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Verschluß-Schnall-- für SicherheitsgÜrtel Die Erfindung betrifft eine
Verschluß-Schnalle für Sicherheitsgürtel zur Verwendung in Fahrzeugen aller Art,
insbesondere in Kraftfahrzeugen und Flugzeugen. Daneben erscheint die Verwendung
dieses Verschlusses auch für die Gurte von Fallschirmspringerausrüstungen sinnvoll.
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Zur Erhöhung der Sicherheit der von schnellen Fahrzeugen aller Art
beförderten Personen werden schon seit vielen Jahren Sicherheitsgurte verwendet,
mit denen die beförderten Personen derart an ihren Sitzen befestigt sind, daß bei
plötzlichen Richtungs-oder Geschwindigkeitsänderungen, beispielsweise beim Kunstflug,
vor allem aber bei Verkehrsunfällen, Verletzungen durch Aufschlagen dieser Personen
an die Innenwände der Fahrzeuge bzw. durch Herausschleudern aus den Fahrzeugen vermieden
werden sollen. Zur sicheren Befestigung der beförderten Personen sind im allgemeinen
mehr als zwei Gurte erforderlich, die durch Verschluß-Schnallen miteinander verbunden
werden. Im Laufe der Zeit wurden diese Verschlüsse immer weiter verbessert, so daß
das Problem der schnellen und sicheren Befestigung der beförderten Personen an die
Sitze der Fahrzeuge als gelöst betrachtet werden kann.
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Anders liegen die Dinge jedoch, wenn nach einem Verkehrsunfall eine
neue Gefährdung der beförderten Personen, beispielsweise durch Feuer, Explosion
oder Wassereinbruch eintritt und es darauf ankommt, das Fahrzeug möglichst schnell
zu verlassen. In derartigen Fällen hat es sich oft erwiesen, daß die besagten Verschlüsse
nicht mit der erforderlichen Leichtigkeit und Schnelligkeit gelöst werden konnten,
so daß oft erhebliche Verluste an Menschenleben zu beklagen waren, die den eigentlichen
Verkehrsunfall dank der Befestigung durch die Sicherheitsgurte gut überstanden hatten.
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Die gleichen Schwierigkeiten treten bei der Befestigung der Fallschirmspringer
auf, bei denen es bekanntlich wesentlich darauf ankommt, die Verbindung zwischen
Fallschirm und Fallschirmspringer im Augenblick der Landung unter allen Umständen
schnell und sicher lösen zu können, da eine Verzögerung der Funktion oder gar ein
Versagen des Lösemechanismus den Tod des Fallschirmspringers bedeuten kann. Bisher
wurde meistens nur eine lösbare Verbindung zwischen dem Fallschirm und diesen Gurten,
die auch nach der Landung am Fallschirmspringer befestigt bleiben, vorgesehen, was
insbesondere bei Landungen im unwegsamen Gelände oder auf Wasser nachteilig ist.
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Um diese Nachteile und Gefahren zu vermeiden, sind eine Reihe von
Verschluß-Schnallen konstruiert worden, die ein schnelles Lösen erlauben, weil sie
mit einer federbelasteten Verriegelungsvorrichtung zum gleichzeitigen Lösen und
Hinwegschleudem sämtlicher zusammengehaltener Gurte versehen sind. Bei solchen Verschluß-Schnallen
für mehrere Gurte werden beispielsweise die einzelnen Gurtenden je auf einen
gesonderten, unter der Wirkung einer Schraubenfeder befindlichen Zapfendorn unter
überwindung der Federkraft aufgeschoben und durch gemeinsam be-
tätigte Hilfsmittel
festgehalten. Diese Anordnungen sind aber konstruktiv aufwendig und schwer, da sie
aus einer Vielzahl von zum Teil gleichen Elementen Japfendorne, Federn, Verrlegelungssplinten
usw.) bestehen. Das zur gemeinsamen Betätigung aller Verriegelungsmittel erforderliche
Element ist entsprechend groß und somit ebenfalls schwer. Darüber hinaus ist die
Handhabung derartiger Verschlüsse schwierig, da mehrere Gurtenden - bei manchen
Anordnungen fünf und mehr - auf eine entsprechende Anzahl von Zapfendornen
unter Zusammendrücken der darauf befindlichen Federn aufgeschoben und gleichzeitig
befestigt werden müssen.
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Um diese Nachteile völlig zu vermeiden, ist eine Verschluß-Schnalle
für Sicherheitsgürtel zur Verwendung in Fahrzeugen aller Art, insbesondere in Kraftwagen
und Flugzeugen, die gleichzeitig mehrere weitere Gurte (Schulter-, Schenkelgurte)
zusammenhält, welche je an ihrem freien Ende mit einer Lochplatte, Öse od.
dgl. versehen sind, bestehend aus einer mit dem einen Gürtelende verbundenen Grundplatte
mit lotrecht zur Verriegelungsebene stehenden Zapfendorn, auf dem die Lochplatten
aufgesteckt und durch einen in eine Bohrung im. Zapfendom einschiebbaren Splint
gesichert gehalten und durch eine Auslösevorrichtung wieder trennbar sind, erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Zapfendom der
Grundplatte eine
Schraubenfeder aufgeschoben ist und die mit jeweils einem der anderen Gurtenden
verbundenen Lochplatten darauf durch den Splint entgegen der Wirkung der Schraubenfeder
festgehalten sind, derart, daß (beim Lösen des Verschlusses) durch Entfernung des
Splintes aus der Bohrung im Zapfendom die Lochplatten unter der Wirkung der Schraubenfeder
vom Zapfendorn geschleudert werden.
