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DE1161482B - Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Staeube - Google Patents

Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Staeube

Info

Publication number
DE1161482B
DE1161482B DEA36983A DEA0036983A DE1161482B DE 1161482 B DE1161482 B DE 1161482B DE A36983 A DEA36983 A DE A36983A DE A0036983 A DEA0036983 A DE A0036983A DE 1161482 B DE1161482 B DE 1161482B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
suit
foils
wearer
protective
protective suit
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEA36983A
Other languages
English (en)
Inventor
Bernhard Hensel
Dipl-Ing Karl-Werner Kaufmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Auergesellschaft GmbH
Original Assignee
Auergesellschaft GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Auergesellschaft GmbH filed Critical Auergesellschaft GmbH
Priority to DEA36983A priority Critical patent/DE1161482B/de
Publication of DE1161482B publication Critical patent/DE1161482B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62BDEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
    • A62B17/00Protective clothing affording protection against heat or harmful chemical agents or for use at high altitudes
    • A62B17/006Protective clothing affording protection against heat or harmful chemical agents or for use at high altitudes against contamination from chemicals, toxic or hostile environments; ABC suits
    • GPHYSICS
    • G21NUCLEAR PHYSICS; NUCLEAR ENGINEERING
    • G21FPROTECTION AGAINST X-RADIATION, GAMMA RADIATION, CORPUSCULAR RADIATION OR PARTICLE BOMBARDMENT; TREATING RADIOACTIVELY CONTAMINATED MATERIAL; DECONTAMINATION ARRANGEMENTS THEREFOR
    • G21F3/00Shielding characterised by its physical form, e.g. granules, or shape of the material
    • G21F3/02Clothing
    • G21F3/025Clothing completely surrounding the wearer

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Toxicology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • High Energy & Nuclear Physics (AREA)
  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)

Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. Kl.: A 62 b
Deutsche Kl.: 61 a-29/12
Nummer: 1 161 482
Aktenzeichen: A 36983 V / 61 a
Anmeldetag: 16. März 1961
Auslegetag: 16. Januar 1964
Die Erfindung betrifft einen Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Stäube, der aus verschweißten, zugeschnittenen Folien besteht und mit einer Kopfhaube versehen ist. Der Träger eines solchen Anzuges wird entweder von außen mittels einer Druckluftleitung oder durch ein im Anzug untergebrachtes Druckluftatemschutzgerät mit Atemluft versorgt.
Schutzanzüge gegen radioaktive Gase und Stäube werden vorzugsweise in Versuchrseaktoren, Kernenergiekraftwerken und Isotopenlaboratorien u. dgl. benötigt. Sie sollen verhindern, daß der Körper des Anzugträgers mit radioaktiven Gasen oder Stäuben in Berührung kommt, einesteils wegen der unmittelbaren Strahlengefahr, anderenteils wegen der Gefahr, daß radioaktiver Staub in als Gefahren- oder Kontrollbereich gekennzeichnete Räume verschleppt wird.
Um die Gefahr des Verschleppens von radioaktiven Partikeln zu beseitigen, muß gewährleistet sein, daß der Schutzanzug nach dem Gebrauch einwandfrei zu reinigen ist. Beim Gebrauch ist es nämlich unvermeidbar, daß sich radioaktive Partikeln auf der Außenfläche des Anzuges absetzen. Weiterhin ist es gefährlich, daß sich diese Partikeln in einem bestimmten Abstand von der Körperoberfläche des Anzugträgers befinden.
Entsprechend dem Gesetz, daß mit zunehmendem Abstand von der Strahlungsquelle die auf den Quadratzentimeter auftreffende Strahlungsmenge wesentlich verringert wird, ist es von Vorteil, wenn der Schutzanzug nicht eng an dem Körper anliegt, sondern der Abstand zwischen dem Anzugträger und der Anzughülle möglichst groß ist.
Weiterhin muß verhindert werden, daß radioaktive Stäube sich in Ritzen, Nähten od. dgl. festsetzen können. Der Schutzanzug muß ferner bequem an- und abgelegt werden können, und der Anzugträger darf dabei nicht mit dem kontaminierenden Staub auf der Oberfläche des Anzuges in Berührung kommen.
Die Bemessung eines derartigen Schutzanzuges richtet sich nach Art und Stärke der mechanischen Belastung, denen der Anzug während des Gebrauches ausgesetzt ist. Bei leichten Arbeiten, wie dem Ablesen von Meßgeräten oder dem Regeln und Steuern eines Reaktors, die mit wenig heftigen oder Kraft beanspruchenden Bewegungen ausgeführt werden, wird auch das Material des Anzuges nicht übermäßig belastet.
Anders liegt der Fall, wenn in der radioaktiv verseuchten Umgebung schwere körperliche Arbeit verbunden mit schnellen Bewegungen geleistet werden muß. Diesen Belastungen müssen Verarbeitung und Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Stäube
Anmelder:
Auergesellschaft G. m. b. H.,
Berlin 65, Friedrich-Krause-Ufer 24
Als Erfinder benannt:
Bernhard Hensel,
Dipl.-Ing. Karl-Werner Kaufmann, Berlin
Material des Schutzanzuges gewachsen sein, da die kleinste Undichtheit des Anzuges Gefahr für die Gesundheit des Anzugträgers mit sich bringt. Auch darf der Anzug den Träger nicht ungebührlich in den Bewegungen behindern, da im Interesse des Anzugträgers der Aufenthalt in der verseuchten Umgebung so kurz wie möglich gehalten werden muß. Besonders beim Knien, Hinhocken, Bücken oder Heben von Lasten ergeben sich Verformungen der Anzughülle, die häufig plötzlich auftreten und die zu starken Druckstauungen im gesamten Anzugraum und seinen Teilen führen. Da zugleich erhöhte Anforderungen an die Schmiegsamkeit und hinsichtlich eines möglichst greingen Gewichts des Anzugstoffes gestellt werden
müssen, ist man in der Auswahl des Materials und seiner Dicke eingeschränkt.
Bekannt ist ein Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Stäube, der aus zugeschnittenen Folien aus Polyvinylchlorid besteht, die an den Stoßstellen zusammengeschweißt sind. Dieser Anzug wird mittels Druckluft über einen Schlauch belüftet. Hierdurch wird verhindert, daß bei Beschädigung des Anzugs Staubpartikeln in den Anzugraum eindringen können. Der Schutzanzug besteht aus zwei Teilen, nämlich einer Jacke mit angeschweißter Kopfhaube und einer Hose, die am Stoß mit einem Zellophangürtel abgedeckt sind. Infolgedessen stellt dieser Anzug bei Ausfall der Druckluftzufuhr keine völlig gasdichte Hülle dar. Weiterhin ist bei einem derartigen Anzug bei plötzlichen, mit Druckstauungen im Inneren des Anzuges verbundenen Bewegungen die dichte Verbindung von Hose und Jacke durch den Zellophangürtel nicht mehr gewährleistet. Außerdem sind die nur verschweißten Stoßstellen bei Belastungen gefährdet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des bekannten Anzuges zu beseitigen. Dies
309 779/41
geschieht gemäß der Erfindung dadurch, daß die Folien, die aus beiderseitig auf weißes Polynosikgewebe aufgebrachtem Polyvinylchlorid weißer Färbung bestehen, mit reißfestem Garn aus Polyamidfaser, Nylon od. dgl. zu einem einteiligen Anzug vernäht und die Nähte auf beiden Seiten durch Streifen aus dem gleichen Werkstoff wie die Folien abgedeckt und randdicht mit den Folien verschweißt sind. Das mit Polyvinylchlorid von weißer Färbung beschichtete Polynosikgewebe, z. B. Nylon, hat bei geringem Flächengewicht eine hohe Reißfestigkeit und Gasdichtheit. Durch die weiße Färbung des Polyvinylchlorids wird eine etwa erfolgte Kontaminierung durch radioaktiven Staub sofort erkennbar gemacht. Die Glattheit des Materials gewährleistet in an sich bekannter Weise eine gute Dekontaminierungs- und Säuberungsmöglichkeit.
Durch das Vernähen mit reißfestem Garn, z. B. Polyamidfasern, Nylon od. dgl., werden die Teile fest miteinander verbunden. Die beim Nähen entstehenden Löcher in den Folien werden dann durch die von außen und innen aufgeschweißten Streifen aus dem Anzugmaterial abgedeckt. Diese Streifen verbessern zugleich die Festigkeit der Nahtstellen und schließen die Nähte gasdicht ab. Durch das randdichte Verschweißen der Streifen können die Folien auch an den Nähten gut dekontaminiert werden.
Der Anzug kann mehrere Auslaßventile aufweisen, die örtlich weit voneinander entfernt und teils oberhalb, teils unterhalb der Gürtellinie derart angeordnet sind, daß aus den beim Bücken des Anzugträgers durch Faltung des Anzuges entstehenden Druckkammern unabhängig voneinander Luft ausströmen kann. Durch diese Maßnahme werden das Anzugmaterial und die Nähte vor extremen Belastungen durch inneren Überdruck geschützt.
Der plötzliche Druckanstieg im Anzug bei heftigen Bewegungen wirkt besonders auf die Ohren des Trägers und kann in ungünstigen Fällen zur zeitweisen Störung des Gehörs und des Gleichgewichtsinnes führen. Um dies zu verhindern, können ein oder mehrere Auslaßventile in der Kopfhaube des Anzuges in unmittelbarer Nähe der Ohren des Anzugträgers angebracht sein.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, und zwar in
A b b. 1 der Anzug in der Ansicht und in
Abb. 2 eine Naht.
Der Träger des Anzuges ist in Abb. 1 gestrichelt dargestellt, ebenso das Druckluftatemschutzgerät, das zur Luftversorgung des Anzugträgers und zum Belüften des Anzuges dient.
Der Schutzanzug 1 mit der angesetzten Kopfhaube 2 besteht aus mehreren zugeschnittenen Folien, z. B. 3 und 4. Diese sind, wie A b b. 2 zeigt, an den Rändern durch Nähte verbunden. Die überstehenden Stoffkanten 5 sind umgefaltet und mit innen und außen aufgebrachten Streifen 6 und 7 aus dem gleichen Werkstoff wie die Folien abgedeckt. Die Streifen sind randdicht mit den Folien 3 und 4 verschweißt, so daß keine radioaktiven Teilchen bis zur Naht selbst und zu den Nahtlöchern gelangen können. Zum Ein- und Aussteigen in den Anzug dient ein in der Zeichnung nicht dargestellter gasdichter Reißverschluß, der von der Haube bis in den Stiefelansatz reicht. Ebenso wie die Nähte selbst sind die Stellen ausgebildet, an denen die Handschuhe 8 und die Fußbekleidung 9 mit den Ärmeln bzw. Hosenbeinen verschweißt sind.
Der Anzug kann von außen her aus einer Druckluftquelle, z. B. einer Druckluftleitung oder aus Druckluftflaschen, aufgeblasen und belüftet werden. Es ist aber auch möglich, dem Anzugträger Atemluft aus einem Druckluftatemschutzgerät 11 zuzuführen, wie in Abb. 1 dargestellt ist. Das Druckluftatemschutzgerät 11 befindet sich in einer sackartigen Ausbuchtung 10. Von ihm führt ein Atemschlauch zur Mund und Nase des Anzugträgers überdeckenden Maske 13.
Die Luftauslaßventile 14 und 15 sind oberhalb und unterhalb der Gürtellinie angeordnet, so daß die Luft an verschiedenen Stellen unabhängig entweichen kann. Weitere Auslaßventile 16 sind an der Kopfhaube 2 des Anzuges angebracht, weil dort eine schnelle Druckentlastung wegen der Gefahr einer Schädigung der Ohren besonders wünschenswert und notwendig ist.

