DE1161482B - Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Staeube - Google Patents
Schutzanzug gegen radioaktive Gase und StaeubeInfo
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-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A62—LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
- A62B—DEVICES, APPARATUS OR METHODS FOR LIFE-SAVING
- A62B17/00—Protective clothing affording protection against heat or harmful chemical agents or for use at high altitudes
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Internat. Kl.: A 62 b
Deutsche Kl.: 61 a-29/12
Nummer: 1 161 482
Aktenzeichen: A 36983 V / 61 a
Anmeldetag: 16. März 1961
Auslegetag: 16. Januar 1964
Die Erfindung betrifft einen Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Stäube, der aus verschweißten,
zugeschnittenen Folien besteht und mit einer Kopfhaube versehen ist. Der Träger eines solchen Anzuges
wird entweder von außen mittels einer Druckluftleitung oder durch ein im Anzug untergebrachtes
Druckluftatemschutzgerät mit Atemluft versorgt.
Schutzanzüge gegen radioaktive Gase und Stäube werden vorzugsweise in Versuchrseaktoren, Kernenergiekraftwerken
und Isotopenlaboratorien u. dgl. benötigt. Sie sollen verhindern, daß der Körper des
Anzugträgers mit radioaktiven Gasen oder Stäuben in Berührung kommt, einesteils wegen der unmittelbaren
Strahlengefahr, anderenteils wegen der Gefahr, daß radioaktiver Staub in als Gefahren- oder
Kontrollbereich gekennzeichnete Räume verschleppt wird.
Um die Gefahr des Verschleppens von radioaktiven
Partikeln zu beseitigen, muß gewährleistet sein, daß der Schutzanzug nach dem Gebrauch einwandfrei zu
reinigen ist. Beim Gebrauch ist es nämlich unvermeidbar, daß sich radioaktive Partikeln auf der Außenfläche
des Anzuges absetzen. Weiterhin ist es gefährlich, daß sich diese Partikeln in einem bestimmten
Abstand von der Körperoberfläche des Anzugträgers befinden.
Entsprechend dem Gesetz, daß mit zunehmendem Abstand von der Strahlungsquelle die auf den
Quadratzentimeter auftreffende Strahlungsmenge wesentlich verringert wird, ist es von Vorteil, wenn
der Schutzanzug nicht eng an dem Körper anliegt, sondern der Abstand zwischen dem Anzugträger und
der Anzughülle möglichst groß ist.
Weiterhin muß verhindert werden, daß radioaktive Stäube sich in Ritzen, Nähten od. dgl. festsetzen
können. Der Schutzanzug muß ferner bequem an- und abgelegt werden können, und der Anzugträger
darf dabei nicht mit dem kontaminierenden Staub auf der Oberfläche des Anzuges in Berührung kommen.
Die Bemessung eines derartigen Schutzanzuges richtet sich nach Art und Stärke der mechanischen
Belastung, denen der Anzug während des Gebrauches ausgesetzt ist. Bei leichten Arbeiten, wie dem Ablesen
von Meßgeräten oder dem Regeln und Steuern eines Reaktors, die mit wenig heftigen oder Kraft beanspruchenden
Bewegungen ausgeführt werden, wird auch das Material des Anzuges nicht übermäßig
belastet.
Anders liegt der Fall, wenn in der radioaktiv verseuchten Umgebung schwere körperliche Arbeit verbunden
mit schnellen Bewegungen geleistet werden muß. Diesen Belastungen müssen Verarbeitung und
Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Stäube
Anmelder:
Auergesellschaft G. m. b. H.,
Berlin 65, Friedrich-Krause-Ufer 24
Berlin 65, Friedrich-Krause-Ufer 24
Als Erfinder benannt:
Bernhard Hensel,
Dipl.-Ing. Karl-Werner Kaufmann, Berlin
Material des Schutzanzuges gewachsen sein, da die kleinste Undichtheit des Anzuges Gefahr für die Gesundheit
des Anzugträgers mit sich bringt. Auch darf der Anzug den Träger nicht ungebührlich in den
Bewegungen behindern, da im Interesse des Anzugträgers der Aufenthalt in der verseuchten Umgebung
so kurz wie möglich gehalten werden muß. Besonders beim Knien, Hinhocken, Bücken oder Heben von
Lasten ergeben sich Verformungen der Anzughülle, die häufig plötzlich auftreten und die zu starken
Druckstauungen im gesamten Anzugraum und seinen Teilen führen. Da zugleich erhöhte Anforderungen an
die Schmiegsamkeit und hinsichtlich eines möglichst greingen Gewichts des Anzugstoffes gestellt werden
müssen, ist man in der Auswahl des Materials und seiner Dicke eingeschränkt.
