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Schachtfördermittel (Förderkorb, Fördergefäß) mit Arbeitsbühne Die
Bergpolizeiverordnung schreibt eine laufende Prüfung eines Förderschachtes, z. B.
seiner A#skleidung und Einbauten vor. Hierfür sowie für etwaige Reparaturen wird,
insbesondere in Förderschächten mit Seilführung und in einstrichlosen Schächten,
eine Arbeitsbühne benötigt, die einen Zugang zur Schachtwandung in allen Teufen
gestattet.
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Stand der Technik ist die Anordnung einer solchen Bühne an einem Förderkorb,
und zwar einer zweiteiligen Bühne, deren plattformartige Teile an je
einer
Korblängsseite in Höhe einer Korbetage oder unterhalb des Korbes abklappbar gelagert
sind.
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Die beiden heruntergeklappten Plattformen sind vom üblichen Förderkorb
mit geschlossenen Längswänden nur von den Korbschmalseiten, also nur von dort zu
erreichen, wo ein Abgrund zwischen der Korbetage und den Plattformen zu überschreiten
ist. Die Unfallgefahr wird zudem dadurch vergrößert, daß die Spurlatten den auf
den Korbschmalseiten verbleibenden Durchgang erheblich einengen.
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Sind die Plattformen unten an den Förderkorb angehängt, dann muß beim
Heruntersteigen von einer Korbetage auf die Bühne und bei der Rückkehr ein mehr
oder weniger großer Höhenunterschied über einem Abgrund überwunden werden.
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Zudem bedingen die Schachteinbauten um so tiefere Ausschnitte der
Plattformen, je größer der Abstand der Einbauten von der Schachtwandung ist.
Im Bereiche solcher Ausschnitte bleibt die Schachtwandung unzugänglich.
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Bei der Erfindung handelt es sich um die Aufgabe, diese Mängel einer
am Förderkorb angebrachten Arbeitsbühne zu beheben.
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Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß eine am Kopf des Fördermittels
(eines Förderkorbes oder eines Fördergefäßes) angeordnete Arbeitsbühne ohne Oberschreiten
eines Abgrundes zugänglich ist. Nach der Erfindung ist sie als langgestreckter Laufsteg
ausgebildet, der auf dem Kopf des Fördermittels abgestätzt und in Arbeitsstellung
zwischen den Schachtführungen (Leitbäumen, Führungsschienen oder Führungsseilen)
in der Stegebene verstellbar gelagert ist. Auf diese Weise läßt sich der auf dem
Laufsteg lückenlos zugängliche Bereich des Schachtes und der Schachtwandung auf
wenigstens eine Hälfte des Schachtumfanges ausdehnen. Für die andere Hälfte wird
ein zweiter Laufsteg vorgesehen, und zwar im Falle einer zweiträmigen Förderanlage
auf dem Fördermittel des anderen Fördertrumes oder im Falle einer eintrümigen Förderanlage
auf deren Gegengewicht.
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Im Bedarfsfalle können für einen gleichzeitigen Zugang zu mehreren
Stellen des Schachtumfanges zwei oder gar drei Stege demselben Fördermittel (oder
Gegengewicht) zugeordnet und unabhängig voneinander ausgerichtet werden. Auf dem
Fördermittel ist nämlich genügend Platz zum Abstellen auch mehrerer Stege vorhanden,
die für den Förderbetrieb wieder einzuholen sind.
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In Weiterentwicklung der Erfindung kann das Ausrichten des Steges
auf eine vorgegebene Arbeitsstellung dadurch erleichtert werden, daß der Steg nicht
nur in seiner Längsrichtung verschiebbar, sondern auch in seinen Ebenen verschwenkbar
gehaltert wird.
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Im übrigen ist es im Interesse einer Erleichterung der Steghandhabung
beim An- und Abbau sowie beim Ausrichten des ausladenden Steges zweckmäßig, den
Steg als Gitter oder Rost auszubilden und dadurch das Steggewicht ohne Verzicht
auf Tragfähigkeit wesentlich zu mindern.
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Wird der Steg auf nebeneinander am Kopf des Fördermittels angeordneten
Führungsschienen querverschiebbar bzw. in der Stegebene verschwenkbar gelagert,
dann bietet sich die vorteilhafte Möglichkeit, die Schienen auf Stützen oberhalb
der Führtingsrollen oder Führungsschuhe des Fördermittels, also so anzuordnen, daß
die Führungsrollen oder Führungsschuhe den Verstellbereidh des Steges nicht einengen.
