DE1151221B - Bodenverschluss fuer eine Zentrifuge mit haengender Schleudertrommel - Google Patents
Bodenverschluss fuer eine Zentrifuge mit haengender SchleudertrommelInfo
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B04—CENTRIFUGAL APPARATUS OR MACHINES FOR CARRYING-OUT PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES
- B04B—CENTRIFUGES
- B04B11/00—Feeding, charging, or discharging bowls
- B04B11/04—Periodical feeding or discharging; Control arrangements therefor
- B04B11/05—Base discharge
Landscapes
- Centrifugal Separators (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Bodenverschluß für eine Zentrifuge mit hängender Schleudertrommel.
Bei den bekannten Zentrifugen dieser Art sind aus einem deformierbaren Körper bestehende
Bodenverschlüsse vorgesehen, durch die der Feststoff aus der Schleudertrommel abgeleitet wird. Diese
Bodenverschlüsse bestehen gewöhnlich aus einem die Auslaßöffnungen abdeckenden kegeligen Trichter,
der an einer auf der Trommelwelle angeordneten, axial verschiebbaren Hülse befestigt ist, zu deren
Verschiebung eine pneumatische oder mechanische Betätigungsvorrichtung vorgesehen ist. Wenn nach
beendigtem Schleudervorgang der abdeckende Trichter in seine Öffnungsstellung gebracht wird, kann der
abgeschleuderte Feststoff mittels einer Austragvorrichtung bekannter Bauart abgelöst werden. Dabei
tritt er durch die Auslaßöffnung im Trommelboden aus.
Es hat sich nun herausgestellt, daß sich bei backenden Feststoffen, wie z. B. Zucker höheren
Reinheitsgrades, Gewölbe zwischen dem abdeckenden Trichter und der inneren Mantelfläche der
Schleudertrommel bzw. dem an der Trommelwand haftenden Feststoff bilden, so daß der Feststoff nicht
völlig durch die Bodenöffnungen entfernt wird.
Es sind auch Bodenverschlüsse bekannt, die aus elastischen Membranen bestehen, welche durch die
Zentrifugalkraft selbsttätig in Abhängigkeit von der Drehzahl in die Öffnungs- oder Schließlage gestellt
werden. Es hat sich aber gezeigt, daß sich bei derartigen Anordnungen leicht ein Feststoffkuchen auf
dem Bodenverschluß festsetzt., so daß bei verringerter Drehzahl oder beim Stillstand der Schleudertrommel
die Schwerkraft nicht genügt, den Verschluß in die Öfmungslage zu bringen, und noch weniger, den
Feststoffkuchen zu zerbrechen. Es ist deshalb notwendig, für das Zerbrechen eines solchen Kuchens
Handwerkszeuge zu verwenden. Dabei kann der aus nachgiebigem Material bestehende Bodenverschluß
leicht zerstört werden.
Die Nachteile dieser bekannten Bodenverschlüsse werden durch die erfindungsgemäße Ausbildung des
Verschlußkörpers und dessen Betätigungsvorrichtung vermieden. Nach der Erfindung besteht der Bodenverschluß
aus einer konischen, in axialer Richtung deformierbaren Membran, deren oberer, zentraler
Teil mit einer auf der Trommelwelle axial verschiebbaren Hülse verbunden ist und deren unterer, äußerer
Teil mit einer Steuervorrichtung derart in Verbindung steht, daß die Membran bei Abwärtsbewegung der
Hülse seitlich expandiert und durch Anpressen an die Oberfläche des Trommelbodens die Auslaßöffnung
Bodenverschluß für eine Zentrifuge
mit hängender Schleudertrommel
mit hängender Schleudertrommel
Anmelder:
Aktiebolaget Landsverk,
Landskrona (Schweden)
Landskrona (Schweden)
Vertreter: Dipl.-Ing. H. Leinweber, Patentanwalt,
München 2, Rosental 7
München 2, Rosental 7
Beanspruchte Priorität:
Schweden vom 24. Juli 1959 (Nr. 6985)
Schweden vom 24. Juli 1959 (Nr. 6985)
Nils Vilhehn Andersson, Landskrona (Schweden),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
verschließt, sich bei Aufwärtsbewegung der Hülse dagegen zusammenzieht und die Auslaßöffnung freigibt.
Bei einer derartigen Anordnung erfolgen also die Bewegungen und Formveränderungen des Bodenverschlusses
zwangläufig, z. B. durch eine pneumatische Vorrichtung, wobei der Verschlußkörper
den Feststoffkuchen leicht zerbricht und ihn wegschleudert.
