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Vorrichtung zum Aufbewahren von flachen Gegenständen, wie z. B. von
Schallplatten, in senkrechter Lage unter Verwendung eines geschlossenen Gehäuses
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbewahren von Schallplatten in senkrechter
Lage unter Verwendung eines geschlossenen Gehäuses zur übersichtlichen, staub- und
stoßgeschützten Unterbringung einer Vielzahl auf extrem kleinem Raum.
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Bekanntlich verfügen Liebhaber heute im allgemeinen über große Schallplattenmengen.
Ihre Aufbewahrung erfolgt zur Zeit hauptsächlich in Schallplattenständern mit Drahtbügeln
und Schallplattenalben in Buchform.
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Bei den Ständern mit Drahtbügeln ist der nicht genutzte Raum erheblich
größer als der durch die Schallplatten eingenommene, ihr Speichervermögen ist daher
sehr begrenzt, ein Staubschutz ist nicht gegeben, die Auffindung der gewünschten
Schallplatte erschwert.
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Schallplattenalben werden bis zu einem Fassungsvermögen von höchstens
24 Stück angeboten. Eine weitere Steigerung des Fassungsvermögens ist nicht möglich,
da dieselben in gefülltem Zustand in der Hand zu vorderlastig werden. Die Schallplatten
lassen sich nur schwer in die dünnen Folientaschen einfügen, da diese meist dicht
aufeinanderliegen. Mit Schallplatten gefüllte Alben werden erfahrungsgemäß meist
liegend aufbewahrt. Dadurch verziehen sich die Schallplatten während ihrer Lagerung,
wenn mehrere Alben aufeinandergelegt werden.
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Außerdem sind bekannt: Kastenfachelemente zur Aufbewahrung von Schallplatten,
Schallplattenhalter zur Aufbewahrung von Schallplatten in senkrechter Lage mit einer
feststehenden und einer verschiebbaren Stützplatte, Behälter zur Aufbewahrung von
Schallplatten in Schutzhüllen mit schrägstehenden Kopfteilen, Schallplattenschrank
mit einer Facheinteilung zur Aufnahme der Schallplatten, Halter oder Behälter, insbesondere
für Schallplatten, aus elastischem Werkstoff und Schallplattenbehälter in Weiterentwicklung
der Plattenalben mit kreisförmig abgerundeten Folientaschen und Tragegriffen.
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Das Kastenfachelement ist ein Schrankeinbauteil, kann also ohne Zuhilfenahme
eines Schrankes nicht verwendet werden. Eine Aufstellung des Kastenfachelementes
auf einer Tischplatte oder ebenerdig, wie es zum Beispiel für Campingzwecke erforderlich
wäre, ist auf Grund der gegebenen Konstruktion nicht möglich.
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Schallplattenhalter mit einer feststehenden und einer verschiebbaren
Stützplatte haben einen verhält-nismäßig geringen baulichen Aufwand. Beim
und nach dem öffnen desselben, beschädigen sich jedoch die eingelagerten Schallplatten
leicht gegenseitig, die A.uffindung der jeweils gewünschten Schallplatte ist sehr
erschwert, ein Schutz gegen Staub für die eingelagerten Schallplatten ist bei dieser
Art der Schallplattenaufbewahrung nicht gegeben.
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Behälter zur Aufbewahrung von Schallplatten in Schutzhüllen mit schrägstehenden
Kopfteilen sind nur zur Aufbewahrung von Schallplatten in ihren mitgelieferten Schutzhüllen
bestimmt. Sie wurden zur Feilbietung von Schallplatten in Verkaufsgeschäften entwickelt,
für den Schallplattenliebhaber sind sie deshalb ohne Nutzen, weil die zu jeder Schallplatte
gehörige Schutzhülle stets vorhanden sein muß, die dauernde Schrägstellung der Schallplatten
bei der Aufbewahrung leistet einem Verziehen derselben Vorschub.
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Der Schallplattenschrank mit einer Facheinteilung zur Aufnahme von
Schallplatten erfüllt an sich die von technischer Seite zu stellenden Anforderungen
für eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von Schallplatten. Der hierzu erforderliche
technische Aufwand ist infolge der komplizierten Konstruktion aber so groß, daß
er in keinem rechten Verhältnis zu den darin aufbewahrten Schallplatten steht.
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Halter oder Behälter, insbesondere für Schallplatten, aus elastischem
Werkstoff, deren Zwischenwände leporelloartig gefaltet sind, bieten zwar den Vorteil
einer stehenden Aufbewahrungsart für Schallplatten, dieselben sind jedoch nur zum
Teil gegen Staub geschützt, die Halter oder Behälter sind in gefülltem Zustand nicht
transportabel, ihr Fassungsvermögen ist relativ gering.
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Schallplattenbehälter mit kreisförmig abgerundeten Folientaschen und
Tragegriffen sind in ihrem technischen Aufbau den bekannten Plattenalben sehr ähnlich.
Sie sind besser als diese zu handhaben, ansonsten aber mit allen Nachteilen der
bekannten Plattenalben behaftet.
