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Hörgerät Die Erfindung bezieht sich auf Hörgeräte, die am Kopf zu
tragen sind und. die Schallwellen durch die weitergeben.
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Es ist bekannt, Hörgeräte in Brillengestelle einzu-Im bauen oder so
auszubilden, daß sie im Ohr, hinter dem Ohr oder im Haar getragen werden können.
Derartige Hörgeräte bestehen in der Hauptsache aus einem Mikrophon zur Aufnahme
der Töne und zum Erzeugen entsprechender elektrischer Signale, einem Transistorverstärker
zum Verstärken der elektrischen Signale und einer Hörmuschel zum Umwandeln der verstärkten
elektrischen Signale in Töne. Die Lautstärke der von der Hörmuschel abgegebenen
Ge---';.usche kann durch eine Steuervorrichtung reguliert werden, durch die die
Wirkung des Verstärkers verstellt wird. Gewöhnlich führt ein biegsames Rohr von
der Hörmuschel in den Gehörgang des Trägers und ist mittels eines Stopfens in die
Ohrmuschel ein-#jk-lemmt, durch den das biegsame Rohr geführt ist. Der Stopfen ist
so geformt, daß er sich gut in die Ohr--iuschel des Trägers einpaßt, da sein Zweck
außer im Festhalten des Rohres in geeigneter Weise darin besteht, das Heraustreien
von Schallwellen aus dem Ohr vom inneren Ende des biegsamen Rohres aus, und damit
eine Beeinflussung des Mikrophons zu verhin-(lern. Die Beeinflussung des Mikrophons
durch Töne, die von der Hörmuschel ausgehen, ist als akustische Rückkoppluno, bekannt
und erzeugt Pfeiftöne. Stör-,eräusche entstehen auch, wenn mechanische Erschüttelungen
der Hörmuschel zum Mikrophon übertragen werden, was als mechanische Rückkopplung
bekannt ist.
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Hörg 1 geräte der vorstehend beschriebenen Art müssen sehr
klein ausgeführt werden, und es ist üb-
lich, das Mikrophon, den Verstärker
und die Hörmuschel in einem gemeinsamen Gehäuse unterzubringen. Diese Bauweise bringt
jedoch besonders ernste Probleme bezüglich der akustischen und mechanischen Rückkopplung
mit sich. Mechanische Schwingungen von der Hörmuschel werden über Bauteile, die
an der Innenwand des Gehäuses angebracht sind, und auch über die Gehäusewände selbst
zum Mikrophon übertragen. Außerdem wandert ein Teil des von der Hörmuschel ausgestrahlten
Schalls innerhalb des Gehäuses zum Mikrophon. Es ist versucht worden, die Frage
der mechanischen Rückkopplung dadurch zu lösen, daß man das Mikrophon und die Hörmuschel
innerhalb des Gehäuses auf federnden Unterlagen montierte, beispielsweise durch
Einlegen von Plättchen aus Schaumgummi oder Schaumplastik zwischen Mikrophon und
Hörmuschel einerseits und der Gehäusewand andererseits. Dies führt zu einer unerwünschten
Vergrößerung des Gehäuses, um für die Schaumgummieinlagen Platz zu schaffen. Trotz
aller bekannten Vorkehrungen zur Einschränkung der akustischen und mechanischen
Rückkopplung ist man infolge ihres Vorhandenseins gezwungen, die Verstärkung der
Hörgeräte auf etwa 40 Phon zu begrenzen.
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Nach einer anderen Ausführung befindet sich in einem gebogenen, hinter
dem einen Ohr zu tragenden Gehäuse eine Batterie, ein Mikrophon und ein Kopfhörer.
Ein Röhrchen führt von. dem Kopfhörer zu einem in das Ohr zu steckenden Stopfen.
Auch bei diesem Hörgerät ist eine Rückkopplung nicht zu vermeiden.
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Bei einem weiteren Hörgerät ist der Kopfhörer unmittelbar in dem Ohrstopfen
angeordnet und mit dem Verstärker über eine biegsame Leitung verbunden. Kopfhörer
und Mikrophon befinden sich deshalb stets in einem gewissen Abstand voneinander,
so daß Rückkopplungsprobleme nicht vorhanden sind. Ähnlich verhält es sich bei den
bekannten Knochenhörgeräten.
