantrieb nicht umkehrbar sein soll, d. h., es
soll bei dem Schloß die Möglichkeit entfallen, die Antriebsvorrichtung mittels des
Riegels in Umdrehung zu setzen, so daß der Riegel in jeder beliebigen Stellung gesperrt
ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Schloß der eingangs gekennzeichneten
Art dadurch gelöst, daß die längsbewegliche Führungsfläche für die Wälzkörper von
einem mit dem Riegel verbundenen Teil gebildet wird, der mit die Länge der beweglichen
Führungsfläche begrenzenden Anschlägen versehen ist, und daß die Antriebsvorrichtung
einen die Führung in zwei Abschnitte trennenden Drehkörper aufweist, der mit wenigstens
einem Paar von sich diametral gegenüberliegenden und in einer bestimmten Winkelstellung
des Drehkörpers je mit einem der zwei Führungsabschnitte ausgerichteten Ausnehmungen
zur Aufnahme je eines der Wälzkörper versehen ist, wobei zusätzliche Führungsmittel
das zwangläufige Austreten der Wälzkörper aus den Ausnehmungen veranlassen, wenn
dieselben sich der ausgerichteten Stellung nähern.
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Im einzelnen ergibt sich eine zweckmäßige Bauweise des erfindungsgemäßen
Schlosses dadurch, daß der stehende Riegel mit einer das bewegliche Organ der Antriebsvorrichtung
bildenden Verlängerung fest verbunden ist, die zwei Anschlagsflächen für die beiderseits
der Antriebsvorrichtung angeordneten aus Wälzkörpern bestehenden übertragungsorgane
enthält, wobei eine ebene Fläche des zwischen den Anschlagsflächen liegenden Abschnittes
der Verlängerung des Riegels einen Teil der Führung bildet, das Antriebsorgan mindestens
von einer Seite her durch ein Schloß mit Schlüssel betätigt wird, während die Anzahl
der übertragungsorgane und die der Ausnehmungen der Antriebsorgane so sind, daß
der stehende Riegel mittels einer einzigen vollen Umdrehung des Antriebsorgans aus
seiner zurückgezogenen Stellung in eine herausstehende Stellung gebracht wird.
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Weitere zweckmäßige Bauformen des Schlosses sind dadurch gekennzeichnet,
daß das Antriebsorgan bei völlig zurückgezogenem stehendem Riegel mit einem das
Zurückziehen eines Schnappriegels steuernden Organ in Eingriff kommt, wobei dann
das Zurücknehmen des Schnappriegels mittels einer zusätzlichen Winkelverstellung
der Antriebsorgane erfolgt und der stehende Riegel während der Verschiebung
des
Schnappriegels unbeweglich bleibt, sowie dadurch, daß eine einzige Feder das elastische
Vorholen des Schnappriegels und das Vorholen des Betätigungsorgans für das Zurückziehen
des Schnappriegels bewirkt.
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Eine besonders raumsparende Bauweise ergibt sich ferner, wenn die
Verlängerung des Riegels durch eine um eine feststehende Achse schwenkbare Riegelfalle
ersetzt ist, der zwei durch eine zur Schwenkachse der Riegelfalle zentrierte, einen
Teil der Führung bildende zylindrische Umdrehungsfläche getrennte Anschlagsflächen
für die Rollen und einen in eine geeignete Ausnehmung des Riegels eingreifenden
Kugelzapfen enthält, der dem Riegel eine geradlinige Verschiebung vermittelt.
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Die Zeichnung veranschaulicht Ausführungsformen des Schlosses nach
der Erfindung, die in der Beschreibung eingehend erläutert werden. Es zeigt F i
g. 1 eine schematische Seitenansicht eines eine Antriebsvorrichtung nach der Erfindung
und einen Schnappriegel enthaltenden Schlosses, F i g. 2 eine schematische Ansicht
eines Schnittes nach der Linie XII-XII in F i g. 1, F i g. 3 eine schematische Seitenansicht
eines anderen Schlosses, F i g. 4 eine schematische Ansicht eines Schnittes nach
der Linie XIV-XIV in F i g. 3 und F i g. 5 eine schematische Seitenansicht eines
Schlosses nach der Erfindung vertikaler Bauart.
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Das in F i g. 1 und 2 dargestellte Schloß enthält ein Gehäuse
101 aus Blech, in dessen Inneren ein mit Hilfe einer Vorrichtung zum intermittierenden
Antrieb betätigter stehender Riegel 102 verschiebbar ist. Der Riegel 102
ist im Inneren des Schlosses durch einen doppelten Fortsatz 103, 103 a verlängert,
dessen oberer Abschnitt eine horizontale Fläche 104 aufweist, die zum Bilden
einer Führung für als Übertragungsorgane dienende zylindrische Rollen 105 beiträgt.
