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Eintritts- und Erinnerungsplakette Die derzeit als Eintrittsberechtigungsausweise
benutzten Plaketten lassen meistens keine genügend gute Eintrittskontrolle zu. Um
diese Nachteile zu beseitigen, wird eine Plakette vorgeschlagen, welche auf der
Vorderseite eine Prägung oder einen Aufdruck hat, auf der Rückseite einen Klipp
zum Anbringen an Kleidern, Haaren, Ohren usw., und die auf ihrem Rand verdünnte,
perforierte Flächen aus abreißbaren Blättchen für Bestimmungen verschiedener Art
aufweist.
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Es sind schon kreisförmige, mehrteilige Ansteckplaketten bekannt,
bei denen auf die Trägerscheibe einzelne Kreisegmente aufgebracht werden können
bei denen z. B. die Farbgebung eines jeden Segments eine Sprache anzeigt, die der
Plakettenträger spricht. die einzelnen Kreissegmente werden dadurch auf der Trägerplatte
befestigt, daß in die Trägerplatte Ausnehmungen eingeprägt sind, in die entsprechend
ausgebildete, an den einzelnen aufzubringenden Segmenten angeordnete Befestigungsmittel
nach dem Prinzip von Nut und Feder (Druckknopfprinzip) eingreifen; es können also
den Sprachkenntnissen des Plakettenträgers entsprechend ein Segment oder mehrere
verschieden gefärbte Segmente auf die Tragscheibe aufgebracht bzw. wieder abgenommen
werden.
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Für diese Plaketten ist eine mit Ausnehmungen versehene Trägerplatte
erforderlich, auf die die einzeln hergestellten Segmente einzeln aufgebracht werden
müssen. Es bedarf praktisch zweier Plakettenplatten, nämlich der Grundplatte (Trägerscheibe)
und der Deckplatte, aus den einzelnen Segmenten zusammengesetzt, was einen hohen
Materialaufwand erfordert und erhebliche Unkosten verursacht, zumal Trägerplatte
und Segmente auch noch mit Befestigungsmitteln versehen sein müssen.
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Weiter sind Reihenklemmen zur Kennzeichnung von Anschlußstellen elektrischer
Leitungen, sowie Titelstreifen für Musik-Verkaufs- und Spezialautomaten bekannt,
die aus aneinandergereihten Kunststoffplättchen bestehen, welche ähnlich den Riegeln
von Schokoladetafeln untereiander durch dünne Stege verbunden bleiben oder entsprechend
den Sätzen von Briefmarken perforiert sind, um bei Bedarf leicht voneinander getrennt
werden zu können.
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Diese Vorrichtungen werden als Leisten hergestellt, wobei die einzelnen
Abschnitte aneinandergereiht sind; sie sind daher für die Lösung der gestellten
Aufgabe ungeeignet. Auch sind diese Abschnitte nicht zur Befestigung an der Kleidung
des Trägers eingerichtet. Ferner besteht der Nachteil, daß einmal abgetrennte Abschnitte
der Leiste nicht wieder zu einer neuen Einheit zusammengefügt werden können. Auch
sind bei diesen bekannten Vorrichtungen die abgetrennten Teile nicht um ein das
Befestigungsmittel tragendes Kernstück gruppiert, sondern es sind eben nur einzelne
Elemente aneinandergereiht, so daß mit der Trennung der letzten beiden verbleibenden
Elemente der Zweck der Kombination erschöpft ist.
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Bei der Kunststoffplakette nach der Erfindung dienen die vom Kernstück
abbrechbaren Blättchen zur Kontrolle; im allgemeinen werden es mehrere Blättchen
sein, wenn eine Person durch mehrere Kontrollen gehen muß oder wenn die Eintrittsplakette
für mehrere Tage gültig sein soll.
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Die Erinnerungsplaketten können auch abbrechbare Platzanweisungstafeln,
Platzbeschriftungstafeln, Reklametafeln und Zählkugeln haben sowie Elemente zum
Zusammensetzen mehrerer Erinnerungsplaketten.
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Die Plaketten werden in einem Stück aus Plastikmaterial gespritzt
oder gepreßt, und sie sollen die üblichen Eintrittskarten, Abonnements usw. ersetzen.
Die Plaketten haben den Vorteil, daß sie wie z. B. Briefmarken gesammelt werden
können. Solche Erinnerungsplaketten werden oft bei Ausstellungen, Messen, in Museen,
bei Festlichkeiten, auf Drahtseilbahnen, bei Sport- und Jubiläumsveranstaltungen,
bei Autostraßengebühren, Auto-Zugdurchschleusungen, als Rabattmarken, für Großrestaurants
und beim Autoservice oder als Arbeiterkontrolle verwendet.