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Um bei einem vollständig auf einer Seite des Kopfes zu tragenden Hörgerät
jegliche Rückkopplung zu vermeiden, wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, das
Mikrophon in einem ersten starren Gehäuse der Baugruppe und den Kopfhörer in einem
zweiten starren Gehäuse anzuordnen, die beide nahe beieinander liegen und aneinandergekuppelt,
aber gleichzeitig in einem Abstand voneinander gehalten sind. Dies geschieht mittels
einer elastischen Kupplung, die verhindert, daß die beiden Gehäuse aneinandergedrückt
oder weiter auseinandergezogen werden, während die Teile in den beiden Gehäusen
untereinander
mittels biegsamer Leiter elektrisch miteinander verbunden
sind. Die Kupplung ist so ausgebildet, daß sie die einzelnen Gehäuse des Hörgerätes
zwar elastisch gegeneinander abstützt, um eine mechanische und akustische Rückkopplung
zu vermeiden, andererseits diese Gehäuse so aneinanderhält, daß das Gerät insgesamt
praktisch wie ein starrer Körper wirkt.
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Bei einer derartigen Ausführung kann eine größere Lautverstärkung
angewandt werden als in den oben beschriebenen bekannten Hörgeräten. Außerdem können
das Mikrophon und die Hörmuschel näher aneinander angeordnet werden als bisher,
was einen großen Vorteil darstellt, besonders bei Hörgeräten, die in Brillengestellen
untergebracht sind.
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In den Zeichnungen sind Beispiele des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Hörgerätes dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht eines vollständigen
Hörgeräts, das hinter dem Ohr getragen wird, F i g. 2 eine Draufsicht, F
i g. 3 eine Seitenansicht entsprechend der F i g. 1,
aus der das Innere
eines Teils des Gehäuses ersichtlich ist, F i g. 4 eine Seitenansicht des
Gerätes. von dem der Deckel weggelassen ist, so daß man die in ihm angeordneten
Teile sieht, F i g. 5 eine Seitenansicht, aus der die Innenseite eines Deckels
ersichtlich ist, der mit dem Gehäuseteil nach F i g. 3 verbunden wird, F
i g. 6 eine Ansicht des Innem einer anderen Gehäuseausführung.
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F i g. 7 einen Schnitt durch das Gehäuse entlang der Linie
XIII-XIII in F i g. 6, aus dem auch ein Mikrophon und damit in Verbindung
stehende Leiterteile zu ersehen sind, F i g. 8 eine Ansicht eines ersten
Teils, das zur Verbindung der beiden Gehäuse miteinander verwandt wird.
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F i g. 9 eine weitere Ansicht dieses Teils, in Richtung des
Pfeiles XVI in F i g. 8 gesehen, F i a. 10 eine Ansicht eines
zweiten Teils, das zur Verbindung der beiden Gehäuse dient, F ig. 11 eine
weitere Ansicht des zweiten Teils, in Richtuna des Pfeiles XVIII in F i
g. 10 gesehen, F i g. 12 eine schaubildliche Ansicht des ersten und des zweiten
Teils nach deren Befestigung an Plättchen aus Schaumgummi, Fig. 13 eine schematische
Darstellune eines Teils eines Hörgerätes. das in Brillengestellen verwandt ,wird,
Fig. 14 eine Kupplungsvorrichtung zur Verwendung in dem Hörgerät nach F i
13,
Fig. 15 eine schematische Darstellung eines Hörgerätes.
das hinter dem Ohr oder im Haar zu tragen ist und F ig. 16 eine schematische
Darstellung eines Hör-t, Z,
Clerätes, das im Ohr zu tragen ist.
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Das in F i g. 1 bis 1,3 dargestellte Hörgerät besteht
aus zwei Gehäusen 1 und 2, die aus Zellulosepropionat hergestellt sind, aus
den in den Gehäusen untergebrachten elektrischen Zubehörteilen, einem Rohr
3,
das aus dem Gehäuse 1 herausragt, und einem Stopfen 4, der in den
Gehörgang eingesetzt wird. Wenn das Hörgerät in Gebrauch ist, liegen die Gehäuse
1 und 2 zwischen der Ohrtnuschel und der Kopfseite hinter der Ohrmuschel.
so daß sie von vorn kaum zu sehen sind. Das Gehäuse 2 befindet sich am hinteren
unteren Ende des Aggregats. Die Gehäuse 1
und 2 sind über eine elastische
Kupplung miteinander verbunden.
