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DE1163571B - Vorrichtung zum Aufbewahren von flachen Gegenstaenden, wie z.B. von Schallplatten, in senkrechter Lage unter Verwendung eines geschlossenen Gehaeuses - Google Patents

Vorrichtung zum Aufbewahren von flachen Gegenstaenden, wie z.B. von Schallplatten, in senkrechter Lage unter Verwendung eines geschlossenen Gehaeuses

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Publication number
DE1163571B
DE1163571B DEST18903A DEST018903A DE1163571B DE 1163571 B DE1163571 B DE 1163571B DE ST18903 A DEST18903 A DE ST18903A DE ST018903 A DEST018903 A DE ST018903A DE 1163571 B DE1163571 B DE 1163571B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
records
head pieces
band
closed
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEST18903A
Other languages
English (en)
Inventor
Alois Stauss
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEST18903A priority Critical patent/DE1163571B/de
Publication of DE1163571B publication Critical patent/DE1163571B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0433Multiple disc containers

Landscapes

  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

  • Vorrichtung zum Aufbewahren von flachen Gegenständen, wie z. B. von Schallplatten, in senkrechter Lage unter Verwendung eines geschlossenen Gehäuses Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbewahren von Schallplatten in senkrechter Lage unter Verwendung eines geschlossenen Gehäuses zur übersichtlichen, staub- und stoßgeschützten Unterbringung einer Vielzahl auf extrem kleinem Raum.
  • Bekanntlich verfügen Liebhaber heute im allgemeinen über große Schallplattenmengen. Ihre Aufbewahrung erfolgt zur Zeit hauptsächlich in Schallplattenständern mit Drahtbügeln und Schallplattenalben in Buchform.
  • Bei den Ständern mit Drahtbügeln ist der nicht genutzte Raum erheblich größer als der durch die Schallplatten eingenommene, ihr Speichervermögen ist daher sehr begrenzt, ein Staubschutz ist nicht gegeben, die Auffindung der gewünschten Schallplatte erschwert.
  • Schallplattenalben werden bis zu einem Fassungsvermögen von höchstens 24 Stück angeboten. Eine weitere Steigerung des Fassungsvermögens ist nicht möglich, da dieselben in gefülltem Zustand in der Hand zu vorderlastig werden. Die Schallplatten lassen sich nur schwer in die dünnen Folientaschen einfügen, da diese meist dicht aufeinanderliegen. Mit Schallplatten gefüllte Alben werden erfahrungsgemäß meist liegend aufbewahrt. Dadurch verziehen sich die Schallplatten während ihrer Lagerung, wenn mehrere Alben aufeinandergelegt werden.
  • Außerdem sind bekannt: Kastenfachelemente zur Aufbewahrung von Schallplatten, Schallplattenhalter zur Aufbewahrung von Schallplatten in senkrechter Lage mit einer feststehenden und einer verschiebbaren Stützplatte, Behälter zur Aufbewahrung von Schallplatten in Schutzhüllen mit schrägstehenden Kopfteilen, Schallplattenschrank mit einer Facheinteilung zur Aufnahme der Schallplatten, Halter oder Behälter, insbesondere für Schallplatten, aus elastischem Werkstoff und Schallplattenbehälter in Weiterentwicklung der Plattenalben mit kreisförmig abgerundeten Folientaschen und Tragegriffen.
  • Das Kastenfachelement ist ein Schrankeinbauteil, kann also ohne Zuhilfenahme eines Schrankes nicht verwendet werden. Eine Aufstellung des Kastenfachelementes auf einer Tischplatte oder ebenerdig, wie es zum Beispiel für Campingzwecke erforderlich wäre, ist auf Grund der gegebenen Konstruktion nicht möglich.
