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DE4411922A1 - Kühlbox - Google Patents

Kühlbox

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Publication number
DE4411922A1
DE4411922A1 DE4411922A DE4411922A DE4411922A1 DE 4411922 A1 DE4411922 A1 DE 4411922A1 DE 4411922 A DE4411922 A DE 4411922A DE 4411922 A DE4411922 A DE 4411922A DE 4411922 A1 DE4411922 A1 DE 4411922A1
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DE
Germany
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cooling box
cooling
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cool
box according
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DE4411922A
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English (en)
Inventor
Claus Bader
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Individual
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60HARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60P3/20Refrigerated goods vehicles
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Description

Die Erfindung betrifft eine Kühlbox für den Transport mit­ tels eines Nutzfahrzeuges bei gleichzeitiger Kühlung des Ladegutes der Kühlbox, insbesondere zum Kühlen von Lebens­ mitteln, bestehend aus isolierten Wänden, von denen wenig­ stens eine mit einer verschließbaren Belade- und Entnahme­ öffnung versehen ist.
Zum Transport temperaturempfindlicher Waren werden im Ver­ teiler-Verkehr sogenannte isolierte Kastenwagen benutzt. Bei diesen handelt es sich meist um serienmäßige Fahrzeuge, deren Laderaum nachträglich isoliert und mit einer maschi­ nellen Kühlanlage versehen ist, die über den Fahrzeugmotor betrieben wird und zusätzlich mit Netzstrom betreibbar ist, so daß es möglich ist, den Laderaum auch bei stillstehendem Fahrzeug, beispielsweise während der Nachtzeit, zu kühlen. Bedingt durch diese Festinstallation der Isoliereinrichtung ist das Fahrzeug jedoch nur für eben diesen Zweck einsetz­ bar, da insbesondere beim Transport von Lebensmitteln aus Hygiene- und Gesundheitsgründen andere Gegenstände nicht mittransportiert werden können. Da die Nutzlast der iso­ lierten Kastenwagen aufgrund der Einbauten reduziert wird, und zu kühlendes Transportgut, falls das Ladevolumen des Fahrzeugs ganz ausgenutzt werden soll, in der Regel erheb­ lich schwerer ist als die noch verbleibende zulässige Nutz­ last, ist es in den seltensten Fällen möglich, die Fahr­ zeuge mit dem zur Verfügung stehenden Volumen auszunutzen, so daß ein großer Teil des Laderaums unbenutzt bleibt, was aus ökonomischen Aspekten äußerst nachteilig ist.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Kühl­ box zu schaffen, die für den Transport mittels eines Nutz­ fahrzeuges geeignet ist, so daß zum einen eine sichere Küh­ lung des Ladegutes der Kühlbox gewährleistet ist unter gle­ ichzeitiger Ermöglichung der Verwendung gewöhnlicher, nicht auf den speziellen Kühleinsatz umgerüsteter Serien­ fahrzeuge, zum anderen, daß die Beladung weder auf die Art des Ladeguts der Kühlbox noch deren Volumen begrenzt ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Kühlbox mit den eingangs genannten Merkmalen erfindungsgemäß vorgesehen, daß die äußere Form der Kühlbox derart bemessen ist, daß eine oder mehrere Kühlboxen im oder auf einem Nutzfahrzeug anordbar sind und daß die Kühlbox ein baulich integriertes, mit einem Stromversorgungsanschluß für das Nutzfahrzeug- Bordnetz und/oder ein Wechselstromnetz versehenes Kühlag­ gregat aufweist. Die erfindungsgemäße Kühlbox kann somit vorteilhaft auf ein gewöhnliches, nicht für den Transport von lediglich zu kühlendem Gut ausgelegtes Fahrzeug geladen werden, so daß zum einen derartige Fahrzeuge neben ihrer eigentlichen, gewöhnlichen Transportverwendung auch für einen Kühltransport verwendet werden können. Daneben kann, da der Kühlgutladeraum auf den Laderaum der Kühlbox beschränkt ist, bei noch vorhandenem Laderaum des Nutzfahr­ zeuges jedweder andere Gegenstand mittransportiert werden, so daß zum einen der begrenzte Laderaum der Kühlbox optimal ausgenutzt werden kann, zum anderen kann der Restladeraum variabel und optimiert beladen werden. Infolge der erfind­ ungsgemäßen Auslegung der Kühlbox mit einem Stromver­ sorgungsanschluß ist es ferner ebenfalls gewährleistet, daß eine dauerhafte Kühlung möglich ist.