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Der in die Bohrung im Zapfendom einschiebbare Sphnt ist durch einen
bogenförmigen, auf der mit dem anderen Gürtelende verbundenen Lochplatte angelenkten
Hebel betätigbar, der bei geschlossenem Verschluß über dem Zapfendom, den Lochplatten
und dem Splint liegt und der zum öffnen des Verschlusses, vorzugsweise gegen die
Wirkung einer Blattfeder, vom Körper des Sicherheitsgurtträgers weggezogen wird.
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Wenn die das Fortschleudern der Gurtenden bewirkende Schraubenfeder
auf dem Zapfendom vor dem Schließen des Verschlusses und vor dem Aufschieben der
Lochplatten gespannt und in dieser Stellung durch besondere FeststeUmittel festgehalten
ist, wobei diese Feststellmittel erst beim Schließvorgang durch die Verschlußmittel
abgelöst und unwirksam gemacht werden, so erleichtert eine derartige Ausgestaltung
der Verschluß-Schnalle die Handhabung des Verschlusses außerordentlich.
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Die Erfindung wird anschließend an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt Fig. 1 die Ansicht einer mittels der Sicherheitsgürtelanordnung
gesicherten Person, Fig. 2 einen Schnitt durch die Verschluß-Schnalle und Fig.
3 die Schnalle in Draufsicht.
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Die zu sichernde Person ist mittels der Schultergurte 1 und
2, der Schenkelgurte 3 und 4 sowie des Gürtels 5 (Leibgurte) am Sitz
6 befestigt. Die Gurte 1
bis 5 sind je mit einem Ende
mit dem Sitz 6 bzw. dem Fahrzeug verbunden. Die freien Enden der Gurte
1
bis 5 sind mit je einer öse oder Lochplatte la,
2 a,
3 a, 3 b, 4 a, 4 b, 5 a und
5 b versehen und durch eine Verschluß-Schnalle miteinander verbunden.
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Die Verschluß-Schnalle besteht aus einer mit dem einen Gürtelende
5 verbundenen Grundplatte 5 b, auf der ein lotrecht zur Verriegelungsebene
stehender Zapfendorn 1.0 befestigt ist, einer mit dem anderen Gürtelende
5 verbundenen Lochplatte 5 a, auf der ein Hebel
13 schwenkbar gelagert ist, und den mit den übrigen Gurten 1 bis 4
verbundenen Lochplatten. Auf dem Dom 10 ist eine Schraubenfeder
11 aufgeschoben, die zusammengedrückt wird, wenn die Lochplatten
1 a, 2 a, 3 a, 3 b, 4 a, 4 b und 5
a auf den Zapfendom 10 aufgesteckt und durch einen Splint 12 gesichert
werden. Neben dem für die Aufnahme des Domes 10 vorgesehenen Loch weist jeder
der Lochplatten noch eine Ausnehmung 20 zur Befestigung der Gurtenden
1. bis 5 auf.
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Die Handhabung der Anordnung beim Schließen der Schnalle ist folgende:
Nachdem die zu sichernde Person auf dem Sitz 6
Platz genommen hat, wird der
rechte Gürtelteil 5 mit der Grundplatte 5 b vor den Bauch der
Person gebracht und die mit dem anderen Gürtelteil verbundene Lochplatte
5 a über den von der Grundplatte 5 b abstehenden
Zapfendom 10 aufgesteckt. Dabei wird die auf den Dorn aufgeschobene Schraubenfeder
11 zusammengedrückt. Darauf werden die mit den restlichen Gurten verbundenen
Lochplatten la, 2a, 3a,
3 b, 4 a und 4 b auf den
Dom 10 aufgesteckt, wobei die Schraubenfeder 11 weiter zusammengedrückt
wird, so daß der Sicherungssplint12, über der obersten Lochplatte liegend, durch
Betätigen des an der Lochplatte 5 a angelenkten Hebels
13 in die im Dom 10 vorgesehene Bohrung eingeführt werden kann. In
dieser Stellung verhindert der Sicherungssplint 12 ein Abgleiten der Lochplatten
la, 2a usw. vom Dom 10,
so daß alle Gurtenden miteinander verbunden und die
zu sichernde Person am Sitz 6 befestigt ist.
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Zum Lösen des Verschlusses wird der durch einen Bolzen 16 auf
der Lochplatte 5a schwenkbar gelagerte Sicherungshebel 13 betätigt, wodurch
der in einer Ausnehmung dieses Hebels 13 durch einen Bolzen 17 befestigte
Sicherungssplint 12 aus der Ausnehmung im Dom 10 gezogen und die Lochplatten
la, 2 a, 3 a usw. durch die sich entspannende Schraubenfeder
11 vom Dorn 10 geschleudert werden. Eine am Sicherungssplint 12 angeordnete
Feder 15 wird beim Herausziehen des Splintes aus der Ausnehmung im Dom
10 zusanunengedrückt. Diese Feder 15 verhindert ein unbeabsichtigtes
Lösen des Verschlusses.
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Je nach der Dimensionierung der Schraubenfeder 11 werden die
Lochplatten entweder nur vom Dorn 10 gestreift oder mit so großer Gewalt
weggeschleudert, daß die Gurte von der zu sichernden Person wegfliegen und so eine
Behinderung mit Sicherheit ausgeschlossen ist.
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Erwähnenswert ist ferner, daß es auch möglich ist, die Auslösevorrichtung
nur zur schnellen Lösung, z. B. im Gefahrenfall, über den Hebel 13 zu betätigen,
während zum öffnen und Schließen des Sicherheitsgürtels und der weiteren Gurte unter
normalen Bedingungen die einzelnen Lochplatten mit lösbaren Verbindungsmitteln für
den jeweiligen Gurt versehen sind.