-
Mosaikphotographie-Verfahren Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren
zur Mosaikkinematographie und Mosaikprojektion, bei dem Laufbilder von benachbarten
Szenenteilen auf mehrere Negativfilmstreifen unmittelbar oder mittelbar aufgenommen
werden, so daß sich die Bilder an den Längsrändern einander benachbarter Szenenteile
überlappen und in den überlappungszonen bei der Aufnahme mit Hilfe von Vignettierungsorganen
eine erste Teilvignette erzeugt wird.
-
Bei der Mosaikphotographie werden Teile einer einen weiten Blickwinkel
umfassendem Szene gleichzeitig mit Hilfe mehrerer Kameras aufgenommen, die jeweils
so angeordnet sind, daß sie einen bestimmten Teil der Szene aufnehmen können. Man
hat bereits vorgeschlagen, die Parallaxe dadurch zu vermeiden, daß man die Szene
an der Lichteintrittsöffnung einer einzigen Kamera mit Hilfe von Spiegeln optisch
zentriert, wobei diese Spiegel so angeordnet sind, daß nur eine Kamera direkt auf
den durch sie aufzunehmenden Teil der Szene eingestellt ist, während die andere
Kamera bzw. jede zusätzliche Kamera das zugehörige Teilbild der Szene unter Vermittlung
durch einen reflektierenden Spiegel aufnimmt. Nach dem Entwickeln der Filme der
verschiedenen Kameras und nach der Herstellung der Kopien wird die ursprüngliche
Szene dann mittels gleichzeitiger Projektion sichtbar gemacht.
-
Bei einem solchen Aufnahmeverfahren ist es wichtig, daß an den Verbindungsstellen
zwischen den durch die getrennten Kameras aufgenommenen Teilen der Szene keine Unstetigkeiten
auftreten. Die Kameras werden vorzugsweise so aufgestellt, daß sich längs des Randes
jedes Films eine Übergangszone ausbildet, in welcher die betreffenden Teile der
Szene auf den Filmen benachbarter Kameras doppelt aufgenommen werden. Bei der Vorführung
werden die in diesen Übergangszonen erscheinenden Bilder einander überlagert, so
daß man eine lückenlose projizierte Szene erhält. Die Breite der Übergangszonen
auf den Filmen richtet sich nach der Öffnungsgröße der Kamera, d. h., ihre Breite
nimmt ab, wenn man die Blendenöffnung verkleinert. Wenn die übergangszonen eine
zu geringe Breite erhalten, macht es Schwierigkeiten, die richtige Überlappung während
der Projektion zu gewährleisten. Damit die Intensität des Lichtes während der Vorführung
in den überlappungszonen nicht variiert, maß die Dichte der Filme über die gesamte
Breite der Überschneidungszonen variieren. In der Praxis hat es sich jedoch gezeigt,
daß die Breite der Zone, innerhalb deren die Dichte variiert, geringer ist als die
Breite der Übergangszone. Hierbei entstehen auf dem Bildschirm helle Streifen, deren
Breite den eine gleichmäßige Dichte aufweisenden Teilen der Übergangszonen entspricht.
Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist es bereits bekannt, in den überlappungszonen
bei der Aufnahme von Vignettierungsaufnarhmen eine erste Teilvignette zu erzeugen.
Ferner ist es bekannt; auf photographischem Wege Vigneittierungsstreifen auf den
unbelichteten Positivfilm zu kopieren, bevor die Negativbilder darauf übertragen
werden.
-
Es ist Aufgabe der Erfindung, die Vignettierung der Überlappungszonen
zu verbessern.
-
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß zur Korrektur der
ersten Teilvignette hinsichtlich Breite und Intensitätsabstufung eine zweite Teilvignette
in den überlappungszonen der Positiv- oder Negativfilme aufgebracht wird.