Das Kühlaggregat ist hierbei erfindungsgemäß außenseitig auf einer oder mehreren Wänden, mit dem Innenraum der Kühl­ box kommunizierend, angeordnet, so daß das Kühlaggregat ei­ ner Innenraumreinigung nicht hindernd im Wege steht, ferner ergeben sich aus der außenseitigen Anordnung keine Hygiene­ probleme. Erfindungsgemäß sind die Wände als separate Wand­ elemente ausgebildet, die über Befestigungselemente, insbe­ sondere Schnellverschlüsse, lösbar miteinander verbindbar sind, was insbesondere dahingehend von Vorteil ist, daß das auf einer derartigen Wand angeordnete Kühlaggregat bei De­ fekt einfachst und schnell samt der Wand abmontiert und komplett gegen ein neues ausgetauscht werden kann, ohne daß die Kühlung längere Zeit unterbrochen werden muß oder das Kühlgut umgeladen werden muß.
Die Möglichkeit, das Kühlaggregat außenseitig so anzuord­ nen, daß es möglichst platzsparend und vor Beschädigungen sicher angeordnet ist, ist erfindungsgemäß dadurch reali­ siert, daß die Wände und gegebenenfalls die Wandelemente derart zueinander winklig verlaufend angeordnet sind, daß sie eine das Kühlaggregat aufnehmende Aussparung bilden. Damit eine Kühlbox beispielsweise bis an eine Fahrzeugwand oder an eine andere Kühlbox herangeschoben werden kann, um das Ladevolumen des Nutzfahrzeuges optimal ausnutzen zu können, kann in weiterer Ausbildung der Erfindung vorgese­ hen sein, daß die Aussparung derart bemessen ist, daß das Kühlaggregat innerhalb des oder mit seinen Außenwänden an­ grenzend an den von den an die Aussparung angrenzenden Wän­ den oder den Wandelementen bestimmten Außenumriß der Kühl­ box angeordnet ist.
Neben einer lösbaren Anordnung nur der das Kühlaggregat tragenden Wände kann in weiterer Erfindungsausbildung vor­ gesehen sein, daß sämtliche Wände oder Wandelemente mittels insbesondere Schnellverschlüssen lösbar aneinander befe­ stigt sind, was zum einen beim Auf- und Abbau der Kühlbox, beispielsweise zu Transportzwecken eben dann, wenn kein Kühlgut zu transportieren ist, die Box jedoch mitgenommen werden muß, von Vorteil ist, zum anderen ist so ein schnel­ les Zerlegen beispielsweise zu Reinigungszwecken möglich.
Um zu ermöglichen, den zur Verfügung stehenden Laderaum des Nutzfahrzeuges weitestgehend ausnutzen zu können, ist er­ findungsgemäß ferner vorgesehen, daß die Kühlbox eine qua­ derförmige Grundform aufweist, wobei die Belade- und Ent­ nahmeöffnung an einer der Stirn- oder Seitenwände, gegebe­ nenfalls einem der Stirn- oder Seitenwandelemente der Kühl­ box angeordnet ist, wobei selbstverständlich auch eine dec­ kenseitige Anordnung möglich ist. Zur Vereinfachung der Be­ ladung und zur Ermöglichung, auch größere Gegenstände ein­ laden zu können, kann die Belade- und Entnahmeöffnung von einer der Stirn- oder Seitenwände bzw. einem der Wandele­ mente selbst gebildet sein.
