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Verfahren und Vorrichtung zum Errichten eines Bauwerks im Wasser Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Errichten eines Bauwerks
im Wasser, insbesondere eines Leuchtturms, Brückenpfeilers, Wellenbrechers od. dgl.,
das aus mehreren in lotrechter Richtung teleskopartig ineinandergreifenden konzentrischen
hohlen Bauteilen besteht, von denen mindestens einer mit einem Deckel oder einem
Boden versehen ist. Die hohlen Bauteile werden in zusammengeschobenem Zustand schwimmend
transportiert und durch Fluten oder Einblasen von Druckluft gegeneinander in ihre
endgültige Lage verschoben, in welcher der untere Bauteil auf der Gewässersohle
aufsteht und der obere bzw. der untere Rand zweier benachbarter Bauteile einander
überlappen, wobei die Bauteile anschließend aneinander befestigt werden.
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Derartige Verfahren und Vorrichtungen sind bereits bekannt. Sie werden
in erster Linie angewandt, wenn die Errichtung des Bauwerks möglichst rasch vonstatten
gehen soll, ferner auch an Bauplätzen, die verhältnismäßig weit vom Festland oder
Ufer entfernt liegen oder einer starken Strömung und einem hohen Seegang und unsicheren
Witterungsverhältnissen ausgesetzt sein können. Bei einem bisher bekannten Verfahren
der eingangs geschilderten Art werden die hohlen Bauteile von der Wasseroberfläche
derart verschieden weit abgesenkt, so daß sich noch eine überlappung der benachbarten
Bauteile ergibt und der am weistesten abzusenkende Bauteil auf der Gewässersohle
aufsteht. Das Absinken der Hohlkörper geschieht dabei auf Grund ihres eigenen Gewichts
bzw. eines am letzten Hohlkörper angeordneten Fundaments oder aber durch Einfüllen
von Beton, Sand od. dgl. in den Innenraum der Hohlkörper.
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Bei diesem bekannten Verfahren ist das Aufsetzen des untersten Hohlkörpers
genau an der vorgesehenen Stelle der Gewässersohle insbesondere bei größerem Seegang
oder stärkerer Strömung zum Teil schwierig, da das gesamte Aggregat während des
Absenkens der Hohlkörper derart hoch schwimmen muß, daß wenigstens ein Teil des
Aggregats sich ständig oberhalb der Wasseroberfläche befindet. Das mehr oder weniger
tiefe Absenken der Hohlkörper durch Einfüllen von Beton, Sand oder anderen Füllmaterialien
erfordert verhältnismäßig viel Zeit, während der es notwendig ist, den sich oberhalb
der Wasseroberfläche befindenden Teil des Aggregats bis zum Aufsetzen des untersten
Hohlköpers genau über derjenigen Stelle der Wassersohle zu halten, auf der das Bauwerk
errichtet werden soll. Dies bedarf vor allem bei Strömung oder starkem Seegang meist
komplizierter Einrichtungen zum Festhalten des Aggregats an der gewünschten Stelle.
Ferner müssen die Schwimmkörper außerordentlich große Abmessungen enthalten, um
die gewünschte Schwimmfähigkeit des gesamten Aggregats trotz Einfüllens von Beton,
Sand od. dgl. in die Hohlkörper aufrechterhalten zu können.
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Ziel der Erfindung ist ein Verfahren und eine Vorrichtung, welche
eine absolut genaue Gründung des Bauwerks an der vorgesehenen Stelle ohne besondere
komplizierte Einrichtungen zum Festhalten des Aggregats an der gewünschten Stelle
ermöglicht und bei welcher Schwimmkörper großer Abmessungen überflüssig sind. Dies
wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß die hohlen Bauteile zunächst in zusammengeschobenem
Zustand gemeinsam auf die Gewässersohle abgesenkt werden und anschließend mindestens
einer der Bauteile durch Ausnutzung seines Auftriebes oder mit Hilfe von Druckluft
nach oben verschoben wird. Das Absenken der Hohlkörper im zusammengeschobenen Zustand
kann außerordentlich schnell erfolgen, beispielsweise durch Einströmenlassen von
Wasser in einen oder mehrere Hohlkörper, so daß nur während einer relativ kurzen
Zeit das teleskopartige Aggregat genau über derjenigen Stelle der Gewässersohle
gehalten werden muß, auf der das Bauwerk errichtet werden soll. Daher ist das erfindungsgemäße
Verfahren auch bei stärkerer Strömung und starkem Seegang ohne Schwierigkeiten und
ohne komplizierte Einrichtungen zum Festhalten des Aggregats durchführbar.
