DE1164743B - Falle fuer Bisamratten - Google Patents
Falle fuer BisamrattenInfo
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. KL: AOIm
Deutsche Kl.: 45 k -
Nummer: 1 164 743
Aktenzeichen: W 30283 III / 45 k
Anmeldetag: 4. Juli 1961
Auslegetag: 5. März 1964
Die Erfindung betrifft eine Falle für Bisamratten mit einem Standbügel, einem an diesem angelenkten
und unter Federkraft gegen diesen schwenkbaren Schldgbügel und eine durch einem um eine horizontale
Achse schwenkbaren Auslösehebel auslösbare Spanneinrichtung.
Die Bisamratte ist ein Schädling, der die Uferböschungen von Fließgewässern unterhöhlt und damit
schwerwiegende Uferbeschädigungen verursacht. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Bisamratte mit
geeigneten Mitteln zufangen. Bisher hat man hierzu sogenannte Haargreif fallen verwendet, die ohne Köder
in die Einfahrten der Baue der Bisamratte gestellt wurden. Diese Einfahrten liegen jedoch unter der
Wasserlinie und sind deshalb meistens nur vom Wasser aus erreichbar. Sie sind außerdem schwer zu erkennen,
so daß das Stellen der Fallen erhebliche Mühe und Zeitaufwand verursacht, der in keinem Verhältnis
zu dem Fangergebnis steht. Aus diesem Grund hat man versucht, beköderte Fallen außerhalb des
Wassers an leichten zugänglichen Stellen aufzustellen, auf Landwechseln, Ausstiegen und an Fraß- und Kotplätzen
der Bisamratte. Mangels einer anderen bekannten Falle hat man hierzu auch die sogenannte
Haargreiffalle verwendet und in diese Falle einen Köder, wie z. B. Äpfel, Stücke von gelben Rüben,
Petersilienwurzeln, Sellerie u. dgl. hineingelegt. Die Haargreiffallen sind so konstruiert, daß sie bei
Berührung das Tier fangen und töten. Leider hat sich dabei herausgestellt, daß durch die Haargreiffallen
hauptsächlich die in denselben Gebieten wie die Bisamratten lebenden Teichhühner gefangen wurden,
die ganzjährig unter Naturschutz stehen. Das Teichhuhn hat als Tag- und Dämmerungstier regelmäßig
die für die Bisamratten ausgestellten Fallen befressen und wurde dabei gefangen und getötet, so
daß bei Einbruch der Nacht die Bisamratte als Nachttier an die Fallen gelangte, diese bereits mit Teichhühnern
belegt waren und somit keine Bisamratten gefangen worden sind. So wurden beispielsweise bei
Versuchen mit Haargreiffallen in 42 aufgestellten Fallen eine Bisamratte und 29 Teichhühner gefangen.
Hieraus ist zu ersehen, daß die bekannte Haargreiffalle für den Fang von Bisamratten nicht in Frage
kommt.
Zweck der Erfindung ist es, eine Falle zu schaffen, die ausschließlich Schädlinge, z.B. Bisamratten,
Wanderratten u. dgl. fängt und dabei nicht von Teichhühnern od. dgl. ausgelöst wird, die von denselben
Ködern angelockt werden wie die obenerwähnten Schädlinge. Dieser Zweck wird nach der Erfindung
dadurch erreicht, daß der Auslösehebel durch Falle für Bisamratten
Anmelder:
Friedrich Wolf,
Haunstetten bei Augsburg, Flugfeldstr. 14
Als Erfinder benannt:
Friedrich Wolf, Haunstetten bei Augsburg,
Dr. Dr. Sigbert Mehl, Wolfratshausen (Obb.)
"5 eine entsprechende Sperreinrichtung gegen Herunterdrücken
gesichert ist und nur beim Anheben eines mit ihm verbundenen Köderhakens einen Spannhebel
der Spanneinrichtung freigibt und damit den Schlagbügel auslöst. Die Erfindung ist auf Grund eingehender
Versuche entstanden über die Lebensgewohnheiten von Teichhühnern und Bisamratten. Dabei
wurde festgestellt, daß Teichhühner einen Köder von oben und seitlich zu fressen versuchen, während
Bisamratten u: dgl. versuchen, den Köder vom Boden oder vom Köderhäken abzuheben. Dank der besonderen
Ausbildung der Falle, die ein Auslösen des Schlagbügels nur beim Abheben des Auslösehebels
ermöglicht, werden mit dieser Falle fast ausschließlich Schädlinge und nicht mehr das unter Naturschutz
stehende Teichhuhn gefangen. So haben Versuche mit der neuen Falle ergeben, daß in 38 aufgestellten
Fallen 34 Bisamratten, 3 Wanderratten und eine Schermaus gefangen wurden. "Das Teichhuhn, welches
den Köder nur von oben und seitlich angreift, konnte die Falle nicht zum Auslösen bringen, da
eine besondere Sperreinrichtung den Auslösehebel gegen Herunterdrücken sichert, wodurch ein Auslösen
des Schlagbügels verhindert wird.
