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Bügelpresse mit zwei beidseitig gegen einen Formkörper preßbaren Preßplatten
Die Erfindung betrifft eine Bügelpresse mit zwei beidseitig gegen einen Formkörper
preßbaren Preßplatten, bei welcher aus dem Innern des Formkörpers an jeder der freien
Seiten mindestens zwei in ihrer Ebene gelenkig gelagerte und außerhalb des Bereiches
des Formkörpers als Bügelauflage dienende und sich dem Schnitt des Bügelgutes anpassende
Spreiz- und Bügelplatten ausfahrbar sind. Bei Bügelpressen ist es bekannt, Spreizplatten
anzuordnen, die aus dem Formkörper ausfahrbar sind und aus mehreren Teilen bestehen.
Dabei ist es auch bekannt, Bügelpressen mit zwei beidseitig gegen einen Formkörper
preßbaren Preßplatten zu versehen. Hierbei sind die Preßplatten aus dem Innern des
Formkörpers an jeder freien Seite ausfahrbar und als mindestens zwei in ihrer Ebene
gelenkig gelagerte und außerhalb des Bereiches des Formkörpers als Bügelauflage
dienende, sich dem Schnitt des Bügelgutes anpassende Spreiz- und Bügelplatten ausgebildet.
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Es ist ferner bekannt, bei Bügelpressen Spreizmittel als Tragfederbügel
auszubilden.
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Die Erfindung macht es sich zur Aufgabe, eine Vorrichtung für die
Ausspannung und Gegendruckerzeugung für geschlossene, verschiedenartig geschnittene
Kleidungsstücke od. dgl., wie insbesondere Kittelärmel, zu schaffen, wobei die Spreizmittel
in besonders einfacher Weise ausgebildet und herstellbar sind und wobei insbesondere
vermieden wird, daß sich zwischen den in einer Ebene aufeinander folgenden Spreizmitteln
beim Spreizen ein freier Zwischenraum bildet, der das einwandfreie Bügeln - gerade
beispielsweise in der Armbeuge eines Kittelärmels - behindert.
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Die Erfindung besteht darin, daß die Spreizplattenteile aus durchlaufenden
Federdrahtbügeln od. dgl. aufgebaut sind, die an einer der Verbindungsstellen der
Spreizplattenteile an dem Betätigungshebel für die Spreizbewegung angelenkt sind.
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Durch die Erfindung wird erzielt, daß die Ausspannkraft über die Stege
so auf die in dem Kleidungsstück liegenden, als Spreizmittel dienenden Federbügel
geleitet wird, daß die Spannkraft an der größtmöglichen Weite des Bügelgutes zum
Angriff kommt und daß die beiden Schenkel der Federdrahtbügel entsprechend der Federkraft
das Bügelgut links und rechts schnittgerecht für den Bügelvorgang von innen ausspannen.
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Neu ist auch, daß der Anlenkpunkt des Betätigungshebels an einer der
Verbindungsstellen der Spreizplattenteile an der Stelle der größten Weise des zu
behandelnden Kleidungsstückes angeordnet ist.
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Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die freien
Innenräume des Federtrag-Bügels durch Füllplatten ausgefüllt bzw. die FüllpIat ten
und Federdrahtbügel durch eine sie umgebende Hülle festgehalten.
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Auch die Vorspannung der Spreizplattenteile ist bei der erfindungsgemäßen
Bügelpresse neu und vorteilhaft.
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Die Erfindung ist sowohl in den gekennzeichneten Einzelmerkmalen als
auch insbesondere in den verschiedenen Kombinationen der Merkmale zu erblicken.
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Die Erfindung läßt sich in verschiedener Weise ausführen. In der Zeichnung
ist eine Ausführungsform veranschaulicht und zwar zeigt Fig. 1 einen Querschnitt
durch einen Formkörper mit ausgefahrenen Spreizplatten in schaubildlicher Darstellung,
und zwar für eine Ärmelpresse, Fig.2 einen Grundriß der ausspannbaren Spreizplatten
und zwar bei Ärmelpressen vor dem Ausfahren aus dem Fremdkörper - unter Weglassung
des oberen Teiles des Formkörpers und des Kunststoffüberzuges über die Spreizplatten,
Fig.3 ebenfalls einen Grundriß der Spreizplatten nach dem Ausfahren aus dem Formkörper,
unter Spreizen des übergezogenen Bügelgutes, wobei der Kunststoffüberzug nicht dargestellt
ist und die Anwendung bei Ärmelpressen erfolgt, Fig. 4 bei einer Ärmelpresse einen
Grundriß der Spreizplatten bei Anwendung derselben zum Ausspannen von engen, kurzen
Ärmeln von Damenkitteln.
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Die Vorrichtung zur Ausspannung und Gegendruckerzeugung besteht aus
Spreizplatten 10,10 a, die beispielsweise als dünne Platten ausgebildet sein
können und aus dem Innern eines Formkörpers 11 ausfahrbar sind. Der Formkörper 11
kann sowohl für
Rumpfpressen als auch für Ärmelpressen ausgebildet
sein. In der Zeichnung ist beispielsweise die Anwendung bei Ärmelpressen veranschaulicht.
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Die Ärmelpresse kann in üblicher Weise mit zwei beidseitig gegen den
Formkörper anpreßbaren Preßplatten versehen sein, die in der Zeichnung nicht dargestellt
sind.
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Die Spreizplatten 10, 10 a sind zugleich Bügelplatten und dienen
außerhalb des Bereiches des Formkörpers 11 als Bügelauflage.
