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Zylinderschloß Die Erfindung betrifft ein Zylinderschloß, insbesondere
für Kraftfahrzeugtürgriffe, dessen mit einem Schließbart ausgestattete Schließrolle
nach ihrer vom Schlüssel bewirkten Drehung durch eine ihr zugeordnete Feder in die
durch Abziehen des Schlüssels Sperrbare Ruhestellung zurückgeführt wird. Bei den
bekannten Konstruktionen dieser Art werden schraubenförmige Drehfedern verwendet.
Sie besitzt auswärts gerichtete, abgewinkelte Enden, welche mit Anschlägen des Schließzylindergehäuses
und mit einem Mitnehmer des Schließbartes zusammenwirken. Durch diese Ausbildung
ist erreicht, daß die mittels des Schlüssels gedrehte Schließrolle von der schraubenförmigen
Drehfeder stets wieder in die Ruhestellung zurückgeführt wird, gleichgültig in welche
Richtung der Schlüssel gedreht worden ist. Dieses Zurückführen aus beiden Drehstellungen
des Schlüssels in die Ruhestellung bringt nicht nur eine Unabhängigkeit für die
Verwendung an Links- oder Rechtstüren, sondern insbesondere bei Kraftfahrzeugen
auch eine vorteilhafte Ausbildung, weil bei manchen Kraftfahrzeugtürschlössern die
Entriegelung des Schlosses durch entgegengesetzte Schlüsseldrehung erzielt wird
als die Verriegelung des Schlosses, wobei beide Drehbewegungen aus der Ruhestellung
erfolgen.
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Darüber hinaus ist es bekannt, in den Rosetten eines normalen Türschlosses
Druckfedern zu verwenden, die um ihre Längsachse gebogen sind und sich mit ihren
Enden gegen besondere, in den Aufnahmekanal der Druckfeder hineinragende Anschläge
abstützen. Auch hier ist eine Rückdrehung des Türdrückers in die Grundstellung erreicht;
zur Erzeugung einer Rückdrehkraft, die in beide Richtungen wirkt, werden zwei Druckfedern
vorgesehen. Auch hier sind jedoch für die Bauform besondere, in den Aufnahmekanal
für die gebogene Druckfeder ragende Anschläge notwendig, die mit den Enden der Druckfeder
zusammenwirken, was erhebliche bauliche Aufwendungen und damit erhebliche Verteuerungen
bringt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein gattungsgemäßes Zylinderschloß so
auszubilden, daß eine baulich einfache Anordnung der den Schließbart aus beiden
Richtungen in die Ruhestellung zurückführenden Druckfeder erreicht ist, wobei möglichst
keine räumliche Vergrößerung auftreten und eine geschützte Einlagerung der Druckfeder
erreicht sein soll.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch verwirklicht, daß eine auf der Trennfuge
zwischen Schließzylindergehäuse und Schließbart liegende, in an sich bekannter Weise
um ihre Längsachse gebogene Druckfeder sich mit ihren beiden Enden auf den Stirnflächen
ihres Aufnahmekanals abstützt, die hälftig vom Schließzylindergehäuse und hälftig
vom Schließbart gebildet sind.
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Zufolge dieser Ausgestaltung ist eine baulich sehr einfache aber betriebssichere
Lösung verwirklicht. Es brauchen keine besonderen Anschläge mehr angeformt zu werden,
die beispielsweise vorstehen. Die Stirnflächen des Aufnahmekanales bilden vielmehr
die Anschläge. Dadurch, daß die Stirnflächen hälftig vom Schließzylindergehäuse
und hälftig vom Schließbart gebildet sind, kann die Druckfeder in beiden Richtungen
ein Drehmoment erzeugen; sie stützt sich hierbei jeweils auf den hälftigen Stirnflächen
ab. Es wurde gefunden, daß diese Abstützung völlig ausreicht. Im übrigen liegt die
Druckfeder geschützt. Die Bauform erfährt keine Vergrößerung durch einen eine Schraubenfeder
tragenden Schaft und durch die besonderen Anschläge, welche bei den bekannten Ausführungsformen
zu Erzielung einer Drehfreiheit als frei vorspringende Zäpfen ausgebildet sein müssen.
Auch ist eine erleichterte Montage gegeben. Die Wartungsbedürftigkeit kann zudem
verringert werden, da der Aufnahmekanal zur Aufnahme entsprechender Fettvorräte
geeignet ist.
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Eine vorteilhafte Ausbildung ist erfindungsgemäß dadurch erreicht,
daß die endständigen Windungsgänge der Druckfeder je einen in sich geschlossenen
ebenen Ring bilden. Dies begünstigt vor allen Dingen die gute Abstützung auf den
Stirnflächenhälften.
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Weiterhin kann es vorteilhaft sein, wenn erfindungsgemäß die Stirnflächen
des Aufnahmekanals radial verlaufen.