Weitere Einzelheiten sowie Vorteile der Erfindung sind an Hand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht der neuen Falle in gebrauchsfertiger
Stellung,
Fig. 2 eine Seitenansicht mit soeben erfolgter Auslösung,
Fig. 3 eine Ansicht in RichtungIII der Fig. 1,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Falle in geschlossener Stellung,
Fig. 5 einen Teilschnitt nach der Linie V-V der F i g. 3 in natürlicher Größe.
In der Zeichnung ist an dem Standbügel 1 der Falle der Schlagbügel 2 mittels einer Achse 3 schwenkbar
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angeordnet. Zwei Spannfedern 4 verleihen dem Schlagbügel 2 die erforderliche Schlagkraft. Es ist
ferner ein Auslösehebel 5 vorgesehen, der um dieselbe Achse 3 schwenkbar angeordnet ist. Dieser
Auslösehebel 5 ist als doppelarmiger Hebel ausgebildet, wobei der zwischen dem Standbügel 1 und
dem Schlagbügel 2 liegende Hebelarm einen Köderhaken 6 trägt, während der andere kürzere Hebelarm
eine mit einem Verriegelungshebel 7 zusammenwirkende Verriegelungsnase 8 aufweist. Mit dem
Standbügel 1 ist ferner ein Haltearm 9 verbunden, der ebenfalls auf der Achse 3 angelenkt ist, so daß er
in eine Stellung parallel zum Standbügel 1 gebracht werden kann, wie es in Fig. 4 strichpunktiert dargestellt
ist. Damit wird der Transport der Falle wesentlich erleichtert, da sich diese klein zusammenlegen
läßt.
Zum Feststellen des Haltearmes 9 in senkrechter Stellung zum Standbügel 1 kann der Haltearm mit
einer über die Achse 3 hinausgehenden Verlängerung ao
10 versehen sein. Diese Verlängerung 10 greift in einem mit dem Standbügel 1 verbundenen Haken 11
ein. Zum Umlegen des Haltearmes 9 wird dieser entgegen der Kraft einer schwachen Druckfeder 12. die
auf der Achse 3 zwischen dem Haltearm 9 und einem Anschlag 17 des Standbügels 1 liegt, in Richtung A
(F i g. 3) verschoben, so daß der Haken 11 die Verlängerung 10 freigibt und damit der Haltearm 9 in
RichtungB (Fig. 4) geschwenkt werden kann.
Der Haltearm 9 trägt den Verriegelungshebel 7, der ebenfalls als doppelarmiger Hebel ausgebildet ist.
Der Hebel 7 ist mittels eines Lagers 13 schwenkbar mit dem Haltearm 9 verbunden. Der längere Hebelarm
Ta des Hebels 7 arbeitet mit der Verriegelungsnase 8 des Auslösehebels 5 zusammen. Er weist zu
diesem Zweck einen Anschlag 14 in Form einer nach unten offenen, gabelförmigen Aussparung auf, in
welche der Auslösehebel 5 eingreift, und die Verriegelungsnase 8, welche aus einer rechtwinkligen
Umbiegung des Auslösehebels 5 besteht, liegt an der Außenseite des Hebels 7 an.
Der kürzere Hebelarm Ib des Hebels 7 stützt sich
im gespannten Zustand der Falle, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, an einem mit dem Schlagbügel 2 verbundenen
Spannhaken 15 ab. Ferner ist an dem äußeren Ende des Haltearmes 9 noch ein Sicherungshaken 16 vorgesehen, welcher beim Stellen der Falle
den Schlagbügel 2 übergreift und somit beim ungewollten Auslösen des Auslösehebels 5 ein Zuschlagen
der Falle verhindert.