Weitere Vorteile werden dadurch erreicht, daß der ganze Bodenverschluß oberhalb des Trommelbodens
angeordnet ist beim Öffnen gehoben und beim Schließen gegen den Boden gesenkt wird. Dies ist bei
Schleudertrommeln mit einem steifen, konischen Verschlußkörper an sich bekannt, beim Bodenverschluß
gemäß der Erfindung kommt aber hinzu, daß durch die Wirkung der Steuervorrichtung die Aufwärtsbewegung
der Membran mit einem Zusammenziehen und die Abwärtsbewegung mit einem Expandieren
der Membran verbunden ist. Die Freilegung der Auslaßöffnung wird mithin sowohl durch die Aufwärtsbewegung
als auch durch das Zusammenziehen der Membran bewirkt, wodurch der freie Raum zwisehen
der Membran und der inneren Kante der Auslaßöffnung weiter vergrößert wird, als dies durch eine
einfache Aufwärtsbewegung der Membran möglich wäre. Dadurch wird das Entleeren der Trommel erleichtert,
so daß jede Gewölbebildung zwischen der Membran und der Trommelwand verhindert wird.
Gegenüber den bekannten Bodenverschlüssen mit durch die Fliehkraft betätigten Membranen hat der
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Verschluß gemäß der Erfindung noch den Vorteil, daß sich der äußere Teil der Membran in der Schließlage
gegen die Oberfläche des Trommelbodens anlegt und so einen dichten Abschluß der Auslaßöffnung
sicherstellt, Bei dem auf das Zentrifugieren fol··
genden Entleeren der Schleudertrommel mittels einer Austragvorrichtung wird nämlich in der unteren Stellung
der äußere Bodenteil reingeschabt, so daß keine Feststoffreste zwischen der Membran und dem
Boden liegenbleiben können. Die Abdichtung der Auslaßöffnung wird außerdem durch das Anpressen
der Membran gegen den Boden gesichert.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist an der Hülse" oberhalb des Bodenverschlusses ein
Verteilteller angeordnet, welcher beim Füllen der Schleudertrommel wenigstens einen Teil der Füllmasse
unmittelbar zum Trommelmantel hinablenkt, ohne daß die Füllmasse vorerst den Verschlußkörper
zu berühren braucht.
Die Erfindung ist unter Bezugnahme auf die Zeichnung
näher beschrieben, welche eine mit einem Bodenverschluß nach der Erfindung versehene
Schleudertrommel veranschaulicht.
Fig. 1 zeigt eine lotrechte Ansicht des Bodenverschlusses
nebst benachbarten Teilen der Zentrifuge;
Fig. 2 zeigt in einem größeren Maßstab einen lotrechten
Schnitt durch den Bodenverschluß;
Fig. 3 zeigt eine Drauf sieht auf den Bodenverschluß
und
Fig. 4 einen waagerechten Schnitt durch einen Teil der Membran und ihrer Stützplatten in ausgeklappter
Stellung, während
Fig. 5 diesen Teil der Membran in zusammengeklappter Stellung zeigt;
Fig. 6 zeigt im axialen Schnitt eine andere Ausführungsform der Membran.
Die Schleudertrommel 1 ist mit der Trommelwelle 2 und mit dem Antriebmotor 3 in einem Rahmen
aufgehängt, der aus einem auf Füßen 4 angeordneten Träger 5 besteht. Der Trommelmantel ist durchlöchert
und auf seiner Innenseite mit einem Filtertuch 6 belegt. Er weist einen oberen Trommelrand
auf, unter welchem eine nicht dargestellte Austragvorrichtung eingeführt werden kann, um den nach
dem Schleudern auf dem Filtertuch in Form eines Zylinders 8 angesetzten Feststoff auszuschaben. Im
Trommelboden 9 sind Austrittöffnungen 10 konzentrisch um die Trommelachse angeordnet, durch
welche der ausgeschabte Feststoff aus der Schleudertrommel 1 hinabfallen kann.
Diese Öffnungen können mittels des Bodenverschlusses
in Form einer Membran 14 abgeschlossen werden, welche von einer mit der Trommelwelle 2
umlaufenden Hülseil getragen wird, die oben mit einem Flansch 12 und unten mit einem an ihr fest
angeordneten Kegel 13 versehen ist, in welchem die Membran 14 befestigt ist. Die Hülse 11 wird von
einer gegen den Flansch 12 anliegenden Rolle 16 getragen, die an einem Arm 15 gelagert ist, dem von
einem Druckzylinder 17 axiale Bewegungen aufgezwungen werden können, so daß die Hülse 11 mit
dem Kegel 13 in die in Fig. 1 mit strichpunktierten Linien angegebene Stellung gehoben wird.
