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Kühlwagen Die Erfindung bezieht sich auf einen Kühlwagen mit in der
Nähe der Wagenstirnwände angeordneten, eine Vorder- und eine Rückwand aufweisenden
Eisbunkern und darüber vorgesehenen Ventilatorkammern zum Luftumwälzen im Fahrzeug,
wobei zwischen der Stirnwand des Fahrzeugs und der eine Wärmetauscherwand darstellenden
Rückwand jedes Eisbunkers ein Hohlraum vorhanden ist, der mit der Ventilatorkammer
und einem unter dem Laderaum vorgesehenen, bis zur Wärmetauscherwand durchgehenden
luftdurchlässigen Hohlboden in Verbindung steht.
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Bei einem bekannten Kühlwagen der obengenannten Gattung sind die Vorder-
und die Rückwand jedes Eisbunkers fest eingebaut. Der Wagen kann also nur zum Transport
solchen Gutes verwendet werden, das eine Eiskühlung erfordert. Wird anderes Gut
transportiert und dabei in die Eisbunker kein Eis eingefüllt, dann nehmen die leeren
Bunker einen erheblichen Teil des Laderaumes in Anspruch, wodurch sich die Wirtschaftlichkeit
des Transportes verringert. Der bekannte Kühlwagen weist auch keinen Zwischenboden
auf, so daß er nicht in der Lage ist, Schüttgut in zwei Etagen zu transportieren.
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Es sind ferner Kühlwagen mit Eisbunkern an beiden stirnseitigen Enden
bekannt, bei denen oberhalb der Eisbunker keine Ventilatorkammern vorhanden sind.
Die Vorderwände der Eisbunker können nach oben unter das Dach des Wagens geschwenkt
und dort arretiert werden. Diese Kühlwagen eignen sich sowohl zum Transport von
Gut, das einer Eisbunkerkühlung bedarf, als auch von solchem Gut, das überhaupt
nicht gekühlt zu werden braucht. Im letzteren Fall werden zwecks Ausnutzung des
Transportraumes die Vorderwände der Eisbunker nach oben geklappt. Bei diesen Kühlwagen
besteht jedoch keine Möglichkeit, Schüttgut in zwei Etagen zu transportieren, das
zwar keiner Eiskühlung bedarf, jedoch nur bei ständiger Luftumwälzung frisch gehalten
werden kann. Es fehlen hierzu bei den bekannten Kühlwagen neben den Zwischenböden
die zur Luftumwälzung notwendigen Ventilatoren und auch die baulichen Voraussetzungen
für eine den Eisbunker ausschließende Luftzirkulation. Schüttgut, das in dieser
Art während des Transportes belüftet werden muß, sind beispielsweise Orangen, die
nicht gekühlt werden dürfen, jedoch ständig von Luft umströmt sein müssen, um sich
bildendes Äthylengas, das zu einer vorzeitigen übermäßigen Reifung Anlaß gäbe, abzuführen.
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Es ist auch schon ein Kühlwagen bekanntgeworden mit an den Stirnseiten
vorgesehenen Eisbunkern, bei dem die vordere Wand jedes Eisbunkers luftdurchlässig
und die Rückwand in Wagenlängsrichtung verschiebbar gestaltet ist. Bei diesem Kühlwagen
sind weder Ventilatorkammern noch ein luftdurchlässiger Hohlboden vorhanden. Auch
in diesem Wagen kann daher nur entweder Gut transportiert werden, das einer Eisbunkerkühlung
bedarf, oder solches Gut, das überhaupt nicht gekühlt zu werden braucht. In letzterem
Fall wird die Rückwand jedes Eisbunkers an die Vorderwand herangeschoben, wodurch
die Ladefläche besser ausgenutzt werden kann. Ein Transport von Schüttgut in zwei
Etagen mit Umlaufbelüftung kommt wegen Fehlens von Ventilatoren und einer durch
diese erzeugten Zirkulationsströmung nicht in Frage.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, einen Kühlwagen
dieser Art so auszubilden, daß in ihm sowohl Gut transportiert werden kann, das
einer Eisbunkerkühlung bedarf, als auch solches, das als Schüttgut in zwei Etagen
mit reiner Umlaufbelüftung ohne Verwendung von Eis transportiert werden muß. Dabei
soll in beiden Fällen eine optimale Raumausnutzung des Kühlwagens sichergestellt
sein.
