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Vorrichtung zum Aufrichten von Kartonzuschnitten Die Erfindung bezieht
sich auf eine Vorrichtung zum Aufrichten von Kartonzuschnitten zu mit einem Deckel
versehenen Schachteln mit Stempel und Matrize sowie einem in dieser unterhalb des
Matrizeneingangs angeordneten, aus dem Schacht herausschwenkbaren Organ mit einer
unteren Klaue, die unter die geformte Schachtel greift, um sie für einen Fertigformvorgang
abzustützen, nachdem der Stempel aus der Schachtel herausgezogen ist, wobei das
Organ oberhalb der Klaue mit einer Hinterschneidung zur Aufnahme des Schachteldeckels
versehen ist.
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Bei Vorrichtungen dieser Art ist es bisher immer schwierig gewesen,
eine Auswerfvorrichtung zu schaffen, die zufriedenstellend arbeitet, trotzdem einfach
ist und keinen übermäßig großen Matrizenaufbau mit entsprechend langem Stempelhub
fordert.
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Die einfachste Auswerfart ist diejenige, bei der die Bodenplatte der
nächstfolgenden Schachtel an der oberen Kante der Vorderwand und der Seitenwände
des kastenförnnigen Teiles der fertiggeformten Schachtel angreift, um sie aus dem
unteren Ende der Matrize auszustoßen. Diese Auswerfart ist bei kastenförmigen Schachteln
ohne Deckel völlig zufriedenstellend, jedoch besteht bei mit Deckel versehenen Schachteln
die Neigung, daß der Deckel der fertiggeformten Schachtel zwischen der Rückwand
der nachfolgenden Schachtel und der Matrizenwand eingeklemmt wird, so daß die fertiggeformte
Schachtel nicht aus dem unteren Ende der Matrize herausfällt.
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Bei einer bekannten Vorrichtung der genannten Art wird die Schachtel
vor dem eigentlichen Auswerfen beim Aufwärtshub des Stempels an der Vorderseite
durch federbetätigte Hebel festgehalten, und an der Rückseite der Schachtel greifen
Federn an, die den nach oben stehenden Schachteldeckel so weit nach innen verbiegen,
daß seine obere Kante gegen die Bodenplatte der nächstfolgenden Schachtel greift.
Diese Auswerfeinrichtung hat sich jedoch als nachteilig erwiesen, weil sie ziemlich
kompliziert ist und weil eine große Matrize und ein dadurch bedingter übermäßig
langer Stempelhub erforderlich sind.
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Es ist der Zweck der Erfindung, eine Vorrichtung der beschriebenen
Art zu schaffen, die die vorerwähnten Schwierigkeiten vermeidet. Dies wird dadurch
erreicht, daß für die Matrize ein bewegliches Organ vorgesehen ist, das verschwenkt
werden kann, um die Matrizenöffnung an ihrem unteren Ende zu erweitern und dadurch
einen Spielraum für den Deckel der fertiggeformten Schachtel zwischen der Rückwand
der nachfolgenden Schachtel und dem beweglichen Organ zu schaffen, wenn der Stempel
die nachfolgende Schachtel nach unten bewegt. Gemäß der Erfindung begrenzt das schwenkbare
Organ einen Wandabschnitt, der sich über eine Seite der Matrizenöffnung erstreckt
und der zur Erweiterung des Matrizenausgangs aus seiner Arbeitsstellung weg verschwenkbar
ist.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung wird der Wandabschnitt vom
Stempel derart angetrieben, daß er in seine Arbeitsstellung bewegbar ist, wenn der
Stempel aus der Matrize herausgezogen wird, und aus der Arbeitsstellung wegschwenkbar
ist, wenn der Stempel in die Matrize eingeführt wird.
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Bei einer anderen Ausführungsform ist zur Bewegung des Wandabschnittes
eine im wesentlichen aus Nocken mit Nockenrolle bestehende Einrichtung vorgesehen,
deren Nocken derart angeordnet sind, daß sie von dem den Stempel tragenden auf und
ab gehenden Aufbau bewegbar sind, wobei der auf und ab gehende Aufbau das zur ffbertragung
des Antriebs vom Aufbau auf die Nocken vorgesehene Gestänge in an sich bekannter
Weise ausgebildet sind.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich die
zur Aufnahme des Wandabschnittes vorgesehene Schachtaussparung so weit zum Matrizeneingang
hin, daß sie den Schachteldeckel, wenn die Schachtel von den Klauen abgestützt wird,
aufzunehmen vermag.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnung
beispielsweise näher erläutert.
