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Transportfahrzeug mit einer auf Stützen erhöht angeordneten Ladefläche
für das Gut Die Erfindung geht aus von einem Transportfahrzeug mit einer auf Stützen
erhöht angeordneten Ladefläche für das Gut und einem am Fahrzeug an zwei Punkten
über ein Parallelogrammgestänge angelenkten Lastträger für die Be- und Entladung
des Fahrzeuges, welcher über dessen Ladefläche schwenkbar ist.
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Es sind bereits Transportfahrzeuge, abgestellt auf die verschiedensten
Verwendungszwecke, bekannt.
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Diese Transportfahrzeuge mit besonderen Ladevorrichtungen zum Be-
und Entladen werden gewöhnlich auf den bestimmten Verwendungszweck so weitgehend
abgestellt, daß lediglich durch Umbau der an der Ladefläche angeordneten Teile ein
Wechsel des Verwendungszweckes möglich ist.
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In bestimmten Fällen ist es erforderlich, plattenförmiges Gut, welches
in einer relativ großen Länge ausliegt, gleichzeitig zu erfassen, auf dem Transportfahrzeug
abzulegen und gegebenenfalls wieder vom letzteren abzusetzen. Als Beispiel für ein
derartiges plattenförmiges Gut sei auf sogenannte Ablagebretter für frische Betonformlinge
hingewiesen, wie sie z. B. in der Bimsbetonindustrie nach Verlassen der Formmaschine
anfallen. Diese Formsteine werden auf Ablagebretter zu einem Trockenplatz - gewöhnlich
im Freien - befördert und nach dem Trockenvorgang z. B. nach 2 oder 3 Tagen umgestapelt.
Da naturgemäß die Stapelung der auf Luke zum Trocknen ausliegenden Betonformsteine
auf den Ablagebrettern einen relativ großen Lagerraum erfordert, besteht ein Interesse
daran, zwecks besserer Ausnützung des Lagerraums die eben erwähnte Umstapelung vorzunehmen.
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Zu diesem Zweck werden die Formsteine nunmehr getrocknet von den
Ablagebrettern aus gestapelt, so daß die Forderung entsteht, die freigelegten, auf
Luke liegenden Ablagebretter möglichst schnell und einfach zu erfassen und gegebenenfalls
zu einem gesonderten Stapelplatz zu führen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lösung für den eben
beschriebenen Verwendungszweck zu finden, die ein möglichst kurz bauendes Transportfahrzeug
einschließlich seiner angelenkten Beladevorrichtung, in Fahrtrichtung gesehen, ergibt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in an sich
bekannter Weise eine Greifvorrichtung für die Aufnahme von Lagen plattenförmigen
Gutes als Lastträger verwendet wird, wobei der eine Anlenkpunkt des Parallelogrammgestänges
sich zwischen den Radachsen des Fahrzeuges befindet, und daß der Abstand der Ladefläche
vom Boden etwa dem Abstand der Radachsen entspricht.
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Es ist zwar bereits eine Ladevorrichtung für Lastfahrzeuge mit einer
am hinteren Ende des Fahrgestelles gelagerten Ladeschwinge zum Absetzen des Ladebehälters
auf eine erhöht angeordnete Ladefläche des Fahrzeuges bekannt, bei der an den oberen
Gelenken der als Parallellenker ausgebildeten Ladeschwinge ein den Behälter gegen
horizontale Schwenkbewegungen mindestens so lange sicherndes Lastgeschirr angeschlossen
ist, wie der Schwerpunkt der Last zwischen den Anschlußpunkten des Lastgeschirres
am Behälter liegt, jedoch weist diese Vorrichtung keine Greifvorrichtung auf und
kann daher nicht zum Erfassen und Stapeln von plattenförmigem Gut auf der Ladefläche
des Fahrzeuges Verwendung finden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auf Grund der besonderen Anordnung
des Parallelogrammgestänges plattenförmiges Gut - also z. B. die obenerwähnten Ablagebretter
für Betonformlinge - in einer relativ großen Länge erfassen und ohne langen Hubweg
auf die Ladefläche ab setzen.
