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DE1159991B - Schmierpolster fuer Achslager, insbesondere von Schienenfahrzeugen - Google Patents

Schmierpolster fuer Achslager, insbesondere von Schienenfahrzeugen

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Publication number
DE1159991B
DE1159991B DER19618A DER0019618A DE1159991B DE 1159991 B DE1159991 B DE 1159991B DE R19618 A DER19618 A DE R19618A DE R0019618 A DER0019618 A DE R0019618A DE 1159991 B DE1159991 B DE 1159991B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
fabric
pad
lubricating
lubrication
pad according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DER19618A
Other languages
English (en)
Inventor
Ernst Henniges
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
RUGERO Co ETS
Original Assignee
RUGERO Co ETS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by RUGERO Co ETS filed Critical RUGERO Co ETS
Priority to DER19618A priority Critical patent/DE1159991B/de
Priority to US682963A priority patent/US2928699A/en
Publication of DE1159991B publication Critical patent/DE1159991B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61FRAIL VEHICLE SUSPENSIONS, e.g. UNDERFRAMES, BOGIES OR ARRANGEMENTS OF WHEEL AXLES; RAIL VEHICLES FOR USE ON TRACKS OF DIFFERENT WIDTH; PREVENTING DERAILING OF RAIL VEHICLES; WHEEL GUARDS, OBSTRUCTION REMOVERS OR THE LIKE FOR RAIL VEHICLES
    • B61F17/00Lubrication specially adapted for axle-boxes of rail vehicles
    • B61F17/02Lubrication specially adapted for axle-boxes of rail vehicles with oil
    • B61F17/04Lubrication by stationary devices
    • B61F17/06Lubrication by stationary devices by means of a wick or the like
    • B61F17/08Devices for pressing the wick or the like against the rotating axle

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Oil, Petroleum & Natural Gas (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Sliding-Contact Bearings (AREA)
  • Woven Fabrics (AREA)

Description

JÜLk
Die Erfindung betrifft ein Schmierpolster für Achslager, insbesondere von Schienenfahrzeugen, das aus einer schlauchförmigen äußeren Hülle aus saugfähigem Gewebe und aus einem ebenfalls schlauchförmigen, elastisch federnden inneren Tragkörper besteht und im zusammengedrückten Zustand in der Längsrichtung unter den Achsschenkel in das Achslagergehäuse einschiebbar ist und auf dessen Boden aufliegt.
Bei einer bekannten Achslagerschmiereinrichtung für Schienenfahrzeuge ist eine flächenhaft ausgebildete saugfähige Gewebelage auf einer mit Durchtrittslöchern für Saugfädenbündel versehenen ölbeständigen Kunstgummiplatte angeordnet. Diese wird von quer zum Achsschenkel an einem metallischen Rahmen oder an einem metallischen Gestell gespannten Schlauchfedern getragen und mit der die Schmierilüssigkeit aufnehmenden Gewebelage gegen die Achsschenkelunterseite angedrückt, wobei der Rahmen in feste Führungen des Achslagergehäuses einschiebbar bzw. das in der Längsrichtung biegsame metallische Gestell unter den Achsschenkel auf den Boden des Achslagergehäuses lose aufschiebbar ist. Der metallische Rahmen bzw. das metallische Gestell machen diese Schmiereinrichtung verhältnismäßig teuer und sind in der Wirkungsweise insofern unvorteilhaft, als die Spannfedern die Schmiergewebelage nicht mit ihrer gesamten Oberfläche, sondern nur mit dem mittleren Zonenstreifen der Oberfläche und nicht an allen Stellen der wirksamen Oberfläche gleich- 3« mäßig fest gegen den Achsschenkel andrücken. Außerdem bedarf es eines nicht unerheblichen Kraftaufwandes, die Schmiereinrichtung unter Dehnung der querliegenden Spannfedern von einer hochgelegenen Zugangsöffnung des Achslagergehäuses unter den Achsschenkel einzuschieben. Das Einsetzen der Schmiereinrichtung in das Achslagergehäuse und das Wiederherausziehen aus dem Achslagergehäuse kann daher nicht so rasch und bequem erfolgen, wie es für den Eisenbahnbetrieb erwünscht ist.
Bekannt ist ferner eine Achslagerschmiereinrichtung für Schienenfahrzeuge mit zwei parallel zueinander und parallel zur Längsmittellinie des Achsschenkels liegenden schlauchförmigen Schmierpolstern, die je aus einer schlauchförmigen Gewebelage gebildet und auf einer gemeinsamen metallischen Tragplatte angeordnet sind. Durch an der Tragplatte angreifende Schlauchfedern, die an ösenförmigen Haltegliedern an den Innenwandungen des Achslagergehäuses aufgehängt sind, werden die Gewebeschläuche im zusammengedrückten Zustand gegen die Achsschenkelunterseite angepreßt. Bei dieser Schmierpolster für Achslager,
insbesondere von Schienenfahrzeugen
Anmelder:
Etablissement Rugero Company,
Vaduz (Liechtenstein)
Vertreter: Dipl.-Ing. K. Meyer, Patentanwalt,
Hannover, Bahnhofstr. 2
Ernst Henniges, Hannover-Waldheim,
ist als Erfinder genannt worden
Achslagerschmiereinrichtung ist es nicht möglich, sie von der Zugangsöffnung des Achslagergehäuses her unter den Achsschenkel einzuschieben bzw. sie durch die Zugangsöffnung aus dem Achslagergehäuse wieder herauszuziehen. Für das Auswechseln des Schmierpolsters muß das Achslagergehäuse vom Achsschenkel abgehoben werden, was nur in einer Reparaturwerkstatt durchgeführt werden kann und mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist.