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Gemäß der Erfindung wird die obengenannte Aufgabe dadurch gelöst,
daß in bekannter Weise ein Zwischenboden zum Schütten von Früchten in zwei Etagen
vorgesehen ist, daß die Vorderwand jedes Eisbunkers aus mehreren Einzelteilen besteht,
die bei eingesetztem Zwischenboden und nicht gefülltem Eisbunker, untereinander
horizontal angeordnet, eine Verlängerung des Zwischenbodens bis zur Wärmetauscherwand
bilden, und daß jede Ventilatorkammer nach unten bis auf die Verbindung mit dem
Hohlraum an der Wärmetauscherwand abschließbar ist.
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Der erfindungsgemäße Kühlwagen kann mit wenigen Handgriffen aus einem
Eisbunkerwagen in einen solchen mit Umwälzbelüftung verwandelt werden. Es ist hierzu
lediglich erforderlich, die Vorderwand jedes Eisbunkers zusammenzulegen und mit
ihrer Hilfe
den Zwischenboden bis an die Wärmetauscherwand hin zu
verlängern. Außerdem muß noch jede Ventilatorkammer nach unten hin bis auf die Verbindung
mit dem Hohlraum geschlossen werden. Dadurch ist einerseits sichergestellt, daß
beim Transport ohne Eisbunkerkühlung der Transportraum optimal ausgenutzt ist. Andererseits
wird durch den geschilderten Umbau die Voraussetzung für eine Umwälzbelüftung geschaffen.
Der Kühlwagen kann also sowohl als Eisbunkerwagen als auch als Transportwagen mit
Zwangsumlaufbelüftung verwendet werden.
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Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung besteht die mehrteilige
Vorderwand jedes Eisbunkers aus drei Teilen, von denen eins als Verlängerung des
Zwischenbodens dient und die beiden anderen gelenkig miteinander verbunden und im
zusammengefalteten Zustand horizontalliegend unter dem ersten Teil zu verstauen
sind. Da die Schüttung in der unteren Etage nie so hoch ist, daß sie bis an den
Zwischenboden heranreicht, nehmen die unter dem Verlängerungsteil angeordneten Teile
der zusammengefalteten Zwischenwand überhaupt keinen verwertbaren Transportraum
ein.
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Wenn der Hohlboden in bekannter Weise durch Anordnung eines Gitterrostes
im Abstand oberhalb des Wagenbodens gebildet ist, dann ist es günstig, den Gitterrost
zugleich zur Bildung des Eisbunkers zu verwenden. Es ergibt sich eine besonders
einfache Konstruktion.
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Vorteilhafterweise ist unterhalb des Eisbunkerbodens in bekannter
Weise eine Schmelzwasserwanne angeordnet, die mit dem Hohlboden des Wagens und mit
dem Hohlraum an der Wärmetauscherwand in Verbindung steht.
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Die Wirkung der Wärmetauscherwand kann zweckmäßigerweise dadurch erhöht
werden, daß die Wärmetauscherwand in an sich bekannter Weise zur Oberflächenvergrößerung
beispielsweise wellenförmig ausgebildet oder mit Rippen versehen ist.
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Für die Belüftung des auf dem Zwischenboden ruhenden 'transportgutes
in der Nähe der Stirnwand des Wagens ist es günstig; wenn die mehrteilige Vorderwand
des Eisbunkers in bekannter Weise luftdurchlässig ist.
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Endlich kann es noch zur Durchführung der Kühlung durch Luftumwälzung
und zur Beschickung des Eisbunkers von Vorteil sein, wenn jede Ventilatorkammer
in bekannter Weise eine nach außen führende verschließbare Öffnung aufweist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 einen Kühlwagen im Längsschnitt, wobei eine Hälfte zum Transport
von gekühlten und die andere Hälfte zum Transport von nicht gekühlten Früchten eingerichtet
ist, und F i g. 2 bis 2 feinen Eisbunker in schematischer Seitenansicht, wobei das
Verstauen der Einzelteile der Eisbunkervorderwand dargestellt ist.