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Eine Abwandlung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin,
daß die gegebenenfalls als Förderband ausgebildete Ladefläche in der Höhe taktweise
verstellbar ist. Auch ist es zweckmäßig, daß die Ladefläche zwecks Entladung um
eine etwa in ihrer Mitte angeordnete Achse kippbar ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Beschreibung im
Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht
einer Ausführungsform, Fig. 2 eine Draufsicht auf dieselbe Ausführungsform,
Fig.
3 eine Rückansicht derselben Ausführungsform und Fig. 4 eine intermittierend bewegbare
Gutablage zur Ausrichtung des Gutes in der Vertikalen.
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Auf einem z. B. vierräderigen Transportfahrzeug 1 beliebiger Ausführung,
z. B. einem Traktor bzw.
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Schlepper, ist durch Säulen 2, 3 eine Ladefläche gehalten, die zur
Ablage des Gutes, z. B. von Brettern, vorgesehen ist. Die Ladefläche weist einen
Rahmen 4 auf, der durch Streben 5 versteift sein kann. Wie aus Fig. 3 ersichtlich,
weist der Rahmen 4 höchstens die Breite des Fahrzeuges auf, ist jedoch - was aus
Fig. 1 ersichtlich ist - länger als das Fahrzeug. Der Rahmen 4 bildet also gewissermaßen
ein »Dach« auf dem Fahrzeug.
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Etwa in der Mitte des Transportfahrzeuges beidseitig des Führersitzes
sind Konsolen 6 und 7 befestigt, die einerseits je einen Hubzylinder 8 und 9 gelenkig
tragen und andererseits jeweils eine Stange 10, 11 gelenkig aufnehmen, welche einen
Teil des nachher näher beschriebenen Greifauslegers bildet.
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Am vorderen Ende des Hubzylinders 8 bzw. 9 ist jeweils eine weitere
Stange 12, 13 angebracht, die zu der Verschwenkung der Greifverrichtung dient, die
allgemein mit 14 bezeichnet ist.
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Parallel zu den Stangen 10 und 11 sind Stangen 15 und 16 gelenkig
angeordnet, deren vorderes Gelenk 17 bzw. 18 jeweils die Halterung für die Greifvorrichtung
aufnimmt. Die Greifvorrichtung 14 ist mittels eines Dreieckgestänges 19 bzw. 20
an der Verbindungsstange 21 der beiden Gelenke 17 und 18 angelenkt. Durch die Wirkung
des Parallelgestänges 10, 11 und 15, 16 wird erreicht, daß die Greifvorrichtung
14 in jeder Verschwenklage horizontal liegt.
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Ferner ist am vorderen Ende der Stangen 10 und 11 eine weitere Gelenkstange
22 angeordnet, an welche ein festes Dreieckgestänge 23 bzw. 24 angelenkt ist. Die
Greiferausbildung ist in ihren Einzelheiten nicht näher beschrieben, da sie an sich
bekannt ist. Die Greifer wirken so, daß sie das Gut von außen umfassen oder klammerartig
erfassen, anheben, auf die Ladefläche ablegen, gegebenenfalls auf dieser erneut
erfassen und an einem anderen Ort gestapelt wieder ablegen. Das verwendete plattenförmige
Gut, z. B. die obenerwähnten Bretter für frische Betonformlinge, muß also genau
in Richtung der Greifvorrichtung eine durchgehend gleiche Abmessung haben, kann
jedoch in Längsrichtung der Greifvorrichtung variieren.
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Die Breite der beiden parallelen Schienen 25, 26 bestimmt somit die
Einsatzmöglichkeiten der Vorrichtung, während die Länge der Greifvorrichtung durch
die handelsüblichen Längen der Stapel von Fall zu Fall festgelegt ist.
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Der Verschwenkmechanismus besteht bei der in Fig. 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsform aus den beiden Hubzylindem 8, 9 und den daran angeschlossenen Stangen
12 und 13. Die Stangen 12 und 13 sind an ihren freien Enden 27, 28 mit den Stangen
15 bzw.