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Fig. 1 ist eine Vorderansicht, und Fig. 2 ist eine Seitenansicht einer
Kartonfaltmaschine gemäß der Erfindung, wobei die Matrize im Schnitt dargestellt
ist; Fig. 3 ist eine Teildraufsicht auf die Matrize; Fig. 4 gibt den Zuschnitt für
den Karton wieder. Die in der Zeichnung dargestellte Maschine besitzt ein Gestell
10, das zwei Seitenteile 11 und einen Querteil 12 an seinem oberen Ende aufweist.
Jeder Seitenteil 11 hat einen senkrechten Schlitz 13 (Fig. 2) und
ein Paar senkrechter Führungen 14, die zu beiden Seiten des Schlitzes
13 angeordnet sind. Zwischen den Führungen 14 der Seitenteile 11 ist ein
auf und ab bewegbarer Aufbau 15 verschiebbar angeordnet, zu dem ein Stempel
16 gehört. Der Stempel 16, der im Schnitt allgemein rechteckig ist, wird
von dem unteren Ende eines Armes 17 getragen, der. von einem Querstück
18 herabragt, und der Arm 17 und das Querstück 18 bilden ebenfalls
Teile des Aufbaus 15. Das Querstück 18 gleitet in den Schlitzen
13 der Gestellseitenteile 11, und die beiden Enden des Querstückes
18 tragen nach unten ragende Anschlagarme 19, die jeweils zwischen den Paaren
von Führungen 14 angeordnet sind und ebenfalls Teile des Aufbaus 15 bilden.
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In der untersten Stellung des Stempels 16, die in Fig. 2 wiedergegeben
ist, kommen die unteren Enden der Anschlagarme 19 mit Gummipuffern 20 in Eingriff,
um den Abwärtshub des Aufbaus 15 zu begrenzen. In der obersten Stellung des Stempels
16, die in Fig. 1 wiedergegeben ist, kommt das Querstück 18 mit Gummipuffern
21 in Eingriff. Auf dem Gestellquerteil12 ist ein doppeltwirkender pneumatischer
Antrieb 22 angeordnet, dessen Kolbenstange 23 bei 24
mit dem
Aufbau 15 verbunden ist.
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Der Antrieb 22 kann auf irgendeine zweckentsprechende Weise
gesteuert werden.
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Der Stempel 16 ist in die und aus der öffnung einer entsprechend
gestalteten Matrize bewegbar, die allgemein mit 25 bezeichnet ist. Die Matrize
25 besitzt einen festen Hinterwandabschnitt 26, einen festen Vorderwandabschnitt
27 und zwei gegenüberliegende feste Seitenwandabschnitte 28. Diese
festen Matrizenwandabschnitte sind an dem Gestell 10 angebracht. Der feste Hinterwandabschnitt
26 und die Seitenwandabschnitte 28 erstrecken sich nach unten bis an das
offene untere Ende der Matrizenöffnung, während der feste Vorderwandabschnitt
27 vor dem Boden der Matrize 25, endigt und zum unteren Ende der Matrizenöffnung
durch einen beweglichen Wandabschnitt 30 verlängert ist, der zwischen den festen
Seitenwandabschnitten 28 mittels eines sich quer zur Bewegungsrichtung des
Stempels erstreckenden Schamierzapfens 31 schwenkbar gelagert ist.
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Federn 33, die zwischen das untere Ende des beweglichen Wandabschnittes
30 und den Hinterwandabschnitt 26 geschaltet sind (wobei je eine Feder auf jeder
Seite das offenen unteren Endes der Matrizenöffnung liegt), drücken den beweglichen
Wandabschnitt 30 in eine senkrechte Stellung, wie sie in Fig. 2 dargestellt
ist. Der Wandabschnitt 30 trägt ein Paar Rollen 74, die jeweils mit
einem von zwei Flächennocken 76 im Eingriff stehen, wie dies weiter unten beschrieben
wird. Die Federn 33 halten die Rollen 74 an den Nocken 76 und
bewegen den Wandabschnitt 30 in seine senkreelite Stellung, wenn dies die
Nocken 76 gestatten. Das Arbeiten der Nocken 76 und des beweglichen Wandabschnittes
30 wird nachstehend näher erläutert.