Zum Stande der Technik gehört ferner eine Achslagerschmiereinrichtung, bei der zwischen zwei muldenförmig gebogenen steifen Platten Lagen aus saugfähigem Material angeordnet sind. Die flächenhaft ausgebildeten, mit ihren nach unten umgebogenen Randkantenabschnitten in den Ölsumpf hinabreichenden saugfähigen Lagen sind an einem Stahlblechstreifen befestigt und werden durch Kegelfedern gegen den Achsschenkel elastisch angedrückt. Die mit Löchern für den Öldurchtritt versehenen steifen Platten müssen aus einzelnen Plattenteilen zusammengesetzt werden, weil sie sonst ein Biegen in der Längsrichtung beim Einschieben der Schmiereinrichtung unter den Achsschenkel nicht zulassen würden. Diese bekannte Achslagerschmiereinrichtung erfüllt hinsichtlich der Einfachheit der konstruktiven Ausbildung und der Möglichkeit eines raschen, bequemen Einschiebens unter den Achsschenkel sowie des Wiederherausziehens aus dem Achslagergehäuse ebenfalls nicht die zu stellenden Anforderungen.
Einfacher in der Ausführung und in der Handhabung sind in sich federnde rahmenlose Schmierpolster, die in verschiedenen Ausführungen bekannt sind, beispielsweise in der Form eines Hohlzylinders, der aus mehreren Lagen eines durch besondere Be-
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handlung verdichteten und verfilzten Gewebes aus Baumwollfäden hergestellt ist. Ein solches Schmierpolster hat zwar eine gewisse Steifigkeit, aber nur eine geringe Elastizität, die nicht ausreicht, das Schmierpolster mit einem breiten Streifen der es eng umschließenden Gewebehülle mit allen Flächenabschnitten, die mit dem Achsschenkel Berührung haben, gleichmäßig fest und mit ständig gleichbleibendem, auch bei Dauerbeanspruchung nicht nachlassendem An-
körper durch Zusammenrollen und Zusammenschließen der Randkanten einer bei flächenhaft ausgebildeten Schmierpolstern bekannten Tragunterlage gebildet wird, die in bekannter Weise mit einer Vielzahl von Öldurchtrittslöchern versehen ist und aus einer Platte mit federnd biegsamem, nicht saugfähigem, ölbeständigem Werkstoff besteht und an der Innenfläche auf der ganzen Länge durch mehrere Schlauchfederringe oder durch eine wendeiförmige
hülle mit dochtartigen Kernfäden und mit um diese herumgesponnenen Fäden aus einem Material von großer Bauschelastizität hergestellt ist.
Bei einem in der angegebenen Weise ohne metallischen Rahmen bzw. Traggestell und ohne frei liegenden Andrückfedern ausgeführten Schmierpolster verleiht der innere hohle Tragkörper, der vorteilhaft aus einer zusammengerollten Werkstoffplatte
preßdruck gegen die Unterseite des Achsschenkels io Schlauchfeder versteift ist und die in bekannter Weise anzudrücken. als Florschlingengewebe ausgeführte äußere Gewebe-
Die gleichen Mängel in der Wirkungsweise infolge unzureichender Federungseigenschaft sind bei einem bekannten Schmierpolster vorhanden, bei dem eine Filzplatte in Rollenform zusammengenäht und mit einer Innenversteifung dadurch versehen ist, daß entweder über die Nähstelle vorstehende Kantenabschnitte der Filzplatte in das Innere des schlauchförmigen Schmierpolsters hineinreichen oder im Inneren
des schlauchförmigen Schmierpolsters ein U-förmig 20 aus Kunstgummi bestehen kann, in Verbindung mit gebogener Filzstreifen bzw. ein besonderer Einlege- den Schlauchfederringen bzw. Schlauchfederwindunschlauch aus Filz angebracht ist. Wenn die Filz- bzw. gen dem Schmierpolster die Eigenschaft der ungehin-Gewebefasern dieser schlauchförmigen Schmierkissen derten elastischen Verformbarkeit nach allen Seiten bei deren Einschieben unter den Achsschenkel bis hin, wie sie für den leichten Ein- und Ausbau des zum Zustande der Dauerverformung gedehnt werden, 25 Polsters und für das gleichmäßige Anschmiegen des was bei dem notwendigen starken Zusammendrücken nach oben gekehrten Flächenabschnittes des Polsters und dem gleichzeitigen Biegen des schlauchförmigen gegen den Achsschenkel notwendig ist. Gleichwohl Schmierpolsters in der Längsrichtung kaum zu ver- erhält das Schmierpolster durch den inneren Tragmeiden ist, dann geht die ursprünglich vorhandene körper in der Längsrichtung die für das Hindurchgeringe Federungseigenschaft des schlauchförmigen 30 schieben durch die engste Stelle des Achslagerge-
Schmierpolsters, durch welche dieses mit seiner nach oben gekehrten Oberfläche an allen Stellen gleichmäßig fest gegen die Achsschenkelunterseite angedrückt werden soll, ganz oder jedenfalls zum größten Teil verloren.