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Die Zeichnung veranschaulicht einige Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes,
und zwar ist Fig. 1 ein Querschnitt durch einen zweitrümigen Förderschacht
mit einer Draufs#icht auf die beiden Förderkörbe oder Fördergefäße, Fig. 2 ein Querschnitt
durch einen Schacht mit eintrümiger Förderung, also nur einem Förderkorb oder Fördergefäß
und einem Gegengewicht in Draufsicht,
Fig. 32 eine Seitenansicht
des Steges in vergrößertem Maßstab, Fig. 4 eine Stimansicht des Steges, Fig.
5 eine Draufsicht auf den Steg.
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Nach Fig. 1 sind die beiden Förderkörbe oder Fördergefäße
1 und 2 an ihren beiden äußeren Ecken mit Führungsrollen, und zwar jeweils
zwei flankenseitigen und zwei stimseitigen Rollen 3 versehen, welche die
Förderkörbe an Stahlspurlatten 4 führen. Die Stahlspurlatten sind unter Verzicht
auf die üblichen Einst-riche an schachtfesten Konsolen 5 befestigt.
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Die in Fig. 1 weiter angedeuteten Führungsschuhe
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dienen nur als Schutz gegen Übertreiben der Förderkörbe. Auf den Kopf der
beiden in üblicher Weise mit Notausstiegklappen 7 verschenen Förderkörbe
sind jeweils zwei Trag- und Führungsschienen 8 und 9
für einen Arbeitssteg
10 angeordnet. Der Abstand der beiden Führungsschienen 8 und
9 ist so groß, daß sich eine einwandfreie Abstützung des Steges
10
ergibt, der auf der jeweils äußeren Schiene 8 als Auflager aufruht
und an der inneren Schiene 9 gegen Abkippen gehalten wird. Das innere Ende
des ausladenden Steges 10 greift nämlich in einen Widerlagerbügel
11 (Fig. 3 und 4) ein, der den Steg von oben übergreift. Den Widerlagerbügel
11 trägt ein Gleitschuh 12, der die innere Trag- und Führungsschiene
9 umfaßt. Mit dem Gleitschuh 12 kann der Widerlagerbügel 11 in Längsrichtung
der Schiene 9
verschoben werden. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, ist der Bügel
11 mittels eines Bolzens 13 auf dem Gleitschuh 12 drehbar gelagert,
damit der in den Schacht ausladende Steg 10 nicht nur in Querrichtung verschoben,
sondern auch nach beiden Seiten verschwenkt werden kann, z. B. in die in Fig.
1 auf dem rechten Korb angedeutete Stellung.
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Auf die äußere Schiene 8 ist gleichfalls ein Gleitschuh 14
aufgesetzt, der ein Auflager für den Steg 10
an der Außenseite des betreffenden
Förderkorbes oder Fördergefäßes bildet.
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Bei der Ausführung nach Fig. 3 ist auf den Gleitschuh 14 ein
Zapfen 15 od. dgl. aufgesetzt, der in den Steg 10 eingreift und diesen
in seiner Arbeitsstellung gegen Längsverschieben auf den beiden Gleitschuhen 12
und 14 sichert. Nach Einstellen des Steges 10 auf den jeweils gewünschten
Bereich des Schachtmantels sorgen Einsteckbolzen 16 (Fig. 4) für den nötigen
Schutz gegen ungewolltes Querverlagern des Steges. Die Einsteckbolzen
16 sind in Bohrungen 16' (Fig. 5)
der Schienen 8 und
9 eingesetzt.
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Haben die Einsteckbolzen gemäß Fig. 4 einen hakenförmigen Kopf, dann
verleihen sie dem Steg gleichzeitig den nötigen Halt gegen Längsverlagerungen, so
daß der Gleitschuh 14 statt des Zapfens 1.5
- wie der Gleitschuh 12
- einen Widerlagerbügel aufnehmen kann, durch den der Steg beim Einbau in
seine Arbeitsstellung so weit geschoben wird, bis sein inneres Ende der innere Widerlagerbügel
11 umgreift.
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Eine solche Ausführung hat den Vorteil, daß der Steg auf den beiden
Gleitschuhen 12 und 14 nach Abschluß der Arbeiten und nach Entfernen der Einsteckbolzen
16 einwärts geschoben werden kann und gegebenenfalls von den Gleitschuhen
nicht abgenommen zu werden braucht. Dies ist dann möglich, wenn sich der Steg beim
Einholen in den beiden Widerlagerbügeln bis in das Grundrißprofil des Förderkorbes
1 oder 2 verlagern läßt. Damit die oberhalb des Förderkorbes 2 angeordneten
Führungsrollen 3 die Einstellung des ausladenden Steges 10 und auch
seine Einholbewegung nicht beeinträchtigen, sind die Schienen 8 und
9 über den Rollen 3 auf Stützen 17 angeordnet.
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Zwischen den beiden Stützen 17 ist auf dem Förderkorb genügend
Raum für die Unterbringung weiterer Arbeitsstege 10' vorhanden (Fig.