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Vor der Betätigung des Stempels 16 wird ein Kartonzuschnitt, wie er
in Fig. 4 gezeigt ist, über einen Zufuhrtisch 34 in eine oberhalb der Matrizenöffnung
liegende Stellung geschoben, in welcher er von den oberen Flächen 35 der
Matrize 25 abgestützt wird.
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Der in Fig. 4 dargestellte Kartonzuschnitt besitzt eine Bodenplatte
36, die in ihrer Gestalt und in ihren Ausmaßen im wesentlichen mit der Unterseite
des Stempels 16 übereinstimmt, Vorder- und Rückwand bildende Teile 38 und
39, die längs Faltlinien mit den langen Seiten der Bodenplatte 36 verbunden sind,
und Endwände bildende Teile 40, die längs Faltlinien mit den kurzen Seiten
der Bodenplatte 36 verbunden sind.
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Die Vorder- und Rückwandteile 38, 39 haben an ihren Seitenkanten je
ein Paar von sich seitlich erstreckenden Halteklappen 41, deren jede mit
einer Verriegelungszunge 42 versehen ist. Die Klappen 41
sind mit den
Vorder- und Rückwandteilen 38 bzw. 39 längs Faltlinien verbunden, und die Endwandteile
40
haben Schlitze 43, welche die Verriegelungszungen 42
aufnehmen,
um den Karton in aufgerichtetem Zustand zu halten.
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Der die Rückwand bildende Teil 39 hat außerdem eine den Deckel bildende
Platte 44, die mit seiner oberen Kante längs einer Faltlinie verbunden ist.
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Die Schlitze 43 in den Teilen 40 begrenzen Lappen, die
aus der Ebene der die Endwände bildenden Teile 40 herausgebogen werden können,
um die Schlitze zur Aufnahme der Zungen 42 zu öffnen. Die Zungen
42 treten in die geöffneten Schlitze 43 frei ein, bis die Kanten
46 der Zungen an die oberen Enden der Schlitze anstoßen. In dieser Stellung
steht die Nase 47 jeder Zunge 42 um einen kleinen Betrag aus ihrem
Schlitz auf die Außenseite des Kartons vor. Um den Karton völlig aufzurichten, muß
die Nase 47 auf die Innenseite des Kartons gedrückt werden, und dies setzt
eine Verformung der Zunge 42 voraus.
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Um den Karton aus dem Zuschnitt in der für die Maschine in Frage kommenden,
nachstehend zu beschreibenden Folge aufzurichten, werden zunächst die die Endwände
bildenden Teile 40 rechtwinklig zu der Bodenplatte 36 aufgebogen, dann die Klappen
41 rechtwinklig zu den die Vorder- und Rückwand bildenden Teilen 38, 39 aufgebogen
und schließlich die die Vorder- und Rückwand bildenden Teile 38 und 39 rechtwinklig
zu der Bodenplatte 36 hochgefaltet, so daß die Verriegelungszungen 42 in
die Schlitze 43
eintreten. Die Zungen 42 werden dann durch die Schlitze
43 hindurch nach innen gedrückt, um die Nasen 47 der Zungen auf die Innenseite
des Kartons zu bringen.
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Der Zuschnitt hat eine solche Breite, daß er zwischen die Führungsschienen
37 paßt, die sich längs der Seiten des Zuführtisches 34 und der Matrizenöffnung
erstrecken. Der Zuschnitt wird über die Matrizenöffnung geschoben, bis die Kante
des die Vorderwand bildenden Teiles 38 an einem Anschlag 48 an der Hinterseite der
Matrize 25 anstößt. Der Anschlag 48 und die Führungsschienen 37 bringen
den Zuschnitt in eine solche Lage, daß seine Bodenplatte 36 genau über die Matrizenöffnung
liegt.
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Wenn der Stempel 16 abwärts gedrückt wird, kommt er mit der Bodenplatte
36 in Eingriff und drückt den Zuschnitt in die Matrizenöffnung.
