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Rollschemel mit Schwenkrollen zum Transportieren schwerer Lasten
Die Erfindung bezieht sich auf Rollschemel zum Transportieren schwerer Lasten, insbesondere
von Werkzeugmaschinen.
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Rollschemel zum Transportieren. von schweren Lasten sind bekannt
und weisen die verschiedensten Formen auf. Zum Transportieren von Werkzeugmaschinen
ist es beispielsweise bekannt, die zu transportierenden Werkzeugmaschinen auf zwei
unabhängig voneinander lenkbare Rollschemel aufzusetzen, die eine Deichsel mit lenkbaren
Rollen aufweisen. Bei einer anderen bekannten Ausführungsart werden die Rollschemel
auf Rollenkörpern gelagert, die als Scheiben ausgebildet sind. Diese Rollschemel
können aber nur schwer unter die zu fördernde Last geschoben werden, insbesondere
dann, wenn diese Lasten, beispielsweise Werkzeugmaschinen, Hubspindeln oder Sicherungsbolzen
besitzen, die für eine sichere und gute Auflage auf dem Rollschemel im Wege stehen.
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Um in dieser Weise eine Abhilfe zu schaffen, ist es bei Transportwagen
für Klein- und Kleinstfahrzeuge bekanntgeworden, den Rahmen des Schemels zumindest
auf der einen Seite gabelartig auszuführen, so daß in diesem Gabelausschnitt die
vorstehenden Teile aufgenommen werden können. Allein der gabelartige Ausschnitt
ist aber für eine sichere Lagerung der zu transportierenden Last nicht ausreichend,
so daß weiterhin die Aufgabe besteht, einen Rollschemel zu schaffen, bei dem weder
vorstehende Teile im Wege stehen noch die sichere Auflage gefährdet ist. Diese Aufgabe
ist gemäß der Erfindung durch einen Rollschemel mit Schwenkrollen dadurch gelöst,
daß die Schemelplattform einen nach ihrer Mitte zu führenden Schlitz aufweist, dessen
innere Mündung etwa mit dem Mittelpunkt des Rollschemels zusammenfällt, wobei die
Oberfläche der Plattform um den Bereich der inneren Mündung des Schlitzes herum
eine Nut aufweist zur Aufnahme der Mutter und Unterlegscheibe einer Stell- oder
Befestigungsschraube der Last unmittelbar oder zur Aufnahme eines Paßstückes, in
welches diese Schrauben eingepaßt werden.
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Durch diese Ausbildung wird erreicht, daß die Werkzeugmaschine in
diesem Schlitz des Rolischemels verankert werden kann, so daß eine sichere Halterung
gegen jede relative Bewegung zwischen der Last und dem Rollschemel während des Transportes
gewährleistet ist. Für den Transport von Werkzeugmaschinen ist es nämlich von größter
Wichtigkeit, daß sich keine Tragplattform unter der Last verschiebt, während die
Last transportiert wird, und gerade das wird durch die Anordnung der inneren Mündung
an der Innenkante des Schlitzes für die Aufnahme und Halterung
der Nut oder des anderen
gleichwertigen Elementes der verstellbaren Trags chraubenvorrichtung erreicht.
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Als vorteilhaft hat sich bei dieser Ausgestaltung erwiesen, die Breite
der inneren Mündung des Schlitzes den Abmessungen der Mutter, über die Seite gemessen,
anzupassen, wodurch die sichere Halterung erhöht wird.
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Weiterhin wird gemäß der Erfindung das Paßstück aus einem den Abmessungen
der inneren Mündung angepaßten Unterteil und einem den Abmessungen der Nut der inneren
Mündung angepaßten Flansch ausgeführt, wobei dieses Paßstück mittig mit einer Bohrung
oder mit einer Nut im Flansch und mit einem Schlitz versehen ist, dessen Breite
gleich der oder kleiner als die Breite des Schlitzes der Plattform ist.
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In der Beschreibung einiger Ausführungsformen in Verbindung mit den
Zeichnungen ist die Erfindung erläutert.
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Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht einer Ausführungsform einer Plattform;
Fig. 2 ist eine Draufsicht auf die in der Fig. 1 ge zeigte Plattform; Fig. 3 ist
eine Seitenansicht einer in der einstellbaren Höhe gezeigten Montagevorrichtung
für eine Werkzeugmaschine od. dgl.; Fig. 4 ist eine schaubildliche Darstellung einer
Farm eines Paß stückes zur Verwendung in Verbindung mit der in den Fig. 1 und 2
gezeigten Plattform; Fig. 5 ist eine schematisohe Darstellung mit einer abgewandelten
Form des Plattformschlitzes;
Flg. 6 ist eine Teildarstellung im
Schnitt nach Linie VI-VI der Fig. 5 und zeigt eine solche abgewandelte Form in Verbindung
mit einem Montagebolzen großen Durchmessers; Fig. 7 ist ein Schniltt ähnlich wie
Fig.6, sie zeigt jedoch die Verwendung eines Paßstückes zusammen mit einem Montagebolzen
kleineren Durchmessers; Fig. 8 ist leine schaubildliche Darstellung eines abgewandelten
Paßstücke zur Verwendung bei einer Tragplattform mit einer Anzahl von Rolischemeln;
Fig.9 ist eine schaubildliche Darstellung einer Plattform mit Rollschemeln und Paßstücken
nach der Fig. 8.
