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Armbanduhr mit einer außerhalb angeordneten Stromquelle Die Erfindung
bezieht sich auf eine Armbanduhr mit zum Befestigen eines Armbandes eingerichteten
Anstößen, von denen mindestens die Anstöße einer Seite gleichzeitig zum Tragen einer
elektrische Einrichtungen im Innern der Uhr speisenden Stromquelle dienen.
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Um die ungünstige Wirkung von Batteriedämpfen auf das Uhrwerk zu vermeiden-'
und den für die Batterie notwendigen Platz zu sparen und so die Uhr flach gestalten
zu können, est es bereits bekannt, die zum Betrieb der Uhr notwendige Batterie bzw.
Batterien außerhalb des eigentlichen Uhrgehäuses unterzubringen. Zu diesem Zweck
ist in einem an den Anstößen eines Uhrgehäuses befestigten Lederarmband, und zwar
innerhalb zweier an den Kanten vernähter Lederstreifen, ein Raum vorgesehen, in
dem die Batterie untergebracht ist (deutsche Patentschrift 895 879, französische
Patentschrift 1 137 844).
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Bei dieser Unterbringung der Batterie im Lederarmband ist es ungünstig,
daß ein festes Gehäuse in einer biegsamen Lederhülle eingeschlossen ist, da sich
nach einiger Zeit dieses Gehäuse durch die Lederhülle hindurchdrückt und so das
Lederarmband unansehnlich erscheinen läßt. Außerdem ist es, besonders wenn mehrere
Batterien hintereinander im Armband untergebracht sind, unvermeidlich, daß dieses
Lederarmband sehr dick ist. Derartige Armbänder sind bei den modernen, verhältnismäßig
flachen Uhren aus ästhetischen Gründen nicht zu verwenden. Außerdem wirken die gegebenenfalls
aus der Batterie austretenden Dämpfe auf die organischen Teile des Lederarmbandes
derart schädlich ein, daß das Lederarmband nur eine verhältnismäßig kurze Lebensdauer
hat. Ferner ist es bei dem überaus biegsamen Lederarmband schwierig, die Verbindungsleitungen
zwischen der Batterie und den elektrischen, im Uhrgehäuse untergebrachten Teilen
einwandfrei so anzubringen, daß sie den häufigen Biegungen, denen das Armband ausgesetzt
ist, standhalten.
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Soweit nach einer Vorveröffentlichung die Batterie in den Anstößen
selbst untergebracht werden soll, ist eine solche Konstruktion nur bei außerordentlich
kleinen Batterien möglich, mit denen eine Uhr nur über ganz kurze Zeiträume gespeist
werden könnte (schweizerische Patentschrift 295 136).
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Um die Nachteile dieser bekannten Konstruktionen zu vermeiden, ist
bei einer Armbanduhr mit zum Befestigen eines Armbandes eingerichteten Anstößen,
von denen mindestens die Anstöße einer Seite gleichzeitig zum Tragen einer elektrische
Einrichtungen im Innern der Uhr speisenden Stromquelle dienen, gemäß der Erfindung
eine Anordnung getroffen, die gekennzeichnet ist durch die Verwendung bei Uhren
mit zwischen den Anstößen des Uhrgehäuses und dem Uhrarmband angeordneten Zwischen-
bzw. Anschlußstücken, die der Oberfläche des Uhrarmbandes angepaßt sind, jedoch
derart abgewandelt, daß mindestens eines dieser Anschlußstücke in Löchern der Anstöße
mit Lagerstiften schwenkbar gelagert ist und einen mit einer isolierten biegsamen
Leitung zum Uhrwerk verbundenen und derart verschließbaren Aufnahmeraum für die
Stromquelle bzw. die Stromquellen aufweist, daß einerseits das Armband ohne Stromunterbrechung
gelöst bzw. ganz ausgewechselt werden kann, wobei ebenso wie im Betrieb der Verschlußteil
die Stromquelle in sicherer Stromberührung zu halten geeignet ist, andererseits
die Stromquelle ohne Abnahme des Anschlußstückes von der Uhr nach Lösung des Verschlußteiles
ausgewechselt werden kann. Ein derartiges Anschlußstück kann die Batterie sicher
aufnehmen, ohne daß eine Beschädigung des Anschlußstückes eintritt, da dieses feste
Anschlußstück aus entsprechendem unorganischem, z. B. auch metallischem Material
hergestellt werden kann. Durch die Anpassung der Anschlußstücke an das Armband ist
dieses Anschlußstück als solches überhaupt nicht erkennbar. Ferner ist es nun möglich,
die Verbindungsleitungen von der Stromquelle zur Uhr sicher und dauerhaft anzuordnen.
Außerdem ist die Stromquelle im Gehäuse des Anschlußteiles unter Federspannung festgehalten
und kann aus dem Gehäuse durch Abnehmen des Verschlüßteiles zum Auswechseln oder
Laden leicht entnommen werden.