  • Schallplattenhalter mit einer feststehenden und einer verschiebbaren Stützplatte haben einen verhält-nismäßig geringen baulichen Aufwand. Beim und nach dem öffnen desselben, beschädigen sich jedoch die eingelagerten Schallplatten leicht gegenseitig, die A.uffindung der jeweils gewünschten Schallplatte ist sehr erschwert, ein Schutz gegen Staub für die eingelagerten Schallplatten ist bei dieser Art der Schallplattenaufbewahrung nicht gegeben.
  • Behälter zur Aufbewahrung von Schallplatten in Schutzhüllen mit schrägstehenden Kopfteilen sind nur zur Aufbewahrung von Schallplatten in ihren mitgelieferten Schutzhüllen bestimmt. Sie wurden zur Feilbietung von Schallplatten in Verkaufsgeschäften entwickelt, für den Schallplattenliebhaber sind sie deshalb ohne Nutzen, weil die zu jeder Schallplatte gehörige Schutzhülle stets vorhanden sein muß, die dauernde Schrägstellung der Schallplatten bei der Aufbewahrung leistet einem Verziehen derselben Vorschub.
  • Der Schallplattenschrank mit einer Facheinteilung zur Aufnahme von Schallplatten erfüllt an sich die von technischer Seite zu stellenden Anforderungen für eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von Schallplatten. Der hierzu erforderliche technische Aufwand ist infolge der komplizierten Konstruktion aber so groß, daß er in keinem rechten Verhältnis zu den darin aufbewahrten Schallplatten steht.
  • Halter oder Behälter, insbesondere für Schallplatten, aus elastischem Werkstoff, deren Zwischenwände leporelloartig gefaltet sind, bieten zwar den Vorteil einer stehenden Aufbewahrungsart für Schallplatten, dieselben sind jedoch nur zum Teil gegen Staub geschützt, die Halter oder Behälter sind in gefülltem Zustand nicht transportabel, ihr Fassungsvermögen ist relativ gering.
  • Schallplattenbehälter mit kreisförmig abgerundeten Folientaschen und Tragegriffen sind in ihrem technischen Aufbau den bekannten Plattenalben sehr ähnlich. Sie sind besser als diese zu handhaben, ansonsten aber mit allen Nachteilen der bekannten Plattenalben behaftet. Die Erfindung will die Nachteile der bekannten Anordnungen vermeiden. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, dem Schallplattensammler eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von Schallplatten zu schaffen, in welcher die aufzubewahrenden Schallplatten innerhalb eines geschlossenen Gehäuses stehend aufbewahrt werden. Diese darf von keiner weiteren Gerätschaft, z. B. Schrank, Tisch od. dgl., abhängig sein. Sie muß bei einem großen Speichervermögen eine Unterteilung des Inhalts in zwei Teile, z. B. für ernste und heitere Musik, gestatten; die Schallplatten müssen ohne die beim Kauf mitgelieferten Schutzhüllen so eingelagert werden können, daß eine gegenseitige Beschädigung der Schallplatten ausgeschlossen ist, und die Schallplatten müssen leicht eingefügt und entnommen werden können; die Auffindung der jeweils gewünschten Schallplatten soll ohne Hilfsmittel, direkt und schnell möglich sein; die Vorrichtung soll zu einem angängigen Preis herstellbar sein.
  • Die Aufbewahrungsvorrichtung besteht darin, daß das Gehäuse erfindungsgemäß aus vier gleichen Gehäuseteilen und zwei seitlich ausschwenkbaren Kopfstücken besteht, wobei je zwei durch Scharniere miteinander verbundene Gehäuseteile eine Gehäusehälfte bilden, die ihrerseits durch Verschlüsse zusammengehalten sind, und daß ein an sich bekanntes, leporelloartig ausgebildetes Band vorgesehen ist, das an den beiden ausschwenkbaren Kopfstücken des Gehäuses befestigt ist und an den Umkehrstellen nach außen ragende Vorsprünge aufweist, hinter die an den Gehäuseteilen angeordnete Leisten zum Zwecke der Arretierung des Bandes im Gehäuse greifen.