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Das Gehäuse 1 besteht aus einem Bodenteil 5 und einem
Decke] 6. Der Bodenteil besteht aus einer flachen, gewölbten Bodenplatte
7 und zwei Seitenwänden 8 und 9, die sich an deren Kanten anschließen.
Die Seitenwand 8 ist mit einer Vertiefung 10 versehen, in der ein
gerändeltes Steuerrädchen 11
untergebracht ist. In der Seitenwand
8 ist außerdem eine flachere und längere Vertiefung 12 vorgesehen, die einen
Teil eines ausschwenkbaren Halters 13 für eine elektrische Batterie aufnimmt.
Neben dem Halter 13 liegt der Betätigungshebel 14 eines Schalters zum Ein-
und Ausschalten und zum Steuern der Lautstärke (F i g. 4).
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Am Ende 5 A des Bodenteils 5 in F i
g. 3 sind eine Abschlußwand 15 und eine Nase 16 angeordnet,
wobei letztere mit einer Ausnehmung 17 zur Aufnahme eines in F i
g. 4 dargestellten Verbindungsstücks 18
versehen ist, das zum Verbinden
des Rohres 3 mit einer Hörmuschel dient. die im Gehäuse 1 untergebracht
ist. Am gegenüberliegenden Ende 5B des Bodenteils 5 ist keine Abschlußwand
vorgesehen, sondem nur zwei sehr kurze. nach innen vorstehende Teile 20, die an
den Enden der Seitenwände 8 und 9
vorstehen.
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Die Bodenplatte 7 weist an einer Stelle eine leichte Erhöhung
22 auf. die teilweise durch zwei winkelförnüge Kanten 23 A und
23 B eingefaßt ist. Die Erhöhung 22 dient als Auflage für das Steuerrädchen
11.
An den Seitenwänden 8 und 9 sind zwei Leisten
25
bzw. 26 an der Innenseite vorgesehen, die je ein nach innen
vorstehendes Auge 27 bzw. 28 aufweisen. Die Augen 27 und
28 sind mit Bohrungen 29 bzw. 30 versehen, die durch die Bodenplatte
7 führen und zwei nicht dargestellte Schrauben aufnehmen, die von der Außenseite
des Gehäuses durch die Bohrungen 29
und 30 in die mit Innengewinde
versehenen beiden Metallrohre 34 und 35 (F i g. 4) geführt sind.
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Aus F i g. 4 ist weiterhin zu ersehen, daß im Gehäuse
1 elektrische Zubehörteile, einschließlich der zweiten, dritten und vierten
Stufe des Transistorverstärkers untergebracht sind, und zwar ist die Gesamtheit
dieser Teile durch das Rechteck 83 aneedeutet. Ein Plättchen 84 aus Schaum,-urnmi
ist an einer Seite dieser Zubehörteile angebracht.
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Eine Kante eines Plättehens 85 aus starrem Isolierwerkstoff
(F i g. 4) stützt sich auf die Leiste 25,
und die gegenüberliegende
Kante auf die Leiste 26,
so daß ein Hohlraum zwischen der Bodenplatte
7 und dem Plättchen 85 gebildet wird. In diesem Hohlraum ist der Schalter
für das Ein- und Ausschalten und die Schallsteuerung untergebracht. Der Schalter
ist mit Kontakten versehen, die von einem beweglichen Kontaktstück bestrichen werden.
das durch einen Finger 89 betätigt wird, der von dem Hebel 14 aus durch das
Plättchen 85 geführt ist. Der Hebel 14 weist die Form einer Scheibe auf.
die mittels eines Niets, dessen Kopf 88 zu sehen Lind der durch eine Bohrung
im Hebel geführt ist. uni ihren Mittelpunkt schwenkbar gelagert ist. Ein Teil
87 des Hebels 14 ragt aus dem Gehäuse 1 heraus. so daß der Hebel 14
durch den Benutzer so geschwenkt werden kann, daß er eine der drei in F i
4 durch strichpunktierte Linien 21 angedeuteten Lagen einnimmt. Der Nietkopf
88
berührt eine Seite der im Halter 13 sitzenden Batterie und dient
so als Stroinabnehmer. Die andere Seite
.der Batterie wird von einer
nicht dargestellten Kontaktvorrichtun- berührt.