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Wie es in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, besteht die in diesen Figuren
dargestellte Ausführungsform aus einer Plattform 20 mit einer ebenen Oberfläche.
Die Plattform wird durch eine Metallplatte 20 gebildet und ist zur Verstärkung auf
ihrem Umfang mit einem herabhängenden Flansch 21 versehen. Eine solche Platte wird
zweckmäßig aus Gußeisen, Schmiedeeisen oder Stahl hergestellt. An der Unterseite
der Platte 20 sind an auseinanderliegenden Punkten in der Nähe des Umfangs drei
Schwenkrollen 22 angeordnet. Die Schwenkrollen sind an den Eckpunkten eines gleichseitigen
Dreiecks angeordnet, und die Plattform 20 ist in ähnlicher Weise dreieckig mit abgerundeten
Ecken. Eine Seite der Platte 20 weist eine Ausnehmung 23 auf, welohe von beträchtlicher
Breite ist und in einen engeren Schlitz 24 mit parallelen Seiten übergeht, der an
einem Punkte endet, weicher im wesentlichen mit der Mitte der Platte 20 zusammenfällt.
Die innere Mündung des Schlitzes 24 ist zu einer viereckigen Öffnung 25 vergrößert,
wobei die Oberfläche der Plattform um die Öffnung herum eine viereckige Nut 3V von
begrenzter Tiefe aufweist. Die Seiten des Schlitzes und der Bereich um die innere
Mündung herum sind durch eine Rippe26 an der Unterseite der Platte 20 verstärkt.
Zur Erhöhung der Festigkeit der Plattform sind weitere Rippen 26 a vorgesehen, die
sich von der Rippe26 radial zum Umfangsflansch 21 erstrecken.
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Die Öffnung 25 ist vorgesehen, um Einsätze 27, wie in der Fig.4 gezeigt
ist, aufzunehmen. Die Einsätze weisen einen Körper 28 mit viereckigem Querschnitt
auf und sind den Abmessungen der Öffnung25 angepaßt. Dieser Körper hat einen Flansch
28 a mit Paßsitz für die Nut 30. Jeder Einsatz ist an einer Seite mit einem nach
innen gerichteten Schlitz 29 versehen, der von einer Seite zum Mittelpunkt verläuft,
wobei dieser Schlitz entweder genauso breit ist wie der Schlitz 24 in der Platte
20 und eine Verlängerung dieses Schlitzes 24 bildet, oder eine geringere Breite
besitzt. Die Oberseite des Flansches 28 a ist mX einer Nut 31 versehen, welche kreisförmig
sein kann oder eine sechseckige Form aufweist, so daß sie eine Mutter oder einen
Montagebolzen des zu bewegenden Gegenstandes aufnehmen kann. Die Schlitze 29 der
verschiedenen Paß stücke sind verschieden breit, um Bolzen verschiedener Durchmesser
aufzunehmen, während die Nut 31 so geformt ist, daß sie zu der Muttergröße des Bolzendurchmessers
paßt, zu dem das Paßstück gehört.
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Die Fig. 3 zeigt eine bekannte Montageanordnung für Werkzeugmaschinen
und ähnliche schwere Gegenstände, mit denen die Rolischemel zusammenwirken sollen.
Werkzeugmaschinen und andere ähnliche Gegenstände sind fast immer mit einer Anzahl
Fußteile 10, wie in der Fig. 3 gezeigt ist, versehen. Jedes
Fußteil ist zur Aufnahme
einer Feststellschraube mit einer senkrechten Bohrung 11 versehen. Bei dieser Montageanordnung
dient die Bohrung anstatt zur Aufnahme einer Feststellschraube zur Aufnahme einer
einstellbaren Montageschraube12,welcheunterhalb des Fußteiles 10 mit einer Mutter
13 und einer Unterlegscheibe 14 und oberhalb des Fußteiles 10 mit einer weiteren
Feststellmutter 15 versehen ist. Das untere Ende der Schraube 12 ist mit einem konischen
Ende 16 versehen, welches innerhalb einer entspregehenden Ausnehmung in der Oberseite
einer Metallplatte oder eines Blockes 17 sitzt, an dessen Unterseite ein Polster
18 aus federndem Material, beispielsweise ein gegossener Gummiblock, befestigt ist.
