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Fördervorrichtung in einer elektro-chemischen Behandlungsanlage Die
Erfindung bezieht sich auf eine Fördervorrichtung mit längs einer Bahn beweglichen
Werkstückträgern zur Bewegung von Werkstücken durch die Behälter einer elektro-chemischen
Behandlungsanlage, mit innerhalb eines Führungsgleises ortsfest angeordneten Hub
abschnitten zum Verschwenken der Werkstückträger aus dieser Bahn, um dieWerkstücke
von einem Behälter in den anderen überzuheben.
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Bei derartigen Fördervorrichtungen ist jeder zwischen zwei Behältern
liegenden Trennwand ein ortsfester Hubabschnitt zugeordnet. Kurz vor der Trennwand
tritt eine Laufrolle des Werkstückträgers mit dem ortsfesten Hub abschnitt in Eingriff
und schwenkt den Werkstückträger aus dem einen Behälter heraus, über die Trennwand
hinweg und in den nächsten Behälter wieder hinein. Jeder Werkstückträger wird somit
durch alle Behandlungsbehälter bewegt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Fördervorrichtung zu schaffen,
mit der es möglich ist, jedem Werkstückträger eine individuelle Bewegungsbahn zu
vermitteln, derart, daß beliebige Werkstückträger einzelne oder mehrere Behälter
überspringen können.
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Dabei soll jeder Werkstückträger mit einer Einstellvorrichtung versehen
sein, mittels deren die Bewegungsbahn des Trägers vorgewählt werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß einem oder
mehreren der Hubabschnitte des Führungsgleises auf den (oder die) Hubabschnitt(e)
verbringbare Hebenocken zugeordnet sind, die in ihrer Wirkstellung auf sie auflaufende
Werkstückträger während deren Weiterbewegung durch Höherschwenken in Kontakt mit
einem als Hochhaltemittel dienenden Hilfsschienenstück bringen.
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Es ist zwar eine Behandlungsanlage bekannt, die eine Fördervorrichtung
aufweist, mittels deren es möglich ist, einzelne Werkstückträger mehrere Arbeitsstellen
überspringen zu lassen, jedoch müssen zu diesem Zweck mehrere Überfahrschienen nebeneinander
angeordnet und die Werkstückträger mit entsprechend vielen Rollen oder Gleitstücken
versehen sein. Dabei müssen die Rollen oder Gleitstücke in axialer Richtung jeweils
von einer Überfahrschiene auf die benachbarte verschoben werden. Neben den hohen
Herstellungskosten besitzt diese Ausführung noch den Nachteil, daß schon bei den
geringsten Ungenauigkeiten in den axialen Verschiebungen der Laufrollen die sichere
Abstützung auf den jeweiligen Überfahrschienen nicht mehr gewährleistet ist, und
daß die große Gefahr besteht, daß ein Verklemmen oder gar ein Abstürzen eines Werkstückträgers
auftritt.
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Diese Nachteile weist die erfindungsgemäß ausgebildete Fördervorrichtung
nicht auf, da der Übergang der einzelnen Werkstückträger von dem Führungsgleis auf
ein Hilfsschienenstück lediglich mittels eines Hebenockens bewirkt wird. Wird dieser
Nocken auf einen Hubabschnitt des Führungsgleises verbracht, so wird der ankommende
Werkstückträger um einen größeren Betrag nach oben verschwenkt, als dies ohne das
Vorhandensein des Hebenockens geschehen würde. Die Differenz in dem Schwenkwinkel
reicht aus, um den Werkstückträger in Eingriff mit einem Hilfsschienenstück zu bringen,
wodurch dieser während seinerWeiterbewegung hochgehalten wird. Sollte in der Bewegung
des Hebenockens irgendeine Funktionsstörung eintreten, so kann dies im ungünstigsten
Fall lediglich dazu führen, daß der Werkstückträger anstatt den nächsten Behälter
oder Behälterteil zu überspringen, durch diesen hindurchbewegt wird. Ein Verklemmen
oder gar Abstürzen eines Werkstück trägers ist bei der erfindungsgemäß ausgebildeten
Vorrichtung ausgeschlossen. Der automatische Betrieb ist somit in jedem Fall gewährleistet.