  • Die Aufnahme der Schallplatten erfolgt nach Öffnen des Gehäuses und Ausschwenken der beiden drehbar gelagerten Kopfstücke von oben her. Durch Umwenden der Vorrichtung um 180' können beide ,Seiten, d. h. alle Taschen des leporelloartigen Bandes gefüllt werden. Während im geschlossenen Zustand der Vorrichtung die darin befindlichen Schallplatten ohne nennenswerten Zwischenraum, nur durch eine Folie voneinander getrennt, aufbewahrt sind, entfaltet sich nach dem öffnen derselben dieses dichte Gefüge fächerartig. Durch Umlegen innerhalb eines gewissen Schwenkbereiches sind die Schallplatten leicht durchzusehen. Durch den gegebenen öffnungswinkel beiderseits ist jede gewünschte Schallplatte leicht greifbar. Da die Möglichkeit besteht, die Vorrichtung von zwei Seiten her zu beschicken, ist gleichzeitig eine Unterteilung des eingelagerten Inhaltes derselben in zwei voneinander getrennte Gruppen gegeben.
  • Das Gehäuse besteht mit Rücksicht auf eine zweckmäßige, billige Herstellungsweise aus vier gleichen Teilen. Dazu gehören noch zwei Kopfstücke. An beiden Seiten des Gehäuses befindlich, sind sie in Ausnehmungen desselben je vier Drehzapfen eingelagert. Beim öffnen des Gehäuses werden die oberen Drehzapfen frei, und die Kopfstücke können durch die drehbare Lagerung der unteren Zapfen nach außen schwenken, bis sie vor den schrägstehenden Teilen der ausgesparten Stirnwände in dieser Bewegung begrenzt werden.
  • Der öffnungswinkel, der durch das Ausschwenken der beiden Kopfstücke in beiden Aufstellungsmöglichkeiten entsteht, beträgt etwa 30 bis 40'. Die Kopfstücke sind mit je einem Griff versehen, die sowohl im geschlossenen als auch im geöffneten Zustand der Vorrichtung leicht zugänglich sind. Das leporelloartige Band gemäß der Erfindung unterscheidet sich von dem bekannter Art dadurch, daß es an jeder Umkehrstelle nach außen ragende Vorsprünge aufweist, durch welche es im Gehäuse mittels entsprechend angeordneter Leisten so arretiert ist, daß ein Herausziehen desselben nach oben nicht möglich ist, das Umlegen der einzelnen Taschen wird hierdurch in keiner Weise behindert.
  • Kräftige Schnapp- oder Flaschenverschlüsse, vorzugsweise mit besonderer Sicherung, verhindern das ungewollte öffnen des nach unten gerichteten Gehäuseteils.
  • F i g. 1 der Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung im geschlossenen Zustand, bei der die Ausnehmungen der Gehäuseteile an den Stirnseiten und darin ein Kopfstück mit Griff erkennbar ist; F i g. 2 der Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung in geöffnetem Zustand mit bis zum Anschlag ausgeschwenkten Kopfstücken, zum Teil mit Schallplatten gefüllt; durch Umwenden der verschlossenen Vorrichtung um 180' kann der hier gezeigte Effekt wiederum erzielt werden; F i g. 3 der Zeichnung zeigt ein Kopfstück mit Griff von der Seite und dem daran befestigten leporelloartigen Band mit einigen eingefügten Schallplatten in gleichmäßig geöffnetem Zustand; F i g. 4 der Zeichnung zeigt dieselbe Anordnung in geschlossenem Zustand, wobei die Taschen des leporelloartigen Bandes dicht aneinanderliegen; F i g. 5 der Zeichnung zeigt einen Schnitt durch die untere, aus zwei gleichen Teilen gebildete Gehäusehälfte und läßt die Arretierung des leporelloartigen Bandes durch seine an den Umkehrstellen herausragenden Vorsprünge hinter die an den Gehäuseteilen angeordneten Leisten erkennen; F i g. 6 der Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Kopfstückes mit den vier Drehzapfen an den äußeren Enden.