Die Erfindung will die Nachteile
der bekannten Anordnungen vermeiden. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, dem Schallplattensammler
eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von Schallplatten zu schaffen, in welcher die
aufzubewahrenden Schallplatten innerhalb eines geschlossenen Gehäuses stehend aufbewahrt
werden. Diese darf von keiner weiteren Gerätschaft, z. B. Schrank, Tisch od. dgl.,
abhängig sein. Sie muß bei einem großen Speichervermögen eine Unterteilung des Inhalts
in zwei Teile, z. B. für ernste und heitere Musik, gestatten; die Schallplatten
müssen ohne die beim Kauf mitgelieferten Schutzhüllen so eingelagert werden können,
daß eine gegenseitige Beschädigung der Schallplatten ausgeschlossen ist, und die
Schallplatten müssen leicht eingefügt und entnommen werden können; die Auffindung
der jeweils gewünschten Schallplatten soll ohne Hilfsmittel, direkt und schnell
möglich sein; die Vorrichtung soll zu einem angängigen Preis herstellbar sein.
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Die Aufbewahrungsvorrichtung besteht darin, daß das Gehäuse erfindungsgemäß
aus vier gleichen Gehäuseteilen und zwei seitlich ausschwenkbaren Kopfstücken besteht,
wobei je zwei durch Scharniere miteinander verbundene Gehäuseteile eine Gehäusehälfte
bilden, die ihrerseits durch Verschlüsse zusammengehalten sind, und daß ein an sich
bekanntes, leporelloartig ausgebildetes Band vorgesehen ist, das an den beiden ausschwenkbaren
Kopfstücken des Gehäuses befestigt ist und an den Umkehrstellen nach außen ragende
Vorsprünge aufweist, hinter die an den Gehäuseteilen angeordnete Leisten zum Zwecke
der Arretierung des Bandes im Gehäuse greifen.
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Die Aufnahme der Schallplatten erfolgt nach Öffnen des Gehäuses und
Ausschwenken der beiden drehbar gelagerten Kopfstücke von oben her. Durch Umwenden
der Vorrichtung um 180' können beide ,Seiten, d. h. alle Taschen des
leporelloartigen Bandes gefüllt werden. Während im geschlossenen Zustand der Vorrichtung
die darin befindlichen Schallplatten ohne nennenswerten Zwischenraum, nur durch
eine Folie voneinander getrennt, aufbewahrt sind, entfaltet sich nach dem öffnen
derselben dieses dichte Gefüge fächerartig. Durch Umlegen innerhalb eines gewissen
Schwenkbereiches sind die Schallplatten leicht durchzusehen. Durch den gegebenen
öffnungswinkel beiderseits ist jede gewünschte Schallplatte leicht greifbar. Da
die Möglichkeit besteht, die Vorrichtung von zwei Seiten her zu beschicken, ist
gleichzeitig eine Unterteilung des eingelagerten Inhaltes derselben in zwei voneinander
getrennte Gruppen gegeben.
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Das Gehäuse besteht mit Rücksicht auf eine zweckmäßige, billige Herstellungsweise
aus vier gleichen Teilen. Dazu gehören noch zwei Kopfstücke. An beiden Seiten des
Gehäuses befindlich, sind sie in Ausnehmungen desselben je vier Drehzapfen
eingelagert. Beim öffnen des Gehäuses werden die oberen Drehzapfen frei, und die
Kopfstücke können durch die drehbare Lagerung der unteren Zapfen nach außen schwenken,
bis sie vor den schrägstehenden Teilen der ausgesparten Stirnwände in dieser Bewegung
begrenzt werden.
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Der öffnungswinkel, der durch das Ausschwenken der beiden Kopfstücke
in beiden Aufstellungsmöglichkeiten entsteht, beträgt etwa 30 bis 40'. Die
Kopfstücke sind mit je einem Griff versehen, die sowohl im geschlossenen
als auch im geöffneten Zustand der Vorrichtung leicht zugänglich sind. Das leporelloartige
Band gemäß der Erfindung unterscheidet sich von dem bekannter Art dadurch, daß es
an jeder Umkehrstelle nach außen ragende Vorsprünge aufweist, durch welche es im
Gehäuse mittels entsprechend angeordneter Leisten so arretiert ist, daß ein Herausziehen
desselben nach oben nicht möglich ist, das Umlegen der einzelnen Taschen wird hierdurch
in keiner Weise behindert.
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Kräftige Schnapp- oder Flaschenverschlüsse, vorzugsweise mit besonderer
Sicherung, verhindern das ungewollte öffnen des nach unten gerichteten Gehäuseteils.