Die Schwierigkeit der Ausbildung und Anwendung von schlauchförmigen Schmierpolstern besteht darin, daß das Schmierpolster einerseits zwar weich-elastisch sein, aber trotzdem eine gewisse Biegesteifigkeit auf-
häuses erforderliche Biegesteifigkeit. Die Anwendbarkeit des Schmierpolsters ist nicht davon abhängig, daß es den Abmessungen des Achslagergehäuses genau angepaßt ist.
Das Gewebe der Polsterhülle ist in bekannter Weise aus verhältnismäßig dicken Kettfäden bekannter Ausführung hergestellt, bei denen der dochtartig wirkende Kernfaden eine vorzügliche Saugfähigkeit und der weniger gut saugfähige Umspinnungsfaden
weisen muß, damit es von der hochgelegenen Zu- 40 die für die Stand- und Verschleißfestigkeit des Gegangsöffnung des Achslagergehäuses her am Achs- webes notwendige Sprödigkeit und Bauschelastizität schenkelbund vorbei auf den Boden des Achslagergehäuses unter den Achsschenkel eingeschoben wer
den kann, während andererseits die elastische Ver-
auf, so daß der gegen die Achsschenkelunterseite anliegende Flächenabschnitt der Gewebehülle ständig gut mit Schmieröl durchtränkt ist und demzufolge
aufweist. Die den inneren Tragkörper umgebende Gewebehülle saugt ohne Saugfädenbündel, deren Wirkungsweise bei Frostwetter beeinträchtigt werden formbarkeit sich auch im Dauerbetrieb nicht verän- 45 kann, durch die Löcher der Werkstoffplatte hindurch dem darf und eine sichere Gewähr dafür bieten muß, die im Kissenhohlraum befindliche Schmierflüssigkeit daß das Schmierpolster in der Einbaustellung sich
wieder aufrichtet und sich an allen Stellen gleichmäßig
fest von unten her gegen den Achsschenkel anschmiegt. Hinzu kommt die sehr wesentliche weitere 50 dem Achsschenkel bei der Umlaufbewegung immer Forderung, daß das Schmierpolstermaterial eine dau- Schmierflüssigkeit in ausreichender Menge zugeernd einwandfreie Saugfähigkeit haben muß und in führt wird. Damit die Ölförderung durch die Kettder Heranführung des Schmieröles an den Achs- fäden bzw. deren Kernfäden an keiner Stelle Unterschenkel weder durch Verschmutzung oder Verwässe- brachen wird, sieht die Erfindung vor, die die rung des Öles noch durch Hitze-oder chemische Ein- 55 plüschartige Gewebelage zu einer schlauchförmigen Wirkungen eine Störung eintreten darf. Hülle vereinigende Längsnaht längs der oberen bzw.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den der unteren Scheitellinie des im Querschnitt runden dargelegten Mängeln und Nachteilen der bisher be- Schmierpolsters anzubringen.
kannten Ausführungsformen von schlauchförmigen Die Schmierung kann nach einem weiteren Vor-
Schmierpolstern abzuhelfen und ein serienmäßig ein- 60 schlag der Erfindung noch dadurch verbessert fach herstellbares, preiswertes Schmierpolster zu werden, daß in der Gewebelage aus den Kettfäden schaffen, welches hinsichtlich der elastischen Ver- Florschlingen in solcher Anordnung gebildet werden, formbarkeit, hinsichtlich des ständig gleichmäßigen daß bei der schlauchförmigen Gewebehülle nur festen Andrückens gegen den Achsschenkel, hinsieht- deren oberer und unterer Flächenabschnitt Noppen lieh der Schmierwirkung und hinsichtlich der Dauer- 65 aufweist. Die seitlichen Flächenabschnitte sind abhaftigkeit allen Anforderungen des Eisenbahnbetrie- sichtlich ohne Noppen belassen, weil diese hier die bes entspricht. Diese Aufgabe wird nach der Erfin- Aufwärtsförderung des Öles durch die Kettfäden bedung dadurch gelöst, daß der hohlzylindrische Trag- einträchtigen würden.