Durch
Einlassen von Wasser in einen oder mehrere Hohlkörper bzw. durch Hinauspumpen oder
Hinausdrücken von Wasser mit Hilfe von Druckluft läßt sich der Auftrieb und damit
die gewünschte Höhenlage der Hohlkörper mit gegenseitiger überlappung in einfachster
Weise regeln, worauf eine Befestigung der Hohlkörper aneinander vorgenommen werden
kann.
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Die Möglichkeit, durch Hinauspumpen oder Hinausdrücken von Wasser
mit Hilfe von Druckluft aus Schwimmkästen ein Hochschwimmen bzw. Hochsteigen von
Senkkörpern oder Senkaggregaten zu erreichen, ist bereits bekannt, jedoch nicht
bei teleskopartigen Aggregaten, von welchen das erfindungsgemäße Verfahren ausgeht.
Die Schwimmkästen dienen in dem bekannten Fall lediglich zum vollständigen Absenken
eines Senkgerüstes bzw. des Senkaggregats oder zum Anheben desselben, um es anschließend
an eine andere Stelle schleppen zu können.
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Es ist aber auch ein Verfahren zur Herstellung von Baukörpern im Wasser
bekannt, bei welchem zwei ineinandergeschobene Hohlkörper zusammen abgesenkt werden,
worauf der äußere Hohlkörper von dem inneren gelöst und zum Emporsteigen gebracht
wird, während der innere Hohlkörper am Wassergrund verbleibt. Bei diesem bekannten
Verfahren bildet jedoch der innere Hohlkörper allein den eigentlichen Baukörper,
während der äußere Hohlkörper ausschließlich als Schwimmkörper fungiert und nach
dem Absinken des Baukörpers entfernt wird. Dieses Verfahren ist daher nur für geringere
Wassertiefen brauchbar, da es kein teleskopartiges Aggregat verwendet.
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Bei dem Verfahren gemäß der Erfindung können die hohlen Bauteile an
der Einbaustelle abgesenkt werden. Sie können aber auch schon nach dem Stapellauf
abgesenkt, in ihre endgültige Lage zueinander gebracht und aneinander befestigt
und anschließend an die Einbaustelle geschleppt werden. Zum Anheben mindestens eines
nicht auf der Gewässersohle aufstehenden Bauteils wird zweckmäßig ein Schwimmkörper
verwendet, der nach dem Verbinden der Bauteile entfernt wird. Es können zwei oder
mehrere Bauteile als derartige Schwimmkörper ausgebildet sein.
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Weitere Einzelheiten. und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
den Patentansprüchen in Zusammenhang mit der folgenden Beschreibung der in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiele einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
gemäß der Erfindung und deren Anwendungsweise. Es zeigen Fig. 1 bis 8 Schnitte durch
aus drei teleskopisch ineinandergeschobenen konzentrischen hohlen Bauteilen gebildete
verschiedene Ausführungsformen des Aggregats zur Durchführung des Verfahrens, Fig.
9 bis 11 Schnitte durch eine aus zwei hohlen Bauteilen gebildete Ausführungsform
in den verschiedenen Stufen des Verfahrens, Fig. 12 und 13 ebenfalls im Schnitt
eine weitere Ausführungsform eines aus zwei Bauteilen bestehenden Aggregats in zwei
verschiedenen Stufen des Verfahrens, Fig. 14 bis 18 fünf verschiedene Stufen des
Verfahrens zur Herstellung eines aus vier hohlen Bauteilen gebildeten Leuchtturms,
Fig. 19 bis 21 im vertikalen bzw. im horizontalen Schnitt eine weitere Ausführungsform
eines nach der Erfindung hergestellten Leuchtturms in zwei verschiedenen Herstellungsstufen,
Fig. 22 bis 24 im Schnitt ein aus zwei hohlen Bauteilen bestehendes Aggregat einer
weiteren Ausführungsform in drei Verfahrensstufen und Fig. 25 bis 28 eine weitere
Ausführungsform eines Aggregats mit zwei hohlen Bauteilen in vier verschiedenen
Stufen des Verfahrens.
