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DE1144094B - Vorrichtung zum Aufrichten von Kartonzuschnitten - Google Patents

Vorrichtung zum Aufrichten von Kartonzuschnitten

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Publication number
DE1144094B
DE1144094B DEP26598A DEP0026598A DE1144094B DE 1144094 B DE1144094 B DE 1144094B DE P26598 A DEP26598 A DE P26598A DE P0026598 A DEP0026598 A DE P0026598A DE 1144094 B DE1144094 B DE 1144094B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
die
punch
box
wall section
carton
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEP26598A
Other languages
English (en)
Inventor
Frederick James Bayley
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Pembroke Carton and Printing Co Ltd
Original Assignee
Pembroke Carton and Printing Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Pembroke Carton and Printing Co Ltd filed Critical Pembroke Carton and Printing Co Ltd
Publication of DE1144094B publication Critical patent/DE1144094B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • B31B50/00Making rigid or semi-rigid containers, e.g. boxes or cartons
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    • B31B50/44Folding sheets, blanks or webs by plungers moving through folding dies
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B31B50/732Uniting opposed surfaces or edges; Taping by mechanically interlocking integral parts, e.g. by tongues and slots by folding or tucking-in locking flaps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

  • Vorrichtung zum Aufrichten von Kartonzuschnitten Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Aufrichten von Kartonzuschnitten zu mit einem Deckel versehenen Schachteln mit Stempel und Matrize sowie einem in dieser unterhalb des Matrizeneingangs angeordneten, aus dem Schacht herausschwenkbaren Organ mit einer unteren Klaue, die unter die geformte Schachtel greift, um sie für einen Fertigformvorgang abzustützen, nachdem der Stempel aus der Schachtel herausgezogen ist, wobei das Organ oberhalb der Klaue mit einer Hinterschneidung zur Aufnahme des Schachteldeckels versehen ist.
  • Bei Vorrichtungen dieser Art ist es bisher immer schwierig gewesen, eine Auswerfvorrichtung zu schaffen, die zufriedenstellend arbeitet, trotzdem einfach ist und keinen übermäßig großen Matrizenaufbau mit entsprechend langem Stempelhub fordert.
  • Die einfachste Auswerfart ist diejenige, bei der die Bodenplatte der nächstfolgenden Schachtel an der oberen Kante der Vorderwand und der Seitenwände des kastenförnnigen Teiles der fertiggeformten Schachtel angreift, um sie aus dem unteren Ende der Matrize auszustoßen. Diese Auswerfart ist bei kastenförmigen Schachteln ohne Deckel völlig zufriedenstellend, jedoch besteht bei mit Deckel versehenen Schachteln die Neigung, daß der Deckel der fertiggeformten Schachtel zwischen der Rückwand der nachfolgenden Schachtel und der Matrizenwand eingeklemmt wird, so daß die fertiggeformte Schachtel nicht aus dem unteren Ende der Matrize herausfällt.
  • Bei einer bekannten Vorrichtung der genannten Art wird die Schachtel vor dem eigentlichen Auswerfen beim Aufwärtshub des Stempels an der Vorderseite durch federbetätigte Hebel festgehalten, und an der Rückseite der Schachtel greifen Federn an, die den nach oben stehenden Schachteldeckel so weit nach innen verbiegen, daß seine obere Kante gegen die Bodenplatte der nächstfolgenden Schachtel greift. Diese Auswerfeinrichtung hat sich jedoch als nachteilig erwiesen, weil sie ziemlich kompliziert ist und weil eine große Matrize und ein dadurch bedingter übermäßig langer Stempelhub erforderlich sind.