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Wie aus F i g. 1 ersichtlich, besteht der Kühlwagen aus einem Boden
1, über welchem im Abstand ein i sich über die gesamte Länge des Wagens erstreckender
Gitterrost 2 angebracht ist. Dieser Gitterrost kann in Lagern der Seitenwände des
Wagens befestigt und zweckmäßigerweise mehrteilig ausgebildet sein. Ferner weist
der Wagen Stirnwände 3 und 4 auf, an i welche sich jeweils eine vertikale Hohlwand
5 anschließt, die einerseits in Verbindung mit dem zwischen dem Boden 1 und dem
Gitterrost 2 vorhandeneu Hohlraum und zum anderen mit einer unter dem Dach 6 des
Wagens angebrachten Ventilatorkammer7 steht. Diese Hohlwand 5 bildet eine Wand eines
Eisbunkers 8 (F i g. 1, linke Hälfte). Die zweite, quer zur Fahrtrichtung des Wagens
verlaufende Wand des Eisbunkers 8 ist insgesamt mit 9 bezeichnet. Sie besteht aus
drei Teilen, wovon der obere Teil 10 keine Verbindung mit den anderen Teilen
aufweist, während die beiden unteren Teile 11 und 12 mittels eines Scharniergelenkes
13 in Verbindung stehen und, um dieses Gelenk greifend, zusammenfaltbar sind. Von
der Ventilatorkammer 7 führt eine durch eine Klappe 14 verschließbare Öffnung 15
zum Eisbunker B. Weiterhin steht die Ventilatorkammer 7 durch eine Öffnung 16 mit
der Außenluft in Verbindung, wobei diese Öffnung 16 durch eine Schwenkklappe 17
verschließbar ist. In den Seitenwänden des Wagens ist in der Mitte eine Tür
18 angebracht. In halber Höhe des Wagens ist ein Zwischenboden 19 angeordnet,
der aus mehreren Teilen besteht und an die Seitenwände anklappbar ausgebildet ist.
Dieser Zwischenboden 19
ist im Bereich der Tür 18 unterbrochen. Oberhalb dieser
Tür befinden sich zwei aus der horizontalen in eine vertikale Lage schwenkbare Ladungshaltewände
20 und darüber angeordnete Lukendeckel 21.
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Unter jedem Eisbunker 8 ist eine Schmelzwasserwanne 22 vorhanden,
die einerseits mit der Wärmetauscherwand 5 und andererseits mit dem zwischen dem
Boden 1 und dem Gitterrost 2 befindlichen Hohlraum in Verbindung steht.
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Es sei angenommen, daß der Wagen zum Transport von zu kühlendem Gut
vorgesehen ist (Zustand in F i g. 1, linke Hälfte). Dabei muß die vordere Eisbunkerwand
9 eingesetzt werden. Für die Halterung dieser vorderen Eisbunkerwand
9 sind in den Seitenwänden des Wagens Lagerrasten 23, 24 und 25 sowie
jeweils eine Halteschiene 26 befestigt. Zum Aufstellen der Vorderwand 9 des Eisbunkers
8 wird zunächst der einzelne Teil 10 in den oberen Teil der Schienen 26 eingesetzt
(F i g. 2 a). Sodann werden die zusammengefalteten Teile 11 und 12 entsprechend
der Darstellung in F i g. 2 b (strichpunktiert) in die Rasten 25 eingesetzt und
in die gestreckte Lage gebracht, wobei Winkelränder 27 der Teile 10, 11 und
12 ineinandergreifen. Nun ist der Eisbunker fertig, denn die restlichen Wände
werden durch die Seitenwände des Wagens gebildet. Die Beschickung des Eisbunkers
mit Wassereis erfolgt durch das Wageninnere, bis der Bunker gefüllt ist, wie in
F i g. 1, linke Hälfte, dargestellt. Eine Nachbeeisung ist bei beladenem Wagen möglich
durch die Öffnung 16 in der Stirnwand 4 bzw. 3 und durch die Öffnung
15 in der Ventilatorkammer 7, sobald der Deckel 14 hierzu geöffnet
ist. Zum Transport von zu kühlendem Gut sind vorzugsweise die Zwischenböden 19 an
die Seitenwände angeklappt und die Früchte, z. B. Aprikosen oder Weintrauben, in
Steigen im Wageninneren aufeinandergestapelt. Zum Kühlen des Ladegutes werden vorzugsweise
in der Kammer 7 angeordnete Ventilatoren 28 eingeschaltet. Die Deckel
14 sind dabei nach unten geklappt, so daß die Öffnung 15 zwischen dem Ventilator
und dem Eisbunker geschlossen ist. Auch die Öffnungen 16 in den Stirnwänden des
Wagens sind durch Klappen 17 geschlossen. Die Ventilatoren 28 saugen die
Luft aus dem Laderaum an und blasen diese Luft durch die Hohlwand 5, die dabei als
Wärmetauscherwand wirkt und dazu wellenförmig ausgebildet oder mit Rippen versehen
sein
kann. Die auf diese Weise abgekühlte Luft streicht entlang des Wagenbodens 1 unterhalb
der Gitterroste 2 und steigt im Laderaum zwischen den Früchten hindurch nach oben
und wird von dort vom Ventilator wieder angesaugt. Das sich bildende Schmelzwasser
tropft durch den Gitterrost 2, der gleichzeitig den Boden für die Eisbunker 8 bildet,
und sammelt sich in der Wanne 22, wo es nach außen abgeleitet werden kann.