Vorteilhaft wird der eine Noppen-Flächenabschnitt der Gewebehülle bei der fabrikmäßigen Herstellung des Schmierpolsters durch eine an den Rändern der Gewebelage aufgenähte, abreißbare Schutzfolie abgedeckt. Die Schutzfolie dient dazu, den einen der beiden Noppen-Flächenabschnitte des Schmierpolsters, der beim Einschieben des Polsters in das Achslagergehäuse gegen den Gehäuseboden zur Anlage kommt, gegen Verschleiß zu sichern, damit nach Abnutzung des anfänglich nach oben gekehrten Noppen-Flächenabschnittes der Gewebehülle das Schmierpolster aus dem Achslagergehäuse herausgezogen und nach Abreißen der Schutzfolie in einer um 180° um die geometrische Längsmittelachse des inneren Tragkörpers gedrehten Lage mit dem noch nicht abgenutzten Noppen-Flächenabschnitt gegen die Achsschenkelunterseite anliegend in das Achslagergehäuse wieder eingeschoben werden kann. Auf diese Weise wird die Lebensdauer des Schmierpolsters auf das Doppelte verlängert und somit die Wirtschaftlichkeit des billig herstellbaren Schmierpolsters noch erhöht.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Schmierpolster an den beiden Enden durch auf die Gewebekanten und die Randkanten der inneren Werkstoffplatte aufgenähte Böden abgeschlossen und durch die Böden zu einem Hohlkörper von elliptischer Querschnittsform zusammengehalten. Zweckmäßigerweise kann dabei der Boden an dem in der Einschieberichtung des Polsters hinten liegenden Ende aus ölaufsaugendem und öldurchlässigem, aber wasserabweisendem Filterstoff gefertigt und der Stoffboden am anderen Kissenende innenseitig mit einer öl- und wasserundurchlässigen Folienlage bedeckt werden, die mit dem Stoffboden an der Gewebekante der äußeren Gewebehülle und an der Randkante der inneren Werkstoffplatte angenäht wird. Mit einer solchen Anordnung und Ausbildung der Böden des Polsters wird erreicht, daß in das Innere des Schmierpolsters stets nur gefiltertes, nicht durch Wasser verdünntes Schmieröl hineingelangt und nur einwandfreies Öl an die Lauffläche gefördert wird, während andererseits Schmierölverluste durch Überschwappen in die dem Achslagerraum benachbarte Staubring-Taschenkammer durch den mit der flüssigkeitsundurchlässigen Folienlage bedeckten Stoffboden weitgehend vermieden werden.
Die Schlauchfedern bzw. die Schlauchfederringe werden an der Innenfläche der zusammengerollten Werkstoffplatte vorteilhaft durch längslaufende Gewebestreifen festgelegt, die durch Flachkopfniete mit zwei ineinandergreifenden, unlösbar vereinigten Hälften an der Werkstoffplatte befestigt werden.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß an einer oder an zwei Stellen des Polsters, beispielsweise an dem in der Einschieberichtung des Polsters hintenliegenden Abschlußboden in mittlerer Höhe desselben durch Anbringen von Ösen Durchtrittslöcher geschaffen sind, durch welche die Schmierflüssigkeit aus dem Inneren des Schmierpolsters abfließen kann, mit welcher das Polster vor Ingebrauchnahme durchtränkt werden muß.
In den Zeichnungen ist das erfindungsgemäße Schmierpolster an einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 die schaubildliche Ansicht des Schmierpolsters, am oberen Abschnitt der Gewebehülle teilweise aufgebrochen, ohne den hinteren Abschlußboden, welcher dem Polster eine flachelliptische Querschnittsform gemäß Fig. 3 gibt,
Fig. 2 einen vertikalen Längsschnitt nach der Linie H-II der Fig. 4,
Fig. 3 die Stirnansicht des Schmierpolsters in Richtung auf den in der Einschieberichtung des Polsters hintenliegenden, teilweise weggebrochenen Stoffboden,
Fig. 4 einen vertikalen Querschnitt nach der Linie
ίο IV-IV der Fig. 2,
Fig. 5 in größerem Maßstabe einen Teilabschnitt des Polsters in Seitenansicht,
Fig. 6 einen vertikalen Querschnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 5 und
Fig. 7 die Innenansicht eines mittleren Teilabschnittes des Polsters.
Für die Herstellung des Schmierpolsters wird eine Gewebelage 1 verwendet, bei der ein aus Fäden geringerer Stärke in Kette und Schuß gefertigtes Grundgewebe im Mittelteil bis auf die beiden Gewebekanten 1„ und lb mit besonders kräftigen Kettfäden 2, 3 durchsetzt ist. Jeder Kettfaden besteht aus einem sehr saugfähigen, dochtartig wirkenden Kernfaden 2 aus Baumwolle, der mit Wollfäden 3 umspönnen ist. Beim Weben der Gewebelage 1 werden aus den Kettfaden 2, 3 in solcher Anordnung Florschlingen 4 gebildet, daß die zu einer geschlossenen Hülle zusammengerollte Gewebelage 1 an zwei einander gegenüberliegenden Flächenabschnitten A1 und A2 Noppen aufweist.
An den ungenoppten beiden Flächenabschnitten sind im dargestellten Ausführungsbeispiel aus jedem zweiten Kettfaden Schlingen 4 gebildet, wodurch auf jedem dieser beiden seitlichen Flächenabschnitte zwei Schlingenreihen B1 und B2 entstehen. Vor Einschießen des Schußfadens wird in jede dieser Schlingenreihen B1 bzw. B2 ein elastisch biegsamer Röhrenkörper 18, z. B. eine Schlauchfeder, eingelegt, so daß nach Fertigstellung der Gewebelage 1 in diese vier biegsame Röhrenkörper 18 fest eingewebt sind. Die Längsnähte 5, mit welchen die Querkanten der Gewebelage 1 zusammengenäht sind, verlaufen mitten durch den einen in Fig. 1 bis 3 nach unten gekehrten Noppen-Flächenabschnitt A2 der Gewebehülle 1, 2, 3.
