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Schwingmaschine Die Erfindung bezieht sich auf eine Schwingmaschine
zum Fördern von heißem Schüttgut, bestehend aus zwei gegeneinander schwingdnden
und durch Schubgummifedern miteinander verbundenen Massen, wobei zwischen der das
heiße Gut aufnehmenden Masse und den Schubgummifedern je ein Kühlblech angeordnet
ist.
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Es ist bekannt, daß natürliche, sehr elastische Weichgummisorten,
welche sich für die Herstellung von Gummifedern besonders eignen, nicht wesentlich
über 60 bis 700 C erwärmt werden dürfen, da sie bei höheren Temperaturen durch die
auf sie wirkenden Kräfte sehr rasch zerstört werden. Andere, synthetisch hergestellte
Gummisorten können zwar Temperaturen von mehr als 100 bis 1200 C ausgesetzt werden,
doch besitzen sie eine geringere Elastizität und üben eine starke Dämpfung auf den
Schwingungs-- vorgang aus. Es ist somit ein beträchtlich höherer Kraftbedarf notwendig,
um Schwingmaschinen, die mit Schubgummifedern aus einem derartigen Gummi versehen
sind, in schwingendem Zustand zu erhalten.
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Zum Fördern von heißem Schüttgut ist eine Schwingmaschine bekannt,
die aus zwei gegeneinander schwingenden und durch Schubgummifedern miteinander verbundenen
Massen, nämlich einer Förderrinne und einer Gegenmasse, besteht. Hierbei liegen
die Schubgummifedern zwischen zwei mit der Gegenmasse verbundenen Platten paarweise
übereinander, und zwischen den Schubgummifedern ist je eine Knagge eingebettet,
die ihrerseits mit der Förderrinne fest verbunden ist. Da beim Fördern von heißem
Schüttgut auch eine Wärmeübertragung auf die Knaggen erfolgt, ist zum Schutz der
Schubgummifedern zwischen diesen und der Knagge je eine Platte aus einem wärmebeständigen,
schlecht leitenden Material vorgesehen. Weiterhin liegt zwischen jeder dieser Platten
und der zugehörigen Schubgummifeder ein ebenes, nach außen überstehendes Blech,
welches die noch bis hierhin gelangende Wärme nach außen abführen soll. Ferner wird
bei dieser bekannten Vorrichtung die durch die Schwingbewegungen der Maschine hervorgerufene
Luftströmung in der Weise zur Kühlung ausgenutzt, daß die Luft durch Spalte zwischen
den Seitenblechen bzw. den Seitenwangen der Förderrinne hindurchströmt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schwingmaschine der
obenerwähnten Art so zu verbessern, daß die Gummifedern in noch höherem Maße gegen
die Wärmeeinwirkung der mit einem heißen Gut beschickten Förderrinne geschützt sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in vorteilhafter Weise dadurch gelöst, daß das
Kühlblech einerseits durch
Stege mit geringem Querschnitt und kleinen Auflageflächen
mit der das Gut aufnehmenden Masse verbunden ist und andererseits für die Abstützung
der zugehörigen Schubgummifeder eine im wesentlichen glatte fläche aufweist. Hierdurch
ist mit Hilfe der Stege dafür gesorgt, daß die Berührungsfläche zwischen der das
heiße Gut aufnehmenden Masse und dem eigentlichen Kühlblech nur gering ist und demgemäß
nur eine entsprechend geringe Wärmemenge von der Masse auf das Blech übertragen
wird. Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß die durch die Schwingbewegung
der Maschine erzeugten Luftströme durch die zwischen den Stegen frei bleibenden
Räume hindurchziehen und eine weitere, sehr wirksame Kühlung bewirken. Hierdurch
ist selbst bei der Förderung von sehr heißem Gut die Gewähr dafür gegeben, daß die
Gummifedern vor Überhitzung geschützt sind und eine hohe Lebensdauer besitzen.
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Die Erfindung ist an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
näher beschrieben. Es zeigt Fig. 1 einen erfindungsgemäß ausgebildeten Schwingförderer
in Seitenansicht, Fig. 2 eine Einzelheit in Seitenansicht, Fig. 3 einen Schnitt
nach der Linie III-III in Fig. 2, Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV in Fig.
2.
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Wie Fig. 1 erkennen läßt, besteht die Schwingmaschine im wesentlichen
aus einer Förderrinne 1, die mit Hilfe einer Reihe von Schubgummifedern 2,3 auf
einem Gegenrahmen 4 gelagert ist. An den Längsseiten der Förderrinne 1 sind eine
Anzahl von T-Profil-Stählen angeschweißt, deren Stege als Knaggen 5 nach außen ragen.