Um jedes Kühlgut vorschriftsmäßig und seiner Eigenart ent­ sprechend kühlen zu können, kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, daß das Kühlaggregat ein vorzugsweise thermostatisch gesteuertes Kompressionskälte­ aggregat ist, wobei sich hierbei zwei Aggregatausführungen als zweckmäßig erwiesen haben. Die eine Ausführungsform be­ steht erfindungsgemäß aus einem außerhalb der Kühlbox ange­ ordneten, über einen Motor betriebenen Kompressor und einen in das Innere der Kühlbox integrierten Verdampf er, der die über einen mit dem Innenraum der Kühlbox kommunizierenden Ventilator zugeführte Luft des Innenraumes der Kühlbox kühlt. Die zweite erfindungsgemäße Ausführungsform sieht einen außerhalb der Kühlbox angeordneten, über einen Motor betriebenen Kompressor und eine oder mehrere vorzugsweise mit Kühlsole gefüllte Kältespeicherplatten vor, die über eine mit wenigstens einer Lüftungsdurchbrechung versehene isolierende Zwischenwand vom Inneren der Kühlbox getrennt sind und die die von einem mit dem Inneren der Kühlbox kom­ munizierenden Ventilator zugeführte Luft des Inneren der Kühlbox kühlen. Erfindungsgemäß ist der Ventilator über einen Thermostat gesteuert, ferner befindet sich im Bereich der Aussparung eine Temperaturanzeige für die Innenraumtem­ peratur und gegebenenfalls der Thermostat, so daß für eine einfache Steuerung und Handhabung der Kühleinrichtung Sorge getragen ist.
Um eine einfache Handhabung der Kühlbox beispielsweise bei entsprechender Bemessung derselben mittels eines Gabelstap­ lers gewährleisten zu können, ist ferner erfindungsgemäß vorgesehen, daß an der Unterseite der bodenseitigen Wand oder gegebenenfalls des Wandelementes der Kühlbox vorzugs­ weise als Hutprofil ausgebildete Fußelemente entsprechend der Bemessung der deckenseitigen Wand oder gegebenenfalls des Wandelementes angeordnet sind, so daß zum einen ein Ga­ belstapler die Kühlbox untergreifen kann. Zum anderen ist durch die entsprechende, deckenbezogene Anordnung der Fuße­ lemente die Stapelbarkeit der beispielsweise leeren Kühlbo­ xen ohne Beschädigung des Kühlaggregates der jeweils unte­ ren Kühlbox gewährleistet. Neben den Fußelementen sind zur Ermöglichung eines Verschiebens auch arretierbare Rollen einsetzbar.
Sowohl aus Hygiene- und Reinigungs- als auch aus Haltbar­ keitsgründen kann in weiterer Ausgestaltung vorgesehen sein, daß die Außen- und/oder die Innenseite der Wände und gegebenenfalls der Wandelemente und/oder gegebenenfalls die Fußelemente aus rostfreiem Material, insbesondere Edelstahl gebildet sind, wobei sich jedoch auch eine Kunststoffaus­ führung als zweckmäßig herausgestellt hat. Erfindungsgemäß wird als Isoliermaterial der Wände und gegebenenfalls der Wandelemente ein Schaumstoff, insbesondere ein um­ weltunschädlicher Hartschaum verwendet. Im Rahmen dessen ist auf eine derartige Isolierung abgestellt, daß der Wärmedurchgangskoeffizient k < 1,0 W/K·m²·h, insbeson­ dere k < 0,7 W/K·m²·h ist.
Ferner kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, daß die Kühlbox zur Aufnahme einer Europalette mit den Maßen 80×120 cm bemessen ist, so daß vorteilhaft bereits vollstän­ dig beladene Paletten einbringbar sind.
Neben einer derartigen Kühlbox selbst betrifft die Erfin­ dung ferner eine Ladeeinheit zum Transport temperaturemp­ findlicher Waren, bestehend aus mehreren Kühlboxen der vor­ beschriebenen Art, wobei die Wände und gegebenenfalls die Wandelemente der Kühlbox derart dimensioniert sind, daß we­ nigstens zwei Kühlboxen in beladenem Zustand übereinander­ stapelbar sind.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den im folgenden beschriebenen Ausfüh­ rungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Kühlbox,
Fig. 2 eine perspektivische Teilansicht des Bereichs A in Richtung des Pfeiles II aus Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Innenraumes einer Kühlbox einer ersten Ausführungsform, und
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des Innenraumes einer in den Laderaum eines Nutzfahrzeuges eingestellten Kühlbox einer zweiten Ausführungsform.
