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Zigarettenhülsenstopfer Die Erfindung betrifft einen Zigarettenhülsenstopfer,
dessen äußere Führungshülse an einem Ende durch einen Boden verschlossen ist, mit
einem Längsschlitz für die verschiebbare Lagerung eines aufklappbaren Tabakaufnehmers
und einem am Hülsenboden befestigten Gestänge für den Tabakauswerfer sowie am Hülsenende
oder Boden vorgesehenen Reinigungsöffnungen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Reinigungsöffnungen
wahlweise verschließen zu können, damit die sich während des Stopfvorganges selbst
ansammelnden Tabakreste, während der normalen Benutzung des Stopfers, nicht herausfallen
und dadurch stören.
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Nach der Erfindung wird dies erreicht durch einen auf das Hülsenende
aufschieb- und lösbaren kappenartigen Verschlußteil für den Verschluß der Reinigungsöffnungen
im aufgeschobenen Zustand.
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Das Verschlußteil ist zweckmäßig als Griffteil ausgebildet und weist
eine besondere Randausbilduno, auf, die die am Hülsenende vorgesehene Reinigungsöffnung
überdeckt. Der kappenartige Verschluß in Form eines Griffteiles wird dabei vorteilhaft
aus einer elastischen Masse, vorzugsweise einer preß-oder spritzbaren Kunststoffmasse,
so ausgebildet, daß mindestens der Randteil des Verschlusses in elastischer Weise
auf das Ende der Hülse mit einer gewissen Vorspannung aufschiebbar ist.
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Es sind Hülsenstopfer bekannt, die mit Griffteilen für eine bessere
Handhabung des Gerätes ausgerüstet sind, ohne daß daran gedacht wurde, diesen Griffteilen
noch andere Aufgaben zuzuweisen.
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Wie im einzelnen die Erfindung ausführbar ist, zeigen mit den für
sie wesentlichen Teilen die Ausführungsbeispiele in der Zeichnung, und zwar Fig.
1 einen Hülsenstopfer teilweise geschnitten in Ansicht und Fig. 2 einen Teilschnitt
mit abgenommenem Griffteil.
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In der Führungshülse 1 ist der Tabakaufnehmer 5
mit dem
Haltegerät 4 in axialer Richtung der Führungshülse in bekannter Weise verschiebbar
gelagert, wobei das Halteglied4 mit Hilfe einer Verbindung, etwa in Form eines Stiftes
in dem Längsschlitz 2, den Tabakaufnehmer5 erfaßt und längsverschiebbar antreibt.
Gleichzeitig ist am Boden3 der Führungshülse 1 ein Gestänge 6 befestigt,
das einen Endansatz 7 trägt, der in den Tabakaufnehmer 5 hineinragt
und als Stößel für den Ausschiebevorgang des Tabaks dient.
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Bei der Bedienung eines solchen Gerätes ist es unvermeidlich, daß
geringfügige Tabakreste in den Bodenbereich 3 der Führungshülse
1 gelangen. Eine Reinigungsmöglichkeit ist nur beschränkt Über den Längsschlitz
2 der Führungshülse möglich, da dieser Längsschlitz niemals bis in den Bodenbereich
3
weitergeführt werden kann, da sonst die Führungshülse ihren inneren Halt
verliert und auch das Griffteil 4 eine solche Verlängerung des Schlitzes 2 nicht
benötigt. Durch das Teil 4 und seine Verbindung mit der Führungshülse
5 werden dann :die Tabakreste im Bodenbereich der Hülse 1. festgedrückt,
und diese müssen von Zeit zu Zeit entfernt werden, während diese Tabakreste bei
der normalen Benutzung des Gerätes nicht aus dem Gerät herausfallen sollen.
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Für die Entfernung der Tabakreste im Bodenbereich 3 der Führungshülse
2 ist mindestens eine Reinigungsöffnung 9 vorzugsweise auf der dem Führungsschlitz
2 gegenüberliegenden Seite der Führungshülse 1 vorgesehen, und durch Eingriff,
beispielsweise mit Hilfe eines Stiftes od. dgl., können dann die Tabakreste im Bodenbereich
der Führungshülse 1 gelockert und entfernt werden.
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Diese Reinigungsöffnung 9 wird nun durch einen kappenartigen
Verschluß 10 überdeckt, damit keine Tabakreste während der normalen Benutzung
des Gerätes herausfallen können. Dieser kappenartige Verschluß 10 besteht
dabei vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial in preß- oder spritzbarer Form,
mit einer gewissen Eigenelastizität, damit dieser kappenartige Verschluß mit entsprechender
Vorspannung auf das Hülsen#ende der Führungshülse 1
aufschiebbar und von diesem
auch wieder lösbar ist.
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Dieser kappenartige Verschluß 10 wird in einer Weiterbildung
der Erfindung mit einem Rand 12 und einem kopfartigen Verstärkungswulst
11 versehen,
um ein zusätzliches Griffteil zu bilden, welches
für die bessere Handhabung des Gerätes dient. An Stelle die Reinigungsöffnung
9 am Hülsenende vorzusehen, ist es auch möglich, wie #dies Fig. 2 in einem
Teilschnitt erkennen läßt, derartige Reinigungsöffnungen 9' auch im Hülsenboden
3 selbst o oder zusätzlich im Hülsenboden vorzusehen. Solche Reinigungsöffnungen
9' im Hülsenboden werden dann unmittelbar durch den Boden 8 des kappenartigen
Versch-lußteiles abgedeckt.
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Durch die lösbare Ausbildung des kappenartigen Verschlußteiles
10 in Form eines Griffteiles ist es jetzt möglich, von Zeit zu Zeit über
die Reinigungsöffnungen 9 und/oder 9', die äußere Führungshülse
1
im Bodenbereich von den Tabakresten zu befreien und diese Reinigungsöffnungen
danach wieder zu verschließen, infolge der gewählten elastischen Randausbildung,
mit dem weiteren Vorteil, daß das Hülsenende der Führungshülse 1 gleichzeitig
eine einwandfreie Griffauflage für den Handballen bildet.