Das Antriebsorgan besteht aus zwei Flanschen 106 und 107, die je vier sich jeweils
gegenüberliegend angeordnete Ausnehmungen enthalten. Die beiden Flansche enthalten
in ihrer Mitte je eine Öffnung, durch die ein an dem Gehäuse 101 (oder an
einem der Schlösser 109, 109 a nach F i g. 3 und 4) befestigter Antriebsstift
108 hindurchgeht, den man mit Hilfe eines Sicherheitsschlosses 109 beliebig
drehen kann. Das Schloß 109 ist von üblicher Bauart zylindrischer Form, wie
sie ständig an den sogenannten Sicherheitsschlössern verwendet wird. Zwei mit dem
Gehäuse 101 fest verbundene Formstücke 110, 110 a bilden eine ganze
Seite der Führung, in der die Rollen 105 verschiebbar sind. Die Formstücke 110,
110 a können am Gehäuse 101 unmittelbar durch Schweißung oder mittels eines geschweißten
Bügels, wie der in F i g. 3 bei 117 angegebene, befestigt werden. Ein anderer geschweißter
oder gestanzter Bügel 112 bildet eine Auflage, auf der das Ende des den Riegel
102 verlängernden Fortsatzes 103- verschiebbar ist. Die Formstücke
110, 110a können an ihrem anderen Ende durch Eingriff in eine im Stirnblech
113 vorgesehene geeignete Öffnung gehalten werden.. Der Riegel 102 ist gleichfalls
in einer im Stirnblech 113
(F i g. 1 und 3) vorgesehenen geeigneten Öffnung
verschiebbar. Das Schloß wird mit Hilfe einer Verschließplatte 114 abgedeckt, die
mit dem Boden des Gehäuses 101 und einer eine Platine bildenden Platte
111 die Führung vervollständigt, in deren Inneren die Rollen 105 verschiebbar
sind Es sei bemerkt, daß ein solches Schloß weder Halteschrauben noch eine Feder
hat. Es ist also dadurch besonders strapazierfähig und hat einen sehr einfachen
Aufbau.
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Das in F i g. 1 und 2 dargestellte Schloß entspricht dem Schloß nach
F i g. 3 und 4, enthält jedoch außerdem einen durch eine Feder 115 vorgeholten Schnappriegel
130. Der Schnappriegel 130 kann unterschiedslos entweder mit Hilfe eines Drückers
oder mit Hilfe eines mit einem Vierkant(stab) 116 fest verbundenen üblichen Griffes
betätigt werden, der durch Nocke 117 bzw. Rückholstange 118 entweder
mit Hilfe eines die Stange 118 nach außen verlängernden Handzuges 131 oder
mit Hilfe eines Anschlages 119, dessen Ende sich in eine zu diesem Zweck in den
Flanschen 106, 107 vorgesehene Ausnehmung 137 setzt, eine übliche Verbindungsvorrichtung
mitnimmt, wenn der stehende Riegel 102, wie in F i g. 1 gezeigt, vollkommen zurückgezogen
ist. Zu diesem Zeitpunkt kann man den Flanschen 106 und 107 mit Hilfe des Schlosses
109 noch eine gewisse Winkelverstellung vermitteln, da die Rollen 105 gegen eine
zylindrische Umdrehungsfläche der Flanschen 106 und 107 tragen. So verfügt
man über einen zum Zurückziehen des Schnappriegels 130 ausreichenden Winkelhub.
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Der Anschlag 119 ist um ein Verbindungsstück 132 schwenkbar, das ihm
den Druck der Feder 115 überträgt. Der Anschlag 119 geht mittels einer geeigneten
Öffnung durch die Rückholstange 118 hindurch und bewirkt eine schwenkbare
mechanische Verbindung zwischen der Feder 115 und dem Schnappriegel 130. So bewirkt
die einzige Feder 115 gleichzeitig das elastische Vorholen des Schnappriegels 130
und das des Anschlages 119 nach Art einer Sperrklinke.
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Wenn man die Flansche 106 und 107 in die beabsichtigte Richtung dreht,
um den stehenden Riegel 102 des Schlosses heraustreten zu lassen, gleitet
der Haken 119 am Außenumfang der Flansche 106 und 107 entlang.
Eine mit dem Ende des den stehenden Riegel 102 verlängernden Fortsatzes
103 fest verbundene Blattfeder 120 schiebt sich zwischen den Anschlag 119
und die Flanschen 106 und 107, wenn der stehende Riegel 102 sich in Verriegelungsrichtung
vorbewegt. So kann der Anschlag 119 nicht in die Ausnehmungen der Flansche 106 und
107 für die Rollen 105 eingreifen, solange der stehende Riegel 102 nicht
vollständig zurückgezogen ist.
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Das in F i g. 5 dargestellte Schloß ist von vertikaler Bauart. Es
enthält einen am oberen Abschnitt des Schlosses angeordneten verschiebbaren Riegel
201. Der stehende Riegel 201 wird von einer um eine Achse 203 schwenkbaren
Riegelfalle 202 mitgenommen. Ein Ende der Riegelfalle gleitet im Inneren
einer entsprechenden, im Riegel 201 vorgesehenen Ausnehmung 205. Dieses Ende dient
auch als Anschlag für Rollen 206, die ihm Winkelverschiebungen vermitteln.
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Die Rollen 206 werden durch eine sich um eine Welle 208 drehende
Scheibe mit Ausnehmungen mitgenommen. Eine Formplatte 209 trägt zur Bildung
einer Führung bei, in der die Rollen 206 verschiebbar sind und dient gleichzeitig
als Führung für die Verschiebung des Riegels 201. Die Riegelfalle
202 endet an ihrem anderen Ende in einem ebenfalls als Anschlag für die Rollen
206 dienenden Zapfen 210. Der zwischen den Enden 204 und 210 der Riegelfalle
202 enthaltene Abschnitt hat eine zur Achse 203 zentrierte
zylindrische
Umdrehungsfläche, die eine andere Seite der Führung 211 bildet, in der die Rollen
206 verschiebbar sind. Diese Vorrichtung ermöglicht die Herstellung eines Schlosses
mit verhältnismäßig geringem Raumbedarf und von sehr einfacher Bauart.