-
Bei einer Anordnung zur Mosaikphotographie mit drei getrennten Kameras
verändert sich die Breite und Intensität des vignettierten Bereichs bei Veränderung
der Blende und in Abhängigkeit von. der Intensität des von der aufzunehmenden Szene
kommenden Lichts, insbesondere wenn der Hell-Dunkel-Kontrast der Szene relativ stark
ist. Diese erste Vignettierung hat darüber hinaus keinen linearen Verlauf.
-
Durch die erfindungsgemäße zusätzliche Vignettie^ rang können erstens
die obenerwähnten Variationen der Breite und der Intensität der ersten Vignettierung
korrigiert und dabei gleichzeitig die Gesamtbreite der vignettierten Zonen auf die
Breite der überlappungszonen vergrößert und die Intensitätsabstufung vergleichmäßigt
werden.
Eine erste Teilvignette wird innerhalb der Übergangszone
dann erzeugt, wenn einander benachbarte Szenenteile des Laufbildes auf die verschiedenen
Negativfilmstreifen aufgebracht werden. Wenn das Laufbild im Freien aufgenommen
wird, werden die hierbei benutzten Kameras mit Vignettierorganen versehen, z. B.
mit den nachstehend beschriebenen dünnen Masken, mittels deren die Gradation der
Intensität des Lichtes geregelt wird, das die übergangszone zwischen benachbarten
Szenenteilen erreicht, wodurch die erste Teilvignette in der Übergangszone erzeugt
wird. Wenn dagegen ein vorhandener Laufbildfilm, der nicht nach der Mosaikkinematographie
in zwei oder mehr getrennte Filmstreifen zerlegt werden soll, wird die erste Teilvignette
im Laboratorium in demjenigen Zeitpunkt erzeugt, in welchem benachbarte Szenenteile
zum Zwecke der Verwendung bei der Mosaikkinematographie auf die Negative aufgebracht
werden. Dies kann auf ähnliche Weise geschehen wie bei den im Freien benutzten Kameras,
d. h. mit Hilfe eines geeigneten Vignettierorgans zum Regeln der Intensität des
Lichtes, das die Übergangszone des Mosaiknegativs erreicht, während der betreffende
Szenenteil auf dieses Negativ aufgebracht wird.
-
In beiden Fällen bewirkt die erste Teilvignette in der Übergangszone
der negativen Filmstreifen eine Gradation der Intensität des Lichtes, das die übergangszone
des Positivfilms während des Kopierens erreicht, und infolgedessen wird die erste
Teilvignette in der Übergangszone auf die Übergangszone des bei der Projektion zu
verwendenden Positivfilms aufgebracht.
-
Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße zusätzliche Vignette so bemessen,
daß der Bereich der Gesamtvignettierung gegenüber demjenigen der ersten Vignettierung
vergrößert ist.
-
Die erfindungsgemäße zusätzliche Vignette kann in den übe:rlappungszonen
vor dem Kopieren des entwickelten Negativfilmes auf den Positivfilm durch Belichten
des unbelichteten Positivfilmes mit in seiner Intensität abgestuftem Licht erzeugt
werden.
-
Alternativ kann die erfindungsgemäße zusätzliche Vignette während
des Kopiervorgangs erzeugt werden, bevor der Positivfilm entwickelt wird, und zwar
durch Einführen einer zusätzlichen geregelten Abstufung der Intensität der Lichtstrahlen,
welche die Überlappungszonen des Positivfilmes über dasjenige Licht hinaus erreichen,
mittels dessen die Vignette auf dem Negativfilm erzeugt wurde.
-
Weiter kann die erfindungsgemäße zusätzliche Vignette dadurch erzeugt
werden, daß man den belichteten Negativfilm vor dein Entwickeln in seinen überlappungszonen
mit Licht belichtet, dessen Intensitätsabstufung geregelt ist, um so die zusätzliche
Vignette in der Übergangszone zu erzeugen.
-
Die zusätzliche Vignette kann auch erfindungsgemäß vor der Belichtung
des Negativfilms erzeugt werden.
-
Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen
an mehreren Ausführungsbeispielen näher erläutert.