Bekannt ist ein Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Stäube, der aus zugeschnittenen Folien aus
Polyvinylchlorid besteht, die an den Stoßstellen zusammengeschweißt sind. Dieser Anzug wird mittels
Druckluft über einen Schlauch belüftet. Hierdurch wird verhindert, daß bei Beschädigung des Anzugs
Staubpartikeln in den Anzugraum eindringen können. Der Schutzanzug besteht aus zwei Teilen, nämlich
einer Jacke mit angeschweißter Kopfhaube und einer Hose, die am Stoß mit einem Zellophangürtel abgedeckt
sind. Infolgedessen stellt dieser Anzug bei Ausfall der Druckluftzufuhr keine völlig gasdichte
Hülle dar. Weiterhin ist bei einem derartigen Anzug bei plötzlichen, mit Druckstauungen im Inneren des
Anzuges verbundenen Bewegungen die dichte Verbindung von Hose und Jacke durch den Zellophangürtel
nicht mehr gewährleistet. Außerdem sind die nur verschweißten Stoßstellen bei Belastungen gefährdet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des bekannten Anzuges zu beseitigen. Dies
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geschieht gemäß der Erfindung dadurch, daß die Folien, die aus beiderseitig auf weißes Polynosikgewebe
aufgebrachtem Polyvinylchlorid weißer Färbung bestehen, mit reißfestem Garn aus Polyamidfaser,
Nylon od. dgl. zu einem einteiligen Anzug vernäht und die Nähte auf beiden Seiten durch Streifen
aus dem gleichen Werkstoff wie die Folien abgedeckt und randdicht mit den Folien verschweißt sind. Das
mit Polyvinylchlorid von weißer Färbung beschichtete Polynosikgewebe, z. B. Nylon, hat bei geringem
Flächengewicht eine hohe Reißfestigkeit und Gasdichtheit. Durch die weiße Färbung des Polyvinylchlorids
wird eine etwa erfolgte Kontaminierung durch radioaktiven Staub sofort erkennbar gemacht.
Die Glattheit des Materials gewährleistet in an sich bekannter Weise eine gute Dekontaminierungs- und
Säuberungsmöglichkeit.
Durch das Vernähen mit reißfestem Garn, z. B. Polyamidfasern, Nylon od. dgl., werden die Teile fest
miteinander verbunden. Die beim Nähen entstehenden Löcher in den Folien werden dann durch die von
außen und innen aufgeschweißten Streifen aus dem Anzugmaterial abgedeckt. Diese Streifen verbessern
zugleich die Festigkeit der Nahtstellen und schließen die Nähte gasdicht ab. Durch das randdichte Verschweißen
der Streifen können die Folien auch an den Nähten gut dekontaminiert werden.
Der Anzug kann mehrere Auslaßventile aufweisen, die örtlich weit voneinander entfernt und teils oberhalb,
teils unterhalb der Gürtellinie derart angeordnet sind, daß aus den beim Bücken des Anzugträgers
durch Faltung des Anzuges entstehenden Druckkammern unabhängig voneinander Luft ausströmen
kann. Durch diese Maßnahme werden das Anzugmaterial und die Nähte vor extremen Belastungen
durch inneren Überdruck geschützt.
Der plötzliche Druckanstieg im Anzug bei heftigen Bewegungen wirkt besonders auf die Ohren des
Trägers und kann in ungünstigen Fällen zur zeitweisen Störung des Gehörs und des Gleichgewichtsinnes
führen. Um dies zu verhindern, können ein oder mehrere Auslaßventile in der Kopfhaube des Anzuges
in unmittelbarer Nähe der Ohren des Anzugträgers angebracht sein.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, und zwar in
A b b. 1 der Anzug in der Ansicht und in
Abb. 2 eine Naht.
Der Träger des Anzuges ist in Abb. 1 gestrichelt dargestellt, ebenso das Druckluftatemschutzgerät, das
zur Luftversorgung des Anzugträgers und zum Belüften des Anzuges dient.