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Eine zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung wird darin gesehen,
daß der bewegbare Hebenocken durch an dem Werkstückträger vorgesehene Voreinstellmittel
betätigbar ist. Zweckmäßig weisen die Voreinstellmittel mehrere Schalterauslösevorrichtungen
auf, die an einem Ende auf einem Bolzen, der auf dem Träger angeordnet ist, drehbar
gelagert sind, wobei jede Auslösevorrichtung zwischen einer Stel-
lung,
in welcher sie mit einem Schaltarm eines ortsfesten Schalters zusammenwirkt, und
einer unwirksamen Stellung bewegbar ist. Mit dieser Weiterbildung der Erfindung
ist es möglich, an jedem Werkstückträger eine Voreinstellung vorzunehmen, wodurch
bewirkt wird, daß die Hebenocken vor bestimmten Behältern durch den Werkstückträger
selbst betätigt werden, um diesen über die ausgewählten Behälter hinwegzuheben.
Es ist allerdings grundsätzlich bekannt, durch Voreinstellmittel und von diesen
betätigbare Schalter die Behälter auszuwählen, welche von einem Werkstück übersprungen
werden sollen.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist jeder der verschiebbaren
Hebenocken in eine Stellung bewegbar, in der er auf einem der ortsfesten Hubabschnitte
ruht und dort das Ausmaß der Schwenkbewegung der Trägerarme des Werkstückträgers
erhöht, wenn sich dieser auf dem Hubabschnitt entlangbewegt. Dabei erstrecken sich
die Hilfsschiene oder die Hilfsschienen zwischen zwei Hubabschnitten des Führungsgleises.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung wird jedem Hubabschnitt
ein als Absenknocken dienender Nocken zugeordnet, der auf dem Hubabschnitt des Führungsgleises
in eine solche Stellung bewegt wird, daß der Werkstückträger bei Bewegung aus einer
von der Hilfsschiene gestützten Stellung heraus auf dem Absenknocken ablaufend in
eine Stellung auf dem Führungsgleis bzw. dem Hubabschnitt zurückkehrt.
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Schließlich wird noch eine Weiterbildung der Erfindung darin gesehen,
daß auf dem Rahmen Antriebsmittel zur Bewegung jedes Nockens zwischen einer von
dem Führungsgleis bzw. dessen Hubabschnitt entfernten unwirksamen Stellung und ihrer
Wirkstellung auf dem Hubabschnitt vorgesehen sind.
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Zur Betätigung der Antriebsmittel sind Schalter angeordnet, die die
Nocken bewegen. Dabei betätigen die Schalterauslösevorrichtungen den Schalter, bevor
ein Werkstückträger auf den Hubabschnitt wandert, auf den dann der von dem Schalter
gesteuerte Nocken aufgelegt wird. Vorzugsweise sind die Schalterauslösevorrichtungen
so einstellbar, daß sie je verschiedene Schalter betätigen und somit die Behälter
auswählen, welche von dem Werkstück übersprungen werden.
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Die besonderen Vorteile der Erfindung liegen in den niedrigen zusätzlichen
Herstellungskosten gegenüber den bekannten Fördervorrichtungen, bei denen ein Überspringen
einzelner Behälter nicht möglich ist, da neben der elektrischen Steuerung nur die
Nocken selbst und deren hydraulische Antriebe sowie die Hilfsschienen angeordnet
werden müssen. Des weiteren besitzt die erfindungsgemäß ausgebildete Fördervorrichtung
wegen ihrer außerordentlichen Einfachheit eine hohe Betriebssicherheit und Lebensdauer.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
Zeichnung in Verbindung mit der Beschreibung.