  • Es ist der Zweck der Erfindung, eine Vorrichtung der beschriebenen Art zu schaffen, die die vorerwähnten Schwierigkeiten vermeidet. Dies wird dadurch erreicht, daß für die Matrize ein bewegliches Organ vorgesehen ist, das verschwenkt werden kann, um die Matrizenöffnung an ihrem unteren Ende zu erweitern und dadurch einen Spielraum für den Deckel der fertiggeformten Schachtel zwischen der Rückwand der nachfolgenden Schachtel und dem beweglichen Organ zu schaffen, wenn der Stempel die nachfolgende Schachtel nach unten bewegt. Gemäß der Erfindung begrenzt das schwenkbare Organ einen Wandabschnitt, der sich über eine Seite der Matrizenöffnung erstreckt und der zur Erweiterung des Matrizenausgangs aus seiner Arbeitsstellung weg verschwenkbar ist.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung wird der Wandabschnitt vom Stempel derart angetrieben, daß er in seine Arbeitsstellung bewegbar ist, wenn der Stempel aus der Matrize herausgezogen wird, und aus der Arbeitsstellung wegschwenkbar ist, wenn der Stempel in die Matrize eingeführt wird.
  • Bei einer anderen Ausführungsform ist zur Bewegung des Wandabschnittes eine im wesentlichen aus Nocken mit Nockenrolle bestehende Einrichtung vorgesehen, deren Nocken derart angeordnet sind, daß sie von dem den Stempel tragenden auf und ab gehenden Aufbau bewegbar sind, wobei der auf und ab gehende Aufbau das zur ffbertragung des Antriebs vom Aufbau auf die Nocken vorgesehene Gestänge in an sich bekannter Weise ausgebildet sind.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich die zur Aufnahme des Wandabschnittes vorgesehene Schachtaussparung so weit zum Matrizeneingang hin, daß sie den Schachteldeckel, wenn die Schachtel von den Klauen abgestützt wird, aufzunehmen vermag. Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert.
  • Fig. 1 ist eine Vorderansicht, und Fig. 2 ist eine Seitenansicht einer Kartonfaltmaschine gemäß der Erfindung, wobei die Matrize im Schnitt dargestellt ist; Fig. 3 ist eine Teildraufsicht auf die Matrize; Fig. 4 gibt den Zuschnitt für den Karton wieder. Die in der Zeichnung dargestellte Maschine besitzt ein Gestell 10, das zwei Seitenteile 11 und einen Querteil 12 an seinem oberen Ende aufweist. Jeder Seitenteil 11 hat einen senkrechten Schlitz 13 (Fig. 2) und ein Paar senkrechter Führungen 14, die zu beiden Seiten des Schlitzes 13 angeordnet sind. Zwischen den Führungen 14 der Seitenteile 11 ist ein auf und ab bewegbarer Aufbau 15 verschiebbar angeordnet, zu dem ein Stempel 16 gehört. Der Stempel 16, der im Schnitt allgemein rechteckig ist, wird von dem unteren Ende eines Armes 17 getragen, der. von einem Querstück 18 herabragt, und der Arm 17 und das Querstück 18 bilden ebenfalls Teile des Aufbaus 15. Das Querstück 18 gleitet in den Schlitzen 13 der Gestellseitenteile 11, und die beiden Enden des Querstückes 18 tragen nach unten ragende Anschlagarme 19, die jeweils zwischen den Paaren von Führungen 14 angeordnet sind und ebenfalls Teile des Aufbaus 15 bilden.
  • In der untersten Stellung des Stempels 16, die in Fig. 2 wiedergegeben ist, kommen die unteren Enden der Anschlagarme 19 mit Gummipuffern 20 in Eingriff, um den Abwärtshub des Aufbaus 15 zu begrenzen. In der obersten Stellung des Stempels 16, die in Fig. 1 wiedergegeben ist, kommt das Querstück 18 mit Gummipuffern 21 in Eingriff. Auf dem Gestellquerteil12 ist ein doppeltwirkender pneumatischer Antrieb 22 angeordnet, dessen Kolbenstange 23 bei 24 mit dem Aufbau 15 verbunden ist.
  • Der Antrieb 22 kann auf irgendeine zweckentsprechende Weise gesteuert werden.
