DE1146758B - Filteratemschutzgeraet - Google Patents
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
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Landscapes
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Description
Die Erfindung betrifft ein Filteratemschutzgerät mit einem oder mehreren an einer Atemschutzmaske angeschlossenen
Filtern zum Schutz gegen radioaktive Aerosole.
Unter einem Aerosol wird eine Suspension von festen oder flüssigen Teilchen (Staub, Rauch, Nebel)
in einem Gas, ζ. Β. Luft, verstanden. Derartige Aerosole können radioaktiv sein, und zwar entweder von
Natur aus oder infolge Aufnahme von radioaktiven Atomen oder durch Aktivierung auf irgendeine andere
Weise.
Die Gefahr, welche das Vorhandensein radioaktiver
Aerosole in der Atemluft für Menschen, insbesondere für deren Atemwege, darstellt, ist bekannt.
Die größten ohne Gefahr zulässigen Konzentrationen oder Dosen radioaktiver Aerosole sind so
gering, daß sie von den gewöhnlich beim Aufsuchen von radioaktiven Erzen benutzten tragbaren Geräten
zum Feststellen von Strahlungen nicht unmittelbar angezeigt werden.
Zur Feststellung müssen die Aerosole in der Nähe eines Detektors an einem Filter gesammelt werden.
Hierfür werden Pumpen benutzt, welche durch das Filter in der Stunde einige Kubikmeter der verunreinigten
Luft pumpen.
Nach diesem Grundsatz hergestellte bekannte Geräte sind so empfindlich, daß sie die den Toleranzdosen
von 10 ~8 bis 10 ~12 c je Kubikmeter Luft entsprechenden
sehr geringen Konzentrationen radioaktiver Aerosole feststellen können. Diese Geräte sind
jedoch im allgemeinen schwer, sperrig und teuer.
Personen, welche sich in einer Gegend aufhalten müssen, in welcher die Gefahr der Einwirkung radioaktiver
Aerosole besteht, z. B. in der Nähe eines in Reparatur befindlichen Kernreaktors, tragen gewöhnlieh
Atemschutzmasken mit Filtern, welche den größten Teil der Aerosole zurückhalten.
Selbst wenn die Filter einwandfrei sind, so besteht trotzdem die Gefahr, daß der Gerätträger eine nicht
vernachlässigbare Menge verunreinigter Luft einatmet, weil die Masken meist nicht vollständig dicht
am Gesicht anliegen und so zwischen dem Gesicht und der Maske ungereinigte Luft unter die Maske
gelangt. Der Maskenträger kann sich somit ohne sein Wissen in schädlicher Luft aufhalten und gefährliche
Mengen radioaktiver Aerosole einatmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein leicht tragbares Filteratemschutzgerät zu schaffen, das
geeignet ist, dem Gerätträger einerseits Angaben über die Radioaktivität der ihn umgebenden Luft zu liefern
und ihn andererseits bei einer unzulässigen Erhöhung der Radioaktivität so schnell wie möglich zu warnen.
Filteratemschutzgerät
Anmelder:
»Commissariat ä l'Energie Atomique«, Paris
»Commissariat ä l'Energie Atomique«, Paris
Vertreter: Dr. phil. W. P. Radt
und Dipl.-Ing. E. E. Finkener, Patentanwälte,
Bochum, Heinrich-König-Str. 12
Beanspruchte Priorität:
Frankreich vom 5. November 1958 (Nr. 778 392)
Frankreich vom 5. November 1958 (Nr. 778 392)
Jacques Labeyrie, Paris,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
Gemäß der Erfindung ist bei einem Filteratemschutzgerät der eingangs genannten Art mit dem bzw.
den Filtern eine tragbare Detektoreinrichtung verbunden, die die Radioaktivität der von dem bzw. den
Filtern zurückgehaltenen Aerosole mißt und so ausgebildet ist, daß sie ein sichtbares und/oder hörbares
Alarmsignal auslöst, wenn die zulässige Höchstdosis der Radioaktivität in der den Gerätträger umgebenden
verunreinigten Luft erreicht ist.
Bei der Lösung der gestellten Aufgabe wird also die Konzentration der in dem verhältnismäßig großen
von dem Gerätträger angesaugten Luftvolumen enthaltenen radioaktiven Aerosole an den Filtern der
Maske ausgenutzt, um die Radioaktivität der Aerosole anzuzeigen. Die bei den bekannten Detektoreinrichtungen
erforderliche Pumparbeit wird bei dem Gerät nach der Erfindung durch die Atmung des Maskenträgers
geleistet.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist die Detektoreinrichtung einen oder mehrere Strahlungszähler
auf, die wenigstens teilweise in oder an dem bzw. den Filtern angeordnet sind. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform kann der Strahlungszähler in unmittelbarer Nähe der Lufteintrittsseite des Filters
angeordnet sein.