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Eine herstellungstechnisch günstige Ausgestaltung besteht erfindungsgemäß
darin, daß der Aufnahmekanal hälftig von einer konzentrischen Ringschulter an der
Stirnseite des Schließzylindergehäuses und
hälftig von einer gegenüberliegenden
Ringschulter an der Innenseite des die Stirnseite.des Schließzylindergehäuses flächig
abdeckenden Schließbartes angeordnet ist. Die beiden Hälften des Aufnahmekanals
für die Druckfeder können dann in einfacher Weise nachträglich aasgeformt werden
bzw. bei Herstellung der Teile im Spritzgußverfahren von vornherein aasgeformt sein.
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Die Unteransprüche sind nur in Verbindung mit dem Hauptanspruch zu
lesen.
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Der Gegenstand der Erfindung ist in der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt, es zeigt Abb. 1 einen Kraftfahrzeugtürgriff in Ansicht mit einem erfindungsgemäß
ausgebildeten Zylinderschloß, Abb. 2 einen vergrößerten teilweisen Längsschnitt
durch das Zylinderschloß, Abb. 3 einen Schnitt nach der Linie A-B der
Abb.
2 und Abb. 4 und 5 den gleichen Schnitt in verschieden gerichteten Drehstellungen
des Schließbartes.
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Der Kraftfahrzeugtürgriff 1 trägt das Zylinderschloß 2. Es bildet
frontseitig einen zum Öffnen der Türe eindrückbaren Knopf 3 aus. Dieser weist auch
an seiner Frontseite den nicht dargestellten Schlüsselschlitz auf. Beim Eindrücken
des Knopfes 3 verschiebt sich der gesamte Schließzylinder in dem Lagerungsgehäuse
4 in Richtung des Pfeiles X.
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Der Schließzylinder besitzt das Schließzylindergehäuse S und die Schließrolle
6. Diese trägt frontseitig den Schließbart 7, der beim dargestellten Ausführungsbeispiel
in einen Mitnehmerzapfen 7' ausläuft, an dem das zum Kraftwagentürschloß führende
Gestänge angreift. Der Schließbart 7 ist mittels der Schraube 8 an der Schließrolle
6 befestigt.
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Auf der Trennfuge 9 zwischen Schließzylindergehäuse 5 und Schließbart
7 liegt die Druckfeder 10. Diese ist um ihre Längsachse gebogen. Die Einlagerung
auf der Trennfuge ist dadurch erreicht, daß der Aufnahmekanal 11 für die
Druckfeder 10 hälftig von einer konzentrischen Ringschulter 12 an der Stirnseite
5' des Schließzylindergehäuses 5 gebildet ist und hälftig von einer gegenüberliegenden
Ringschulter 13 an der Innenseite 14 des Schließbartes 7. Die Ringschulter 12 und
auch die Ringschulter 13 sind zur Mittelachse hin offen. Der Aufnahmekanal
11 erstreckt sich im ganzen gesehen etwa über die Hälfte des Schheßzylindergehäuseümfanges
(Abb. 3) und ist der Federform, insbesondere deren Durchmesser angepaßt.
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Die Stirnseite 5' des Schließzylindergehäuses 5 ist vom Schließbart
7 flächig abgedeckt, d. h., der Schließbart 7 besitzt in diesem Bereich etwa kreisförmigen
Grundriß. Die Schließrolle 6 ragt bis in den Schließbart 7 (Abb. 2), so daß der
Aufnahmekanal 11 zur Mitte hin im montierten Zustand geschlossen ist.
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Die endständigen Windungsgänge 15 und 16 der Druckfeder bilden je
einen in sich geschlossen ebenen Ring. Diese stützen sich auf den Stirnflächen 17,18
des Aufnahmekanales 11 ab. Die Stirnflächen 17 und 18 werden hälftig vom Schheßzylindergehäuse
5 und hälftig vom Schließbart 7 gebildet.
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Das Schließzyhndergehäuse 5 besitzt die Führungsnut 19, um es bei
der Verschiebung in Richtung des Pfeiles X gegen Drehung zu sichern. Die Schließrolle
6 besitzt an ihrem freien Ende einen passend in den Schließbart 7 eintretenden Vierkant
20, um auch hier eine Umdrehbarkeit der Teile gegeneinander zu verwirklichen.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Einrichtung ist wie folgt: Die
durch Abziehen des Schlüssels sperrbare Ruhestellung ist in Abb. 3 dargestellt.
Ausgehend von dieser Stellung kann der Schließbart 7 mittels des Schlüssels in die
Stellungen nach Abb.4 oder 5 gedreht werden. Bei beiden Drehrichtungen muß die Gegenkraft
der Druckfeder 10 überwunden werden. Bei Drehung in die Stellung nach Abb. 4 stützt
sich die endständige Federwindung 15 auf der Stirnflächenhälfte des Schließbartes
ab; die endständige Windung 16 der Druckfeder 10 stützt sich auf der Stirnflächenhälfte
des Schließzylindergehäuses ab. Bei Drehung in entgegengesetzter Richtung (Abb.5)
stützt sich dagegen die endständige Windung 15 auf der Stirnflächenhälfte des Schließzylindergehäuses
5 ab, während sich die endständige Windung 16 auf der Stirnflächenhälfte des Schließbartes
7 abstützt.
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Aus beiden Drehstellungen wird die Schließrolle 6 durch die Kraft
der angespannten Druckfeder 10 in die durch Abziehen des Schlüssels sperrbare Ruhestellung
zurückgeführt.