-
F i g. 1 ist eine schematische Darstellung zur Erläuterung einer für
die Mosaikphotographie geeigneten Anordnung von Kameras, und sie zeigt im Grundriß
drei getrennte Kameras; F i g. 2 veranschaulicht schematisch ein Bild, das mit Hilfe
von Filmen projiziert wird, welche mit Hilfe der Kameraanordnung nach F i g. 1 unter
Zwischenschaltung von Entwicklungs- und Kopiervorgängen hergestellt worden sind;
F i g. 3 zeigt in einer in größerem Maßstab gezeichneten Teildarstellung die einander
benachbarten Randabschnitte von unkorrigierten Filmen, wie sie mit Hilfe von zwei
der Kameras nach F i g. 1 aufgenommen werden, wobei die Filme entwickelt worden
sind; F i g. 4 ist eine zur Erläuterung der Erfindung dienende graphische Darstellung;
F i g. 5 zeigt ein Stück eines als Maske dienenden Negativfilms, der gemäß einer
Ausbildungsform der Erfindung mit Hilfe einer Maske hergestellt worden ist; F i
g. 6 veranschaulicht schematisch die Benutzung des als Maske dienenden Negativs
nach F i g. 5; F i g. 7 veranschaulicht das erfindungsgemäße Verfahren zum Verschleiern
des Positivfilms; F i g. 8 zeigt die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
beim Verschleiern eines unbelichteten Negativfilms.
-
In F i g. 1 ist die allgemeine Anordnung von drei Kameras für das
Mosiakphotographieverfahren nach dem weiter oben angegebenen Patent dargestellt:
Gemäß F i g. 1 sind drei Kameras A, B und C in einer Umschließung 2 angeordnet,
die eine Öffnung 4 besitzt, durch die hindurch die betreffende Szene photographiert
wird. Die Lichteintrittsöffnung der Kamera A ist bei 6 schematisch angedeutet, diejenige
der Kamera B bei 8 und diejenige der Kamera C bei 10; die den drei Kameras
zugeordneten Filme sind mit 12 bzw. 14 bzw. 16 bezeichnet. Die Lichteintrittsöffnung
8 der Kamera B bildet den optischen Mittelpunkt des Systems. Zwei Wände 18 und
20,
die gemäß F i g. 1 parallel angeordnet sind, was jedoch nicht notwendigerweise
der Fall zu sein braucht, sind so angeordnet, daß nur diejenigen Lichtstrahlen die
Lichteintrittsöffnung 8 der Kamera B erreichen, welche innerhalb des mittleren Winkels
ß durch die Öffnung 4 fallen. Diejenigen Lichtstrahlen, welche innerhalb
des Winkels a durch die Öffnung 4 fallen, treffen auf eine Fläche der Wand 18, die
verspiegelt ist, um diese Lichtstrahlen zur Lichteintrittsöffnung 6 der Kamera A
zu reflektieren. Entsprechend treffen die die Öffnung 4 innerhalb des Winkels" passierenden
Lichtstrahlen auf die Wand 20 und werden zur Lichteintrittsöffnung 10 der
Kamera C reflektiert. Die Innenflächen der Wände 18 und 20 werfen kein Licht zurück
und dienen nur dazu, die innerhalb des Winkels f3 zu der Kamera B gelangenden Lichtstrahlen
abzugrenzen. Wie in dem erwähnten Patent beschrieben, sind an den von den Kameras
abgewandten Enden der Wände 18 und 20 dünne Masken 22 und 24 jeweils in der Ebene
der in die Kamera B einfallenden Begrenzungsstrahlen angeordnet, um zu verhindern,
daß direkte Lichtstrahlen von dem durch die Kamera B aufzunehmenden Teil der Szene
zu den seitlichen Kameras gelangen. Wenn jede Parallaxe ausgeschaltet werden soll,
ergibt sich theoretisch als optimale Stellung der Kameras A und C gegenüber der
Kamera B und den spiegelnden Flächen der Wände 18 und 20 eine Stellung, bei der
die Lichteintrittsöffnung 8 das Spiegelbild der Lichteintrittsöffnungen der beiden
seitlichen Kameras bildet.