Bei dem fertigen Schmierpolster verlaufen die Schlingenreihen B1 und B2 mit den eingewebten Röhrenkörpern 18 parallel zur Längsmittelachse des Polsters und liegen in gleichmäßigen Abständen beiderseits der horizontalen Symmetrieebene des PoI-sters. Die von den Florschlingen 4 der Schlingenreihe B1 bzw. B2 umgebenen und festgehaltenen Röhrenkörper 18 bilden Kanäle zum Einstecken von Stangen 19. Die außerhalb der Röhrenkörper 18 liegenden hinteren Enden der z. B. aus federndem Stahldraht gefertigten Stangen 19 sind im ersten Abschnitt 19 a zunächst ein Stück nach unten und dann im frei liegenden Abschnitt 19,, wieder nach oben abgebogen und können an mittlerer Stelle des Abschnittes 19& eine Windung 19C erhalten. Die Enden der Stangenabschnitte 19& werden unter Biegespannung der frei liegenden Stangenabschnitte 19a, 196 und gegebenenfalls 19,. hinter einer nach unten vorstehenden Querrippe an der Decke des Achslagergehäuses festgelegt, wie es zur Sicherung von mit federnden Traggestellen ausgeführten Achslagerschmiereinrichtungen gegen radiales und axiales Verschieben auf dem Boden des Achslagergehäuses an sich bekannt ist.
An Stelle von zwei Röhrenkörpern 18 an jeder Seit© des Schmierpolsters kann an jeder Polsterseite auch nur eine einzelne Einsteckröhre vorgesehen werden, wobei die Röhrenkörper 18 auf beiden Seiten in diesem Falle genau in der horizontalen Symmetrieebene des Schmierpolsters anzubringen sind. Die Anordnung von zwei Röhrenkörpern 18 an den beiden Außenflächen des Schmierpolsters ist insofern günstig, als vier elastisch biegsame Röhrenkörper 18, die statt aus Schlauchfedern beispielsweise auch aus elastisch biegsamem Kunststoff hergestellt werden können, dem fertigen Schmierpolster eine noch größere Biegesteifigkeit geben als nur zwei biegsame Röhrenkörper 18.
Für ein müheloses Einführen der Stangen 19 in die Röhrenkörper 18 nach dem Einschieben des Schmierpolsters unter den Achsschenkel sind in die Einstecköffnung der Schlauchfedern bzw. der elastisch biegsamen Kunststoffröhren schwach konische Buchsen 20 eingepreßt. Nach außen umgebörtelte Randkantenabschnitte 2O0 der Buchsen 20 legen sich gegen die benachbarte erste Florschlinge 4 an und verhindern zuverlässig ein Verschieben der Röhrenkörper 18 in den Schlingenreihen B1 bzw. B2, wenn die Stangen 19 beim Einschieben in die Röhrenkörper dadurch an den Kanalwandungen Widerstand finden, daß sie in einer schräg zu den Einsteckkanälen gehaltenen Lage in die Kanäle hineingeführt werden.
In die Gewebehülle 1, 2, 3 ist eine zu einer Röhre zusammengerollte Platte 6 aus federnd biegsamem, ölbeständigem, nicht saugfähigem Werkstoff, wie z. B. Kunstgummi, eingeschoben. Die im ausgebreiteten Zustand eine rechteckige Form aufweisende Werkstoffplatte 6 ist so bemessen, daß sie im zusammengerollten Zustand mit einander überlappenden Längsrändern 6a und 6b gerade in die Gewebehülle 1, 2, 3 hineinpaßt und die Außenmantelfläche dieser Rolle gegen die Innenfläche der Gewebehülle 1, 2, 3 eng anliegt. Die überstehenden Gewebekanten I0 und I6 der Gewebelage 1 der Gewebehülle sind über die Ränder der Rolle hinweg in das Rolleninnere hinein umgefaltet (Fig. 2). Die Werkstoffplatte 6 ist mit einer Vielzahl von kreisrunden Durchtrittslöchern 21 versehen.
An der Innenmantelfläche der Rone sind in regelmäßiger Teilung mehrere, beispielsweise fünf in sich ringförmig geschlossene Schlauchfedern 7 angebracht. Jede Schlauchfeder 7, deren Windungen lückenlos gegeneinanderliegen, ist dadurch zu einem Federring zusammengeschlossen, daß das eine Federende 70 leicht konisch verjüngt ausgeführt und in das andere Federende 76 hineingesteckt ist und dann die Windungen beider Federenden durch Gegeneinanderverdrehen zusammengeschraubt sind.