Zuerst
werden die Endwände 40 durch in der Matrize 25 vorgesehene Schultern 50 und dann
die Klappen 41 durch Schultern 51 aufgebogen, die unterhalb der Höhe
der Schultern 50 angeordnet sind. Danach werden die Vorderwand 38 und die Rückwand
39 von den Schultern 52 aufgebogen, die unterhalb der Höhe der Schultern 51 liegen.
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Beim Aufbiegen der die Endwände bildenden Teile 40 wirken die
Schultern 50 so auf diese Teile, daß sie diese verformen und dadurch die
Schlitze 43
öffnen. Die Zungen 42 treten in die geöffneten Schlitze
43 ein, wenn die die Vorder- und Rückwand bildenden Teile 38, 39 von den
Schultern 52 aufgebogen werden. Der Vorgang des öffnens der Schlitze 43 und die
zur Durchführung dieses Vorganges dienenden Mittel bilden keinen Teil der Erfindung;
es können hierfür irgendwelche bekannten oder zweckentsprechenden Mittel angewendet
werden.
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Nach dem Aufbiegen der Vorder-, Rück- und Endwandteile befindet sich
der Karton in einem teilweise aufgerichteten Zustand, wobei seine Seiten und Enden
an den Seiten und Enden des Stempels 16 anliegen, der sich innerhalb des teilweise
geformten Kartons befindet. Die Zungen 42 sind in die Schlitze
43 nur in dem Ausmaße eingeführt worden, in welchem sie in die Schlitze 43
frei eintreten können, jedoch sind die Nasen 47 der Zungen 42 auf
der Außenseite des Kartons geblieben.
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In. Ausnehmungen 60 des Hinterwandabschnittes 26 der Matrize
25 sind zwei Klauenglieder 61 untergebracht, deren jedes in die Nähe seiner
oberen Kante bei 62 schwenkbar gelagert ist, so daß es in eine zurückgezogene Stellung,
in der es in seiner Ausnehmung aufgenommen ist, entgegen der Wirkung einer Feder
68 verschwenkt werden kann, die das Klauenglied 61 in eine Stellung drückt, in welcher
eine auf dem Glied befindliche schräge Nockenfläche 63 in der Bewegungsbahn der
Bodenplatte 36 des Kartons liegt. Jedes Klauenglied 61 hat an seinem unteren Ende
einen Ausschnitt, der ein Paar sich gegenüberliegender Klauen 64 und 65 bildet.
Die Klauen 64 und 65 beider Glieder sind in der Bewegungsrichtung des Stempels 16
jeweils durch einen Abstand voneinander getrennt, der gerade ausreicht, damit die
Klauen zwischen sich den die Vorderwand bildenden Teil 38 des Kartons aufnehmen
können, wenn dieser Teil 38 sich in seiner aufgerichteten Lage befindet.
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Die Klauen 65 liegen etwas unterhalb der Ebene des offenen unteren
Endes der Matrize 25, und die Gummipuffer 20 begrenzen den Abwärtshub des
Stempels 16, so daß der Stempel 16 am Ende seines Abwärtshubes die Bodenplatte 36
des Kartons in die Ebene der Klauen 65 bewegt. Wenn sich der Stempel 16 in diese
Stellung bewegt, greift die an dem Stempel 16 anliegende Bodenplatte 36 des Kartons
an den schrägen Nockenfiächen 63 der Klauenglieder 61 an und drückt diese zurück,
um dem Karton und dem Stempel 16 zu gestatten, an den oberen vorstehenden Klauen
64 vorbeizugehen. Sobald der Stempel 16 das Ende seines Vorwärtshubes erreicht,
führen die Federn die Klauenglieder 61 in ihre in Fig. 2 wiedergegebene Lage zurück,
in welcher die unteren Klauen 65 unter die Bodenplatte 36 des Kartons fassen und
die oberen Klauen 64 über die obere Kante des die Vorderwand bildenden Teiles 38
des Kartons greifen.
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Der bewegliche Matrizenwandabschnitt 30 besitzt an seinem unteren
Rand eine vorspringende Leiste 70 mit einer abwärts und einwärts geneigten, d. h.
abgeschrägten Führungskante, wobei die obere Fläche der Leiste 70 in der Ebene der
unteren Klauen 65 liegt, wenn sich der bewegliche Matrizenwandabschnitt
30
in seiner senkrechten Stellung befindet (Fig. 2). In dieser Stellung greift
auch die Leiste 70 unter die Bodenplatte 36 des Kartons.