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F i g. 1 der Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung
im geschlossenen Zustand, bei der die Ausnehmungen der Gehäuseteile an den Stirnseiten
und darin ein Kopfstück mit Griff erkennbar ist; F i g. 2 der Zeichnung zeigt
ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung in geöffnetem Zustand mit bis zum Anschlag
ausgeschwenkten Kopfstücken, zum Teil mit Schallplatten gefüllt; durch Umwenden
der verschlossenen Vorrichtung um 180' kann der hier gezeigte Effekt wiederum
erzielt werden; F i g. 3 der Zeichnung zeigt ein Kopfstück mit Griff von
der Seite und dem daran befestigten leporelloartigen Band mit einigen eingefügten
Schallplatten in gleichmäßig geöffnetem Zustand; F i g. 4 der Zeichnung zeigt
dieselbe Anordnung in geschlossenem Zustand, wobei die Taschen des leporelloartigen
Bandes dicht aneinanderliegen; F i g. 5 der Zeichnung zeigt einen Schnitt
durch die untere, aus zwei gleichen Teilen gebildete Gehäusehälfte und läßt die
Arretierung des leporelloartigen Bandes durch seine an den Umkehrstellen herausragenden
Vorsprünge hinter die an den Gehäuseteilen angeordneten Leisten erkennen; F i
g. 6 der Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Kopfstückes mit den
vier Drehzapfen an den äußeren Enden.
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Die strichpunktierten Linien zeigen den geringen Versatz der Schallplatten
zueinander an, der dann entsteht, wenn zur Herstellung des leporelloartigen Bandes
einzelne Blätter verwandt werden, die mittels Profilleisten zusammengeschweißt sind.
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Das Gehäuse selbst wird aus vier gleichen Gehäuseteilen
1 gebildet. Je zwei dieser Gehäuseteile 1
werden scharnierartig, lösbar
oder nicht lösbar, miteinander verbunden. Zu dieser Verbindung dient die Scharnierwulst
2 und der entsprechende Stift 3. Gegebenenfalls sind statt dessen Elemente
ähnlicher Wirkung, beispielsweise ein Klavierband, vorgesehen. Die Stirnseiten 4
sind vorzugsweise um etwa 15 bis 20' aus der Senkrechten nach außen geschwenkt.
Durch Aussparungen 5 wird an den Stimseiten eine vorzugsweise runde oder
ellipsenförmige öffnung gebildet. Das Gehäuse ist oben und unten an den Enden zu
einer Wulst 6 ausgebildet, die dem Gerät einen festen Stand verleihen und
innen durch Ausnehmungen die Drehzapfen 7 der Kopfstücke 8 aufnehmen.
Je zwei Gehäuseteile 1 werden durch einen Schnapp- oder Flaschenverschluß
9, gegebenenfalls mit zusätzlicher Sicherung oder der Möglichkeit des Abschließens,
zusammengehalten. In der Mitte ist das Gehäuse den Rundungen der Schallplatte entsprechend
bauchig gestaltet, nach oben undunten dagegen leichtverjüngt.
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Innen ist an den Gehäuseteilen 1 je ein elastischer Streifen
13, beispielsweise aus Schaumstoff, angeordnet, um den Platten einen festen
und erschütterungsfreien Halt zu geben. An den Innenseiten ist je eine
vorstehende
Leiste 14 angeordnet, die sich im verschlossenen Zustand des Gehäuses über die an
den Umkehrstellen des leporelloartigen Bandes herausragenden Vorsprünge 12 legen
und so ein Herausziehen des Bandes aus dem geöffneten Gehäuse verhindern. Die Stoßkanten
15 der Gehäuseteile 1 sind derart erhöht, daß die Schallplatten unmittelbar
oder mittelbar auf diesen ruhen, und sind gegebenenfalls auch durch einen zusätzlichen
Streifen weich ausgelegt. Die Innenflächen dieser Stege können flach oder den Platten
entsprechend ausgerundet sein.
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Für die Kopfstücke 8 ist im allgemeinen eine runde, den Schallplatten
entsprechende Form vorgesehen, die sich nach oben und unten dem Gehäuse entsprechend
verjüngt. Die oberen und unteren Verjüngungen enden seitlich in den Drehzapfen
7, die etwas konisch oder ballig ausgebildet sind, um sich beim Schließen
des Gehäuses leichter in die für sie vorgesehenen Lagerungen einzuführen. Etwa in
der Mitte ist ein kräftiger Griff 10 angeordnet.
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Das leporelloartige Band 11 kann aus einem durchlaufenden gleichen
Material oder auch aus einzelnen Blättern bestehen, die mittels Stäbchen oder Profilleisten
durch Schweißung oder in sonstiger Weise zu einem Ganzen verbunden sind. Seine Charakteristik
ist in jedem Falle das Herausragen der an den Umkehrstellen befindlichen Vorsprünge
12. Die Verwendung eines Taschenbandes, in dem die einzelnen Blätter in Buchform
angeordnet sind, ist unter Anwendung der beschriebenen Charakteristik gleichfalls
möglich.
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In gleicher oder entsprechend abgewandelter Form kann der Erfindungsgegenstand
auch zur Aufbewahrung anderer empfindlicher Güter dienen, wie beispielsweise von
Fotoplatten oder -filmen, empfindlichen Bildserien für Epidiaskope, Film- oder Tonbandrollen
usw.