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Eine Hörmuschel 95 ist in einem Messinggehäuse eingebaut und
letzteres ist in eine nicht dargestellte Schaumgummiplatte eingewickelt und am Ende
5A
im Gehäuse 1 untergebracht. Ein kurzes Rohr ist von der Schallaustrittsöffnung
der Hötmuschel zu dem Verbindungsstück 18 geführt.
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Der Deckel 6 besteht aus einer gewölbten Bodenplatte 40, die
der Platte 7 des Bodenteils 5 ähnelt, sowie aus zwei Seitenwänden
41 und 42, einer Abschlußwand 43 und einer Nase 44, die eine Ausnehmung 45 aufweist,
wobei die Teile 43 und 45 ähnlich ausgeführt sind wie die bereits beschriebenen
Teile 15 bis 17. Die Seitenwand 41 ist mit einer Vertiefung
39 versehen, die wie die Vertiefung 12 im Gehäuseteil 5 einen Teil
des Halters 13 aufnimmt. An der Kante der Seitenwand 41 ist ein Teil 46 angeformt,
der in die Vertiefung 10 des Bodenteils 5
paßt und neben dem Steuerrädchen
11 endet, wie aus F i g. 2 zu ersehen ist. An den Enden der Seitenwände
41 und 42 sind sehr kurze, nach innen vorstehende Teile 47 in ähnlicher Weise angeordnet,
wie die in F i g. 3 dargestellten Teile 20.
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Durch die Bodenplatte 40 des Deckels 6 sind Löcher 48 und 49
geführt, durch die nicht dargestellte Befestigungsschrauben gesteckt werden, die
in die zwei mit Innengewinde versehenen Rohre 34 und 35
.eingeschraubt sind.
Auf diese Weise werden die beiden Teile des Gehäuses 1 durch die Rohrstücke
-und die Befestigungsschrauben zusammengehalten.
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Der Bodenteil 5 ist mit weiteren Löchern 50 bis
52
versehen, die zur Aufnahme von Befestigungsschrauben dienen, und der Deckel
6 weist Löcher 53
bis 55 auf, die für den gleichen Zweck bestimmt
sind. Sämtliche Schraubenlöcher sind an der Außenseite des Gehäuses versenkt ausgeführt.
Die Schrauben, die durch die Löcher 50 und 53 gefÜhrt sind, sind in
mit Innengewinde versehene Löcher des Verbindungsstücks 18 eingeschraubt.
Der Verwendunaszweck der Schraubenlöcher 51, 52, 54 und 55
wird weiter
unten erläutert.
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Die Gehäuse 1 und 2 sind durch eine Kupplung miteinander verbunden,
die aus einem ersten Kupplungsteil 100 (F i g. 8 und 9) und
einem zweiten Kupplungsteil 101 (F i g. 10 und 11) besteht,
die beide aus gebogenem Messingblech hergestellt sind. Der Teil 100 besteht
aus einer Platte 102, an die zwei Arme 103 von entgegengesetzten Enden der
Platte, angebogen sind, sowie aus zwei Lappen 104, die an den Seiten in entgegengesetzter
Richtung angebogen sind, und zwar sind die Lappen mit Gewindelöchern 105
versehen.
Beim Zusammenbau der Kupplungsvorrichtun- werden die Enden 106 der Arme
103 nach innen gebogen, wie durch gestrichelte Linien angedeutet ist. Der
Teil 101 besteht aus einer rechteckigen Platte 107, deren beide Enden
zu Flanschen 108 abgewinkelt sind, die mit zwei Gewindelöchern
109 versehen sind. Die beiden Teile, 100 und 101 weisen in
der Mitte Löcher 110 bzw. 111 auf.
