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Thermoschutzschalter Die Erfindung betrifft einen Thermoschutzschalter
mit einer Sprungkontaktwippe, die durch ein getrennt angeordnetes Steuerorgan, z.
B. einen Bimetallarm, aus der Ein- in die Ausstellung überführbar und zur Wiedereinschaltung
von Hand durch die Schulter eines Tastenstößels zurückschnappbar ist, wobei eine
Wiedereinschaltsperre bei Überlast vorgesehen ist.
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Wenn bei solchen Sicherheitseinrichtungen das durch die Wärme beeinflußte
Glied die Kontakteinrichtung in die Ausschaltstellung gebracht hat und danach das
durch Wärme beeinflußte Glied sich wieder abgekühlt hat, kehrt die Kontakteinrichtung
gewöhnlich nicht von selbst in die Anfangslage zurück, um den Stromkreis zur Wiederaufnahme
des Betriebes nach Beseitigung der Auslöseursache zu schließen. In vielen Fällen
ist es auch gar nicht erwünscht, daß sich der Stromkreis wieder von selbst schließt,
vielmehr soll es dem mit der Bedienung der Steuerung betrauten Bedienungsmann überlassen
werden, die Wiedereinschaltung selbst vorzunehmen oder zu überwachen. Zur Wiedereinschaltung
bedarf es deshalb einer besonderen Steuerung, und zu diesem Zweck wird ein Betätigungsglied,
z. B. ein Druckknopf oder eine Taste, vorgesehen, mittels der die Schnappeinrichtung
in ihre Anfangslage, d. h. in die Schließstellung gebracht oder für diese Schaltbewegung
freigegeben wird. Durch Druck auf die Taste kann häufig eine Kontaktgabe auch dann
erzwungen werden, wenn die Auslöseursache noch nicht beseitigt ist, wodurch das
zu schützende elektrische Gerät zerstört werden kann, obgleich das Bimetallglied
bestrebt ist, den Schalter auszulösen.
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Ziel der Erfindung ist ein einfacher, sicherer Thermoschutzschalter,
der eine Wiedereinschaltung in solchen Fällen unmöglich macht.
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Es ist bekannt, einen Thermo-Sprungschalter mit Wiedereinschaltsperre
so aufzubauen, daß eine auf Wärme reagierende Sprungwippe, bestehend aus kontakttragendem
Bimetallarm, abstützendem Gegenarm und angeschalteter Sprungfeder, auf der an sich
festen Bimetallseite an einem drehbar gelagerten Trägerarm befestigt ist, der über
eine Zwischenfeder mit einem Tastknopf verbunden ist (USA.-Patentschrift 2 267 546).
Ist das Bimetall abgekühlt, dann ist bei ausgelöstem Schalter über die Zwischenfeder
und dem drehbaren Trägerarm eine Wiedereinschaltung durch Anhebung des Bimetallstreifens
möglich. Im heißen Zustand ist dagegen der Bimetallarm stärker ausgelenkt und seine
Tastbetätigung dann nicht möglich. Nachteilig ist dabei die bauliche Vereinigung
der Sprungkontaktwippe mit dem thermischen Betätigungsorgan sowie das besondere,
aufwendige Winkelhebelumlenkung für die Drehbewegung und letztliche Beeinflussung
des kontaktgebenden Bimetallarmes.
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Ein Schaltgerät mit Wiedereinschaltung und baulicher Trennung zwischen
Sprungkontaktwippe und thermischem Betätigungsorgan wurde mit der USA.-Patentschrift
2 446 307 bekannt. Bei diesem Gerät ist bei ausgelenktem Bimetallarm kein Wiedereinschalten
möglich, erst bei völliger Abkühlung desselben. Nachteilig ist, daß selbst in diesem
Fall die Kontakte durch den Taststößel noch zusätzlich getrennt werden, wenn die
Taste die Einstellung vorgibt. Damit ist bei der Handeinschaltung trotz des Sprungschaltgliedes
eine langsame Kontaktgabe möglich.
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Nach der Erfindung werden alle diese Mängel dadurch umgangen und vermieden,
daß der die Schulter tragende Stößel gegen die Taste abgefedert ist und sich bei
überlastbetätigung mit seinem Ende rückfedernd gegen das Steuerorgan anlegt, wodurch
die Änderung eines durch die Lage des Steuerorgans bedingten Schaltzustandes verhindert
ist. Der Thermoschutzschalter ist danach bevorzugt so ausgebildet, daß die Kraft
der Feder die Gegenkraft der Sprungkontaktwippe nur überwinden kann, wenn sie allein
wirksam ist.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung gehen aus den Ansprüchen, der Beschreibung
und der Zeichnung hervor.
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In der Zeichnung ist in F i g. 1 und 2 eine gemäß der Erfindung ausgebildete
Schalteinrichtung in zwei verschiedenen Schaltlagen schematisch dargestellt.