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Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform einer zur Durchführung
des Verfahrens dienenden Vorrichtung besteht aus drei kastenförmigen, oben offenen
Bauteilen 30, 32, 34, die in ineinandergeschobenem Zustand dargestellt sind. Bei
der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform sind nur zwei derartige, oben offene
Kastenbauteile 30 und 32 vorgesehen, während der außenliegende hohle Bauteil
38 aus einem oben und unten offenen Rohr besteht. Bei der Ausführungsform
in Fig.3 ist nur der innere Bauteil 30 als oben offener Senkkasten ausgebildet,
während die beiden äußeren Bauteile 36 und 38 aus oben und unten offenen Rohren
bestehen. Diese Ausführungsformen können nur dann verwendet werden, wenn der obere
Bereich des beim Absenken am weitesten oben verbleibenden Bauteils nicht unter die
Wasseroberfläche gelangt.
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Bei den Ausführungsformen gemäß Fig.4 und 6 kann die Vorrichtung ganz
unter Wasser abgesenkt werden, da der beim Absenken am weitesten oben verbleibende
Bauteil 40 oben geschlossen ist. Die Ausführungsform nach Fig.4 weist außerdem zwei
konzentrische hohle Bauteile 32 und 34 in Form von oben offenen Senkkästen auf,
die Ausführungsform gemäß Fig. 5 nur ein als Senkkasten 32 ausgebildetes Bauteil
und ein von einem oben und unten offenen Rohr 38 gebildetes äußeres Bauteil und
die Ausführungsform gemäß Fig. 6 zwei als oben und unten offene Rohre ausgebildete
Bauteile 36 und 38.
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In Fig.7 und 8 sind Ausführungsbeispiele dargestellt, bei welchen
allein die mittleren hohlen Bauteile aus oben und unten offenen Rohren 36 bestehen,
während die inneren und äußeren Bauteile aus oben bzw. unten offenen Senkkästen
30, 34 bzw. 40 bestehen.
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Die Bauteile sind teilweise durch lösbare Kupplungsglieder 42, 44
miteinander verbunden. Zum Heben der Bauteile wird der Auftrieb der Senkkästen ausgenutzt,
der sich durch Zufuhr bzw. Entnahme oder Verdrängung, beispielsweise von Wasser,
sehr genau regeln läßt.
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Mit dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel eines zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens dienenden Aggregats aus drei hohlen Bauteilen wird
wie folgt die Errichtung eines Bauwerks im Wasser durchgeführt: Die drei hohlen
Bauteile 30, 32 und 34 werden in dem in Fig. 1 gezeigten zusammengeschobenen Zustand
gemeinsam abgesenkt und dabei auf diejenige Stelle der Gewässersohle aufgesetzt,
auf welcher das Bauwerk errichtet werden soll. Anschließend wird Wasser zunächst
in den Raum zwischen dem Außenkasten 34 und dem Zwischenkasten 32 eingepumpt, wodurch
letzterer zusammen mit dem Innenkasten 30 entsprechend weit emporsteigt. Falls erforderlich,
kann er auch mit Hilfe von mechanischen, hydraulischen oder pneumatischen Hebevorrichtungen
noch weiter angehoben werden. Als Hebevorrichtungen kommen hierbei z. B. sogenannte
Gleitformhebevorrichtungen in Betracht, die auch beim hydrostatischen
Anheben
mitwirken können, um die hohlen Bauteile teleskopisch aneinanderzuführen. Wenn der
Zwischenkasten 32 die gewünschte Höhe erreicht hat, wird er am Außenkasten vorzugsweise
durch Gießen befestigt. Anschließend wird der Raum zwischen dem Innenkasten 30 und
dem Zwischenkasten 32 mit Wasser gefüllt und der Innenkasten allein dadurch oder
unter Mitwirkung von besonderen Hebevorrichtungen zum Ansteigen auf die gewünschte
Höhe gebracht, worauf er am Zwischenkasten befestigt wird. Dasselbe Verfahren läßt
sich auch bei dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel anwenden, wobei lediglich
der Innenkasten 40 durch Einblasen von Luft durch das Rohr 50 gegenüber dem Zwischenkasten
32 emporgehoben wird.