Die Wirkungsweise der neuen Falle ist folgende: Nachdem der Haltearm 9 aus seiner zu dem Standbügel
1 parallelen Ruhestellung in seine senkrechte Gebrauchsstellung gebracht und verriegelt ist, wird
der Schlagbügel 2 entgegen der Kraft der Federn 4 ebenfalls in eine annähernd senkrechte Stellung gebracht,
wozu ein Schwenken des Spannhebels 7 in die Waagerechte erforderlich ist. Dann kommt der ktir-^
zere Hebelarm Ib des Spannhebels 7 unter den Spannhaken 15 zu liegen, woraufhin der Hebel 7 wieder annähernd
in die Lotrechte zurückschwenkt, sobald der Schlagbügel 2 seinerseits eine lotrechte Stellung
eingenommen hat. Dann wird zur Vermeidung von Unfällen der Sicherungshaken 16 über dem Schlagbügel
eingehängt. Im Anschluß daran wird der Auslösehebel 5 etwas nach oben gehoben und gleichzeitig
der Verriegelungshebel unten zum Haltearm 9 hingedrückt, so daß nach Absenken des Auslösehebels 5
mit dem Köderhaken 6 die Verriegelungsnase 8 hinter den Hebelarm Ta zu liegen kommt. Der kürzere
Hebelarm des Auslösehebels 5 stützt sich dabei am Anschlag 14 in der gabelförmigen Aussparung des
Verriegelungshebels 7 ab, so daß eine Bewegung des Köderhakens 6 zusammen mit dem Auslösehebel 5
nach unten verhindert wird. Nachdem die Falle so weit in Stellung gebracht ist, wird ein geeigneter
Köder auf den Köderhaken 6 aufgespießt, wie es beispielsweise in Fig. 1 dargestellt ist, und dann der
Sicherungshaken 16 weggeklappt, wie F i g. 2 oben zeigt. Kommt nun ein Teichhuhn od. dgl. an diesen
Köder und befrißt diesen von oben oder seitlich, so kann die Falle nicht auslösen, da die Bewegung des
Auslösehebels 5 nach unten dank der Abstützung desselben an dem Verriegelungshebel 7 verhindert
wird. Eine Bisamratte dagegen versucht den Köder nach oben abzuheben, wodurch der Köderhaken 6
in Richtung C bewegt wird. Damit wird in bezug auf die Zeichnung F i g. 2 das rechte Ende des Auslösehebels
5 nach unten gedrückt und somit der Verriegelungshebel freigegeben, so daß dieser in Richtung D
schwenken kann. Der Hebel 7 gibt seinerseits den Schlagbügel 2 frei, und dieser bewegt sich in Richtung
E auf den Standbügel 1 zu, wodurch das zwischen beiden Bügeln befindliche Tier gefangen und
getötet wird.
Claims (7)
1. Falle für Bisamratten od. dgl. mit einem Standbügel, einem an diesem angelenkten und
unter Federkraft gegen diesen schwenkbaren Schlagbügel, der durch einen um eine horizontale
Achse schwenkbaren Auslösehebel zum Schwenken freigegeben wird, dadurch gekennzeichnet,
daß der Auslösehebel (5) durch einen Anschlag (14) an einem Verriegelungshebel (7) gegen Herunterdrücken gesichert ist und nur
beim Anheben eines an dem Auslösehebel (5) befestigten Köderhakens (6) den Verriegelungshebel (7) freigibt, der bei gespannter Falle den
Schlagbügel (2) in Öffnungsstellung hält.
2. Falle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslösehebel (5) als doppelarmiger
Hebel ausgebildet ist, wobei der zwischen Stand- und Schlagbügel (1 bzw. 2) liegende
längere Hebelarm den Köderhaken (6) trägt und der kürzere Hebelarm eine mit dem Anschlag
(14) des Verriegelungshebels (7) zusammenwirkende Verriegelungsnase (8) aufweist, die bei
Bewegung nach unten das Ende des Verriegelungshebels freigibt.
3. Falle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (14), in dem sich der
kürzere Hebelarm abstützt, als gabelförmige Aussparung des Verriegelungshebels (7) ausgebildet
ist
4. Falle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein den Verriegelungshebel (7) an
sich angelenkt tragender Haltearm (9) schwenkbar und in senkrechter Lage feststellbar mit dem
Standbügel (1) verbunden ist.
5. Falle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Schlagbügel (2), Spannfedern (4),
Auslösehebel (5) und Haltearm (9) auf einer mit dem Standbügel (1) verbundenen Achse (3) gelagert
sind.
6. Falle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltearm (9) auf der Achse (3)
schwenkbar und verschiebbar angeordnet ist und zum Feststellen eine über die Achse (37) hinausgehende
Verlängerung (10) aufweist, die mit einem Rasthaken (11) zusammenwirkt, der mit dem Standbügel (1) verbunden ist, wobei eine
schwache Druckfeder (12) die Verlängerung in dem Rasthaken hält.
7. Falle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß am Haltearm (9) ein Sicherungshaken (16) schwenkbar angeordnet ist, der während
des Stellens der Falle den gespannten Schlagbügel (2) sichert.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
409 537/175 Z. 64 © Bundesdruckerei Berlin
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| DE (1) | DE1164743B (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9305398U1 (de) * | 1993-04-08 | 1993-07-29 | Weisser, Josef, 78713 Schramberg | Bügelschlagfalle |
-
1961
- 1961-07-04 DE DEW30283A patent/DE1164743B/de active Pending
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| DE9305398U1 (de) * | 1993-04-08 | 1993-07-29 | Weisser, Josef, 78713 Schramberg | Bügelschlagfalle |
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