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Der bewegliche Matrizenwandabschnitt 30 ist an seiner oberen
Kante gegen den festen Wandabschnitt 27 versetzt, um an dem Wandabschnitt
27 eine nach unten weisende Schulter 71 zu schaffen, die über der
oberen Kante der Deckelplatte 44 des Kartons liegt, wenn der Stempel 16 das
Ende seines Abwärtshubes erreicht.
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An dem beweglichen Matrizenwandabschnitt 30 ist in der Nähe seines
unteren Endes eine Querspindel 73 angebracht, die durch (nicht dargestellte) Schlitze
in den Seitenwandabschnitten 28 der Matrize hindurchgeht und Rollen 74 trägt.
Diese Rollen 74 arbeiten mit je einem der obenerwähnten Nocken 76 zusammen, von
denen einer in Fig. 1 angedeutet ist. Die Nocken 76 sind auf drehbaren Wellen
77 angeordnet, die außerdem pockenartige Elemente 78 tragen, deren
Zweck nachstehend erläutert wird.
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Die Rollen 74 arbeiten mit den Nocken 76, die einen tiefen
Teil 106 und einen erhöhten Teil 107 mit einem ansteigenden Zwischenteil
109 haben, kurz vor dem Ende des Abwärtshubes des Stempels 16 zusammen, um den beweglichen
Matrizenwandabschnitt 30
zunächst aus seiner senkrechten Stellung in die in
Fig. 2 dargestellte Stellung zu verschwenken und ihn dann in dieser Stellung zu
halten, so daß, bevor der Stempel 16 das Ende seines Abwärtshubes erreicht,
der Wandabschnitt 30 in eine Stellung verschwenkt wird, in welcher die Leiste
70 unter der Bodenplatte 36 des Kartons weggezogen ist. Dies wird durch eine
Drehung der Nocken 76 erreicht.
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Sobald der Stempel 16 beginnt, sich in seine Ausgangsstellung
gemäß Fig. 1 zurückzubewegen, wird der teilweise gebildete Karton durch die oberen
Klauen 64 und durch die unter die Schulter 71 greifende Deckelplatte 44 festgehalten,
so daß er von dem sich zurückbewegenden Stempel 16 abgestreift wird. Um dem sich
zurückbewegenden Stempel 16 zu ermöglichen, an den oberen Klauen 64 vorbeizugehen,
ist er mit Nuten 75 versehen.
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Wenn sich der Stempel 16 genügend zurückbewegt hat, gestatten die
Nocken 76 den Federn 33, den Matrizenwandabschnitt 30 in seine
senkrechte Stellung zurückzuführen - in welcher seine Leiste 70 unter die Bodenplatte
36 des Kartons greift - und den Wandabschnitt 30 in seiner senkrechten Stellung
zu halten, wobei dies gegen Ende des Aufwärtshubes des Stempels 16 erfolgt. Die
abgeschrägte Kante der Leiste 70 trägt dazu bei, die Leiste 70 in
ihre Lage unter dem Karton zu führen, falls der Karton längs seiner Hinterkante
etwas herabsinken sollte.
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Der teilweise geformte Karton wird in der Matrizenöffnung für den
Fertigformungsvorgang abgestützt, sobald die Leiste 70 unter die Bodenplatte 36
des Kartons bewegt worden ist.
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In Vertiefungen 81 der Seitenwandabsehnitte 28 der Matrize sind auf
Spindeln 80 angebrachte Finger 83 angeordnet. Durch Drehen der Spindeln 80
können die Finger 83 aus einer zurückgezogenen Stellung, in welcher sie sich
völlig innerhalb der Vertiefungen 81 befinden, in eine Stellung verschwenkt werden,
in welcher sie die Wandteile 40 des teilweise geformten
Kartons
gegen die Seitenwandabschnitte 28 der Matrize klemmen.
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In jedem Matrizenwandabschnitt 28 ist ein Paar Stoßstangen
90 angeordnet, die von schraubenförmigen Federn umgeben sind, welche die Stangen
90 in Eingriff mit den nockenartigen Elementen 78 auf den Nockenwellen 77
bringen.