  • Die strichpunktierten Linien zeigen den geringen Versatz der Schallplatten zueinander an, der dann entsteht, wenn zur Herstellung des leporelloartigen Bandes einzelne Blätter verwandt werden, die mittels Profilleisten zusammengeschweißt sind.
  • Das Gehäuse selbst wird aus vier gleichen Gehäuseteilen 1 gebildet. Je zwei dieser Gehäuseteile 1 werden scharnierartig, lösbar oder nicht lösbar, miteinander verbunden. Zu dieser Verbindung dient die Scharnierwulst 2 und der entsprechende Stift 3. Gegebenenfalls sind statt dessen Elemente ähnlicher Wirkung, beispielsweise ein Klavierband, vorgesehen. Die Stirnseiten 4 sind vorzugsweise um etwa 15 bis 20' aus der Senkrechten nach außen geschwenkt. Durch Aussparungen 5 wird an den Stimseiten eine vorzugsweise runde oder ellipsenförmige öffnung gebildet. Das Gehäuse ist oben und unten an den Enden zu einer Wulst 6 ausgebildet, die dem Gerät einen festen Stand verleihen und innen durch Ausnehmungen die Drehzapfen 7 der Kopfstücke 8 aufnehmen. Je zwei Gehäuseteile 1 werden durch einen Schnapp- oder Flaschenverschluß 9, gegebenenfalls mit zusätzlicher Sicherung oder der Möglichkeit des Abschließens, zusammengehalten. In der Mitte ist das Gehäuse den Rundungen der Schallplatte entsprechend bauchig gestaltet, nach oben undunten dagegen leichtverjüngt.
  • Innen ist an den Gehäuseteilen 1 je ein elastischer Streifen 13, beispielsweise aus Schaumstoff, angeordnet, um den Platten einen festen und erschütterungsfreien Halt zu geben. An den Innenseiten ist je eine vorstehende Leiste 14 angeordnet, die sich im verschlossenen Zustand des Gehäuses über die an den Umkehrstellen des leporelloartigen Bandes herausragenden Vorsprünge 12 legen und so ein Herausziehen des Bandes aus dem geöffneten Gehäuse verhindern. Die Stoßkanten 15 der Gehäuseteile 1 sind derart erhöht, daß die Schallplatten unmittelbar oder mittelbar auf diesen ruhen, und sind gegebenenfalls auch durch einen zusätzlichen Streifen weich ausgelegt. Die Innenflächen dieser Stege können flach oder den Platten entsprechend ausgerundet sein.
  • Für die Kopfstücke 8 ist im allgemeinen eine runde, den Schallplatten entsprechende Form vorgesehen, die sich nach oben und unten dem Gehäuse entsprechend verjüngt. Die oberen und unteren Verjüngungen enden seitlich in den Drehzapfen 7, die etwas konisch oder ballig ausgebildet sind, um sich beim Schließen des Gehäuses leichter in die für sie vorgesehenen Lagerungen einzuführen. Etwa in der Mitte ist ein kräftiger Griff 10 angeordnet.
  • Das leporelloartige Band 11 kann aus einem durchlaufenden gleichen Material oder auch aus einzelnen Blättern bestehen, die mittels Stäbchen oder Profilleisten durch Schweißung oder in sonstiger Weise zu einem Ganzen verbunden sind. Seine Charakteristik ist in jedem Falle das Herausragen der an den Umkehrstellen befindlichen Vorsprünge 12. Die Verwendung eines Taschenbandes, in dem die einzelnen Blätter in Buchform angeordnet sind, ist unter Anwendung der beschriebenen Charakteristik gleichfalls möglich.
  • In gleicher oder entsprechend abgewandelter Form kann der Erfindungsgegenstand auch zur Aufbewahrung anderer empfindlicher Güter dienen, wie beispielsweise von Fotoplatten oder -filmen, empfindlichen Bildserien für Epidiaskope, Film- oder Tonbandrollen usw.