Bei dieser Art der Montage ist jeder der verschiedenen Fußteile mit ähnlichen Montageschrauben
und Druckpolstern versehen, um eine genaue Höhenlage der Maschine durch Einstellung
der Höhen der entsprechenden Mutternl3 zu ermöglichen. Eine dauernde Befestigung
des Gegenstandes an dem Fußboden wird dadurch unnötig.
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Zum Transport der Maschine nach der Fig. 3 wird die Schraubel2 in
ihrer Stellung verändert, um die Maschine auf eine Höhe zu heben, bei der die Plattform
20 unter die Unterseite des Fußteiles 10 gleiten kann, wobei die Einstellschraubel2
von der Ausnehmung 23, dann von dem Schlitz 24 und dem Paßstückschlitz29 gabelartig
umfaßt wird und am Ende des letzteren zur Anlage kommt. Wenn so an mehreren Stellen
der Werkzeugmaschine Rollschemel untergefahren sind, dann werden die Montageschrauben
12 im Sinne des Absenkens der Maschine auf die verschiedenen Plattformen 20 gedreht.
Die Schrauben 12 werden dann noch weiter so gedreht, daß die zugehörigen Druckpolster
17/18 entfernt werden können.
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Die Werkzeugmaschine ruht dann vollkommen auf den Plattformen 20 und
kann von einem Platz zu einem anderen bewegt werden. Nach einer Wiedereinstellung
des gelagerten Gegenstandes an dem gewünschten Ort werden die Schrauben 12 wieder
nach unten gedreht, nachdem die entsprechenden Druckpolsterl7/18 darunter angeordnet
worden sind, um die Werkzeugmaschine von den Plattformen20 abzuheben, die dann entfernt
werden können. Danach kann die Maschine durch Veränderung der Lage der Stellschrauben
12 wieder im gewünschten Maße abgesenkt und dann in der üblichen Weise in die richtige
Höhenlage gebracht werden. Dabei werden gemäß dem Durchmesser der Stellschrauben
12 verschiedene Formen von Einsätzen 27 verwendet.
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In einer abgewandelten Form gemäß der Fig.S kommt die Endöffnung
25 von vergrößertem Querschnitt in Fortfall, und der Eingangsschlitz24 wird bis
zu seinem inneren Ende in derselben Breite ausgeführt. Die Breite ist so bemessen,
daß sie gerade die Breite der Mutter der Stellschraube aufnimmt. Die Plattform kann
dann, wie es in der Fig. 6 gezeigt ist, bei einer Stellschraube großen Durchmessers
ohne jegliches Paß stück verwendet werden, wobei die Mutteer 13 durch Berührung
mit den Seitenwänden des Schlitzes 24 an einer Umdrehung gehindert wird, während
die obere Nut 30 eine Unterlegsoheibe 14 der Stellschraube aufnimmt.
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Für Stellschrauben von einem geringeren Durchmesser werden Paßstückeinsätze
ähnlich den Paßstücken 27 verwendet, wobei die Schutze29 dieser Einsätze ebenfalls
so breit sind, daß sie die Mutter entsprechender Größe, über die Seiten gemessen,
aufnehmen.
Die Fig. 7 zeigt einen solchen Einsatz im eingebauten
Zustand zusammen mit einem Bolzen von geringerem Durchmesser. Die Fig.8 zeigt einen
weiteren Paßstückeinsatz in der Form eines festen Körpers 35, der so ausgebildet
ist, daß er in das innere Ende des Schlitzes 24 und mit einem Flansch 36 in die
Nut 30 hineinpaßt. In der Mitte ist dieser Körper 35 mit einer mit Gewinde versehenen
Bohrung37 oder wahlweise mit einer glatten Bohrung versehen, um einen Bolzen aufzunehmen,
durch den er zusammen mit verschiedenen anderen ähnlichen Einsätzen an voneinander
auf Abstand gehaltenen Punkten an der Unterseite einer Platte, einer Bohne 38 od.
dgl., wie in der Fig.9 gezeigt ist, befestigt werden kann.
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Anstatt der Verwendung von mit Gewinde versehenen oder glatten Bohrungen
und getrennten Befestigungsbolzen können an dem Körper 35 vorspringende Bolzen vorgesehen
sein.
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Durch Einbringen jedes dieser Einsätze in die aufnehmende Nut einer
Anzahl mit Rädern versehener Plattformen kann eine bewegliche Plattform oder ein
Förderkarren zum Transport von Lasten gebildet werden. Die mit Rädern versehenen
Plattformen können von der Ant sein, die sonst nur mit Unterbrechung zum Umsetzen
von Maschinen gebraucht werden, während die Plattform 38 auf Grund des durch die
befestigten Einsätze 35 vorgesehenen lichten Zwei; schenraums auch als Platte in
Verbindung mit Gabelstaplern u. dgl. verwendet werden kann.