Die Flächen dieser Knaggen 5 sind gegenüber der Längsachse der Förderrinne 1 um
einen
bestimmten Winkel geneigt, welcher der Schwingungsrichtung der Förderrinne 1 entspricht.
Im oberen Teil jeder Wange des Gegenrahmens 4 sind mehrere schräge Ausschnitte vorgesehen,
die so angebracht sind, daß ihre längere Seite 6 die gleiche Neigung aufweist wie
die an der Förderrinne 1 angebrachten Knaggen 5. Auf jeder Knagge 5 ist oben und
unten ein Kühlblech 7, 8 befestigt. Die Kühlbleche 7, 8 besitzen auf der einen der
Knagge 5 zugewandten Seite Stege von geringem Querschnitt, mit denen sie auf der
Knagge 5 aufgeschweißt sind.
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Zwischen den anderen, glatt ausgebildeten Seiten der Kühlbleche7 oder
8 und den Schubgummifedern 2 bzw. 3 ist ferner je eine Zwischenlage 9, 10 aus wärmeisolierendem
Material vorgesehen. Dadurch, daß die Kühlbleche 7, 8 auf der der Knagge 5 zugewandten
Seite Stege aufweisen, steht dem Wärmeübergang von der durch das heiße Gut erwärmten
Förderrinne auf die Schubgummifedern 2, 3 nur ein sehr geringer Querschnitt zur
Verfügung, so daß die glatte Seite der Kühlbleche 7, 8 nur wenig erwärmt wird. Ferner
zirkuliert durch die Hohlräume zwischen den Stegen, bedingt durch die Schwingbewegung,
ein kräftiger Frischluftstrom, der eine weitere Abkühlung und damit eine Verringerung
des Wärmeüberganges bewirkt. Außerdem bewirken die wärmeisolierenden Zwischenlagen
9, 10 aus einem geeigneten Werkstoff, beispielsweise Silopren, eine weitere Herabsetzung
des durch die Kühlbleche 7, 8 bereits stark verringerten Wärmeüberganges.
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Dadurch ist es möglich, Schubgummifedern 2, 3 aus Weichgummi zu verwenden,
da diese vor Zerstörung durch die hohen Temperaturen sehr gut geschützt sind. Es
hat sich gezeigt, daß es zur Vereinfachung der Befestigung vorteilhaft ist, die
aus einem rechteckigen Stück Weichgummi hergestellten Schubgummifedern 2, 3 senkrecht
zu ihrer Schubrichtung auf Druck vorzuspannen. Dabei ändert sich die Federkonstante
in Schubrichtung nicht oder nur unwesentlich. Die Schubgummifedern können beiderseits
von Metallplatten umschlossen sein, welche die Verbindung der Schubgummifedern 2,
3 mit der Knagge 5 und dem Gegenrahmen 4 herstellen. Die Schubgummifedern 2, 3 können
aber auch in anderer geeigneter Weise mit der Knagge 5 und dem Gegenrahmen 4, z.
B. durch direktes Aufkleben oder Aufvulkanisieren, verbunden werden.
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Der Gegenrahmen 4 des erfindungsgemäßen Schwingförderers ist auf
weichen Gummifedern 11
gegen den Erdboden abgestützt. Hierdurch ist gewährleistet,
daß die Förderrinne 1 und der Gegenrahmen 4 gegeneinander schwingen können. An dem
einen Ende ist ferner ein Schubkurbel- oder Exzenterantrieb 12 angebracht. Die Schubstange
13 des Exzenterantriebes 12 ist mit dem Aufgabeende der Förderrinne 1 über eine
lose Kopplung, bestehend aus Druckgummipuffern 14, verbunden. Die Drehzahl des Exzenterantriebes
12 sowie die Federkonstante der Schubgummifedern 2, 3 sind in sehr vorteilhafter
Weise derart ausgelegt, daß die Förderrinne 1 und der Gegenrahmen 4 annähernd in
Resonanz gegeneinander schwingen können. Dies hat den Vorteil, daß eine verhältnismäßig
geringe Antriebsleistung erforderlich ist.
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Die erfindungsgemäße Schwingmaschine ist nicht auf das Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern kann auch, wie bereits erwähnt, mit einem Siebboden versehen
werden und zum gleichzeitigen Transport und Absieben von heißem Gut verwendet werden.
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Ferner ist es möglich, auf die im AusführungsbeispieI beschriebenen
Knaggen zu verzichten und die beiden Massen unmittelbar unter Zwischenschaltung
der Schubgummifedern und dererfindungsgemäßenKühlbleche miteinander zu verbinden.