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Fig. 1 ist eine teilweise Endansicht eines Teiles der Fördervorrichtung
gemäß der Erfindung; F i g. 2 ist eine Teildraufsicht im wesentlichen nach Linie
2-2 in Fig. 1; Fig. 3 ist eine Teilansicht im Schnitt im wesentlichen nach Linie
3-3 der F i g. 2 und zeigt einen Teil der Vorrichtung gemäß der Erfindung, wobei
das auf einem Werkstückträger befindliche Werkstück sich in
der Lage befindet, in
der es in den Tank eingetaucht wird; Fig. 4 ist ein Schnitt im wesentlichen nach
Linie 4-4 der Fig.3; F i g. 5 ist eine Teildarstellung im Schnitt im wesentlichen
nach Linie 5-5 der F i g. 2, ähnlich wie Fig.3, und zeigt einen Teil der Maschine
gemäß der Erfindung, wobei der Werkstückträger sich in der Lage befindet, in welcher
das darin befindliche Werkstück über dem Behälter hängt; Fig.6 ist eine Teildarstellung
im Schnitt im wesentlichen nach Linie 6-6 der F i g. 5 und zeigt einen Hebeschuh
der Maschine nach der Erfindung; Fig. 7 ist eine Ansicht ähnlich wie Fig. 6 und
zeigt einen Absenkschuh der Maschine dieser Erfindung; F i g. 8 ist eine schematische
Darstellung der Maschine gemäß der Erfindung und zeigt die Lage des Hauptrahmens,
der Flüssigkeitstanks, des Führungsgleises und der Überspringgleise zueinander.
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In den Fig. 1 bis 8 wird die Anlage 10 und besonders deren Fördervorrichtung
gemäß dieser Erfindung gezeigt, die von der allgemeinen, in der USA.-Patentschrift
1 970 850 beschriebenen Art ist. Die Anlage besteht aus einem Hauptrahmen 12 mit
auf gegenüberliegenden Seiten in Reihen angeordneten Flüssigkeitstanks 14 zur Behandlung
der Werkstücke, einem Umwendetank 16 an dem einen Ende und einer Lade- und Entladestation
18 am gegenüberliegenden Ende. Innerhalb der von den Tanks 14 und 16 und der Lade-
und Entladestation 18 gebildeten Schleife ist im wesentlichen konzentrisch ein schleifenförmiges
Gleis 20 (F i g. 2 und 3) auf dem Rahmen 12 angeordnet.
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Auf dem Gleis 20 sind zur ununterbrochenen Bewegung mehrere Werkstückträger
vorgesehen, von denen zwei in Fig. 2 gezeigt und allgemein durch die Bezugsziffern
22 und 24 gekennzeichnet sind.
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Die an den Werkstückträgern befindlichen Werkstücke werden durch die
Tanks 14 und 16 hindurchbewegt. Die Werkstückträger 22 und 24 sind identisch; der
eine von ihnen wird in abgesenkter Stellung, der andere dagegen in angehobener Stellung
gezeigt.
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Ein Werkstückträger 22, 24 besteht aus einem Block 26 (Fig. 3 und
5), der mit einer Tragrolle 28 versehen ist. Diese Rolle rollt in einem an der Unterseite
des Gleises 20 gebildeten Trog 30 entlang. Der Block 26 ist oberhalb der Rolle 28
mit einer endlosen Kette 32 verbunden, welche in einem im Oberteil des Gleises 20
gebildeten umgekehrten Trog 34 läuft. An einem von dem Block 26 aufgenommenen waagerechten
Bolzen 38 ist mit seinem inneren Ende ein Werkstückträgerarm 36 drehbar gelagert.
DieserArm 36 nimmt an seinem äußeren Ende einen Bügel 39 auf, welcher einen Behälter
40 für die in der Anlage 10 zu behandelnden Teile trägt. Ein an seinem inneren Ende
an dem Block 26 angeordneter und an seinem äußeren Ende mit dem Bügel 39 verbundener
zweiter Arm 42 wirkt mit dem Arm 36 zusammen, um den Behälter 40 in seiner unteren
wie auch in seiner oberen Lage, wie in F i g. 1 gezeigt, waagerecht zu halten.
