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Aufzugs- und Auslöseeinrichtung für Spiegelreflexkameras mit Schlitzverschluß
Die Erfindung bezieht sich auf eine Aufzugs- und Auslöseeinrichtung für Spiegelreflexkameras
mit Schlitzverschluß mit einem zentralen Stellglied, das unmittelbar mit dem Spiegel
und dem Aufzugsgetriebe der Verschlußvorhänge im Eingriff steht und gegen Federkraft
in eine Grenzlage überführbar und arretierbar ist.
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Bei bekannten Spiegelreflexkameras mit Schlitzverschluß wird die Bewegung
des zentralen Stellgliedes von einem Anschlag abgeleitet, der auf einem Zahnrad
sitzt, so daß vom Umlauf des Zahnrades nur ein verhältnismäßig geringer Winkelausschlag
zur Verstellung des zentralen Stellgliedes zur Verfügung steht. In diesem geringen
Winkelbereich muß während des kurzen Verstellweges eine große Kraft wirksam werden,
was erhebliche technische Schwierigkeiten bereitet, einen verhältnismäßig hohen
Verschleiß zur Folge hat und außerdem den Nachteil mit sich bringt, daß die Kraft,
die zum Aufziehen erforderlich ist, sich in ihrer Stärke zwischen Beginn und Beendigung
dieses Vorganges in weiten Bereichen ändert. Dies ist unangenehm bei Handbetätigung,
fällt aber besonders schwerwiegend ins Gewicht, wenn eine durch Federkraft, Elektromotor
od. dgl. betriebene kraftbetätigte Aufzugsvorrichtung vorgesehen ist oder anbaubar
ist, weil diese dann jeweils auf das größte, nur kurzzeitig erforderliche Drehmoment
abgestimmt werden muß.
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Ziel der Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden und unter
Aufrechterhaltung der dem zentralen Stellglied eigenen Vorteile, die im wesentlichen
in der Einfachheit der Mechanik begründet sind, die zur Durchführung des Aufzugsvorganges
erforderliche Energie durch eine über den gesamten Aufzugsweg im wesentlichen konstante
Kraft aufzubringen.
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Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß eine Aufzugs- und Auslöseeinrichtung
der eingangs genannten Gattung in der Weise ausgebildet, daß das zentrale Stellglied
mittels einer Nocken- oder Kurvenscheibe verschwenkt wird, wobei die Steigung der
Kurvenbahn derart auf entgegenwirkende Kräfte abgestimmt ist, daß beim Auftreten
größerer Widerstände der Anstieg der Kurvenbahn gering gehalten ist. Auf diese Weise
wird es unter geringstem mechanischem Aufwand möglich, die für die Einzelfunktionen
erforderlichen Energien derart längs des gesamten Aufzugsweges aufzuspeichern, daß
die erforderliche Kraft im wesentlichen konstant bleibt.
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Es ist zwar bereits ein Auslösewerk für Spiegelreflexkameras bekanntgeworden,
bei welchem ein unter Federwirkung stehender doppelarmiger Hebel, der nach seiner
Auslösung in zeitlich vorbestimmten Abständen einzelne Auslösefunktionen bewirkt,
durch eine Kurvenscheibe während des Verschlußaufzuges angehoben wird. Hierbei hat
die Kurvenscheibe während des Aufzugsvorganges nur die sich linear über den Weg
ändernde Gegenkraft der Vorspannfeder zu überwinden, da der Bildtransport und der
Aufzug des Apparates von der die Nockenscheibe tragenden Welle und nicht wie bei
der Erfindung von der Nockenscheibe selbst abgeleitet werden.
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Es ist ferner eine Spiegelreflexkamera mit Zentralverschluß bekanntgeworden,
bei welcher eine Steuertrommel vorgesehen ist, auf der unter anderem verschiedene
Steuerkurven angebracht sind, die jeweils nur eine ihr zugedachte Aufgabe erfüllen.