-
In der Praxis hat es sich gezeigt, daß sich bessere Ergebnisse erzielen
lassen, wenn man die spiegelnden Flächen gegenüber der theoretischen Stellung für
eine
genaue optische Zentrierung um einen kleinen Winkel in einer
solchen Richtung verstellt, daß sich die Übergangszonen auf den Finnen verbreitern.
Durch eine Verstellung, die z. B. nur 0,06° beträgt, wird die Breite der Übergangszone
ausreichend vergrößert, um einen Verlust an Bildmaterial bei einer Verkleinerung
der Blendenöffnungen zu vermeiden. Durch diese geringfügige Winkelverstellung der
Spiegel wird keine bemerkbare Parallaxe hervorgerufen.
-
Längs beider Ränder des Films 14 sowie längs je eines Randes der Finne
12 und 16 erstrecken sich vignettierte Streifen, die entstehen, wenn der Film belichtet
wird-, und deren Breite der Breite der übergangszone entsprechen soll. In der Praxis
ist die Breite der Vignetten bis jetzt kleiner als die Breite der Übergangszonen,
und wenn die mit Hilfe der Übergangszonen projizierten Bilder einander überlagert
werden, um die Teile der Szene miteinander zu verbinden, gelangt an den Rändern
der Mosaikteile eine zu große Lichtmenge auf den Bildschirm. Bei einem Film, dessen
Breite zwischen den Perforierungen z. B. rund 25,4 mm beträgt, soll die theoretische
Breite der Vignette auf beiden Seiten des in der Kamera B verwendeten Films etwa
1,4 mm betragen; es zeigt sich jedoch, daß die Vignette eines solchen Films bei
mittlerer Belichtung (Blende 8) nur eine Breite von etwa 0,7 mm erhält.
-
In F i g. 2 ist ein projiziertes Bild eines langgestreckten Gegenstandes
O schematisch wiedergegeben. Die Linien 26 und 28 bezeichnen die Ränder der Szenenteile,
welche mit Hilfe von Filmen projiziert werden, bei denen es sich um Kopien von Filmen
handelt, die mit Hilfe der Kameraanordnung nach F i, g. 1 aufgenommen wurden. Bei
optimaler überlappung und Vignettierung würden die Linien 26 und 28 auf dem Bildschirm
nicht erscheinen, und das Bild des Gegenstandes O würde an den Anschlußlinien nicht
unterbrochen sein.
-
Die Linien 26 und 28 erscheinen als relativ helle schmale Streifen,
wenn die vignettierten Zonen schmaler sind als die Übergangszonen. Dies geht deutlicher
aus F i g. 3 hervor, wo in stark vergrößertem Maßstab ein Rand eines unkorrigier
ten positiven oder negativem Films 30 dargestellt ist, der mit der Kamera A nach
F i g. 1 aufgenommen wurde; . ferner zeigt F i g. 3 im gleichen Maßstab einen Rand
eines unkorrigierten positiven oder negativen Films 32, der durch die Kamera B nach
F i g. 1 aufgenommen wurde. In F i g. 4 gibt die als Vollinie gezeichnete Kurve
42 die Lichtdurchlässigkeit des Films 32 ; wieder. Die Übergangszone auf dem Film
30 ist in F i g. 3 mit 34 bezeichnet, während die übergangszone des Films 32 bei
36 angedeutet ist. Die vignettierte Zone des Films 30, wo die Lichtdurchlässigkeitskurve
42 abfällt, ist für den Film 30 bei 38 und für den Film 32 bei 40 eingezeichnet.
Beim Projizieren der Filme 30 und 32 muß man die Projektoren so anordnen, daß sich
die projizierten Bilder der Übergangszonen 34 und 36 der beiden Filme überlagern.