Bei der Befestigung des bzw. der Filter unmittelbar an der Atemschutzmaske empfiehlt es sich, den bzw.
die Strahlungszähler durch elektrische Drähte mit den Teilen der Detektoreinrichtung zu verbinden, durch
welche der Zähler gespeist und in denen der Meßwert angezeigt wird. Wenn die Filter mit der Atemschutzmaske
durch einen Schlauch verbunden sind, können
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gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung Filter und Detektoreinrichtung an einem Gürtel und/oder
an einem oder mehreren von dem Maskenträger getragenen Schulterriemen leicht lösbar befestigt sein.
Die Detektoreinrichtung kann derart ausgebildet sein, daß sie die Größe der Radioaktivität der den
Gerätträger umgebenden Luft dauernd sichtbar und/ oder hörbar anzeigt.
Als Detektoreinrichtung kann beispielsweise ein für a-, ß- oder y-Strahlen empfindlicher Geiger-Müller-Zähler
verwendet werden. Dieser Detektor ist mit einem tragbaren Strahlungsanzeiger verbunden, der
z. B. die bei der Bodenerforschung benutzte Bauart haben kann.
Die Arbeitsweise des Gerätes ist folgende: Wenn sich der Gerätträger in radioaktive Aerosole enthaltender
Luft befindet, sammeln sich diese in dem Filter, und ihre Strahlung wird von dem Zähler angezeigt.
Durch Betrachten einer Anzeigevorrichtung oder durch ein hörbares Signal wird der Träger auf
das Vorhandensein der Aerosole aufmerksam gemacht und kann sogar ihre Konzentration grob abschätzen,
so daß er die erforderlichen Maßnahmen treffen kann.
Die Empfindlichkeit des Gerätes ist von dergleichen
Größenordnung wie die der gewöhnlich zur Feststellung radioaktiver Aerosole benutzten Geräte, da das
von einer normal arbeitenden Person in der Stunde angesaugte Luftvolumen die gleiche Größenordnung
hat wie die Förderleistung der Pumpe dieser Geräte.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäß
ausgebildeten Gerätes mit einer Atemschutzhalbmaske und
Fig. 2 schematisch ein nach der Erfindung ausgebildetes Gerät mit einer Vollmaske.
Die Atemschutzmaske 1 nach Fig. 1 umschließt als Halbmaske nur den Mund und die Nase des Trägers
und besteht aus einem elastisch nachgiebigen Maskenkörper, z. B. aus Formgummi, zwei seitlichen Filtern 2
und hinter diesen angeordneten Einatemventilen, einem Ausatemventil 3, der Bänderung 8 und einem
nicht dargestellten Ventil zum Ablassen von Schwitzwasser.
In den Filtern 2 sind Geiger-Müller-Zähler 4 untergebracht, welche durch Drähte 5 mit einem tragbaren
Kästchen 6 verbunden sind. Dieses Trockenelemente enthaltende Kästchen bekannter Bauart liefert die
zum Speisen der Strahlungszähler erforderliche Hochspannung, empfängt die von diesen erzeugten Impulse,
verstärkt diese und zeigt an einer Teilung 7 entweder die Zahl dieser Impulse in Stoßen je Sekunde oder
die festgestellte Radioaktivität, z. B. in Milliröntgen/
Stunde, an.
Diese Anzeige kann durch eine beliebige andere dauernde oder vorübergehende Anzeige ersetzt und/
oder ergänzt werden, z. B. durch das Aufleuchten eines Leuchtzeichens oder die Erregung einer Klingel,
sobald die festgestellte Radioaktivität einen gegebenen Schwellenwert übersteigt, oder einen Kopfhörer zum
Abschätzen der von dem Zähler festgestellten Radioaktivität mit dem Gehör.
Man kann in jedem oder nur in einem der Filter einen Zähler unterbringen. Die als Vollmaske ausgebildete
Atemschutzmaske 1 nach Fig. 2 umschließt das ganze Gesicht des Trägers. Sie weist ebenfalls ein
Ausatemventil 3 auf. Als Filter 9 dient hier eine Filterpatrone, welche nicht unmittelbar von der Maske
getragen wird. Die Patrone ist mit der Maske durch einen biegsamen Schlauch 10 verbunden, dessen
Enden an die Maske und an die Patrone angeschraubt sind. Die Patrone hat ein Metallgehäuse und ist mit
einem Einatemventil und einem Schwebstoffilter versehen, welches im allgemeinen aus gefaltetem Filterpapier
besteht.
Ein Geiger-Müller-Zähler 4 ist in das Filter eingeschoben und in der Patxonenachse durch eine Verriegelungseinrichtung
mit einer Ringfeder gehalten. Der Zähler ist durch den Draht 5 mit dem Kästchen 6
zur Speisung und Auswertung verbunden, welches Trockenelemente 11, eine Teilung 7 zum Ablesen und
einen Betätigungsknopf 12 enthält, welcher zu einer Vorrichtung zum Verändern der Ableseempfindlichkeit
gehört.