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Bei den Ausführungsformen nach Fig. 2, 3, 5 und 6 wird dagegen zunächst
nach dem gemeinsamen Absenken der hohlen Bauteile in zusammengeschobenem Zustand
der untere Rand des Außenrohres 38 gegenüber der Wassersohle abgedichtet, worauf
Wasser in dieses Rohr eingepumpt wird. Dadurch wird bei den Ausführungsformen gemäß
Fig.2 und 5 der aus einem Senkkasten bestehende mittlere Bauteil 32 zum Aufsteigen
gebracht, nachdem die Kupplungsglieder 44 gelöst worden sind. Dieser mittlere Bauteil
wird sodann in der gewünschten Höhe am äußeren Bauteil 38 befestigt, worauf der
von ihm mitgehobene innere Bauteil 30 bzw. 40 durch Einfüllen von Wasser zwischen
den mittleren und den inneren Bauteil bzw. durch Einblasen von Druckluft zwischen
diese beiden Bauteile weiter angehoben wird.
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Bei den Ausführungsformen gemäß Fig. 3, 6; 7 und 8 wird der mittlere,
aus einem Rohr 36 bestehende Bauteil nach dem gemeinsamen Absenken zusammen mit
dem inneren kastenförmigen Bauteil 30 bzw. 40 durch Einfüllen von Wasser bzw. Druckluft
in den diese Bauteile aufnehmenden Innenraum des äußeren Bauteils 34 bzw. 38 gehoben,
nachdem die Kupplungsglieder 44 gelöst sind. Hierauf kann der Innenkasten 30 bzw.
40 ebenfalls durch Einfüllen von Wasser oder Druckluft seinerseits gegenüber dem
mittleren Bauteil in die gewünschte Lage zum Emporsteigen gebracht werden.
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Die in Fig. 9 bis 11 dargestellte Ausführungsform besteht aus einem
äußeren rohrförmigen Bauteil 48 und einem kastenförmig ausgebildeten Bauteil 46,
welcher unten offen ist. An diesem kastenförmigen Bauteil ist eine Luftleitung 50
angeschlossen. Ferner wird er von einem Füllrohr 54 durchsetzt, das zum Einfüllen
von Füllmaterial, wie Schotter, Makadam, Seesand u. dgl., dient, um die Hohlräume
des Bauwerks zwecks Erhöhung der Standfestigkeit ganz ausfüllen zu können.
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Fig. 9 zeigt die Ausführungsform vor dem gemeinsamen Absenken der
Bauteile, Fig. 10 nach dem Absinken und Fig.11 nach Fertigstellung des Bauwerks.
Die Fertigstellung des Bauwerks nach dem Absenken der Bauteile und dem Verankern
des äußeren Bauteils 48 an der Gewässersohle 56 erfolgt durch Hochdrücken des inneren
Bauteils 46 infolge Einlassens von Druckluft in den Innenraum 52 dieses Bauteils
und durch Befestigung desselben in der gewünschten Höhenlage infolge Einfüllens
von Gießmaterial durch das Füllrohr 54 in den Innenraum des äußeren Bauteils 48
sowie in den Zwischenraum zwischen diesem Bauteil und dem inneren Bauteil 46.
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Fig. 12 und 13 zeigen eine ähnliche Ausführungsform in zwei verschiedenen
Baustufen, die nicht mit einem Füllrohr zum Einfüllen von Füllmaterial in den Hohlraum
des Bauwerks ausgestattet ist. Die Befestigung des inneren Bauteils 46 am äußeren
Bauteil 48 wird durch Ausgießen des Zwischenraums ' zwischen diesen beiden Bauteilen
vorgenommen. Es kann unter Umständen auch zweckmäßig sein, das Bauwerk an einem
provisorischen Aufstellplatz bis zu der in Fig. 13 dargestellten Verfahrensstufe
herzustellen und anschließend durch Einblasen von Druckluft durch die Leitung 50
in diesem Zustand von dem Aufstellplatz abzuheben, zum Bauplatz zu schleppen und
dort abzusenken. Dieses Verfahren kann dann zweckmäßig sein, wenn es dadurch möglich
wird, das Bauwerk in seichtem Wasser vorzufertigen.