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Außerdem sind drei rechteckige Plättchen aus Schaumgummi oder einem
anderen schaumartigen Kunststoff vorgesehen (F i g. 4). Das erste Plättehen
1.15 ist etwas länger als die Platte 102, und seine Breite ist praktisch gleich
dem Abstand zwischen den beiden Lappen 104. Das Plättehen 115 ist auf die
Platte 1102 zwischen den Lappen aufgeklebt. Das zweite Schaumgumraiplättchen
1-16 ist länger und breiter als die Platte 102, auf die es aufgeklebt ist,
wobei die Arme 103 durch das Schaurngumrniplättchen 116 hindurchgesteckt
sind (F i g. 12). Das dritte Schaumgumn#plättchen 117 ist etwas länger
als die Breite der Platte 107, jedoch kürzer als der Abstand zwischen den
beiden Armen 103. Seine Breite ist etwas geringer als der Abstand zwischen
den Flanschen 108. Es ist zwischen diesen Flanschen 108
auf die Platte
107 aufgeklebt.
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Beim Zusammenbau der Kupplung werden die Plättchen 115 und
116 in der beschriebenen Weise mit dem Teil 100 zusammengesetzt und
das Plättchen 117 mit dem Teil 101. Die freie Fläohe der Platte
107
des Teils 101 wird dann auf die freie Fläche des Schaumgumraiplättchens
116 aufgelegt, worauf die Enden 106 der Arme 103 um die Seitenkanten
der Platte 107 und die Enden des Plättchens 117 herumgebogen werden,
wie deutlich in F i g. 12 dargestellt ist. Somit können die Teile
100 und 101 nicht mehr auseinandergezogen werden, obwohl sie nicht
miteinander in Berührung stehen, da die einzige mechanische Verbindung zwischen
ihnen die Schaumgummiplättchen 116 und 117 bilden. Dir, Plättchen
115 und 117 sind in der Mitte mit einer Bohrung 119
versehen,
so daß biegsame isolierte Leiter hindurchgesteckt werden können. Die Löcher
110 und 111
(F ig.8 und 10) sind für denselben Zweck vorgesehen.
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Zwei Befestigungsschrauben sind durch die Löcher 54 und
55 im Deckel 6 und in die Löcher 109 in einem der Flansche
108 des Teils 101 geführt und zwei weitere Schrauben durch die Löcher
51 und 52
des Bodenteils 5 und in die Löcher 109 in dem
anderen Flansch 108. Die Lappen 104 des Teils 100
passen in die Vertiefungen
82 des Gehäuses 2, und zwei Befestigungsschrauben sind durch die Löcher
80
in die Löcher 105 in den Lappen 104 gesteckt. Das Gehäuse
78 ist von dem Teil 100 durch das Schaumgununiplättchen
115 getrennt. Das Plättchen 115 kann anstatt aus Schaumgummi auch
aus Papier od. dgl. bestehen.
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Die Lappen 104 sind von hinreichender Länge und so an dem Gehäuse
2 befestigt, daß die Gehäuse 1
und 2 einen Abstand voneinander aufweisen,
der in F i g. 1 durch die Lücke 19 angedeutet ist. Infolge dieser
Tatsache sowie der Ausführung der Kupplung, durch die die beiden Gehäuse miteinander
verbunden sind, besteht keine Möglichkeit, daß mechanische Schwingungen von einem
Gehäuse auf das andere übertragen werden. Dennoch können die Gehäuse 1
und
2 nicht weiter auseinandergezogen werden, da die Arme 103 in der oben beschriebenen
Weise um die Teile 101 und 117 herumgebogen sind.
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Die elektrische Verbindung zwischen den stromführenden Teilen wird
durch sehr biegsame isolierte Leiter hergestellt, die beispielsweise aus ein paar
sehr feinen, verzinnten Kupferdrähten bestehen, die zu einer Litze zusammengedreht
und mittels Polyvinylchlorid isoliert sind. Statt dessen können auch emaillierte
feine Kupferdrähte verwandt werden. Die Leiter, die von den stromführenden. Teilen
im Gehäuse 2 zu denjenigen im Gehäuse 1 führen, übertragen infolge ihrer
Biegsamkeit keinerlei nennenswerte Schwingungen. Da die Löcher in den Schaumgummiplättchen
115 und bis 117, die zum Durchführen der Leitungsdrähte dienen, kleiner
sind als die Löcher 110 und 111 in den Teilen 100 und
101, und da sie zentrisch zu den letzteren angeordnet sind,
kommen
die isolierten Leiter mit den Teilen 100 und 101- nicht in Berührung,
wodurch ebenfalls die übertragung von Schwingungen vermieden wird.