Fig. 1 zeigt eine Kühlbox 1, bestehend aus einer Deckenwand 2a, Seitenwänden 2b und einer Bodengruppe 2c und einem Küh­ laggregat 3. Das Kühlaggregat 3 ist dabei in einer von den Wandelementen 2d, die im gezeigten Ausführungsbeispiel unter einem 90°-Winkel, ein L-förmiges Paneel bildend, aneinander befestigt sind, gebildeten Aussparung 4 angeord­ net. Dabei ist die von den Elementen 2d gebildete Auss­ parung 4 derart bemessen, daß das Kühlaggregat 3 so an­ geordnet ist, daß es nicht über den Umriß der Kühlbox 1 hinaussteht, so daß diese engstmöglich an die Fahrzeugwand oder an eine weitere Kühlbox herangeschoben werden kann. Unterseitig der Bodengruppe 2c, die in der Regel für Bela­ stungen von ca. 500 kg ausgelegt ist, sind hutprofilierte Fußelemente 5 angeordnet, die den Transport mit Hubstaplern ermöglichen.
Aus Fig. 2 ist der Aussparungsbereich samt dem daran ange­ ordneten Kühlaggregat näher zu entnehmen. Die Elemente 2d sind an den angrenzenden Wandelementen 2a, 2b über Schnell­ verschlüsse 6 befestigt, so daß ein einfaches und schnelles Lösen der Wände 2d möglich ist, die übrigen Wände sind fest miteinander verschraubt. Das aus den Elementen 2d gebildete L-förmige Paneel ist dabei als eigenständige Einheit derart ausgebildet, daß es komplett samt dem darauf angeordneten Kühlaggregat 3 entnehmbar ist, so daß bei Defekt des Kühl­ aggregats 3 ein einfacher Austausch des gesamten Paneels möglich ist. Wie Fig. 2 ferner zu entnehmen ist, ist im Be­ reich der Aussparung 4 an den Elementen 2c eine Temperatu­ ranzeige 7 angeordnet, an welcher die Innenraumtemperatur ablesbar ist. Ferner ist ein Thermostat 8 vorgesehen, mit­ tels welchem der Betrieb des Kühlaggregates 3 gesteuert und die Innenraumtemperatur geregelt wird. Die Steuerung er­ folgt somit vorteilhaft vollständig von außen, die Kühlbox muß nicht beispielsweise zur Temperaturregelung geöffnet werden, der Kühlkreislauf ist folglich geschlossen. Das Kühlaggregat 3 ist dabei derart ausgelegt, daß es über die Batterie bzw. den Motor des Fahrzeuges betreibbar ist, fer­ ner ist auch ein Betrieb über ein Wechselstromnetz möglich.
Fig. 3 zeigt einen Einblick in das Innere einer erfindungs­ gemäßen Kühlbox 9 einer ersten Ausführungsform hinsichtlich der Ausbildung des Kühlaggregates, wobei der Übersichtlich­ keit halber die Be- und Entladewand weggelassen ist. Ge­ zeigt ist eine Kühlbox 9, bei welcher eine mit Batterie­ strom betreibbare Kälteanlage Verwendung findet. Darge­ stellt ist eine Kompressionskälteanlage, deren Kompressor durch einen 12 V-Gleichstrom-Elekromotor angetrieben wird. Im Innenraum der Kühlbox 9 ist am senkrechten Wandelement 2d des L-förmigen Paneels ein nichtsichtbarer Verdampf er angeordnet, der, mit einem 12 V-Lüftermotor 10 versehen, die zu kühlende Luft über die Lamellen des Verdampfers streichen läßt und somit die Temperatur im Innenraum ab­ senkt. Mit der gezeigten Ausführungsform der Kälteanlage lassen sich Temperaturen von +2°C im Innenraum erreichen.