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Die Spreizplatten bestehen aus entlang jeder der beiden Formkörperseiten
liegenden, mindestens zwei in einer Ebene liegenden, aufeinanderfolgenden, gelenkig
gelagerten und miteinander verbundenen Spreizplattenteilen 12, 12 a, wobei
es zweckmäßig ist, die beiden gelenkig verbundenen Spreizplattenteile 12, 12 a der
Spreizplatten aus einem einzigen entsprechend geformten und gebogenen federnden
Drahtbügel 13
auszubilden. An der Verbindungsstelle 14 der in einer Ebene
gelenkig gelagerten, mindestens aus zwei Spreizplatten 12,12a bestehenden Spreizplatten,
die - wie erwähnt - durch Federbügel 13 gebildet sind, sind an der größtmöglichen
Weite des Bügelgutes 15, wie beispielsweise in Fig. 3 schematisch veranschaulicht,
in der Armbeuge eines Kittelärmels, Stege 16, 16 a angeordnet, an denen die üblichen
Betätigungshebel 17,17 a angreifen.
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Es sind also Spreizteilplatten sowohl für das Spreizen des äußeren
Bereiches eines aufgezogenen Ärmels wie auch für das Spreizen des inneren Bereiches
der aufgezogenen Ärmel von gleicher Ausführung vorgesehen.
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Die federnden Drahtbügel 13 sind in ihrem freien Innenraum
mit als elastische Polster ausgebildeten Füllplatten 18 ausgefüllt, welche beispielsweise
aus Kunststoff, insbesondere Silikon, bestehen können. Dabei liegen die Stege
16,16a der Drahtbügel 13 zwischen den Füllplatten 18.
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Die Betätigungshebel 17, 17a werden in beliebiger bekannter Weise,
beispielsweise durch Druckmittel, pneumatisch oder auch elektrisch angetrieben.
Diese Antriebs- bzw. Bedienungsmittel sind nicht dargestellt.
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Die Betätigungshebel 17,17a sind an Drehzapfen 19 angebracht und greifen
- wie in der Zeichnung insbesondere in den Fig. 3 und 4 dargestellt - mit Lagerstücken
20 an der Stoßstelle zwischen den Spreizplattenteilen 12,12 a bzw. an den Stegen
12, 12 a an.
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Die in einer Ebene liegenden, miteinander gelenkig verbundenen Spreizteilplatten
12, 12a bzw. Federbügel 13 sind lediglich an einem Ende - und zwar im Formkörperkopf
11a - beweglich, beispielsweise verschiebbar oder - wie in der Zeichnung veranschaulicht
- gelenkig, an Zapfen 21a von Führungshebeln. 21 gelagert. Diese Schwenkhebel 21
sind im Formkörperkopf 11 a mit ihren Drehbolzen 22 in Führungen 23 verschiebbar
gelagert, so daß ohne besondere Betätigung ein Abbiegen oder Durchhängen der Spreizteilplatten
verhindert wird.
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Die zur Bügelgegendruckerzeugung erforderlichen elastischen Füllplatten
18 sind durch einen Bezug aus Kunststoffgewebe 24 (siehe Fig. 1) so zwischen den
Draht bzw. Federbügelrahmen 13 gehalten, daß sich die Polsterung jeder Änderung
des Draht- bzw. Federbügelrahmens 13 entsprechend der Schnittforni des Bügelgutes
elastisch und lückenlos anpaßt und somit -eine geschlossene Gegendruckfläche bildet.
Für den oberen kürzeren Teil jedes Drahtbügels 13 ist ein gegen einen festen Verbindungssteg
25 des Formkörpers 11 anliegendes Federmittel, insbesondere eine Stabfeder 26, vorgesehen,
das auch bei Nichtbetätigung des Spreizmechanismus den oberen Teil jedes Drahtbügels
13 nach außen biege und dadurch ein Ausspannen enger kurzer Ärmel insbesondere von
Damenkitteln schnittgerecht ermöglicht, andererseits jedoch ein vollständiges Einklappen
der Drahtbügel 13 an den Aufziehseiten des Formkörpers 11 bewirkt.
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Für die Führungsmittel im Formkörperkopf 11 a, nämlich die Schwenkhebel
21, sind - wie in Fig. 3 und 4 veranschaulicht - Sperrmittel 27 vorgesehen, durch
welche die Federbügel 13 der Spreizteilplatten 10, 10a so blockierbar sind, daß
bei Betätigung der Spreizplatten letztere lediglich um die Zapfen 21 a der Führungshebel
21 drehbar und dadurch keilförmig ausspannbar sind, so daß auch bei weiten kurzen
Kittelärmeln ein schnittgerechtes Ausspannen für den Bügelvorgang erfolgt (siehe
Fig.4). Die Sperrmittel bestehen beispielsweise aus drehbar gelagerte Sperrzapfen
27 a tragenden Bolzen 27.
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In Fig. 3 ist noch die Stellung gezeigt, bei der beide Spreizteilplatten
10,10 a bzw. Federbügelpaare 13 -und zwar bei überzogenem Ärmel 15 - in entgegengesetzter
Richtung ausgespreizt sind.
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In Fig. 2 ist gezeigt, wie die Stabfeder 26 an dem Verbindungssteg
25 des Formkörpers 11 zur Anlage kommt, während in Fig. 4 gezeigt ist, daß ein kurzer
Ärmel eines Kleidungsstückes unter Spannung der Spreizplattenenden aufgezogen wurde.