Zur Festlegung der Schlauchfederringe 7 an der Innenmantelfiäche der Werkstoffplattenrolle 6 dienen mehrere in regelmäßiger Teilung von beispielsweise 90° angeordnete längslaufende, doppelt gelegte Gewebestreif en 8, die beiderseits jeder Schlauchfeder 7 durch Nähte 9 zusammengenäht sind. Die Gewebestreifen 8 sind mittels zweiteiliger flachköpfiger Niete 10, 11, deren beide Hälften 10 und 11 im eingedrückten Zustand unlösbar miteinander verbunden sind, an der zusammengerollten Werkstoffplatte 6 befestigt. Die Niete 10, 11 sind zwischen den einzelnen Schlauchfederringen 7 angebracht, und die Flachköpfe der außenseitigen Nietteile liegen zwischen der Werkstoffplattenrolle 6 und der Gewebehülle 1, 2, 3. Mit der einen Längsreihe der Niete 10, 11 sind zugleich die einander überlappenden Längsränder 6a und 6& der Werkstoffplatte 6 fest vereinigt.
Zwei an diametral einander gegenüberliegenden Stellen der Werkstoffplattenrolle 6 befindliche Gewebestreifen 8 sind über die Rolle hinaus verlängert und wieder zurückgeführt. Die aus dem Schmierpolster herausragenden Abschnitte der Gewebestreio fen 8 bilden die Schlaufen 80 für ein müheloses Herausziehen des Schmierpolsters aus dem Achslagergehäuse.
Die beiden Enden des hohlen Schmierpolsters sind durch Stoffböden 12 und 13 von elliptischer Form abgeschlossen. Der Stoffboden 12 an dem die Schlaufen 8a aufweisenden Schmierpolsterende, das beim Einschieben des Schmierpolsters in das Achslagergehäuse hinten liegt, besteht aus Filterstoff, welcher ölaufsaugend und öldurchlässig ist, aber
ao Wasser nicht durchtreten läßt. Gegen den Stoffboden 13 am anderen Schmierpolsterende ist innenseitig eine öl- und wasserundurchlässige Folienlage 14 angesetzt. Beide Stoffböden 12 und 13 sind mit ihren Rändern an den einwärts umgebogenen Gewebekanten I0 bzw. I6 der Gewebelage 1 der Gewebehülle und an den von den Säumen der Gewebekanten I0 bzw. I0 überdeckten Randkanten der zusammengerollten Werkstoffplatte 6 durch Nahtstiche 15 befestigt. Mit dem Stoffboden 13 ist durch die Naht 15 zugleich auch die Folienlage 14 an der Gewebehülle festgelegt. Durch die elliptischen Stoffböden 12 und 13 erhält das Schmierpolster eine flachelliptische Querschnittsform. Die Noppen-Flächenabschnitte A1 und A2 der Gewebehülle liegen symmetrisch zu beiden Seiten der kurzen Achse des elliptischen Querschnitts.
Über den einen Noppen-Flächenabschnitt A2 der Gewebehülle 1, 2, 3 ist eine dünne Schützfolie 16 gespannt, die alle Florschlingen 4 des Gewebeabschnittest» überdeckt und die Florschlingen ein wenig zusammengedrückt hält. Die Schutzfolie 16 ist an den außenliegenden Gewebekanten I0 und I6 des Grundgewebes durch Nahtstiche 17 aufgeheftet und dient dazu, die unter ihr befindlichen Florschlingen 4 gegen Verschleiß zu schützen, wenn das Schmierpolster mit dem frei liegenden Noppen-Flächenabschnitt A1 nach oben gekehrt unter den Achsschenkel auf den Boden des Achslagergehäuses aufgeschoben ist. Sind die Florschlingen 4 des oberen Noppen-Flächenabschnittes A1 nach längerem Gebrauch abgenutzt, dann wird das Schmierpolster aus dem Achslagergehäuse herausgezogen und nach Abreißen der Schutzfolie 16 in einer um 180° um seine Längsachse gedrehten Stellung wieder in das Achslagergehäuse eingeschoben. Die jetzt obenliegenden unabgenutzten Florschlingen 4 des Noppen-Flächenabschnittes A2 ermöglichen dann einen weiteren vollwertigen Gebrauch des Schmierpolsters.
An jeder mittleren Stelle der beiden ungenoppten Seitenflächenabschnitte der Polsterhülle, im dargestellten Beispiel im freien Raum zwischen den die elastisch biegsamen Röhrenkörper 18 für die Stangen 19 umschließenden Schlingenreihen B1 und B2 (Fig. 5), ist je eine Öse 22 eingedrückt. In dem Mnter dieser Öse befindlichen Abschnitt der Kunstgummiplatte 6 ist ein Langloch 24 ausgespart. Das Langloch ist, wie aus Fig. 7 erkennbar ist, so bemessen, daß seine Breite größer ist als der Durchmesser der
vor ihm an der Innenfläche der Werkstoffplatte 6 angebrachten Schlauchfeder 7, die den mittleren Schlauchfederring des Schmierpolsters darstellt. Andererseits ist die Länge des Langloches 24 größer als die Breite des in mittlerer Höhe des Schmierpolsters an der Innenseite der zusammengerollten Kunstgummiplatte 6 längslaufenden Gewebestreifens 8. Über das Langloch 24 der Kunstgummiplatte 6 besteht also eine unmittelbare Verbindung des Innenraumes des Schmierpolsters zu den Löchern 23 in den ösen 22. Die Löcher 23 dienen als Abflußlöcher für das Schmieröl, mit welchem das Schmierpolster vor der erstmaligen Ingebrauchnahme gründlich durchtränkt werden muß. Für das Abfließen des Tränköles aus dem Polsterinnern wird das Schmierpolster so aufgehängt, daß von den an den beiden Seitenflächen des Schmierpolsters befindlichen, diametral einander gegenüberliegenden Löchern 23 das eine nach oben und das andere nach unten gekehrt ist.