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Der in Fig. 14 bis 18 im Schnitt und in Ansicht dargestellte Leuchtturm
besteht aus vier teleskopisch ineinander verschiebbaren hohlen Bauteilen, und zwar
aus einem inneren kastenförmigen Bauteil 58,
einem als Rohr ausgebildeten
äußeren Bauteil 64 und zwei ebenfalls als Rohre ausgebildeten Zwischenbauteilen
60 und 62. Der Innenkasten 58 ist zur Aufnahme von Wohnräumen, Maschinenräumen od.
dgl. bestimmt. Vor dem Hinausschleppen des Aggregats zum Bauplatz wird dieser Innenkasten
hinsichtlich seiner endgültigen Ausgestaltung einschließlich Einrichtung und Installation
soweit als möglich fertiggestellt. Die Ausgestaltung dieser Ausführungsform entspricht
etwa derjenigen gemäß Fig.3 mit Ausnahme des zweiten Zwischenrohres als zusätzliches
Bauteil. Nach dem Schleppen des Aggregats in zusammengeschobenem Zustand zur Baustelle
und dessen Absenken auf die Gewässersohle wird der äußere Bauteil 64 an der Gewässersohle
beispielsweise durch Beton und Steinschrauben od. dgl. befestigt und an seinem unteren
Rand gegenüber der Sohle abgedichtet.
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In der ersten Hebestufe steigt durch Einblasen von Luft in das äußere
Rohr 64 der innere kastenförmige Bauteil 58 mit den beiden Zwischenbauteilen 60
und 62 in die in Fig. 15 dargestellte Lage, worauf der äußere Zwischenbauteil
62 an der Innenseite des äußeren rohrförmigen Bauteils 64 mittels Gießmaterial
befestigt wird. Zwischen den Zwischenbauteilen 60, 62 ist ein verschiebbarer Blechzylinder
66 vorgesehen, der nach der ersten Hebestufe bis zur Gewässersohle abgesenkt wird
und eine Schalungswand für das einzubringende Gießmaterial bildet, das aus gestampftem
Schotter oder Makadam bestehen kann. Gleichzeitig wird Schotter, Makadam, Seesand
oder ein anderes Füllmaterial in den Raum unterhalb der Bauteile 58 und 60, z. B.
durch ein oder mehrere Füllrohre entsprechend dem Rohr 54 in den Fig. 9 bis
11. eingebracht, worauf durch Einpressen von Druckluft od. dgl. das Anheben
und anschließende Befestigen der beiden inneren Bauteile 58 und 60 vorgenommen wird
(Fig. 16). Anschließend werden diese beiden Bauteile bis zu ihrer nunmehr eingenommenen
Höhenlage unterfüllt, worauf der innere Bauteil 58 nochmals gegenüber dem
Bauteil 60 angehoben und in dieser Lage befestigt wird. Der eigentliche Turm 74
wird anschließend zweckmäßig durch Betonieren mit gleitender Schalung errichtet.
Die oberen Räume 76 und 78 können als Wohnräume, die darunter befindlichen Räume
82 als Maschinenräume verwendet werden. Der in Fig. 19 bis 21 dargestellte Leuchtturm
besteht aus nur zwei hohlen Bauteilen, und zwar einem inneren kastenförmigen Bauteil
58 entsprechend dem inneren Bauteil
des Leuchtturms gemäß Fig.14
bis 18 und einem äußeren, ebenfalls kastenförmigen, jedoch oben offenen Bauteil
84 mit doppelter Seitenwand.
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In Fig. 19 sind die beiden Bauteile in zusammengeschobenem Zustand
nach dem gemeinsamen Absenken auf eine gestampfte Makadamschicht auf der Gewässersohle
dargestellt, wobei der äußere Bauteil an der Gewässersohle 86 mittels Steinschrauben
96 verankert ist. Durch eine konvexe Ausbildung der Oberseite des Bodens 90 des
äußeren Bauteils 84 und eine entsprechend konvexe Ausbildung des Bodens 88 des inneren
Bauteils 58 wird eine Zentrierung der konzentrisch ineinanderliegenden Bauteile
erreicht. Der äußere Bauteil 84 ragt in abgesenkter Lage noch über den Wasserspiegel
92 hinaus nach oben. Der zwischen den Doppelwandungen befindliche Zwischenraum
ist in Abteilungen 94 (Fig. 20) unterteilt, die zum Absenken des Aggregats mit Wasser
gefüllt werden können. Nach dem gemeinsamen Absenken der beiden Bauteile werden
die oben offenen. Abteilungen 94 des äußeren Bauteils mit gestampftem Makadam gefüllt.