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Gemäß Fig. 13 ist ein Bügel 125 eines Brillengestells
an seinem rückwärtigen Ende als Gehäuse ausgebildet, in dem eine Hörmuschel
126, eine Quecksilberbatterie 127 und weitere stromführende Teile
untergebracht sind, die durch Vierecke 124 angedeutet sind. Die einzelnen Teile
sind in einer Reihe angeordnet, so daß dieser Teil des Bügels 125 sehr dünn
ausgeführt werden kann. Die einzigen Teile des Brillengestells, die dick oder breit
ausgeführt werden müssen, sind diejenigen, die hinter das Ohr gesteckt werden, wo
sie weniger bemerkt werden.
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Von der Hörmuschel 126 ist ein Rohr 3 zu einem Ohrstopfen
4 geführt. Am Ende des Bügels 125 ist ein weiteres Gehäuse 128 angeordnet,
das ein Mikrophon 128 und, falls gewünscht, die erste Stufe eines Transistorverstärkers
enthält. Das Gehäuse 128 kann entweder wie das vorherbesehriebene Gehäuse
2, oder in abgewandelter Form ausgeführt sein.
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Die Gehäuse 125 und 128 sind mittels einer Kupplungsvorrichtung
in einem gewissen Abstand voneinander mechanisch miteinander verbunden, die, falls
es erwünscht ist, gemäß F i g. 8 bis 12 ausgeführt und in der vorbeschriebenen
Weise mit den Gehäusen verbunden sein kann. Auch in diesem Falle stehen die Teile
in den beiden Gehäusen mittels nicht dargestellter biegsamer elektrischer Leiter
miteinander in Verbindung.
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Eine abgewandelte Kupplung für die Gehäuse 125
und
128 ist in F i g. 14 dargestellt. Ein starrer und hohler Kupplungsteil
140, durch den die nicht dargestellten isolierten Leiter geführt werden, ist in
ein Senaumgummiplättehen 141 eingewickelt, und seine entgegengesetzten Enden sind
in die Enden der Gehäuse e 125 und 128 eingesetzt. Das Plättehen 141 ist an die
Flächen. die es berührt. angeklebt.
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In der Ausführung gemäß F i g. 1 bis 12 und in der C, e Eremäß
F i g. 13 könnten die beiden Gehäuse auch durch ein einfaches Zwischenstück aus
Gummi miteinander verbunden sein, jedoch erscheinen die bescbriebenen Einrichtungen
günstiger, weil sie ein Beschädigen des Hörgeräts durch Auseinanderziehen der Gehäuse
verhindern.
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In Fig. 15 ist ein Hörgerät dargestellt, das drei gesonderte
Gehäuse 130 bis 132 aufweist, die mit den Enden einander zugekehrt
und in Bogenform angeordnet sind. Sie sind durch Zwischenglieder aus Plastik, Kunststoff
oder Gummi miteinander verbunden, oder auch durch Kupplungsteile, wie sie mit Bezug
auf F i g. 8 bis 12 beschrieben worden sind. Das Gehäuse 130 enthält
die Hörmuschel 126, das Gehäuse 132 und das Mikrophon 129,
und das mittlere Gehäuse 131 enthält die Quecksilberbatterie 127
und
die anderen stromführenden Teile124. Somit besteht die Kupplung, durch die die Gehäuse
miteinander verbunden sind, die das Mikrophon bzw. die Hörmuschel enthalten, aus
dem dritten Gehäuse und zwei Kupplungen gemäß F i g. 8 bis 12, oder zwei
Zwischengliedern aus Gummi od. dgl.
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In F i g. 16 ist ein Ohrstopfen 136 aus geformtem Kunststoff
dargestellt, der in das Ohr eingesetzt wird und mit einer Längsbohrung und einer
becherförmigen Vertiefung 137 an dem Ende versehen ist, das im Gebrauch nach
außen weist. Diese Vertiefung dient zur Aufnahme eines Gehäuses 133, in dem
eine Hörmuschel 126 untergebracht ist. Mit diesem Gehäuse ist mittels eines
Zwischenstücks 134 aus Gummi, oder einer Kupplung gemäß F i g. 8 bis 12 ein
weiteres, größeres Gehäuse 135 verbunden, in dem das Mikrophon
129, die Quecksilberbatterie 127
und die anderen stromführenden Teile
124 untergebracht sind.