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Steckeinrichtung für Kabelsätze Die Erfindung betrifft einen elektrischen
Mehrfachstecker, insbesondere für Kabelsätze von Fahrzeugen mit einem einstückigen
Steckerkörper und Längsdurchbrüchen für die Steckerstifte, wobei der aus elastischem
Werkstoff bestehende Steckerkörper unter Ausweitung die Steckerstifte an ihren die
angeschlossenen Leitungen aufnehmenden Enden formschlüssig haltert. Die Steckerstifte
der bekannten Anordnung werden bei der Montage in die Durchbrüche des Plastikkörpers
mit Hilfe der angeschlossenen Leitungen eingezogen, derart, daß die Leitungen zunächst
durch den Steckerkörper hindurchgeführt, sodann die Steckerstifte angebracht (angeschlagen)
und schließlich die Leitungen einschließlich der Kontaktstifte nach hinten zu in
den Steckerkörper eingezogen werden. Dabei wird auf die Leitung ein Zug ausgeübt,
der zu einem Lockern der Kontaktstelle des Leiters oder sogar zu einem Reißen der
Verbindung führen kann.
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Die Erfindung will diese Nachteile vermeiden und Stecker der oben
gekennzeichneten Art in ihrer Montage verbessern. Erfindungsgemäß wird dies im wesentlichen
dadurch erreicht, daß die Steckerstifte an der Spitze Angriffsstellen aufweisen,
in die ein Werkzeug zum Einziehen des Steckerstiftes in den Steckerkörper eingreifen
kann.
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Die Anordnung erlaubt bei geeigneter Einstellung der Härte des Plastikkörpers,
die Steckerstifte mit zuvor angeschlossenen Leitungen von hinten nach vorn in den
Steckerkörper einzuziehen. Ein Zug auf die Leitung wird nicht mehr ausgeübt. Das
Angreifen an der Spitze des Steckerstiftes ermöglicht eine wesentlich größere Zugkraft,
als einer Leitung und deren Verbindung mit Stecker zugemutet werden kann. Darüber
hinaus kann das Zupassen der Leitungen und Anschließen an die Steckerstifte vor
der eigentlichen Steckermontage vollständig und unabhängig voneinander erfolgen.
Das Anbringen des Steckers läßt sich zu einem Zeitpunkt vornehmen, an dem bereits
der Kabelsatz zu einem Teil oder auch insgesamt zusammengebaut ist.
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Die Steckerstifte lassen sich an ihren Spitzen in einfacher Weise
so vorbereiten, daß eine Einziehnadel angreifen kann. Die Angriffsstellen können
hierbei als quer zur Steckerstiftachse gerichtete Ausnehmungen ausgebildet sein.
Bei aus Blech gerollten Steckerstiften kann mit Vorteil der beim Ausstanzen aus
einem Blechstreifen vorgesehene Steg verwendet werden, um Angriffsstellen für die
Nadel zu bilden. Der Steg an der Stiftspitze läßt sich in verschiedener Weise z.
B. hakenförmig ausschneiden. Eine weitere Möglichkeit besteht vorzugsweise bei gerollten
Steckerstiften darin, ein zur Steckerspitze hinführendes Loch bzw. eine Kerbe mit
zur Steckerspitze hinführenden Spalten oder Sicken anzuformen. Bei Steckerstiften
aus vollem Material lassen sich Ausnehmungen als kerbenartige Einschnürungen oder
Einfräsungen zum Angreifen der Zugnadel vorsehen. In die lochförmige oder quer zur
Steckerstiftachse gerichtete Ausnehmung kann das gebogene oder eingeschnittene Ende
der Zugnadel eingreifen, wobei das Nadelende in der Sicke oder dem Spalt Auflage
und Führung erhält. Nach dem Durchziehvorgang läßt sich das stehengebliebene Ende
des Steckerstiftes durch einfaches Abbiegen oder Schneiden von der Steckerspitze
trennen. Die Ausnehmungen lassen sich symmetrisch an beiden Seiten des Steckerstiftes
anordnen.
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Die erfindungsgemäße Anordnung ermöglicht bei geeigneter Einstellung
der Härte des Plastikkörpers das Einziehen von Steckerstiften, ohne die Durchbrüche
im Steckerkörper zu verändern. Der feste Sitz der in den Steckerkörper eingezogenen
Leitungen einschließlich der Steckerstifte kann durch Verkleben der Leitungen und
Stifte, soweit sie innerhalb des Körpers liegen, gesichert werden.
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Weitere Einzelheiten sind in der folgenden speziellen Beschreibung
dargestellt.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in mehreren beispielsweisen
Verwirklichungen dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 einen Steckerkörper mit Ziehwerkzeug,
Fig.2 dasselbe vor dem Einziehen des Stecker-Stiftes, Fig. 3 dasselbe beim Einziehen
des Steckerstiftes, Fig. 4 Steckerkörper und Werkzeug in der Draufsicht,
Fig.