  • Der Stempel 16 ist in die und aus der öffnung einer entsprechend gestalteten Matrize bewegbar, die allgemein mit 25 bezeichnet ist. Die Matrize 25 besitzt einen festen Hinterwandabschnitt 26, einen festen Vorderwandabschnitt 27 und zwei gegenüberliegende feste Seitenwandabschnitte 28. Diese festen Matrizenwandabschnitte sind an dem Gestell 10 angebracht. Der feste Hinterwandabschnitt 26 und die Seitenwandabschnitte 28 erstrecken sich nach unten bis an das offene untere Ende der Matrizenöffnung, während der feste Vorderwandabschnitt 27 vor dem Boden der Matrize 25, endigt und zum unteren Ende der Matrizenöffnung durch einen beweglichen Wandabschnitt 30 verlängert ist, der zwischen den festen Seitenwandabschnitten 28 mittels eines sich quer zur Bewegungsrichtung des Stempels erstreckenden Schamierzapfens 31 schwenkbar gelagert ist.
  • Federn 33, die zwischen das untere Ende des beweglichen Wandabschnittes 30 und den Hinterwandabschnitt 26 geschaltet sind (wobei je eine Feder auf jeder Seite das offenen unteren Endes der Matrizenöffnung liegt), drücken den beweglichen Wandabschnitt 30 in eine senkrechte Stellung, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist. Der Wandabschnitt 30 trägt ein Paar Rollen 74, die jeweils mit einem von zwei Flächennocken 76 im Eingriff stehen, wie dies weiter unten beschrieben wird. Die Federn 33 halten die Rollen 74 an den Nocken 76 und bewegen den Wandabschnitt 30 in seine senkreelite Stellung, wenn dies die Nocken 76 gestatten. Das Arbeiten der Nocken 76 und des beweglichen Wandabschnittes 30 wird nachstehend näher erläutert.
  • Vor der Betätigung des Stempels 16 wird ein Kartonzuschnitt, wie er in Fig. 4 gezeigt ist, über einen Zufuhrtisch 34 in eine oberhalb der Matrizenöffnung liegende Stellung geschoben, in welcher er von den oberen Flächen 35 der Matrize 25 abgestützt wird.
  • Der in Fig. 4 dargestellte Kartonzuschnitt besitzt eine Bodenplatte 36, die in ihrer Gestalt und in ihren Ausmaßen im wesentlichen mit der Unterseite des Stempels 16 übereinstimmt, Vorder- und Rückwand bildende Teile 38 und 39, die längs Faltlinien mit den langen Seiten der Bodenplatte 36 verbunden sind, und Endwände bildende Teile 40, die längs Faltlinien mit den kurzen Seiten der Bodenplatte 36 verbunden sind.
  • Die Vorder- und Rückwandteile 38, 39 haben an ihren Seitenkanten je ein Paar von sich seitlich erstreckenden Halteklappen 41, deren jede mit einer Verriegelungszunge 42 versehen ist. Die Klappen 41 sind mit den Vorder- und Rückwandteilen 38 bzw. 39 längs Faltlinien verbunden, und die Endwandteile 40 haben Schlitze 43, welche die Verriegelungszungen 42 aufnehmen, um den Karton in aufgerichtetem Zustand zu halten.
  • Der die Rückwand bildende Teil 39 hat außerdem eine den Deckel bildende Platte 44, die mit seiner oberen Kante längs einer Faltlinie verbunden ist.
  • Die Schlitze 43 in den Teilen 40 begrenzen Lappen, die aus der Ebene der die Endwände bildenden Teile 40 herausgebogen werden können, um die Schlitze zur Aufnahme der Zungen 42 zu öffnen. Die Zungen 42 treten in die geöffneten Schlitze 43 frei ein, bis die Kanten 46 der Zungen an die oberen Enden der Schlitze anstoßen. In dieser Stellung steht die Nase 47 jeder Zunge 42 um einen kleinen Betrag aus ihrem Schlitz auf die Außenseite des Kartons vor. Um den Karton völlig aufzurichten, muß die Nase 47 auf die Innenseite des Kartons gedrückt werden, und dies setzt eine Verformung der Zunge 42 voraus.