Das Licht wird mit seiner vollen Intensität durch die nicht vignettierten Teile
der übergangszonem jedes Films geworfen, und in diesen Zonen wird ebensoviel Licht
durchgelassen wie in der Hauptbildfläche, so daß auf dem Bildschirm gemäß F i g.
2 an den Linien 26 und 28 helle Streifen erscheinen.
-
Gemäß der Erfindung werden die Positiv- oder Negativfilme so behandelt,
daß die schon erwähnte Teilvignette derart ergänzt wird, daß die Lichtdurchlässigkeit
über die ganze Breite der Übergangszone gleichmäßig abfällt, wie es in F i g. 4
durch die gestrichelte Linie 42 a angedeutet ist. Infolgedessen ergeben sich an
den Verbindungslinien der Mosaikteile keine Unstetigkeiten der Beleuchtungsstärke.
Bei der in F i g. 5 und 6 schematisch gezeigten Anordnung wird ein Negativfilm 44
mittels einer geeigneten Maske derart hergestellt, daß der mittlere Teil 46, welcher
demjenigen Teil eines. Spielfilms entspricht, der zwischen den Übergangszonen liegt,
lichtundurchlässig ist, während die Zonen 48 zu beiden Seiten der mittleren Zone
unter der Annahme, daß der Negativfilm 44 zur Korrektur eines Produktionsnegativs
der Kamera B dienen soll, zwischen dem Bereich der Perforationen 50 und den Rändern
der mittleren Zone 46 fortschreitend verschleiert sind. Man kann F i, g. 5 auch
als Darstellung der Maske auffassen, die zur Vorbereitung des Negativfilms dient.
In diesem Falle würde die mittlere Zone 46 durchsichtig sein, und die Randstreifen
48 würden von der mittleren Zone 46 aus zu den Außenkanten fortschreitend dichter
werden. Für verschiedene Blendenöffnungen und Entfernungseinstellungen der Kameras
bereitet man einen Satz von Ne-gativmaskierungsfilmen vor, bei denen ein oder zwei
Streifen 48 vorhanden sind, deren Dichte in der beschriebenen Weise abgestuft ist,
um eine Anpassung an den betreffenden Film zu ermöglichen. Die als Masken dienenden
Negative 44 werden dann gemäß F i g. 6 auf ein belichtetes Produktionsnegativ aufgelegt,
und das Produktionsnegativ wird mittels einer Lichtquelle 52 belichtet, bevor es
an die Entwicklungsanstalt weitergegeben wird.
-
Eine andere Anordnung zum Erzeugen einer Vignette der gewünschten
Breite ist in F i g. 7 schematisch dargestellt. Bei dieser Anordnung ist eine Maske
54 mit einem Schlitz 56 über einem Positivfilm 58 angeordnet, und das Licht einer
Lichtquelle 60 fällt durch ein geeignetes neutrales Filter 62 und ein Farbfilter
64, eine Linse 66 und den Schlitz 56 auf den Positivfilm. Die Linse 66 ist so angeordnet,
daß man sie schwenken kann, um die variierende Beleuchtung zu erzeugen, die erwünscht
ist, um die abgestufte Belichtung der Vignette zu erreichen; ferner ist die Linse
66 senkrecht verstellbar, damit die Breite der Vignette variiert werden kann.
-
Eine weitere abgeänderte Anordnung ist in F i g. 8 dargestellt, wo
ein unbeliehteter Negativfilm auf seinem Wege zur Kamera längs eines Randes oder
beider Ränder mit einer Lichtquelle 68 und durch einen Lichtkeil 70 hindurch
belichtet wird; der Keil 70 kann auf den Film zu und von ihm weg bewegt werden,
um die Breite der entstehenden Vignette zu variieren. Für den Fachmann ergeben sich
weitere in den Bereich der Erfindung fallende Anordnungen, die es ermöglichen, die
Lichtdurchlässigkeit der Randzonen eines Films allmählich zu verringern, um Vignetten
von geeigneter Breite zu erzeugen.