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Anschließend wird der Innenkasten 58 durch Einfüllen von Wasser in
den Zwischenraum zwischen den beiden Bauteilen 58 und 84 in gewünschter Weise angehoben
und gleichzeitig Makadam durch diesen Zwischenraum unter den angehobenen inneren
Bauteil eingefüllt. Zu diesem Zweck können auch ein oder mehrere Füllrohre entsprechend
dem Rohr 54 in Fig. 9 bis 11 vorgesehen sein, die sich durch den inneren kastenförmigen
Bauteil 58 hindurch erstrekken. Das Hochdrücken des inneren Bauteils wird
zweckmäßig mit Hilfe hydraulischer Gleitformgeber od. dgl. gesteuert. In jeder Ecke
der Abteilung des inneren Bauteils 58 ist ein lotrechtes Rohr 98 angebracht, das
sich durch den gesamten Bauteil nach unten erstreckt und welches eine Kletterstange
enthält, die sich am Boden des äußeren Bauteils 84
abstützt. Am oberen Ende
dieses Rohres ist in bekannter Weise eine stufenweise arbeitende Hebevorrichtung
angeordnet, die beim Heben des inneren Bauteils an der Kletterstange hinaufklettert.
Zwischen beiden Bauteilen 58 und 84 sind außerdem Schwimmkugeln 100 und schwebende
oder aufgehängte Kugeln 102 angeordnet, die Lager und Führungsglieder zwischen den
Bauteilen bilden.
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Während des letzten Teils des Emporhebens des inneren Bauteils 58
mittels hydraulischer Hebevorrichtungen in die in Fig. 21 gezeigte Lage wird Wasser
bis zu einer über den Wasserspiegel 92 liegenden Höhe in den Innenraum des äußeren
Bauteils 84 eingepumpt, worauf der innere Bauteil in genaue waagerechte Lage eingestellt
und an den äußeren Bauteil eingegossen wird. Sodann wird die Makadamfüllung 104
unterhalb des inneren Bauteils eingebracht bzw. ergänzt und gestampft. Abschließend
wird der eigentliche Turmbau 106 des Leuchtturms auf dem inneren hohlen Bauteil
58 errichtet.
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Falls zwei oder mehr ineinandergeschobene kastenförmige hohle Bauteile
verwendet werden, die im fertigen Zustand des Bauwerks beispielsweise einen Bohrturm
bilden sollen, ist es zweckmäßig, ein lotrechtes Rohr vorzusehen, welches durch
den Boden des äußeren kastenförmigen Bauteils hindurchtritt. Um dieses Rohr herum
kann ein weiteres teleskopisches äußeres Rohr angeordnet sein, das am Boden des
benachbarten inneren Bauteils befestigt ist, so daß beim Verschieben der Bauteile
auch die lotrechten Rohre gegeneinander teleskopisch verschoben werden. Hierdurch
wird ein der Höhe des Bauwerks entsprechender lotrechter Schacht gebildet, durch
den beispielsweise eine Bohrstange hinabgeführt werden kann.
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Bei der in Fig. 22 bis 24 dargestellten Ausführungsform ist ein innerer
kastenförmiger Bauteil 108 vorgesehen, der bis auf ein Bodenventil 112 geschlossen
ist. Dieser Bauteil ist mit einem äußeren Bauteil 110
kombiniert, der ebenfalls
kastenförmig ausgebildet, jedoch oben offen ist. Durch die Leitung 50 kann in den
inneren Bauteil 108 zu seinem Anheben Druckluft eingebracht werden. Das Bodenventil
112 ist zum Einlassen bzw. Ausdrücken von Wasser vorgesehen.