  • Um den Karton aus dem Zuschnitt in der für die Maschine in Frage kommenden, nachstehend zu beschreibenden Folge aufzurichten, werden zunächst die die Endwände bildenden Teile 40 rechtwinklig zu der Bodenplatte 36 aufgebogen, dann die Klappen 41 rechtwinklig zu den die Vorder- und Rückwand bildenden Teilen 38, 39 aufgebogen und schließlich die die Vorder- und Rückwand bildenden Teile 38 und 39 rechtwinklig zu der Bodenplatte 36 hochgefaltet, so daß die Verriegelungszungen 42 in die Schlitze 43 eintreten. Die Zungen 42 werden dann durch die Schlitze 43 hindurch nach innen gedrückt, um die Nasen 47 der Zungen auf die Innenseite des Kartons zu bringen.
  • Der Zuschnitt hat eine solche Breite, daß er zwischen die Führungsschienen 37 paßt, die sich längs der Seiten des Zuführtisches 34 und der Matrizenöffnung erstrecken. Der Zuschnitt wird über die Matrizenöffnung geschoben, bis die Kante des die Vorderwand bildenden Teiles 38 an einem Anschlag 48 an der Hinterseite der Matrize 25 anstößt. Der Anschlag 48 und die Führungsschienen 37 bringen den Zuschnitt in eine solche Lage, daß seine Bodenplatte 36 genau über die Matrizenöffnung liegt.
  • Wenn der Stempel 16 abwärts gedrückt wird, kommt er mit der Bodenplatte 36 in Eingriff und drückt den Zuschnitt in die Matrizenöffnung. Zuerst werden die Endwände 40 durch in der Matrize 25 vorgesehene Schultern 50 und dann die Klappen 41 durch Schultern 51 aufgebogen, die unterhalb der Höhe der Schultern 50 angeordnet sind. Danach werden die Vorderwand 38 und die Rückwand 39 von den Schultern 52 aufgebogen, die unterhalb der Höhe der Schultern 51 liegen.
  • Beim Aufbiegen der die Endwände bildenden Teile 40 wirken die Schultern 50 so auf diese Teile, daß sie diese verformen und dadurch die Schlitze 43 öffnen. Die Zungen 42 treten in die geöffneten Schlitze 43 ein, wenn die die Vorder- und Rückwand bildenden Teile 38, 39 von den Schultern 52 aufgebogen werden. Der Vorgang des öffnens der Schlitze 43 und die zur Durchführung dieses Vorganges dienenden Mittel bilden keinen Teil der Erfindung; es können hierfür irgendwelche bekannten oder zweckentsprechenden Mittel angewendet werden.
  • Nach dem Aufbiegen der Vorder-, Rück- und Endwandteile befindet sich der Karton in einem teilweise aufgerichteten Zustand, wobei seine Seiten und Enden an den Seiten und Enden des Stempels 16 anliegen, der sich innerhalb des teilweise geformten Kartons befindet. Die Zungen 42 sind in die Schlitze 43 nur in dem Ausmaße eingeführt worden, in welchem sie in die Schlitze 43 frei eintreten können, jedoch sind die Nasen 47 der Zungen 42 auf der Außenseite des Kartons geblieben.
  • In. Ausnehmungen 60 des Hinterwandabschnittes 26 der Matrize 25 sind zwei Klauenglieder 61 untergebracht, deren jedes in die Nähe seiner oberen Kante bei 62 schwenkbar gelagert ist, so daß es in eine zurückgezogene Stellung, in der es in seiner Ausnehmung aufgenommen ist, entgegen der Wirkung einer Feder 68 verschwenkt werden kann, die das Klauenglied 61 in eine Stellung drückt, in welcher eine auf dem Glied befindliche schräge Nockenfläche 63 in der Bewegungsbahn der Bodenplatte 36 des Kartons liegt. Jedes Klauenglied 61 hat an seinem unteren Ende einen Ausschnitt, der ein Paar sich gegenüberliegender Klauen 64 und 65 bildet. Die Klauen 64 und 65 beider Glieder sind in der Bewegungsrichtung des Stempels 16 jeweils durch einen Abstand voneinander getrennt, der gerade ausreicht, damit die Klauen zwischen sich den die Vorderwand bildenden Teil 38 des Kartons aufnehmen können, wenn dieser Teil 38 sich in seiner aufgerichteten Lage befindet.