Hierbei können zwar durch entsprechende Wahl des Anstiegs die Kräfte bis zu einem
gewissen Grade ausgeglichen werden, jedoch hat diese Ausführung den schwerwiegenden
Nachteil, daß an Stelle des bei der Erfindung vorgesehenen zentralen Stellgliedes
eine Vielzahl von Einzelteilen (Kurven, Nocken, Klinken, Zahnräder) erforderlich
ist. Demgegenüber besteht bei der Gattung, von welcher die Erfindung ausgeht, das
zentrale Stellglied lediglich aus einem Segment, das zweckmäßig um eine zur Achse
des Spiegels parallele Achse drehbar ist, die senkrecht zur Ebene des Segmentes
steht. Es ist ferner bei einer einäugigen Spiegelreflexkamera bereits vorgeschlagen
worden, zwei parallel zur Spiegelachse drehbar ausgebildete Exzenterscheiben als
Betätigungsorgane auszubilden, die miteinander kuppelbar sind und durch ein gemeinsames
Antriebsglied in Abhängigkeit des Filmtransportes schwenkbar sind. Auch hierbei
handelt es sich jedoch gattungsmäßig um eine andere Aufzugseinrichtung,
bei
der das für die Erfindung wesentliche zentrale Stellglied fehlt.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird das zentrale
Stellglied, von dem aus die Spiegelverstellung und/oder der Aufzug des Schlitzverschlusses
gesteuert werden, mit Hilfe eines Zwischenhebels verstellt, der mit der Nocken-
oder Kurvenscheibe zusammenarbeitet und seine Bewegung auf das zentrale Stellglied
überträgt. Hierdurch wird in besonders raumsparender Weise unter Verwendung einfachster
Bauelemente der erforderliche Bewegungsablauf gewährleistet.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels an Hand der Zeichnung. In der Zeichnung
zeigt Abb. 1 die erfindungsgemäße Einrichtung mit Zwischenhebel in perspektivischer
Darstellung vor dem Beginn der Aufzugsbewegung, Abb. 2 die gleiche Einrichtung unter
Weglassung der an sich bekannten Teile nach Beendigung der Aufzugsbewegung.
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Das zentrale Stellglied 1 ist in an sich bekannter Weise um seine
Achse 2 drehbar. Sein Ansatz 3 ist mit einer Abwinklung 4 ausgerüstet, in der ein
Stift 5 angebracht ist. Bei der Aufzugsbewegung legt sich gegen diesen Stift 5 das
Ende 6 des Zwischenhebels 7, der um die Achse 8 verdrehbar ist.
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Unterhalb des Zwischenhebels 7 und parallel zu ihm ist die Nockenscheibe
9 angeordnet, die um die Achse 10 drehbar ist. Die Nockenscheibe 9 steht mit dem
Stift 11 im Eingriff, der an der Unterseite des Zwischenhebels 7 angeordnet ist.
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Zur Übertragung der Bewegung auf das Stellglied 1 wird die Nockenscheibe
9 um ihre Achse 10 in der in Abb. 1 eingetragenen Pfeilrichtung verdreht, bis sie
schließlich die aus Abb. 2 ersichtliche Lage eingenommen hat. Der Stift 11 des Zwischenhebels
7 ist dabei an der Kurvenbahn 9 a der Nockenscheibe 9 entlanggelaufen, und bei dieser
Zusammenarbeit zwischen der Nockenscheibe 9 und dem Stift 11 erfolgt eine Verschwenkung
des Zwischenhebels 7 um seine Achse 8 in die aus Abb. 2 ersichtliche Lage.
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Da das Ende 6 des Zwischenhebels 7 mit dem Stift 5 auf der Abwinklung
4 im Eingriff steht wird bei dieser Verschwenkung des Zwischenhebels 7 auch der
Ansatz 3 des zentralen Stellgliedes 1 um seine Achse 2 verschwenkt. Die Steigung
der Kurvenbahn 9 a ist so gehalten, daß sie auf die entgegenwirkenden Kräfte abgestimmt
ist. Wenn der Hebel 7 der Verdrehung der Nockenscheibe 9 große Widerstände entgegensetzt,
dann ist der Anstieg der Kurvenbahn 9 a gering gehalten.
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Wie aus den verschiedenen Stellungen der Nockenscheibe 9 und des Stiftes
11 in Abb. 1 und 2 ersichtlich ist, kann für die Aufzugsbewegung die Kurvenbahn
9a in ihrer gesamten Länge ausgenutzt werden, die somit bei einer Umdrehung der
Nockenscheibe 9 fast 360° ergeben kann. Außerdem ist es aber möglich, mit Hilfe
des Zwischenhebels ? eine Vergrößerung des Verstellweges für das Stellglied 1 herbeizuführen.