3), die auf die Führungsschienen 8 und 9 zusätzlich aufgesetzt
werden können, wenn gleichzeitig an mehreren Stellen des Schachtes gearbeitet werden
soll oder wenn es erwünscht ist, zur Vergrößerung der Stegbreite zwei oder gar drei
Stege unmittelbar nebeneinander anzuordnen.
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Im übrigen ist es ohne weiteres möglich, auf zwei im Abstand voneinander
ausladenden Stegen eine Plattform z. B. aus Leichtmetall aufzulegen und dadurch
eine geräumige Arbeitsbühne zu schaffen. Die Plattform wird zweckmäßig etwa mittels
Einsteckzapfen od. dgl. an den Stegen gegen Verschieben gesichert. Je nach der Größe
der auf diese Weise zu erstellenden Bühne kann die aufzulegende Plattform mehrteilig
sein. Die einzelnen Teile werden vom Förderkorb (oder Fördergefäß) aus auf die Stege
in deren Längsrichtung aufgeschoben. Solche Auflageplattformen lassen sich, wie
die Stege selbst, für den Förderbetrieb auf dem Kopf des Förderkorbes (oder Fördergefäßes)
abstellen.
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Auch auf nur einem Steg können von dem einen der beiden Förderkörbe
(Fördergefäße) alle Stellen einer Schachthälfte und vom anderen Förderkorb alle
Stellen der anderen Schachthälfte erreicht werden.
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Bei der dargestellten Ausführung besteht der Steg 10 aus zwei
Längsträgem 18 und mehreren über deren Länge verteilten Querstreben
19 sowie zwei Gitterrosten 20, je einem auf der Ober- und der Untexseite
der Streben 19. In Bohrungen 21 der Längsstreben 18 (Fig.
5) werden Geländerbügel 22 eingesetzt (Fig. 3). Die Querstreben
19 an den Stirnenden der Längsträger 18 sind mit einem Handgriff
23 versehen.
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Die Gitterroste 20 bedeuten unter Wahrung der nötigen Tragfähigkeit
des Steges eine wesentliche Gewichtsminderung. Einen Steg mit etwa 2 m Länge und
etwa 350 mm Breite kann ein Mann allein montieren, indem er den Steg zunächst
nur an einem Ende anhebt und in einen der beiden Bügel einschiebt, um anschließend
das andereEnde anzuheben und den Steg bis zum Bügel des anderen Gleitschuhes vorzuschieben.
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Nach Fig. 1 sind die beiden Führungsschienen 8
und
9 auf verschiedenen Längshälften des Förderkorbes 1 bzw. 2 (oder Fördergefäßes),
d. h. auf verschiedenen Seiten der für den Anschluß des Zwischengeschirres
am Kopf des Förderkorbes angebrachten Aufhängelaschen 24 angeordnet, weil die halbe
Grundrißbreite des Förderkorbes (oder Fördergefäßes) kleiner ist als der aus Sicherheitsgründen
einzuhaltende Abstand der beiden Schienen 8 und 9
voneinander. Bei
Förderkörben (oder Fördergefäßen) mit größerer Grundrißbreite empfiehlt es sich,
die beiden Führungsschienen auf ein und derselben Längshälfte zu verlegen. Das ist
beispielsweise bei der eintrümigen Förderung gemäß Fig. 2 der Fall. Bei einer solchen
Anlage mit einem Gegengewicht 25
kann diesem ebenfalls wenigstens ein Arbeitssteg
für die zweite Hälfte des Schachtmantels zugeordnet
werden. An lotrechten
Streben 26, zwischen denen Einzelgewichte aufgeschichtet sind, sind mittels
Konsolen od. dgl. die Schienen 8' und 9' abgestützt, und zwar -leichfalls
oberhalb der Führungsrollen 3' des Gegengewichtes. Die Ausladung der die
Führungsschienen abstützenden Konsolen richtet sich nach der Breite der zwischen
den Streben 26 aufgeschichteten >ewichte einerseits und dem gewünschten Ab-Einzelg
stand der Führungsschienen andererseits.
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Sowohl bei der zweitrümigen Förderung nach Fig. 1 als auch
bei der eintrümigen Förderung nach Fig. 2 erstrecken sich die Führungsschienen für
die Steghalterung nicht nur in Grundrißlängsrichtung des Fördermittels oder des
Gegengewichtes, sondern auch über die beiden Schmalseiten des Grundrisses. Darüber
hinaus sind die Enden der äußeren Führungsschiene 8 auf einem Förderkorb
(oder Fördergefäß) von den Schmalseiten aus noch ein Stück über die innere Längsseite
geführt. Auf diese Weise wird der horizontale Schwenkbereich des ausladenden Steges
über einen Halbkreis hinaus nach beiden Seiten vergrößert.