Claims (3)

Patentansprüche:
1. Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Stäube, der aus verschweißten, zugeschnittenen Folien besteht und mit einer Kopfhaube versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Folien, die aus beiderseitig auf weißes Polynosikgewebe aufgebrachtem Polyvinylchlorid weißer Färbung bestehen, mit reißfestem Garn aus Polyamidfaser, Nylon od. dgl. zu einem einteiligen Anzug vernäht und die Nähte auf beiden Seiten durch Streifen (6 und 7) aus dem gleichen Werkstoff wie die Folien abgedeckt und randdicht mit den Folien verschweißt sind.
2. Schutzanzug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er mehrere Luftauslaßventile (14 und 15) aufweist, die örtlich weit voneinander entfernt und teils oberhalb, teils unterhalb der Gürtellinie derart angeordnet sind, daß aus den beim Bücken des Anzugträgers durch Faltung des Anzugstoffes entstehenden Druckkammern im Anzug unabhängig voneinander Luft ausströmen kann.
3. Schutzanzug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Luftauslaßventile (16) in der Kopfhaube (2) des Anzuges in unmittelbarer Nähe der Ohren des Anzugträgers angebracht sind.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Französische Patentschrift Nr. 774189;
Zeitschrift »Engineering«, 6. August 1954, S. 185.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
309 779/41 1.64 © Bundesdruckerei Berlin
DEA36983A 1961-03-16 1961-03-16 Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Staeube Pending DE1161482B (de)

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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3005980A1 (de) * 1980-02-18 1981-09-03 Drägerwerk AG, 2400 Lübeck Atemschutzanzug mit anzeigeeinrichtung fuer den atemgasvorrat
DE3504402A1 (de) * 1985-02-08 1986-08-14 Rainer Dipl.-Phys. 8000 München Großmann Notpaket zum schutz in einer mit schadstoffen belasteten atmosphaere
FR2590127A1 (fr) * 1985-11-21 1987-05-22 Aqua Style Vetement de sport
EP2893823A1 (de) * 2014-01-10 2015-07-15 Materiels Industriels de Sécurité Zerreißvorrichtung für Trockentauchanzug

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FR774189A (fr) * 1933-08-29 1934-12-03 Ferodo Sa équipement de protection, notamment contre le feu et les gaz asphyxiants

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