  • Die Klauen 65 liegen etwas unterhalb der Ebene des offenen unteren Endes der Matrize 25, und die Gummipuffer 20 begrenzen den Abwärtshub des Stempels 16, so daß der Stempel 16 am Ende seines Abwärtshubes die Bodenplatte 36 des Kartons in die Ebene der Klauen 65 bewegt. Wenn sich der Stempel 16 in diese Stellung bewegt, greift die an dem Stempel 16 anliegende Bodenplatte 36 des Kartons an den schrägen Nockenfiächen 63 der Klauenglieder 61 an und drückt diese zurück, um dem Karton und dem Stempel 16 zu gestatten, an den oberen vorstehenden Klauen 64 vorbeizugehen. Sobald der Stempel 16 das Ende seines Vorwärtshubes erreicht, führen die Federn die Klauenglieder 61 in ihre in Fig. 2 wiedergegebene Lage zurück, in welcher die unteren Klauen 65 unter die Bodenplatte 36 des Kartons fassen und die oberen Klauen 64 über die obere Kante des die Vorderwand bildenden Teiles 38 des Kartons greifen.
  • Der bewegliche Matrizenwandabschnitt 30 besitzt an seinem unteren Rand eine vorspringende Leiste 70 mit einer abwärts und einwärts geneigten, d. h. abgeschrägten Führungskante, wobei die obere Fläche der Leiste 70 in der Ebene der unteren Klauen 65 liegt, wenn sich der bewegliche Matrizenwandabschnitt 30 in seiner senkrechten Stellung befindet (Fig. 2). In dieser Stellung greift auch die Leiste 70 unter die Bodenplatte 36 des Kartons.
  • Der bewegliche Matrizenwandabschnitt 30 ist an seiner oberen Kante gegen den festen Wandabschnitt 27 versetzt, um an dem Wandabschnitt 27 eine nach unten weisende Schulter 71 zu schaffen, die über der oberen Kante der Deckelplatte 44 des Kartons liegt, wenn der Stempel 16 das Ende seines Abwärtshubes erreicht.
  • An dem beweglichen Matrizenwandabschnitt 30 ist in der Nähe seines unteren Endes eine Querspindel 73 angebracht, die durch (nicht dargestellte) Schlitze in den Seitenwandabschnitten 28 der Matrize hindurchgeht und Rollen 74 trägt. Diese Rollen 74 arbeiten mit je einem der obenerwähnten Nocken 76 zusammen, von denen einer in Fig. 1 angedeutet ist. Die Nocken 76 sind auf drehbaren Wellen 77 angeordnet, die außerdem pockenartige Elemente 78 tragen, deren Zweck nachstehend erläutert wird.
  • Die Rollen 74 arbeiten mit den Nocken 76, die einen tiefen Teil 106 und einen erhöhten Teil 107 mit einem ansteigenden Zwischenteil 109 haben, kurz vor dem Ende des Abwärtshubes des Stempels 16 zusammen, um den beweglichen Matrizenwandabschnitt 30 zunächst aus seiner senkrechten Stellung in die in Fig. 2 dargestellte Stellung zu verschwenken und ihn dann in dieser Stellung zu halten, so daß, bevor der Stempel 16 das Ende seines Abwärtshubes erreicht, der Wandabschnitt 30 in eine Stellung verschwenkt wird, in welcher die Leiste 70 unter der Bodenplatte 36 des Kartons weggezogen ist. Dies wird durch eine Drehung der Nocken 76 erreicht.
  • Sobald der Stempel 16 beginnt, sich in seine Ausgangsstellung gemäß Fig. 1 zurückzubewegen, wird der teilweise gebildete Karton durch die oberen Klauen 64 und durch die unter die Schulter 71 greifende Deckelplatte 44 festgehalten, so daß er von dem sich zurückbewegenden Stempel 16 abgestreift wird. Um dem sich zurückbewegenden Stempel 16 zu ermöglichen, an den oberen Klauen 64 vorbeizugehen, ist er mit Nuten 75 versehen.