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In Fig. 23 ist das in Fig. 22 dargestellte Aggregat in auf die Gewässersohle
abgesenktem Zustand gezeigt, bei welchem auf dem Boden des äußeren Bauteils 110
ein senkrechtes Rohr befestigt ist, während durch den inneren Bauteil
108 ein dieses Rohr umgebendes Rohr 116 hindurchtritt. Beide Rohre sind gleitend
ineinandergeführt und ragen bis über den Wasserspiegel nach oben. Das innere Rohr
ist durch Füllen mit einem Füllmaterial zu einem Pfeiler verstärkt, an welchem der
innere Bauteil 108 hochgeführt werden kann (Fig. 24). Zum Hochführen des
inneren Bauteils können auch mehrere Pfeiler 114 zweckmäßig sein, und zwar vor allem
dann, wenn der innere Bauteil zur Gänze über den Wasserspiegel hochgehoben werden
soll. Das Hochheben erfolgt durch Einpumpen von Luft in den Innenraum des kastenförmigen
Bauteils 108 und gleichzeitiges Ausdrücken von Wasser durch dessen Ventil 112. Der
innere Bauteil kann auf diese Weise bis zum Wasserspiegel und teilweise über diesen
hinaus zum Ansteigen gebracht werden. Anschließend werden der oder die Pfeiler 114
durch Füllen des äußeren Bauteils mit Makadam und Stampfen der Makadammasse stabilisiert.
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Das an seinem oberen Ende 120 geschlossene Rohr 116 bildet
einen Zylinder für das als Kolben dienende gefüllte innere Rohr 114, wobei
das Zylinderrohr 116
an seinem unteren Ende gegenüber dem inneren Kolbenrohr
114 durch Dichtungsorgane 118 abgedichtet ist. In das Zylinderrohr 116 kann Wasser
oder ein anderes Druckmittel eingepumpt werden, wodurch das Rohr und der an dieses
angeschlossene innere Bauteil 108 in die in Fig.24 gezeigte Lage hochgehoben oder
hochgedrückt werden kann. In dieser Lage kann der Bauteil 108 an dem Pfeiler
114 befestigt werden.
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Diese Verfahrensweise kann beispielsweise für die Errichtung eines
auf Pfeilern stehenden Wächterraumes in einem Leuchtturm, einer Stütze oder einer
Brückenkonstruktion Verwendung finden, wobei es darauf ankommt, einen Baukörper
zur Gänze über den Wasserspiegel an Pfeilern od. dgl. zu befestigen.
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Fig. 25 bis 28 zeigen ein Verfahren zur Herstellung eines Wellenbrechers
od. dgl., wobei zwei kastenförmige Hohlbauteile 46 und 122 Verwendung finden, die
einseitig offen sind. Der äußere Bauteil ist oben offen und besitzt eine im Abstand
von der äußeren Seitenwand befindliche innere Seitenwand 124, die zusammen mit der
äußeren Seitenwand einen Aufnahmeraum für die Außenwand des unten offenen inneren
Bauteils 46 bildet. Der innere Bauteil ist an ein Füllrohr 54 und an eine Druckluftleitung
50 angeschlossen.
Beide Bauteile werden in ineinandergeschobenem
Zustand (Fig.25) auf die Gewässersohle abgesenkt (Fig. 26), worauf durch das Füllrohr
Füllmaterial in den durch die Innenwand 124 umgebenden Innenraum des äußeren Bauteils
122 eingefüllt wird. Anschließend wird das obere Ende des Rohres 54 durch einen
Deckel 128 verschlossen und Druckluft durch die Leitung 50 in den
inneren Bauteil 46 eingepumpt. Hierdurch wird dieser Bauteil in die in Fig.
27 gezeigte Lage hochgedrückt, worauf Füllmaterial in den ringförmigen Raum 126
zwischen der Außen- und der Innenwand des äußeren Bauteils 122 eingebracht und der
innere Bauteil in der gewünschten Lage am äußeren Bauteil 122 festgegossen wird.
Ist die Befestigung des inneren Bauteils 46 in dieser Lage am äußeren Bauteil 126
durchgeführt, wird das Füllrohr 54 durch Abnehmen des Deckels 128
wieder geöffnet und der sich über dem äußeren Bauteil befindende Innenraum des inneren
Bauteils 46 mit Füllmaterial gefüllt und damit das gesamte Bauwerk befestigt.
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Diese Bauart ist besonders zweckmäßig auf See, wo es von Bedeutung
ist, monolytische Baukörper mit hohem Gewicht außerordentlich rasch erhalten zu
können, was durch die oben beschriebene Ausführungsform ermöglicht wird. Sie gestattet,
das Einfüllen von Füllmaterial zur Gewichtserhöhung auch dann vorzunehmen. wenn
die Wellen über den hochgehobenen Bauteil hinwegschlagen, da das Füllrohr 54 entsprechend
bemessen sein kann.