Wie aus Fig. 3 bis 6 zu ersehen ist, besteht die Membran 14 aus einer biegsamen kreisförmigen
Scheibe, vorzugsweise aus Gummi, welche durch eine Anzahl radialer Streben 19 gestützt wird, die teils bei
18 mit dem Kegel 13 und teils mit einem auf der Trommelwelle 2 gleitbar angeordneten Ring 24 durch
Hebel 20 gelenkig verbunden sind. Die Membran ist ferner an ihrer Oberseite durch radial angeordnete
Stützplatten 21 versteift, die an den entsprechenden Streben 19- festgenietet sind und eine hohlrande
Unterseite aufweisen.
In der in Fig. 2 gezeigten Schließstellung hat die Membran eine schwach kegelige Form und einen
derart großen Durchmesser, daß die Austrittsöffnungen 10 gänzlich abdeckt. Wenn die Hülse 11 angehoben
wird, wird die Membran zusammengezogen, so daß die Teile 19, 20 und 21 ihre mit strichpunktierten
Linien gezeigten Stellungen einnehmen. Dabei werden die zwischen den Stützplatten 21 liegenden
Teile der Membran in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise gefaltet, indem die hohlrunde Gestalt der Stützplatten
den zwischenliegenden Teilen eine Neigung zum Einwärtsbiegen beibringt. In ihrer zusammengeklappten
Stellung hat die Membran einen derart kleinen Durchmesser, daß der Feststoff ohne Gefahr
einer Gewölbebildung durch die Austrittöffnungen 10 austreten kann.
Eine andere Ausführung der Membran und ihrer zugehörigen Teile ist in Fig. 6 gezeigt. Bei dieser
Ausführung ist der äußere Teil der Membran 22 doppelt gefaltet und mittels federnder Einlagen, z. B.
Stahldrähten, versteift, so daß die Membran in geschlossener Stellung gegen den inneren Kantenteil
des Trommelbodens 9 anliegt und ihn abdichtet, während sie in der Öffnungsstellung die mit strichpunktierten
Linien angegebene Lage einnimmt.
Wie in Fig. 1 gezeigt, kann der Bodenverschluß mit einem an der Hülse 11 angeordneten Verteilteller
23 versehen sein, welcher beim Füllen der Schleudertrommel das Schleudergut gegen den Tronunelmantel
wirft, so daß es nicht mit der Membran 14 in Berührung kommt. Diese Anordnung ist besonders vorteilhaft
bei Schleudergütern, deren Verteilung längs dem Trommelmantel Schwierigkeiten bereitet.
Claims (4)
1. Bodenverschluß für eine Zentrifuge mit hängender Schleudertrommel zum Schließen einer
zentralen Auslaßöffnung, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenverschluß aus einer konischen, in
axialer Richtung deformierbaren Membran (14) besteht, deren oberer, zentraler Teil (13) mit einer
auf der Trommelwelle axial verschiebbaren Hülse (11) verbunden ist und deren unterer, äußerer
Teil mit einer Steuervorrichtung derart in Verbindung steht, daß die Membran (14) beim Abwärtsbewegen
der Hülse (11) seitlich expandiert und durch Anpressen an die Oberfläche des Trommelbodens die Auslaßöffnung verschließt,
sich beim Aufwärtsbewegen der Hülse dagegen zusammenzieht und die Auslaßöffnung freigibt.
2. Bodenverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuervorrichtung aus
einem auf der Trommelwelle (2) gleitbaren Ring (24) und einem den Ring mit der Membran (14)
verbindenden Gelenksystem (20, 21) besteht.
3. Bodenverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Membran (14) versteifende
Einlagen vorgesehen sind, durch die ihr äußerer Teil beim Aufwärtsbewegen der Hülse (11)
doppelt gefaltet und in der Schließbewegung mit dem gefalteten Teil an den Trommelboden angepreßt
wird.
4. Bodenverschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Hülse (11) ein kegeliger Verteilteller
(23) angeordnet ist, durch den das Schleudergut an die Trommelwand geworfen wird.
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 634 021, 863 925,
027 139.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (1)
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