Zur Erzielung niedrigerer Temperaturen, wie sie beispiels­ weise beim Transport von Gefriergut erforderlich sind, wird eine Kälteanlage mit Speicherplatten verwendet, wie in Fig. 4 gezeigt. Bei dieser Kälteanlage werden, ebenfalls mit ei­ ner Kompressionskälteanlage, Speicherplatten, die mit einer Kühlsole gefüllt sind, auf eine niedrigere Temperatur als der später im Innenraum der Box gewünschten abgekühlt. Die nichtdargestellten Speicherplatten sind mit einer isolie­ renden Zwischenwand 12 vom restlichen Laderaum der Kühlbox getrennt, so daß kein unbeabsichtigter Wärmeaustausch zwi­ schen den Speicherplatten und dem Laderaum stattfinden kann. Ein in die Zwischenwand 12 eingebauter Ventilator 13, der über das Bordnetz des Fahrzeuges mit 12 V Gleichspan­ nung versorgt wird, zieht die Luft aus dem Laderaum über die Speicherplatten. Die durch die Abkühlung kalte, schwere Luft sinkt im Bereich hinter der Zwischenwand 12 nach unten und tritt in den Laderaum durch die an der Zwischenwand 12 angebrachten Durchbrechungen 14 unterseitig ein und bewirkt so die Kühlung des Innenraums. Die Luft wird dabei solange abgekühlt und die Temperatur im Laderaum bleibt solange auf dem mittels des Thermostaten 8 eingestellten Wert, bis die Speicherplatten die im Laderaum gewünschte Temperatur er­ reicht bzw. überschritten haben. Eine konstante Temperatur im Laderaum für ca. zehn Stunden bei maximal fünfzehn Tür­ öffnungen am Tag wird gewährleistet, wenn die Kälteanlage mindestens zwölf Stunden die Speicherplatten abkühlen kon­ nte. Mit einer derartigen Kühlanlage können Temperaturen bis -20°C erreicht werden. Folglich wird durch Verwendung der beschriebenen Kühleinrichtungen der gesamte Bereich der temperaturgeführten Ware abgedeckt.
In Fig. 4 ist ferner die Anordnung der Kühlbox 11 in einem Nutzfahrzeug 15 gezeigt. Bei dem Nutzfahrzeug 15 handelt es sich um einen gewöhnlichen Transporter mit rückseitiger Be­ ladeöffnung. In den Laderaum ist im gezeigten Ausführungs­ beispiel eine Kühlbox 11 eingestellt, deren rückseitige Seitenwand 2b schwenkbar angelenkt ist und so die Belade­ klappe bildet. Je nach Dimensionierung sowohl der Kühlbox als auch des Nutzfahrzeuges können mehrere Kühlboxen neben­ einander eingestellt werden, ebenfalls ist bei entsprechen­ der Dimensionierung der Wände bzw. Wandelemente, die aus Edelstahl oder Kunststoff, entsprechend isoliert, gebildet sind, ein Übereinanderstapeln der Kühlboxen möglich.

Claims (20)

1. Kühlbox für den Transport mittels eines Nutzfahrzeuges bei gleichzeitiger Kühlung des Ladegutes der Kühlbox, insbesondere zum Kühlen von Lebensmitteln, bestehend aus isolierten Wänden, von denen wenigstens eine mit einer verschließbaren Belade- und Entnahmeöffnung ver­ sehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Form der Kühlbox (1, 9, 11) derart bemessen ist, daß eine oder mehrere Kühlboxen (1, 9, 11) in oder auf einem Nutzfahrzeug (15) anordbar sind und daß die Kühlbox (1, 9, 11) ein baulich integriertes, mit einem Strom­ versorgungsanschluß für das Nutzfahrzeug-Bordnetz und/oder ein Wechselstromnetz versehenes Kühlaggregat (3) aufweist.
2. Kühlbox nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kühlaggregat (3) außenseitig auf einer oder mehre­ ren Wänden (2d), mit dem Innenraum der Kühlbox (1, 9, 11) kommunizierend, angeordnet ist, wobei die Wände (2d) als separate Wandelemente ausgebildet sind, die über Befestigungselemente, insbesondere Schnellver­ schlüsse lösbar befestigbar sind.
3. Kühlbox nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Wände (2d) und gegebenenfalls die Wande­ lemente derart zueinander winklig verlaufend angeord­ net sind, daß sie eine das Kühlaggregat (3) aufneh­ mende Aussparung (4) bilden.
4. Kühlbox nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (4) derart bemessen ist, daß das Kühl­ aggregat (3) innerhalb des oder mit seinen Außenwänden angrenzend an den von den an die Aussparung (4) an­ grenzenden Wänden (2a, 2b) oder den Wandelementen be­ stimmten Außenumriß der Kühlbox (1, 9, 11) angeordnet ist.
5. Kühlbox nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß sämtliche Wände (2a, 2b, 2c, 2d) und gegebenenfalls Wandelemente mittels Befesti­ gungselementen, insbesondere Schnellverschlüssen lös­ bar aneinander befestigt sind.