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16 gelenkig verbunden; letztere haben eine feste Abwinklung 31, 32,
um die Verschwenkbewegung der Greifvorrichtung 14 zu ermöglichen. Die Hubzylinder
8, 9 ziehen beim Verschwenken der Greifvorrichtun 14 die Stangen 12, 13 an, so daß
sich die Gelenkpunkte 27, 28 in einer Kreisbahn bewegen. Mit gestrichelten Linien
ist die zweite Endstellung der Greifvorrichtung 14 auf der Ladefläche bzw. dem Rahmen
4 dargestellt. Die beiden Gelenke 33, 34
bzw. 35, 36 bleiben stets ortsfest, und
um diese beiden Punkte werden die Stangen 15, 16 bzw. 10, 11 verschwenkt.
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Das Fahrzeug kann mit einer Abstützung 37 versehen werden (Fig. 3),
die in an sich bekannter Weise zur Arretierung des Fahrzeuges am Arbeitsplatz dient,
eine derartige Arretierung dürfte jedoch in den meisten Fällen nicht erforderlich
sein.
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Aus Fig. 3 ergeben sich auch die wichtigsten Einzelheiten der Greifvorrichtung
14, die in an sich bekannter Weise L-förmig ausgebildete Schienen 25, 26 trägt,
sofern das Greifgut unterfaßt werden soll oder mit flachen Klammern versehen ist,
wenn das Greifgut zwischen die Klammern gepreßt anzuheben ist.
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In Fig. 4 ist eine Vorrichtung zur beweglichen Ablage des plattenförmigen
Gutes, insbesondere der Ablagebretter, auf dem Transportfahrzeug dargestellt.
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Diese Vorrichtung kann an Stelle des Rahmens 4 eingesetzt werden.
Die bewegliche Brettablage besteht aus zwei an den Enden der Brettablage angeordneten
Kettenrädern, Förderrollen 66 und 67 od. dgl., die zwischen sich ein endloses Förderband,
eine endlose Kette 68 od. dgl. bewegen. Die Förderkette ist schmäler und länger
als das durch die Greifvorrichtung zu erfassende Gut und trägt letzteres während
des Transportes. Auf dem endlosen Band 68 bzw. der Förderkette werden also die einzelnen
Schichten des plattenförmigen Gutes stufenweise abgesetzt.
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Am endlosen Förderband bzw. der Förderkette 68 ist eine Vorrichtung
angeordnet, die allgemein mit 69 bezeichnet ist und zur stufenweisen Höhenverstellung
des Förderelementes 68 dient. Eine mit einem Klinkenrad 71 zum taktweisen Arretieren
zusammenarbeitende Sperrklinke 73 ist bei 75 an einem Stempel 74 angelenkt. Wenn
sich der Stempel 74 entgegen der Wirkung der Feder 76 in bezug auf das Transportfahrzeug
absenkt, wird durch die Sperrklinke 73 das Klinkenrad71 um eine Stufe weitergeschaltet;
die Sperrklinke 73 kann sich auf Grund des Anschlages 77 im Uhrzeigersinn nicht
drehen.
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Die Bewegung des Stempels 74 erfolgt durch die Greifervorrichtung
14, und zwar infolge der verbreiterten Greifkorblagerung der Gelenke 17 und 18.
Zu diesem Zweck ist die Feder 76 auf geeignete Weise in einem Gehäuse 78 angeordnet,
welches wiederum auf beliebige Weise am Fahrzeugrahmen3 befestigt sein kann. Der
Stempel 74 ist in Pfeilrichtung 79 auf und ab wegbar.
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Selbstverständlich kann an einem oder können an beiden Enden der
Auflage Anschläge vorgesehen sein, gegen welche sich die Kante des vordersten Brettes
anlegt.
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Der Vollständigkeit halber wird noch unter Bezug auf Fig. 1 erwähnt,
daß der Rahmen 4 z. B. um eine am Ende der Gestänge 2 angeordnete Gelenkstange 80
verschwenkbar sein kann, so daß - falls erforderlich - die ganze Ladung mit einmal
abgeworfen werden kann; in diesem Falle würde der Rahmen 4 in Pfeilrichtung 81 abgeschwenkt
werden.