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Die Zeichnung veranschaulicht einen kleinen Schalter, wie sie jetzt
vielfach unter der Bezeichnung Mikroschalter in Anwendung sind. In einem aus zwei
Schalen 11 und 12 bestehenden Gehäuse sind eine Schnappeinrichtung 1, 2, 3 mit dem
Kontakt 33 und ein Bimetallstreifen 4 mit dem Kontakt 34 angeordnet. Die Schnappeinrichtung
besteht aus einer Sprungkontaktwippe 1, die in einer Schneide 10 einer
Schraube
9 abgestützt ist und deren anderes Ende beweglich in einer Kappe 2 gelagert ist.
Zwischen dieser Kappe 2 und einer zweiten Kappe 3, die in der Schneide 15 eines
Halters 14 abgestützt ist, ist eine Druckfeder 32 angeordnet. Diese Schnappeinrichtung
hat zwei Endlagestellungen, wie sie in F i g. 1 und 2 dargestellt sind.
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Im oberen Gehäuseteil 11 ist eine Hülse 36 angeordnet, die mit dem
Gehäuse aus einem Stück bestehen kann. Sie ist mit Gewinde 20 versehen, auf das
zwei Schraubenmuttern 18 und 19 aufgeschraubt sind. Mittels dieser Schraubenmuttern
kann die ganze Einrichtung an einer Gehäusewand 35 festgeklemmt werden, wie es in
F i g. 1 dargestellt ist. In einer zylindrischen Hülse 36 ist gleitend ein hohlzylindrischer
Körper 7 angeordnet, in dessen Innerem sich ein Kolben 17 eines Stößels 5 und eine
Feder 8 befinden und der auf der Oberseite durch einen eingeschraubten Deckel 21
verschlossen ist. Der Stößel s führt in das Innere des Gehäuses 11, 12 und ist mit
einer Schulter 6 und einem Bund 16 versehen, welch Jetzterer mit seinem Ende mit
dem Bimetallstreifen 4 zusammenwirkt.
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Der Stößel 5 ist durch die Sprungkontaktwippe 1 hindurchgeführt, die
durch einen flexiblen Leiter 27 mit dem Stromanschlußstück 24 leitend verbunden
ist. Die Schraube 28 dient zur Befestigung des Bimetallstreifens im Gehäuseteil
12. Leitend dazu verbunden und andererseits nach außen führend sind die Anschlüsse
25, 26. Die Schneidenlagerung 10 kann durch Verdrehen der Schraube 9 eingestellt
werden, damit eine bestimmte Anfangslage der Schnappeinrichtung 1, 2, 3 eingeregelt
werden kann, um bestimmte Ansprechverhältnisse zu erreichen. Die Einstellung und
Einführung der Schraube geschieht durch eine Öffnung 23, die durch einen Deckel
22 verschlossen ist.
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Wenn eine unzulässig hohe Belastung eine solche Beheizung des Bimetallstreifens
4 ergibt, daß er sich durchbiegt und die Schnappeinrichtung 1, 2, 3 in die in F
i g. 2 dargestellte Lage bringt, so werden die Kontakte 33 und 34 getrennt. Der
Stößel 5 wird dabei aufwärts bewegt, so daß die Taste 7 mit ihrem Deckel 21 die
Hülse 36 überragt. Wenn der Bimetallstreifen 4 sich abkühlt und wieder in die Lage
nach F i g. 1 zurückgeht, bleibt die Schnappeinrichtung 1, 2, 3 in der in F i g.
2 dargestellten Lage, sie kann jedoch in die Lage nach F i g. 1 gebracht werden,
indem die Taste 7 in die Hülse 36 hineingedrückt wird. Die Schulter 6 des Stößels
5 nimmt dabei die Sprungkontaktwippe 1 mit und bewirkt deren plötzliche Umstellung.
Bleibt jedoch die Auslöseursache bestehen, so daß eine weitere Aufheizung des Bimetallstreifens
4 aufrechterhalten wird, so bleibt der Bimetallstreifen 4 in der durchgebogenen
Lage nach F i g. 2. Seine dabei auf den Bundteil 16 des Stößels 5 ausgeübte Kraft
ist hierbei größer als die durch die Feder 8 gelieferte Kraft, so daß ein Niederdrücken
der Taste 7 nur ein Aufladen der Feder 8 bewirkt, ohne daß dabei der Bimetallstreifen
4 zurückgestellt werden kann. Der Stößel 5 bleibt also in der in F i g. 2 dargestellten
Lage, und eine Umstellung der Sprungkontaktwippe 1 kann nicht stattfinden.
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Es ist selbstverständlich, daß das von der Sprungkontaktwippe baulich
getrennte thermische Betätigungsorgan an seinem Ende nicht als Kontakt ausgebildet
zu sein braucht, sondern auf ein separates Kontaktglied wirken kann. Die Anwendung
der erfindungsgemäßen Einrichtung ist z. B. vorteilhaft bei Haushaltsgeräten als
Überlastungsschutz möglich.