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Auf dem Rahmen 12 ist unterhalb des Gleises 20 ein Führungsgleis
44 (Fig.2 und 3) angeordnet und verläuft im allgemeinen parallel mit dem Gleis 20
um den Rahmen 12. Jeder Trägerarm 36 ist mit einer Führungsrolle 46 versehen, welche
so angeordnet ist, daß sie sich auf dem Führungsgleis 44, welches
mit
voneinander auf Abstand gehaltenen, gewölbten Hubabschnitten 50 (Fig. 2 und 5),
die außerhalb des Rahmens 12 verlaufen, versehen ist, entlangbewegt. Es erstreckt
sich als jeder Hubabschnitt 50 seitlich zu dem in Längsrichtung verlaufenden Weg
der Werkstückträger und weist je einen der Einfachheit halber als »ansteigenden«
Abschnitt 52 und einen als »absteigenden« Abschnitt 54 bezeichneten Teil auf.
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Während des Weges der Führungsrolle 46 längs des Hub abschnittes
50 des Führungsgleises 44 bewegt sich diese zunächst über den ansteigenden Abschnitt
52, und der Trägerarm 36 wird, wie in den F i g. 1 und 3 gezeigt, entgegen dem Uhrzeigersinn
nach oben geschwenkt, um den Werkstückbehälter 40, der mit dem äußeren Ende des
Armes 36 verbunden ist, nach oben zu heben. Die Arme 36 und die Hubabschnitte 50
sind so abgestimmt, daß, wenn eine Führungsrolle 46 ihren Weg auf einem Abschnitt
52 eines der Hubabschnitte 50 beendet hat, der entsprechende Arm 36 weit genug nach
oben bewegt worden ist, um den Werkstückbehälter 40, wie in F i g. 1 gezeigt, über
die Endwände 60 zwischen den benachbarten Tanks 14 und 16 zu bewegen. Während des
Weges einer Rolle 46 längs eines absteigenden Abschnittes 54 eines Hubabschnittes
50 wird der entsprechende Arm 36 nach unten verschwenkt, um den daran befindlichen
Behälter 40 in eine Lage innerhalb des Tanks zurückzubewegen. Wie in Fig.8 gezeigt,
sind die Hubabschnitte 50 mit Bezug auf die Tanks derart angeordnet, daß jeder Abschnitt
50 durch eine durch die benachbarte Endwand 60 zweier Tanks gezogene senkrechte
Ebene in zwei gleiche Teile geteilt wird.
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Infolgedessen kann jeder Abschnitt 50 einen Behälter 40 aus einem
Tank heraus und über die benachbarten Endwände 60 der Tanks hinwegheben und in den
nächsten Tank hineinsenken.
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Die Erfindung sieht eine Hilfsschiene 62, welche oberhalb des Gleises
20 auf dem Rahmen 12 angeordnet ist, und für jede Trägervorrichtung eine Laufrolle
64 vor, die an einem von dem Arm 36 getragenen Unterstützungsbügel 66 gelagert ist.
Die Laufrolle 64 ist so angeordnet, daß sie, wie in F i g. 5 gezeigt, bei ausreichender
Anhebung des Armes 36 während der Bewegung entlang dem Gleis 20 mit der Hilfsschiene
62 im Rolleingriff steht. Die Hilfsschiene 62 ist so angeordnet, daß sie bei ihrem
Zusammenwirken mit der Laufrolle 64 den Arm 36 daran hindert, nach unten zu schwingen.
Infolgedessen wird die entsprechende Führungsrolle 46 während der Bewegung einer
Rolle 64 entlang der Hilfsschiene 62 oberhalb des Führungsgleises 44 auf Abstand
gehalten.