5 einen Streifen mit gerollten und erfindungsgemäß ausgeschnittenen Steckern, Fig.
6 einen Streifen mit gelochten Steckern, Fig. 7 einen Stecker aus vollem Material.
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Die Figuren zeigen nur die zum Verständnis der Erfindung nötigen Teile
des Werkzeuges.
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In den Figuren ist der zur Montage vorgesehene Weichplastikkörper
10 in eine Vorrichtung 11 zwischen zwei Anschläge 12 eingelegt, die seine Bewegung
begrenzen. Auf der Stiftseite 13 sind Nadeln 14 angeordnet und mit einem Schieber
15 verbunden.
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Jede Nadel 14 ist an ihrer Spitze mit einer Öffnung 16 und einem Einschnitt
17 versehen. Der Steckerkörper 10 weist in dem Beispiel drei Durchbrüche 18 und
jeder Durchbruch drei Abschnitte 19 auf, die gegeneinander abgesetzt sind, um einen
Steckerstift 20 aufzunehmen. Jeder Steckerstift 20 weist an seiner Spitze eine Fahne
21 auf, die als Pfeilspitze geformt und in die COffnung 16 und den Einschnitt 17
der Nadel 14 einhängbar ist. Dem Steckerstift 19 ist ein Kabelschuh 22 mit einer
angeschlossenen Leitung 23 angeformt.
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Zum Einziehen der Steckerstifte 20 in die Durchbrüche 18 werden die
Nadeln 14 mit Hilfe des. Schiebers 15 in die Durchbrüche eingeschoben und die Fahnen
21 in die Nadeleinschnitte 17 eingehängt. Darauf lassen sich die Stifte 20 durch
die Nadeln 14 mit den angeschlossenen Leitungen 23 in den Körper 10 einziehen.
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In Fig. 3 ist ein Pinsel 24 vorgesehen, um unmittelbar hinter dem
Kabelschuh 22 Klebstoff auf die Leitung 23 aufzubringen. Der Klebstoff verbindet
nach dem Einziehen Leitungen und Plastikkörper miteinander.
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Fig. 4 zeigt den fertigmontierten Stecker. Die Nadeln 14 sind bereits
ausgeklinkt. Falls erforderlich, können nunmehr die Fahnen 21 abgetrennt werden.
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Fig. 5 zeigt ein zur Verarbeitung von Steckerstiften 20 vorgezogenes
Ende eines Blechstreifens 25 mit den Teilen 26 bis 28. Das Teil 28 ist bereits zum
Anschlagen freigeschnitten. Es hängt lediglich noch an einem Streifenstück 29; während
die beiden Teile 26 und 27 noch beidseitig in an sich bekannter Weise gehalten werden.
Beim Anschlagen des Teiles 28 wird gleichzeitig das Streifenstück 29 und das entgegengesetzte
Streifenstück 30 in an sich bekannter Weise abgeschnitten. Beim Abschneiden
des Streifenstückes 29 wird jedoch der Schnitt so vorgenommen, daß die für das Einziehen
erforderliche Pfeilspitze 21
stehenbleibt.
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In Fig. 6 ist wie in Fig. 5 ein gerollter Steckerstift 20 innerhalb
der Streifenstücke 29 und 30 dargestellt. Das Teil 31 weist ein Greifloch 32 und
eine Sicke 33 zur Führung und Auflage der Nadel 14 auf, die mit ihrem abgebogenen
Ende in das Loch 32 einhakt. Die Sicke 33 ist zur Steckerspitze hingeführt. An Stelle
der Sicke 33 kann auch ein Spalt treten.
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In Fig. 7 ist ein Steckerstift 34 aus vollem Material an der Spitze
mit zwei einander zugekehrten Einfräsungen 35 zum Eingreifen einer Zugnadel versehen,
die an der Stiftspitze zu beiden Seiten angreift. Zu diesem Zweck ist die Nadel
am Ende mit zwei einander zugekehrten Haken versehen, die in zwei Sicken oder Spalten
der Steckerspitze liegen können. Statt dessen kann die Steckerspitze auch gelocht
sein.
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Der Stift 34 weist eine Hinterschneidung 36 auf; in die der Steckerkörper
einrasten kann. Die Leitung 23 ist in einer Bohrung 37 od. dgl. angeschlagen.
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Wie bereits erwähnt, zeigen die Figuren lediglich beispielsweise Verwirklichungen
der Erfindung. Diese ist darauf nicht beschränkt. Vielmehr sind noch mannigfaltig
andere Ausführungen und Anwendungen möglich. So ist die Erfindung auch bei Kupplungssteckern
anwendbar, deren Steckteile (Buchsen) gemäß der Erfindung mit Angriffsstellen versehen
und in den Steckerkörper eingezogen werden.