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Auf diese Weise können die transportierten Früchte außerordentlich
intensiv gekühlt werden, so daß sie auch bei sehr warmer Außentemperatur keinen
Schaden erleiden.
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Bei weniger hohen Temperaturen ist es möglich, auf den Gebrauch von
Ventilatoren zu verzichten und nur eine stille Kühlung durchzuführen. Dabei kann
zur Verstärkung dieser stillen Kühlung der Deckel 14 geöffnet werden, so daß die
im Laderaum aufgestiegene Luft bei ihrer natürlichen Zirkulation nicht nur durch
die Hohlwand 5, sondern auch durch den Schacht des Eisbunkers 8 wieder unter das
Ladegut fallen kann.
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Wenn nun ein solcher Kühlwagen für den Transport von nicht zu kühlenden
Früchten, z. B. Orangen, hergerichtet werden soll (Zustand in F i g. 1, rechte Hälfte),
so ist der Eisbunker hierzu zu entleeren. Im Anschluß daran wird der obere Teil
10 der Vorderwand 9 des Eisbunkers aus seinen Rasten 25 bzw. der Halteschiene
26 genommen und entsprechend der F i g. 2 c in eine horizontale Stellung gebracht,
wobei der Teilboden auf den seitlichen Rasten 23 aufliegt und so eine Verlängerung
des Zwischenbodens 19 bildet (s. auch F i g. 1). Sodann werden die zusammenhängenden
Teile 11 und 12 der Vorderwand 9 des Eisbunkers aus den Rasten 25 gehoben und in
ihrer vertikalen Stellung an die Hohlwand 5 gerückt (F i g. 2 d). Dabei wird der
Teil 11 mit seiner oberen Kante in einen Vorsprung der Rast 24 eingehängt. Sodann
wird der Teil 12 um die Achse 13 bis zur Anlage an den Teil 11 nach oben geklappt
und sodann die Teile 11 und 12 insgesamt um den Vorsprung der Rast 24 in die horizontale
Lage gebracht und an der oberen Rast 25 verriegelt, so daß nunmehr die Teile 10,
11 und 12 in horizontaler Lage untereinander angeordnet sind (s. F i g. 2 e und
2 f sowie F i g. 1, rechte Hälfte).
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Danach können die Orangen in der Schüttung auf dem Rost 2 und auf
den in horizontaler Lage eingesetzten Zwischenböden 19 eingebracht werden, wobei
die Früchte sich unmittelbar an die Hohlwände 5 anschließen. Die Ladehaltungswände
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werden dabei in eine vertikale Lage geschwenkt; in welcher sie die obere
Schüttung vom Bereich der Tür fernhalten und stirnseitig abschließen. Die Lukendeckel21
sind dabei geschlossen. Während des Transportes bzw. auch bei Stillstand des Wagens
muß die Luft im Laderaum kräftig umgewälzt werden, damit die Orangen nicht vorzeitig
durch die Bildung des Äthylengases reifen oder sogar schimmeln. Dazu dienen wiederum
die Ventilatoren 28, die bei geschlossenen Deckeln 14 die Luft aus dem Laderaum
ansaugen und durch die Hohlwände 5 nach unten blasen, wo dieselbe unter den Gitterrosten
2 entlangstreicht und im Laderaum, durch die Schüttung hindurchtretend, wieder nach
oben strömt, um von den Ventilatoren erneut auf den Weg geschickt zu werden. Obwohl
die Orangen bis an die Stirnwände heranreichen, ist infolge der Hohlwände 5 eine
sehr gute Umwälzung der Luft möglich, wobei dieselbe gezwungen ist, stets durch
die Schüttungen hindurchzutreten. Im Bereich der Tür verhindern dabei die Ladehaltungswände
20 und die geschlossenen Lukendeckel 21, daß sich die Luft ohne Passieren der Schüttungen
unter das Dach und von dort zu den Ventilatoren abfließen kann.
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Damit die Umluft auch im Bereich der horizontal angeordneten Eisbunkerwandteile
10, 11 und 12 durch die darauf ruhende Schüttung treten kann, können diese Wandteile
luftdurchlässig ausgebildet sein.
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Es ist auch möglich, die im Wagen befindliche Luft mit Frischluft
zu mischen. Zu diesem Zweck können die Klappen 17 in den Stirnwandöffnungen 16 geöffnet
werden, so daß die Ventilatoren 28 in den Kammern 7 nicht nur die im Wagen befindliche
Luft umwälzen, sondern gleichzeitig Frischluft ansaugen und dieselbe mit der Umluft
mischen. Dabei tritt während der Fahrt infolge des Staudruckes nur auf einer Stirnwand
Frischluft ein, während auf der anderen Seite durch die Öffnung 16 Abluft entweichen
kann.