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Um den Arm 36 genügend weit nach oben zu heben und die Laufrolle
64 in der in F i g. 5 gezeigten Stellung festzuhalten, sind Hebenocken 70 vorgesehen,
welche in Stellungen hineinbewegt werden können, in denen sie Teile der gewölbten
Hubabschnitte 50 überlagern, um deren Anstieg und damit die Strecke, um die die
Arme 36 während der Bewegung auf den gewölbten Abschnitten 50 nach oben geschwungen
werden, zu vergrößern. Jeder der Hebenocken 70 ist an seinem inneren Ende 72 an
dem einen Ende einer Lagerplatte 74, welche zwischen ihren Enden auf einem Bolzen
76 drehbar gelagert ist, befestigt. Der Bolzen 76 wird von einer stationären Platte
78 aufgenommen, welche an dem gewölbten Abschnitt 50 befestigt ist und einen Teil
des Hauptrahmens 12 bildet. Die Platte 74 ist am entgegengesetzten Ende
mit dem äußeren
Ende einer Kolbenstange 80 eines hydraulischen Zylinders 82 drehbar verbunden, wobei
der hydraulische Zylinder 82 auf einem von dem Hauptrahmen 12 aufgenommenen Bolzen
84 drehbar gelagert ist.
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Beim Ausschieben der Kolbenstange 80 wird die Platte 74 im Uhrzeigersinne
gedreht und bewegt den Hebenocken 70 in eine Lage, in welcher er auf dem entsprechenden
gewölbten Abschnitt 50 (Fig.5) aufliegt. Beim Zurückziehen der Kolbenstange 80 (F
i g. 3) wird die Platte 74 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt, um den Nocken
70 von dem gewölbten Abschnitt 50 abzuheben. Ein Sicherheitsschalter 86 ist mit
einem Betätigungshebel 88 versehen, welcher von der Platte 74 betätigt wird, wenn
der Nocken 70 vollkommen von dem gewölbten Abschnitt 50 abgehoben worden ist. Der
Sicherheitsschalter 86 ist an den Stromkreis des Antriebs für die Kette 32 angeschlossen,
so daß die Kette zu bestimmten Zeiten nicht arbeitet, es sei denn, der Schalter
86 ist geschlossen. Wie in F i g. 6 gezeigt, ist der Hebenocken 70 an dem einen
Ende mit einer gebogenen Auflauframpe 71 versehen, um den Weg der Rollen 46 von
dem gewölbten Abschnitt 50 fort nach oben auf den Hebenocken 70 hinauf zu ermöglichen.
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Die Hilfsschiene 62 besteht aus parallel zu dem Gleis 20 angeordneten
und durch Zwischenräume 63 getrennten Abschnitten. Wenn eine auf einem Arm 36 befindliche
Laufrolle 64 das Ende eines Abschnittes der Hilfsschiene 62 erreicht hat, so daß
der Arm 36 in eine Stellung abgesenkt werden muß, in welcher die Führungsrolle 46
wiederum auf dem Führungsgleis 44 gelagert ist, dann ist ein Absenknocken 70a zum
Absenken der Führungsrolle 46 auf das Gleis 44 bereit. Wie in Fig. 8 gezeigt, endet
jeder Abschnitt der Hilfsschiene 62 an einem Punkt oberhalb eines gewölbten Hubabschnittes
50, und es ist an jedem solchen Punkt ein Absenknocken 70 a vorgesehen. Jeder Nocken
70 e weist eine gewölbte Ablauframpe 71 a auf, auf der die Rollen 46 nach unten
auf das Führungsgleis 44 rollen. Jeder Absenknocken 70 a ist in gleicher Weise wie
die Hebenocken 70 zur Ausführung einerVorwärts- und Rückwärtsbewegung mit Bezug
auf das Führungsgleis 44 ausgebildet.