6. Kühlbox nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kühlbox (1, 9, 11) eine quaderförmige Grundform aufweist, wobei die Belade- und Entnahmeöffnung an einer der Stirn- oder Seiten­ wände (2b), gegebenenfalls einem der Stirn- oder Sei­ tenwandelemente der Kühlbox (1, 9, 11) angeordnet ist.
7. Kühlbox nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Stirn- oder Seitenwand (2b) oder das Stirn- oder Seitenwandelement schwenkbar an einer der angrenzenden Wände (2a, 2b) oder der Wandelemente an­ gelenkt ist und die Belade- und Entnahmeöffnung bil­ det.
8. Kühlbox nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das Kühlaggregat (3) ein vorzugsweise thermostatisch gesteuertes Kompressions­ kälteaggregat ist.
9. Kühlbox nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kompressionskälteaggregat einen außerhalb der Kühlbox (9) angeordneten, über eine Motor betriebenen Kompressor und einen in das Innere der Kühlbox (9) in­ tegrierten Verdampfer umfaßt, der die über einen mit dem Inneren der Kühlbox (9) kommunizierenden Venti­ lator (10) zugeführte Luft des Innenraumes der Kühlbox (9) kühlt.
10. Kühlbox nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kompressionskälteaggregat einen außerhalb der Kühlbox (11) angeordneten, über eine Motor betriebenen Kompressor und eine oder mehrere vorzugsweise mit Kühlsole gefüllte Kältespeicherplatten umfaßt, die über eine mit wenigstens einer Lüftungsdurchbrechung (14) versehene isolierende Zwischenwand (12) vom Inne­ ren der Kühlbox (11) getrennt sind und die die von ei­ nem mit dem Inneren der Kühlbox (11) kommunizierenden Ventilator (13) zugeführte Luft des Inneren der Kühl­ box (11) kühlen.
11. Kühlbox nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeich­ net, daß der Ventilator (10, 13) über einen Thermostat (8) gesteuert ist.
12. Kühlbox nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß im Bereich der Aussparung (4) eine Temperaturanzeige (7) für die Innenraumtempe­ ratur und gegebenenfalls der Thermostat (8) angeordnet ist.
13. Kühlbox nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der boden­ seitigen Wand (2c) oder gegebenenfalls des Wandelemen­ tes der Kühlbox (1, 9, 11) vorzugsweise als Hutprofil ausgebildete Fußelemente (5) entsprechend der Bemes­ sung der deckenseitigen Wand (2a) oder gegebenenfalls des Wandelementes angeordnet sind.
14. Kühlbox nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußelemente als arretierbare Rollen ausgebildet sind.
15. Kühlbox nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Außen- und/oder die In­ nenseiten der Wände (2a, 2b, 2c, 2d) und gegebenen­ falls der Wandelemente und/oder gegebenenfalls die Fußelemente (5) aus rostfreiem Material, insbesondere Edelstahl gebildet sind.
16. Kühlbox nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Außen- und/oder die In­ nenseiten der Wände (2a, 2b, 2c, 2d) und gegebenen­ falls der Wandelemente und/oder gegebenenfalls die Fußelemente (5) aus Kunststoff gebildet sind.
17. Kühlbox nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das Isolationsmaterial der Wände (2a, 2b, 2c, 2d) und gegebenenfalls der Wandele­ mente ein Schaumstoff, insbesondere ein um­ weltunschädlicher Hartschaum ist.
18. Kühlbox nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Wände (2a, 2b, 2c, 2d) und gegebenenfalls die Wandelemente derart isoliert sind, daß der Wärmedurchgangskoeffizient k < 1,0 W/K·m²·h, insbesondere k < 0,7 W/K·m²·h ist.
19. Kühlbox nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kühlbox (1, 9, 11) zur Aufnahme einer Europalette bemessen ist.
20. Ladeeinheit zum Transport temperaturempfindlicher Wa­ ren, gekennzeichnet durch mehrere Kühlboxen (1, 9, 11) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Wände (2a, 2b, 2c, 2d) und gegebenenfalls die Wandele­ mente der Kühlboxen (1, 9, 11) derart dimensioniert sind, daß wenigstens zwei Kühlboxen (1, 9, 11) in be­ ladenem Zustand übereinanderstapelbar sind.
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