  • Wenn sich der Stempel 16 genügend zurückbewegt hat, gestatten die Nocken 76 den Federn 33, den Matrizenwandabschnitt 30 in seine senkrechte Stellung zurückzuführen - in welcher seine Leiste 70 unter die Bodenplatte 36 des Kartons greift - und den Wandabschnitt 30 in seiner senkrechten Stellung zu halten, wobei dies gegen Ende des Aufwärtshubes des Stempels 16 erfolgt. Die abgeschrägte Kante der Leiste 70 trägt dazu bei, die Leiste 70 in ihre Lage unter dem Karton zu führen, falls der Karton längs seiner Hinterkante etwas herabsinken sollte.
  • Der teilweise geformte Karton wird in der Matrizenöffnung für den Fertigformungsvorgang abgestützt, sobald die Leiste 70 unter die Bodenplatte 36 des Kartons bewegt worden ist.
  • In Vertiefungen 81 der Seitenwandabsehnitte 28 der Matrize sind auf Spindeln 80 angebrachte Finger 83 angeordnet. Durch Drehen der Spindeln 80 können die Finger 83 aus einer zurückgezogenen Stellung, in welcher sie sich völlig innerhalb der Vertiefungen 81 befinden, in eine Stellung verschwenkt werden, in welcher sie die Wandteile 40 des teilweise geformten Kartons gegen die Seitenwandabschnitte 28 der Matrize klemmen.
  • In jedem Matrizenwandabschnitt 28 ist ein Paar Stoßstangen 90 angeordnet, die von schraubenförmigen Federn umgeben sind, welche die Stangen 90 in Eingriff mit den nockenartigen Elementen 78 auf den Nockenwellen 77 bringen.
  • Die Spindeln. 80 der Finger 83 und die Nockenwellen 77 sind in den Matrizenteilen gelagert und erstrecken sich von der Matrize zur Hinterseite der Maschine, wo sie Kettenräder 93 bzw. 94 tragen, die durch einen Kettentrieb 96 verbunden sind. Die Spindeln 80 tragen weiterhin Kettenräder 97, die jeweils über Ketten 98 von einem weiteren Paar Kettenräder 99 angetrieben werden. Mit jedem Kettenrad 99 ist ein Hebelarm 100 fest verbunden, der einen Schlitz 101 besitzt.
  • Jeder der Anschlagarme 19 des auf und ab bewegbaren Aufbaus 15 trägt eine Platte 102, die zwei Ansätze 103 besitzt, in denen ein sich zur Hinterseite der Maschine erstreckender Zapfen 104 befestigt ist. Die hinteren Enden der Zapfen 104 greifen in die Schlitze 101 der Hebelarme 100 ein, um mit diesen eine Zapfen-und-Schlitz-Gleitverbindung zu schaffen.
  • Die Anordnung ist derart getroffen, daß durch die Bewegung des Aufbaus 15 und damit der die Zapfen 104 tragenden Anschlagarme 19 die Hebelarme 100 verschwenkt und dadurch die Spindeln. 80 der Finger 83 und die Nockenwellen 77 gedreht werden.
  • Die vorstehend beschriebene Antriebseinrichtung ist derart ausgebildet, daß die Spindeln 80 und die Nockenwellen 77 zunächst in der einen Richtung und dann in der anderen Richtung jeweils nur über l80° kontinuierlich gedreht werden. Die Drehung der Spindeln. 80 erfolgt derart, daß sie die Finger 83 in ihre Klemmstellung bewegen, wenn der Stempel 16 das Ende seines Rückwärtshubes erreicht, und sie in ihre völlig zurückgezogene Stellung in den Ausnehmungen 81 bewegen, wenn der Stempel 16 das Ende seines Abwärtshubes erreicht.
  • Die Nockenwellen 77 werden auf dem Aufwärtshub des Stempels 16 in. der Richtung gedreht, in welcher die nockenartigen Elemente 78 gegen die Außenenden der Stangen 90 bewegt werden und die Elemente 78 an den Stangen 90 angreifen und sie auf einem Endteil des Aufwärtshubes des Stempels 16 in die Matrizenöffnung hineinführen. Die Anordnung ist derart getroffen, daß die Finger 83 und die Stoßstange 90 auf den Karton einwirken, nachdem die Leiste 70 unter den Boden 36 des Kartons bewegt worden ist.