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Nach Abtrennen der bestimmten Teile können diese zu einer neuen Einheit
zusammengefügt werden.
dadurch ermöglicht die Plakette z. B. Nachkontrollen
der ausgegebenen Eintrittskarten auch noch nach Beendigung der Veranstaltung. Die
gegen Verbiegen und Knicken unempfindliche Kunststoffplakette kann vom Veranstaltungsbesucher
bequem aufbewahrt werden. Sie kann als Ansteckplakette getragen werden, so daß der
Besucher beim Betreten der Veranstaltung nicht mehr durch das Vorzeigen des Billets
belästigt zu werden braucht. Das Kontrollpersonal braucht seinerseits die Eintrittsbillets
nicht eigens zu entwerten. Auch wird dem Veranstaltungsbesucher durch sichtbares
Tragen der Plakette das 'oft erforderliche kurzzeitige Verlassen des Veranstaltungsgeländes
erleichtert.
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Die Verlustgefahr ist geringer als bei den bisherigen Papierbillets.
Weiter kann die Vorrichtung dem Veranstaltungsbesucher später als Erinnerungsplakette
dienen.
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Werden von der Plakette einzelne Teile abgetrennt, wie es beispielsweise
bei Besichtigungen von Schlössern und damit verbundener Besichtigung weiterer Sehenswürdigkeiten,
wie Schatzkammern, Marställen und Pavillons, vorkommt, so werden die um den Plakettenkern
herum mittels perforierter Verbindungen angeordneten, für die einzelnen Besichtigungen
erforderlichen Eintrittsausweise einzeln. und jeweils beim Besuch der betreffenden
Stätten abgetrennt, ohne daß der Besucher verschiedene Billets mit sich herumzutragen
braucht. Diese einzelnen abgetrennten Teile können wieder zu einer neuen Einheit
zusammengefügt werden. Damit erhält die plakette zugleich einen Sammel- und Erinnerungswert,
der den bisher üblichen Papierbillets nicht zukam.
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Die Plaketten und deren einzelne Abschnitte können auch als Reklame
dienen. Auch ist eine phantasievolle Formgestaltung möglich; so können z. B. bei
Sternform die Sternspitzen oder bei Blütenform die Blütenblätter zum Abtrennen bestimmt
sein.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung in mehreren Ausführungsformen
dargestellt.
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Fig.1 zeigt eine Plakette mit einem Kernstück 1 und auf der Rückseite
angegossenem Klipp 5. Am oberen Rand hat die Plakette eine Reklametafel 2, am unteren
Rand eine Kontrolltafel 11 und am rechten Seitenrand ein Zählblättchen 3.
Diese Blättchen 3 werden zur Schnellkontrolle in eine Zählmaschine geworfen. Am
linken Seitenrand hat die Plakette ein Aufsteckteil 4, welches mit Stiften 6 versehen
ist. Da das Plakettenkernstück 1 an der Rückseite Löcher 7 aufweist, kann man, wie
Fig. 2 zeigt, die abgebrochenen Reklame- und Kontrollblättchen 2, 11 zusammenstecken.
In Fig. 3 sind zwei Blättchen 8, 9, in zusammengesetztem Zustand gezeigt. Den Klipp
5 kann man am Plakettenkernstück 1 anbringen oder auch auf einem der Blättchen.
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Fig.4 zeigt eine Erinnerungsplakette mit abbrechbaren Kontrollblättchen
11 und eine Beschriftungstafel 10, auf welche man mit einem Bleistift z. B. die
Platzanweisung aufschreiben kann.
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Fig. 5 zeigt eine Plakette für ein Wochenabonnement; sie hat sechs
Blättchen 13, eine Perforierung 12 und Annählöcher 16.
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Fig. 6 zeigt eine Plakette für ein Restaurant. Um das Kernstück 1
sind mehrere abbrechbare Blättchen 15 gruppiert.
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Auf diese Blättchen 15 sind verschiedene Menüs, Getränke, Patisserie
aufgezeichnet, so daß der Gast wählt, indem er das betreffende, für eine bestimmte
Speise vorgesehene Blättchen abbricht. Bei Großrestaurants ist hierdurch eine schnellere
Bestellung möglich und in der Küche eine bessere Kontrolle gewährleistet.
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Fig. 7 zeigt eine Plakette in Elefantenform zum Besuch eines zoologischen
Gartens.