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Während der Bewegung der Werkstückträger 22 und 24 auf dem endlosen
Weg um den Rahmen 12 herum bewegen sich die Führungsrollen 46 auf dem Gleis 44 entlang,
um die Arme 36 um die waagerechten Bolzen 38 aufwärts und abwärts und dabei die
Behälter 40 über die Endwände 60 der Tanks 14 und 16 auf und ab und in die Tankflüssigkeit
hineinzubewegen. Die Nocken 70a und die Hilfsschiene 62 sind so angeordnet, daß
der an dem gewölbten Abschnitt 50 im Bereich des Einlaßendes des Tanks oder der
Tanks befindliche Nocken in die in Fig. 5 gezeigte Lage bewegt wird, wenn das auf
einem Träger befindliche Werkstück einen oder mehrere Tanks überspringen soll. Die
Führungsrolle 46 läuft auf den Nocken 70 auf und verursacht eine Aufwärtsbewegung
der Laufrolle 64 in eine Stellung, in welcher sie sich, wie in Fig.5 gezeigt, unter
bzw. hinter die Lauffläche der Hilfsschiene 62 bewegt. Während der folgenden Bewegung
der Antriebskette 32 zur Vorwärtsbewegung der Träger 22 und 24 bewegt sich die Rolle
64 auf der Hilfsschiene 62 entlang, welche den Arm 36 in einer angehobenen Stellung
stützt, wobei die Rolle 46 von dem Führungsgleis 44 auf Abstand gehalten ist. Wenn
die Rolle 64 die Lücke 63 zwischen
benachbarten Abschnitten der
Hilfsschiene 62 erreicht, dann kann sich der Arm 36 frei nach unten bewegen, wobei
die Rolle 46 sich auf einen Absenknocken 70a nach unten und von dem Nocken 70a fort
auf den benachbarten gewölbten Abschnitt 50 des Gleises 44 bewegt.
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Jeder Werkstückträger 22 und 24 ist mit einer Halterung 90 für Schalterauslöser
versehen, welche mehrere im wesentlichen waagerecht angeordnete Schalterauslösevorrichtungen
92 (Fig.3, 4 und 5) aufweisen, die nebeneinander auf der Halterung 90 angeordnet
sind. Jede Auslösevorrichtung92 ist an einem ihrer Enden auf einem von der Halterung
90 aufgenommenen Bolzen 94 drehbar gelagert, so daß sie zwischen der Stellung, in
welcher ein an ihrer einen Seite befindlicher Vorsprung 96 nach oben vorsteht, und
einer Stellung, in welcher der Vorsprung 96 nach unten vorsteht, hin und her bewegt
werden kann. In der ersten Stellung betätigt die Auslösevorrichtung 92 einen Schalter,
während sie in der zweiten Stellung den Schalter nicht betätigt.
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Die Vorsprünge 96, die an jeder Schalterauslösevorrichtung 92 angeordnet
sind, können mit Schalt-oder Betätigungsarmen 98 mehrerer Schalter 91 zum Eingriff
kommen, die auf dem Rahmen 12 in einer Anzahl entsprechend der Anzahl der die Nocken
70 und 70a betätigenden Zylinder 82 angeordnet sind.
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Die Halterung 90 wird beispielsweise, wie in F i g. 5 gezeigt, mit
vier Schalterauslösevorrichtungen 92 versehen, um entsprechend dem Einbau der Abschnitte
der Hilfsschiene 62 ein Überspringen von vier Tanks oder Tankreihen, beispielsweise
wie in F i g. 8, vorzusehen. Da vier getrennte Hilfsschienen 62 dargestellt sind,
sind auch vierSchalterauslösevorrichtungen 92 erforderlich, von denen jede mit einem
Paar Schaltarmen 98 für ein Paar Nocken 70 und 70 a, die zu einer Hilfsschiene 62
gehören, zusammenarbeitet.
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Während der Bewegung eines Werkstückträgers auf dem Gleis 20 und
um den Rahmen 12 (Fig. 8) herum wird, wenn sich die Auslösevorrichtung 92 für den
Schalter 91 des ersten Nockens 70 in der Betätigungslage befindet, der entsprechende
Zylinder 82 betätigt, um diesen Nocken 70 auf den gewölbten Hubabschnitt 50 abzusenken,
welcher sich unterhalb des Einlaßendes des ersten Abschnittes der Hilfsschiene 62
befindet. Die Rolle 46 des Trägers bewegt sich dann auf den Nocken 70 hinauf, um
die Laufrolle 64 auf die Hilfsschiene 62 zu bewegen. Wenn die Rolle 64 sich von
dem ersten Abschnitt der Hilfsschiene 62 herabbewegt, dann befindet sich der Nokken
70a, d. h. der Absenknocken, in der Lage, in welcher er die Rolle 46 an einem gewölbten
Abschnitt 50 auf das Gleis 44 absenken kann, weil die Auslösevorrichtung 92 einen
zweiten Schalter 91 betätigt hat, welcher die Bewegung des Nockens 70a steuert.