  • Wenn ein zu formender Karton in die Matrizenöffnung bis zu der Grenze des Abwärtshubes des Stempels 16 gedrückt wird, federt der Deckel 44 um den kleinen Betrag nach außen, der notwendig ist, damit ihre obere Kante unter die Schulter 71 greift. Durch diese Auswärtsbewegung des Deckels 44 wird dem nächsten zu formenden Kasten gestattet, sich abwärts durch die Matrizenöffnung an dem Deckel44 vorbeizubewegen, um mit dem kastenförmigen Teil des fertiggeformten Kartons in Eingriff zu treten und ihn durch das untere offene Ende der Matrizen 25 auszustoßen. Da der Deckel 44 des fertiggeformten Kartons sich zwischen dem nächsten Karton und der Matrizenwand, insbesondere an der unteren Kante der Matrizenöffnung, befindet, könnte der Deckel 44 an dieser Stelle geklemmt werden. Dadurch aber, daß der bewegliche Wandabschnitt 30 vorgesehen ist, ist diese Schwierigkeit überwunden, weil, wie aus Fig. 2 erkennbar ist, zwischen der Rückwand des zu formenden Kartons und dem beweglichen Wandabschnitt 30 der Matrize 25 ein Zwischenraum geschaffen wird, wenn der bewegliche Wandabschnitt 30 sich in seiner verschwenkten Stellung befindet; durch diesen Zwischenraum kann dann der Deckel 44 des fertiggeformten Kartons hindurchgehen.
  • Es ist festzustellen, daß die Erfindung sich nicht auf die Verwendung des in Fig. 4 gezeigten Kartonzuschnittes beschränkt.

Claims (5)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Vorrichtung zum Aufrichten von Kartonzuschnitten zu mit einem Deckel versehenen Schachteln mit Stempel und Matrize sowie einem in dieser unterhalb des Matrizeneingangs angeordneten, aus dem Schacht herausschwenkbaren Organ mit einer unteren Klaue, die unter die geformte Schachtel greift, um sie für einen Fertigformvorgang abzustützen, nachdem der Stempel aus der Schachtel herausgezogen ist, wobei das Organ oberhalb der Klaue mit einer Hinterschneidung zur Aufnahme des Schachteldeckels versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Organ einen Wandabschnitt (30) begrenzt, der sich über eine Seite der Matrizenöffnung erstreckt und der zur Erweiterung des Matrizenausgangs aus seiner Arbeitsstellung wegschwenkbar ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wandabschnitt (30) vom Stempel (16) derart angetrieben ist, daß er in seine Arbeitsstellung bewegbar ist, wenn der Stempel aus der Matrize (25) herausgezogen wird, und aus der Arbeitsstellung wegschwenkbar ist, wenn der Stempel in die Matrize eingeführt wird.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bewegung des Wandabschnittes (30) eine im wesentlichen aus Nocken (76) mit Nockenrolle (74) bestehende Einrichtung vorgesehen ist, deren Nocken (76) derart angeordnet sind, daß sie von dem den Stempel (16) tragenden auf und ab gehenden Aufbau (15) bewegbar sind.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der auf und ab gehende Aufbau und das zur Übertragung des Antriebs vom Aufbau auf die Nocken vorgesehene Gestänge in an sich bekannter Weise ausgebildet ist.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Aufnahme des Wandabschnittes (30) vorgesehene Schachtaussparung sich so weit zum Matrizeneingang hin erstreckt, daß sie den Schachteldeckel, wenn die Schachtel von den Klauen abgestützt wird, aufzunehmen vermag. In Betracht gezogene Druckschriften: USA.-Patentschrift Nr. 2 921506.
DEP26598A 1960-02-19 1961-02-16 Vorrichtung zum Aufrichten von Kartonzuschnitten Pending DE1144094B (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
GB6032/60A GB928447A (en) 1960-02-19 1960-02-19 Improvements in or relating to carton folding machines for converting carton blanks into carton form

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1144094B true DE1144094B (de) 1963-02-21

Family

ID=9807186

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DEP26598A Pending DE1144094B (de) 1960-02-19 1961-02-16 Vorrichtung zum Aufrichten von Kartonzuschnitten

Country Status (3)

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US (1) US3023680A (de)
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