Claims (2)

  1. Patentansprüch#e: 1. Vorrichtung zum Aufbewahren von flachen Gegenständen wie z. B. von Schallplatten in senkrechter Lage unter Verwendung eines geschlossenen Gehäuses, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse aus vier gleichen Gehäuseteilen (1) und zwei seitlich ausschwenkbaren Kopfstücken (8) besteht, wobei je zwei durch Scharniere miteinander verbundene Gehäuseteile (1) eine Gehäusehälfte bilden, die ihrerseits durch Verschlüsse (9) zusammengehalten sind, und daß ein an sich bekanntes leporelloartig ausgebildetes Band (11) vorgesehen ist, das an den beiden ausschwenkbaren Kopfstücken des Gehäuses befestigt ist und an den Umkehrstellen nach außen ragende Vorsprünge (12) aufweist, hinter die an den Gehäuseteilen angeordnete Leisten zum Zwecke der Arretierung des Bandes im Gehäuse greifen.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse an zwei sich .gegenüberliegenden, gleichgestalteten Seiten zu öffnen und zu beschicken ist. 3. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfstücke (8) in geöffnetem Zustand je um vorzugsweise 15 bis 20' ausschwenkbar sind und die Lagerung und Bewegungsbegrenzung durch die jeweils geschlossene Gehäusehälfte erfolgt. 4. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfstücke (8) in geschlossenem Zustand des Gehäuses an vier Punkten verriegelt und unbeweglich sind. 5. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehzapfen (7) der Kopfstücke (8) in hierfür in den Gehäuseteilen (1) vorgesehenen, bis nach außen durchgehenden oder nicht durchgehenden Löchern lagern und Drehzapfen (7) und Löcher für deren Lagerung so ausgebildet sind, daß sich beide beim Schließen des Gehäuses leicht einfügen. 6. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stimseiten (4) des Gehäuses entsprechend dem Schwenkbereich der Kopfstücke (8) schräg stehen, diesen als Anschlag dienen und vorzugsweise kreis- oder ellipsenförinig ausgespart sind. 7. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusetefle (1) an den Lagerstellen der Kopfstücke (8) zu einer verstärkten Wulst (6) ausgebildet und daß die oberen Kanten der Gehäusehälften (1) direkt zu einer Scharnierwulst (2) ausgebildet sind oder an jeder Seite ein scharnierähnliches Element, beispielsweise ein Klavierband, angeordnet ist. 8. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusehälften (1) innen mit Längsrippen (14) versehen sind, die sich beim Schließen des Gehäuses über die Halterungen (12) legen. 9. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an den unteren und oberen Trennfugen der Gehäuseteile (1) erhöhte Stege (15) zum Abstützen der Schallplatten angeordnet sind. 10. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der oberen und unteren Fläche je ein Schloß oder ein Sicherheitsverschluß (9) angeordnet ist. 11. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfstücke (8) je einen Griff aufweisen und daß an den Kopfstücken (8) das leporelloartige Band (11) lösbar oder unlösbar befestigt ist. 12. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das leporelloartige Band (11) auch durch einzelne Blätter in Buchform gebildet und die Beschickung von einer Seite her erfolgen kann. 13. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das leporelloartige Band (11) an den Umkehrstellen nach außen ragende Vorsprünge (12) aufweist, die aus dem vollen Stück gearbeitet oder durch runde oder Profilstäbe gebildet und durch - beispielsweise - Verschweißen verstärkt sind. 14. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse für die einseitige Beschickung nur aus zwei oder drei Einzelteilen besteht. in Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 1000 165, 1043 659, 1106 513, 516 842, 546 692; deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1743 029.
DEST18903A 1962-02-28 1962-02-28 Vorrichtung zum Aufbewahren von flachen Gegenstaenden, wie z.B. von Schallplatten, in senkrechter Lage unter Verwendung eines geschlossenen Gehaeuses Pending DE1163571B (de)

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Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE516842C (de) * 1931-01-28 Bodo Rasch Dipl Ing Halter oder Behaelter, insbesondere fuer Schallplatten
DE546692C (de) * 1932-03-21 Rudolf Grimm Schallplattenbehaelter
DE1000165B (de) 1951-05-21 1957-01-03 Bernard Nicolas Kable Kastenfachelement zur Aufnahme von empfindlichen plattenfoermigen Gegenstaenden, insbesondere Schallplatten
DE1743029U (de) * 1956-08-29 1957-04-11 Telefunken Gmbh Behaelter zur aufbewahrung von schallplatten.
DE1043659B (de) 1952-05-05 1958-11-13 Thorwald Georg Gunnar Thoweman Schallplattenhalter
DE1106513B (de) 1959-01-24 1961-05-10 Bergsma Brothers Schallplattenschrank

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