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Wenn der nächste Tank oder die nächsten Tanks 14 mit einem Abschnitt
der Hilfsschiene 62 versehen sind und sich die entsprechende Schalterauslösevorrichtung
in der Betätigungsstellung befindet, dann werden die an gegenüberliegenden Enden
der Hilfsschiene 62 angeordneten Nocken 70 und 70a zu den erforderlichen Zeiten
auf das Gleis 44 und die Träger wiederum in eine Stellung nach oben bewegt, in welcher
sich die Rolle 64 auf der Hilfsschiene 62 entlangbewegt.
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Wenn sich eine Auslösevorrichtung 92 eines Abschnittes einer Hilfsschiene
62 in ihrerAußereingriffsstellung befindet, dann bleiben die Nocken 70 und
70a in
Stellungen, in denen sie oberhalb des Gleises 44 auf Abstand gehalten sind. Infolgedessen
wird ein Trägerarm36 nicht weit genug angehoben, um die Rolle 64 auf die Hilfsschiene
62 hinaufzubewegen, und die Rolle 46 bewegt sich auf dem Gleis 44 entlang, so daß
der Behälter 40 in die Tanks 14 und 16 hinein und aus ihnen heraus bewegt wird.
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Die an jeder Schalterauslösevorrichtung 92 befindlichen Vorsprünge96
sind von solcher Länge, daß sie den Schaltarm 98 während des Weges der Rolle 46
auf den Nocken 70 hinauf und von dem Nocken 70 herab in eine Lage, in welcher der
Trägerarm 36 von der Hilfsschiene 62 gestützt wird, in der Schalterbetätigungsstellung
halten. Wenn der Vorsprung 96 einen Schaltarm 98 verläßt, dann wird der Schaltarm
98 wieder losgelassen, so daß sich der Schalter 91 in seine Ruhelage zurückbewegt
und daher der Zylinder 82 eine Fortbewegung des Nockens 70 von dem Gleis 44 fort
bewirkt.
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Wenn derselbe Vorsprung 96, welcher den Schaltarm 98 zur Bewegung
des Nockens 70 betätigte, sich dem Ende einer dem Überspringen dienenden Hilfsschiene
62, auf welcher sich der Werkstückträger entlangbewegt hat, nähert, dann betätigt
er einen anderen Schaltarm 98, um eine Bewegung eines Nokkens 70a auf das Gleis
44 herunter zu ermöglichen, wo dann dieser Absenknocken genügend lange verweilt,
um die Rolle 46 auf das Gleis 44 zurückzusenken.
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Aus der obigen Beschreibung geht hervor, daß die Erfindung eine Fördervorrichtung
für eine Behandlungsanlage 10 für Werkstücke vorsieht, die so arbeitet, daß jeder
Werkstückträger 22 oder 24 mehrere Tanks überspringen kann. Es können so viele Schalterauslösevorrichtungen
und Hilfsschienenstücke vorgesehen werden, wie erforderlich sind, um zu ermöglichen,
mit den Werkstücken eine größere oder kleinere Anzahl Tanks zu überspringen. Die
Schalterauslösevorrichtungen 92 jedes in die Anlage eingeführten Werkstückträgers
sind so eingestellt, daß das auf dem Träger befindliche Werkstück den jeweils auszulassenden
oder die jeweils auszulassenden Tanks überspringt. Bei Bewegung aller Auslösevorrichtungen
in solche Stellungen, in denen ihre Vorsprünge 96 sich nach unten erstrecken, werden
keine Tanks übersprungen.