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Zur Verbindung der im Anschlußstück vorgesehenen Energiequelle mit
den in der Armbanduhr angeordneten elektrischen Einrichtungen, z. B. dem elektrischen
Antrieb, ist eine isolierte, biegsame Leitung vorgesehen. Der zweite Pol der Energiequelle
wird dann z. B. mit dem Antriebselement der Uhr über Masse verbunden. Zum Schutz
kann dabei die bieg-
Same Leitung noch in ein'erti- besonderen Schutzrohr
untergebracht sein, das aus dem Anschlußstück herausragt und in die Öffnung des
Uhrgehäuses eingeführt werden kann. Dabei- ist -zweckmädig die Einführung der Leitung
gegen_das Uhrgehäuse abgedichtet. Dies kann durch besondere Abdichtmittel geschehen,
doch genügt es in vielen Fällen; wenn das Loch. des Uhrgehäuses deriDurchmesser
der isolierten Verbindungsleitung öder - dein Durchmesser des Schutzrohres entsprechend
°angepaßt ist, so daß zum Anschluß der Energiequelle- lediglich die betreffende
Leitung oder das Schutzrohr in das Uhrgehäuse eingeführt zu werden braucht: Am freien
Ende des Anschlußstückes können beliebige Mittel vorgesehen sein, um dieses Ende
mit einem Ende des Armbandes zu verbinden. Beispielsweise kann es mit Hilfe von-
Anstößen geschehen, oder es können auch am Anschlußstück bzw. am Armband besonders
zusammenpassende Befestigungsmittel, beispielsweise je eine Befestigungsplatte,
vorgesehen sein, die beispielsweise durch Schrauben miteinander verbunden werden
können. Die Anschlußmittel zum Anschluß des Uhrenarmbandes werden zweckmäßig dazu
benutzt, um den Gehäusedeckel in seiner Lage zu sichern.
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Das Anschlußgehäuse ist mit seiner Oberfläche so ausgebildet, daß
es ungefähr der äußeren Form des Armbandes entspricht., Gegebenenfalls kann das
ganze Anschlußgehäuse aus Metall oder auch aus Kunststoff sein. Im letzteren Fall
kann das Anschlußgehäuse noch einen besonderen metallischen tlberzug aufweisen.
Falls das Anschlußgehäuse aus Kunststoff hergestellt ist, kann gegebenenfalls das
Schutzrohr mit diesem Gehäuse einteilig sein.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 eine schaubildliche Ansicht einer Armbanduhr mit einem Anschlußstück
und einem offenen Armband, wobei ein Teil des Anschlußgehäuses weggebrochen ist,
Fig.2 einen Schnitt durch das Anschlußstück in Verbindung mit einer teilweise aufgebrochenen
Uhr, die nur mit ihrem rechten Teil dargestellt ist.
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Eine in Fig. 1 als Ganzes mit 10 bezeichnete Armbanduhr weist
an gegenüberliegenden Seiten je zwei Anstöße 11 und 12 auf. An den Anstößen 11 ist
in an sich bekannter Weise ein als Ganzes mit 13 bezeichnetes Armband befestigt,
und an den Anstößen 12 ist ein als Ganzes mit 15 bezeichnetes Anschlußstück angeordnet,
auf dessen Konstruktion und Befestigung im Zusammenhang mit Fig. 2 des näheren eingegangen
werden soll.
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Das Anschlußstück weist ein Anschlußgehäuse 20 auf, das eine Befestigungsplatte
21 besitzt. Die Befestigung des Anschlußstückes 15 an der Armbanduhr 10 geschieht
dadurch, daß zwei am Anschlußgehäuse 20 angebrachte Stifte 48, von
denen in den Abbildungen nur einer dargestellt ist, in die an den Anstößen 12 vorgesehenen
Löcher eingreifen.
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Das Gehäuse 20 ist mit Hilfe eines Deckels 22 verschlossen,
der mit seinem einen Rand 25 in einen Schlitz des Gehäuses eingreift und mit seinem
gegenüberliegenden Rand 26 die Befestigungsplatte 21 übergreift. In der Befestigungsplatte
und im Deckel sind eine Anzahl von Löchern 27 vorgesehen, und es kann nun mit Hilfe
von in diesen Löchern eingesetzten Schrauben diese Befestigungsplatte mit einer
entsprechenden Befestigungsplatte 30 des Armbandes 13 fest verbunden werden. Diese
Art der Befestigung ist in Fig. 2 strichpunktiert angedeutet. Im Innern des Raumes
32 ist eine Energiequelle, beispielsweise in Form eines Akkumulators 33, angeordnet,
gegen dessen einen Pol beispielsweise der Deckel 22 mit einer Einbuchtung 35 anliegt
und dessen anderer Pol gegen eine Kontaktplatte 36 angepreßt ist, die gegenüber
dem Ansatzgehäuse durch einen Isolierbelag 38 abgedichtet ist. An der Kontaktplatte
36 ist eine Leitung 40, beispielsweise durch Anlöten, befestigt, die zu einem Anschlußstück
41 des elektrischen Antriebes der Armbanduhr 10 führt. Diese Leitung 40 ist durch
eine Umhüllung 42 isoliert, und außerdem ist noch ein Schutzrohr 44 vorgesehen,
das aus dem Anschlußgehäuse 20 herausragt und in eine entsprechende Öffnung
des Uhrgehäuses 45 so eindringt, daß diese Öffnung abgedichtet ist.
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Durch einen federnd ausgebildeten Deckel kann erreicht werden, daß
die Stromquelle ohne Spiel im Anschlußgehäuse angeordnet ist. Im Fall der Verwendung
eines Kunststoffgehäuses ist es gegebenenfalls notwendig, beide Pole der Stromquelle
mit der Uhr durch Leitungen zu verbinden. Der Gehäuseboden 35 kann zum Gasaustritt
perforiert sein.