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Die Spindeln. 80 der Finger 83 und die Nockenwellen 77 sind
in den Matrizenteilen gelagert und erstrecken sich von der Matrize zur Hinterseite
der Maschine, wo sie Kettenräder 93 bzw. 94 tragen, die durch einen
Kettentrieb 96 verbunden sind. Die Spindeln 80 tragen weiterhin Kettenräder
97, die jeweils über Ketten 98 von einem weiteren Paar Kettenräder 99 angetrieben
werden. Mit jedem Kettenrad 99 ist ein Hebelarm 100 fest verbunden, der einen Schlitz
101 besitzt.
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Jeder der Anschlagarme 19 des auf und ab bewegbaren Aufbaus
15 trägt eine Platte 102, die zwei Ansätze 103 besitzt, in denen ein
sich zur Hinterseite der Maschine erstreckender Zapfen 104 befestigt ist. Die hinteren
Enden der Zapfen 104 greifen in die Schlitze 101 der Hebelarme
100 ein, um mit diesen eine Zapfen-und-Schlitz-Gleitverbindung zu schaffen.
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Die Anordnung ist derart getroffen, daß durch die Bewegung des Aufbaus
15 und damit der die Zapfen 104 tragenden Anschlagarme 19 die Hebelarme 100
verschwenkt und dadurch die Spindeln. 80 der Finger 83 und die Nockenwellen 77 gedreht
werden.
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Die vorstehend beschriebene Antriebseinrichtung ist derart ausgebildet,
daß die Spindeln 80 und die Nockenwellen 77 zunächst in der einen
Richtung und dann in der anderen Richtung jeweils nur über l80° kontinuierlich gedreht
werden. Die Drehung der Spindeln. 80 erfolgt derart, daß sie die Finger
83 in ihre Klemmstellung bewegen, wenn der Stempel 16 das Ende seines Rückwärtshubes
erreicht, und sie in ihre völlig zurückgezogene Stellung in den Ausnehmungen 81
bewegen, wenn der Stempel 16 das Ende seines Abwärtshubes erreicht.
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Die Nockenwellen 77 werden auf dem Aufwärtshub des Stempels
16 in. der Richtung gedreht, in welcher die nockenartigen Elemente 78 gegen die
Außenenden der Stangen 90 bewegt werden und die Elemente 78 an den Stangen 90 angreifen
und sie auf einem Endteil des Aufwärtshubes des Stempels 16 in die Matrizenöffnung
hineinführen. Die Anordnung ist derart getroffen, daß die Finger 83 und die Stoßstange
90 auf den Karton einwirken, nachdem die Leiste 70 unter den Boden 36 des Kartons
bewegt worden ist.
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Wenn ein zu formender Karton in die Matrizenöffnung bis zu der Grenze
des Abwärtshubes des Stempels 16 gedrückt wird, federt der Deckel
44 um den kleinen Betrag nach außen, der notwendig ist, damit ihre obere
Kante unter die Schulter 71 greift. Durch diese Auswärtsbewegung des Deckels 44
wird dem nächsten zu formenden Kasten gestattet, sich abwärts durch die Matrizenöffnung
an dem Deckel44 vorbeizubewegen, um mit dem kastenförmigen Teil des fertiggeformten
Kartons in Eingriff zu treten und ihn durch das untere offene Ende der Matrizen
25
auszustoßen. Da der Deckel 44 des fertiggeformten Kartons sich zwischen
dem nächsten Karton und der Matrizenwand, insbesondere an der unteren Kante der
Matrizenöffnung, befindet, könnte der Deckel 44 an dieser Stelle geklemmt werden.
Dadurch aber, daß der bewegliche Wandabschnitt 30 vorgesehen ist, ist diese Schwierigkeit
überwunden, weil, wie aus Fig. 2 erkennbar ist, zwischen der Rückwand des zu formenden
Kartons und dem beweglichen Wandabschnitt 30 der Matrize 25 ein Zwischenraum geschaffen
wird, wenn der bewegliche Wandabschnitt 30 sich in seiner verschwenkten Stellung
befindet; durch diesen Zwischenraum kann dann der Deckel 44 des fertiggeformten
Kartons hindurchgehen.
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Es ist festzustellen, daß die Erfindung sich nicht auf die Verwendung
des in Fig. 4 gezeigten Kartonzuschnittes beschränkt.