Es ist auch möglich, statt eines einzelnen Abflußloches 23 an jeder der beiden Seitenflächen des Schmierpolsters zwei oder mehrere Abflußöffnungen in symmetrischer Anordnung zur vertikalen Querschnittsmittelebene des Schmierpolsters anzubringen. Die Anbringung von zwei Abflußöffnungen an jeder Seite des Schmierpolsters kommt insbesondere für diejenige Ausführungsform von Schmierpolster in Betracht, bei der an jeder Schmierpolsterseite nur eine Schlingenreihe B mit eingewebtem elastischem Röhrenkörper 18 vorhanden ist. Dabei können die beiden Abflußlöcher 23 vorteilhaft beiderseits dieser Schlingenreihe B in der Quermittelebene des Schmierpolsters angebracht werden.
Das Schmierpolster ist zufolge der mit der Werk-Stoffplattenrolle 6 und den Schlauchfederringen 7 erzielten weichen Elastizität nach allen Seiten hin elastisch verformbar und kann ohne jede Schwierigkeiten am Achsschenkelbund vorbei auf den Boden des Achslagergehäuses eingeschoben und ebenso einfach wieder aus dem Achslagergehäuse hervorgezogen werden. In der Einbaustellung richtet sich das beim Einschieben zusammengedrückte Schmierpolster wieder auf und schmiegt sich mit einem der genoppten Flächenabschnitte A1 bzw. A2 der Gewebehülle 1, 2, 3 innig an die Unterseite des Achsschenkels an.
Durch das Einschieben der Stangen 19 in die elastisch biegsamen Röhrenkörper 18 bekommt das Schmierpolster eine gewisse Biegesteifigkeit, die ein gleichmäßig festes Anpressen aller Stellen des nach oben gekehrten Noppen-Flächenabschnittes A1 bzw. A 2 gegen die Achsschenkelunterseite gewährleistet. Zugleich bewirken die beiden hinter einer Querrippe des Achslagergehäuses unter Biegespannung festgelegten, hochlaufenden hinteren Abschnitte 196 die Lagensicherung des Schmierpolsters im Achslagergehäuse.
Der Anspruch 1 erstreckt sich nur auf die Gesamtkombination der in diesem Anspruch enthaltenen Merkmale. Die Ansprüche 2 bis 18 sind echte Unteransprüche, die nur in Verbindung mit dem Anspruch 1 gelten.

Claims (18)

PATENTANSPRÜCHE:
1. Schmierpolster für Achslager, insbesondere von Schienenfahrzeugen, das aus einer schlauchförmigen äußeren Hülle aus saugfähigem Gewebe und aus einem ebenfalls schlauchförmigen, elastisch federnden inneren Tragkörper besteht und im zusammengedrückten Zustand in der Längsrichtung unter den Achsschenkel in das Achslagergehäuse einschiebbar ist und auf dessen Boden aufliegt, dadurch gekennzeichnet, daß der hohlzylindrische Tragkörper durch Zusammenrollen und Zusammenschließen der Randkanten einer bei flächenhaft ausgebildeten Schmierpolstern bekannten Tragunterlage gebildet wird, die in bekannter Weise mit einer Vielzahl von Öldurchtrittslöchern (21) versehen ist und aus einer Platte (6) aus federnd biegsamem, nicht saugfähigem, ölbeständigem Werkstoff besteht und an der Innenfläche auf der ganzen Länge durch mehrere Schlauchfederringe (7) oder durch eine wendeiförmige Schlauchfeder versteift ist, und die in bekannter Weise als Florschlingengewebe ausgeführte äußere Gewebehülle (1, 2, 3) mit dochtartigen Kernfäden (2) und mit um diese herumgesponnenen Fäden (3) aus einem Material von großer Bauschelastizität hergestellt ist.
2. Schmierpolster nach Atispruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Tragkörper aus Kunstgummi besteht.
3. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden (7a und 76) jeder Schlauchfeder (7) durch Ineinanderschrauben miteinander verbunden sind.
4. Schmierpolster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die plüschartige Gewebelage (1, 2, 3) zu einer schlauehförmigen Hülle vereinigenden Längsnähte (5) längs der oberen bzw. der unteren Scheitellinie des im Querschnitt runden Schmierpolsters angebracht sind.
5. Schmierpolster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Gewebelage (1) aus den Kettfäden (2, 3) Florschlingen (4) in solcher Anordnung gebildet sind, daß bei der schlauchförmigen Gewebehülle deren oberer und unterer Flächenabschnitt (A1, A.J Noppen aufweist.
6. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem der beiden ungenoppten Seitenflächenabschnitte der Gewebehülle (1, 2, 3) mindestens ein zur Längsmittelachse des Schmierpolsters parallellaufender biegsamer Röhrenkörper (18) zur Aufnahme einer Stange (19) angeordnet ist, deren aufwärts verlaufender frei liegender hinterer Abschnitt (19& und 19C) zur Sicherung der Lage des Schmierpolsters im Achslagergehäuse in bekannter Weise unter Spannung hinter einer Querrippe des Achslagergehäuses festlegbar ist.
7. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Seite der Gewebehülle (1, 2, 3) in gleichen Anständen von der horizontalen Symmetrieebene des Polsters zwei Röhrenkörper (18) für je eine Drahtstange (19) vorgesehen sind (Fig. 6).
8. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1, 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Röhrenkörper (18) aus biegsamen metallischen Schlauchfedern hergestellt sind, welche in den Schlingen (4) an den ungenoppten Seitenflächen der Gewebehülle (1, 2, 3) festgehalten sind.
9. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß für das Einweben der biegsamen Röhrenkörper (18) in die Gewebehülle jeweils nur bei jedem zweiten oder
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dritten Kettfaden des Gewebes eine Schlinge (4) gebildet ist.
10. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Ende jedes Röhrenkörpers (18) eine konische Buchse (20) für ein müheloses Einführen der Drahtstange (19) in den Röhrenkörper angeordnet ist.
11. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Noppen-Flächenabschnitt (A2) der Gewebehülle (1, 2, 3) durch eine an den Rändern des Gewebes aufgenähte, abreißbare Schutzfolie (16) abgedeckt und dadurch gegen Verschleiß in derjenigen Einbaustellung des Schmierpolsters gesichert ist, in welcher der abgedeckte Noppen-Flächenabschnitt (A2) gegen den Boden des Achslagergehäuses anliegt, so daß bei Abnutzung des gegenüberliegenden Noppen-Flächenabschnittes (A1) nach Abreißen der Schutzfolie (16) das um 180° um die Längsmittelachse gedrehte und wieder in das Achslagergehäuse eingeschobene Schmierpolster mit dem dann nach oben gekehrten unabgenutzten Noppen-Flächenabschnitt (A2) weiter verwendbar ist.
12. Schmierpolster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schmierpolster an den beiden Enden durch auf die Gewebekanten (la und lb) und die Randkanten der inneren Werkstoffplatte (6) aufgenähte Stoffböden (12 und 13) abgeschlossen und durch die Böden zu einem Hohlkörper von elliptischer Querschnittsform zusammengehalten ist.
13. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (12) an dem in der Einschieberichtung des Polsters hintenliegenden Ende aus ölaufsaugendem und öldurchlässigem, aber wasserabweisendem Filterstoff besteht.
14. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Stoffboden (13) an dem in der Einschieberichtung des Polsters vornliegenden Ende innenseitig mit einer öl- und wasserundurchlässigen Folienlage (14) bedeckt ist, die mit dem Stoffboden (13) an der Gewebekante (la) der äußeren Gewebehülle (1, 2, 3) und an der Randkante der inneren Werkstoffplatte (6) angenäht ist.
15. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Windungen der Schlauchfeder bzw. die einzelnen Schlauchfederringe (7) an der Innenfläche der zusammengerollten Werkstoffplatte (6) durch längslaufende doppellagige Gewebestreifen (8) festgelegt sind, die durch Flachkopfniete mit zwei ineinandergreifenden, unlösbar vereinigten Hälften (10 und 11) an der Werkstoffplatte befestigt sind, wobei die Flachköpfe der einen Hälfte der Niete zwischen der Werkstoffplatte (6) und der äußeren Gewebehülle (1, 2, 3) liegen.
16. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1, 12 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks Bildung von Schlaufen (8ß) für das Herausziehen des Schmierpolsters aus dem Achslagergehäuse die an zwei diametral gegenüberliegenden Stellen des schlauchförmigen Schmierpolsters angebrachten Gewebelängsstreifen (8) an dem in der Einschieberichtung des Polsters hintenliegenden Ende am Abschlußboden (12) vorbei nach außen heraus und wieder zurückgeführt sind.
17. Schmierpolster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens zwei diametral einander gegenüberliegenden Stellen des Polsters durch Anbringen von ösen (22) Löcher (23) für den Abfluß der Schmierflüssigkeit aus dem Innern des Schmierpolsters geschaffen sind, mit welcher das Polster vor Ingebrauchnahme durchtränkt wird.
18. Schmierpolster nach den Ansprüchen 1 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Ösen (22) an oder in der Nähe der Mitten der beiden ungenoppten Seitenflächenabschnitte der Gewebehülle (1, 2, 3) zwischen den beiden Röhrenkörpern (18) jeder Polsterseite bzw. beiderseits des Röhrenkörpers jeder Polsterseite angeordnet sind.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 948 698;
britische Patentschrift Nr. 543 115;
USA.-Patentschriften Nr. 2079734, 2213 001, 2350245.
In Betracht gezogene ältere Patente:
Deutsches Patent Nr. 964 872.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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