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Elektrische Uhr Die Erfindung betrifft eine elektrische Uhr, die durch
eine Batterie oder einen Akkumulator angetrieben ist.
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Bei derartigen Uhren stehen sich zwei Konstruktionserfordernisse einander
widerstrebend entgegen. Auf der einen Seite soll die elektrische Antriebsquelle
zu einer möglichst lang andauernden Leistungsabgabe fähig sein, womit sie dementsprechend
große Abmessungen annimmt, auf der anderen Seite soll die Uhr aber, die von ihr
getrieben werden soll, von einem möglichst wenig Raum einnehmenden Äußeren sein
und auch durch das Einlagern einer Batterie keine merkliche Vergrößerung erfahren.
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Um allen hieraus erwachsenden Schwierigkeiten ein für allemal aus
dem Wege zu gehen, ist bereits der Vorschlag bekannt, die Batterie künftighin überhaupt
nicht mehr in das Uhrgehäuse einzulagern, sondern sie in einem speziell dazu hergerichteten
Glied des Uhrarmbandes oder in einem schräg zum Gehäuse liegenden Ansatz- oder Zwischenstück
zwischen Gehäuse und Uhrarmband unterzubringen.
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So bestechend dieser Gedanke an sich zunächst erscheint, bringt er
doch mancherlei Nachteile mit sich, die diese Lösung zu keiner Bedeutung gelangen
ließen.
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Die UnterbringunAer Batterie oder des Akkumulators im Uhrarmband oder
auch im Ansatzstück erfordert besondere elektrische Zuleitungen von der dort eingesetzten
Batterie zu dem Uhrgehäuseinneren. Das erschwert verständlicherweise eine wasserdichte
Ausführung der Uhr, führt ferner im Laufe der Zeit zu Leitungsbrüchen, da die Leitung
beim Tragen der Uhr wie auch beim An- und Ablegen des Armbandes ständig Biege- oder
gar Knickbeanspruchungen unterworfen ist, und schließt es letzten Endes aus, daß
der Besitzer der Uhr, wenn das Armband als solches schadhaft geworden ist und ausgewechselt
werden muß, ein anderes etwa modischer aussehendes Armband an die Stelle des unerläßlichen
Spezialarmbandes treten lassen kann.
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Andere Konstruktionen weisen der Batterie einen Platz im Uhrgehäusebodenteil
oder aber in dem Gehäuse seitlich neben dem Uhrwerk zu. In dem ersten Falle vergrößert
sich damit unerwünscht, aber unabwendbar die Bauhöhe der Uhr, selbst wenn man in
bekannter Weise die Batterie einen Teil des Bodens selbst bilden läßt, daß sie also
am Arm selbst anliegt, in dem zweiten Falle ihr Durchmesser.
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Schließlich ist auch schon daran gedacht worden, die Batterie zwar
wiederum neben dem Uhrwerk, jedoch so anzuordnen, daß sie in einen Freiraum zwischen
zwei mit Abstand übereinanderliegenden Zahnrädern eingreift, was jedoch bei der
nun einmal gegebenen Dicke der Batterie hinsichtlich der Bauhöhe der Uhr praktisch
wiederum keinen Gewinn einbringt.
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Zu einer wirklichen Bauhöheeinsparung kann man, was im folgenden gerade
auch im Vergleich mit der soeben angegebenen Bauweise deutlich werden wird, gelangen,
wenn man, wie es der Erfindung gemäß empfohlen wird, so verfährt, daß die Batterie
oder der Akkumulator in bezug auf die Räderwerksebenen eine derart geneigte Lage
einnehmen, daß unter wenigstens einem Teil der Batterie oder des Akkumulators ein
leerer Raum besteht. In diesem so geschaffenen Raum können sich dann z. B. einzelne
Räderwerke des Getriebes befinden.
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Fig. 1 zeigt zunächst eine Uhr, bei der die Batterie seitlich neben
dem Uhrwerk und so angeordnet ist, daß sie in der eben schon erwähnten bekannten
Weise in den Freiraum zwischen zwei mit Abstand übereinanderliegenden Zahnrädern
eingreift, wohingegen Fig. 2 im Vergleich dazu eine erfindungsgemäß geneigt liegende
Batterie erkennen läßt.
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Bei dem Beispiel der Fig. 1 sind durch zwei Striche l und 2 die die
Gesamthöhe des Werks bestimmenden Ebenen dargestellt. Diese Gesamthöhe ist mit h
bezeichnet. Wie dargestellt, ist ein Trockenelement
3 in der verfügbaren
Höhe h angeordnet, wobei sein Ende 4 zwischen zwei dem eigentlichen Mechanismus
angehörende Räder 5 und 6 tritt. Der Mechanismus weist wie üblich z. B. Räder 7
und 8 sowie Zapfen 9 und 10 auf. Es ergibt sich sofort, daß dann der eigentliche
Mechanismus mindestens die Höhe h haben muß, da das Trockenelement zur Verkleinerung
der seitlichen Ausdehnung in das Innere des Mechanismus eintreten muß. Wenn das
Trockenelement ausgewechselt werden soll, müssen Ausbauarbeiten vorgenommen werden,
welche langwierig und umständlich sein können.
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Bei dem in Fig. 2 dargestellten Beispiel sind wieder die beiden Ebenen
1 und 2 dargestellt, welche die Gesamthöhe des Werks begrenzen, welche gleich h'
ist. In dem Werk oder dem Gehäuse ist ein Halter 11 vorgesehen, welcher die Werkplatte
selbst sein kann und das Trockenelement 3 trägt, von welchem ein Teil 12 frei tragend
liegt. Das Trockenelement wird z. B. durch eine Schraube 13 oder andere geeignete
Befestigungsmittel gehalten und angeschlossen. Der eigentliche Mechanismus, welcher
schematisch durch Räder 14 und 15 sowie durch Zapfen 16 und 17 angedeutet ist, befindet
sich seitlich neben dem Trockenelement und tritt teilweise in den Raum 18 unter
dem frei tragenden Abschnitt 12 des Trockenelements. Hierfür können gewisse Räder
etwas gekröpft werden, wie dies beispielshalber für das Rad 14 dargestellt ist.
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Bei dieser Art des Zusammenbaus kann offenbar der Mechanismus sehr
gedrängt ausgeführt werden, wobei seine Höhe kleiner als der der Gesamtdicke des
Werks und des Trockenelements entsprechende Wert h' ist. Das Trockenelement kann
einen großen Durchmesser d haben, ohne daß hierbei der Gesamtdurchmesser des Werks,
d. h. der durch den Mechanismus und das Trockenelement gebildeten Anordnung, in
gleichem Maße vergrößert werden muß. Ferner kann das Trockenelement ausgebaut und
ausgewechselt werden, ohne den Mechanismus anzutasten.
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In beiden Beispielen ist nur ein Mechanismus mit einem einzigen Trockenelement
dargestellt, die Erfindung ist jedoch natürlich auch ohne jede Abänderung dann anwendbar,
wenn mehrere Trockenelemente oder Akkumulatoren für ein und denselben Mechanismus
verwendet werden.