Bei der dargestellten Ausführungsform werden die Patrone und das Kästchen 6 von einem breiten Gürtel
13 getragen, welcher leicht dem Träger angepaßt werden kann. Sie können jedoch auch auf jede beliebige
andere gewünschte Weise getragen werden, z, B. umgehängt mit besonderen Schulterriemen,
Ferner können sie zu einem Teil zusammengefaßt oder voneinander getrennt sein. :
Für den angestrebten Zweck geeignete und im Handel erhältliche Strahlungsanzeiger wiegen gegenwärtig
zwischen 1 und 3 kg.
Das benutzte Filterpapier enthält zweckmäßig in an sich bekannter Weise einen geringen Asbestzusatz und
ist gerade oder dachsparrenförmig gefaltet. :
Der Druckabfall der angesaugten Luft beim Durchströmen der Filter beträgt bei einer Luftmenge von
30 l/min etwa 1,5 mm Wassersäule bei der Ausführungsform der Fig. 1 und liegt zwischen 3 und 9 mm
Wassersäule, je nach der Art des Filters bei der Aus^-
führungsform der Fig. 2
Claims (6)
1. Filteratemschutzgerät mit einem oder mehreren an einer Atemschutzmaske angeschlossenen
Filtern zum Schutz gegen radioaktive Aerosole, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem bzw. den
Filtern (2 bzw. 9) eine tragbare Detektoreinrichtung verbunden ist, welche die Radioaktivität der
von dem bzw. den Filtern zurückgehaltenen Aerosole mißt und so ausgebildet ist, daß sie ein sichtbares
und/oder hörbares Alarmsignal auslöst, wenn die zulässige Höchstdosis der Radioaktivität
in der den Gerätträger umgebenden verunreinigten Luft erreicht ist.
2. Filteratemschutzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektoreinrichtung
einen oder mehrere Strahlungszähler (4) aufweist, welche wenigstens teilweise in oder an dem bzw.
den Filtern (2 bzw. 9) angeordnet sind.
3. Filteratemschutzgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der StraHungszähler
(4) in unmittelbarer Nähe der Lufteintrittsseite des Filters (9) angeordnet ist.
4. Filteratemschutzgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei Befestigung des
bzw. der Filter (2) unmittelbar an der Atemschutzmaske (1) der bzw. die Strahlungszähler (4)
durch elektrische Drähte (5) mit den Teilen der Detektoreinrichtung verbunden sind, durch welche
der Zähler gespeist und in denen der Meßwert angezeigt wird.
5. Filteratemschutzgerät nach Anspruch2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei mit der Atemschutzmaske
(1) durch einen Schlauch (10) verbundenem Filter (9) das Filter und die Detektoreinrichtung
an einem Gürtel (13) und/oder an einem oder mehreren von dem Maskenträger getragenen
Schulterriemen leicht lösbar befestigt ist.
6. Filteratemschutzgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Detektoreinrichtung so ausgebildet ist, daß sie die Größe der Radioaktivität der den Gerätträger umgebenden
Luft dauernd sichtbar und/oder hörbar anzeigt.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Zeitschrift »Atompraxis«, Bd. 3, 1957, S. 372 bis 387;
Zeitschrift »Atomkernenergie«, Bd. 3,1958, S. 247.
Zeitschrift »Atompraxis«, Bd. 3, 1957, S. 372 bis 387;
Zeitschrift »Atomkernenergie«, Bd. 3,1958, S. 247.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| FR1146758X | 1958-11-05 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1146758B true DE1146758B (de) | 1963-04-04 |
Family
ID=9645574
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEC20105A Pending DE1146758B (de) | 1958-11-05 | 1959-11-03 | Filteratemschutzgeraet |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1146758B (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4233972A (en) * | 1978-05-08 | 1980-11-18 | Wolfgang Hauff | Portable air filtering and breathing assist device |
| DE3838531A1 (de) * | 1988-11-14 | 1990-05-17 | Wolfgang Gerigk | Vorrichtung zur detektierung von verseuchter und vergifteter atemluft |
| EP0410071A1 (de) * | 1989-07-27 | 1991-01-30 | Auergesellschaft Gmbh | Gasdichter Vollschutzanzug mit einem unter dem Anzug zu tragende Mess- und Warngerät |
-
1959
- 1959-11-03 DE DEC20105A patent/DE1146758B/de active Pending
Non-Patent Citations (1)
| Title |
|---|
| None * |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4233972A (en) * | 1978-05-08 | 1980-11-18 | Wolfgang Hauff | Portable air filtering and breathing assist device |
| DE3838531A1 (de) * | 1988-11-14 | 1990-05-17 | Wolfgang Gerigk | Vorrichtung zur detektierung von verseuchter und vergifteter atemluft |
| EP0410071A1 (de) * | 1989-07-27 | 1991-01-30 | Auergesellschaft Gmbh | Gasdichter Vollschutzanzug mit einem unter dem Anzug zu tragende Mess- und Warngerät |
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