Der Schutzanzug 1 mit der angesetzten Kopfhaube 2 besteht aus mehreren zugeschnittenen Folien,
z. B. 3 und 4. Diese sind, wie A b b. 2 zeigt, an den Rändern durch Nähte verbunden. Die überstehenden
Stoffkanten 5 sind umgefaltet und mit innen und außen aufgebrachten Streifen 6 und 7 aus dem
gleichen Werkstoff wie die Folien abgedeckt. Die Streifen sind randdicht mit den Folien 3 und 4 verschweißt,
so daß keine radioaktiven Teilchen bis zur Naht selbst und zu den Nahtlöchern gelangen können.
Zum Ein- und Aussteigen in den Anzug dient ein in der Zeichnung nicht dargestellter gasdichter Reißverschluß,
der von der Haube bis in den Stiefelansatz reicht. Ebenso wie die Nähte selbst sind die Stellen
ausgebildet, an denen die Handschuhe 8 und die Fußbekleidung 9 mit den Ärmeln bzw. Hosenbeinen
verschweißt sind.
Der Anzug kann von außen her aus einer Druckluftquelle, z. B. einer Druckluftleitung oder aus
Druckluftflaschen, aufgeblasen und belüftet werden. Es ist aber auch möglich, dem Anzugträger Atemluft
aus einem Druckluftatemschutzgerät 11 zuzuführen, wie in Abb. 1 dargestellt ist. Das Druckluftatemschutzgerät
11 befindet sich in einer sackartigen Ausbuchtung 10. Von ihm führt ein Atemschlauch zur
Mund und Nase des Anzugträgers überdeckenden Maske 13.
Die Luftauslaßventile 14 und 15 sind oberhalb und unterhalb der Gürtellinie angeordnet, so daß die Luft
an verschiedenen Stellen unabhängig entweichen kann. Weitere Auslaßventile 16 sind an der Kopfhaube
2 des Anzuges angebracht, weil dort eine schnelle Druckentlastung wegen der Gefahr einer
Schädigung der Ohren besonders wünschenswert und notwendig ist.
Claims (3)
1. Schutzanzug gegen radioaktive Gase und Stäube, der aus verschweißten, zugeschnittenen
Folien besteht und mit einer Kopfhaube versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Folien, die aus beiderseitig auf weißes Polynosikgewebe aufgebrachtem Polyvinylchlorid weißer
Färbung bestehen, mit reißfestem Garn aus Polyamidfaser, Nylon od. dgl. zu einem einteiligen
Anzug vernäht und die Nähte auf beiden Seiten durch Streifen (6 und 7) aus dem gleichen Werkstoff
wie die Folien abgedeckt und randdicht mit den Folien verschweißt sind.
2. Schutzanzug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er mehrere Luftauslaßventile
(14 und 15) aufweist, die örtlich weit voneinander entfernt und teils oberhalb, teils unterhalb der
Gürtellinie derart angeordnet sind, daß aus den beim Bücken des Anzugträgers durch Faltung des
Anzugstoffes entstehenden Druckkammern im Anzug unabhängig voneinander Luft ausströmen
kann.
3. Schutzanzug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Luftauslaßventile
(16) in der Kopfhaube (2) des Anzuges in unmittelbarer Nähe der Ohren des Anzugträgers
angebracht sind.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Französische Patentschrift Nr. 774189;
Zeitschrift »Engineering«, 6. August 1954, S. 185.
Französische Patentschrift Nr. 774189;
Zeitschrift »Engineering«, 6. August 1954, S. 185.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
309 779/41 1.64 © Bundesdruckerei Berlin
Priority Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1161482B (de) |
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| DE3504402A1 (de) * | 1985-02-08 | 1986-08-14 | Rainer Dipl.-Phys. 8000 München Großmann | Notpaket zum schutz in einer mit schadstoffen belasteten atmosphaere |
| FR2590127A1 (fr) * | 1985-11-21 | 1987-05-22 | Aqua Style | Vetement de sport |
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-
1961
- 1961-03-16 DE DEA36983A patent/DE1161482B/de active Pending
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR774189A (fr) * | 1933-08-29 | 1934-12-03 | Ferodo Sa | équipement de protection, notamment contre le feu et les gaz asphyxiants |
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